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Panasonic Store/Support Problem nach Kauf. brauche Meinungen/Hilfe+A -A |
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| Autor |
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SilverDeluxe
Neuling |
#1
erstellt: 22. Jan 2026, 11:10
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Moin Allerseits, ich habe ein Problem mit dem Panasonic Support und einem Kauf in deren eigenen Store: Ich habe dort ein Gerät gekauft, hier den BluRay Player DP-UB824 für einen im Store angeschlagenen Preis von 376,12€. Da ich durch meine Firma einen Corporate Benefits Rabatt erhalten kann habe ich diesen Code auch bei der Bestellung eingefügt und mir wurde dieser Rabatt bei Kaufabschluss auch abgerechnet. Bezahlt habe ich das ganze dann im Laufe des Prozesses über Paypal und darauf hin auch die Bestellbestätigung seitens Panasonic per Email erhalten. Lieferzeit wurde mit 5-7 Tagen in der Email angegeben. Ok nachdem ein paar Tagen verstrichen waren und ich schon auf eine Versandmitteilung seitens Panasonic gewartet habe bekam ich dann 4 Tage nach der Bestellung eine Email vom Support, dass sie bedauern mir mitteilen zu müssen das Gerät nicht liefern zu können. Das Lager hat denen mitgeteilt, dass der Artikel derzeit außer Bestand ist und sie somit gezwungen sind die Bestellung zu stornieren. Daraufhin habe ich angefangen "Beweise" zu sammeln welche deren Aussage widersprechen. -zum Zeitpunkt meines Kaufes war der Artikel verfügbar und bestellbar. -Bestellung und Zahlung in einem Schritt abgeschlossen -Bestellbestätigung erhalten -2 Tage später laut Store keine Verfügung mehr für das Gerät, also nicht bestellbar (ok vlt. Lagerbestand leer, nichts dabei gedacht) -als die Email vom Support kam zwecks Stornierung, war der Artikel allerdings im Store wieder zum Kauf verfügbar (zum höheren Preis) -Amazon-Store von Panasonic gecheckt, auch dort sofort Lieferbar über prime Nach mehrmaligem Hin und Her mit dem Support, dass das alles gar nicht sein kann, ich die "Beweise" per Screenshot festgehalten habe und ich gewillt bin ein paar Tage länger zu warten falls derzeit Lieferprobleme herrschen und auch nicht rechtens ist, dass sie so einfach den Auftrag stornieren können nur wegen Lieferengpässen wurde mir am Ende das Geld einfach zurück überwiesen. Nach dem ganzen Emailverkehr wurde der Artikel komplett aus dem Store entfernt, nicht mehr auffindbar Was haltet ihr von dem Prozedere, hatte jemand schon mal so einen Fall, kann mir jemand mehr über die Rechtslage sagen? Ich bin schon am Überlegen ob ich meine Rechtschutz aktivieren und einen Anwalt einschalten soll! Gelesen habe ich, dass ein Händler aus solchen Gründen gar kein Auftrag stornieren kann. Ich zur Not sogar Schadensersatzansprüche stellen kann, mir woanders ein Gerät besorgen und mir die Differenz von denen wiederholen kann. Aber ich höre gerne mal eure Meinung dazu und lasse mich gerne beraten! In diesem Sinne schon dank an Euch und liebe Grüße ans Forum Marcel Falls der Thread in der falschen Abteilung gelandet ist dann bitte verschieben @ADMINS |
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AusdemOff
Inventar |
#2
erstellt: 22. Jan 2026, 11:57
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Das ist nichts ungewöhnliches. Im Gegenteil, der Panasonic Webstore hat sogar in deinem Interesse gehandelt. Ich kenne jetzt natürlich nicht die genaue Liefersituation des Gerätes, aber unterstellen wir einmal das Panasonic selbst das Gerät nicht an Lager hat und Nachschub gar nicht mehr oder vielleicht erst in einigen Wochen wieder zur Verfügung steht. Wärst du bereit gewesen, um deinen Rabatt zu sichern, evtl. mehrere Wochen oder gar Monate auf das Gerät zu warten? Konsumergeräte werden in großen Mengen in sogenannten Shots produziert und verschifft. Wann und ob das Gerät wieder produziert wird weiß wahrscheinlich nur Panasonic. Deren Importplanung wiederum ist für dieses Jahr gelaufen. Japaner rechnen für ihr Businessjahr von April bis März. Deshalb ist nun auch das Produkt aus dem Webstore verschwunden. Kommt evtl. nächstes Jahr, also ab April wieder. Diese Situation ist unabhängig von allen anderen Quellen. Hier kann das Gerät durchaus noch verfügbar sein. Amazon hat hierfür seinen eigenen Warenbestand. Interessanterweise gibt es keine xxx-Stores bei Amazon die physikalisch direkt vom Hersteller betreut werden. Dies sind virtuelle Shops mit der Möglichkeit sich und seine Produkte besser bei Amazon platzieren und präsentieren zu können. |
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SilverDeluxe
Neuling |
#3
