Kälte schädlich für In-Ears?

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Beffel
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 17. Nov 2012, 01:35
Aloha liebe Community,

(Ich hoffe es gehört hier her)

da es ja jetzt so langsam wiedereinmal kälter wird und ich gerade frischer Besitzer der UE 900 geworden bin, wollte ich einfach mal Fragen inwieweit denn Kälte schädlich für die In-Ears sind bzw ob sie überhaupt schädlich ist.
Ich werde nähmlich damit zur Schule mit dem Fahrrad fahren. Deshalb frage ich vorher. Sonst werde ich die normalen iPod Ohrencrasher nehmen...

Ich hoffe ihr könnt mir ein bissl helfen

Mit freundlichen Grüßen
Chrissi


[Beitrag von Beffel am 17. Nov 2012, 01:35 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#2 erstellt: 17. Nov 2012, 01:51
Eine Gefahr wäre, wenn du die Teile sehr kalt einsetzen würdest, dann könnte Feuchtigkeit kondensieren und das ist für BA-Treiber wie im UE900 nicht vorteilhaft.
Im Warmen eingesetzt ,sollten deine Ohren die Hörer hinreichend auf Temperatur halten damit das nicht passiert.
outstanding-ear
Gesperrt
#3 erstellt: 17. Nov 2012, 11:41
Mit dem UE900 im Ohr auf'm Rad zur Schule? Ein Schüler kann sich ein 800 DM Ohrstöpsel leisten? Fuck, ich bin schlicht in der falschen Zeit groß geworden!

Ach, ja. In strukturschwachen Gegenden würde ich einen Gang höher schalten oder eine Mütze aufziehen.


[Beitrag von outstanding-ear am 17. Nov 2012, 11:42 bearbeitet]
HuoYuanjia
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 17. Nov 2012, 11:48
^ Keine Angst! Man wird nur wegen roten Kabeln überfallen, nicht wegen blauen.
musicreo
Stammgast
#5 erstellt: 17. Nov 2012, 12:08
Mit dem Fahrrad im Straßenverkehr und KHs (besonders isolierende In ears) im Ohr ist keine gute Idee und auch rechtlich umstritten.
HuoYuanjia
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 17. Nov 2012, 12:11
^ Die Diskussion hatten wir schon oft. Lass ihn doch (und mich auch).
Persönlich merke ich keine Beeinträchtigung wegen ein bisschen Isolation. Sonst müsste man ja auch alle tauben Leute aus dem Verkehr ziehen.
ZeeeM
Inventar
#7 erstellt: 17. Nov 2012, 13:47
Wenn es Bauz macht und du hast Kopfhörer an, egal welche, dann wird es blöd.
Zwar hört ein Tauber nix aber das ist kein Grund sich eines Sinnes zu berauben der mehr Sicherheit bringt, nur weil man akustisch bespasst werden möchte. Lautes Autoradio zählt auch dazu.
Das Problem von Fahrradfahrern sind nicht Kopfhörer, sondern zum guten teil die komplette Ignorierung von Verkehrsregeln.
pecus86
Stammgast
#8 erstellt: 17. Nov 2012, 14:22

Temperature:
Operating: SENSITIVITY AT 500Hz WILL NOT VARY BY MORE THAN ± 3 dB FROM 0°C TO 63°C
Storage: -40°C TO 63°C


Im Winter würde ich trotzdem Mütze oder Kapuze empfehlen.

Edit~ Ja, am besten sind die Fahrradfahrer, die anderen Fahrradfahrern die Vorfahrt nehmen. Im Gegensatz zu den Autofahrern hören die mich dann aber fluchen


[Beitrag von pecus86 am 17. Nov 2012, 14:33 bearbeitet]
Beffel
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 17. Nov 2012, 14:42
Zu meiner Verteidung muss ich sagen, das es zu unserer Schule einen Fahrradweg gibt, der vollkommen Abseits der Straße ist. Der führt nähmlich durch einen Wald wo keine Straßen sind. der Fahrrad weg endet auch genau an der Schule.

Jedoch ist mir die Gefahr bewusst.


Ein Schüler kann sich ein 800 DM Ohrstöpsel leisten? Fuck, ich bin schlicht in der falschen Zeit groß geworden!


