Abmahnung Becker Haumann Mankel

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fuba
Stammgast
#1 erstellt: 06. Mai 2015, 17:08
Hi,

habe heute Post von Becker Haumann Mankel Gursky bekommen, weil ich bei ebay 2 Werder Tickets verkauft habe.

Die verlangen 250€ plus eine unterschriebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Hat das schon jemand bekommen? Wie verhalte ich mich nun? Ich bin echt geschockt
ViSa69
Inventar
#2 erstellt: 06. Mai 2015, 19:42
Also wenn man die Kanzlei googelt, scheint es sich wohl auch um sogenannte Abmahn-Anwälte zu handeln.
Allerdings weiß ich auch nicht ob ein Weiterverkauf von Karten (evtl mit Gewinn ?) überhaupt statthaft ist ...


[Beitrag von ViSa69 am 06. Mai 2015, 20:21 bearbeitet]
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 06. Mai 2015, 20:03
Moin

wenn ichs recht weiss:

Man darf (natürlich nur legal erworbene,bla..) zB Konzert-oder Eventkarten privat verkaufen, auch auf einer Plattform wie ebay.

Ob das zB auch bei einer personalisierten VIP-Karte oä möglich ist, weiss ich nicht.

Ob es eine Vorschrift/Verordnung gibt, die 'Gewinnabsicht' im Sinne eines über dem Erstehungspreis liegenden Sofort-Kaufen-Angebotes verbietet, weiss ich nicht.

(Bsp, die Karten haben regulär beim Verein nen Fuffi gekostet, und du setzt die für 250€ SK ein..)

Aber auch das sollte nach meinem Rechtsverständnis mit Eigentum erlaubt sein.

Grundregel bei solchen Sachen:
Erstmal Ruhe bewahren und bei Vorhandensein eines Rechtschutz auch gerne mal bei örtlichen Advokaten nachfragen.
Auch ohne Versicherung ist eine Erstberatung bei sowas idR zu erträglichen Konditionen zu bekommen.
Fuchs#14
Inventar
#4 erstellt: 06. Mai 2015, 20:08


[Beitrag von Fuchs#14 am 06. Mai 2015, 20:10 bearbeitet]
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 06. Mai 2015, 20:15
Moin
.
entspricht ja insoweit dem, was ich zu meinen glaube..

Abmahnanwälte sind auch eine sehr besondere und keinesfalls schützenswerte Spezies..
fuba
Stammgast
#6 erstellt: 06. Mai 2015, 21:36
d.h. was soll ich nun machen?

Eine modifizierte Unterlassungserklärung schreiben und begründen dass ich aus perssönlichen Gründen ein Notverkauf tätigen musste?

Geld und original Unterlassungserklärung nicht zahlen/schicken?
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 07. Mai 2015, 21:02
Moin

ich würde dir zu nem Anruf bei nem Anwalt raten- bei allen anderen Ratschlägen zocke ich mit deinem! Geld..
cbv
Inventar
#8 erstellt: 08. Mai 2015, 10:35
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 09. Mai 2015, 11:33
Moin

ich werde den Verdacht nicht los, das diese Nummer unter den Rechtsanwaltskanzleien so eine Art Doppelpass mit win-win Garantie ist.

Heute mahnen Müller und Partner ab, der Betroffene zahlt an Meier und Söhne, damit ihn Müller nicht in die Mangel nimmt.
Nächstes Mal mahnen dann Meier und Söhne, und Müller und Kollegen dürfen dann gegen Geld die Retter spielen..

Eigentlich ein schönes Beispiel für nen geschlossenen Kreislauf..
ViSa69
Inventar
#10 erstellt: 09. Mai 2015, 13:10
Was DU machen sollst wird dir hier keiner sagen können ...

Ich habe das hier nur mal schnell überflogen. Soweit ich das rauslesen konnte ist der Weiterverkauf grundsätzlich nicht strafbar.

Ich vermute mal das @Kinodehemm Recht hat, eine "Abmahnkanzlei" stellt dubiose Forderungen und andere auf solche Fälle spezialisierte Kanzlei bietet Hilfe an. Eine Win-Win Situation.

Wenn du dir ganz sicher bist nichts Verbotenes getan zu haben (Bitte sich entsprechend darüber informieren) würde ich Kackfrech der Forderung widersprechen und es auf einen Gerichtsstreit drauf ankommen lassen..Diese Abmahnwelle ist echt das Allerletzte ...


[Beitrag von ViSa69 am 09. Mai 2015, 13:13 bearbeitet]
ATC
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 10. Mai 2015, 12:41
Moin,

wenn du einen Anwalt einschaltest dann nur deinen Eigenen (bisher Bekannten)
Dieser wird mit einer kurzen Beratung und EINEM Schreiben das Ganze erledigen, sofern es keine personalisierten Tickets waren welche du verkauft hast.
Wenn du gar nicht darauf reagierst brauchst du eine dicke Haut,
denn es werden dann weitere Mahnungen folgen und diese werden auch immer dreister/fordernder,
der Gesetzgeber reagiert leider nicht auf diese spezielle Form der Rechtsverdreher, welchen man schon lange das Handwerk hätte legen MÜSSEN.
Passiert wohl erst dann wenn Herr Maas mal selbst abgemahnt wird...
ViSa69
Inventar
#12 erstellt: 10. Mai 2015, 15:47

meridianfan01 (Beitrag #11) schrieb:
Moin,

wenn du einen Anwalt einschaltest dann nur deinen Eigenen (bisher Bekannten)
Dieser wird mit einer kurzen Beratung und EINEM Schreiben das Ganze erledigen, sofern es keine personalisierten Tickets waren welche du verkauft hast.
Wenn du gar nicht darauf reagierst brauchst du eine dicke Haut,
denn es werden dann weitere Mahnungen folgen und diese werden auch immer dreister/fordernder,

der Gesetzgeber reagiert leider nicht auf diese spezielle Form der Rechtsverdreher, welchen man schon lange das Handwerk hätte legen MÜSSEN.
Passiert wohl erst dann wenn Herr Maas mal selbst abgemahnt wird...


Naja gut,

Aber das können die ja nicht bis zum Exzess führen. Irgendwann werden sie den Rechtsweg gehen müssen und spätestens vor Gericht sollte die Sache dann klar sein. Sollen sie doch fordern was sie wollen. Ist doch auch ein alter Trick von irgendwelchen Abo-Fallen Betrügern gewesen ... Drohungen, Einschüchterungen, Mahnungen, etc.p.p. - > Ignorieren war das das einzige was half.
Selbst ein gerichtlicher Mahnbescheid ist nix dolles, einfach widersprechen und gut ist. Danach müssen sie Klage einreichen.

Hier liegt der Fall doch recht ähnlich. Ich gehe mal davon aus das es sich nicht um personalisierte Tickets handelt und laut meinem link ist der Weiterverkauf nicht strafbar.

Was wollen die Anwälte bei Ignorieren bzw. Widerspruch nach Mahnbescheid denn großartig machen ?
So ziemlich gar nichts denke ich mal, es sei denn sie verklagen Ihn.
Ja, und was dann ? Er hat ja nichts Verbotenes gemacht ... dürfte für die vor Gericht ne ziemlich Pleite werden. Ich vermute mal das sie das genau wissen und genau deswegen versuchen die Leute mit solchen billigen Tricks "weichzukochen".

Falls es jemand besser weiß, lass' ich mich gerne korrigieren.


[Beitrag von ViSa69 am 10. Mai 2015, 15:53 bearbeitet]
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