Hilfe dringend benötigt!!! Kein Geld zurück-Händler besteht auf Gutschrift

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happygecko
Neuling
#1 erstellt: 15. Mrz 2018, 16:46
Hallo Forum,
vielleicht kann mir hier etwas weitergeholfen werden.

Zum Sachverhalt:
Im März 2016 habe ich mir bei einem ortsansässigen Händler neue Lautsprecher, Aufhängevorrichtungen, Kabel etc gekauft. Ebenfalls wollte ich einen neuen Receiver kaufen. Der Händler meinte, dass man heute keine einzelnen Receiver mehr kaufen würde, die seien mittlerweile alle im TV- Gerät integriert. Er habe deshalb auch keine mehr in seinem Laden.

Da ich mir in den nächsten 1-2 Jahren eh einen Flachbild- Fernseher gönnen wollte, schaute ich mich nach TV-Geräten um. Mein Blick blieb bei einem heruntergesetzten Modell hängen, ein Samsung UE 55F9090. Von 2999.-€ auf 1999.-€ herabgesetzt. Der Händler nahm mein Interesse wahr und erklärte mir, dass dieses Gerät topaktuell sei, völlig neu, Baujahr 2016, welches er zur Zeit in einer Euronics-Aktion 1000.-€ unter dem Normal-Preis verkaufen würde. Es sei ein absolutes Schnäppchen. Ich kaufte das Gerät.

Nachdem ich abkassiert war, holte der Händler eine Versicherungspolice (LetmeRepair) hervor und meinte: "Sie haben nun ein sehr hochwertiges Gerät gekauft, deshalb würde ich ihnen empfehlen, eine Zusatzversicherung abzuschließen, diese kostet 16.-€ im Monat und zwei weitere Geräte ihrer Wahl, wie z.B. Spülmaschine und Waschmaschine sind mitversichert. Sie hätten diesbezüglich nie wieder Reparaturkosten zu bezahlen und sollte eines ihrer alten Geräte kaputt gehen, erhalten Sie bei einem Neukauf zusätzlich 450.-€ hinzu, egal wie alt das Gerät ist". Mit der Begründung, dass ich auf den neuen Fernseher sowieso Garantie hätte, lehnte ich diese Versicherung ab.

Als mir der Fernseher 2 Wochen später geliefert und aufgebaut wurde, fragte ich nach den Unterlagen für das Gerät, Bedienungsanleitung und auch die Unterlagen zur Garantie, da diese nicht mitgeliefert wurden. Ich erhielt die Antwort, dass bei solchen hochwertigen Geräten, alles an Unterlagen im Fernsehen selbst zu finden seien, Papiere gäbe es keine, mit Ausnahme der Rechnung.

Nach bereits 3 Monaten funktionierte die Aufnahme und Speicherung von Filmen nicht mehr, genauso Mediathek und Internet. Der Händler schickte einen Mitarbeiter vorbei. Fast eine Stunde lang drückte er verschiedene Möglichkeiten auf der Fernbedienung durch und irgendwann, waren die Funktionen wieder möglich. Ich fragte ihn, was denn nun der Fehler gewesen sei, aber das konnte er mir auch nicht sagen und war über das Ergebnis, dass er nun wieder funktionierte, selbst überrascht. Da ich die Versicherung für monatlich 16.-€ ursprünglich abgeleht hatte, mußte ich nun die "Reparatur" mit 80.-€ selbst zahlen und wurde nochmals darauf hingewiesen, die Versicherung von LetmeRepair abzuschließen, da wie man ja sehen könne, das alles teuer werden könne. Somit schloß ich die Versicherung ab.

