Auktionen vorzeitig beenden bei eBay VORSICHT vor Abbruchjäger!

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DJ-Lamá
Inventar
#1 erstellt: 28. Mrz 2015, 16:25
Hallo,

ich denke,es ist Zeit, mal ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen!

Jeder hat hier und da mal paar Sachen, die den Besitzer wechseln sollen.
Hier mal einen Ei-Fone dort mal einen Plattenspieler, das Fahrrad vom Kind, was unfassbar schnell wächst.

eBay ist eine schöne Sache, wenn man die "schnelle Mark" machen möchte.

Also schnell mal eingeloggt und mit wenig Klicks ist in diesem Beispiel unser, sagen wir mal "iPhone 6" eingestellt. Oft stellt man Sachen als Sofort-Kauf ein. Was unter anderem kostenpflichtig ist.

Schnell merkt man aber, dass man den gewünschten Preis nicht bekommt.

Schritt 1: Man stellt den Artikel auch in Kleinanzeigen ein. Ob eBay Kleinanzeigen, Quoka oder eine andere Plattform. Der Wunsch, so viele Käufer wie möglich zu erreichen, um den gewünschten Preis zu bekommen, ist groß.

Schritt 2: Man merkt, dass der zu verkaufende Artikel langsam lästig wird, da es Platz wegnimmt oder täglich Wert verliert. Das wiedereinstellen als Sofort-Kauf, kostet auch immer wieder Geld. Also stellt man den Artikel als 1 EUR Auktion ein. Soll ja schließlich verkauft werden. Wieder schnell Anzeige erstellt, Dauer auf Maximum gestellt, damit viele über die Auktion stolpern.

Schnell bekommt man auch Gebote. Man hofft natürlich, dass der Wunschpreis von, sagen wir mal 500€ schnell erreicht wird. Doch die Gebote stocken bei 42€ und noch 19 Stunden verbleiben. Meistens sind die Verkäufer nicht abgebrüht genug und/oder wissen nicht, dass die meisten Gebote in den letzten Minuten kommen. Also möchten sie die Auktion abbrechen.

Der Grund für eine Beendigung kann jedoch viele Gründe haben. Häufigste Szenarien:

1. Jemand hat über die Kleinanzeigen unser Wunschpreis akzeptiert
2. Das aktuelle Gebot ist erschreckend gering und man will die Auktion beenden
3. Jemand hat über eBay eine Nachricht geschickt und will das iPhone für mehr als unser Wunschpreis sofort kaufen.

Egal welches Szenario eintrifft, ist der Wunsch, die Auktion zu beenden, da.

Schnell mal gegoogelt oder die Hilfeseite gelesen und schon wird man darüber informiert, wie so was geht.

DOCH VORSICHT !!

Man hat 2 Optionen zum Beenden.

Option 1: Auktion vorzeitig beenden!
Das bedeutet nichts, als wie beschrieben, die Auktion vorzeitig zu beenden. Hier wird nur die Restlaufzeit auf 0 gestellt und der Artikel an den höchstbietenden verkauft. Natürlich zu den aktuellen Preis von 42€!

Option 2: Gebote streichen und Auktion beenden!
Klingt schon besser; kann man denken! Aber genau hier ist der Knackpunkt, warum ich diesen Thread schreibe!!!

Wer jetzt denkt, dass mit dem Klick alles beendet ist, täuscht sich gewaltig! Nur in den folgenden Fällen ist man berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:

- Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. (Beispiel Farbe, Modell, oder sogar Artikel)

- Es ist euch unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen. (Artikel wurde gestohlen oder zerrstört)

Alles andere ist nicht zulässig!

Systemtechnisch wird das Angebot natürlich beendet und die Bieter mit dem vorher ausgewählten Grund, per Mail informiert.

Tja, wäre da nicht der "Abbruchjäger".

Der Abbruchjäger wartet auf diese Gelegenheit und spekuliert darauf, dass genau solche unwissende Verkäufer ihre Angebote beenden. Dieser bietet immer auf tausende Artikel. Meistens soviel, dass er garantiert überboten wird.

