Gebrauchkauf/-verkauf Erfahrungen mit PayPal

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HappyMetal
Stammgast
#1 erstellt: 05. Jan 2019, 18:58
Hallo zusammen,

ich stöbere öfter mal bei ebay-kleinanzeigen. Es ist auch schon vorgekommen, dass der Verkäufer und ich uns preislich einig wurden, der Kauf dann allerdings an PayPal gescheitert ist. Ich kaufe grundsätzlich nur mit Käuferschutz, das lehnen allerdings viele Verkäufer kategorisch ab.

Wollte mal Eure Meinungen/Erfahrungen hören. Als Käufer und gerne auch als Verkäufer.

Zum Verkäuferschutz: Ich habe schon öfter das Gerücht gehört, dass man als Verkäufer kaum eine Chance hat, wenn der Käufer angibt, dass die Ware von der Beschreibung abweicht. Im Endeffekt ist man als Verkäufter das Produkt und das Geld los. Ist da was dran?
sealpin
Inventar
#2 erstellt: 05. Jan 2019, 19:07
Ich kaufe und verkaufe ab und zu im Web und nutze Paypal.
Allerdings ist es wohl tatsächlich so, dass der Käuferschutz genau das ist: Schutz der Käufer. Als Verkäufer hast Du kaum eine Chance, wenn Dich der Käufer linken will.

Daher geht vieles via Paypal friends, auch wenn das keinen Schutz bietet...für beide nicht. In so fern also ausgeglichen.
Natürlich gehst Du dann das Risiko ein, das Du nach Zahlung nix bekommst, aber ich habe da bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht. Und die Beträge lagen alle auch in einem Bereich, der für mich nur ärgerlich gewesen wäre, hätte ich keine oder defekte Ware bekommen.
♤Choco♤
Stammgast
#3 erstellt: 05. Jan 2019, 19:19

Zum Verkäuferschutz: Ich habe schon öfter das Gerücht gehört, dass man als Verkäufer kaum eine Chance hat, wenn der Käufer angibt, dass die Ware von der Beschreibung abweicht. Im Endeffekt ist man als Verkäufter das Produkt und das Geld los. Ist da was dran?


Sollte der Käufer aufgrund irgendwelcher Mängel die Ware beanstanden und möchte den Kaufbetrag erstattet bekommen, so muss er mindestens die Ware zurücksenden. Ohne dies gibts auch kein Geld zurück.
HappyMetal
Stammgast
#4 erstellt: 05. Jan 2019, 19:21

sealpin (Beitrag #2) schrieb:
Allerdings ist es wohl tatsächlich so, dass der Käuferschutz genau das ist: Schutz der Käufer. Als Verkäufer hast Du kaum eine Chance, wenn Dich der Käufer linken will.


Genau das hört man oft. Ich kann mir schon vorstellen, dass es aufwendig und umständlich wird, wenn der Käufer behauptet, dass das der Artikel von der Beschreibung abweicht. Aber man muss doch irgendwie an sein Geld kommen, wenn man sich mit dem Problem auseinandersetzt?!
sealpin
Inventar
#5 erstellt: 05. Jan 2019, 19:24
Kriminelle Energie unterstellt: man schickt einfach ein defektes Teil im Tausch zurück...

Nicht nett so zu denken, aber am Ende liegt die Beweislast beim Verkäufer, und für mich als verkaufende Privatperson ist der Käuferschutz halt kein Schutz...und ich zahle dann noch die zus. Gebühren. Dann gleich ohne Schutz und ohne zus. Kosten.
entertain_me
Stammgast
#6 erstellt: 05. Jan 2019, 19:30
Paypal Ebay Käuferschutz ist etwas anderes als der generelle Paypal Käuferschutz. Ebay ist sehr umfassend, allerdings muss der Käufer einen Fehler nachweisen können. Ich hatte mal eine Raubkopie bei ebay gekauft, die musste ich dann zum Hersteller schicken und der hat paypal nach Überprüfung bestätigt, dass es sich um eine Raubkopie handelt. Ganz so einfach ist es also nicht.