In den nächsten 12 Monaten mußte der Mitarbeiter weitere 4 mal kommen, immer das gleiche Problem. Nun wurde ich allerdings Dank der Versicherung nicht mehr zur Kasse gebeten, sondern nur eine Unterschrift dafür leisten, dass der Händler hier war und die Funktion des Gerätes wieder hergestellt wurde. Wo der Fehler tatsächlich lag, konnte mir nie benannt werden. Mittlerweile hatte ich den Fernseher seit 18 Monaten in Besitz. Der Händler mußte wieder kommen, nun zum 5. Mal. Das gleiche Problem...die Aufnahme und Speicherung, Mediathek, Internet funktionierten nicht mehr und das Bild war lila in allen Lila- Farbtönen. Dieses Mal konnte nichts von allem behoben werden. Somit informierte der Händler LetmeRepair von Samsung. Let me Repair versuchte innerhalb der nächsten 3 Monate das Gerät wieder in Gang zu bringen, allerdings erfolglos. Mittlerweile war das Bild sogar komplett weg, bzw nur noch ein lila Bildschirm und der Ton hatte sich auch verabschiedet. Der Techniker von LetmeRepair meinte: "Tja, da hat man ihnen ein altes Gerät angedreht, welches vermutlich seit Jahren beim Händler im Keller stand,denn das Gerät wird bereits seit 2013 nicht mehr hergestellt, also Baujahr 2016 könne nicht stimmen, was ich auch an den Buchstaben des Modells erkennen könne. Dass mir gleich dazu vom Händler eine Versicherung aufgeschwatzt wurde, sei raffiniert.

LetmeRepair bot mir, nachdem drei mal versucht wurde, diesen zu reparieren, in Absprache mit Samsung nun eine Gutschrift an. Ich war damit einverstanden. Die Gutschrift würde den Kaufpreis in Höhe von 1999.-€ beinhalten, würde allerdings an meinen Händler überwiesen werden, da dies letztendlich der Vertragspartner von Samsung sei. Dort könne ich mir dann ein vergleichbares Gerät aussuchen oder könne mir auch das Geld auszahlen lassen und woanders kaufen.

Damit es allerdings zur Auszahlung an den Hädler kommt, muß erst das kaputte Gerät bei mir wieder abgeholt werden, sowie das Leih- Gerät, welches LetmeRepair mir zur Verfügung gestellt hatte. Nun nahm ich wiederum Kontakt zum Händler auf. Dieser sagte mir, er habe bereits ein neues Gerät von Samsung aus der "Q- Serie" bestellt, welches ebenfalls um die 2000.-€ kosten würde. Da ich mich auf die Information bzgl. des "neuen" Gerätes nicht nochmals verlassen wollte und er es ausschloß mir das Geld zurück zu zahlen, verblieb ich mit ihm so, dass ich mich im Internet erkundige, welches Gerät für mich in Frage kommt und dieses dann bei ihm bestelle. Viele Eigenschaften, die mein bisheriges Gerät hatte, wie Gestensteuerung und 3D, wollte ich auf keinen Fall noch einmal.

Nach stundenlangem Recherchieren hatte ich mein Modell gefunden, den Samsung 55MU8009. Gefunden bei Euronics XXL für 999.-€ (auch mein Händler ist Euronics angeschlossen), bei Amazon für 1120.-€ und Mediamarkt für 1290.-€. Dies teilte ich meinem Händler schriftlich per Mail mit und bat darum, bevor er diesen bestellt, mir mitzuteilen, was dieser mich in seinem Laden kosten würde. Daraufhin meldete sich der Händler nicht mehr. Da ich die Befürchtung hatte, dass er mich nun versuchen wird auf eine andere Art und Weise abzuzocken, schaltete ich über meine Rechtschutzversicherung einen Mediator ein, welcher nun mit dem Händler verhandeln soll.

Nach einigem Schriftverkehr teilte der Händler dem Mediator schriftlich mit, dass es auf gar keinen Fall zu einer Auszahlung des Betrages kommen würde. Und das "Wunschmodell" Samsung MU55 8009, welches in anderen Märkten in der Preisspanne zwischen 1000.-€ und 1300.-€ zu kaufen sind, hierfür hätte ich bei ihm 1700.-€ zu zahlen, Lieferung bis zur Haustür. Der Aufbau kostet nochmals 79,99.-, der Anschluß bzw. Inbetriebnahme mit Internet- Nutzung weitere 79,99.-€, sowie jede angefangene weitere Stunde, etwa für die Erklärung der Funktionen ebenfalls 79,99.-€.

Seit 6 Monaten ist mein Fernseher jetzt kaputt. Seit 4 Monaten habe ich das Austauschgerät von LetmeRepair. Da ich mich mit dem Händler bis dato nicht einigen konnte, habe ich mein altes kaputtes Gerät, sowie das Austauschgerät noch in meinem Besitz. Die Rückgabe blogge ich zur Zeit noch, da ich die Befürchtung habe, dass ich dann zum einen ersteinmal für lange Zeit gar keinen Fernseher mehr haben werde, auch kein Austauschgerät mehr, denn der Händler wird mir egal welches Gerät ich mir aussuche, seinen eigenen Preis machen, damit er dann immer irgendwie auf die Höhe von etwa 2000.-€ kommt.

