Juristischer Ärger wegen Bildveröffenlichungen / gewerbliche Teilnehmer

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Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 16. Jul 2015, 12:21
Abgetrennt HIERAUS
______________________________________________________


Fakt ist, dass sog. gewerbliche Teilnehmer am Arsch sind, da;

- ihre Adresse einsehbar ist,
- sie nachweisen müssen, dass sie in Wirklichkeit privat im Sinne des 97a UrhG schreiben
- sie nachweisen müssen, dass sie nur auf Anweisung handeln (dieser Thread könnte morgen futsch sein)

Mal angenommen, man bekäme in letzter Instanz recht: Bis dahin ist es ein weiter Weg.

So oder so wird man einen Anwalt benötigen und in der Praxis sich irgendwie einigen, was mit Kosten verbunden ist. Jeder Anwalt wird angesichts des Restrisikos dazu raten, es nicht auf einen Streit ankommen zu lassen.


[Beitrag von Pilotcutter am 23. Jul 2015, 12:41 bearbeitet]
Scharmane
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 22. Jul 2015, 09:00

Lichtboxer (Beitrag #39) schrieb:

Dumm aber, wenn man sich hier als gewerblicher Teilnehmer outen muss, obwohl dieser Zwang nicht zulässig ist. Dann kann der Abmahner sich direkt an den User wenden. Und nebenbei: Die Obergrenze gilt nur bei privaten Verstößen. Gewerbliche Teilnehmer sind also doppelt gekniffen.


Darf ich fragen, wie Du darauf kommst, dass der Kenntzeichnungszwang nicht zulässig ist? Soweit ich weiss, ist die Nutzung dieses Forums kein Menschenrecht. Endweder du akzeptierst die Bedingungen oder Du lässt es sein. Die Zuständigkeit der allermeisten Gesetze enden bei der Vertragsfreiheit. Und die Anerkennung der NUB ist das Abschließen eines Vertrages. Es sei denn, du könntest eine Sittenwidrigkeit feststellen.

Maßgeblich: Aus der Sicht der meisten (privaten) Nutzer macht eine Kenntzeichnung sehr viel Sinn, weil es auf Interessenskonflikte hinweist. Und letzteres würde den zentralen Zweck dieses Forums (Quelle für unabhängige Erfahrungen und Empfehlungen von Benutzer zu Benutzer) entgegenwirken.

Ab welcher Grenze man nun gewerblich ist, ist ja hier schon oft (mehr oder weniger kompetent) gestritten worden. Ein PA-Techniker bei einem Veranstalter ist imho eher ein Endkunde, auch wenn er einen eigenen Gewerbeschein hat oder im Audio-Bereich angestellt ist. Dasselbe gilt für Musiker/Studiomitarbeiter etc.. Wenn es um die Entwicklung, Fertigung und Vertrieb/Verkauf von UE-Artikeln geht, wird das schon kritischer.


[Beitrag von Scharmane am 22. Jul 2015, 09:13 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 22. Jul 2015, 10:39
Die berufliche Tätigkeit ist aber kein Kriterium, sondern nur das Auftreten hier im Forum.

So könnte der Inhaber eines Hifi-Geschäfts hier privat mitdiskutieren wollen, während ein Schüler sich hier sein Taschengeld aufbessern möchte, indem er alte Geräte repariert und dies hier kundtut. Extreme Beispiele, aber es dürfte klar sein, worauf ich hinaus will. Der Personenkreis ist ja sehr weit gefasst. Man muss nur irgendwie mit Computern oder Medien zu tun haben, schon ist man gewerblicher Teilnehmer im Hifi-Forum.

Insofern waren die genannten Diskussionen gegenstandslos, seien sie noch so kompetent geführt worden.

Knackpunkt ist die mit der Kennzeichnungspflicht verbundene Pflicht zur Bekanntgabe seiner Kontaktdaten. Verfolgt ein ansonsten Gewerbetreiber hier keine gewerblichen Interessen, so gilt Par. 13 Abs. 6 TMG. Die Vertragsfreiheit ist insoweit eingeschränkt. Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass das Forum auch ohne eine solche nutzbar wäre, was aber nicht der Fall ist. Somit handelt es sich um eine Sache für den zuständigen Datenschutzbeauffragten. Jeder, der von dieser Regelung betroffen ist, kann Beschwerde einreichen.


