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Frage zu Paypal: Ware über "Freunde" gesendet+A -A |
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Autor |
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MarcMarc
Inventar |
22:40
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#1
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Hallo allesamt, ich habe da ein kurioses Problem: Über Ebay-Kleinazeigen habe ich Lautsprecher verkauft, der Käufer hat mir den Kaufpreis heute über "Freunde" zugesandt. Es steht bei Paypal "Geld erhalten" , was imho für Freunde spricht/ es wurden auch keine Geühren fällig. Nun möchte der Käufer gerne vom Kauf zurücktreten und bittet darum, den Betrag abzüglich 50€ zurückzuerhalten. Irgendwie alles "Strange ", denn sowas gibt es ja u.a. auch als Betrugsmasche. Hab ich einen Gedankenfehler oder kann mir nichts passieren, sofern ich im das Geld einfach zurücküberweise, also "diesen Betrag zurücküberweisen" als Funktion nutze? Ungerne möchte ich 700 Mäuse versenken. L.G., Marc |
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Jone1973
Hat sich gelöscht |
23:01
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#2
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Du kannst ihm per "Betrag zurück erstatten" (genauen Wortlaut weiß ich gerade nicht) den kompletten Betrag erstatten. Ob du über diesen Weg den Betrag reduzieren kannst, weiß ich nicht, ist mir aber nicht bekannt. Was du auf keinen Fall tun solltest, ist, per separater Zahlung den reduzierten Betrag schicken. Das wäre in der Tat das, wovon ich kürzlich als Betrugsmasche gelesen habe. Sollte der zurückgetretene Käufer dir tatsächlich 50 Euro lassen wollen, kann er die ja anschließend per neuer Sendung schicken. [Beitrag von Jone1973 am 29. Okt 2024, 23:14 bearbeitet] |
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Skaladesign
Inventar |
23:11
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#3
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Nicht zurück überweisen. Wenn du das machst, zieht er paypal for Friends zurück und du hast 650 am Turm gelasse. |
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MarcMarc
Inventar |
23:12
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#4
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Dank Dir! Teilrückzahlungen sind so nicht möglich, das habe ich gerade festgestellt. Da ich den Kauferlös heute aber direkt bei Paypal abgebucht habe geht eine Rücküberweisung gerade nicht, da das nur mit Guthaben bei Paypal geht. Jetzt muss ich also wieder bei Paypal was einzahlen um es dann zu überweisen. So ein Mist! |
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Jone1973
Hat sich gelöscht |
23:17
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#5
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Genau das scheint die Methode zu sein, dich zu einer separaten Zahlung zu bewegen. Dass der Typ nun 2 Tage warten muss bis zur Erstattung, dürfte aber nicht schlimm sein. [Beitrag von Jone1973 am 29. Okt 2024, 23:17 bearbeitet] |
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MarcMarc
Inventar |
23:17
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#6
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Jone1973
Hat sich gelöscht |
23:19
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#7
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Ja, auf jeden Fall. |
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Skaladesign
Inventar |
23:25
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#8
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Ja es muss auf dem gleichen Weg zurück. Und wenn man sich sicher ist, das man betuppt werden soll, kann man auch warten. 🧐 |
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MarcMarc
Inventar |
23:41
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#9
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Korrekt: warten um den Partner zu ärgern oder aber um eine gewisse Frist verstreichen zu lassen? Imho hat er ja als "Freunde" bezahlt, ob er nun genau betuppen wollte kann ich gar nicht mal sagen. Aber komisch kommt es mir wohl doch vor. Hätte ich auch "den kürzeren ziehen können" sofern ich den Lautsprecher verschickt hätte? Wenn dem so ist kann man ja dahingehend Paypal komplett als Plattform ignorieren. |
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Jone1973
Hat sich gelöscht |
23:47
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#10
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Kann man das denn wirklich nachvollziehen? Oder hat er für Waren und Dienstleistungen bezahlt und entsprechend mehr gezahlt, so dass bei dir exakt 700 € herauskamen? Und ja, den Käuferschutz kann man auch zum Betrug ausnutzen. |
