Frustgeschäfte bei Ebay-Kleinanzeigen

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stier2704*
Stammgast
#1 erstellt: 23. Jul 2014, 05:21
Abgetrennt aus :
http://www.hifi-foru...27127&postID=219#219

Der Typ mit dem CD Spieler will mich verarschen.
Er hat ihn eine Woche lang bei ebay kleinanzeigen drinn gehabt für 500 Euro.
Ich hatte mit ihm Kontakt aufgenommen Telefon/email.
Hatte mit ihm auf seinen Vorschlag hin vereinbart, das er mir den CD Player am Samstag vorbeibringt, damit ich ihn ausprobieren kann und sofort bar bezahle. Das ganze per Email, also belegbar.
Gestern schreibt er mich an, das er es sich anders überlegt hat und ihn bei eBay einstellen will, da er gesehen hätte das der lezte dort für 650 Euro weg ging.
Daraufhin habe ich erst einmal freundlich zurückgeantwortet, macht man ja so, erstmal.

Er ist wohl Geldgeil oder einfach nur ein Abzocker oder sonst was.

Habe ihn darauf hingewiesen das eine Willenserklärung und ein Vertrag so zustande gekommen ist.
Nachdem er meinte das will er sehen, habe ich ihm erst einmal einen Link geschickt, wo er es nachlesen kann.
Für ihn zählt das nicht und ich soll mal versuchen..blabla...

Ich weis nicht wie er das meint, denkt er nur weil ich seine Adresse nicht kannte und er so keine Post vom Anwalt kriegen kann.
Gut das es Internet gibt und voila mit Foto und Lebenslauf steht der gute drin.

Hat sogar heute Geburtstag, kann ihm ja dazu gratulieren.

Da kriege ich immer einen Hals, wenn jemand denkt er kann andere verarschen.

Und im nachhinein mir ein Angebot machen wollen ich kann ihn auch für 550 Euro haben.
Da hat er lange genug Zeit gehabt sich vorher schlau zu machen, den Verkaufspreis zu überdenken, oder ist das seine Masche ?

Ich kenne genug die noch was runterhandeln wollen, aber rauf ?

Nach einem klaren "Ja" zu einem vereinbarten Preis sollte jeder wissen das da Schluss ist.

Ich hätte ja noch Verständnisses, wenn ich den Kollegen mit dem Preis richtig runtergehandelt hätte und er jammert und fühlt sich schlecht dabei.
Aber das ist der Preis zu dem er Annonciert hat, ohne runterhandeln von meiner Seite.

Noch mehr geärgert hat es mich, da ich vorher einen anderen Player im Auge hatte bei einer eBay Auktion, nur der Verkäufer will auch nur abzocken und steigert selber den Preis hoch und weil kein reges Bieterinteresse bestand hat er kurz vor Ablauf die Auktion gestrichen.
So hat der Trottel es mir gemailt.

Das hat mich so geärgert das ich es in kauf nahm mir eine halbe Stunde lang Musik in der ebay Warzeschleife anzuhören.

Bei ebay kümmert sich ebay um den Verkäufer der fleißig selber bietet. Bei dem von ebayKleinanzeigen( andere Nummer und kostenpflichtig,
kann ich ja verrechnen mit dem CD Player.)
Dort riet man mir einen Anwalt aufzusuchen und auf Herausgabe zu klagen.

Mal sehen , habe zwar keine Lust auf Stress, aber so Vögel muss man mal in den Arsch treten.


[Beitrag von _ES_ am 24. Jul 2014, 01:07 bearbeitet]
horr
Inventar
#2 erstellt: 23. Jul 2014, 07:46
Ja, so etwas ist sehr ärgerlich.

Aber ein CD-Player, gebraucht? für 500 €????

Warum so etwas.

Und warum braucht man heute noch CD-Player
Mein Pioneer PD 9700 ist seit 2 Jahren nicht mehr gelaufen.
Meine Musik kommt hauptsächlich von einem Dune D1 oder einem TEAC WAP AX100.
CDs spielt ein gebrauchter Philips BDP 9500, wenn's denn sein muss - edele Technik und Gehäuse gebraucht für 60€.

