2x Paneltausch + SWAP Gerätetausch brachten keinen Erfolg

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damien6202
Stammgast
#1 erstellt: 08. Mai 2013, 12:28
Hallo,

ich habe vor über einem Monat meinen Philips LCD aufgrund eines Bildfehlers als defekt gemeldet.

Habe einen Termin ausgemacht um das Panel zu tauschen. der Monteur kam und baute ein anderes Panel ein. Ergebnis Panel auch defekt. Daraufhin wurde wieder ein Paneltausch vor Ort vorgenommen. Auch das brachte keine Besserung. Nun wurde ein Swap Austausch angeboten. Musste meinen TV abgeben, erhielt dafür ein gleichwertiges. Dieses jedoch ist auch voller Mängel.

Welche Rechte habe ich jetzt gegenüber Philips? Muss ich die nochmal dran lassen? Habe keine Lust mir ständig Urlaub nehmen zu müssen um meinen TV reparieren zu lassen.

Für mich waren das jetzt 3 gescheiterte Versuche.

mfg
eraser4400
Inventar
#2 erstellt: 09. Mai 2013, 11:58
Theoretisch musst du die so oft dran lassen, wie sie wollen. Du hast nämlich jetzt Leistungen nach Garantieanspruch am laufen, da du dich direkt an den Hersteller gewand hast. Besser wäre es gewesen, Kontakt zum Händler aufzunehmen, da dann die Gewährleistung gegriffen hätte.
Dann wären bloss 2 Rep.-Versuche erlaubt gewesen bevor du deine Kohle wieder zurück hättest fordern können.
Garantie jedoch kann der Hersteller handhaben wie ER will...
Peach87
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 13. Mai 2013, 23:35
Habe mit Philips die Erfahrung gemacht dass eine Wandlung relativ schnell angeboten wird.
Bei mir war das nach dem 2 Austauschgerät der Fall.
Leider würde dies nur abzüglich Nutzungsgebühr geschehen welche dann leider so hoch ist, dass sich das an und für sich nicht rentieren würde aber einiges an Nerven sparen
Habe mittlerweile den 5 ten TV bei mir stehen und warte aktuell auf den 6 ten.
Ist müssig aber ich bin ja alles in allem mit dem Gerät zufrieden.


[Beitrag von Peach87 am 14. Mai 2013, 13:47 bearbeitet]
hgdo
Moderator
#4 erstellt: 14. Mai 2013, 12:06
Bevor man zu Begriffen wie "Schwachsinn" greift, sollte man sich mal über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie beschäftigen.

Aber auch, wenn man eine andere Meinung vertritt, sollte man nicht beleidigend werden, sondern sich auf sachliche Argumente beschränken.

Zwischen Käufer und Hersteller besteht i.d.R. kein Vertragsverhältnis. Das Recht auf Wandlung nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen steht dem Käufer nur gegenüber dem Verkäufer, also dem Händler, zu.
eraser4400
Inventar
#5 erstellt: 15. Mai 2013, 09:36
Hmmm....habe den ges. Thread jetzt noch mal durchgelesen, aber finde hier keine Beleidigungen oder das Wort "Schwachsinn" ?
Oder wurde ein Beitrag entfernt ?

PS.: Kleiner Tipp eines Juristen: Es gibt im deutschen Recht seit dem Jahr 2002 keine Wandlung mehr. Anstelle dessen trat der Rücktritt vom KV.
Peach87
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 15. Mai 2013, 09:47
Ich habe meinen Beitrag geändert da er recht hatte und meine Wortwahl unpassend war.
Da ich aber schon ausgiebige Erfahrungen mit Philips habe, kann ich nur nochmal wiederholen, dass nach dem zweiten Missglückten Reparaturversuch/Swap-Tausch eine Wandlung/Rücktritt abzüglich Nutzungsgebühr angeboten wird.
hgdo
Moderator
#7 erstellt: 15. Mai 2013, 11:07
Danke für die Klarstellung und Änderung deines Beitrags

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