Nach erfolgloser Reparatur Rückgabemöglichkeit?

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cavan2211
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 27. Aug 2010, 22:37
Ich bräuchte mal einen Ratschlag zu meinen Möglichkeiten im Bezug auf das Rückgaberecht.
Bei meinem Samsung LE46C650 wurde jetzt beim Service Partner 3mal das Mainboard getauscht. So wie es aussieht bringt auch der dritte Tausch keinen Erfolg. Ich soll am Montag Bescheid bekommen wie es weiter geht. Wenn es ein Gerät für den deutschen Markt wäre, würde ich eine Gutschrift erhalten.
Leider ist es aber ein EU-Gerät. Deshalb muss ich mich (oder Samsung?) an den Händler wenden.
Kann ich vom Händler den Kaufpreis zurück verlangen anstelle eines Austauschgerätes?
Ich möchte von diesem (Screenmaxx) nämlich kein weiteres Gerät mehr; ich hatte davor den gleichen Fernseher mit einem Riss in der Verkleidung und langsam das Gefühl das er B-Ware verkauft ohne dies anzugeben.
Lange Rede kurzer Sinn: Was für Möglichkeiten habe ich? Kann ich das Gerät zurückgeben und den vollen Kaufpreis verlangen? Muss ich mich mit einem Tauschgerät abfinden? Kann ich von Samsung ein Gerät verlangen? Oder noch eine andere Möglichkeit?
Das Kaufdatum war Anfang Juni 2010.
Steve-GPC
Stammgast
#2 erstellt: 27. Aug 2010, 23:19
Also soweit ich informiert bin, kann man laut deutschem Recht(Gewährleistung) nach dem dritten Reparaturversuch(Austausch) das Gerät zurück geben und bekommt den Rechnungsbetrag erstattet.

Was hat das Gerät denn für einen Fehler?


Gruaß Steve-GPC

PS: Wenn du dich bei der ersten Reparatur zuerst an den Händler gewandt hast und nicht direkt an Samsung, stehen deine Chancen denke ich noch besser.
cavan2211
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 28. Aug 2010, 08:09
Beim ersten Mal habe ich ja dirket vom Händler ein Tauschgerät bekommen und dieses hat jetzt Probleme mit dem internen Reciever. Es treten häufig Bildfehler und Tonstörungen auf.
(Es liegt nicht am Kabelbetreiber und der Service Partner hat den Fehler in der Werkstatt bestättigt.)
MR.Boombastic
Stammgast
#4 erstellt: 28. Aug 2010, 13:53
Muß es nicht 3 mal der derselbe Fehler bei demselben Gerät sein, um es wandeln zu können? So hab ich das im Gedächtnis, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.


[Beitrag von MR.Boombastic am 28. Aug 2010, 13:54 bearbeitet]
cavan2211
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 28. Aug 2010, 14:02
Ist es doch auch.
Der erste Fernseher wurde gegen ein Ersatzgerät getauscht (vom Händler).
Der zweite Fernseher hat die besagten Receiverprobleme und es wurde dreimal das Mainboard getauscht.
Allerdings habe ich hier gleich Samsung kontaktiert, anstatt den Händler.
Da es ein EU-Gerät ist bekomme ich das Geld nur vom Händler wieder.
Ist bei einer Rückabwicklung denn eine Nutzungsgebühr rechtens?
Ich will mich nur mal schon auf alles vorbereiten...
Lord-D
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 28. Aug 2010, 18:57
Wegen Nutzungsgebühr:

Auf RTL lief ja so eine Sendung über die Rechtsirrtümer.
Eine Nutzungsgebühr ist rechtens. Jeddoch hängst es immer vom Fall auf. So musst du beispielsweise keine Nutzungsgebühr zahlen in der Zeit wo das Gerät nicht genutzt werden konnte.
Am besten mal beim Händler nachfragen oder einen Anwalt/Verbraucherzentrale fragen.
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