MFG

Christoph
jannek74
Neuling
#3 erstellt: 23. Jul 2014, 08:53
Von solchen Leuten würde ich aus Prinzip schon nichts mehr kaufen, egal ob Sie einen günstigen Preis zugesagt haben etc.
Wenn man versucht das über den Rechtsweg zu erzwingen hat man hinterher vielleicht nen CD Player mit nem Mangel "den der Verkäufer nicht bemerkt hat".

Gerade Sachen die etwas Sorgsamkeit im Umgang erfordern kauf ich lieber bei Leuten von denen ich glaube dass sie ehrlich sind.
saniiiii
Inventar
#4 erstellt: 23. Jul 2014, 08:57
ich glaube auch das gescheiteste wäre von ihm gar nichts zu kaufen, sondern ihn schlicht entsprechend seines verhaltens zu bewerten.
das mit dem rechtsweg dauert, kostet, und führt eben nicht zu 100% zum erfolg, noch dazu weil er als privatperson überhaupt keine garantie geben muss glaub ich


[Beitrag von saniiiii am 23. Jul 2014, 21:29 bearbeitet]
thewas
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 23. Jul 2014, 09:31

horr (Beitrag #221) schrieb:
Aber ein CD-Player, gebraucht? für 500 €????
Warum so etwas.

Jemand der an Kondensator- und Kabelklang glaubt meinst du glaubt nicht dass ein 500€ Player besser klingt als ein 100€ Pendant?


[Beitrag von thewas am 23. Jul 2014, 09:32 bearbeitet]
Planargraph
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 23. Jul 2014, 09:39
Da ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, du hast ihm nur deine Kaufabsicht mitgeteilt. Der Kauf selbst tritt erst mit Übergabe Geld / Ware zustande.

saniiiii (Beitrag #223) schrieb:
ich glaube auch das gescheiteste wäre von ihm gar nichts zu kaufen, sondern ihn überall wo möglich entpsrechend seines verhaltens zu bewerten bzw. schlecht zu machen.
das mit dem rechtsweg dauert, kostet, und führt eben nicht zu 100% zum erfolg, noch dazu weil er als privatperson überhaupt keine garantie geben muss glaub ich

Ich glaub ja nicht, was ich da grad lese. Du willst jemanden vorsätzlich "schlecht machen"?

Ist ja wirklich klasse, dass das Internet so angenehm anonym ist. Da kann man, ohne seinen eigenen Namen preisgeben zu müssen, so richtig schön bashen und über andere herziehen...
Du gehörts doch dann bestimmt auch zu der Spezies, die Shopbetreibern einen reinwürgen, wenn was nicht genau nach deinem Willen gelaufen ist. Kennt man ja, in jedem Forum anmelden und ihren "Vorsicht, nicht seriös" Frust abladen... und Bewertungdsportale gibts ja auch noch... Wenn man das auf solchem Weg machen muss, dann ist da für mich ein Armutszeugnis.
Planargraph
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 23. Jul 2014, 09:41

thewas (Beitrag #224) schrieb:

horr (Beitrag #221) schrieb:
Aber ein CD-Player, gebraucht? für 500 €????
Warum so etwas.

Jemand der an Kondensator- und Kabelklang glaubt meinst du glaubt nicht dass ein 500€ Player besser klingt als ein 100€ Pendant? ;)

Bei einem externen DAC dürfte der Klang recht ähnlich ausfallen...
thewas
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 23. Jul 2014, 09:45
Nicht für einen der an Kabelklang glaubt, da klingt alles, auch gleiche Bits sind da schöner
horr
Inventar
#9 erstellt: 23. Jul 2014, 09:59

thewas (Beitrag #227) schrieb:
Nicht für einen der an Kabelklang glaubt, da klingt alles, auch gleiche Bits sind da schöner ;)


Ja, es gibt inzwischen schon audiophile Betriebssysteme
Audiophile Software
tifflor5
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 23. Jul 2014, 12:35

horr (Beitrag #221) schrieb:
Und warum braucht man heute noch CD-Player
Mein Pioneer PD 9700 ist seit 2 Jahren nicht mehr gelaufen.


