Z3000 Konvergenzfehler - Rückgaberecht?

+A -A
Autor
Beitrag
dr-dre
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 07. Dez 2009, 17:21
Da das Thema ziemlich dringlich ist (14-tägige Rückgabefrist kurz vor Ablauf), habe ich es mir erlaubt, einen neuen Thread zu eröffnen.

Ich habe vor 11 Tagen meinen Z3000 von Redcoon geliefert bekommen. Leider vielen mir bereits nach kurzer Zeit im normalen Filmbetrieb schon Konvergenzfehler auf. Es handelt sich dabei auch nicht um chromatische Aberration. Nun habe ich vorhin erstmals ein Burosch Testbild über den Z3000 anzeigen lassen und es offenbarten sich deutliche Konvergenzfehler über zwei bis drei Pixel.
Zum Vergleich habe ich das selbe Testbild auch meinem alten Z3 zugespielt, der es deutlich besser dargestellt hat.

Am liebsten würde ich den Beamer noch innerhalb der 14-tägigen Frist zurücksenden und mir vom erstatteten Geld ein neuen Beamer zulegen. Ob es wieder der Sanyo wird, ist nach diesem Vorfall allerdings fraglich.

Das einzige Problem das ich im Moment sehe ist, dass ich den Beamer schon 19 Stunden im Betrieb hatte. Könnte das bei der Rückgabe Probleme geben? Was würdet ihr mir raten?

Vielen Dank für die Unterstützung!


[Beitrag von dr-dre am 07. Dez 2009, 17:22 bearbeitet]
Spezi
Inventar
#2 erstellt: 07. Dez 2009, 18:27
Ich hatte mich auch mal schwer getan einen Pana AX100 wg. Shading zurückzuschicken, am Ende des hin und her Überlegens hatte ich 39h auf der Uhr...
Ging aber trotz gleicher Bedenken problemlos.

War ein anderer Shop,- Redcoon soll dabei auch kulant sein.

Umtausch birgt evtl. eher Probleme als simples "Nichtgefallen".

Bei 2-3 Pixel Farbversatz würde ich das Teil zurückschicken.

Gruß
DooLoad
Stammgast
#3 erstellt: 07. Dez 2009, 19:04
nicht lange überlegen und das teil zurück schicken. geld zurück und anderen/gleichen beamer bei nem anderen händler kaufen, der so etwas im vorfeld schon ausschliessen kann...
Fritz*
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 08. Dez 2009, 15:31
hallo dr-dre

vorweg: redcoon ist nach meinder bisherigen Erfahrung kulant
und hilfsbereit.

ich würde die Sache so darstellen wie sie (nach 19 Std) ist
und frei zur Wahl stellen: Entweder ein sofortiger Garantieersatz (fehlerfreies Neugerät) oder Rücktritt, bzw Widerruf.

Fritz
J77A66
Stammgast
#5 erstellt: 08. Dez 2009, 16:41

Fritz* schrieb:
hallo dr-dre

vorweg: redcoon ist nach meinder bisherigen Erfahrung kulant
und hilfsbereit.

ich würde die Sache so darstellen wie sie (nach 19 Std) ist
und frei zur Wahl stellen: Entweder ein sofortiger Garantieersatz (fehlerfreies Neugerät) oder Rücktritt, bzw Widerruf.

Fritz


Da das Gerät bereits 19 Std. in Gebrauch war hat der Käufer nicht mehr die Wahl. Hier entscheidet Redcoon was passiert!
Vermutlich handeln sie im Sinne der Nachbesserung (das Gerät geht in Reparatur oder Du hast Glück und erhälst direkt ein Austauschgerät). Beim Rücktritt/Widerruf sollte man sich bei bereits "länger" genutzer Ware auf einen Preisabzug (Wertersatz) einstellen bzw. damit rechnen.