erstellt: 22. Jan 2026, 12:11
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in meinem Interesse wäre ja eigentlich wenn die Frage seitens derer kommt, ob ich damit einverstanden wäre oder wie das Problem beseitigt werden könnte. Welches Interesse ich am Ende dazu habe entscheide ja dann immer noch ich., bzw. einvernehmlich nach Rücksprache. Ich habe bestellt, sie haben bestätigt, als ein Vertrag ist seitens beider zustande gekommen. Den Vertrag "durch Lieferengpässe" jetzt einfach so seitens des Händlers zu stornieren ist m.E. nicht rechtens und so auch nachzulesen. |
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AusdemOff
Inventar |
#4
erstellt: 22. Jan 2026, 14:13
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Nun, ich bin kein Rechtsverdreher. Es lassen sich aber folgende Gründe für den Verkäufer finden innerhalb von 10 - 14 Tagen den Vertrag, bzw. einen Verkauf von Waren zu stornieren: - Rücktritt wegen Ausbleiben der Leistung (§ 323 BGB). - Rücktritt wegen Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 324 BGB). - Rücktritt (und „Rücktrittsautomatik“) wegen Unmöglichkeit der Leistung. (§ 275 BGB) Im Zweifel empfiehlt es sich einen Blick in die AGBs zu werfen. Hier findet sich folgender Passus: 3.2 Nachdem Sie dem Prinzipal eine Bestellung aufgegeben haben, übermittelt Ihnen der Prinzipal eine Auftragsbestätigungs-E-Mail mit Ihrer Bestellnummer und den Einzelheiten zu den von Ihnen bestellten Produkten und Dienstleistungen. Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail lediglich eine Empfangsbestätigung für Ihre Bestellung von dem Prinzipal ist und nicht eine Annahme Ihrer Bestellung darstellt. Es wird Ihnen dann eine Auftragsbestätigungs-E-Mail zugesandt, wenn Ihre akzeptierte Bestellung versandbereit gemacht wird. Die Annahme Ihrer Bestellung und der Abschluss eines Kaufvertrags zwischen Ihnen und dem Prinzipal erfolgen erst, wenn die Produkte für Sie versandbereit gemacht wird oder im Falle von Dienstleistungen der Prinzipal die Dienstleistungen an Sie zum ersten Mal erbringt. Mit Prinzipal ist nicht Panasonic gemeint. Der Pana-Webshop selbst wird nicht von Panasonic durchgeführt, sondern von der Luzern Technology Solutions Ltd., Block B, Ashtown Gate, Navan Rd, Ashtown, Dublin 15, D15 NP9Y, Ireland. Das ist, laut AGB, ein autorisierter Wiederverkäufer der Panasonic Marketing Europe GmbH. Falls dir nun 3.2 zu schwammig ist findet sich in den AGBs noch folgendes: 17.1 Der Prinzipal haftet nicht für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen, wenn diese Verzögerungen oder Versäumnisse auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Prinzipals liegen, einschließlich höhere Gewalt, Arbeitskämpfen, Streiks, Sitzstreiks, Aussperrungen, schlechtem Wetter und Pandemien. Damit ist der Prinzipal rechtlich aus der Sache raus. Die Nicht-Lieferfähigkeit wurde offenbar durch Panasonic selbst verursacht. D.h. der hier genannte Prinzipal beruft sich auf die Unmöglichkeit der Leistungserbringung. |
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n5pdimi
Inventar |
#5
erstellt: 22. Jan 2026, 14:46
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Also ich bin auch kein Rechtsanwalt, aber jetzt mal ganz ehrlich.... Anwalt? Rechtsschutzversicherung? Ernsthaft? Welcher konkrete Schaden ist Dir denn entstanden? Haben sie Dein Geld genommen? Weigern sie sich das zurückzuzahlen? Oder hast Du das zurück? Dann hättest Du wirklich einne Grund. Ansonsten... Was soll es denn bringen, zu "beweisen", dass der Artikel wonanders verfügbar war? Ein Bestellbestätigung ist im Prinzip gar nix, da ist noch nicht mal richtig ein Vertrag zustande gekommen. Und selbst dann noch könnten beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. (wie AusdemOff ja ausführlich dokumentiert hat). Auch wenn es hier nur ein paar Euros sind, es ist ja nicht das erste mal, dass ein Artikeln irgendwo zum fehlerhaften Preis in einem Shop angeboten wurde und dann tausendfach bestellt wurde. Da verrutscht schnell mal ein Komma/Punkt und aus 2.999 werden 299 EUR. Bist Du der Ansicht, die Firma hätte dann einfach pech gehabt, und den Artikel koste was wolle zu dem Preis liefern müssen, auch wenn sie bei jedem Exemplar 4stellig draufgelegt hätte? Natürlich haben die die Bestellung nicht ausgeführt. [Beitrag von n5pdimi am 22. Jan 2026, 14:47 bearbeitet] |
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SilverDeluxe
Neuling |
#6
erstellt: 22. Jan 2026, 15:18
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Danke für deine Zeit und Infos! soweit war ich ehrlich gesagt noch gar nicht, mir selbst mal die AGB´s anzuschauen, aber dann wird mir jetzt einiges klar und sehe da auch keine Aussicht auf Erfolg. Leider 🙁 |
