Kein Ton beim Samsung LE40R72

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jclemens
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 12. Jun 2006, 19:00
Hilfe,

mein neugekaufter Sammy gibt keinen Ton von sich.

Folgende Sachen habe ich überprüft:
- Mute-Funktion nicht aktiviert
- Interne Lautsprecher aktiviert

Wenn ich die Lautstärke über die Fernbedienung ändere, wird vor dem Balken ein Kopfhörer angezeigt.

Mich wundert, dass ich im Soundmenü auch nicht alle Funktionen (Modus, Equilizer, SRS TSXT)anwählen kann. Der LCD ist über Scart an meinen Sat-Receiver angeschlossen (Ext. 2)

Woran könnte es liegen?
Datapunk80
Stammgast
#2 erstellt: 13. Jun 2006, 14:53
steck mal nen kopfhörer an und dann wieder ab! Das könnte dein Problem lösen!
jclemens
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 13. Jun 2006, 15:32
Hallo,

habe ich getan. Keine Veränderung.
HighDefDoug
Inventar
#4 erstellt: 13. Jun 2006, 17:12
mhm..und im menü alles richtig eingestellt?wobei es da ja kaum was einzustellen gibt..mhm,komisch..
jclemens
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 13. Jun 2006, 18:47
Es scheint wohl ein Defekt zu sein. Der Fernseher verhält sich so, als wenn ein Kopfhörer eingesteckt wäre. Dies ist aber nicht der Fall.

Das Ärgerliche ist nun, dass der Händler sich weigert den gestern gekaufte LCD auszutauschen bzw. zurückzunehmen. Er verweist lediglich auf den Samsung Service. Eine tolle Art der Kundenbindung kann ich da nur sagen. Je nachdem wie sich die Sache weiterentwickelt werde ich hier zu gegebener Zeit ausführlich berichten.
Nold
Stammgast
#6 erstellt: 14. Jun 2006, 07:44
interne Lautsprecher aktiviert??

Vorsicht in der Abfrage befindet sich eine doppelte Verneinung. Diese muß auf "Aus" stehen. Heißt (glaube ich auch) "interne Lautsprecher deaktiviert"
HighDefDoug
Inventar
#7 erstellt: 14. Jun 2006, 09:47

Nold schrieb:
interne Lautsprecher aktiviert??

Vorsicht in der Abfrage befindet sich eine doppelte Verneinung. Diese muß auf "Aus" stehen. Heißt (glaube ich auch) "interne Lautsprecher deaktiviert"


richtig,dass ist ziemlich blöd formuliert und kann auf den ersten blick etwas verwirren..muss "aus" sein..sonst funzt da auch nix zwecks ton..
jclemens
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 14. Jun 2006, 15:32
Hi,

ich habe ja alle Varianten ausprobiert.
HighDefDoug
Inventar
#9 erstellt: 14. Jun 2006, 19:34

jclemens schrieb:
Hi,

ich habe ja alle Varianten ausprobiert.


wenn alles richtig eingestellt ist und es trotzdem nicht geht,musst du ihn wohl oder übel reklamieren..
Kraeuterdorfhansl
Neuling
#10 erstellt: 20. Jun 2006, 09:24
Hallo und Guten morgen

Schalte mal EXT.1 auf EXT. 2 um Auf Fernbedienung rechts oben Source
Mr._Bean
Inventar
#11 erstellt: 20. Jun 2006, 12:54

Das Ärgerliche ist nun, dass der Händler sich weigert den gestern gekaufte LCD auszutauschen bzw. zurückzunehmen. Er verweist lediglich auf den Samsung Service.


Das ist schlichweg falsch!

Der Händler persöhnlich hat dir das Gerät verkauft. Er ganz allein haftet für das Gerät! DA kann er sich auf den Kopf stellen. Frag ihn mal, ob er die GEsetze nicht kennt!

Stelle ihm das Gerät auf den Tisch. Du kannst wegen nicht erbrachter/oder zumindest fehlerhafter Leistungen das Gerät sofort zurückgeben!

Du mußt das Gerät auch nicht selber zum Samsung Service schicken! Selbst dafür ist er ganz alleine zuständig. Auch den Kontakt mit Samsung hat er ganz alleine herzustellen. Du mußt dich um überhaupt nichts kümmern!


Zum Problem: Dein Gerät meint, es würde mit einem Kopfhörer betrieben. Evtl. ist der Umschalter, der an der Kopfhörebuchse sitzt, defekt. Es könnte aber auch die Signalleitung zum Prozessot defekt sein, die dem Gerät sagtr, das der Kopfhörer aktiv ist.
vjeko
Stammgast
#12 erstellt: 20. Jun 2006, 13:44
Gib ihn doch einfach zurück oder geht das nicht? Hast doch ein Rückgaberecht.
Mr._Bean
Inventar
#13 erstellt: 20. Jun 2006, 16:30

Das Ärgerliche ist nun, dass der Händler sich weigert den gestern gekaufte LCD auszutauschen bzw. zurückzunehmen. Er verweist lediglich auf den Samsung Service.