Redcoon Widerrufsbelehrung
(4) Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines wirksamen Widerrufes die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Vorteil durch Gebrauch der Ware) herauszugeben sind. Bei Verschlechterung oder Untergang der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung oder der Untergang der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht im Übrigen vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Fritz*
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 08. Dez 2009, 16:53
@J77A66 ,

wie gesagt: redcoon ist kulant.

und bitte keine falschen Informationen zum Nachteil von dr-dre

eine Nachbesserung muss nach knapp 14 Tagen nicht akzeptiert werden. Entweder voller Wertersatz in € oder
fehlerfreie Neuware (wie gekauft)

Der Käufer hat gesetzlichen Anspruch auf volle Vertragserfüllung (mängelfrei) oder er kann wegen eines Mangels (Erfüllungsmangel) vom Vertrag zurück treten ohne finanzielle Einbußen.

Die Entscheidung hierüber trifft nicht der Verkäufer, sondern der Käufer.

Fritz


[Beitrag von Fritz* am 08. Dez 2009, 17:03 bearbeitet]
J77A66
Stammgast
#7 erstellt: 08. Dez 2009, 17:37

Fritz* schrieb:

eine Nachbesserung muss nach knapp 14 Tagen nicht akzeptiert werden. Entweder voller Wertersatz in € oder
fehlerfreie Neuware (wie gekauft)

Der Käufer hat gesetzlichen Anspruch auf volle Vertragserfüllung (mängelfrei) oder er kann wegen eines Mangels (Erfüllungsmangel) vom Vertrag zurück treten ohne finanzielle Einbußen.


Insofern die Ware nicht benutz/abgenutz wurde.
Den Konvergenzversatz hätte man bereits nach 10min. erkennen können. Wie will er denn die weiteren 18Std.50Min. erklären?
Und bedingt an den Anspruch des Käufers auf Vertragserfüllung (mängelfrei) steht dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung. Erst bei zweimaliger nichtgeglückter Nachbesserung hat der Käufer die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten.
Fritz*
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 08. Dez 2009, 17:53
Nein,

wenn der Mangel bereits bei Lieferung bestand, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten.

Der Verkäufer müsste beweisen, das das Gerät bei Lieferung mängelfrei war und der Mangel erst durch den Betrieb entstanden ist.

Fritz
J77A66
Stammgast
#9 erstellt: 08. Dez 2009, 19:39

Fritz* schrieb:
Nein,
wenn der Mangel bereits bei Lieferung bestand, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten.


Welcher § besagt das? Möglicherweise ist mir da etwas entgangen.


Fritz* schrieb:

Der Verkäufer müsste beweisen, das das Gerät bei Lieferung mängelfrei war und der Mangel erst durch den Betrieb entstanden ist.


Das kommt nur in Frage wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte. Das wird der Verkäufer aber aus dem von Dir genannten Grund nicht tun. Er kann aber trotzdem auf seine Möglichkeit der Nacherfüllung bestehen, da die Ware bereits "länger" in Gebrauch war.
DooLoad
Stammgast
#10 erstellt: 08. Dez 2009, 20:02
wenn das gerät online gekauft wurde hat man ein 14tägiges rücktrittsrecht ohne angaben von gründen. software, cds, dvds und blurays welche verschweisst waren, sind aber davon ausgenommen.

fernmeldeabsatzgestz o.ä., hatte ähnliches prob mit nem beamer, den ich aber im laden gekauft hatte und der einen fehlerpixel hatte. das argument vom händler war eben so, dass ich den nicht zurück geben kann, weil im laden und nicht online gekauft, also vom rücktrittsrecht gebrauch machen kann. nach langem rummosern von mir haben sie mir den nec-bamer aber damals trotzdem ausgetauscht. welle welle welle...

bei onlinebestellung ist das aber völlig eindeutig und klar geregelt.
wie sollte man den beamer auf fehler überprüfen, ohne diesen anzumachen? egal ob 10min oder 19 stden. angefasst wurde dieser ja eh. der händler sollte diese gerät ja nicht wieder als neu verkaufen, sondern zum hersteller schicken und sich ein austausch kommen lassen...

bei einfachem rücktritt weil onlinebestellung hat man innerhalb 14 tagen keine probleme!!!

(edit: rächzschraipvähler co-regiert)


[Beitrag von DooLoad am 08. Dez 2009, 20:11 bearbeitet]
ypnos
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 08. Dez 2009, 20:40
Man muss hier klar unterscheiden zwischen Mängel am Gerät (Vertragserfüllung) und dem Fernabsatz-Widerrufsrechts (Nichtgefallen).