Aus dem gleichen Grund, warum man auch heute noch Plattenspieler braucht.

Meine Thorens und ProJect (LP) so wie Cambridge und NAD (CD) laufen fast täglich. Während vom PC NIX kommt.

Ist aber Alles Ansichtssache: der eine (Ich) braucht es, der Andere (Du) eben nicht.
saniiiii
Inventar
#11 erstellt: 23. Jul 2014, 13:30

Planargraph (Beitrag #225) schrieb:
Da ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, du hast ihm nur deine Kaufabsicht mitgeteilt. Der Kauf selbst tritt erst mit Übergabe Geld / Ware zustande.

saniiiii (Beitrag #223) schrieb:
ich glaube auch das gescheiteste wäre von ihm gar nichts zu kaufen, sondern ihn überall wo möglich entpsrechend seines verhaltens zu bewerten bzw. schlecht zu machen.
das mit dem rechtsweg dauert, kostet, und führt eben nicht zu 100% zum erfolg, noch dazu weil er als privatperson überhaupt keine garantie geben muss glaub ich

Ich glaub ja nicht, was ich da grad lese. Du willst jemanden vorsätzlich "schlecht machen"?

Ist ja wirklich klasse, dass das Internet so angenehm anonym ist. Da kann man, ohne seinen eigenen Namen preisgeben zu müssen, so richtig schön bashen und über andere herziehen...
Du gehörts doch dann bestimmt auch zu der Spezies, die Shopbetreibern einen reinwürgen, wenn was nicht genau nach deinem Willen gelaufen ist. Kennt man ja, in jedem Forum anmelden und ihren "Vorsicht, nicht seriös" Frust abladen... und Bewertungdsportale gibts ja auch noch... Wenn man das auf solchem Weg machen muss, dann ist da für mich ein Armutszeugnis. :.



schwachsinn was du verzapfst. wenn er ihn anhand seines verhaltens bewertet, wird es automatisch zu nem "schlechtmachen".
sowas nennt sich freie meinungsäußerung, und das mach ich auch im echten leben. wenn etwas nicht wie ausgemacht ist bewerte ich das auch so, ganz einfach.
das was der verkäufer gemacht hat ist link bis vertragsbruch, sowas offen zu sagen stellt in keinster weise ein vorsätzliches schlechtmachen dar.
vielleicht hab ich mich ungünstig ausgedrückt, nichts desto trotz steht es spike zu seine erfahrungen zu verbreiten.
gegenfrage, wie würdest du reagieren?


[Beitrag von saniiiii am 23. Jul 2014, 13:31 bearbeitet]
stier2704*
Stammgast
#12 erstellt: 23. Jul 2014, 14:06
Ein paar Antworten :

Ich bekenne mich dazu noch CD zu hören.
Habe momentan einen Philips BDP 7300 laufen, ist aber nicht das selbe wie ein guter CD, mein CD 2 von AVM ist leider defekt.
Deshalb meine Überlegung einen guten Gebrauchten zu kaufen, der Opera Consonance Reference CD 2.2 gefällt mir und passt auch optisch gut zu meinem Einstein Verstärker.

Ein Kaufvertrag ist über Email, auch belegbar zustande gekommen.
http://www.123recht.net/Ruecktritt-als-Verkaeufer-__f298541.html

Der Verkäufer hat mich gerade angeschrieben, ich könnte ihn jetzt doch für 500 Euro bekommen.
Müsste ihn allerdings selber abholen, da er nicht mehr nach Düsseldorf die Lautsprecher wegbringen, da der Deal wohl geplatzt.
ist. Wahrscheinlich hat er da auch so eine Masche abgezogen.
Abholen werde ich ihn bestimmt nicht, war ja auch nicht abgemacht, er kann ihn mir gerne schicken, schaue ob er funktioniert und überweise ihm dann das Geld, so werde ich es ihm schreiben, anders nicht.

Möchte mich nicht rumärgern, auch wenn er schreibt alles Top, Haftung muss er dafür ja übernehmen das der Artikel mit der Beschreibung übereinstimmt.

Das Gerichte manchesmal etwas merkwürdig Urteilen habe ich selber schon oft genug erlebt.
Darauf ist kein verlass.