Viele Käufer kennen ihre Rechte nicht und lassen sich durch solche Aussagen gleich einschüchtern. DAs nutzen solche Händler natürlich aus!
EinAgent
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 10. Aug 2006, 22:55
Das ist in dieser Form nicht richtig. Es gibt kein absolutes Umtausch- oder Rückgaberecht, ausser bei Fernabsatzverträgen. Beim Kauf im Laden gilt: der Verkäufer muss mindestens einmal Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist bekommen.

Mehr zum Thema hier nachzulesen:
http://www.123recht.net/article.asp?a=9599
HighDefDoug
Inventar
#15 erstellt: 11. Aug 2006, 09:33

EinAgent schrieb:
Es gibt kein absolutes Umtausch- oder Rückgaberecht, ausser bei Fernabsatzverträgen. Beim Kauf im Laden gilt: der Verkäufer muss mindestens einmal Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist bekommen.


stimmt,umtausch bzw 14-tägiges rückgaberecht (ohne angabe von gründen) gilt selbstverständlich nur bei fernabsatz (online-kauf zb).
ich glaube es besteht sogar das recht,der 3-maligen nachbeserung,erst dann hat man als kunde das recht,forderungen zu stellen ala umtausch bzw rückerstattung des (vollen) kaufbetrages.

allerdings beruft man sich als kunde eigentlich auf die garantie,die in der regel vom hersteller kommt.
daher wird man gerne vom händler an den hersteller verwiesen,gar nicht zu unrecht.

natürlich kann und sollte der händler das auch übernehmen und sich dann mit dem hersteller in verbindung setzen etc.

MfG HDD
Mr._Bean
Inventar
#16 erstellt: 11. Aug 2006, 21:10

Der Verkäufer haftet dem Käufer für die Beschaffung einer mängelfreien Sache




Im Gegensatz zu früher muss der Käufer jetzt zunächst die so genannte „Nacherfüllung“, d.h. Reparatur oder Neulieferung, verlangen und eine Frist hierfür setzen. Erst nach Ablauf einer angemessenen Frist kann der Käufer weitergehende Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz geltend machen. Es liegt somit beim Verkäufer, durch Nachbesserung oder Neulieferung einer Auflösung des Vertrags zuvorzukommen.


Sag ich doch

Der Verkäufer, nicht der Hersteller haftet!
lumex
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 23. Nov 2006, 02:10
Hallo,

Dazu hätte ich eine Frage.

Ist der Händler grundsätzlich verpflichtet ein defektes Gerät im Zuge der Garantieleistung an den Hersteller zu senden oder der Käufer?

Nehmen wir an, das Gerät geht nach einem Jahr defekt, kann ich es zum Händler bringen, oder muss ich es zum Hersteller versenden?

Da geht es nämlich auch um die Versandkosten.

Normal habe ich doch einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller.
Im Computerbereich würde sich kein Hersteller mit dem Endverbraucher unterhalten, sondern ausschließlich mit dem Distributor (Vertrieb).

Wer kennt sich damit genau aus?

Gruss
lumex
Andy_71
Neuling
#18 erstellt: 14. Dez 2006, 15:37
dort wo du das gerät gekauf hast (also dein vertragspartner) haftet. lt. bgb darf den käufer in falle der gewährleistung kein schaden entstehen, auch kein kosten für den versand - oder man beachte durch die fahrt zum händler. d.h. selbst die auto/zug fahrt muss dir ersetzt werden, oder das gerät wird von zu hause abgeholt.
lumex
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 14. Dez 2006, 17:48
@jclemens

vielen Dank für die Reaktion.

Das ist richtig, im Zuge der Gewährleistung gilt diese Regelung 6 Monate, so weit ich weiß.
Aber danach kommt die Garantieleistung zum Zuge und darum ging es mir. Denn die Garantieleistung erbringt ja der Hersteller und nicht der Verkäufer.

Die Frage war nur, ob der Verkäufer zwischen mir und dem Hersteller vermittelt, oder muß ich mich direkt an den Hersteller wenden.

Die Verkäufer wollen nach 6 Monaten damit nichts zu tun haben und verweisen direkt an den Hersteller.
Im Computerbereich ist das geregelt, denn dort verweisen die Hersteller meist an den Verkäufer, dieser prüft den Vorgang und sendet es an den Hersteller.

Gruss

lumex
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