[Beitrag von Lichtboxer am 22. Jul 2015, 11:40 bearbeitet]
Scharmane
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 22. Jul 2015, 19:35
Sorry für die späte Antwort. Ich musste meinem Gewerbe nachgehen.

TMG §13 (6):
"(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren." (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html)

Anonym bzw. Pseudonym betrifft immer nur die Weitergabe an Dritte, sofern es sich wie hier auf Begriffe des Bundesdatenschutzesgesetzes zurückgegriffen wird. Anonym meint hier: Nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für einen Außenstehenden auf eine bestimmte Person rückführbar machend. Pseudonym meint dasselbe, aber dass einzelne Datenelemente zwar auch einem Pseudonym zugeordnet werden können (Benutzername, Kunden-Nr. etc.), die Nennung von geeigneten Klarnamen/Klardaten zur konkreten Identifizierung ebenfalls aber nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand verbunden ist. Beides gilt nicht für die Beziehung Nutzer<->Betreiber, sondern nur für Betreiber <-> unbeteiligte Dritte. Ebenfalls gelten TMG und BDSG nur die Bereiche, wo der Nutzer sich noch nicht mit etwas aktiv einverstanden erklärt hat. Deine Adressdaten werden nur doch nicht der Öffentlichkeit preis gegeben, sondern verbleiben beim Betreiber, sofern er nicht rechtlich dazu verpflichtet wird (wenn Dich jemand anzeigen will). Du brauchst es ja nicht zu machen. Du hast jederzeit die Möglichkeit, den Vertrag nicht einzugehen bzw. Ihn durch Löschung zu wiedersprechen.

Du kannst auch jederzeit den Harken wegmachen, wenn Du denkst, dass es privat und nicht gewerblich ist. Wenn Du dann aber einen Schreibstil an den Tag legst, der eindeutig eine gewerblich Nutzung vermuten lässt, bist Du in Erklärungsnot. Ein werbender Schüler ist ebenfalls gewerbepflichtig (Größe ist relativ unentscheidend), sondern die Professionalität des Auftretens. Und wenn er sich nicht an die gewerblichen Spielregeln laut UWG hält (Kenntzeichnung, Steuern abführen), ist er halt von den Wettbewerbern abmahnfähig, was irren Aufwand für den Betreiber verursacht (daher wohl die Adresspflicht). Grundsätzlich gibt es für alle Werbetreibende hier auch kommerzielle Möglichkeiten (sind ja kaum zu übersehen). Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betreiber es lustig findet, einfach zuzusehen, wie jemand versucht, seine Botschaft hier umsonst zu platzieren.

Gruß
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 22. Jul 2015, 23:33
Nein, diese Auslegung trifft nicht zu. Das erkennt man schon daran, dass auch die Bezahlung anonym oder pseudonym erfolgen soll. Im Übrigen erfordern die Regeln die Offenlegung der Identität Dritten gegenüber. Für den Inhaber eines Hifi-Ladens, der hier nur über sortimentsfremde Dinge wie sagen wir TVs und CDs plaudern will, nicht hinnehmbar.
cr
Inventar
#6 erstellt: 23. Jul 2015, 00:03
Generell: Niemand wird gezwungen, hier am Forum teilzunehmen.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 23. Jul 2015, 00:50
Und dennoch muss sich der Betreiber an geltendes Recht halten.
cr
Inventar
#8 erstellt: 23. Jul 2015, 01:03
Ist halt die Frage, ob deine Rechtsauffassung stimmt, kann ich nicht beurteilen.
Behaupten kann mal jeder was, in der Praxis vor Gericht schauts dann uU anders aus.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 23. Jul 2015, 01:08
Unter Umständen. Aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Dadof3
Moderator
#10 erstellt: 23. Jul 2015, 07:54
Die Krux ist hier die Zumutbarkeit. Das OLG Düsseldorf hat hier bereits einmal im Urteil vom 18. Juni 2013 den Anspruch eines gewerblichen Teilnehmers auf anonyme Nutzung eines Dienstes verneint.

