| HIFI-FORUM » Stereo » Kopfhörer allgemein » Warnung für Käufer aus Deutschland: Linsoul.de ign... | |
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Warnung für Käufer aus Deutschland: Linsoul.de ignoriert deutsches Recht+A -A |
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Beoleo
Neuling |
#1
erstellt: 11. Mrz 2026, 16:42
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Ich habe FiiO FT1 Kopfhörer über den deutschen Store von Linsoul (linsoul.de) gekauft. Nach weniger als einem Jahr normaler Nutzung brach ein Kunststoffgelenk, was nach deutschem Recht (§ 477 BGB) ein klarer Sachmangel ist. Obwohl der Kauf deutschem Recht unterliegt, weigert sich Linsoul, ein vorfrankiertes Rücksendeetikett bereitzustellen, wozu sie gemäß § 439 Abs. 2 BGB verpflichtet sind. Auf meinen Hinweis auf die Gesetzeslage antwortete der Support lediglich, dass man sich an "offizielle Richtlinien" halte, die weltweit einheitlich gelten. Sie behandeln ihre Firmenrichtlinien also so, als stünden sie über deutschem Recht. Stattdessen verlangen sie, dass der Kunde die Kosten für den internationalen Versand nach China (mind. 40 €) für eine "professionelle Prüfung" trägt. Sie nutzen die hohen Versandkosten faktisch als Barriere, um Kunden an der Ausübung ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu hindern. Wer glaubt, beim Kauf auf der .de-Seite deutschen Verbraucherschutz zu genießen, seid gewarnt. Ich werde den Vorfall der Verbraucherzentrale melden.
[Beitrag von Beoleo am 11. Mrz 2026, 16:46 bearbeitet] |
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dan_oldb
Inventar |
#2
erstellt: 11. Mrz 2026, 17:10
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Da müsste grundsätzlich geklärt werden ob der Shop unter das BGB fällt, eine .de Domain zu haben genügt dafür nicht. Da der Shop allerdings deutsch als Sprache anbietet und damit auf den deutschen Markt abzielt würde ich mit einem Laienverständnis davon ausgehen dass das Gebaren des Shops nicht rechtens ist. Ob die Verbraucherzentrale allerdings etwas gegen einen (vermutlich) chinesischen Shop in der Hand hat wage ich zu bezweifeln ... |
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Ghoster52
Inventar |
#3
erstellt: 11. Mrz 2026, 18:16
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Da kann man leider nur sagen, Pgh (Pech ge-habt) Laut AGB & Garantiebestimmungen auf der HP:
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dan_oldb
Inventar |
#4
erstellt: 11. Mrz 2026, 19:24
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Zunächst einmal sind AGB relativ häufig zumindest in Teilen ungültig und relativ leicht anfechtbar wenn sie gegen geltendes Recht verstossen. Aber wie geschrieben: Ich denke schon das diese Firma sich an deutsches Recht halten muss aus den genannten Gründen. Aber wie auch geschrieben fürchte ich ebenfalls "Pgh" denn ein aussereuropäisches Unternehmen wird sich kaum darum scheren was eine deutsche Verbraucherzentrale ist. |
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Ghoster52
Inventar |
#5
erstellt: 11. Mrz 2026, 19:38
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Auf der HP ist klar & deutlich zu lesen:
Ergo für mich, ich bestelle in CN... |
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deccatree
Stammgast |
#6
erstellt: 11. Mrz 2026, 21:56
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Das ist schon ärgerlich! Vielleicht hilft es, sich an den EU-Vertrieb zu wenden, der seinerzeit IMHO die Testhörer fürs Forum zur Verfügung stellte. www.nt-global.de |
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Cubist
Stammgast |
#7
erstellt: 12. Mrz 2026, 11:52
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Ganz so einfach -- sprich: Ich sitze in China und versende aus China, also gilt das dt. bzw. europäische Verbraucherrecht nicht mehr -- kann es sich die Firma nicht machen, denn wie erwähnt: DE-Domain, kostenloser Versand nach Deutschland, deutsche Sprache, gezielt dt. Verbraucher ansprechen, kostenlose Rücksendung aus Deutschland (unter best. Bedinungen) usf., deutet eben sehr sehr stark darauf hin, dass die Firma gezielt in Deutschland aktiv ist und deutsche Verbraucher anspricht. Ergo: Rechtlich würde ich als Laie sagen, dass das ein sehr starkes Indiz ist, dass sich Linsoul an das im BGB kodifizierte Recht halten muss. Aber wie so oft: Die rechtliche Durchsetzung wird faktisch unmöglich sein bzw. teurer sein als das Produkt als Totalverlust abzuschreiben. Insofern ist die Diskussion leider müßig und jeder, der bei so einer Firma oder bei Ali & Co. bestellt, muss halt damit rechnen, dass er etwaige Ansprüche oder Reparaturen auf eigene Kosten in China durchsetzen muss. Ich persönlich bestelle dennoch, wenn das Risiko nach meiner Abwägung geringer wiegt als das, was ich ggf. im Vergleich zu einem "echten" deutschen Händler spare. BTW: Auch bei "deutschen" Händlern kann man nach 1 Jahr durchaus Schwierigkeiten kriegen, wenn was kaputt geht ... [Beitrag von Cubist am 12. Mrz 2026, 11:54 bearbeitet] |
