Erfahrung Verkauf Ebay Kleinanzeigen.

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klangtyp
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 15. Mai 2018, 20:29
Hallo zusammen,

als hätte ich aktuell nicht genug um die Ohren, kam gerade vom Käufer meines ehemaligen NAD 705 Receiver eine Nachricht über Ebay Kleinanzeigen. Das Gerät wäre angekommen ( wurde per Hermes versendet ), würde beim Einschalten auch klacken und auf die FB reagieren, aber keinen Ton von sich geben. Er hätte gerne eine Stellungnahme von mir...

Habe ihm vorhin geschrieben das ich seine Verärgerung verstehen kann wenn es nicht läuft, ich aber nicht wüßte wie ich ihm helfen kann. Das Gerät funktionierte bei mir bis auf das Display ( so wurde es auch beschrieben bei Kleinanzeigen ), habe ja auch eine Abholung hier vor Ort bevorzugt angeboten inkl. Testlauf bei mir.
Davon abgesehen wurde es von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie angeboten. Jetzt möchte er, da er per Paypal gezahlt hat, Käuferschutz beantragen...

Bin schon gespannt wie es jetzt läuft. Ich für meinen Teil werde in Zukunft nur noch Abholung und Barzahlung anbieten...

Hat hier jemand schon Erfahrung damit, wie solche Transaktionen ablaufen ?

VG
Ralf_Hoffmann
Inventar
#2 erstellt: 15. Mai 2018, 22:36
So etwas kommt vor. Am besten ihr telefoniert, und geht zusammen (live on air) ein paar Möglichkeiten durch, die die Tonlosigkeit betreffen.
Sehr häufig sind es simple Bedienfehler, oder leichte technische Geschichten beim Versand eines alten Plastikreceivers.


Der Käufer kann ja mal die beiden Brücken, die Vor- und Endstufe auf der Geräterückseite trennen, entfernen und wieder reinstecken. Ist vorne überhaupt ein Lautsprecherpaar gewählt und sind an dem auch die Boxen angeschlossen? Ist nur der Tuner ohne Ton oder auch CD und/oder Phono?
klangtyp
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 15. Mai 2018, 23:10
Hi,

das ist es ja...keine Ahnung. Er hat sich auch nicht umfassend dazu geäußert...würde nicht funktionieren war die Aussage. Ob wir uns so einigen können oder ob er über Paypal gehen muss. Ich sehe da keine Schuld bei mir, Receiver lief, wurde gut verpackt versendet. Auf meine Antwort, das ich von meiner Seite aktuell keinen Handlungsbedarf sehe, hieß es nur - er hätte sich 50 / 50 gewünscht, da ich aber ja uneinsichtig bin beantragt er Käuferschutz.

Ganz ehrlich, ich kenne den Käufer nicht. Er kauft einen teildefekten zig Jahre alten Receiver der versendet werden sollte und verlangt von mir dann die Hälfte des Geldes zurück weil das Teil angeblich nicht läuft. Ich finde das schon sehr merkwürdig...

Bin gespannt ob ich von Paypal kontaktiert werde, dann können die von mir gerne den Nachrichtenverlauf, den Wortlaut der Anzeige bei Kleinanzeigen etc. haben. Ich kann natürlich verstehen das er frustriert ist, sofern der Receiver wirklich nicht läuft, aber ich habe mir nichts vorzuwerfen.

Werde mal berichten wie es nun weiter geht...aktuell bin ich einfach nur sauer weil ich mich jetzt noch damit herumschlagen darf.

Gute Nacht..
jehe
Inventar
#4 erstellt: 16. Mai 2018, 03:44
da bin ich mal gespannt wie das läuft.
Sollte der Käufer die Ware bei Paypal nicht mit der Option "Bezahlen für Waren oder Dienstleistungen" bezahlt haben, greift ohnehin kein Käuferschutz und du must dir keine Sorgen machen.
Auf dieses 50:50 Spiel würde ich mich nicht einlassen. Zum Einen dürfte es für dich recht schwierig sein den Wahrheitsgehalt seiner Aussage zu überprüfen (möglicherweise funktioniert das Gerät ja wie von dir in der Anzeige beschrieben und der Verkäufer meint aus irgendeinem Grund das er zu viel bezahlt hat und versucht sich auf diese Art was zurück zu holen) und zum Anderen stellt sich die Frage warum er dann trotzdem bereit ist zumindest die Hälfte für ein angeblich völlig defektes Gerät zu zahlen.