Hier ist der Fall nicht ganz so eindeutig, aber ohne gerichtliche Klärung ist die Rechtslage meiner Meinung nach ungewiss.
Scharmane
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 23. Jul 2015, 08:54

Lichtboxer (Beitrag #51) schrieb:
Nein, diese Auslegung trifft nicht zu. Das erkennt man schon daran, dass auch die Bezahlung anonym oder pseudonym erfolgen soll.

Von welcher Bezahlung redest Du? Hier ist doch alles kostenlos. Und es gibt keinen für alle Seiten anonymen oder peudonymisierten Zahlungsverkehr in der EU, allein schon aus Geldwäschegründen.


Lichtboxer (Beitrag #51) schrieb:
Im Übrigen erfordern die Regeln die Offenlegung der Identität Dritten gegenüber.


Auszug aus der NUB:
"Regeln für gewerbliche Teilnehmer
1. Jeder gewerbliche Teilnehmer muss sich registrieren und ein Nutzer-Profil erstellen, das ihn als gewerblichen Teilnehmer identifiziert und die Art seiner Tätigkeit klar im Feld „Anlage/Weitere User-Infos“ beschreibt. Postings, die kommerzielle Absichten verfolgen, werden gelöscht und können zum Ausschluss des Verfassers aus dem Forum führen.
2. Gewerbliche Teilnehmer dürfen in ihrem Benutzernamen bzw. in ihren Postings keine Postanschrift, Email-Adresse oder Telefon-Nr. verwenden. Dies gilt auch für Zeitschriften, Online-Journalisten und Redakteure. Gewerbliche Teilnehmer können diese Informationen jedoch im Profil verfügbar machen.
3. Die Signatur darf weder den Geschäftsnamen noch Links zu entsprechenden Online-Präsenzen enthalten. Die Checkbox „GEWERBLICHER TEILNEHMER“ in den Einstellungen (bzw. bei Registrierung) ist zu aktivieren. Dadurch wird die Kennzeichnung „GEWERBLICHER TEILNEHMER“ in der letzten Zeile der Signatur hinzugefügt. Die Platzierung jeglicher weiterführender Informationen bezüglich des Gewerbes in der Signatur ist nicht statthaft.
4. Gewerbliche Teilnehmer müssen den anderen Teilnehmern folgende weiterführende Informationen in ihrem Profil zur Verfügung stellen: Art des Gewerbes / Name des Gewerbes / Falls vorhanden: URL des Gewerbes."

Mal abgesehen davon, dass sich für mich Punkt 3 und 4 etwas widersprechen, steht doch da, dass Du nicht nur keine Postanschrift angeben darfst. Hab mich eben nochmal testweise als gewerblicher registriert (Mod: wird gleich wieder gelöscht). Und habe keine Aufforderung zur Eingabe einer Adresse gesehen.



Lichtboxer (Beitrag #51) schrieb:
Für den Inhaber eines Hifi-Ladens, der hier nur über sortimentsfremde Dinge wie sagen wir TVs und CDs plaudern will, nicht hinnehmbar.

Hierzu ein anderer Auszug:
"Alle gewerblichen Teilnehmer müssen sich als solche durch Aktivieren der Checkbox „GEWERBLICHER TEILNEHMER“ beim Registrieren oder in den Einstellungen kenntlich machen (siehe Punkt 3). So kann der Leser erkennen, ob der Poster bei dem Thema über besondere Kenntnisse verfügt oder evtl. Eigeninteressen verfolgt. Teilnehmer, die in den Branchen Unterhaltungselektronik, Computertechnik, Print- oder Medienindustrie tätig sind, gelten als gewerbliche Teilnehmer und haben sich entsprechend zu kennzeichnen. Dies gilt nicht für Angestellte oder nebenberuflich Tätige in den oben angegebenen Branchen, deren Teilnahme am Forum rein privaten Zwecken dient und nachweislich nicht im Zusammenhang mit ihrer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit steht. Wird diese Ausnahme missbräuchlich in Anspruch genommen, erfolgt nach Erkennen grundsätzlich der sofortige Ausschluss aus dem Forum. Im Zweifel kann die Moderation zur Kennzeichnung auffordern, dieser Aufforderung ist unmittelbar zu folgen oder es erfolgt ebenfalls grundsätzlich der Ausschluss aus dem Forum."