Bei Kleinanzeigen oder privaten Geschäften beschränkt sich der Käuferschutz meines Wissens nach darauf, dass der Verkäufer die Ware übergibt. Dazu reicht eine Sendungsnummer. Bei Raubkopien oder Hehlerware dürfte man noch eine Chance haben wenn man es nachweisen kann, aber wenn man mit dem Zustand trotz Aussagen wie "sehr guter Zustand" nicht zufrieden ist wird es wahrscheinlich schwierig. Bei Ebay ist das je einigermassen fest definiert.
kopflastig
Inventar
#7 erstellt: 05. Jan 2019, 22:10

sealpin (Beitrag #5) schrieb:
[...] für mich als verkaufende Privatperson ist der Käuferschutz halt kein Schutz...und ich zahle dann noch die zus. Gebühren.

Das ist auch meine Einstellung als Verkäufer. Bei Verkäufen hier im Forum war das Thema Paypal noch nie ein Streitpunkt. Bei ebay-Kleinanzeigen hingegen schon. Ich biete dann im allgemeinen Versand per Nachnahme an; das garantiert kein der Beschreibung entsprechendes Produkt, signalisiert dem Interessent aber zumindest ein Entgegenkommen meinerseits.
♤Choco♤
Stammgast
#8 erstellt: 05. Jan 2019, 22:36
Ich für meinen Teil werde hochpreisiges nicht mehr über eBay via PayPal anbieten. Habe letzt ein Rega DAC R verkauft, nach drei Wochen hat sich der Käufer gemeldet, das Gerät sei defekt. Das Ergebnis, mein PayPal Konto war um 380€ im minus, weil Paypal das Geld soweit einbehalten hat. Obwohl keine Rückgabe akzeptiert war, habe ich letztendlich das Gerät zurückgenommen. Es ist eh ein Ding, dass sich der Käufer jegliche Gaunerei erlauben kann, der Händler der gearschte ist. Achso, der Rega DAC steht bei mir und spielt einwandfrei.
Soundwise
Inventar
#9 erstellt: 05. Jan 2019, 23:12
Ich nutze Paypal mit Käuferschutz gerne als Käufer und als Verkäufer. Als Käufer biete ich an, die Gebühren zu übernehmen. Paypal Friends und Überweisung sind mir zu unsicher - da kann das Geld einfach weg sein. Wenn sich ein Verkäufer nicht einläßt auf Paypal mit Käuferschutz, lasse ich mir zumindest die Kopie eines Personalausweises schicken, damit ich wenigstens weiss, wem ich da Geld schicke. Ich frage auch nach Verkäuferprofilen z.b. auf Ebay wegen der Bewertungen.
Als Verkäufer biete ich immer Paypal mit Käuferschutz an, aber der Käufer muss die bei uns in Österreich üblichen 3,4% Mehrkosten übernehmen. Ich dokumentiere alles und hebe die Versandrechnungen auf. Wenn der Käufer Probleme macht, denke ich schon, dass Paypal auch mich als Verkäufer schützt, denn ich habe >700 positive Transaktionen mit Paypal hinter mir. Paypal/Ebay kann sicher aus dem Verkäuferprofil herauslesen, ob ein Verkäufer zuverlässig ist oder nicht. Ich denke, die entscheiden dann von Fall zu Fall.
Wenn ein Käufer bei Paypal mit Käuferschutz die Ware keinesfalls behalten will, wird er das wohl gegenüber Paypal auch immer irgendwie durchsetzen können. Er muss allerdings den Rückversand auch belegen können.
ehl
Inventar
#10 erstellt: 06. Jan 2019, 01:07
Wurde ja schon viel zu geschrieben hier, insgst. ist der Käufer-/Verkäuferschutz ein sehr schwieriges Thema, da es vom Mitarbeiter und Fall abhängig ist und letzlich alles nur von Paypal als "Kulanzleistung" gesehen wird ohne wirklichen Anspruch.

