Leidiges Thema mit defektem Samsung-TV

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Lucky_Bastard
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 19. Jul 2017, 16:27
Hallo allerseits, ich bin gerade etwas geladen aber versuche euch meine Geschichte mal näherzubringen.

Ich habe mir im Juni 2015 für ~ 2800 € einen UE55JS9090 Curved 4k SUHD-TV von Samsung zugelegt. Bestellt habe ich das ganze bei einem bekannten Onlinehandel (kein Ebay oder sowas). Das Gerät war natürlich nagelneu mit voller Herstellergarantie usw.

Ich war lange zufrieden mit dem Gerät bis es im März 2017 einen unschönen Bildfehler am Rand bekam (die Hintergrundbeleuchtung leuchtete sehr,sehr stark durch an mehreren Stellen vom Rand).
Ich habe mich direkt in der Garantiezeit an Samsung gewandt und diese schickten mir einen Service-Techniker nach Hause.

Der Techniker stellte einen Defekt am Displaypanel fest (da hätte sich innen eine Trägerfolie abgelöst) und da dieses Teil nicht mehr lieferbar sei, solle ich mich (zusammen mit der Fehlerdiagnose die ich schriftlich bekam) an Samsung wenden.

Samsung teilte mir mit das der Fernseher nicht direkt von Samsung abgeholt werden können, ich müsse es von meinem Händler einschicken lassen (wegen einer internen RMA-Nummer für die Reklamation).
Ich schickte den Fernseher also an meinen Händler und dieser schickte ihn an Samsung. Eingetroffen bei Samsung ist der Fernseher am 06. April.

Anfang Mai wollte ich mich mal nach dem aktuellen Stand erkundigen und bekam gesagt das der Fernseher nicht bearbeitet werden könne weil mein Händler den Nachweis nicht eingereicht hätte woher er das Gerät bezogen habe.
Auf Nachfrage bei meinem Händler teilte mir dieser mit das alles fristgerecht eingereicht worden wäre.

Erneuter Anruf bei Samsung (diesmal war eine sehr kompetente und freundliche Mitarbeiterin am Telefon).
Nach langem suchen fand diese Dame auch in dem ganzen Schriftwechsel den Teil mit dem
Bezugsnachweis und das dieser vom Händler angefordert worden ist mit einer Frist bis zum 6. Mai. Der ebenfalls in diesem Schriftverkehr hinterlegte Bezugsnachweis war von meinem Händler am 04. Mai eingeschickt worden per E-Mail und auch vollständig bei Samsung hinterlegt wie mir die Dame selbst verwundert mitteilte (den gesamten Schriftverkehr zwischen Händler und Samsung hat sie mir ebenfalls geschickt, war ja aber wenig überraschendes dabei).
Sie würde das weitergeben damit die Bearbeitung losgehen kann.

Ende Mai meldete sich mein Händler bei mir und sagte mir das Samsung ihm geschrieben hätte das sie den Fernseher an ihn zurücksenden da der Bezugsnachweis bis heute nicht eingegangen wäre



Bis der Fernseher bei meinem Händler wieder ankam, war es Anfang Juni.
Erneut wurde der Fernseher von meinem Händler zu Samsung geschickt und diesmal legte er sogar einen Bezugsnachweis mit in den Karton damit Samsung nicht sagen konnte sie hätten keinen. Das alles lief übrigens unter der selben Bearbeitungsnummer des Fernsehers ab, der gesamte Schriftverkehr war also auch für die bearbeitenden Samsung-Mitarbeiter jederzeit einsehbar (wenn auch sicherlich nicht überschaubar aufgrund des recht großen Schriftverkehrs bzw. wollten sich die Mitarbeiter da sicher ungern durchlesen).

Es tat sich dann von Anfang Juni bis heute nicht viel bzw. ich hatte nichts mehr gehört.
Mein Händler meldete sich nun heute bei mir und teilte mir mit das Samsung den Fernseher UNBEARBEITET wieder zurückgeschickt hätte weil ja die 2 jährige Garantie im Juni erloschen ist.