Wenn es wirklich nicht sein Feld betrifft, kann sich dein HiFi-Händler doch hierauf berufen.

Und btw. schon mal was von der Impressum-Pflicht im beruflichen Kontext gehört?

Sicher, dass Du vom HiFi-Forum sprichst? Bzw. kann mich evtl. jemand anderes aufklären, worauf Lichtboxer anspielt? Es kann ja sein, dass ich es übersehe.

LG


[Beitrag von Scharmane am 23. Jul 2015, 08:58 bearbeitet]
Hüb'
Moderator
#12 erstellt: 23. Jul 2015, 09:05

Mal abgesehen davon, dass sich für mich Punkt 3 und 4 etwas widersprechen

Ne, da ist kein Widerspruch.

Die Signatur ist von weit prominenterer Bedeutung als das Profil und erscheint im Zweifel mit jedem Beitrag eines Users. Dritte können der Signatur somit in der Regel nicht "entgehen" und wären einem dauerhaften "Werbeeffekt" ausgesetzt, wenn hier umfangreichere Angaben durch einen "Gewerblichen Teilnehmer" gemacht würden.

Das Aufsuchen des Profils muss hingegen aktiv durch Dritte erfolgen. Hier kann sich ein Nutzer bei Bedarf darüber informieren, welche interessengeleiteten Motive bei einem im Forum schreibenden "Gewerblichen Teilnehmer" ggf. mitschwingen.

Ungeachtet von einer rechtlichen Bewertung halte ich die Information darüber, dass jemand "Gewerblichen Teilnehmer" gemäß der Nutzungsbedingungen des Forums ist sowie was er macht, für sehr wertvoll. Es ermöglicht IMHO nämlich eine vollständigere Wertung von in Diskussionen vertretenen Punkten.

Grüße
Frank


[Beitrag von Hüb' am 23. Jul 2015, 10:53 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 23. Jul 2015, 10:36
Scharmane, Du solltest die Texte, die Du kommentierst, genauer lesen. So bringt das nichts.

Du sagstest, dass die Anonymität nur im Außenverhältnis gelten würde, nicht aber dem Betreiber gegenüber. Das Gesetz fordert aber auch eine Anonymität im Innenverhältnis, was daran erkennbar ist, dass auch eine Bezahlung anonym erfolgen müsste, so sie denn stattfände. Damit ist nicht gesagt, dass das HF kostenpflichtig sei.

Dein Missverständnis bzgl. der Forenregeln hat Hüb bereits aufgeklärt.

Dass angeblich gewerbliche Teilnehmer ihre Daten im Profil hinterlegen müssen, war überhaupt erst der Anlass, diesen Umstand hier zu erwähnen, da die Frage im Raum steht, ob die hier praktizierte Bilderverwendung abmahnfähig ist. Denn so könnte der User direkt abgemahnt werden und nicht erst der Betreiber, welcher das so angewiesen hat.

Als ehemaliger Forenbetreiber musste ich mich lange Zeit mit solchen Dingen auseinandersetzen. Außerdem bin ich in Sachen Datenschutz sensibilisiert, da wird heutzutage viel zu viel geschludert. Aber Gesetze allein helfen nicht, jeder Einzelne muss die Dinge und auch sein eigenes Verhalten hinterfragen. Wenn Gehorsam (Datenpreisgabe gew. Teilnehmer + Friederikes Anweisung) dazu führen sollte (Konjunktiv), dass man Post vom Anwalt bekäme, egal ob berechtigt oder nicht, so hätte man im Leben etwas falsch gemacht.


