Gewerbeabmeldung

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PeterSchwinghammer
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 05. Aug 2025, 17:14
Hallo zusammen,

vielleicht bin ich hier nicht richtig, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand weiter helfen.
Ich habe mein Kleingewerbe als DJ abgemeldet.
Nun will das Finanzamt, dass ich
den Übergangsgewinn sowie
den Veräußerungsgewinn nachreiche.
Das verstehe ich nicht ganz. Was will das Finanzamt genau?
Was ich verkauft habe?
Was in meinen privaten Besitz überging?

Vielen Dank
Peter
DerHilt
Inventar
#2 erstellt: 05. Aug 2025, 17:46
Ich würde mal das Finanzamt oder nen Steuerberater fragen.
Padang_Bai_
Stammgast
#3 erstellt: 17. Aug 2025, 13:49
Hallo Peter,

Du hast vermutlich eine Einnahme/ Überschussrechnung (EÜR) nach Paragraf 4 Abs. 3 EStG erstellt. Theoretisch ist bei Gewerbeaufgabe ein Wechsel der Gewinnermittlung nach Paragraf 4 Abs. 1 EStG (Schlussbilanz) fällig. Die meisten Finanzämter verzichten bei Kleingewerbe darauf.
Letztlich geht's um verkauftes oder privat entnommenes Anlagevermögen zum Zeitpunktder Aufgabe, z.b. technische Ausstattung wie Plattenspieler oder Kopfhörer usw...
Soweit dieses bei Betriebsgründung erworben oder eingelegt wurde.

Umsatzsteuerlich unterstelle ich Anwendung der Kleinunternehmenregelung nach Paragraf 19 Abs 3 UStG.
Es sei denn, Du hast seinerseits zur Umsatzsteuer optiert.

Es sind also einige Fragen offen und hier hilft Dir der Steuerberater (soweit vorhanden) oder auch Dein Sachbearbeiter beim FA weiter.
Wie DerHilt bereits gepostet hat.

VG


[Beitrag von Padang_Bai_ am 17. Aug 2025, 13:50 bearbeitet]
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