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SilverDeluxe
Neuling |
#7
erstellt: 22. Jan 2026, 15:28
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Ich habe mich auf diese Kernpunkte konzentriert, aber
Auszug: Was Sie tun können: 1.Prüfen Sie den Vertrag: Ein wirksamer Kaufvertrag gilt, auch wenn der Artikel kurzzeitig nicht lieferbar ist. 2.Setzen Sie eine Nachfrist: Fordern Sie den Händler schriftlich auf, innerhalb einer konkreten Frist (z.B. 10-14 Tage) zu liefern. 3.Erklären Sie den Rücktritt: Verstreicht die Nachfrist, können Sie vom Vertrag zurücktreten. 4.Fordern Sie Schadensersatz: Wenn der Händler die Stornierung zu vertreten hat (z.B. weil er wusste, dass die Ware nicht lieferbar ist), können Sie die Mehrkosten für den Ersatzartikel bei einem anderen Händler geltend machen (sogenannter Vertrauensschaden). Händler-Begründungen und Ihre Rechte: •"Sofortiger Ausverkauf" oder "Lagerfehler": Das sind oft keine legitimen Stornierungsgründe, da der Händler die Ware bei anderen Zulieferern beschaffen müsste. •Vertragsbruch: Das Gesetz sieht für Händler kein generelles Recht zur einseitigen Stornierung vor. Empfehlung: Suchen Sie bei Problemen auch rechtlichen Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Vertragsrecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Leider ist der Vertrag bis dato noch nicht zu Stande gekommen, erst bei Lieferbestätigung |
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dan_oldb
Inventar |
#8
erstellt: 22. Jan 2026, 15:38
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Dir sollte bewusst sein das sich RS-Versicherungen wie auch die meisten anderen Versicherungen das Recht einräumen einem nach einem Schadensfall zu kündigen, und das hier sicherlich der Fall gewesen wäre. Viel Glück danach eine neue zu finden. |
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SilverDeluxe
Neuling |
#9
erstellt: 22. Jan 2026, 16:04
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mach du dir darüber mal keine Sorgen ich habe meine RS schon des Öfteren erfolgreich aktiviert in unterschiedlichen Fachbereichen, bisher lief alles gut bei der Allianz. Guter Kunde, hab alle meine 14 Versicherung da unter einem Dach 😉 |
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AusdemOff
Inventar |
#10
erstellt: 22. Jan 2026, 22:59
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Ich befürchte, das der Streitwert weit unter den Verfahrens- und Anwaltskosten liegt. Vielleicht 20 % auf EUR 384,-? Macht runde EUR 80,- Dein Anwalt alleine kostet schon EUR 250,- Da hat er aber noch gar kein Verfahrten angestrengt geschweige denn einen Brief verfasst. Sicher, kein Grund nicht zu seinem Recht zu kommen. Deine Existenz hängt auch nicht von diesem Fall ab. Und ja, soetwas ist immer ärgerlich. Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall. Ein DOA einer Grafikkarte. Der Preis war wirklich gut, aber der Hersteller konnte (wollte?) keinen Ersatz liefern. Ich bekam mein Geld zurück musste aber die Karte anderweitig für etwas mehr nachordern. Nie wäre ich auf die Idee gekommen meine Rechtsschutzversicherung hierzu zu bemühen. Es kann sogar auch dazu führen das dein Verfahren wegen Geringfügigkeit gleich vom Richter abgelehnt wird. Außer Spesen wäre dann wirklich nichts gewesen. Ob es das dann wirklich wert war? Alle anderen hätten es dir dann gedankt. In der nächsten Runde würden dann evtl. die Prämien steigen. So, oder ähnlich lief es früher in der Kfz-Versicherung. Da wurde jeder Parkrempler zum Versicherungsfall gemacht. Sogar selbst verschuldete. Nichts für ungut. Emotional bin ich bei dir. In der Sache sehe ich eher schwarz. |
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SilverDeluxe
Neuling |
#11
erstellt: 22. Jan 2026, 23:51
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um genau zu sein hätte ich knapp 270€ für das Gerät bezahlt statt 376€, was für das Gerät ein sehr gutes Angebot gewesen wäre und auch so neu nirgends zu finden sein wird. vlt. habe ich Anfangs auch ein wenig überreagiert und den Bogen etwas überspannt, Emotionen spielten dabei wohl auch eine große Rolle, mir geht´s halt auch etwas ums Prinzip. Ich hätte die AGB anfangs lesen sollen dann hätte ich mir gleich die 1. Nachricht an den Support sparen können. Aber ärgerlich ist es schon. Sei es drum, dann hol ich mir den bei amazon und gut ist. Trotzdem Danke für die ernüchternde Aufklärung und das Feedback. [Beitrag von SilverDeluxe am 22. Jan 2026, 23:51 bearbeitet] |
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