[Beitrag von Lichtboxer am 23. Jul 2015, 10:55 bearbeitet]
Scharmane
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 23. Jul 2015, 11:44

Lichtboxer (Beitrag #59) schrieb:

Du sagstest, dass die Anonymität nur im Außenverhältnis gelten würde, nicht aber dem Betreiber gegenüber. Das Gesetz fordert aber auch eine Anonymität im Innenverhältnis, was daran erkennbar ist, dass auch eine Bezahlung anonym erfolgen müsste, so sie denn stattfindet.


Du beziehst Dich auf §13, Absatz 6 TMG?
"(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren."
Ok, hier zu einer Schwäche des TMG, nämlich das Anonym und Pseudonym nicht in der Begriffsklärung auftauchen. Daher bemüht man sich meistens um die Begriffsklärung der Begriffe im BDSG §3:
"(6) Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.
(6a) Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren."

Beide Gesetze regeln aber vor allem den Umgang mit personenbezogenen Daten. Dafür muss man die erstmal haben. Für personenbezogene Daten gilt ein Erlaubnisvorbehalt, d.h. es ist erstmal nichts erlaubt, womit Du Dich nicht einverstanden erklärt hast. Wenn Du das aber nach den strengen Regeln des TMGs gemacht hast und es entsprechend dokumentiert ist, ist fast alles zulässig, womit Du Dich einverstanden erklärt hast. Nach Deiner Auslegung wäre kein Onlinbanking, kein Bezahlen mit Kreditkarte oder Paypal möglich. Es ist aber möglich, weil man zugestimmt hat. Neben Deiner Zustimmung durch Deine (freiwillige) Registrierung hat der Betreiber auch noch die Pflicht, andere Paragrafen des TMG und anderer Gesetze einzuhalten. (Siehe Hintertürchen "soweit dies ... zumutbar ist")
z.B.
TMG § 5
Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post"

Du darfst nicht vergessen, dass als gewerblicher Foren-Nutzer Du nämlich deinerseits mit jedem Post zu einem Diensteanbieter wirst. Eine etwas verrückte Auslegung, aber durchaus aktuelle Rechtssprechung. XING, LinkedIN usw. leiden darunter. Es gibt noch keine Urteile in höheren Instanzen wenn ich mich nicht irre. Wenn Du dazu was neues weisst, bitte benachrichtigen.

Auch gilt noch Strafrecht oder das UWG, welches meistens das BDSG und das TMG sticht.

Ein anderer Punkt: Völlige Pseudonymisierung ist für einen Diensteanbieter nur nach Außen möglich. Um Deine Zustimmung rechtswirksam dokumentieren zu können, muss er ein Verfahren anwenden, wo er die Zustimmung zumindest einer E-Mail-Adresse (die eineindeutig ist) zuordnen kann (Double-opt-in). Damit hat er Deine E-Mail, muss er auch haben. Also ist schon mal Anonymisierung auch im Innenverhältnis technisch nicht möglich.


Lichtboxer (Beitrag #59) schrieb:

Dass angeblich gewerbliche Teilnehmer ihre Daten im Profil hinterlegen müssen, war überhaupt erst der Anlass, diesen Umstand hier zu erwähnen, da die Frage im Raum steht, ob die hier praktizierte Bilderverwendung abmahnfähig ist. Denn so könnte der User direkt abgemahnt werden und nicht erst der Betreiber, welcher das so angewiesen hat.
Als ehemaliger Forenbetreiber musste ich mich lange Zeit mit solchen Dingen auseinandersetzen. Außerdem bin ich in Sachen Datenschutz sensibilisiert, da wird heutzutage viel zu viel geschludert. Aber Gesetze allein helfen nicht, jeder Einzelne muss die Dine und auch sein eigenes Verhalten hinterfragen. Wenn Gehorsam (Datenpreisgabe gew. Teilnehmer + Friederikes Anweisung) dazu führen sollte (Konjunktiv), dass man Post vom Anwalt bekäme, egal ob berechtigt oder nicht, so hätte man im Leben etwas falsch gemacht.