Es sind 780.37 DM
Ich bin Schüler der 12. Klasse und arbeite nebenbei bei Rewe wo das Gehalt nicht sonderlich schlecht ist.
Hellfire13
Inventar
#10 erstellt: 17. Nov 2012, 17:36
Also, um hier mal etwas (Un)Klarheit bezüglich Kopfhörer im Straßenverkehr zu schaffen :

Gemäß § 23 Abs.1 S.1 StVO ist der Fahrzeugführer (auch der Fahrradfahrer) "dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Ausdrücklich verboten sind Kopfhörer also nicht, jedoch darf durch ihre Benutzung das Gehör "nicht beeinträchtigt" werden.

Was das genau heißt, ist jetzt dummerweise nicht genau geregelt. Die Regelung zielt natürlich unter anderem darauf ab, dass die Wahrnehmung von speziellen Warnzeichen wie zum Beispiel Hupen oder Martinshörnern nicht gestört werden soll. Bei laufender Musik trifft das meines Erachtens in jedem Fall bei allen geschlossenen Systemen zu, also bei In-Ears und (halbwegs gut isolierenden) geschlossenen KHs. Ich würde sogar sagen, dass es zumindest bei In-Ears potentiell schon ausreicht, die Dinger überhaupt eingesetzt zu haben, da die Isolation schon erheblich ist. Etwas anders könnte es natürlich bei offenen KHs (und wohl auch Ear-Buds) aussehen, hier kommt es dann in erster Linie auf die Lautstärke der Musik an, da man aber bei offenen Systemen die Musik etwas lauter stellen muss um nicht durch Umgebungsgeräusche zu sehr gestört zu werden, ist man wohl auch hier schnell bei einer relevaten Beeinträchtigung des Gehörs angekommen.

In der Praxis ergeben sich natürlich mehrere Probleme. Zunächst mal mal müsste man einem Polizisten im Zweifel erstmal den Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Systemen klarmachen (falls man denn gerade "nur" mit was Offenem unterwegs sein sollte). Dann käme es natürlich auch darauf an, ob überhaupt Musik lief bzw. in welcher Lautstärke. Je nachdem, ob man einen etwas kulanteren oder aber einen strengen Polizisten erwischt hat, haben solche Unterscheidungen dann auch nur geringen bis gar keinen Einfluss darauf, ob man nun erstmal ein Knöllchen bekommt oder nicht (Das liegt nämlich in allererster Linie beim jeweiligen Polizisten und wenn der eben den § 23 Abs.1 S.1 StVO, also eine Beeinträchtigung des Gehörs, als gegeben ansieht, gibt's erstmal ein Knöllchen). Natürlich kann man dann Einspruch einlegen und im Zweifel sein Glück vor Gericht versuchen, steht dann aber wieder vor den selben Problemen. Man müsste quasi darlegen können, dass die Benutzung der Kopfhörer das Gehör nicht beeinträchtigt hat und da es nunmal keine starren Grenzwerte (oder überhaupt irgendwelche Werte) gibt, liegt es dann im Ermessen des jeweiligen Richters. Es existiert sogar ein entsprechendes Urteil (OLG Köln Az. Ss 12/87, "Radfahrer dürfen keinen Walkman mit Kopfhörer benutzen, falls die Lautstärke zu einer Gehörbeeinträchtigung führt."), aber wirklich schlauer als vorher ist man dadurch leider auch nicht. Glücklicherweise (für kopfhörertragende Fahrradfahrer) ist das Thema also größtenteils Ermessenssache (angefangen beim kontrollierenden Polizisten) und zumindest meiner Erfahrung nach hat das Thema keine besonders hohe Priorität, sodass man im Zweifel öfter mal Glück hat und nicht weiter behelligt wird. Nichtsdestotrotz läuft man potentiell mit allen Arten von Kopfhörern erstmal Gefahr, wenigstens verwarnt zu werden, ob es einem das Risiko wert ist, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Etwas anders sieht übrigens die Sache in der Tat aus, wenn man in einen Unfall verwickelt ist. Bei der Frage nach der Schuld steigen dann die Chancen, zumindest eine Mitschuld zu tragen, wenn man Kopfhörer getragen hat und wenn es schlecht läuft bekommt man noch Probleme mit seiner Versicherung, die solche "Kleinigkeiten" gerne mal als Vorwand nimmt, nicht zahlen zu müssen (Die Benutzung der Kopfhörer wird dann als grobe Fahrlässigkeit seitens des Radfahrers gewertet und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit werden nunmal nicht abgedeckt von der Versicherung).
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