Hat das Forum Ahnung was ich tun kann? Darf der Händler so verfahren? Darf er mir die Auszahlung tatsächlich verweigern und letztendlich mit anderen von mir ausgesuchten Geräten so einen Preiswucher betreiben?

Für Eure Hinweise und Kommentare bedanke ich mich recht herzlich.
@happygecko


Moderation: sinnfällige Absätze eingefügt


[Beitrag von Pilotcutter am 16. Mrz 2018, 15:25 bearbeitet]
sealpin
Inventar
#2 erstellt: 15. Mrz 2018, 17:08
Du hast lt. Angabe eine Rechtschutzversicherung. Nutze diese und übergebe den Fall Deinem Anwalt.
Das spart Nerven.

Btw. was meint denn der Mediator dazu und was empfiehlt er denn?

ciao
sealpin
happygecko
Neuling
#3 erstellt: 15. Mrz 2018, 17:30
Hallo @sealpin,
Danke fürs Lesen.
Der Mediator hat dem Händler bis morgen eine Frist gesetzt, sich zu überlegen, einer Auszahlung zuzustimmen. Er ist mit viel Optimismus gesegnet und glaubt daran, dass der Händler einknickt und auszahlt. Ich glaube nicht daran. Deshalb wollte ich vorab hier im Forum mal nachhören ob es ähnliche Erfahrungen gibt und ob mir jemand sagen kann, ob ich mich den Ansichten des Händlers evtl doch unterwerfen muß, weil er vielleicht ja doch im Recht ist. Da ich jedoch eine Selbstbeteiligung von 150.-€ bei meinem Rechtschutz habe, wollte ich mich ersteinmal hier umhören, bevor ich schon wieder zur Kasse gebeten werde.
@happygecko
hgdo
Moderator
#4 erstellt: 15. Mrz 2018, 18:37
Ohne den Vertragstext und das Kleingedruckte zu kennen, ist jede Auskunft sinnlos.
burkm
Inventar
#5 erstellt: 15. Mrz 2018, 18:41
Der obige "Bandwurm-Text" ist ohne irgendwelche Unterteilung und Gliederung usw. für mich praktisch "unlesbar".
Sich da Hineinlesen zu wollen zwecks Hilfe / Kommentar ist für mich auch einfach "unzumutbar".


[Beitrag von burkm am 15. Mrz 2018, 18:41 bearbeitet]
2cheap
Inventar
#6 erstellt: 15. Mrz 2018, 19:03

happygecko (Beitrag #1) schrieb:
Die Gutschrift würde den Kaufpreis in Höhe von 1999.-€ beinhalten, würde allerdings an meinen Händler überwiesen werden, da dies letztendlich der Vertragspartner von Samsung sei. Dort könne ich mir dann ein vergleichbares Gerät aussuchen oder könne mir auch das Geld auszahlen lassen und woanders kaufen...

Wenn diese Zusage nachweislich vorliegt, ist keine weiteres Bohai mit dem Händler notwenig. Termin für die Rückzahlung setzen und nach Fristablauf einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht mit der Durchsetzung der Geldforderung betrauen.
Grüße
happygecko
Neuling
#7 erstellt: 15. Mrz 2018, 19:58
Hallo @2cheap4me,
hier gibt es nur die mündliche Zusage von Samsung an mich, an den Mediator, aber auch an den Händler. Es gäbe hierfür auch keine schriftliche Zusage. Eine schriftliche Zusage erhält nur der Händler und zwar in Form der Gutschrift, das sei so üblich. Wieviel der Händler tatsächlich für das Gerät bekommt, ginge nur den Händler etwas an. Schließlich habe er diesen ja auch vor einigen Jahren bei Samsung gekauft und nicht ich. Was der Händler damals bezahlt hat, ginge mich, verständlicherweise, nichts an. Mir stünde entweder ein neues Gerät in der Höhe von 1999.-€ zu oder die Auszahlung dessen. Allerdings erhält der Händler erst die Gutschrift in Höhe von ???, wenn mein defektes Gerät und die Leihgabe abgeholt sind. Da mir jedoch der Händler das Geld nicht auszahlen möchte und mir nur völlig übrteuerte Ware anbietet mit zig Zusatzzahlungen, habe ich die Abholung bisher blockiert. Da ich davon ausgehe, dass der Händler bei seiner Meinung bleibt, das werde ich morgen erfahren, werde ich das wohl oder übel mit einem Anwalt klären lassen müssen.
Aber vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