Den Namen nennen ist schlecht, Verleumdung, üble Nachrede, usw, auch vermeintliche Kriminelle haben hier Rechte und wie schon gesagt so manche Urteile usw sind für mich nicht nachvollziehbar.
horr
Inventar
#13 erstellt: 23. Jul 2014, 15:19

Opera Consonance Reference CD 2.2


Holzkiste mit Röhre als Cd-Player
Das passt
pelowski
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 23. Jul 2014, 15:33

horr (Beitrag #232) schrieb:
Holzkiste mit Röhre als Cd-Player :L

Gerne würde ich mir auch soetwas kaufen (pardon, "holen" heißt das ja jetzt ).
Was mich aber stört, ist die Inkonsequenz der Higend-Hersteller.

Was nützt die Röhre in der letzten Stufe, wenn die bits weit vorher schon durch "Sand" beschädigt wurden?
Wenn schon Röhre, dann aber in allen Stufen, also auch EFM-Dek., Interpolation, DAC etc.


Grüße - Manfred
horr
Inventar
#15 erstellt: 23. Jul 2014, 15:56

pelowski (Beitrag #233) schrieb:

Was nützt die Röhre in der letzten Stufe, wenn die bits weit vorher schon durch "Sand" beschädigt wurden?
Wenn schon Röhre, dann aber in allen Stufen, also auch EFM-Dek., Interpolation, DAC etc.


Wenn man es mit Röhren konsequent macht, ist das aber keine Holzkiste mehr sondern ein Cd-Spieler-Raum
Vielleicht paßt's auch in einen großen Schrank.

Schön sieht das Ding aber aus, also kaufen, wenn's gefällt.
(Und immer schön warten bis die Röhre heiß ist, bevor man die Cd anschmeißt)

MFG

Christoph
stier2704*
Stammgast
#16 erstellt: 23. Jul 2014, 16:03
Es gibt ihn in mehreren Ausführungen, als linear ohne upsampling usw, nur einen direkten Vergleich zwischen beiden Geräten habe ich nirgens gefunden.
saniiiii
Inventar
#17 erstellt: 23. Jul 2014, 17:50
meinte auch nicht speziell den namen sondern den link zum angebot
nichts desto trotz, gewährleistung muss er keine geben soweit ich das weiß.^^
ist übrigends auch weder rufmord noch sonst irgendwas, die presse schreibt auch über irgendwelch leute die hier und da was machen^^
du kannst mit absoluter begründung sagen es ist so und so gelaufen, genauso wie du einen ebayer schlecht bwerten kannst und so weiter.
Planargraph
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 23. Jul 2014, 20:44

saniiiii (Beitrag #230) schrieb:
das was der verkäufer gemacht hat ist link bis vertragsbruch, sowas offen zu sagen stellt in keinster weise ein vorsätzliches schlechtmachen dar.
vielleicht hab ich mich ungünstig ausgedrückt, nichts desto trotz steht es spike zu seine erfahrungen zu verbreiten.
gegenfrage, wie würdest du reagieren?

Mach dich erstmal schlau, bevor du mitr deinem Halbwissen anderen gute Tipps gibts. Da gabs keinen Vertrag, wenn er dem Player zum testen vorbeibringt, sondern eine Willenserklärung. Deshalb gibts auch keinen Vertragsbruch... Ein Kaufvertrag wäre zustande gekommen, wenn sie sich handelseinig geworden wären. Wenn du dann jemanden in Misskredit bringst, nur weil du dich ärgerst dass dir das Schnäppchen entgangen ist, dann ist dann ne linke Tour.