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Skaladesign
Inventar |
23:47
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#11
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Beim verkaufen von Artikel akzeptiere ich nur noch Überweisung. Geht auch in Echtzeit sehr schnell. Dann kannst du in Ruhe versenden und alles ist gut. |
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Skaladesign
Inventar |
23:51
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#12
erstellt: 29. Okt 2024, |||
Bei mir häuften sich anfragen ohne Verhandlung, ob man mit Paypal zahlen könne. Nachdem ich es abgelehnt habe war der Kontakt abgebrochen. |
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MarcMarc
Inventar |
00:00
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#13
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Echt ganz schön schwieriges Terrain! Da die Zahlung als "Geld erhalten" deklariert wurde sollte es sich um eine Zahlung an Freunde handeln, ansonsten hätte dort wohl "Zahlung erhalten "gestanden. Auch Gebühren wurden bei mir nicht ausgewiesen. Aber sei´s drum. Ich zahle mir das Geld auf mein Paypal-Konto zurück und wickle dann die Zahlung über "diesen Betrag zurückzahlen" ab. Was für ein Heckmeck. |
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Skaladesign
Inventar |
00:12
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#14
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Ja war schon mal einfacher. Ware gegen Geld feddich. |
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Hüb'
Moderator |
13:45
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#15
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Kann man eine Zahlung einfach so zurückziehen, gerade bei PP-Freunde??? Das höre ich zum ersten Mal. Ich habe die ![]() Wenn per PP-Freunde bezahl wurde und wiederum per PP-Freunde nur ein reduzierter Betrag als eigene Transaktion zurückgezahlt wird - was soll da passieren? ![]() [Beitrag von Hüb' am 30. Okt 2024, 13:50 bearbeitet] |
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Skaladesign
Inventar |
14:17
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#16
erstellt: 30. Okt 2024, |||
So habe ich es jetzt auch verstanden ![]() ![]() Aber trotzdem mal eine Frage. Was passiert denn wenn ich die 600 an den Verkäufer bezahle per 30 Tage Ziel. Die Kohle dann zurückfordere, welche ja ein Guthaben auf mein Account generiert. Das Guthaben dann auf ein normales Bankkonto überweise und abhole ? Dann bin ich erstmal flüssig ![]() Geht das ? |
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ChristianKurz
Stammgast |
14:30
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#17
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Sehr komische Geschichte insgesamt. Bei solchen, in meinen Augen schon hohen, Beträgen würde ich mich auch nicht auf Paypal for Friends einlassen. Da würden nur die offiziellen Kanäle mit Käuferschutz genutzt werden, auch auf die Gefahr hin das ich das Produkt nicht gleich loswerde. Mach dich da mal genauer schlau in bei den Kundenservices, Verbraucherzentrale etc. BTW: Kann man denn Paypal for Friends Bezahlung zurückforden so das man kein Geld erhalten hat? Ich hatte das immer im Kopf das das einmalig und entgültig ist. Allerdings habe ich das nie für größere Summen verwendet. |
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Skaladesign
Inventar |
14:48
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#18
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Ich hatte in meiner Frage dann das wichtigste vergessen. Wenn dann nach 30 Tagen der Betrag abgebucht werden soll aber das Konto des Käufers keine Deckung aufweist , holt sich Paypal das Geld dann wohl beim Verkäufer wieder oder ? |
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Baumi4271
Ist häufiger hier |
16:35
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#19
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Das Problem beim Käuferschutz ist, wenn der Käufer die Ware nicht erhält (oder das auch einfach nur behauptet) bekommt er sein Geld zurück und hat vielleicht auch die Ware... Ja, man kann versichert versenden, aber dann kann der Käufer immer noch PP gegenüber behaupten, er hat nur einen Stein erhalten.... Daher nutze ich als Verkäufer niemals den Käuferschutz. Wem PP FF als Käufer zu riskant ist der kann immer gerne vorbeikommen oder Banküberweisung nutzen... |
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Hüb'
Moderator |
16:38
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#20
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Das sehe/ handhabe ich genauso. Wobei ich bei Kleinanzeigen auch selten Artikel >50 € anbiete. ![]() |
