Sharp LCD unwissend aus Frankreich und defekt

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Scottw
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 01. Mai 2008, 13:02
Hallo zusammen,

ich möchte das Thema einmal starten, weil ich aktuell in der misslichen Lage bin, dass mein Sharp LC-32 P55E nach nun 21 Monaten kaputt gegangen ist (Display hat einen grauen vertikalen Streifen).

Fakt ist, dass mein LC-32 in Frankreich hergestellt wurde (F in der Seriennummer). Ich habe das Gerät aber in Deutschland in einem seriös wirkenden Internet-Shop gekauft und wusste nicht, dass es ein Frankreich-Produkt ist - steht auch nicht auf der Rechnung und es gibt keine Punkte dazu in den AGB.

Als ich den Fehler feststellte, hatte ich mich beim Shop erkundigt wie ich Servie erhalte. Er sagte mir, wegen Beweislastumkehr etc. mit Gewährleistung keine Chance, daher hat er mir die Hotline von Sharp Deutschland gegeben (Rechnungsnr. habe ich bei der Anfrage mitgeteilt!).

Bei Sharp Deutschland habe ich dann mein Gerät als Garantiefall angemeldet (problemlos). Eine Seriennummer brauchte der Hotliner nicht.

Dann wurde das Gerät von einem Vor-Ort-Serivce abgeholt, geprüft und die wollten das eigentlich einschicken / tauschen (RMA), wobei sich dann plötzlich herausstellte, dass es ein Frankreich-Produkt ist und Sharp Deutschland keine Garantie dafür gibt.

Nun steht mein Gerät immer noch beim Vor-Ort-Serivce, weil der jetzt von mir Geld für Anfahrt etc. haben will und ich dafür trotzdem kein repariertes Gerät erhalte. Eine Reparatur lehnt Sharp Deutschland ab, daher kann der Vor-Ort-Service sich nicht auf Sharp verrechnen.

Für mich als Endkunde ist das alles schwer nachzuvollziehen.

Was sagt ihr dazu?

- Hat der Händler schuld, weil er den Import nicht auswies und mir dann auch noch die deutsche Hotline gab?

- Hat Sharp Deutschland schuld, weil der Hotliner eigentlich auf die Seriennummer bestehen hätte müssen und demnach einen Service-Auftrag eingestellt hat, der eigentlich gar nicht valide ist?

- Hat der Vor-Ort-Servie schuld, weil er das Gerät gar nicht hätte mitnehmen dürfen?

- Habe ich schuld, weil ich mich beim Kauf über den Herstellungsort eines Geräts hätte informieren müssen bzw. die Seriennummer bei jedem Gerät erstmal vom Hersteller prüfen lassen muss?

---

- Habt Ihr schonmal so was mitgemacht und wie habt Ihr das Gerät reparieren lassen?

- Muss ich mich jetzt an Sharp Frankreich wenden und dort einen Service-Auftrag platzieren?

- Darf ich auf Kulanz von Sharp oder dem Shop hoffen, oder habe ich rechtliche Möglichkeiten, meine Forderung (einen reparierten LCD, Gutschein oder Tausch) durchzudrücken?


Ich hoffe, Ihr habt ein paar Antworten für mich, da ich derzeit nicht weiter weis, welche nächste Schritte ich einleiten soll.

Vielen Dank vorab!!!
bartman4ever
Inventar
#2 erstellt: 01. Mai 2008, 18:40
Ganz schwer, Dir da richtige Tipps zu geben. Ich kann nur schreiben, was ich versuchen würde.

Ich würde die Werkstatt anrufen und informieren, dass Du das Gerät dort abholst. Dann mit einem Zeugen hinfahren und auf die Herausgabe bestehen. Die Werkstatt darf zwar Fahrtkosten u.ä. bei Dir in Rechnung stellen aber Dir die Herausgabe Deines Eigentumes nicht verwehren.

Bei der Rechnung der Werkstatt würde ich es darauf ankommenlassen. Soll heissen, nicht zahlen. Schriftlich per Einschreiben antworten, dass Du eine Leistung nicht bezahlst, die Du nicht beauftragt hast. Die Beauftragung hat ja wohl Sharp gemacht. Wenn Sharp also etwas ungeprüft beauftragt, müssen sie auch die Kosten dafür tragen.