In dem Beispiel hat er auf das iPhone geboten. Höchstgebot z.B. 444€. Denn er weiß, dass dieser Preis definitiv zu gering ist. Wenn das Angebot nicht beendet wird, wird er einfach überboten und fertig. Jedoch haben wir unser iPhone bei 42€ vorzeitig beendet, da wir ein besseres Angebot erhalten oder Angst hatten, unter Wert zu verkaufen. Und das ist die Zeit des Abbruchjägers.

Der Abbruchjäger schreibt eBay eine Nachricht und möchte die Herausgabe der Daten des Verkäufers. eBay selber ist rechtlich gezwungen, die Daten rauszugeben. Sie kontrollieren, wann das Angebot beendet wurde und wer zu dem Zeitpunkt der Höchstbietender war. Stimmen die Angaben des Abbruchjägers, so bekommt er außer die Telefonnummer, alle Daten inkl. E-Mail Adresse des Verkäufers.

Nach nur kurzer Zeit, flattert ein Brief vom Anwalt mit der "Bitte um Herausgabe des erworbenen Artikels".

Jetzt fragt man sich, wieso eBay die Daten rausrückt oder warum der Anwalt schreibt?!??

Tja, leicht erklärt. Mit dem Einstellen des Artikels, habt Ihr eine Willenserklärung abgegeben. Sobald ein Gebot abgegeben wurde, gibt es einen gültigen und anfechtbaren Kaufvertrag. Da der Artikel auf Zeit eingestellt wurde, ändert sich bis zum Ablauf der Auktion nur noch der Artikelpreis und Käufername!
Beim Abbruch also, gab es also eine Willenserklärung, ein Preis, ein Käufer und ein Kaufvertrag. Mehr braucht man nicht.

So, jetzt seid Ihr verpflichtet, den Artikel für 42€, statt den erhofften 500+€ raus zu rücken. Außer, Ihr könnt nachweisen, dass Ihr einen Grund zu Beendigung hattet.

Solltet Ihr nicht mehr der Besitzer des Artikels sein, so müsst Ihr Schadensersatz leisten. Meistens ist das die Summe der Wiederbeschaffung.

Da steht Ihr dumm da und der Abbruchjäger macht sein Geschäft. Achja, für Ihn ist der Anwalt kostenlos. Den bezahlt Ihr nämlich auch.

Auf eBay gibt es wirklich in jeder Kategorie massig solcher Abbruchjäger, die organisiert darauf warten, dass Ihr euer Angebot beendet.

Also, beendet bitte eure Angebote nicht. Wenn Ihr den Nerv nicht habt, so stellt einen Mindestpreis ein, der nur wenige Cents kostet oder stellt den Startpreis gleich etwas höher ein.

Sollte es dennoch dazu kommen, dass ihr es vorzeitig beenden müsst, weshalb auch immer, so bittet einen Bekannten, der Höchtbieter zu sein und beendet es anschließend. Das widerspricht natürlich den eBay AGB und auch evtl. dem Gesetz. Aber somit ist man den Abbruchjäger los und er bekommt auch keine Informationen mehr über euch und ob der Höchstbieter mit euch unter einer Decke steckt.

In diesem Sinne...

3.. 2.. 1.. Lieber Deins, als dem Abbruchjäger seins :-)


[Beitrag von DJ-Lamá am 28. Mrz 2015, 17:13 bearbeitet]
Joze1
Moderator
#2 erstellt: 28. Mrz 2015, 16:53

DJ-Lamá (Beitrag #1) schrieb:
Solltet Ihr nicht mehr der Besitzer des Artikels sein, so müsst Ihr Schadensersatz leisten. Meistens ist das die Summe des Wiederbeschaffungssumme.


Laut meinem Anwalt muss Schadenersatz nur da erstattet werden, wo ein Schaden entstanden ist. Nur weil der "Käufer" einen Artikel nicht erwerben konnte, ist ihm ja kein zu beziffernder Schaden entstanden.
DJ-Lamá
Inventar
#3 erstellt: 28. Mrz 2015, 17:00
Der Artikel wurde von dem Käufer gekauft und ist sein Eigentum.
Wenn der Verkäufer den Artikel weiterverkauft, so entsteht dem Käufer ein Schaden. Ein Schaden der sich auf die Höhe des Marktwerts oder Verkaufswert beziffern lässt.