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Hüb'
Moderator |
#8
erstellt: 12. Mrz 2026, 13:15
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Recht haben und Recht bekommen sind nicht selten unterschiedliche Fragestellungen. "Choose your battles"... Ich würde sowas eher bei Amazon bestellen. Da habe ich schon häufiger gute Serviceerfahrungen machen dürfen. |
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Fotoingo
Stammgast |
#9
erstellt: 12. Mrz 2026, 15:17
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Hi Cubist. Eine Firma, die sich in Deutschland im Handesregister als deutsches Unternehmen anmeldet unterliegt deutschem Recht, also auch dem BGB. Eine chinesische Firma, die sich in China anmeldet, tut das nicht. Da ist es völlig irrelevant, ob sie nach Deutschland schicken oder auch eine deutschsprachige Homepage haben (viele von uns verstehen ja auch kein chinesisch :D). Es gibt natürlich deutsche Import-Richtlinien und Gesetze. Aber nicht das BGB. Also, nochmal deutlich und kurz. Wenn eine ausländische Firma mit deutschen Staatsbürgern Handel treibt, unterliegt sie dem Rechtssystem ihres Heimatlandes, egal, wie umfangreich auch der Service freiwillig von der Firma deutschen gegenüber ist. [Beitrag von Fotoingo am 12. Mrz 2026, 15:20 bearbeitet] |
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burkm
Inventar |
#10
erstellt: 12. Mrz 2026, 15:40
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Wie schon mein "Vorredner" geschrieben hat: deutsches Recht gilt nur für in Deutschland angemeldete Unternehmen/Firmen, Eine Firma, die in China angemeldet ist, ist auch deren Rechtssystem unterworfen, egal, wie sie deutsche Bürger hier letztendlich behandelt. Nur wenn sie einen deutschen Ableger gegründet hätte. der hier angemeldet wäre, könnte man hieraus ein Rechtsverhältnis begründen. Das ist dann allein eine freiwillige Maßnahme des dortigen Unternehmens und kann nicht explizit dazu herangezogen werden, um eine hiesige Verpflichtung zu begründen. Einzig Produkte, die hier vertrieben werden bzw. werden sollen, sind deutschem Importrecht unterworfen (CE-Zeichen, deutsche BDA, usw.). Da scheint oft ein Missverständnis vorzuliegen. [Beitrag von burkm am 12. Mrz 2026, 15:46 bearbeitet] |
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dan_oldb
Inventar |
#11
erstellt: 12. Mrz 2026, 16:10
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Ihr beide irrt euch, die Rom I-Verordnung aus 2009 regelt ganz klar das wenn ein aussereuropäisches Unternehmen seine Tätigkeiten ausdrücklich auch für Verbraucher in einem EU Mitgliedsland anbietet dann für diese Verbraucher deren Heimatrechte (in diesem Fall u.A. die des BGB) gelten. Stark vereinfacht ausgedrückt. Deutsche Sprache, Bezahlung in Euro, Lieferung nach Deutschland: Das sind recht eindeutige Indikatoren dafür, und entsprechend wird für die Firma Rom I gelten. |
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Fotoingo
Stammgast |
#12
erstellt: 12. Mrz 2026, 16:41
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Ok, da bist du anscheinend versierter als ich. Magst du mir dann auch den Artikel 4 ROM I erklären? [quote] Art. 4 Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht (1) Soweit die Parteien keine Rechtswahl gemäß Artikel 3 getroffen haben, bestimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende Recht unbeschadet der Artikel 5 bis 8 wie folgt: a)Kaufverträge über bewegliche Sachen unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[/quote] Oder beziehst du dich auf Artikel 6b? [/quote] Art. 6 Verbraucherverträge (1) Unbeschadet der Artikel 5 und 7 unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ("Verbraucher"), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt ("Unternehmer"), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Unternehmer a)seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder b)eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet [quote] [Beitrag von Fotoingo am 12. Mrz 2026, 16:46 bearbeitet] |
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dan_oldb
Inventar |
#13