Dann les Dir mal die AGB des Händlers durch. Was schreiben die da in Sachen Garantie und Service? Ohne die zu kennen, kann ich da kaum einen Tipp geben. Es handelt sich ja um einen Grauimport. Nur wenn der Händler auf seiner Internetseite behauptet, dass er mit deutscher Ware handelt, kannst Du ihn für den Grauimport in Regress nehmen. Da er wohl sowas nicht in seinen AGB stehen hat, wirst Du in diesem Fall wohl Pech haben.

Schuld hat der Händler, da er Dir einen Grauimport angedreht hat, für den Du keinen bzw. nur bescheidenen Service bekommst. Dass er Dir das nicht gesagt hat, dafür kannst Du ihn nicht haftbar machen.

Schuld hat der Hotliner, da er da nicht nachgefragt hat. Wenn es denn Gründe gibt, die gegen eine Serviceleistung sprechen, muß der Servicegeber wohl mal nachfragen oder?

Schuld hat Sharp, dass sie keinen Service geben. Haben die die Kiste gebaut oder was?

Schuld ist auch die Werkstatt. Die müssen sich die Kohle nur vom Richtigen holen. Klar, der Weg des geringsten Widerstandes ist natürlich, den Kunden zu belangen. Immerhin leben sie ja von Sharp.

Der einzig Geschädigte bist Du, der jetzt einen defekten LCD hat. Google mal nach Reparatur von Grauimporten.

Gruß Torsten
xutl
Inventar
#3 erstellt: 01. Mai 2008, 18:54
Lieber TE!

Auch wenn DIR das jetzt nicht weiterhilft...
Ev. warnt es andere

Tja, das sind die Konsequenzen von "Geiz ist Geil", die den TE leider in voller Wucht getroffen haben.

Wer NUR auf den Preis sieht und nicht die Randbedingungen abklärt, geht ein Risiko ein, welches nicht unbedingt abzuschätzen ist.

Lieber 50 Mäuse mehr auf den Tisch und dann habe ich jemanden, den ich im Falle des Falles an der Krawatte über seine Thresen zerren kann.

@TE:
Nach Erfahrungen in meinem Bekanntenkreis hättest Du aber bei einem bekannten Planeten-Laden ev. auch Probleme
- 21 Monate alt
- Beweisumkehr nach 6 Monaten

Verbuch das alles als schweineteures Lehrgeld und überlege Dir nächstes mal, WO Du kaufst.

IMHO hast Du keine Chancen, außer GGAANNZZ kleine Brötchen zu backen und "Bitte, Bitte" zu machen, was aber im Zeitalter eingeschränkter Entscheidungskompetenz der Servicemitarbeiter auch nichts brigen wird
Pyleshifter
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 01. Mai 2008, 23:44

Scottw schrieb:
- Muss ich mich jetzt an Sharp Frankreich wenden und dort einen Service-Auftrag platzieren?


Korrekt! Sharp Frankreich ist wohl oder übel Dein Ansprechpartner. Ich hoffe Du hast den Tranportkarton noch.

Vermutlich wirst Du aber auf den Portokosten sitzen bleiben. Der Service kommt i.d.R. nur für den Tranport innerhalb des jeweiligen Landes auf.
Spiderschwein
Stammgast
#5 erstellt: 02. Mai 2008, 18:02
Ich vermute mal, dass Sharp Frankreich da auch nicht viel helfen wird.
Ich kenn mich jetzt zwar nicht mit der Gesetzeslage in Frankreich aus, aber diese Gewährleistungssache ist doch EU-einheitlich, wenn ich mich nicht irre.
Und auf Grund der Beweislastumkehr, werden die dann auch nichts unternehmen, solange nicht bewiesen ist, dass sie schuld daran sind.

Deinen Händler wirst du auch in keiner Form belangen können. Er wird wohl kaum Werbung mit der 2+1 Garantie gemacht haben. Und ohne irgendwelche Herstellergarantien hat man dann halt nur seine 24 Monate Gewährleistung, die nur 6 Monate lang was wert ist.