@Forum,
es tut mir leid, dass das zum Lesen zu viel geworden ist, verstehe ich auch. Aber ich wollte einfach nichts vergessen. Scheint doch was dran zu sein, dass Frauen zu viel quatschen ....lach ....
trotzdem Dankeschön!
@happygecko
Syncron
Inventar
#8 erstellt: 15. Mrz 2018, 20:06
Nicht aufregen locker bleiben und genau das befolgen was 2cheap4me
dir empfohlen hat, du kaufst bei diesem Händler nichts mehr, du möchtest dein Geld zurück und fertig Frist setzen und das war’s, bei meiner Freundin war damals das gleiche Problem, Händler wollte nur Gutschrift, da nichts mehr kaufen und auf die Rückzahlung bestehen, wichtig Frist setzen


[Beitrag von Syncron am 15. Mrz 2018, 20:08 bearbeitet]
happygecko
Neuling
#9 erstellt: 15. Mrz 2018, 22:50
@syncron,
ja, genau so mache ich das. Mal schaun wie der Händler sich bis morgen entschieden hat oder auch nicht. Auf jeden Fall ist seine Frist dazu morgen abgelaufen .
Ich gebe Bescheid.
Vielen Dank und liebe Grüße
@happygecko
Sicanadam
Neuling
#10 erstellt: 15. Mrz 2018, 23:10
Boah das ist echt krass. Ein uraltes gerät als aktuelles zu verkaufen. Ich hätte es sofort an den Anwalt gegeben. Sogar noch mit klage gedroht. Das ist doch fahrlässige Täuschung.
Schade da Selbstjustiz nicht möglich ist 😂


[Beitrag von Sicanadam am 15. Mrz 2018, 23:11 bearbeitet]
Mike500
Inventar
#11 erstellt: 16. Mrz 2018, 00:34
Ich hab mich auch sehr gewundert, dass dir 2016 noch eine F-Serie angedreht wurde. Das ist zwar ein gutes Modell gewesen, aber aus 2013, danach kam die H-Serie (2014), die J-Serie (2015), die K-Serie (2016), jetzt noch M-Serie (2017) und N-Serie (2018) ist bald unterwegs.

Das ist das Problem, wenn man sich dem Gegenüber als Techniklaie outet. Die quatschen einen dann leider oft zu mit hanebüchenen Dingen, nur um ein bestimmtes Modell zu verkaufen, welches weg muss aus irgendwelchen Gründen. Sobald der "Kundenberater" merkt, dass man keine Kenne hat, reibt er sich innerlich die Hände, denn er weiß, jetzt kann er einem fast alles auftischen und man kann nichts nachprüfen. Nächstes Mal besser jemanden mitnehmen, der sich mit Fernsehern auskennt, oder am Besten man weiß vorher schon ganz genau, was man will.


Viele Eigenschaften, die mein bisheriges Gerät hatte, wie Gestensteuerung und 3D, wollte ich auf keinen Fall noch einmal. Nach stundenlangem Recherchieren hatte ich mein Modell gefunden, den Samsung 55MU8009.


3D wurde bei Samsung ab der 2016er K-Serie komplett abgeschafft. Egal welches Modell ab 2016, es gibt leider kein 3D mehr.


[Beitrag von Mike500 am 16. Mrz 2018, 00:35 bearbeitet]
burkm
Inventar
#12 erstellt: 16. Mrz 2018, 01:14
Meine (unverbindliche) Meinung:

Das Problem bei solchen Auseinandersetzungen ist immer, dass man die gemachten Aussagen auch für Außenstehende belegen können muss. Das können schriftliche Zusagen (Vertrag, E-Mails, Schriftverkehr usw.) oder auch familienferne Zeugen sein, die bei den Gesprächen mit dem Vertragspartner / Händler / Verkäufer usw. gegenwärtig waren und das erforderlichenfalls auch beeiden können.

Bei nur mündlichen Aussagen ohne entsprechende Unterlagen oder Zeugen steht letztlich Aussage gegen Aussage, was meist sehr problematisch ist, da keine Seite Ihre Darstellung belegen kann und das Ganze somit auf ein Patt hinauszulaufen droht. Ein unparteiischer Richter wird dann im Falle eines Rechtsstreites nicht unbedingt auf Deiner Seite stehen.

