Samsung TV bestellt und EU-Importgerät erhalten

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meccs
Stammgast
#1 erstellt: 14. Mrz 2020, 18:50
Gamingoase, hatte gute Rezensionen und guten Preis. Bestellt, erhalten. Für Cashback registriert. Abgelehnt weil es kein Gerät für den deutschen Markt ist (QG...) sondern ein EU-Importgerät ist (QE...). Selbst wenn es baugleich sein sollte und ich die selbe Garantie bekomme, den Cashback bekomme ich nicht. Auf der Webseite war nicht vermerkt dass es sich um ein EU-Import Gerät handelt, bei Preisvergleich Seiten war das Gerät unter QG... gelistet.

Bin noch innerhalb der 14 Tage, so dass ich es zurück schicken kann. Problem ist nur dass die natürlich dann sicher 50-80 Euro für die Speditions-Rücksendenkosten wollen + 10% Benutzungsgebühr (hab das Gerät kaum benutzt) was wohl relativ üblich bei denen ist wenn man mal Googled. Fakt ist dass ich das Gerät natürlich woanders bestellt hätte, wenn ich gewusst hätte, dass die Cashback Aktion nicht geht und es sich generell nicht um ein Produkt für deutschen Markt handelt. Ist also nicht wirklich meine Schuld. Man hätte natürlich noch mehr über den Anbieter recherchieren können, auf den ersten Blick hatte er jedoch sehr gute Bewertungen. Erst nachdem ich "Importgeräte Gamingoase" gegoogled habe kam so einiges.

Denkt Ihr ich soll das gleich so als Begründung in den Widerruf schreiben? Bezahlt hab ich noch nix da es über Paypal-Rechnung geht und ich bis Anfang April Zeit habe das zu begleichen.

Wieder mal auf die Nase gefallen... hat jemand Erfahrung wie das bei dem Laden abläuft?


[Beitrag von meccs am 14. Mrz 2020, 21:21 bearbeitet]
8erberg
Inventar
#2 erstellt: 17. Mrz 2020, 13:06
Hallo,

ich weiß nicht ob die Samsung-Aussage unbedingt mit EU-Richtlinien übereinstimmt, aber darum gehts jetzt ja wohl weniger.

Rückversand ist das Problem der Fa. Gamingoase, da würd ich mich auch auf keine Diskussionen und erst recht kein Getöse von denen einlassen
Im Zweifelsfall damit drohen das man eine gute Rechtschutzversicherung hat...

Ebenso müssten die einen Wertverlust nachweisen, was regelmässig durch Aussage eines Zeugen beim erneuten Verpacken des Gerätes über den Zustand auch hinfällig ist.

Peter
meccs
Stammgast
#3 erstellt: 17. Mrz 2020, 19:53

8erberg (Beitrag #2) schrieb:
Hallo,

ich weiß nicht ob die Samsung-Aussage unbedingt mit EU-Richtlinien übereinstimmt, aber darum gehts jetzt ja wohl weniger.

Rückversand ist das Problem der Fa. Gamingoase, da würd ich mich auch auf keine Diskussionen und erst recht kein Getöse von denen einlassen
Im Zweifelsfall damit drohen das man eine gute Rechtschutzversicherung hat...

Ebenso müssten die einen Wertverlust nachweisen, was regelmässig durch Aussage eines Zeugen beim erneuten Verpacken des Gerätes über den Zustand auch hinfällig ist.

Peter

Danke für die Antwort. Also die Aussage von Samsung war nur dass Geräte mit QE am Anfang (in meinem Fall QE55Q70R) eigentlich nicht für den Deutschen Markt gedacht sind und der Cashback halt eben auch nur für Deutschland galt und nur für Geräte (QG am Anfang) die für den Verkauf hier vorgesehen sind. Die Garantie wäre wohl die selbe jedoch muss man immer damit rechnen dass der Funktionsumfang der Geräte ggf. nicht gleich ist. Soweit die Aussage.