Kulanz von Sharp ist das einzige, worauf du Hoffen kannst. Vielleicht noch mal nen netten Brief schreiben.. Keine Ahnung, wie großzügig Sharp ist. Aber andere Chancen um eine teure Reperatur herumzukommen, wirst du nicht haben!
player495
Inventar
#6 erstellt: 02. Mai 2008, 21:19

Ich vermute mal, dass Sharp Frankreich da auch nicht viel helfen wird.
Ich kenn mich jetzt zwar nicht mit der Gesetzeslage in Frankreich aus, aber diese Gewährleistungssache ist doch EU-einheitlich, wenn ich mich nicht irre.
Und auf Grund der Beweislastumkehr, werden die dann auch nichts unternehmen, solange nicht bewiesen ist, dass sie schuld daran sind.

Gewährleistungsansprüche sind beim Händler geltend zu machen. Da ein Defekt an einem TV nach 21 Monaten durchaus nicht üblich ist, könnte ein Richter hier durchaus zu Gunsten des Kunden entscheiden. Aber der Ausgang eines Rechtsstreits ist natürlich immer ungewiß.
Garantie gibt der Hersteller, in diesem Falle Sharp Frankreich. Soweit ich weiß, gibt Sharp europaweit 24 Monate Garantie. Das wäre also der sichere Weg.

gruß player
Bettilein
Schaut ab und zu mal vorbei
#7 erstellt: 03. Mai 2008, 18:31
Wenn man mal die Rechtssprechung für die Autohersteller heranzieht, hat Sharp ziemlich schlechte Karten. Wenn Sharp eine Europaweite Garantie gewährt, können Sie diese nicht regional einschränken. Eine Ausweitung wie in D und Ö auf 2+1 Jahre hingegen ist kein Problem, aber ich würd mal auf jeden Fall einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale befragen, bei dem Preis lohnt es sicher.
PuenteDelDiablo
Stammgast
#8 erstellt: 04. Mai 2008, 10:01

Scottw schrieb:
Hallo zusammen,

ich möchte das Thema einmal starten, weil ich aktuell in der misslichen Lage bin, dass mein Sharp LC-32 P55E nach nun 21 Monaten kaputt gegangen ist (Display hat einen grauen vertikalen Streifen).

Fakt ist, dass mein LC-32 in Frankreich hergestellt wurde (F in der Seriennummer). Ich habe das Gerät aber in Deutschland in einem seriös wirkenden Internet-Shop gekauft und wusste nicht, dass es ein Frankreich-Produkt ist - steht auch nicht auf der Rechnung und es gibt keine Punkte dazu in den AGB.

Als ich den Fehler feststellte, hatte ich mich beim Shop erkundigt wie ich Servie erhalte. Er sagte mir, wegen Beweislastumkehr etc. mit Gewährleistung keine Chance, daher hat er mir die Hotline von Sharp Deutschland gegeben (Rechnungsnr. habe ich bei der Anfrage mitgeteilt!).

Bei Sharp Deutschland habe ich dann mein Gerät als Garantiefall angemeldet (problemlos). Eine Seriennummer brauchte der Hotliner nicht.

Dann wurde das Gerät von einem Vor-Ort-Serivce abgeholt, geprüft und die wollten das eigentlich einschicken / tauschen (RMA), wobei sich dann plötzlich herausstellte, dass es ein Frankreich-Produkt ist und Sharp Deutschland keine Garantie dafür gibt.

Nun steht mein Gerät immer noch beim Vor-Ort-Serivce, weil der jetzt von mir Geld für Anfahrt etc. haben will und ich dafür trotzdem kein repariertes Gerät erhalte. Eine Reparatur lehnt Sharp Deutschland ab, daher kann der Vor-Ort-Service sich nicht auf Sharp verrechnen.

Für mich als Endkunde ist das alles schwer nachzuvollziehen.

Was sagt ihr dazu?

- Hat der Händler schuld, weil er den Import nicht auswies und mir dann auch noch die deutsche Hotline gab?

- Hat Sharp Deutschland schuld, weil der Hotliner eigentlich auf die Seriennummer bestehen hätte müssen und demnach einen Service-Auftrag eingestellt hat, der eigentlich gar nicht valide ist?