Auch ich habe beruflich viel mit Datenschutz zu tun und kenne beide Seiten. Deine Bemerkung oben hört sich aber so an, als würdest Du verlangen, dass das HiFi-Forum sich vor einen User stellt, wenn Der Mist baut. Post würdest Du so oder so bekommen. Das HF ist wie jeder Diensteanbieter in dem Fall verpflichtet, zur Aufklärung beizutragen, wenn der Anspruch nachgewiesen werden kann, das weisst Du. Ich gehe jetzt auch mal davon aus, dass die Buttons deswegen als sicher bezeichnet werden, weil die Rechte für diese Bilder geklärt sind, bzw. die Verwendung verabredet wurde. Vielleicht könnt hier die Situation nochmal klarer gekenntzeichnet werden. Nur wo ich Dir zustimmen muss: Eine klare Nennung des Postadresse in einem öffentlichen Profil sollte in der Wahl des Nutzers bleiben. Der Diensteanbieter hat schon deine E-Mail und die IP, alles andere ist eine Frage des Aufwandes.

Ich werde den Thread übrigens für mich schließen, da ich schon viel zu viel mich habe mitreißen lassen. In diesem Sinne, Scharmane
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 23. Jul 2015, 12:13
Hier geht es nicht um die Fälle, in denen User Mist bauen.

Hier geht es darum, dass User unnötigen Ärger bekommen könnten, wenn sie eine Anweisung befolgen, die bis zu einer umfassenden Stellungnahme zumindest fragwürdig ist.

Bist Du Dir dessen bewusst?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Amazon befugt sein soll, Dritten und Vierten die Nutzung fremder Werke in werbefernen Kontexten wie Coverraten zu erlauben.

Die ersten Leidtragenden sind dann die, die sich an anderer Stelle auch regelkonform verhalten und ihre Daten preisgeben, obwohl dies - und hier habe ich bereits eine gefestigte Meinung - in dem weitgefassten Umfang nicht gesetzeskonform ist.

Das Forum müsste den gewerblichen Teilnehmerkreis wesentlich enger fassen und nur auf diejenigen beschränken, die sich auch wirklich hier gewerblich betätigen wollen.
Scharmane
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 24. Jul 2015, 10:43

Lichtboxer (Beitrag #15) schrieb:

Hier geht es darum, dass User unnötigen Ärger bekommen könnten, wenn sie eine Anweisung befolgen, die bis zu einer umfassenden Stellungnahme zumindest fragwürdig ist.

Bist Du Dir dessen bewusst?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Amazon befugt sein soll, Dritten und Vierten die Nutzung fremder Werke in werbefernen Kontexten wie Coverraten zu erlauben.

Ja ich bin mir dessen bewusst und ich glaube nicht, dass ein Communitybetreiber, der bestimmt wöchentlich/monatlich solche Fälle auf dem Tisch hat, dies fahrlässig empfielt. Amazon (und andere Marktplätze) haben sich beim Hochladen von Produktfotos schon immer sehr weitgreifende Rechte zugesichert, damit sie damit Werbung machen können. Und das können sie dann auch weitergeben. Und Coverraten ist definitiv sehr viel Werbung. Eigentlich würde es mich nicht wundern, wenn man dafür Geld bekommen könnte, wenn man das Bildmaterial verwendet. Eine Abmahnung durch einen Urheber/Lizenznehmer ist daher höchst theoretisch.


Lichtboxer (Beitrag #15) schrieb:
- und hier habe ich bereits eine gefestigte Meinung -

habe ich gemerkt


Lichtboxer (Beitrag #15) schrieb:

Das Forum müsste den gewerblichen Teilnehmerkreis wesentlich enger fassen und nur auf diejenigen beschränken, die sich auch wirklich hier gewerblich betätigen wollen.

Stimme Dir zu.
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 25. Jul 2015, 00:37
Tja, jetzt sind wir uns in dem Punkt einig und dann wird das hier auf die Resterampe verschoben. Schon ärgerlich, dass der Datenschutz hier nicht ernstgenommen wird. Die lapidare Sülzantwort von Pilotcutter setzt dem ganzen die Krone auf. Da wurde kein Wort wirklich gelesen, geschweige denn auf die Bedenken eingegangen.. Ist so, fertig.