Grundsätzlich besteht das Problem bei Paypal, dass der Käufer Paypal sein Konto als "gehackt" melden könnte und somit die Zahlung als nicht berechtigt und nicht von ihm ausgeführt darstellt.
Und das kann vom Käufer z.T. auch erst Monate später veranlasst werden und ist unabhängig von "Zahlung an Freunde/Familie" (ohne Käuferschutz) oder als "Kauf" mit Käuferschutz.

Bei Verkauf mit Paypal nat. darauf achten, nur an die bei Paypal hinterlegte Adresse zu senden, aber das sollte bekannt sein.

Abgesehen davon verstößt ein Kauf mit "Zahlung an Freunde/Familie" gegen Paypal's AGBs und ich weiß nicht, ob Paypal einem das Konto einfriert oder für gewisse Zeit sperrt etc., wenn sie davon erfahren. Paypal will ja an den Nutzern durch die Gebühren verdienen, bedenkt das.

Bei Käufen hier kann man das Forum nach Beiträgen des Verkäufers durchsuchen und bei langjährigen Nutzern mit etlichen themenbezogenen Beiträgen eher auf Integrität / Seriosität vertrauen, auch wenn das kein Garant ist.
Bei Kleinanzeigen beachten, was der Verkäufer noch anbietet und seit wann er angemeldet ist. Stehen auch "spezielle", eher unbedeutende und gebrauchte Artikel zum Verkauf oder nur Hochpreisiges / aktuelle Elektronik im Neuzustand?
Verkäufer nach gewissen Details fragen/ telefonisch kontaktieren, um Glaubhaftigkeit besser einschätzen zu können. Genauen Abholort und mögliche Zeit erfragen, nur um zu testen, ob er auf Abholung eingeht.
Auf mich wirken eigens erstellte Fotos glaubwürdiger als generische Produktbilder,
Wenn ein Käufer sich für Details/ Einzelheiten interessiert, sehe ich das auch als ein Indiz für echtes Interesse am Artikel selbst, sicher ist dann Betrug auch nicht ausgeschlossen.
Denke, wenn der Käufer den Preis noch etwas aushandeln will, ist auch eher von echtem Kaufinteresse auszugehen. Wenn er eh vorhat, sich das unberechtigt erstatten zu lassen, würde er doch eher das schnell und unkompliziert abhandeln, ist zumindest meine Vorstellung.
Bei den üblichen "hochpreisigen" Elektronikartikeln (apple-Geräte, aktuelle Smartphones + neu, usw.) ist die Betrugsrate denke ich besonders hoch, schlicht weil ein betrügerischer Pseudoverkäufer möglichst rasch viele Käufer anlocken möchte.
Spezielle und unbekanntere Artikel sind dagegen nicht so geeignet,

Am Ende bleibt nat. das Versandproblem, wenn z.B. der Verkäufer nicht ausreichend sicher verpackt hat und das Paket/ Inhalt beschädigt wird.
Auch wenn die Sendung verlustig geht, wirds richtig unlustig, denn nur der Absender kann wirklich reklamieren und bei Privatverkäufern muss man als Käufer die Erstattung an den Absender abwarten.
Dann will der Transportdienstleister Rechnung und Beweise für den Kauf vom Verkäufer und als Käufer kann man nur warten.
Und die Bedingungen des Versanddienstleister zu erfüllen ist oft unmöglich, Stürze aus 1,5 Metern gelten als "normal" u.Ä., da kann dann jede Verpackung als unzureichend angesehen werden und das Versandunternehmen lehnt Erstattung ab, und dann?
Den Verkäufer darauf verklagen, dass ER gegen das Transportunternehmen
klagt? Dürfte schwierig und unrealistisch werden...
Paypal hält sich weitestgehend dabei raus, wenn ein gültiger Versandbeleg vorliegt, aus dem Absender u. Empfänger hervorgehen, egal wie lange die Sendung dann unterwegs ist.