"5.054 Euro Schadensersatz forderte ein nicht zum Zug gekommene Bieter von einem eBay-Verkäufer. Dieser hatte auf der Auktionsplattform einen Gabelstapler mit einem Mindestgebot von einem Euro eingestellt, die Auktion jedoch abgebrochen, als das Höchstgebot bei 301 Euro lag. Den Gabelstapler verkaufte er derweil außerhalb von eBay anderweitig zu einem Preis 5.355 Euro weiter. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sprach nun dem leer ausgegangenen Bieter die Differenz zwischen seinem Höchstgebot und dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös zu und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Bielefeld."

Quelle Klick mich

Es ist wirklich eine verzwickte Sache und da kommt man leider nicht einfach so raus.


[Beitrag von DJ-Lamá am 28. Mrz 2015, 17:03 bearbeitet]
Touringini
Inventar
#4 erstellt: 02. Mai 2015, 19:57
@Lamá,

Danke für Deinen hifireichen Hinweis, das macht Sinn.
'Paul'
Stammgast
#5 erstellt: 30. Mai 2015, 09:41
dein beitrag liest sich etwas nach einem verkäufer und einem käufer aka abbruchjäger. das jemand gezielt und ohne interesse am produkt nach abgebrochenen auktionen sucht, ist natürlich nicht korrekt.

allerdings kann man das auch über eine abgebrochene auktion sagen. wenn du ein iphone zum versteigern einstellst, dann musst du auch bereit sein, es zu einem noch unbekannten preis abzugeben. auktion eben. wenn du diese aber vorzeig abbrichst, obwohl schon gebote eingegangen sind, dann versuchst du nichts anderes, als selbst jemanden über den tisch zu ziehen...


stell dir einen raum mit vielen leuten vor, in dem vorne eine vase steht.
jetzt bietet einer 1€ auf die vase und ein anderer erhöht dann auf 5€. anschließen ist im raum ruhe und der richter fähngt an zu zählen: ZUM ERSTEN...ZUM...
plötzlich kommst du angerannt, schnappst dir die vase unter dem arm und sagst: ne ne, des isch mir zwenig, auktion abgebrochen!!!
DJ-Lamá
Inventar
#6 erstellt: 30. Mai 2015, 17:59
@ Paul,

Natürlich muss man vor Augen halten, dass man durchaus den Wunschpreis nicht erzielt.

Mein Beitrag geht auch in die Richtung, dass man entweder einen Festpreis oder Mindestpreis einstellt.

Primär ist mein Anliegen jedoch die Abbruchjäger, die bewusst auf solche Fehler spekulieren. 85% der Auktionen werden einige Minuten/Stunden nach Einstellung beendet, da der Verkäufer z.B. statt 100 EUR Startpreis 1 EUR gewählt hat oder in der Artikelbeschreibung ein Rechtschreibfehler drin ist.

Da der Abbruchjäger sofort nach Einstellung bereits ein Gebot "1EUR" abgegeben hat, kann weder Preis noch der Text bearbeitet werden. Viele machen dann den Fehler, das Gebot zu streichen und vorzeitig zu beenden. Und Zack, hat der Jäger seine Beute.

Bei dem Abbruchjäger handelt es sich nicht um ein gewöhnlichen Interessenten. Die Jäger sind alle "gewerblich" Gekennzeichnet.

Die erfragen täglich 10-30 Adressdaten auf eBay, da Sie zum Abbruch der Höchstbietende waren.

Dein Beispiel mit der Vase ist richtig. Wer kalte Füße bekommt, sollte 1 EUR Auktionen meiden.
JPDoc
Gesperrt
#7 erstellt: 23. Jan 2018, 08:44
Nette Infos. Lese ich jetzt erst und höre auch von diesen sogenannten Abbruchjägern zum ersten mal. Aber mal ehrlich, das sind doch bestimmt ganz normale Leute so wie du und ich, die einfach nur zu viel Zeit haben, so einen Quatsch zu machen.
Wer von denen hat schon einen eigenen Anwalt oder sucht sich deswegen ein? Oder sind das organisierte Banden?


[Beitrag von JPDoc am 23. Jan 2018, 08:45 bearbeitet]
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