- Hat der Vor-Ort-Servie schuld, weil er das Gerät gar nicht hätte mitnehmen dürfen?

- Habe ich schuld, weil ich mich beim Kauf über den Herstellungsort eines Geräts hätte informieren müssen bzw. die Seriennummer bei jedem Gerät erstmal vom Hersteller prüfen lassen muss?

---

- Habt Ihr schonmal so was mitgemacht und wie habt Ihr das Gerät reparieren lassen?

- Muss ich mich jetzt an Sharp Frankreich wenden und dort einen Service-Auftrag platzieren?

- Darf ich auf Kulanz von Sharp oder dem Shop hoffen, oder habe ich rechtliche Möglichkeiten, meine Forderung (einen reparierten LCD, Gutschein oder Tausch) durchzudrücken?


Ich hoffe, Ihr habt ein paar Antworten für mich, da ich derzeit nicht weiter weis, welche nächste Schritte ich einleiten soll.

Vielen Dank vorab!!! :)

hallo Scottw,vergiss nicht vorsichsthalber die Allgemeine Geschäftsbedingungen bei dem Händler wo du bestellt hast, runter zu laden.Vielleicht ändern die sich plötzlich,ist zwar schon eine weile her aber mein weiß nie
mgb
Inventar
#9 erstellt: 07. Mai 2008, 18:27

Bettilein schrieb:
Wenn man mal die Rechtssprechung für die Autohersteller heranzieht, hat Sharp ziemlich schlechte Karten. Wenn Sharp eine Europaweite Garantie gewährt, können Sie diese nicht regional einschränken. Eine Ausweitung wie in D und Ö auf 2+1 Jahre hingegen ist kein Problem, aber ich würd mal auf jeden Fall einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale befragen, bei dem Preis lohnt es sicher.


Mit Autoherstellern kann man das eher weniger vergleichen. Jede Sharp Landesvertretung kocht ihr eigenes Süppchen.
Sharp UK z.B. bietet nur 1 Jahr Garantie an. Dafür sind dann dort die Geräte billiger.
xutl
Inventar
#10 erstellt: 08. Mai 2008, 07:43

mgb schrieb:

Bettilein schrieb:
Wenn man mal die Rechtssprechung für die Autohersteller heranzieht, hat Sharp ziemlich schlechte Karten. Wenn Sharp eine Europaweite Garantie gewährt, können Sie diese nicht regional einschränken. Eine Ausweitung wie in D und Ö auf 2+1 Jahre hingegen ist kein Problem, aber ich würd mal auf jeden Fall einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale befragen, bei dem Preis lohnt es sicher.


Mit Autoherstellern kann man das eher weniger vergleichen. Jede Sharp Landesvertretung kocht ihr eigenes Süppchen.
Sharp UK z.B. bietet nur 1 Jahr Garantie an. Dafür sind dann dort die Geräte billiger.

Stimmt genau!
Leider

Beispiel aus dem Fotosektor:
- Panasonic -
- Kamera in Deutschland gekauft:
2 Jahre erweiterte Garantie
- Kamera in Frankreich gekauft
( über ebay bei einem französischen Händler, der auf den ersten Blick ein deutscher zu sein scheint )
1 Jahr eigeschränkte Garantie

Einzelheiten siehe Pana-Seite!

Panasonic verbietet sogar die deutsche Bedienungsanleitung herunterzuladen, um sie in gedruckter Form einer zu verkaufenden Kamera beizulegen, bei der die Deutsche Ausganbe NICHT zum Lieferumfang gehörte.
Dürfen die selbstverständlich: Copyright!!

Siehe auch hierzu Pana-Seite (bei Downloads)

So, lieber TE.
Jetzt übertrag das mal sinngemäß auf Deinen TV.
Da solltest Du Dir die französischen Bestimmungen des Herstellers GENAU durchlesen.