Mein Geschreibsel setzt sich aus Erfahrungen, gelesenen Berichten, aber auch eigenen Vorstellungen und Vermutungen zusammen, was als Hinweis auf Glaubwürdigkeit dienen könnte.
Persönlich verzichte ich bei Angeboten ohne Käuferschutz aber auf den Kauf, selbst bei 10€.

Mit Kopfhörern hat der Thread aber wenig zu tun, da gibt es passendere Bereiche.


[Beitrag von ehl am 06. Jan 2019, 01:12 bearbeitet]
Stoneprophet
Stammgast
#11 erstellt: 06. Jan 2019, 13:18
Wenn ich etwas verkaufe, biete ich immer Pay Pal an wenn gewünscht, da ich weiß was ich verkaufe und keinen verarschen will. Zustand vor Versand wird dokumentiert, die Rückgabe schließe ich aus. Wer unbedingt die Ware verschickt haben möchte verzichtet auf sein Recht die Ware vorher zu begutachten, was ihm natürlich jederzeit frei steht.
sealpin
Inventar
#12 erstellt: 06. Jan 2019, 13:31

ehl (Beitrag #10) schrieb:
...
Abgesehen davon verstößt ein Kauf mit "Zahlung an Freunde/Familie" gegen Paypal's AGBs und ich weiß nicht, ob Paypal einem das Konto einfriert oder für gewisse Zeit sperrt etc., wenn sie davon erfahren. Paypal will ja an den Nutzern durch die Gebühren verdienen, bedenkt das.
...


Ist das so? Ich habe das auf die Schnelle nicht in den AGBs gefunden.

Wenn ich Paypal Friends nutze, dann verzichte ich bewusst auf jegliche "Absicherung" seitens Paypal (die m.M.n. eh nur dem Käufer nutzt...), sorge aber dafür, dass meine Kontodaten nicht bekannt werden - DAS ist für mich der einzige Vorteil bei Paypal Friends.

Zu allen anderen Punkten von Dir: volle Zustimmung: wenn man sich vorher ausreichend schlau macht, dann kann man das Risiko verringern. Die Idee mit der Ausweiskopie ist keine schlechte, aber nicht alle machen das (was ich auch verstehen könnte). Originalrechnung, aus der der Name und die Adresse des Verkäufers hervorgehen, sind aber auch schon mal ein gutes Indiz.

Und bei mir ist es so, dass ich nur so viel "riskiere", dass es mir im worst case bei Totalausfall (Geld weg, Ware weg) nichts ausmacht.

Ein Freund hatte neulich eine teure Uhr (>6000,-) über eine Auktion gekauft, Zahlung per Überweisung (!). Der Account des Anbeiters wurde gehackt, und EBay hat alle Aktionen des Verkäufers blockiert. Zum Glück war der Anbieter seriös und hatte sich bei meinem Freund gemeldet und die Lieferung zugesagt. 5 Tage später war die Uhr da (mein Freund saß aber einige Tage auf glühenden Kohlen ... ).

Für solche Beträge fahre ich lieber einmal quer durch die Republik...das wäre mir zu heiß, egal ob mit Paypal und Käuferschutz oder ohne.
sealpin
Inventar
#13 erstellt: 06. Jan 2019, 13:39
Interessant:

AGB Nr. 13 - PayPal-Käuferschutz:
In diesen Fällen buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, sofern Ihr PayPal-Konto zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal jedoch keinen Anspruch. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung über Ihr PayPal-Konto beschränken. Ihre Haftung gemäß Ziffer 10.1. wird hierdurch nicht begrenzt.