Werde mich hier im Forum erst mal bedeckt halten und überlegen, einen externen Denkanstoß zu geben. Wenn etwas so abgewimmelt wird, dann erklärt sich auch, warum Datenschutzbeauftrage ihre Berechtigung haben. Ich denke, ich werde es mal zur Klärung weiterleiten.
Pilotcutter
Administrator
#18 erstellt: 25. Jul 2015, 13:44
Servus zusammen, Servus Lichtboxer.

Vielleicht war meine Threadaufteilung doch etwas zu früh. Ich hatte jedoch den Eindruck, dass aus einem konkreten Feedback-Thema und nach dessen Beantwortung durch den Betreiber eine offene Diskussion wurde, die kein konkretes Feedback Thema mehr in Richtung Betreiber und Administration dieses Forums erkennen ließ.

Mir liegt es fern Fragen und Themen wie Datenschutz und/oder rechtliche Standpunkte der gewerblichen Teilnehmer "lapidar zu besülzantworten" der Feeback Bereich jedoch verlangt eine Nennung eines konkreten Themas als Rückmeldung an den Betreiber, da er nicht als Diskutant mitliest und -schreibt sondern konkret mit Fragen & Probleme bezüglich des FORUMS konfrontiert werden muss.

Danke für Euer und Dein Verständnis.

Gruß. Olaf
HiFi-Forum Monderationsteam


[Beitrag von Pilotcutter am 25. Jul 2015, 14:29 bearbeitet]
Lichtboxer
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 25. Jul 2015, 15:12
Hi Pilotcutter,

sorry für den Ausdruck und danke für das Feedback. Wenn man sich wie Du opfert, klingt das mit dem Sülzen sicher undankbar, was nicht meine Absicht war.

Das Ausgangsthema war mitnichten mit der Stellungnahme von Friederike geklärt, hinzu kommt die preķäre Lage für angeblich gewerbliche Teilnehmer, die - solltet Ihr die Nutzungsrechte überzogen haben - doch zumindest nach einer Bilderverwendung, wenn auch nicht wegen der Verwendung zunächst einmal Ärger bekommen könnten und sich rausreden müssen.

Daher ist es zur Klärung erforderlich, zu erfahren, welche Nutzungrechte dem Betreiber eingeräumt wurden und inwiefern er sie weitergeben darf. Diese Frage wurde in dem anderen Thread nicht beantwortet, obwohl sie gestellt wurde. Offensichtlich ist das jedenfalls nicht.
Pilotcutter
Administrator
#20 erstellt: 25. Jul 2015, 16:38
Naja, ein opfern ist es nicht gerade; zumindest schreibe ich hier nicht unter Schmerzen und Verzicht aber man versucht halt als Moderator das einem Anvertraute in halbwegs geraden Bahnen zu halten.


Lichtboxer (Beitrag #19) schrieb:
hinzu kommt die preķäre Lage für angeblich gewerbliche Teilnehmer, die - solltet Ihr die Nutzungsrechte überzogen haben - doch zumindest nach einer Bilderverwendung, wenn auch nicht wegen der Verwendung zunächst einmal Ärger bekommen könnten und sich rausreden müssen.

Daher ist es zur Klärung erforderlich, zu erfahren, welche Nutzungrechte dem Betreiber eingeräumt wurden und inwiefern er sie weitergeben darf. Diese Frage wurde in dem anderen Thread nicht beantwortet, obwohl sie gestellt wurde. Offensichtlich ist das jedenfalls nicht.


Und inhaltlich bin ich ohnehin raus (auch was das obige "solltet Ihr die Nutzungsrechte" anbelangt) und kann somit weder user- noch betreiberseitig eintreten noch rechtliche Erklärungen verfassen.

Kurzum, sollte dieses nachgeschaltete Thema wirklich eine Frage und ein Problem bezüglich des Forum sein, dann bitte ich es an geeigneter Stelle, im Feedback Bereich neu zu formulieren, denn eine abermalige Abspaltung aus diesem Thread dorthin würde, denke ich, zur noch größeren Unkenntlichkeit Eures Themas führen.

Danke aber auch für Dein Verständnis und Gruß.

Olaf
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