erstellt: 12. Mrz 2026, 16:55
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Artikel 4 enthält ja "...bestimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende Recht unbeschadet der Artikel 5 bis 8...", schränkt die Rechte aus Artikel 6 entsprechend nicht ein. Artikel 6 hast du daher korrekt angeführt und passt hier wohl recht perfekt. Nein, ich selbst bin nicht versierter als die meisten andere, aber ich habe vorhin in der Mittagspause hierüber mit meiner Kollegin gesprochen die Volljuristin ist. |
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Cubist
Stammgast |
#14
erstellt: 12. Mrz 2026, 18:19
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[quote]Also, nochmal deutlich und kurz:[/quote] @Fotoingo: Du irrst dich. Aber das ist dein Problem, man kann's ja nachlesen. Das Problem des OP ist, dass er sein Recht vermutlich kaum durchsetzen kann. [Beitrag von Cubist am 12. Mrz 2026, 18:22 bearbeitet] |
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Fotoingo
Stammgast |
#15
erstellt: 12. Mrz 2026, 20:14
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Danke, hab damit kein Problem . Aber das Konzept ROM I war mir unbekannt. Das ist ja das schöne, man kann immer etwas dazulernen. Praktisch gesehen müsste das aber auch durchsetzbar sein. Gibt sicher Staaten, bei denen das einfacher ist China. |
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dan_oldb
Inventar |
#16
erstellt: 12. Mrz 2026, 20:34
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Ja, das durchzusetzen wird kaum möglich sein. Die Firma besitzt hier sicherlich kein Vermögen, kein Eigentum, hat sicher keine ladungsfähige Adresse, wozu auch, sie ist hier nicht ansässig. Ihr die .de Domain wegnehmen geht auch nicht. Verbieten eine Webseite auf deutsch zu betreiben ebenfalls nicht. Die Einfuhr nach DE/EU untersagen: Das wird nicht zu kontrollieren sein, und wenn doch verschicken sie unter anderem Namen. Also ja, das ist ein sehr zahmer Tiger, und ich fürchte auch das sich keine weitere Anstrengung diesbezüglich lohnt. Und beim nächsten Mal für 20 Euro mehr beim deutschen Händler bestellt wird. |
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8erberg
Inventar |
#17
erstellt: 12. Mrz 2026, 21:41
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Hallo, einfach gesagt: Geiz ist geil... Aber ohne Garantie halt... Kauft lieber bei einem EU-Inverkehrbringer Peter |
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Ano_Malie
Stammgast |
#18
erstellt: 13. Mrz 2026, 01:32
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Hallihallo Ich möchte hier keinerlei Opferschelte betreiben, aber wer in China irgendwas bestellt, gibt BEKANNTERMASSEN seine Garantieansprüche an der Kasse ab. Ich hab auch schon in China bestellt und hatte bisher Glück, aber das kann halt auch mal in die Hose gehen. Deswegen würde ich hochwertige Dinge (z.B. irgendwelche Verstärkernachbauten, da gibt es einen Haufen Geschichten...) dort auch nicht kaufen. Aber wenn halt die Dollarzeichen in den Augen leuchten... Schau doch wenigstens nach, wo der Shop herkommt. Shenzhen war wirklich nicht schwer zu finden. Support Your Local Dealership! Nochmal sorry, dass es dich erwischt hat, aber das würde ich unter dem Konto Lebenserfahrung abbuchen. LG |
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Al1969
Inventar |
#19
erstellt: 13. Mrz 2026, 12:55
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Möchte ich unterschreiben! Ein Kaufmann, der in der EU seine Waren anbietet, preist die Gewährleistung in den Produktpreis ein. Wenn man diesen Aufpreis nicht bezahlen möchte kann dann das beschriebene Malheur rauskommen. |
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8erberg
Inventar |
#20
erstellt: 13. Mrz 2026, 13:12
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Hallo, als kleiner Importeur von vielleicht mal 1-2 Container wird man sowieso in China ausgelacht... die wollen nur noch die "großen" Brocken - und übernehmen dann den deutschen Vertrieb. Peter |
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Kaptn_Ahab
Ist häufiger hier |
#21
erstellt: 13. Mrz 2026, 16:57
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Meine Erfahrung mit einem chinesischen Support. Ich hatte ein motorisiertes Klemmbaustein-Set der Firma CaDA in China bestellt. Nachdem es geliefert wurde, habe ich festgestellt, dass die Akku-Batteriebox defekt war. Ich habe den Support in China kontaktiert, und die haben sich auch direkt am nächsten Tag gemeldet. Sehr freundlich. Nach ein-, zweimal hin- und herschreiben, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich die Batteriebox zerstöre und ein Foto davon schicke. Nachdem die das geprüft hatten, haben die mir kostenlos eine neue Batteriebox geschickt. Alles bestens gelaufen. Auch so kann ordentlicher China-Support funktionieren. Den Akku habe ich natürlich über den hiesigen Wertstoffhof entsorgt. [Beitrag von Kaptn_Ahab am 13. Mrz 2026, 17:01 bearbeitet] |