Noch ein Tip:
Dein Schreiben sollte in PERFEKTEM Französisch abgefaßt sein.
Sonst wird es mit größter Wahrscheinlichkeit nicht gelesen!
Die Jungs und Mädels sind dort SEHR EIGEN in diesen Dingen
Barista
Stammgast
#11 erstellt: 08. Mai 2008, 08:00
Wenn einem unwissend ein Grauimport angedreht wurde, wäre das ggf. auch als Mangel zu werten, der zu einem Rücktritt berechtigen könnte.
Auf diese Weise könnte man dem Händler gegenüber auch Druck ausüben, dass er sich vielleicht doch ein wenig um das Problem kümmert.
Generell ist nur der Händler dein Anspruchsgegner, mit dem Hersteller hast Du rein rechtlich nichts zu tun (außer bei Produkthaftungen etc., die hier aber nicht einschlägig ist).
Die Händler verweisen zwar immer auf die Hersteller, wenn aber Ansprüche durchgesetzt werden müssen, muss man den Händler in Haftung nehmen.
xutl
Inventar
#12 erstellt: 08. Mai 2008, 09:56
Stimmt natürlich auch.

Das Problem des TE in diesem Fall ist das Alter des TV von 21 Monaten.

Der Händler KÖNNTE sagen:

OK, Du hast Recht.
Nur ist das Teil jetzt 21 Monate alt und hat so lange einwandfrei funktioniert.
Bitte weise mir nach, daß der Mangel bereits bei Lieferung da war.
Innerhalb der ersten 6 Monate bräuchtest Du das natürlich nicht, aber wir sind im 22. Monat!
Forghorn
Inventar
#13 erstellt: 12. Mai 2008, 11:54

Der Händler KÖNNTE sagen:

OK, Du hast Recht.
Nur ist das Teil jetzt 21 Monate alt und hat so lange einwandfrei funktioniert.
Bitte weise mir nach, daß der Mangel bereits bei Lieferung da war.
Innerhalb der ersten 6 Monate bräuchtest Du das natürlich nicht, aber wir sind im 22. Monat!
Das Problem würde sich aber gar nicht stellen wenn es ein Deutsches Gerät wäre, denn da hätte er ja 24 Monate Garantie und somit würde die Beweislastumkehrung nach 6 Monaten gar nicht interessieren.

@Scottw
Also wenn du einen Rechtsschutz hast würde ich mich auf den Weg zum Anwalt machen.
Lad dir die AGBs des Händlers runter. Sollte darin stehen, dass er nur Deutsche Ware verkauft dürfte er ein ziemliches Problem bekommen, da ein Händler zwar Grauimporte verkaufen darf jedoch auch daruaf hinweisen muss.

Die Frage wäre ob es nicht sogar auf der Rechnung vermerkt sein muss. Bei Autos z.B. muss dies ausdrücklich aufgeführt sein.
Bettilein
Schaut ab und zu mal vorbei
#14 erstellt: 12. Mai 2008, 12:28
Wichtig (aber sicher leider nicht mehr so vorhanden) wäre die Artikelseite, zum Zeitpunkt der Bestellung. Wenn dort 2 Jahre GARANTIE versprochen wurden, dann muss der Händler seinen Kopf dafür herhalten...


[Beitrag von Bettilein am 12. Mai 2008, 12:28 bearbeitet]
Barista
Stammgast
#15 erstellt: 13. Mai 2008, 09:18

xutl schrieb:
Stimmt natürlich auch.

Das Problem des TE in diesem Fall ist das Alter des TV von 21 Monaten.

Der Händler KÖNNTE sagen:

OK, Du hast Recht.
Nur ist das Teil jetzt 21 Monate alt und hat so lange einwandfrei funktioniert.
Bitte weise mir nach, daß der Mangel bereits bei Lieferung da war.
Innerhalb der ersten 6 Monate bräuchtest Du das natürlich nicht, aber wir sind im 22. Monat!


Darum sollte man auf den Grauimport als Mangel abstellen. Dieser "Fehler" besteht von Anfang an (natürlich nur, wenn der Käufer diesbezüglich falsch informiert wurde).
luemmelchris
Inventar
#16 erstellt: 13. Mai 2008, 14:49

Barista schrieb:

xutl schrieb:
Stimmt natürlich auch.

Das Problem des TE in diesem Fall ist das Alter des TV von 21 Monaten.

Der Händler KÖNNTE sagen:

OK, Du hast Recht.
Nur ist das Teil jetzt 21 Monate alt und hat so lange einwandfrei funktioniert.
Bitte weise mir nach, daß der Mangel bereits bei Lieferung da war.
Innerhalb der ersten 6 Monate bräuchtest Du das natürlich nicht, aber wir sind im 22. Monat!