Ich könnte mich nur noch aufregen über diesen inkompetenten Laden

Hab meinem Händler jetzt gesagt das er noch 1 Woche hat das mit einem spürbaren Fortschritt zu klären, ansonsten geht das ganze nächste Woche zum Anwalt.


Was meint ihr zu dieser ganzen Geschichte? Ist doch echt ne Frechheit, oder?
singulusus
Inventar
#2 erstellt: 19. Jul 2017, 17:59
darf ich raten : es ist der linke Rand. Habe schon etliche Tv, s von Samsung gesehen, wo es der linke Rand ist. Trat bei mir nach 1,5 Jahren auf.

IMG_20170419_182638

vor 1,5 Jahren sah er so aus :

image


[Beitrag von singulusus am 19. Jul 2017, 18:10 bearbeitet]
Lucky_Bastard
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 19. Jul 2017, 21:39
Linker Rand waren es ca. 5-6 Stellen, rechter Rand ca. 3-4 Stellen, sah fast genauso aus wie bei dir aber bei dir ist es etwas geringer.

Bei mir trat dies innerhalb von 2-3 Wochen ganz plötzlich auf (vermutlich löste sich diese Trägerfolie direkt ordentlich ab).

Ist selbst laut dem Samsung-Techniker definitiv nicht in Ordnung da es ja eine 9er Serie ist und 5er Serie für z.b. 300 €.

Wenn sich bis nächste Woche nichts tut geht das ganze wohl zum Anwalt, habe den Defekt immerhin im März schon bei Samsung gemeldet und das ist schon wieder 4-5 Monate her. Kann ja echt nicht angehen sowas bei einem "Premium Produkt" wie Samsung die 9er Serie immer gerne bezeichnet
Mike500
Inventar
#4 erstellt: 19. Jul 2017, 22:15
Ein paar Dinge fallen mir dazu spontan ein, und zwar würde ich mit Samsung immer nur in Schriftform kommunizieren, also per e-Mail. Damit habe ich in den zwei Garantiefällen, die ich diese Dekade gemanaged habe, immer gute Erfahrungen mit gemacht. Einmal Hauptplatinentausch bei meinem ersten Samsung, einmal neue IR-Fernbedienung bei einem Verwandten. Man muss zwar mal zwei Tage auf Antwort warten, aber es gibt da normalerweise kein Vertun.

Zweitens, mit Garantie ist das immer so eine Sache, das ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers, dessen Bedingungen auch mehr oder weniger der Hersteller vorgibt. Das bedeutet in der Praxis, dass man selbst mit einem Anwalt bei der Garantie manchmal nicht recht weiterkommt. Der Händler mit der gesetzlichen Gewährleistung ist weitaus besser zu greifen als der Hersteller mit der freiwilligen Garantie (einseitiges Leistungsversprechen).

Nach dem ersten Technikereinsatz scheint mit der erste Fall quasi abgeschlossen gewesen zu sein, der Austausch war ein neuer Fall und keine Fortsetzung des ersten Garantiefalls. Das hin und her war gegen Ende dann sehr knapp bis zum Garantieende, und die Bearbeitung des Falles scheint noch nicht angefangen zu haben. Somit bist du ohne eigenes Verschulden über die Garantiefrist gekommen. Da Samsung den Fall aber wegen schlechter interner Koordination verschleppt zu haben scheint (ohne Absicht zu unterstellen, eher nur ein schlechter Ablauf), könnte man eventuell aus Kulanz erreichen, dass trotzdem noch was getan wird.

Da würde ich aber nicht sofort mit dem Anwalt kommen, auch nicht zum Händler, zumal eine Woche Frist etwas knapp ist, normal setzt man 14 Tage, und das schriftlich, wenn man es mit dem Anwalt ernst meint. Wie teuer das Gerät ist, ist für die Klärung der Sache auch egal. Man hat keine Premium-Garantie, nur weil das Gerät 10x soviel gekostet hat. Sicher, der Händler wird einen besser behandeln als Kunden, wenn man viel Geld dagelassen hat. Aber nicht der Hersteller.