Ich hab jetzt einfach widerrufen. Mal sehen was passiert. Scheint wohl recht üblich zu sein bei Gamingoase dass sie Import Geräte verkaufen.
Trype
Inventar
#4 erstellt: 17. Mrz 2020, 19:57
Ich hätte da keinen Wiederruf draus gemacht, sondern eine Reklamation. So wie du es beschreibst, hast du nicht das erhalten, was die Artikelbeschreibung versprochen hat. Alles weitere ist dann erstmal deren Problem.
meccs
Stammgast
#5 erstellt: 18. Mrz 2020, 15:09
Habe eine Antwort bekommen. Rücksendung würde mich 80 Euro kosten. Alles über eine Betriebsdauer von 2 Stunden wird mit wenigstens 10% Abzug vom Warenwert berechnet. Natürlich wurde mit keinem Wort darauf eingegangen dass dies ein Import Gerät war ohne das bei Bestellung zu erkennen.

Kann man hier ggf Paypal einschalten? Habe es aber auf Paypal-Rechnung gemacht, d.h. nicht sofort bezahlt.


[Beitrag von meccs am 18. Mrz 2020, 15:10 bearbeitet]
8erberg
Inventar
#6 erstellt: 18. Mrz 2020, 17:52
Hallo,

jepp. Würd ich sofort machen.

Das geht nämlich garnicht und widerspricht dem Gesetz. Was die machen ist illegal.

Peter
8erberg
Inventar
#7 erstellt: 19. Mrz 2020, 12:00
Hallo,

sollten die sich auf ihre falschen AGB zurückziehen würde ich wirklich sofort mit Anwalt drohen.

Da diese AGB nicht den Vorschriften des BGB entspricht verwirkt er die AGB insgesamt (siehe § 354 BGB)

Was die machen grenzt an Bauernfängerei.


Peter
Dadof3
Moderator
#8 erstellt: 19. Mrz 2020, 12:32

  1. Was genau entspricht denn dort nicht den Vorschriften?
  2. Wieso glaubst du, dass damit die AGB insgesamt nicht mehr gelten?
  3. Was hat § 354 BGB damit zu tun?



meccs (Beitrag #3) schrieb:
Ich hab jetzt einfach widerrufen.

Das war ein Fehler. Damit musst du nun die Rücksendekosten tragen, sofern du nicht eine Möglichkeit des Paketversands findest.

Es steht dir aber frei, statt der durch Gamingoase organisierten Rücksendung einen selbst gewählten, günstigeren Spediteur zu beauftragen.

Hättest du reklamiert statt zu widerrufen, hätte Gamingoase die Kosten tragen müssen.


meccs (Beitrag #5) schrieb:
Alles über eine Betriebsdauer von 2 Stunden wird mit wenigstens 10% Abzug vom Warenwert berechnet.

Diese Forderung steht auf ziemlich wackeligen Füßen.


[Beitrag von Dadof3 am 19. Mrz 2020, 12:37 bearbeitet]
8erberg
Inventar
#9 erstellt: 19. Mrz 2020, 12:59
Hallo,

dann les mal die AGB von dem Laden zu, die widersprechen im Wesentlichen dem BGB.

https://www.gamingoase.de/de/unsere-agb

Peter
Dadof3
Moderator
#10 erstellt: 19. Mrz 2020, 13:02
Du wiederholst deine Aussage. Meine Frage war aber
Was genau entspricht denn dort nicht den Vorschriften?
8erberg
Inventar
#11 erstellt: 19. Mrz 2020, 13:44
Hallo,

aus der Abteilung Widerruf:


Wir tragen grundsätzlich die Kosten der Rücksendung der Waren. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post als Paket zurückgesandt werden können; in diesem Fall tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 60 EUR geschätzt.


Mit "Post" ist wohl DHL gemeint, diese nehmen jedoch sogar Paletten an.
Durch Par. 354 (Verwirkungsklausel) sind damit die AGB - und damit die Rücksendekostenfrage hinfällig, damit gilt automatisch das BGB-Recht (also gem. Par. 355 BGB), wonach der Verkäufer die Kosten und Risiko des Versands trägt.

Ich seh die rechtlichen Grundlagen der AGBs als äusserst dünn an, die warten doch nur darauf das jemand irgendwann das Handtuch wirft und bezahlt.

Peter
Dadof3
Moderator
#12 erstellt: 19. Mrz 2020, 15:15

8erberg (Beitrag #11) schrieb:


Wir tragen grundsätzlich die Kosten der Rücksendung der Waren. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post als Paket zurückgesandt werden können; in diesem Fall tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 60 EUR geschätzt.

Das steht da so nicht.


Mit "Post" ist wohl DHL gemeint, diese nehmen jedoch sogar Paletten an.

Ja, und? Wieso ist die Klausel deswegen zu beanstanden?