Mündliche Zusagen von Samsung an Dich und den Händler sind dann außen vor, als Zeuge hierfür könnte eventuell nur der Mediator herhalten. Das wiederum ist aber insofern nicht besonders hilfreich, weil Samsung eben nicht der eigentliche Vertragspartnern ist, den man belangen könnte und erforderlichenfalls müsste, sondern dies ist nur der Händler / Verkäufer selbst, weil man eben per Kaufvertrag nur mit diesem "verbandelt" ist. Damit ist die Aussage von Samsung in diesem Kontext auch nicht wirklich förderlich. Und Samsung wird sich vermutlich nicht soweit aus dem Fenster lehnen und für den Händler Dir gegenüber rechtlich verbindlich (und schriftlich bestätigt) einspringen wollen, was den "gordischen Knoten" entwirren könnte.

Deswegen wird die Gegenseite (Händler) sich vermutlich auch so "störrisch" anstellen, weil die Beweisbarkeit nicht gegeben ist. Auch ein Mediator kann dann nichts mehr daran ändern, wenn die Gegenseite unter diesen Umständen auf "stur" stellt. Ob eine Fristsetzung (per Einschreiben) bei einer solchen Konstellation weiterhilft... man kann es ja versuchen, vielleicht lenkt die Gegenseite doch noch ein.

Die Rechtsberatung seitens der vorhandenen Rechtschutzversicherung wird dies sicherlich auch überprüfen und dann auf Grund der geschätzten Erfolgsaussichten einen Ratschlag erteilen...


[Beitrag von burkm am 16. Mrz 2018, 10:55 bearbeitet]
Syncron
Inventar
#13 erstellt: 16. Mrz 2018, 08:31
Ich möchte noch eine kleine Anekdote dazu loswerden, also bei mir hat das funktioniert und meine (damalige)Freundin hat ihr Geld wieder bekommen

Und das habe ich leider schon festgestellt, in Deutschland kann man weder im Restaurant noch sonst wo Fragen gehen „was würden Sie empfehlen?“
Das muss ich meinen Landsleuten immer Ausreden,denn in Deutschland wird meistens das empfohlen auch im Restaurant was eigentlich selten verkauft wird, Man versucht praktisch immer einem die Ladenhüter anzudrehen, egal wo im Restaurant oder im Technik Shop... natürlich nur wenn man keine Kenntnis hat, ich rede davon auch viele ältere Menschen bekommen den letzten Technik Müll angedreht.

So blöd das klingt das ist bei uns in Russland undenkbar, wenn du in ein Restaurant gehst und du findest auf der Karte nichts und weiß nicht was du essen sollst einfach den Kellner fragen, ich bin aus Düsseldorf und kenne hier viele Lokale das Problem ist einfach das es hier nicht funktioniert hier wird der immer das angeboten was ich schwer verkaufen lässt. Zum Glück ist bei uns dieses Profitstreben noch nicht durchgekommen. Und noch etwas was viele vielleicht nicht wissen, im russischen Restaurant müssen alle Zutaten frisch sein, es darf nichts aus der Tüte wenn man Püree verlangt Kartoffelpüree dann bekommt man Kartoffelpüree was er gerade hinten selber gestampft hat, Oder wenn man Saft möchte das muss frisch gepresst sein es darf nichts ausgeschenkt werden was nicht frisch hergestellt wurde, wenn man dann Möhrensaft verlangt dann kann es schon mal passieren dass er sagt sorry haben wir nicht, weil sie einfach keine Möhren mehr haben, hier ich möchte den Namen nicht nennen aber ein sehr hochpreisiges Restaurant bietet Püree aus der Tüte an. Für mich ein no go...... auch stehen die Salate sehr lange im Kühlschrank, so dass der Käse den Geschmack der umliegenden Nahrungsmittel annimmt .... Das passiert mir auch in jedem Restaurant, in Russland das ist verboten Salate müssen frisch gemacht werden und dürfen nicht im Kühlschrank länger wie 20 Minuten aufbewahrt werden. Bei Technik ist das selbe, wenn man jemanden fragt man bekommt immer das neuste angedreht, die alten Sachen gehen meistens immer wieder zurück nach Moskau, wenn ich jetzt in Sibirien bin und etwas bestelle kann das schon mal vier Wochen dauern, weil alles über Moskau läuft. Die Preise in Russland sind identisch mit den deutschen Preisen, vielleicht bei uns noch ein Aufschlag von vielleicht 3 % also der Q9F kostet in Russland zum Anfang ich war selber schauen 5600 € und so sieht es mit allen technischen Preisen in Russland aus, bei wohl gemerkt Durchschnittsverdienst zwischen 15 und 25.000 ₽ 200-400 € ...... dafür sind die Energiepreise in Russland sehr niedrig ich zahle zum Beispiel für mein Fahrzeug voll tanken 60 l Tank —> 7 Euro 💶
Aber dieses extreme Profitstreben so wie es Deutschland erwischt hat wird es auch Russland erwischen, ich denke in zehn Jahren sind wir soweit wie in Deutschland das einem einfach alles an gedreht wird.