Ich würde Samsung die ganze Sache nochmal selber schildern und um Kulanz bitten, und nicht den Händler alles machen lassen, da scheinen die ja nur durcheinander zu kommen.


[Beitrag von Mike500 am 19. Jul 2017, 22:17 bearbeitet]
Lucky_Bastard
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 20. Jul 2017, 16:30
"Nach dem ersten Technikereinsatz scheint mit der erste Fall quasi abgeschlossen gewesen zu sein,"

Aber der Techniker hat doch garnichts gemacht außer mir für Samsung den Schaden zu bestätigen.
Der Techniker war keine 10 Minuten da.
Er hat das Gerät angeschaut (ich hatte ihn schon angemacht bevor er kam), sah die Stellen und meinte direkt "Ja, sowas darf nicht sein bei diesem Gerät. Da hat sich wohl innen das Panel abgelöst. Ersatzteil ist dafür nicht mehr bestellbar, ich schreibe Ihnen den Fehlerreport und damit können Sie dann bei Samsung eine Wandlung starten".

Im Grunde genommen hat der Techniker (also Samsung) nichts getan als mir zu bestätigen: "Ja, er ist kaputt und das darf nicht so sein".

Die Gewährleistung würde denke ich auch nicht funktioniere da diese nur für Mängel da ist die beim Kauf vorhanden waren. In den ersten 6 Monaten muss der Händler mir beweisen das der Mängel nicht beim Kauf vorhanden war, danach muss ich beweisen das dieser vorhanden war (was er ja nicht war da der Mangel erst im laufe der Zeit entstandt).

Der ganze Fall lief übrigens von Anfang März bis aktuell unter der gleichen Bearbeitungsnummer bzw. Retourennummer wegen Defekt.

Das eine Garantie eine freiwillig angebotene Sache vom Hersteller ist, stimmt. Aber da dieser die Garantie gegeben hat (Haltbarkeit für einen bestimmten Zeitraum--> hier 2 Jahre), kann dieser nun nicht sagen das er diese nicht gibt in diesem Fall.
Der Hersteller kann aber natürlich entscheiden wie er diese bearbeitet---> Reparatur oder die Kaufsache austauschen.

Egal welche Möglichkeit der Hersteller nutzt, mit beidem wäre ich zufrieden. Aber einfach sagen das er nichts macht (weil ihm der Schaden einfach nicht gefällt) geht gesetzlich nicht.


[Beitrag von Lucky_Bastard am 20. Jul 2017, 16:35 bearbeitet]
Mike500
Inventar
#6 erstellt: 20. Jul 2017, 19:26
Ich wusste nicht, dass alles unter der selben Nummer lief, dann wäre es ja immer noch erste Fall.

Die Gewährleistung hatte ich nur genannt, um die Sache mit dem Anwalt deutlicher zu machen. Klar geht man nach den ersten 6 Monaten zum Hersteller wegen der Beweislastumkehr, wie du schon sagst. Aber beim Hersteller kommt man mit dem Anwalt weitaus schlechter voran, das wird dir auch der Anwalt bestätigen. Die sind weit weniger greifbar und können sich bei solchen Sachen leichter aus der Affäre ziehen. Darum war mein Rat, geh nicht auf Konfrontation, sondern versuch es mit einer Kulanzlösung! Glaub mir, es wurden schon Sachen repariert, teilweise zwei Monate nach Garantieende (je nach Schaden). Wenn man sofort mit dem Anwalt kommt, könnten die auch auf Stur schalten und strikt auf der Zweijahresfrist beharren, die überschritten ist. Sicher, das lag zu einem großen Teil an denen, aber weis das erstmal alles nach, dass die alleine Schuld hatten, und dann muss auch was Greifbares für dich bei rumkommen...
Lucky_Bastard
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 26. Jul 2017, 11:24
Soooooooooo, nachdem ich Samsung nun mit einem Anwalt gedroht habe vor ca. 1 Woche, wurde ich heute von Samsung angerufen.