Durch Par. 354 (Verwirkungsklausel) sind damit die AGB - und damit die Rücksendekostenfrage hinfällig, damit gilt automatisch das BGB-Recht (also gem. Par. 355 BGB), wonach der Verkäufer die Kosten und Risiko des Versands trägt.

§ 354 BGB hat damit gar nichts zu tun. Du bringst da einiges völlig durcheinander.
Einschlägig sind §§305c, 306 I, 307 I BGB, und denen ist unzweifelhaft zu entnehmen, dass sich das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion nur auf die einzelne Bestimmung richtet und nicht auf die AGB insgesamt.

Aus meiner Sicht sind die AGB nicht zu beanstanden. Du solltest dich schon ein wenig besser auskennen, bevor du jemandem hier öffentlich "Bauernfängerei" vorwirfst.
meccs
Stammgast
#13 erstellt: 20. Mrz 2020, 19:53
Hab mal geschaut, wenn ich selber ne Spedition beauftrage wird das nicht viel billiger scheinbar. DHL schließen die auch aus mit der Begründung:


"Bei eigener Rücksendung beachten Sie bitte, dass ein Paketdienst wie DHL das Produkt nicht sachgemäß transportiert und sehr wahrscheinlich Beschädigungen am Gerät verursacht. In diesem Fall haften wir nicht für Beschädigung und müssen ihren Widerruf nach erfolgter Prüfung bei Beschädigung des Produktes ablehnen."


DHL hat doch auch nen Sperrgut Versand. Das sollte doch dann kein Thema sein.

Trotzdem werde ich mich an Paypal wenden, schon weil ich ja diesen TV (Improtgerät) gar nicht bestellt hatte und darauf wurde bei meiner Anfrage auch gar nicht eingegangen, d.h. es wurde gar nicht versucht dieses Problem irgendwie zu lösen.


[Beitrag von meccs am 20. Mrz 2020, 20:08 bearbeitet]
meccs
Stammgast
#14 erstellt: 06. Jul 2020, 09:46
Um das mal abzuschließen falls das hier jemand in Zukunft lesen sollte der ähnliche Probleme hat:

Ich hatte bei "Trusted Shops" einen Antrag auf Käuferschutz gestellt um die 80 Euro ggf. wieder zu bekommen. Begründung war, dass mir Gamingoase die Rücksendekosten nicht in Rechnung stellen kann, wenn das Gerät nicht als eins für den EU-Markt deklariert ist. Der TV war ja ein Gerät was nicht für den Kauf in DE bestimmt und deswegen auch nicht Cash-Back berechtigt war.
Es hat jetzt über 3 Monate gedauert (auch Corona bedingt) aber heute wurde mir bestätigt, dass ich das Geld zurück bekomme. Der Kauf war nur mit 100 Euro abgesichert, das reichte ja aber in meinem Fall.
Molly2025
Neuling
#15 erstellt: 04. Mrz 2025, 22:37
Hallo. Bin neu hier und extra wegen dem Thema da. Wie hast du das mit trusted shop gelöst ?Ist ja automatisch abgesichert wenn die auf der Homepage zertifiziert sind oder hätte ich das zusätzlich machen müssen? Also was genau hast du denen geschrieben? Paypalfall habe ich eröffnet. Händler droht mit Gerichtsverfahren , Mahnen wegen Zahlungsverzug und will das Gerät Ue65Du7172 nicht auf seine Kosten Zurück holen. Bestellt war das Gerät Gu65Du7179. Sie haben mir nun ein Gerichtsurteil zukommen lassen ,indem Sie angeblich gewonnen haben weil nur die letzte Zahl im modelcode anders war .Was ja nun auch mal komplett andere Bedeutung hat wie mir ein österreichisches Gerät unterzujubeln. Wie hast du den Widerruf geschrieben? Hast du vom Händler auch deine ersten Versandkosten erstattet bekommen oder nur den Kaufpreis des Gerätes? Ich bin einfach so sauer und will nach dem Theater den tv überhaupt nicht behalten. Stell dir mal vor da entsteht ein Garantiefall mit so einer Firma diskutiert man sich doof und dämlich. Also der selbe Verkäufer wie bei dir und hab leider die Bewertungen auf der anderen Seite gelesen nicht direkt die bei Google ich hoffe du kannst mir helfen und bist noch aktiv hier. LG Molly
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