Bedeutet das, wenn ich erhaltenes Geld umgehend auf mein Konto übertrage, also mein PayPal Konto kein Guthaben ausweist, kann / wird PayPal den Betrag nicht an den Käufer zurückzahlen?
Stoneprophet
Stammgast
#14 erstellt: 06. Jan 2019, 13:56
Naja Theoritisch, wo nichts ist kann man auch nichts nehmen. Ich nehme immer jedes Guthaben vom PayPal Konto, denn es dort liegen zu lassen bringt mir nur Nachteile.
ehl
Inventar
#15 erstellt: 06. Jan 2019, 14:32

sealpin (Beitrag #12) schrieb:

ehl (Beitrag #10) schrieb:
...
Abgesehen davon verstößt ein Kauf mit "Zahlung an Freunde/Familie" gegen Paypal's AGBs und ich weiß nicht, ob Paypal einem das Konto einfriert oder für gewisse Zeit sperrt etc., wenn sie davon erfahren. Paypal will ja an den Nutzern durch die Gebühren verdienen, bedenkt das.
...


Ist das so? Ich habe das auf die Schnelle nicht in den AGBs gefunden.


Isso.
Bei Paypal findet man sowieso nix auf die Schnelle bei dem Umfang der Bedingungen, die sich zudem ständig ändern. Allein das bot schon Grund zur Klage gegen Paypal, weil zu verbraucherunfreundlich.
Noch dazu ist der Punkt unter AGB Anhang 1- Gebührenaufstellung zu finden, dort, wo ihn niemand vermutet.

Hier unter A.1.1 "Geschäftliche u. persönliche Zahlungen"
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full

"Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren. Bitte beachten Sie, dass das Versenden von persönlichen Zahlungen von einem deutschen PayPal-Konto möglicherweise nicht unter allen Umständen und von allen Gerätearten verfügbar ist."

siehe auch: https://www.mamikrei...lie-verboten?page=16

Wie bereits beschrieben, Verkäufer MÜSSEN Paypal mit Käuferschutz bei einem Warenkauf nutzen, Paypal möchte Gebühren einstreichen. Und wenn man diese umgeht, könnte Paypal als gewinnorientiertes Unternehmen nat. schnell unangenehm werden.
Wenn der Käufer dann in dem Kommentar zur Paypaltransaktion auch noch die Ware als Verwendungszweck angibt, kann Paypal das auch nachträglich noch leicht einsehen.


[Beitrag von ehl am 06. Jan 2019, 15:12 bearbeitet]
sealpin
Inventar
#16 erstellt: 06. Jan 2019, 14:53
danke für die Klärung.
Dann muss ich wohl mein Paypal Verhalten etwas anpassen...viele Verkäufe waren es allerdings im letzten Jahr sowieso nicht ...
♤Choco♤
Stammgast
#17 erstellt: 06. Jan 2019, 15:04

sealpin (Beitrag #13) schrieb:


Bedeutet das, wenn ich erhaltenes Geld umgehend auf mein Konto übertrage, also mein PayPal Konto kein Guthaben ausweist, kann / wird PayPal den Betrag nicht an den Käufer zurückzahlen?


Als ich mein Rega DAC verkauft habe, habe ich nach erhalt des Kaufbetrags das Geld anschließend auf mein Bankkonto überwiesen. Als der Käufer das Gerät dann als angeblich defekt moniert hat, hatte ich plötzlich 380€ miese auf meinem Paypal Konto. Das Geld war dann quasi von Paypal eingezogen, bis zur Klärung der Transaktion. Ich habe schon viele teure Dinge bei ebay verkauft und via Paypal bezahlen lassen, das war das letzte mal.
ehl
Inventar
#18 erstellt: 06. Jan 2019, 15:11

sealpin (Beitrag #13) schrieb:
Interessant:

AGB Nr. 13 - PayPal-Käuferschutz:
In diesen Fällen buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, sofern Ihr PayPal-Konto zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal jedoch keinen Anspruch. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung über Ihr PayPal-Konto beschränken. Ihre Haftung gemäß Ziffer 10.1. wird hierdurch nicht begrenzt.


Bedeutet das, wenn ich erhaltenes Geld umgehend auf mein Konto übertrage, also mein PayPal Konto kein Guthaben ausweist, kann / wird PayPal den Betrag nicht an den Käufer zurückzahlen?


