Kulanz abgelehnt.

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leppursucram
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 09. Mrz 2018, 18:11
Hallo,

Wollt mal eure Meinung dazu hören.

Haben mir Mitte Januar einen neuen 65Zoll Curve von Samsung gekauft.

Da ich noch Renovierungsarbeiten hatte wurde der Tv 16 Tage nach Kauf aufgebaut.

Dann stellt ich fest das 3 längere Kratzer im Panel sind, die sich auch nicht ertasten lassen, also können die nicht in der ersten Schicht sein.

Samsung angerufen, da erklärte mir der Hotline Mitarbeiter das könnte ein Produktsfehler sein, das die Kratzer in der 2-4 Schicht sind, ich einen Antrag auf Kulanz stellen müssste.

Gesagt getan, Kulanz gemeldet, 14 Tage später kam ein Monteur zum wechseln des Panels.
Der holt seine Servicefernbedienung raus und schaut wieviel Betriebsstunden der Tv hatte.
Dieser hatte nun 180 Betriebsstunden

Kulanz wurde abgelehnt da er mehr als 30 Betriebsstunden hatte, diese Info hatte mir niemand mitgeteilt, dann hätte ich den Tv nicht mehr eingeschaltet.

Wieder bei Samsung Einspruch eingelegt, mit dem Hinweis Kratzer nicht eigenverschuldet und keine Info über die max 30 Betriebsstunden.

Samsung hat den Vorgang erneut abgelehnt ich hätte den TV in der Gewährleistung zurück geben können.

Wieder Einspruch eingelegt, erneut Abgelehnt Garantie nicht möglich, ich könnte mich auch auch rechtlich beraten lassen....

So jetzt steh ich dumm dar, ok teils eigenverschulden, aber was meint ihr ?
Gibt es noch irgendeine Möglichkeit das unter Garantie doch noch zu erlangen ?
PAfreak
Inventar
#2 erstellt: 09. Mrz 2018, 18:23
Hallo, warum nicht einfach über die Gewährleistung beim Händler reklamieren?
MrJones4470
Stammgast
#3 erstellt: 09. Mrz 2018, 18:24
Bin ich zu naiv oder sehe ich das Problem einfach nicht?

Stell den TV dem Händler hin und lass den den Rest machen. Wieso diskutierst Du mit Samsung? Das ist der Job des Händlers. Der ist Dein Ansprechpartner, nicht Samsung! Der TV ist fehlerhaft, fertig! Außerdem brandneu und da liegt es ohnehin an Samsung, wenn überhaupt, Dir nachzuweisen, dass Du den Fehler verschuldet hast.
Mickey_Mouse
Inventar
#4 erstellt: 09. Mrz 2018, 18:30
???
so wie du das beschreibst kann da doch nach meinem Verständnis einiges nicht stimmen...

bei Online Kauf hast du 14 Tage Rückgabefrist, das hat aber mit dem Fall hier nicht viel zu tun.

16 Tage nach Kauf aufgebaut, Fehler bemerkt, Service angerufen und in den dann folgenden 14 Tagen bis der Techniker vorbei gekommen ist hast du 180 Stunden (also jeden Tag 13 Stunden lang) die Kiste laufen lassen?

aber auch das ist doch völlig egal, du hast 2 Jahre Gewährleistung, wobei dir der in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen muss, dass der Fehler nicht schon bei der Auslieferung bestanden hat, was er allgemein kaum und in diesem Fall gar nicht nachweisen kann. Da könnte dir die Aussage von Samsung helfen (falls du sie schriftlich hast).

also der Händler muss das Teil "reparieren", da gibt es doch gar kein vertun!

Samsung als Hersteller ist nur der freiwilligen Garantie involviert, das können die handhaben wie sie sich das im Kleingedruckten vorbehalten, da hast du kaum Chancen.
leppursucram
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 09. Mrz 2018, 18:34
Ich habe schriftlich den Fall dem Händler Media Markt mitgeteilt.

Hier die Antwort:


Sehr geehrter Herr Ruppel,

vielen Dank für Ihre Bestellung im MediaMarkt Onlineshop.

Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren bestellten Artikel zurücksenden möchten.

Ihr gesetzliches Widerrufsrecht gilt bis zu vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware.