Sie hätten mit meinem Händler (bei dem der Fernseh aktuell ist) alles geklärt und dieser sendet den TV wieder zu Samsung. Eine Bearbeitung muss ich NICHT abwarten, Sie bräuchten nur meine Bankdaten und senden mir dann den vollen Kaufbetrag als Direktzahlung zu da das Gerät ja innerhalb der Garantiezeit irreparabel defekt ist.

Das man da immer erst mit Anwalt drohen muss...

Hab denen heute die Bankdaten geschickt und direkt eine 14-Tage Frist gesetzt bis wann das Geld spätestens bei mir sein soll. Mittlerweile mach ich das mit Samsung nur noch schriftlich und nur noch mit Fristen...


[Beitrag von Lucky_Bastard am 26. Jul 2017, 11:26 bearbeitet]
OberWeiss
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 26. Jul 2017, 12:05
Derbe. Jetzt kaufst du dir einen 500 Euro Sony tv und bist der grosse Sieger
Lucky_Bastard
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 27. Jul 2017, 00:37
Kurze Info an alle:

Eine "Wandlung" gibt es laut Gesetz übrigens garnicht mehr.
Der Hersteller muss das Gerät reparieren. Wenn das nicht möglich ist (wie bei mir), dann gibts nur 2 Möglichkeiten:

1. Er gibt mir ein gleichwertiges Gerät
2. Er gibt mir den Kaufpreis wieder da der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird (ohne Abzug von Abnutzungsgebühr oder ähnliches).

Am Wochenende kam übrigens der jetzt schon 3. Samsung Q8C-TV bei mir an (diesmal von einem anderen Händler) und dieser hatte wie die beiden vorherigen Pixelfehler (diesmal 3).

Der Händler lässt das Ding jetzt am Freitag wieder abholen und sendet mir erneut einen anderen zu.
Sollten diesmal auch wieder Pixelfehler vorhanden sein, kauf ich das Gerät wohl bei Saturn in Karlsruhe. Der Mitarbeiter meinte das wir zusammen das Gerät gerne auspacken können um zu schauen ob er Pixelfehlerfrei ist, wenn nicht---> muss ich den natürlich nicht kaufen und er bestellt einen anderen.
Allerdings möchte Saturn ~ 1000 € mehr als die Shops im Internet (Saturn hält sich an die UVP von 3499 € die von Samsung kommt).

Sony hab ich mir auch schon überlegt, bei den Sonys sind nur die Input-Lag-Zeiten zum zocken recht schlecht (obwohl die vorherigen Generationen zu den Besten zählten in dieser Sache).

Irgendwie legen die ganzen Hersteller zwar Wert auf immer höhere Hz-Zahlen usw., an die Zocker denken diese aber wohl nicht (deshalb werden von den Herstellern auch bis heute bei den technischen Daten keine Input-Lag-Zeiten angegeben und müssen erst von Testmagazinen ermittelt werden).

Hatte mal einen Samsung UHD der 8er-Serie mit einem Input-Lag von 35 ms, ich konnte damit meine Shooter nicht flüssig spielen und schickte ihn deshalb zurück (wahrscheinlich reagiere ich empfindlicher darauf, manche würden das vielleicht garnicht merken), mit dem UE55JS9090 der einen Input-Lag von ca. 21ms hat, konnte ich wunderbar spielen.
Die neuen QLED´s haben ebenfalls ca. 21 ms, die neuen Sonys haben über 40 ms...


[Beitrag von Lucky_Bastard am 27. Jul 2017, 00:44 bearbeitet]
thegame69dx
Stammgast
#10 erstellt: 27. Jul 2017, 08:26
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__441.html


Da steht alles sehr genau drin, auch der Rücktritt vom Kaufvertrag bei 2 maliger fehlerhafter Reparatur


[Beitrag von thegame69dx am 27. Jul 2017, 08:27 bearbeitet]
Lucky_Bastard
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 27. Jul 2017, 11:03
Das ganze ist ja jetzt wohl geklärt und die zahlen mir den Kaufpreis zurück.

Eine Reparatur fand ja garnicht statt da der Samsung-Techniker direkt bestätigte das das Gerät irreparabel ist aufgrund von dem nicht mehr lieferbaren Panel.
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