Darum sollte man auf den Grauimport als Mangel abstellen. Dieser "Fehler" besteht von Anfang an (natürlich nur, wenn der Käufer diesbezüglich falsch informiert wurde).


Stelle hier die gleiche Frage wie im anderen Thread.. wo steht geschrieben, dass Grauimport ein Mangel ist oder nicht erlaubt oder hinweispflichtig? wo der Händler sein Zeug her bekommt ist für die ersten 2 Jahre erstmal schnuppe..
Forghorn
Inventar
#17 erstellt: 13. Mai 2008, 15:06

wo der Händler sein Zeug her bekommt ist für die ersten 2 Jahre erstmal schnuppe..
Ist ja anscheinend nicht sonst hätte man diese Probleme wohl nicht.

Ich habe vor drei Monaten einen neuen Kaffeevollautomat gekauf. Auf anfrage beim Hersteller wie es sich mit Importgeräten verhält bekam ich die Antwort, dass dies nicht vom Deutschen Service repariert werden sondern im jeweiligen Land. Des Weiteren gäbe es nur in Deutschland die 3 Jahre Garantie.
Allerdings war auf den Seiten auch immer gekennzeichnet wenn es sich um Importe handelte mit dem Verweis auf Garantiebestimmungen.

Also ich sehe fehlende Garantie bzw. nur eine Gewährleistung schon als Mangel an.


dass Grauimport ein Mangel ist oder nicht erlaubt oder hinweispflichtig?
Schau dich mal am Automarkt um wie es da gehandhabt wird. Die Frage wäre deswegen ob das für alle Güter gilt, die importiert werden.
luemmelchris
Inventar
#18 erstellt: 13. Mai 2008, 15:20

Forghorn schrieb:

wo der Händler sein Zeug her bekommt ist für die ersten 2 Jahre erstmal schnuppe..
Ist ja anscheinend nicht sonst hätte man diese Probleme wohl nicht.

Ich habe vor drei Monaten einen neuen Kaffeevollautomat gekauf. Auf anfrage beim Hersteller wie es sich mit Importgeräten verhält bekam ich die Antwort, dass dies nicht vom Deutschen Service repariert werden sondern im jeweiligen Land. Des Weiteren gäbe es nur in Deutschland die 3 Jahre Garantie.
Allerdings war auf den Seiten auch immer gekennzeichnet wenn es sich um Importe handelte mit dem Verweis auf Garantiebestimmungen.

Also ich sehe fehlende Garantie bzw. nur eine Gewährleistung schon als Mangel an.


dass Grauimport ein Mangel ist oder nicht erlaubt oder hinweispflichtig?
Schau dich mal am Automarkt um wie es da gehandhabt wird. Die Frage wäre deswegen ob das für alle Güter gilt, die importiert werden.


Genau das meinte ich ja: der Ansprechpartner ist der Händler und repariert werden muss es auch, halt dort, wo es her kommt.. und das kann natürlich dauern.. ich würde eine solche Ware ja auch nicht kaufen, sondern lieber etwas mehr Geld zahlen..
Forghorn
Inventar
#19 erstellt: 13. Mai 2008, 17:12

Genau das meinte ich ja: der Ansprechpartner ist der Händler und repariert werden muss es auch, halt dort, wo es her kommt..
Das Problem ist halt nur, dass er keine Garantie sondern nur Gewährlsitung hat. Da der Händler in diesem Fall ja schon mit der beweislastumkehr nach den 6 Monaten angefangen hat braucht man sich wohl nicht weiter mit dem beschäftigen.

Es gibt zwei Möglichkeiten.
Entweder man schreibt Sharp in Frankreich an und versucht direkt über die einen RMA auftrag abzuwickel oder man kann dem Händler nachweisen, dass das verkaufte Gerät eigentlich ein deutsches Modell sein soll und auch so verkauft wurde. Damit hat der Händler nämlich dann das Problem an der Backe und kann sehen was er macht.

Zweitere Möglichkeit wird aber ohne Rechtsschutz im Sande verlaufen.
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