Da Sie Ihre Bestellung bereits am 16.01.2018 erhalten und uns erst nach Verstreichen dieser Frist kontaktiert haben, können wir einer Rückgabe / einem Austausch leider nicht zustimmen.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für weitere Fragen zu Ihrem Anliegen gerne zur Verfügung.
MrJones4470
Stammgast
#6 erstellt: 09. Mrz 2018, 18:37
Klar, Austausch mal so eben wird nicht gehen, aber den TV reparieren zu lassen, da ist der Media Markt in der Pflicht.

Nochmals: Laß Samsung aussen vor. Der Media Markt hat das zu regeln. Einpacken, hinstellen und mit erhobenem Zeigefinger die Reparatur fordern und sich nicht abwimmeln lassen.
Mickey_Mouse
Inventar
#7 erstellt: 09. Mrz 2018, 18:37
du willst nicht umtauschen oder zurück geben, sondern die sollen einen Schaden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist beheben! (wie auch immer)
da versucht sich MM vor zu drücken und wird vermutlich auch versuchen dich an den Hersteller abzuwimmeln, aber da solltest du ihnen dann wirklich mit einem Anwalt drohen bzw. auf die Pelle rücken.
leppursucram
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 09. Mrz 2018, 18:40
Der wurde Online bestellt und von Ingolstadt geliefert.

Das sind von mir 387km, wenn ich den einpacke und dort abliefern will, mit der Gefahr das alles umsonst ist
Böötman
Inventar
#9 erstellt: 09. Mrz 2018, 18:48
Anwaltlich Drohen - noch - nicht wirklich ...

Du hast das Gerät beim Mädchen Markt gekauft, die stehen auf der Rechnung als "Vertragspartner", also sind Sie dein einziger Ansprechpartner und die müssen das regeln. Ich frag mich nur - genauso wie die anderen hier - warum die Kiste 1. nicht sofort zum MM zurück ging und Du dich 2. eigenständig direkt an Samsung gewendet hast.

Edit: Da war ich wohl zu langsam. Wenn dem so ist, dann würde ich mich einfach Dumm stellen und zu deinem nächstgelegenen MM fahren und versuchen die das klären zu lassen. MM ist MM, das das unterm Strich auch nur Francaisenehmer sind, musst Du als Kunde nicht wissen.


[Beitrag von Böötman am 09. Mrz 2018, 18:53 bearbeitet]
leppursucram
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 09. Mrz 2018, 18:52
Naja die 14 Tage Gewährleistung war rum und ich dachte jetzt muss alles über Samsung laufen
Böötman
Inventar
#11 erstellt: 09. Mrz 2018, 18:56

leppursucram (Beitrag #10) schrieb:
Naja die 14 Tage Gewährleistung war rum und ich dachte jetzt muss alles über Samsung laufen

Ich hab oben noch was ergänzt.

Stell dir vor es ginge um einen Neuwagen, 14 Tage nach Kauf würdest Du dich wohl auch kaum direkt an den Hersteller wenden oder? Unabhängig von der Investitionssumme ist der rechtliche Sachverhalt identisch.
leppursucram
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 09. Mrz 2018, 19:01
Also wäre es Sinnvoll die Rechnung zu schnappen und erst mal bei MM Vorort mit den Verantwortlichen sprechen ?

Ich möchte ungern alles einpacken und dann den TV aufwändig zu MM zu fahren das die dann sagen ist nicht.....
PAfreak
Inventar
#13 erstellt: 09. Mrz 2018, 19:06
Dir unterläuft bei den Begriffen eine Verwechslung. Es gibt ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Die Gewährleistung läuft 2 Jahre.

Also bei Mediamarkt auf Reparatur oder neues Gerät bestehen. Mediamarkt muss die Kosten für die Rücksendung tragen (allerdings nicht in Vorleistung gehen).

Gruß
Mickey_Mouse
Inventar
#14 erstellt: 09. Mrz 2018, 19:07
das sind drei ganz verschiedene Dinge:
- Rückgaberecht bei Online Kauf
gesetzlich geregelt, 14 Tage ohne wenn und aber. Du darfst das Gerät aber nur so "testen" wie du es auch im Laden tun könntest. Du kannst dir keine Wanderausrüstung kaufen, damit 10 Tage Urlaub machen und zurück geben.

- Gewährleistung
gesetzlich geregelt, 6 Monate lang muss der Händler dir nachweisen, dass das Gerät 100% in Ordnung war als er es dir verkauft hat, kann er nicht. Die weiteren 18 Monate dreht sich der Spieß um, da musst du dem Händler nachweisen, dass das Gerät schon beim Kauf diesen Mangel hatte, das wird i.d.R. auch schwierig.