Nein, denn Paypal versucht dann meist das Geld über das verknüpfte Bankkonto (von Kreditkarte hab ich nicht die Ahnung) einzuziehen.
Sollte das nicht mehr vorhanden sein oder auch komplett leer (ohne Dispo), weiß ich auch nicht weiter. Hängt dann alles von der Kulanz Paypals ab, in einzelnen Fällen übernehmen sie auch mal die Kosten, aber das ist sicher zu unterschiedlich.
Nat. kann man als Verkäufer die Lastschrift stornieren, dann befindet man sich aber auf dem Paypalkonto im Minus und wird es nicht mehr problemlos dauerhaft nutzen können.
(negativer PAypal-Kontostand verstößt auch gegen die Nutzungsbedingungen).
Bei jeder Zahlung wird Paypal dann zum Ausgleich mit dem Negativbetrag den Kaufbetrag verrechnen , also bleibt nur es nicht mehr zu nutzen und für immer im Negativbereich zu belassen. Schreiben von Paypals Inkassobüro wird wahrscheinlich.

Noch etwas: nach dem Gesetz geht bei Verkauf von Privat an privat das Versandrisiko ab Sendungsaufgabe auf den Käufer über, auch bei unversichertem Versand.
(dennoch muss der VK ausreichend sicher verpacken und bei Problemen das Transportunternehmen kontaktieren und sich um Klärung bemühen
Hier wurde schon geklagt, weil Paypal hier (gemäß seiner AGBs und (ver)Käuferschutz) sich zwischenschaltet, das Gesetz außen vorlässt und über Dinge entscheidet, die einem Richter vorbehalten sind.
WIe ich herausgelesen habe, lässt Paypal es in solch einem Fall nie auf eine Klage ankommen egal wieviel Schreiben das Inkassobüro reinflattern lässt.
Denn sie wissen, dass ihre AGBs zu unsicher sind und vor höherem Gericht wird das dann evtl. publik für die Öffentlichkeit.
Wird also unversicherter Versand vereinbart, mit Paypal-Käuferschutz gezahlt und die Sendung erreicht den Empfänger nicht, hat der VK keinen gültigen Versandbeleg (Empfänger und Absender ersichtlich) und Paypal bucht zurück. Nun storniert der VK die Lastschrift und befindet sich im Minus, das wäre ein Fall, den Paypal nicht vor Gericht bringen wird.
Nutzen kann man Paypal aber dann trotzdem nicht mehr sinnvoll, wenn nicht sogar gesperrt wird.


♤Choco♤ (Beitrag #17) schrieb:
Als ich mein Rega DAC verkauft habe, habe ich nach erhalt des Kaufbetrags das Geld anschließend auf mein Bankkonto überwiesen. Als der Käufer das Gerät dann als angeblich defekt moniert hat, hatte ich plötzlich 380€ miese auf meinem Paypal Konto. Das Geld war dann quasi von Paypal eingezogen, bis zur Klärung der Transaktion. Ich habe schon viele teure Dinge bei ebay verkauft und via Paypal bezahlen lassen, das war das letzte mal.


Das wäre so ein kritischer Fall, wie ist es denn augegangen?
Schreiben von Paypal/ Inkassobüro, Konto gesperrt?

Übrigens ist man nicht immer als Käufer bei Paypal im Vorteil, manchmal werden auch aufwendige Gutachten innerhalb weniger Tage verlangt, die den Defekt belegen sollen. Paypal-Mitarbeiter können aus der Ferne eh wenig die Richtigkeit der Angaben beurteilen, hängt viel vom Mitarbeiter selbst ab.


[Beitrag von ehl am 06. Jan 2019, 15:23 bearbeitet]
♤Choco♤
Stammgast
#19 erstellt: 06. Jan 2019, 15:51
Ausgegangen ist es so, dass ich die 380€ von meinem Bank Konto auf mein Paypal Konto überwiesen habe und nach erhalt des DAC den Betrag erstattet habe. Ende.
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