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Pilotcutter
Administrator |
17:20
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#21
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Wenn der "Käufer" so ein attraktives Angebot macht, dass man € 50,00 quasi als Aufwandsentschädigung behalten soll, liegt dem Käufer tatsächlich daran, die beiden Zahlungen zu trennen. Das wird mutmaßlich den Grund haben, dass er die € 700,00 via Kreditkarte gezahlt hat (vielleicht sogar über ein fremdes PP Konto) und das braucht er als einzelne unabhängige Buchung. Die Buchung storniert er nämlich dann später über seine Kreditkartengesellschaft(!) mit der Begründung weder Ware noch Rückzahlung erhalten zu haben. Dann wird die KK-Gesellschaft den Betrag stornieren bzw. zurückziehen und ggf. Klärung anfordern. Den separat via PPF zurückgezahlten Betrag sieht MarcMarc natürlich auch nicht wieder. Von daher hätte MarcMarc nach ein paar Tagen mutmaßlich € 1.350 am Turm gelasse... So wird ein ordentlicher Betrugsschuh draus, denn bei der KK stehen dem Zahlenden wiederum andere Hebel zur Verfügung, PS: Wird der Betrag einfach via PP Funktion zurückübermittelt, wird es ja auf gleichem Weg wieder der KK gutgeschrieben und man kann keinen Fall eröffnen. ![]() [Beitrag von Pilotcutter am 30. Okt 2024, 17:29 bearbeitet] |
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RoA
Inventar |
17:45
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#22
erstellt: 30. Okt 2024, |||
So sieht's aus. Theoretisch kann man sich die Kohle zwar wiederholen, denn der Konteninhaber ist ja namentlich bekannt, aber praktisch hat er nur ein paar Euro dafür bekommen, daß er in Ost-Europa seinen Namen für die Kontoeröffnung hergegeben hat. In Rußland &Co. läßt es sich halt schwer ermitteln. Für Paypal ist das absolut risikolos, an den Transaktionen verdienen die immer, also gibt es genau null Anlaß, verdächtige Kontenbewegungen zu analysieren und entsprechend zu handeln. |
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Pilotcutter
Administrator |
18:10
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#23
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Man kann sich die Kohle erstmal gar nicht wiederholen, weil es muss alles der Reihenfolge nach gehen, d.h. PayPal muss gegenüber der KKG erstmal die Rückbuchung anfechten... und wenn man keinen Käuferschutz hat, machen die das nicht ohne weiteres. Und den KK Inhaber kennt man auch nicht. ![]() ![]() ![]() [Beitrag von Pilotcutter am 30. Okt 2024, 18:14 bearbeitet] |
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Hüb'
Moderator |
18:32
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#24
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Danke. Ganz schön übel. ![]() Werde künftig definitiv keine "größeren" Summen ab vielleicht 50 EUR via PPF akzeptieren... ![]() |
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RoA
Inventar |
19:05
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#25
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Es ist eine Frage des Wollens, aber kein Staatsanwalt oder Polizist macht sich deshalb einen Finger krumm. Und die Firmen stellen sich auch quer, egal ob ebay, Paypal, Amazon (bei Geschenkkarten) oder wer auch immer. Sie scheuen die Brandmauer nach Ost-Europa, und den Firmen ist es egal, denn sie verdienen daran. Möglicherweise wird mal ermittelt, wenn ein Auftrags-Mord mit Amazon-Gutscheinen bezahlt wird. Aber darauf würde ich nicht wetten. ![]() |
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ChristianKurz
Stammgast |
20:24
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#26
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Dann würden wir nicht zusammenkommen, ich sehe das eher aus der Sicht des Käufers, weil das ist meine Haupt-Tätigkeit. Verkaufen tu ich verdammt selten, ich benutze die Sachen eher bis sie auseinander fallen. Bei Banküberweisung gehe ich als Käufer ja auch in Vorleistung und ins Risiko, deshalb ist das auch wie Paypal for Friends bei größeren Dingen, sagen wir so ab 150 Euro ein NoGo. Abholen wäre vielleicht möglich, allerdings wohne ich am Rand der Republik und müsste für die meiste Ware erst mal mehrere Stunden auf Tour sein ... Also bei den Dingen kann ein Angebot noch so gut und preislich passend sein, aber ich habe meine Prizipien, an denen möchte ich nicht rüttelen. Bei gilt dann (frei nach einem Politiker-Zitat): "Lieber kein Geschäft, als ein schlechtes Geschäft." |
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Skaladesign
Inventar |
20:38
![]() |
#27
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Geeeenau deswegen gibt es nur noch Bar gegen Ware, oder Banküberweisung, sowohl hin als auch her.
