Abgezockt worden, was nun?

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ClownyBastard
Stammgast
#1 erstellt: 02. Feb 2016, 17:27
Hi,

wurde bei Ebay abgezockt. Hatte vom Verkäufer db-definitive.com, welcher bis zu einem gewissen Punkt seriös war, und anscheinend auch einen eigenen Laden hat, abgezockt.
Habe 250 Euro Überwiesen, für ein Subwooferchassi, das nie geliefert wurde. Das war im November. Hab nen Fall eröffnet, der irgendwann zeitbedingt geschlossen wurde, und weiterhin per Kundenservice gedroht. Nun sehe ich gerade, dass der Verkäufer bei Ebay abgemeldet ist.
Der Verkäufer ist in Italien.

Was würdet ihr nun tun? Zum Anwalt?
Hat jemand Erfahrung mit sowas?
George_Lucas
Inventar
#2 erstellt: 02. Feb 2016, 18:14
Die ganze Geschichte ist wirklich unerfreulich für Dich gelaufen.
Die Bewertungen des Händlers finde ich gruselig.
Allein im letzten Monat gabs fast 50 % negative Bewertungen. Davor sieht es auch schon schlimm aus.

Wenn Du jetzt mit der Hoffnung zum Anwalt gehst, um die 250,- Euro zurück zu erhalten, werden wohl allein die vorzuverauslagenden Anwaltskosten die 250,- Euro übersteigen. Im Zweifel muss noch länderübergreifend geklagt werden. Ausgang unklar.

Ich würde (bei allem Frust über den Händler und Ebay) das Geld nicht dem Anwalt geben, sondern dafür in Deutschland neue Chassis kaufen...

Du kannst Dich aber mal bei ROSE & PARTNER LLP in Hamburg erkundigen, was für Kosten voraussichtlich auf Dich zukommen, und wie die Kanzlei Deine Chancen einschätzt. Eventuell ist db-definitive dort bereits bekannt.
Immerhin besitzt diese Kanzlei einen Anwalt in Mailand, wo das Unternehmen db-definitive ebenfalls ihren Sitz hat.


[Beitrag von George_Lucas am 02. Feb 2016, 18:34 bearbeitet]
ClownyBastard
Stammgast
#3 erstellt: 02. Feb 2016, 19:52
Hey, danke für den Tipp. Hab grad eine Mail an die Kanzlei rausgehauen.
Der Verkäufer scheint erst kürzlich so abgerutscht zu sein, eventuell gibt es noch Hoffnung, bei einem Schreiben auf Italienisch, da er oder sie kaum Englisch konnte.
Ja, ich hätte mich vorher bei Paypal anmelden sollen, aber aufgrund der etlichen Bewertungen (11400, 97%) hatte ich sowas nicht erwartet.
Es ist einfach eine Frechheit. Ich werde solche Leute nie verstehen, und wenn ich mal in der Nähe bin, werde ich garantiert deren Fenster einkloppen .

Hier nochmal kurz eine Zusammenfassung des Vorfalls, wie ich Sie der Kanzlei geschickt habe:

- Im Oktober einen Lautsprecher bei Ebay gekauft und per Banküberweisung bezahlt (240€)
- Verkäufer liefert keine Ware
- Ich habe einen "Fall" bei Ebay eröffnet
- Verkäufer behauptet immer wieder (in gebrochenem Englisch) den Artikel baldigst zu senden
- Der Fall wird aufgrund der vergangenen Zeit automatisch geschlossen
- Ich kontaktierte den Kundenservice, welcher dann den Verkäufer zwei mal mit Rückzahlungsaufforderungen kontaktierte
- Verkäufer behauptet wieder den Artikel bald zu liefern, oder das Geld zu erstatten
- Verkäufer wurde von Ebay ausgeschlossen, oder hat sich abgemeldet

Der Verkäufer betreibt weiterhin in Italien, Mailand ein Geschäft und hat einen Internetshop.


Danke nochmal für den Rat.


[Beitrag von ClownyBastard am 02. Feb 2016, 19:54 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#4 erstellt: 02. Feb 2016, 20:17
Ich bin gespannt, wie die Sache nun weitergeht.
Bitte halte uns hier doch auf dem Laufenden.
ClownyBastard
Stammgast
#5 erstellt: 05. Feb 2016, 15:20
Habe eine Antwort von der Kanzlei bekommen, bin mir aber nicht sicher, ob ich die Email verstanden habe.
Wird dort gesagt, dass, wenn der Verkäufer weiterhin nicht reaglert, ich die Kosten zu zahlen hätte? Und falls er reagiert, nicht?

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Antwort hier schreiben darf, deshalb nehme ich mal die Kosten raus, und falls das nicht reicht kann man das Zitat auch rausnehmen.


Es ist höflich darauf hinzuweisen, dass der Wert der Angelegenheit sehr gering ist, wir können nicht auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren unsere Honorare berechnen, sondern den Aufwand nach einem Stundensatz berechnen. Denkbar wäre es, ein Schreiben zu senden, die Zinsen und die Gebühren als Schadensersatz geltend zu machen, Sie würden aber den Honorardifferenzbetrag, falls die Gegenseite etwas zahlen sollte, oder die Anwaltskosten tragen müssen, falls die Gegenseite nicht zahlt. Wir würden Ihnen für die Prüfung der Korrespondenz und der Rechtslage sowie für die Zahlungsaufforderung an die Gegenseite zumindest einen Betrag in Höhe von [***,** EUR (als Honorar) + **,** EUR (Pauschalbetrag nach den gesetzlichen Vorschriften für Post, Telekommunikation, Kopien) + 19% USt. =) ***,** EUR in Rechnung stellen.