[Beitrag von Syncron am 16. Mrz 2018, 08:37 bearbeitet]
happygecko
Neuling
#14 erstellt: 16. Mrz 2018, 10:51
@burkm, Guten Morgen,
die Rechtsschutzversicherung hat diesen Vorgang bereits überprüft. Wenn der Händler mir heute eine Absage gibt, bzw. die volle Summe nicht auszahlen möchte, soll ich zum Anwalt gehen.

Den einzigen Beweis, den ich habe, bzw. dass der Händler das Gerät auf das Baujahr 2016 deklariert hat, ist die Versicherungspolice. Beim Kauf hat er mir eine mitgegeben, welche ich nur noch unterschreiben müsse. Hier hat er Baujahr 2016 angegeben. Damals hatte ich jedoch diese Versicherung nicht abschließen wollen.
Die zweite Versicherungspolice, welche mir dann nochmals 3 Monate später zur Unterschrift vorgelegt wurde, beinhaltet ebenfalls die Angabe des Baujahres mit dem Jahr 2016.

@syncron, Guten Morgen,
Danke für den Ausflug nach Russland, sehr interessant dies zu wissen.
Die Deutschen haben mit Kundenfreundlichkeit wirklich nichts am Hut. Selbst in einem einfachen Supermarkt, hat man mitunter das Gefühl sich dafür entschuldigen zu müssen, dass man den Angestellten nichts als Arbeit bringt.
Letzte Woche ist es mir erst passiert, ich hatte sonntags vormittags Brötchen geholt, dass eine Verkäuferin sich bei mir darüber sehr übel darüber beschwert hat, dass sie nun auch sonntags vormittags hier stehen und verkaufen müsse. Ihre Worte waren: "Es wird ja immer schlimmer, jetzt reicht es schon nicht mehr, dass die unter der Woche ihre Brötchen bekommen, jetzt wollen sie diese auch noch am Wochenende fressen und von Einfrieren haben die auch noch nichts gehört." Da freut man sich doch als Kunde.
Übrigens ich arbeite seit 35 Jahren als Krankenschwester in 3 Schichten, Wochenende und Feiertage. Wie würden meine "Kunden" bei so einer Aussage wohl reagieren?
Grüße
@happygecko
burkm
Inventar
#15 erstellt: 16. Mrz 2018, 10:59
Bei einem Ausgang zu Deinen Ungunsten könnte dann aber die Rechtschutzversicherung Ihrerseits einseitig den Vertrag (die Versicherung) auflösen / kündigen.
Mal sehen, was der eingeschaltete (Verbraucherschutz-)Anwalt zu dem o.a. Thema sagt...

Bist Du mal bei einer der Verbraucher-Zentralen vorstellig geworden. ? Die sind immer - gegen geringe Gebühr - hilfreich und haben auch "eigene" Anwälte, die in solchen Sachen "firm" sind...

PS.: Den obigen Bandwurm-Text in Post 1 habe ich leider nicht gelesen...


[Beitrag von burkm am 16. Mrz 2018, 13:42 bearbeitet]
happygecko
Neuling
#16 erstellt: 16. Mrz 2018, 20:12
Hallo @Forum,
der Spuk ist vorbei. Der Händler hat dem Mediator per e-mail mitgeteilt, mir mein Geld zu zahlen.

Grüße ans Forum
@happygecko
burkm
Inventar
#17 erstellt: 16. Mrz 2018, 20:20
Wunderbar, dann hat sich das Thema für Dich ja erfreulicherweise erledigt...
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