[Beitrag von Planargraph am 23. Jul 2014, 20:59 bearbeitet]
stier2704*
Stammgast
#19 erstellt: 23. Jul 2014, 21:16
Also soweit ich weis gibt es einen Vertrag, siehe Link weiter oben.
Er hat ein Angebot in ebay gemacht, ich habe Interesse gezeigt, wir haben telefoniert und über Email Kontakte gehabt.
Er fragte ob ich ihn nehme und er in mir vorbeibringen soll und ich dann in bar bezahle.
Ich habe dem zugestimmt, das Angebot bestätigt und so ist ein Vertrag zustande gekommen.
Auch Mündliche Verträge zählen als Vertrag, nur ist dort die Beweislage ohne Zeugen schwierig bei Streitigkeiten, hier wurde das ganze schriftlich per Email gemacht, so ist auch die Beweislage gegeben.
Habe deswegen mit ebay gestern telefoniert und die haben das so bestätigt und rieten mir wenn ich darauf bestehe das per Anwalt durchzusetzen.
Im Internet gibt es auch genug darüber zu lesen.
Der Verkäufer kommt mir trotzdem merkwürdig vor heute hat er mir angeboten ich kann den Player für 500 Euro haben, soll in aber bei ihm in der Nähe desseines Wohnortes abholen, oder ihm erst das Geld überweisen.
Das mache ich bestimmt nicht, habe ihm geschrieben er soll ihn mir schicken und ich überweise ihm dann das Geld.
Er hat sich noch nicht gemeldet, ist doch auch eine normale Zahlungsart, habe ich bei Plus Elektronik und TG acoustic auch so gemacht, wer weis ob ich den Player sonst bekomme und mein Geld ist weg.
Hatte ihm geschrieben das so ein Parkplatzgeschäft auch nicht seriös ist, ich komme ja auch nicht auf die Idee einen Bekannten von mir der Inkassoerfahrungen hat loszuschicken da er Erfahrung hat Sachen zu holen.
Hatte ihm auch zum Geburtstag Gratuliert, darauf schrieb er danke, aber es muss ein Missverständnis sein
Obwohl meine Recherche im Internet mit dem Gmx Namen und der Telefonnummer übereinstimmen, sein kompletter Lebenslauf ist dort hinterlegt, Energieelektroniker, Flugzeugmechaniker un Platinenbestückung und der wollte sich bei so einer Ausbildung zu anfang Dumm stellen und so tun als hätte er von Technik keine Ahnung und weis nicht einmal ob ein CE Zeichen auf dem Gerät ist.
Hat mir dann ein Bild geschickt, CE Zeichen ist drauf, sieht aber anders aus als bei den anderen im Internet mit ce.
Hat er vielleicht auch noch schnell selber drauf gemacht, da es sich auch um ein China Model handeln kann.
Werde es wohl besser sein lassen, nur ärgert mich so ein Typ, der andere verarschen will, deshalb will ich den erst einmal sehen bevor ich blind bezahle.
saniiiii
Inventar
#20 erstellt: 23. Jul 2014, 21:22
deswegen sage ich ja auch link BIS vertragsbruch .... je nach verständnis, nach spikes verständnis war der vertrag quasi schon fest. ein vertrag entsteht übrigends auch durch 2 übereinstimmende willenserklärungen.....
die wk des verkäufers war gegeben, der käufer hatte seine wk auch in aussicht gestellt unter der bedingung das gerät vorher zu überprüfen. nachdem der privatverkäufer keine gewährleistung bieten muss absolut legitim. anders forumliert waren sie sich bereits handelseinig, spike wollte nur überprüfen ob das vertragsobjekt so beschaffen wie beschrieben ist.


es geht nicht darum ob dir ein schnäppchen entgangen ist oder nicht, sondern um das verhalten des verkäufers den preis im nachhinein nach oben hin zu justieren.

wiegesagt mit rufmord oder dergleichen hat das kaum was zu tun wenn er lediglich das verhalten des käufers sachlich wiedergibt.
dass jetzt etwaige andere käufer deswegen einen bogen um den verkäufer machen hat dieser alleine selbst zu verschulden.
stier2704*
Stammgast
#21 erstellt: 23. Jul 2014, 21:24
Soweit ich weis braucht man keine Garantie geben, nur muss die Sache der Beschreibung entsprechen und es dürfen keine Versteckten Mängel sein und keine arglistige Täuschung.
Der ist ja auch der Meinung das das Gerät erst 4 Jahre alt ist, hat ihn selber gebraucht gekauft und bestimmt auch nicht mehr bezahlt.
Meiner Meinung nach ist er anhand der Bilder der Fernbedienung älter, da die geändert wurde und es das Gerät bereits in der dritten Version gibt.
Auch da macht er ein auf Ahnungslos, als ich ihn darauf ansprach.
Meiner Meinung nach, wer eine technische Ausbildung hat und so einen Player besitzt der interessiert sich dafür und kennt sich aus, außer er ist ein Vollpfosten.
duffy_
Stammgast
#22 erstellt: 23. Jul 2014, 21:26
Es ist vielleicht etwas dumm gelaufen, aber mit dem Wort "verarschen" wäre ich etwas vorsichtig.
Du hast ihm deine Kaufabsicht mitgeteilt, er hat es sich zwischenzeitlich anders überlegt und es dir auch mitgeteilt.