Yepp vollste Zustimmung ![]() |
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Rabia_sorda
Inventar |
20:46
![]() |
#28
erstellt: 30. Okt 2024, |||
So siehts aus ... ![]()
So siehts nochmal aus ![]() |
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MarcMarc
Inventar |
23:07
![]() |
#29
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Hallo allesamt, und ich dachte schon ich wäre ein Hypochonder. Da tun sich selbst mittels PP für Freunde Unwelten auf, da mag man gar nicht drüber nachdenken. Ich bin auf jeden Fall froh mich hier vorab noch einmal vergewissert zu haben, bevor ich Unberlegtes tue. Das Geld habe ich nun erneut auf mein PP-Konto zurückgebucht und werde, sofern es dort wieder gutgeschrieben wurde, besagte Zahlung rückabwickeln über besagten Button. Dennoch werde ich in Zukunft deutlich besser aufpassen, denn der o.g. Fall hat mir die Augen geöffnet. Derart fiese Maschen hätte ich mir vorab selbst nicht überlegen oder aber denken können. Als Verkäufer würde ich aber hingegen niemals PP-Dienstleistungen akzeptieren, da hier ja auch viel Schmu getrieben wird. Meist kommt dann ein Käuferschutzfall auf mich zu und mein Geld ist erst einmal futsch. Entweder war die Ware schadhaft oder wurde aber nicht geliefert, war anders beschaffen oder was weiss ich. Paypal kümmert sich tatsächlich einen Kehricht um das was mit meinem Geld passiert. Also, vielen Dank Euch für all die Tipps, Marc. [Beitrag von MarcMarc am 30. Okt 2024, 23:08 bearbeitet] |
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Jone1973
Hat sich gelöscht |
23:56
![]() |
#30
erstellt: 30. Okt 2024, |||
Was mich aber mal noch interessieren würde: Wie hat denn die "Gegenseite reagiert, als du ihm mitgeteilt hast, dass du den Betrag über dieselbe Transaktion zurückerstatten wirst? Bei allem angebrachten Misstrauen besteht ja dennoch die Möglichkeit, dass es gar keine Betrugsabsicht war. Oder es war eben doch ein Betrugsversuch, auf den du nicht hereingefallen bist. Vielleicht gibt ja die Reaktion des Kandidaten weiteren Aufschluss darüber. |
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Baumi4271
Ist häufiger hier |
00:03
![]() |
#31
erstellt: 31. Okt 2024, |||
Das wäre dann so. Passiert auch häufiger. Bisher bin ich aber noch (fast) alles los geworden. |
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MarcMarc
Inventar |
09:50
![]() |
#32
erstellt: 31. Okt 2024, |||
Hallo allesamt, besagter Nutzer ist seit 2022 bei Ebay registriert, hat ein positives Gesamtfeedback, bietet aktuell auch einen Yamaha-Subwoofer an. Der deutschen Sprache ist er hingegen nicht vollumfänglich mächtig. Deshalb habe ich erst einmal nicht misstraut. Bei Rückabwicklung, Gutschrift von 50€ etc. werde ich aber misstrauisch. Auch der Grund "gefällt der Frau nicht" ist mehr als abwägig. Die Summe aller Dinge hat mich nachdenklich gestimmt, denn mittlerweile muss man ja immer auf der Hut sein. Vielleicht tue ich ihm auch unrecht? Keine Ahnung! Bevor ich aber mein Geld versenke bin ich lieber vorsichtig. Viele Grüße, Marc |
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Baumi4271
Ist häufiger hier |
10:29
![]() |
#33
erstellt: 31. Okt 2024, |||
Ich würde ihm schreiben, dass (wenn das für dich überhaupt in Frage kommt, dass er vom Kauf zurück tritt) er das Geld über die dafür vorgesehenen Funktion vollständig zurück erhält und eine separate Zahlung ausschließen. Dann bist du ja auf der sicheren Seite... |
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MarcMarc
Inventar |
13:55
![]() |
#34
erstellt: 01. Nov 2024, |||
So: ich bin auf der sicheren Seite, denn das Geld ist über besagte Funktion wieder zurückgebucht worden. Und was noch viel interessanter ist: mit gleichem Atemzug ist auch die Annonce des Subwoofers verschwunden. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Ich glaube mal ich habe gerade noch die Kurve gekriegt. |
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Rabia_sorda
Inventar |
14:01
![]() |
#35
erstellt: 01. Nov 2024, |||
Also deine Anzeige? Aber erstmal einen Glückwunsch! ![]() |
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Pilotcutter
Administrator |
14:36
![]() |
#36
erstellt: 01. Nov 2024, |||
Nein, die des Interessenten selber:
Am besten bei Kleinanzeigen den Account melden, mit der entsprecheneden Funktion. Das er dir € 50,00 schenken wollte, ist ein Grund zur Meldung. ![]() [Beitrag von Pilotcutter am 01. Nov 2024, 14:43 bearbeitet] |
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MarcMarc
Inventar |
15:01
![]() |
#37
erstellt: 01. Nov 2024, |||
Ja, ich denke das Inserat diente zur Legitimierung seiner Seriösität. Ich haben den Nutzer bisher nur "negativ" bewertet und sein auffälliges Verhalten gemeldet, werde aber nach Deinem Hinweis dies Ebay-Kleinanzeigen separat melden. Vielleicht werden ja weitere Nutzer so geschützt. |
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Apalone
Inventar |
10:50
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#38
erstellt: 03. Nov 2024, |||
Das stimmt so nicht! Wenn das Konto via Geldwäsche gehackt wurde, nützt einem der echte Kontoinhaber gar nichts. Das Geld ist weg. In fast allen Fällen wird in den Konstellationen durch Polizei/Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Kontoinhaber gestellt - was dir eben nix nützt. |
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