Das Widerrufsrecht bezieht sich allein auf "Nichtgefallen" und hat nichts damit zu tun, ob die Ware korrekt funktioniert! Wenn man sich im Geschäft einen Projektor anschaut und dann kauft, bekommt man ja auch nicht das Ausstellungsgerät und weiss somit genausowenig, ob er denn wirklich richtig funktionieren wird. Trotzdem hat man kein Widerrufsrecht.
Nichtgefallen muss sich ohne Wertminderung feststellen lassen, und wenn diese nicht zu vermeiden ist, so muss diese im Rahmen bleiben. Ob 19 Stunden Lampenzeit im Rahmen liegen? Wahrscheinlich nicht, so lange schaut sich kein Mensch einen Projektor im Geschäft an...

Was Mängel am Gerät angeht, so wurde vollkommen richtig beschrieben, dass der Händler auf den Mangel mit Rückerstattung des Geldes, Austausch der Ware oder Nachbesserung der Ware reagieren kann und dies ist allein seine Entscheidung. Genau so wie J77A66 beschrieben hat.

dr-dre kann sich nun entscheiden, ob er entweder das Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz in Anspruch nehmen will oder eben die Garantieleistung des Händlers. Ich würde mich persönlich fragen, ob ich abgesehen von diesem einen Defekt zufrieden mit dem Gerät bin. Wenn ja, dann würde ich redcoon freundlich um ein Ersatzgerät bitten. Wenn nein, dann würde ich das Widerrufsrecht nutzen und auf die von mehreren Seiten hier bestätigte Kulanz von redcoon hoffen. Falls redcoon dann doch wider unser aller Erwarten Geld wegen Wertminderung sehen will, kann man sich sicherlich immer noch auf Lösung 1 (Austauschgerät oder Reperatur) einigen.

Natürlich ist auch eine "Lösung", das Gerät schnell wieder zurückzuschicken und gleich wieder bei einem anderen Händler zu kaufen. Der Dumme ist dabei der kulante Händler. Er bleibt auf seinem Gerät sitzen und verliert den Kunden, und kann sich überhaupt nicht dagegen wehren. Ich denke, hier geht das Fernabsatzgesetz ein bisschen zugunsten des Verbrauchers, was ja erfreulich ist, aber man muss es doch dann nicht gleich ausreizen...
dr-dre
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 08. Dez 2009, 20:56
kurzes update:

habe den z3000 heute im rahmen des 14-tägigen rückgaberechts an redcoon geschickt und zusätzlich auch noch den mangel beschrieben. ich hoffe, dass sie kulant sind und mir entgegenkommen. dann wäre redcoon auch für zukünftige käufe im internet ein guter anlaufpartner
J77A66
Stammgast
#13 erstellt: 08. Dez 2009, 21:15

DooLoad schrieb:
...der händler sollte diese gerät ja nicht wieder als neu verkaufen, sondern zum hersteller schicken und sich ein austausch kommen lassen...


Auch der Einzelhandel hat sich dem Großhandel gegenüber an vertragliche Reklamationsfristen zu halten, wenn diese verstrichen ist bleibt auch er auf dem defekten Gerät sitzen oder muss auf die Kulanz des Vertragspartner hoffen.
Nudgiator
Inventar
#14 erstellt: 09. Dez 2009, 14:37

dr-dre schrieb:
kurzes update:

habe den z3000 heute im rahmen des 14-tägigen rückgaberechts an redcoon geschickt und zusätzlich auch noch den mangel beschrieben. ich hoffe, dass sie kulant sind und mir entgegenkommen. dann wäre redcoon auch für zukünftige käufe im internet ein guter anlaufpartner :)


Ich hab mir damals bei Redcoon mal einen AVR gekauft. Das war aber dummerweise ein ausländisches Gerät ohne CE-Zulassung, daher ging es wieder an Redcoon zurück. Die Rückgabe selbst verlief problemlos, das Geld inkl. Versandkosten hab ich komplett wieder erhalten. Allerdings hab ich das Gerät auch wie ein rohes Ei behandelt.