- Garantie
völlig freiwillige Sache üblicherweise des Herstellers (und nicht des Händlers wie bei den beiden oberen Punkten)

- Kulanz
bezieht sich dann auf eine freiwillige Ausweitung der o.g. Dinge, z.B. die Rücknahme des Gerätes auch nach 3 Wochen statt 14 Tagen.

meiner Meinung nach solltest du folgendes machen:
anrufen und denen sagen, dass du ein Gerät mit einem Defekt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung hast. Du hast bereits mit dem Hersteller gesprochen und der hat dir bestätigt, dass es sich wahrscheinlich um einen Produktionsfehler handelt. Das Gerät soll repariert oder umgetauscht werden, wie sollst du vorgehen?
wenn sie dich dann abwimmeln wollen, dann nochmal auf dein Recht pochen, gehen sie immer noch nicht darauf ein -> Anwalt (oder Verbraucherschutz)
leppursucram
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 09. Mrz 2018, 19:23
Ok, der Weg hört sich gut an.

Frage: Können für mich Kosten entstehen?
Also ich meine die versuchen ja erst mal die Schuld beim Käufer zu finden, und Kratzer kann man ja schnell da hin stellen als wären die vom Käufer verursacht worden....
Böötman
Inventar
#16 erstellt: 09. Mrz 2018, 19:39
Mir ist vor etwa 2-3 Jahren ein 1300 € Laptop hochgegangen. Mitten im Betrieb gab's ein leises "Pitsch" wie man's von expoldierenden Halbleitern kennt, danach war die Kiste Tod. Ab zum MM, die haben das Ding anstandslos entgegengenommen, ich musste lediglich den Reparaturschein ausfüllen in dem festgelegt war, das der Hersteller zu Reparaturzwecken auf die Festplatte zugreifen darf (Datenschutzklausel) und das sich der Hersteller Schadenersatzforderungen im falle von Selbstverschuldeten defekten (z.B. Wassereintritt) vorbehält. Wie dem auch sei, das Teil war irreparabel, ein vergleichbares Gerät nicht verfügbar, so bekam ich den vollen Kaufpreis zurückerstattet.


[Beitrag von Böötman am 09. Mrz 2018, 19:40 bearbeitet]
soundrealist
Gesperrt
#17 erstellt: 09. Mrz 2018, 19:59
@TE: Soweit mir bekannt, ist es Im Verbraucherrecht so geregelt, daß der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren auch für alle Folgeschäden haftet, die durch den Defekt entstehen
In sofern muß der Verkäufer entweder die Kiste selbst bei Dir abholen - oder Dir den Transportaufwand ersetzen.
Wenn das nicht passiert, schriftlich eine Frist (am besten per Einschreiben mit Rückschein) setzen.

Bei Mediamarkt (da wie schon erwähnt alle Märkte rechtlich eigenständig sind, ebenso MM Online bzw. lediglich die "Marke" MM gemeinsam genutzt wird) bitte ausschließlich unter der Adresse reklamieren, die tatsächlich auf der Rechnung steht. Denn ausschließlich das ist Dein Vertragspartner, niemand anders.


[Beitrag von soundrealist am 09. Mrz 2018, 20:00 bearbeitet]
Donsiox
Moderator
#18 erstellt: 09. Mrz 2018, 20:00
Servus,

ein BGB kostet in der Buchhandlung knapp 5€ - da steht alles drin, was du wissen musst

Mickey Mouse hat die Unterschiede zwischen Rückgaberecht bei Online Kauf, Gewährleistung, Garantie und Kulanz doch super erklärt.
Kram deine Rechnung raus und ruf beim MediaMarkt an - oder fahre gleich hin, das kannst du entscheiden.

Rückgabe ist schon rum, daher geht es jetzt an die Nachbesserung.
Media und Saturn haben für viele Dinge eigene Reperaturwerkstätten, vielleicht wird ja dort nachgebessert.
Kosten dürften für dich natürlich keine entstehen. Zur Not muss das Gerät eben abgeholt werden.
MrJones4470
Stammgast
#19 erstellt: 28. Mrz 2018, 07:08
Hat sich denn nochmal was Neues ergeben? Wie ist der Stand der Dinge?
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