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Fotoingo
Stammgast |
#22
erstellt: 13. Mrz 2026, 18:25
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Ist aber nicht vergleichbar. Der Hörer war nach fast einem Jahr kaputt. Wenn es direkt kaputt geliefert wird, sind die Firmen sowieso kulanter. |
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djsepulnation
Stammgast |
#23
erstellt: 13. Mrz 2026, 23:47
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Also dafür ne Warnung auszusprechen halt ich für übertrieben.Jede der Chi Fi kauft muss sich darüber im klaren sein das im Falle einer Garantie nicht so n Service geboten wird wie bei uns.Klar gibts bei uns ebenso Ausnahmen. Aber was soll man sich den von den Chinesen erwarten?Die verschippern doch ihren Müll weltweit,Die kennen das Wort Nachhaltigkeit nicht.Kaputt ist kaputt da wird halt neu produziert.Ist e billiger dort zu produzieren als was zu reparieren. Gilt für Chinesische Produkte ebenso eine 7jährige Ersatzteil Garantie?Ich glaube das kein Chinesischer Hersteller dies garantieren kann. Service kostet nun mal.Darum kauft lieber bei europäischen Firmen.Sind auch eure Arbeitsplätze .... aber das ist n andres Thema |
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8erberg
Inventar |
#24
erstellt: 14. Mrz 2026, 21:33
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Hallo, Chinas Regierung will das selber ja nicht mehr. Lieber High-Tec. Textilindustrie stirbt dort aus, Bangladesch und Kambodscha sind billiger. Auch die Modellbauer werden dort verschwinden. Das Drama ist letztlich die 1 Kind- Politik. China kann nicht "Werkstatt der Welt" sein, ab 2030 kippts und ab dann müssen pro Jahr immer mehr Zig-Millionen Rentner bezahlt werden. Also wird die Regierung neben Energieerzeugung (PV-Anlagen, Windkraft) die Schwerpunkte auf Produkte mit hoher Wertschöpfung (IT, Infrastruktur, Kfz) setzen. Da wird subventioniert und die westliche Industrie mit Kampfpreisen geplättet Warum ist Xi wohl so aggressiv? In 5 bis 10 Jahren ist der Zug abgefahren - wie für Japan heute. Peter |
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DB
Inventar |
#25
erstellt: 15. Mrz 2026, 10:58
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Die Chinesen bauen und verschippern die Dinge, die wir selber nicht mehr können. So wird ein Schuh draus. Und Nachhaltigkeit - die ist doch bei Licht betrachtet in unserem Land überhaupt nicht gewollt. MfG DB |
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RunWithOne
Inventar |
#26
erstellt: 15. Mrz 2026, 19:51
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Nicht, das ich/wir (Familie) nicht auch hin und wieder in China kaufen würden. Wir haben positive und weniger gute Erfahrungen gemacht. Wie übrigens hier in D auch. Wie hier mehrfach zu lesen ist, kostet Service Geld. DA arbeiten schließlich Leute und wir alle wollen Geld verdienen. Ich weiß gar nicht so genau, ob man in D/EU immer ein kostenfreies Rücksendeetikett bekommt. In jeden Fall gibt es Firmen die das machen. Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit Linsoul so gelöst, das ich den Artikel per Briefsendung zurück geschickt habe und dann hat es problemlos mit der Erstattung funktioniert. Einen FiiO KH hätte ich einfach bei nt-Global gekauft. KA was der dann mehr kostet. Aber dann hätte man halt den deutschen Service dabei. |
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j!more
Inventar |
#27
erstellt: 24. Mrz 2026, 20:41
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Ich habe in den vergangenen Jahren ziemlich viel in China eingekauft. Hauptsächlich Füllfederhalter, Audio-Krimskrams, Messgeräte und einfaches Werkzeug. Bei umgehend gemeldeten Problemen reagieren die Chinesen zügig und fair. Bei Kauf über aliexpress gibt es sogar kostenlose Rücksendung, aber eben nicht auf ewig sondern für 30 Tage. Natürlich ignorieren die Chinesen deutsches Recht. Das machen Amerikaner oder Australier auch, und das zurecht. Wenn ich die volle Verbraucherschutzdröhnung will, muss ich halt bei einem EU-Anbieter kaufen, also auch nicht in Großbritannien. |
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