Sieht man sich die Grantiebestimmungen von Redcoon auf dem beiliegenden Zettel an, dann kann einem schon Angst und Bange werden. Daher bin ich mir auch nicht sicher, ob 19h noch im Rahmen des Üblichen liegen. Ich denke eher nicht. Wie bereits vom Vorredner erwähnt: im Laden schaut sich auch kein Mensch das Gerät so lange an. Einen Konvergenzfehler entdeckt man nicht erst nach 19h, fdazu reichen ein paar Minuten.

Im Zweifelsfall würde ich dann den Beamer zum Sanyo-Service einschicken, am besten zu MCS (der Service dort ist sehr gut).
J77A66
Stammgast
#15 erstellt: 10. Dez 2009, 10:57
Seit gestern gibt es eine kleine Änderung Punkto Wertersatz.
Die Regelung/Klausel "Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist." wurde gestern vom Budnesgerichtshof für unwirksam erklärt.

Zukünftig muss die Belehrung einen Hinweis auf §357 Abs.3 Satz 1 BGB* enthalten. Ist dies nicht der Fall darf kein Wertersatz einbehalten werden.

* § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
Nudgiator
Inventar
#16 erstellt: 10. Dez 2009, 21:09

J77A66 schrieb:
Seit gestern gibt es eine kleine Änderung Punkto Wertersatz.
Die Regelung/Klausel "Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist." wurde gestern vom Budnesgerichtshof für unwirksam erklärt.

Zukünftig muss die Belehrung einen Hinweis auf §357 Abs.3 Satz 1 BGB* enthalten. Ist dies nicht der Fall darf kein Wertersatz einbehalten werden.

* § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


Dies bezieht sich aber vor allem auf sogenannte "One-Click"-Geschäfte, wie bei EBAY. Dort bestätigt man quasi per Mausklick die Widerrufsbelehrung.

Dadurch wird sich aber nicht viel ändern: die Händler nehmen den Passus in Ihre AGBs auf, zwingen Dich womöglich zum Lesen und das war's. Der Händler muß Dich nur "ordnungsgemäß" aufklären.
Suche:
Das könnte Dich auch interessieren:
Konvergenzfehler bei PT-AE700
Weave76 am 20.10.2004  –  Letzte Antwort am 22.10.2004  –  7 Beiträge
Konvergenzfehler beim Sanyo PLV Z5?
Willi_Klast am 20.10.2008  –  Letzte Antwort am 16.11.2008  –  12 Beiträge
Medion MD 2950 NA Konvergenzfehler
housemeister123 am 24.04.2011  –  Letzte Antwort am 25.04.2011  –  2 Beiträge
Konvergenzfehler beim Sanyo PLV-Z4000
Scorpi11 am 27.02.2019  –  Letzte Antwort am 19.02.2023  –  22 Beiträge
Sanyo PLV Z3000 für 1714 Euro?
Wandyr am 25.11.2009  –  Letzte Antwort am 26.11.2009  –  4 Beiträge
Sharp XV-Z3000 lagernd
PulsarQuarz am 08.05.2006  –  Letzte Antwort am 08.05.2006  –  4 Beiträge
Meine Wahl.Sanyo Z3000
Darklord1271 am 20.12.2008  –  Letzte Antwort am 20.12.2008  –  3 Beiträge
Trapezausgleich beim Sanyo z3000
mastafu am 03.02.2009  –  Letzte Antwort am 03.02.2009  –  3 Beiträge
PLV-Z3000 Service Manual
DolbyOli am 27.07.2009  –  Letzte Antwort am 01.02.2010  –  14 Beiträge
Sanyo Z3000 vs. Z700
dr-dre am 12.08.2009  –  Letzte Antwort am 12.08.2009  –  5 Beiträge
Foren Archiv
2009

Anzeige

Produkte in diesem Thread Widget schließen

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder925.731 ( Heute: 3 )
  • Neuestes MitgliedAndy63
  • Gesamtzahl an Themen1.551.077
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.537.616

Hersteller in diesem Thread Widget schließen