Lcd mehrmals Kaputt, Geld zurück ?

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Pfiau
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 03. Dez 2008, 22:42
Hallo,
Ich hab da mal eine frage =)
undzwar, haben wir vor einiger Zeit einen 40" Medion Lcd Tv geschenkt bekommen, allderings ist der nun schon mitlerweile 4 mal Kaputt gegangen 2 mal repariert und 2 mal ein ganz neuen bekommen.
Was sich medion da im service erlaubt, ist eh schon an der Grenze, Tagelanges warten auf ein Techniker der mir dann sagt das der Fernseher kaputt sei und das teil erst bestellt werden müsste, Solangsam geht meine Geduld zugrunde.
Auf meine "frage" Ob man das Geld zurück bekommen könnte wurde mit Nein geantwortet, nun würd ich gerne wissen, ob das wirklich der Wahrheit entspricht oder die Leute einfach nur hoffen das der Verbraucher das schluckt und nicht auf irgendwelche Ideen kommt.
Ich mein, nach 2 jahren Garantie ist dann Schluss und ich kann das ding in die Tonne werfen, oder was ?

Mfg.
Toni73
Inventar
#2 erstellt: 04. Dez 2008, 09:36

Pfiau schrieb:
Ich mein, nach 2 jahren Garantie ist dann Schluss und ich kann das ding in die Tonne werfen, oder was ?

Genau.

Ich habe im Schafzimmer zurzeit auch noch so ein Wunder von Medion stehen.
Frag aber lieber nicht.
So ein Schei.. Ding habe ich ja noch nie gehabt.
Bei mir ist es allerdings noch eine Röhre, das zeigt uns wieder das Medion auch bei den Röhren schon nur Schei.. gebaut hat.
Wenn der eine Stunde läuft bildet sich immer ein violetter Kreis an der oberen Ecke, wenn dann dort gerade ein Gesicht ist glaubt man es handelt sich um einen Säufer oder ein Alien.
Ich weiß jetzt zwar nicht wie das bei Medeon ist aber im Normal Fall kann man nach der 2. Missglückter Reparatur von Kauf zurücktreten.
Wenn es sich bei beiden Reparaturen um den gleichen Fehler gehandelt hat.
Ich will mir den Stress mit Medion aber jetzt nicht mehr machen da das Schei..Ding nur noch bis Mitte nächstes Jahr halten muss.
Dann wird der gekübelt und ein neuer muss her.
Aber eins weiß ich jetzt schon "NIE WIEDER MEDION"
LG


[Beitrag von Toni73 am 04. Dez 2008, 09:37 bearbeitet]
badfallenangel
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 05. Dez 2008, 13:47
grds. hast du bei Mangel der Sache Anspruch auf Rückerstattung deines Kaufbetrags nach der zweiten Andienung ( http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html ,437 II v.V.m. §440, §323, §439 ist zu beachten). Einfach durchlesen und schauen, obs zutrifft. Trifft aber im Fällen von 2 mal Tauschen und 2 mal Reparieren zu
Pfiau
Schaut ab und zu mal vorbei
#4 erstellt: 05. Dez 2008, 21:50
So, Danke erstma für die Antworten =)

Also damals ist das wiefolgt abgelaufen,
als der Fernseher das Erste mal kaputt gegangen ist, wurde er "erfolgreich" Repariert.
Als dann nach einiger zeit der gleiche Fehler auftrat,
wurde uns ein neues Gerät gegeben.
Dann nach ein paar Tagen wieder das selbe Problem, aber anstadt das Gerät wieder zu reparieren, haben wir direkt wieder ein neues Gerät bekommen.
Nun vor ~einer Woche ist er wieder kaputt gegangen, allerdings diesmal mit einem anderem Fehler (Bis jetzt immernoch nicht Repariert).
Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich auch unter diesen Umständen vom Kauf zurücktreten kann?, da wir ja jedes mal ein neues Gerät bekommen haben.(Die Garantie wurde aber nicht jedesmal erneuert :> )

Denn wenn es auch unter diesen Umständen zutrifft, werde ich dieses Thema sofort ansprechen.

Mfg
badfallenangel
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 06. Dez 2008, 04:09
im gegensatz zur Ansicht des MMs ist es (meines Wissens nach) irrelevant, wie die erste und zweite Andienung erfolgt ist, ob durch reperatur oder Ersatzlieferung. Lt. dem Münchner Kommentar ist an eine dritte Andienung besonders (wenn man denn eine dritte Andienung überhaupt bejaht!) hohe Anforderungen zu setzen. Bei mehr als einer Andienung (sprich: schon bei der zweiten) kann man grds davon ausgehen, dass du kein Vertrauen mehr dem Unternehmen entgegenbringen musst bzw. dieses dahin ist; und dabei sind die Bayern mit ihrem Kommentar noch die Hartliner unter den Kommentaren :).

Summa Sumarum: m.E. nach hast du schon nach der zweiten Andienung einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag.


[Beitrag von badfallenangel am 06. Dez 2008, 04:10 bearbeitet]
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