Versteh jetzt wirklich nicht, wieso man da so einen Aufstand machen muss.


ich glaube auch das gescheiteste wäre von ihm gar nichts zu kaufen, sondern ihn überall wo möglich entpsrechend seines verhaltens zu bewerten bzw. schlecht zu machen.


Und das ist ja wohl allerunterste Schublade..
saniiiii
Inventar
#23 erstellt: 23. Jul 2014, 21:27
wiegesagt, es war ein bisschen unüberlegt formuliert, pardon. was ich damit meinte steht oben schon
stier2704*
Stammgast
#24 erstellt: 23. Jul 2014, 22:45
Ich denke schon das man von verarschen sprechen kann.
Einen Vertrag der zustande kam, siehe auch als Beispiel meinen Link weiter oben, da kann man es sich nicht nochmal überlegen und im nachhinein mehr Geld fordern, Vertrag ist erst einmal bindend.
Und wenn er das Alter falsch angiebt und auf ahnungslos macht, vielleicht sogar noch ein noch nicht mal für den Deutschen Markt bestimmtes Gerät mit gefälschtem CE Prüfzeichen anbietet. Wie soll man das denn dann nennen.

Arglistige Täuschung mit Betrügerischen Absichten meinet wegen.


Als Grund wieso er ihn nicht bringen kann schrieb er das der andere Käufer der Lautsprecher ( B&W CM 9, angeblich 2 Jahre alt )abgesprungen ist.
Vielleicht hat er da die gleiche Masche versucht.


[Beitrag von stier2704* am 23. Jul 2014, 22:53 bearbeitet]
stier2704*
Stammgast
#25 erstellt: 24. Jul 2014, 19:11
Fälschung ? opera consonance cd 2.2
Den CE Aufkleber meine ich, ist der gefälscht ?
Die anderen die ich im Netz gefunden haben, da sieht der anders aus.
saniiiii
Inventar
#26 erstellt: 24. Jul 2014, 20:34
frag hald bei denen mal an ob die die echtheit beständigen können?


[Beitrag von saniiiii am 24. Jul 2014, 20:35 bearbeitet]
Tommes_Tommsen
Hat sich gelöscht
#27 erstellt: 24. Jul 2014, 21:12
Wesker21509
Stammgast
#28 erstellt: 24. Jul 2014, 21:32
@stier2704
Du hast dich nur bereit erklärt das Gerät zu kaufen wenn es deinen Test besteht.
Damit hat Dir der Verkäufer eine "invitatio ad offerendum" gemacht.
Also eine Aufforderung eine Willenserklärung über den Kauf abzugeben, die er dann noch annehmen muss.
Damit ist kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
Also auch kein Grund zum meckern über den bösen Anbieter!
stier2704*
Stammgast
#29 erstellt: 25. Jul 2014, 01:24
Das ich den CD Player kaufe war eigentlich beiden Vertragspartnern klar, der Kaufpreis stand auch fest und er wollte mir ihn bringen, habe nur gesagt das es fuhr ist und ich dann auch schauen kann, das er so ist wie beschrieben und funktioniert.
Glaube nicht wenn es so vereinbart war ich will mir mal einen opera anschauen, das er dann den Weg auf sich genommen hätte.
Die Unstimmigkeiten kamen auf als er mir anderen Tag schrie, er will versuchen mehr Geld zu machen, oder ich soll statt der Vereinbarten und den in Kleinanzeige annoncierten Preis mehr bezahlen.
Und das ist ja wohl das Letzte.
Alter hat er auch anstatt 13 mit 4 Jahren angegeben.
Das der nicht gerade seriöse Geschäftpraktiken an den Tag legt ist doch klar, warum ist denn wohl der andere Käufer seiner Lautsprecher abgesprungen ?