Wenn so was vorkommt und man sich ewigen Auseinandersetzungen sparen will, dann dürfte es wohl am sinnvollsten sein wenn man sich das Gerät zurück schicken lässt und dem Verkäufer die Kaufsumme erstattest. Für die Rückversandkosten wirst du zwar auch aufkommen müssen, aber lieber 8..9€ an die Wand setzen als 50% des Kaufpreises verlieren. (mal davon ausgehend das der Kaufpreis schon um einiges höher war und das Ganze noch irgendwie in einem Verhältnis steht)


[Beitrag von jehe am 16. Mai 2018, 03:47 bearbeitet]
Klipsch-Maniac
Inventar
#5 erstellt: 16. Mai 2018, 03:45
kann ich dir sagen wie es laufen wird...er beantragt käuferschutz, paypal behält das geld ein. er wird, wenn es sonst keine einigung gibt die ware zurückschicken müssen und das geld incl. der versandkosten zurückbekommen. hatte ich auch schon mal
müllkramer
Stammgast
#6 erstellt: 16. Mai 2018, 06:30
grundregel beim verkauf über ebay oder kleinanzeigen...völliger ausschluss von paypal...nada.niente.ham wa nich`...könn´ wa nich`....barzahlung bei abholung oder vorabüberweisung.will er nich`?...bitte,danke.nächster bitte.

ansonsten noch den zusatz "keine weiterführende sachmängelhaftung" in den text.am besten so fett wie möglich.garantieausschluss liest sich zwar nett,hat aber keine rechtliche bewandtnis.das man wissentlich defekte geräte ohne erwähnung des mangels als tadellos verscheuert,darf natürlich nicht sein.bin ich mir unsicher bez. der zugesicherten eigenschaften,weise ich das ding als defekte bastlerware oder ersatzteilspender aus.

dort tummeln sich viele hobbyjuristen,möchtegern-verbraucheranwälte,freizeit-abmahnanwälte und sonstiges geschwerl.am besten war der kandidat,der wegen eines konvoluts von tonabnehmern im niedrigen zweisteller-bereichs eine kopie meines persos haben wollte.bekam er natürlich nicht.

geräte ab einem gewicht von mehr als zehn kilo versende ich grundsätzlich nicht.transportschäden sind immer möglich und von daher holen die den schrott bei mir ab oder ich verzichte auf das geschäft.

ausserdem nehmen die lese-und verständnisfähigkeit in der breiten bevölkerung ohnehin rapide ab...man kann noch so deutlich herausstreichen,dass ein festpreis ein festpreis ist,ein etwaiger versand noch zusatzkosten nach sich zieht...und schon der erste interessent kommt mit dem spruch "zahle aber nur (summe die hälfte) inklusive versand".


[Beitrag von müllkramer am 16. Mai 2018, 06:38 bearbeitet]
Dosenmilch
Neuling
#7 erstellt: 16. Mai 2018, 07:10
Falls der Versand versichert war, könntet ihr versuchen mit einem Video des Problems und einer Stellungnahme, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das Video könnte auch Dir dazu dienen um zumindest Teils zu erfahren ob der Anwender auf der anderen Seite nicht doch etwas lustiges gefrühschtückt hat.
raindancer
Inventar
#8 erstellt: 16. Mai 2018, 10:40
Auf keinen Fall eine Teilerstattung anbieten, wenn er das Gerät zurück gibt machst du eine Funktionsprobe und wenn dann der Zustand wie im Angebot beschrieben ist forderst du Schadenersatz, am besten per Anwalt, Das Problem ist unser Rechtssystem, daß für Kleinbeträge höchst ungern tätig wird.

aloa raindancer
sealpin
Inventar
#9 erstellt: 16. Mai 2018, 10:57
wie schon gepostet, direkte Kommunikation ist das Beste.
Dabei versuchen zu prüfen, ob der Käufer nicht was falsch bedient.
Hatte ich auch mal, als jemand meinen alten iMac gekauft hat. Ich hatte das Teil soweit gelöscht. Man musste das nur irgendwie an WLan oder LAN hängen und das Setup durchspielen (ist bei Apple eigentlich ganz einfach...nur der Kunde kannte sich nicht gut mit IT aus und wenn dann nur mit Windoof...)

Ein Anruf von mir auf seine Mail und das Thema war erledigt.

Bzgl. Zahlung: wenn das per Paypal Friends lief, gibt es keinen Käuferschutz und Du wirst nicht von PayPal den Betrag abgebucht bekommen.

Also könntest Du Dich eigentlich zurücklehnen und einfach nichts machen...

Mir persönlich wäre es aber schon wichtig, für mein eigenes Seelenheil, zumindest den Versuch der Klärung gemacht zu haben (hast du offensichtlich).

Wenn Du ganz nett bist, bietest Du Rücknahme an (obwohl Du das ja sicherlich in der Anzeige ausgeschlossen hast...), natürlich auf Kosten den Käufers.
Und wenn das Gerät zurück ist zahlst Du den Betrag auch zurück (in Abhängigkeit vom Zustand des Gerätes).

Aber verpflichtend ist das nicht.

Just my 2 cents...

ciao
sealpin
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