Falls die Gegenseite nicht zahlen sollte, wäre es denkbar, den Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls zu stellen. Für die weitere Tätigkeit müssten wir eine Vereinbarung abschließen.

Insgesamt werden Sie zusätzliches Geld investieren müssen, um etwas eventuell zu erzielen; Ihnen kann ich jedoch ein positives Ergebnis nicht garantieren.



Ich denke der nächste Schritt wäre zur Polizei zu gehen, und ganz normal kostenlos Anzeige wegen Betruges zu erstatten.
Alternativ könnte ich mich umhören, wer in meinem Freundeskreis Italienisch spricht, und nochmals eine Email schreiben (heiße Luft).

Man, ist das frustrierend.


[Beitrag von ClownyBastard am 05. Feb 2016, 15:27 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#6 erstellt: 05. Feb 2016, 15:32
Im Grunde wird Dir nur mitgeteilt, dass Dein Rechtsanwalt zunächst 380,- Euro für seine Tätigkeit in Rechnung stellt.
Dies nennt er "Schadensersatz", den Dein Händler begleichen soll. Außerdem soll Dir Dein Händler den Lautsprecher zusenden oder Dir den Kaufbetrag von 240,- Euro erstatten.

Tut dies der Händler nicht - oder bezahlt nur einen Teil der Gesamtforderung von 620,- Euro - wirst Du diesen fehlenden Teil tragen müssen. Im Zweifel die gesamten 380,- Euro, die Dein Rechtsanwalt aufruft.

Darüber hinaus bietet Dein Rechtsanwalt an, weitere Schritte für Dich einzuleiten (Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls), was aber für Dich mit noch mehr Kosten verbunden ist.

Abschließend weist Dich der Anwalt darauf hin, dass seine Tätigkeit nicht von Erfolg gekrönt sein muss. Dann trägst Du alle seine Kosten und hast noch immer keine Lautsprecher.
ClownyBastard
Stammgast
#7 erstellt: 05. Feb 2016, 15:37
Alles klaro, das verstehe ich. Danke Dir.
Dann werde ich antworten, dass ich mich vorerst nochmal informieren werde und das Angebot absagen muss.

Wenn der Brief des Anwalts nicht funktioniert, kann dieser ja auch nichts weiter machen. Ich versuchs wie gesagt mal bei der Polizei, wobei ich mir da keine chancen ausmache, und einer übersetzten Email.
George_Lucas
Inventar
#8 erstellt: 05. Feb 2016, 15:49

ClownyBastard (Beitrag #7) schrieb:

Wenn der Brief des Anwalts nicht funktioniert, kann dieser ja auch nichts weiter machen.

Doch, das kann er schon. Deshalb schlägt er den "Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls" vor.
Verläuft diese aber im Sande, weil der Händler beispielsweise insolvent ist, wirst Du allein den Anwalt für seine Tätigkeit bezahlen müssen.

Dann kommen zu den 240,- Euro für die (nicht gelieferten) Lautsprecher noch rund 760,- Euro (grob geschätzt) an Anwaltsgebühren hinzu...
Metalic
Stammgast
#9 erstellt: 05. Feb 2016, 16:04
Zur Polizei kannst du natürlich gehen und Anzeige erstatten. Die Anzeige wird dir aber auch dein Geld nicht wiederbringen.
Da der ganze Spaß ins Ausland geht würde ich deine Chancen auch als recht schlecht einschätzen. Persönlich würde ich dem verlorenen Geld nicht auch noch Anwaltskosten hinterher werfen und das Ganze als "scheiße gelaufen" abhaken. Auch wenn es echt ärgerlich ist

Vielleicht führt dich dein nächster Urlaub ja rein zufällig mal in die Stadt in der dein Händler seinen Sitz hat.
HulliKo
Neuling
#10 erstellt: 06. Feb 2016, 21:04
Sowas ist echt kacke.. Da kann ich nur PayPal loben, da man da noch halbwegs sicher ist...
Apalone
Inventar
#11 erstellt: 07. Feb 2016, 13:50

ClownyBastard (Beitrag #7) schrieb:
.....Wenn der Brief des Anwalts nicht funktioniert, kann dieser ja auch nichts weiter machen......


Liest du den Schriftverkehr, den du bekommst, auch?!?

Dein Anwalt hat einen gangbaren Weg vorgeschlagen (europäischer Zahlungsbefehl).

Da die gesetzlichen Gebühren wegen des geringen Streitwertes aber viel zu gering sind, will der Anwalt nur gegen gesonderte Gebührenvereinbarung für dich tätig werden, eine völlig übliche Vorgehensweise.

Strafantrag bei der Polizei:
Ein Strafantrag bringt dir ja nicht dein Geld zurück.

Auf Deutsch:
vergiss den Vorgang ganz schnell, dein Geld ist weg!!!
stefansb
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 07. Feb 2016, 18:22
Was soll eine Strafanzeige bei der Polizei bringen?

Dazu müsste der Nachweis erbracht werden, das der Händler in betrügerischer Absicht gehandelt hätte, also von vorn herein nicht liefern wollte.
Versuch das mal. Der braucht nur zu behaupten, das er ja liefern wollte.
So ein Vorgang wird direkt eingestellt.
vali_g80
Neuling
#13 erstellt: 07. Mrz 2016, 14:24
Hallo ClownyBastard,

Ich habe das gleiche Problem wie du hast. Ich habe neugkeiten wegen Herr Simone Mitidieri alias www.dbdefinitive.com. Schreib mir bitte deine kontaktdaten ins PM.

Und noch ein Tipp, such auf facebook nach "victims of dbdefinitive"
victims of dbdefinitive


mfg,
Vali


[Beitrag von vali_g80 am 07. Mrz 2016, 14:26 bearbeitet]
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