Wie alt sind den B&W CM9?
Laut seiner Anzeige 2 Jahre, kann das stimmen ?
Oder auch älter ?
Hüb'
Moderator
#30 erstellt: 25. Jul 2014, 08:47

Planargraph (Beitrag #6) schrieb:
Da ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, du hast ihm nur deine Kaufabsicht mitgeteilt. Der Kauf selbst tritt erst mit Übergabe Geld / Ware zustande.

Das ist nicht richtig. Stichwort: Abstraktionsprinzip. Die dingliche Übergabe stellt lediglich die Erfüllung des Kaufvertrages dar.
Den Schilderungen des Themenerstellers nach sind die den Kaufvertrag begründenden Willenserklärungen einvernehmlich-übereinstimmend abgegeben worden. Insofern besteht möglicherweise durchaus ein KV. Ob es nun sinnvoll ist, an dieser Stelle auf Durchsetzung zu pochen, ist eine Frage der Bewertung der Vorteilhaftigkeit durch den potenziellen Käufer. MAn lohnt sich das kaum.

Grüße
Frank
saniiiii
Inventar
#31 erstellt: 25. Jul 2014, 09:45
rischtisch.
der kaufvertrag sind 2 übereinstimmende willenserlkärungen.
geld und warenübergabe sind nur zwingende folge dessen.
und der verkäufer hat definitiv eine wk abgegeben, stier hat seine dann in aussicht gestellt, bzw unter bedingung auch gegeben.

aber das meine ich ja von anfang an^^ drauch pochen kostet nur unnötig geld, mit chance auf misserfolg und wesentlich mehr kosten. und selbst dann ist nicht gesagt dass es ne gute qualität war etc.
stier2704*
Stammgast
#32 erstellt: 25. Jul 2014, 12:05
Ich werde bei dem nichts kaufen, dafür scheint er mir zu unseriös, wer weis ob der CD Spieler überhaupt funktioniert.
Gibt bestimmt bald wieder ein Angebot das mein Interesse weckt.
horr
Inventar
#33 erstellt: 25. Jul 2014, 13:24

stier2704* (Beitrag #32) schrieb:
Ich werde bei dem nichts kaufen


Ich dachte, es gäbe einen verbindlichen Vertrag?
Gilt der nur für eine Seite?

MFG

Christoph
Hüb'
Moderator
#34 erstellt: 25. Jul 2014, 13:27

horr (Beitrag #33) schrieb:
[Ich dachte, es gäbe einen verbindlichen Vertrag?
Gilt der nur für eine Seite?

Die Frage ist ja etwas unsinnig, wenn die eine Seite ganz offenkundig wenig Bereitschaft zeigt, den ggf. bestehenden Vertrag einzuhalten.
Gibt ja im Zivilrecht keine Instanz, die im Zweifel beide Seiten gegen ihren erklärten Willen zur Einhaltung zwingt.


[Beitrag von Hüb' am 25. Jul 2014, 13:28 bearbeitet]
saniiiii
Inventar
#35 erstellt: 25. Jul 2014, 14:13
und es kommt dazu dass die kaufsache evtl nicht so beschaffen ist wie vereinbart
stier2704*
Stammgast
#36 erstellt: 25. Jul 2014, 21:15
Ich denke nicht das ich nach dem ganzen zur Erfüllung des Vertrages angehalten bin.
Die Bedingungen waren klar und der Verkäufer wollte sich nicht daran halten.
Wenn beide Vertragsparteien eine Aufhebung zustimmen ist der Vertrag nichtig.
Er hat es ja schon getan, also ist es für mich kein Problem.
Dazu kommt seine unseriöse Vorgehensweise und die Vorspielte Unwissenheit bezüglich des Alters des Gerätes.


[Beitrag von stier2704* am 25. Jul 2014, 21:17 bearbeitet]
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