Hilfe bei PA- und Partytechnikverleih

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Zayne
Neuling
#1 erstellt: 18. Nov 2016, 00:10
Guten Abend liebe Leute,
da ich neu bin stelle ich mich kurz vor.
Ich bin der Simon, 18 Jahre alt und aus Do.

Um es kurz, präzise und knackig zu halten, folgendes:
Ich habe ein recht gut ausgestattetes Arsenal an Partytechnik, perfekt für 18te Geburtstage, Hochzeiten oder was auch immer, da ich noch Schüler bin habe ich mir überlegt, dass man daraus eventuell ein kleines Taschengeld generieren könnte.

Mein Partytechnik Arsenal:
- Reloop Active PA 1600 Watt (Ich weiß schlechtes Image, das Dingen macht allerdings ordentlich Druck)
- 2x Mushrooms
- Nebelmaschine
- kleines Behringer Mischpult
- SM-58 Mikrofon
- tamp E-800 Endstufe für die Tops, da ich mir den Verstärker in der Active PA zersehmelt habe

Zu meinem Service würde gehören, hin bringen, aufbauen, abbauen, abholen.
Diesen Service bietet hier in Dortmund komischer Weise fast niemand an.

Meine Fragen nun an euch:
- Wie sieht es aus mit einer Versicherung?
- Was passiert wenn die Anlage oder etwas anderes ohne Versicherung kaputt geht?
- Was passiert wenn sich jemand an meiner Technik verletzt?
- Wie viel Geld könnte ich schätzungweise für Equipment und Service nehmen, pro Party (80€?)?
- Würde eine Gewerbeanmeldung bei erfolgreicher Testphase des Projektes Sinn machen?

Gibt es sonst noch etwas was ich unbedingt berücksichtigen muss?

Ich weiß, dieses Thema gab es schon mal, allerdings hat mir Google und ähnliche Themen nicht mein gewünschtes Ergebnis erbracht, deshalb hoffe ich nun auf euch!

Schönen Abend
Big_Määääc
Inventar
#2 erstellt: 18. Nov 2016, 11:05
Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherung,
Kaution je nach Kundenkreis
wichtig.

wenn du das gewerblich aufbaust,
wäre vorher nen Praktikum bei ner VA-firma nicht verkehrt.

Preis ist ok, ist halt nicht die lukrativste Brange
Zayne
Neuling
#3 erstellt: 18. Nov 2016, 15:43
Lohnt sich den Haftpflicht überhaupt, also am Anfang?
Und was für Vorteile hätte ich wenn ich es als Gewerbe anmelde?
twostroke
Stammgast
#4 erstellt: 18. Nov 2016, 16:00
Hallo Simon,

die Haftpflich lohnt sich wenn du das wirklich ernsthaft machen willst und beantwortet die Frage "Was ist wenn sich jemand an der Technik verletzt?"

Vorteil von der Gewerbeanmeldung: keine. Meine Meinung. Lasse mich aber gerne belehren.

In deinem Fall würde ich aber weniger über eine Gewerbeanmeldung nachdenken als eher über die Möglichkeiten das privat laufen zu lassen. Wenn du ein Gewerbe anmeldest und die Einkünfte dem Finanzamt meldest kommen die irgendwann wegen unverhältnismäßigkeit von Ausgaben und Einnahmen und bezeichnen dein Gewerbe als Liebhaberei.

Ich kenne den Fall hier aus der Gegend, da sind auch zwei Jungs unterwegs die mit ihrem Party-Equipment (vergleichbar mit deinem) durch die Lande tingeln. Mit einem hab ich mal spechen können bei einem Fest. Der nimmt 40€ pro Tag, bei Auf- und Abbau wirds bisle teurer abhängig von der Anfahrt. Er meint aber (und das kann sich jeder denken) das lohnt sich nicht. Der hatte auch kein Gewerbe angemeldet, er sagte die Rechnungen schreibe er als Privatrechnung und gebe die Einnahmen halt beim Finanzamt an. Als Schüler muss man da lange buckeln bis man in den Steuerlich Relevanten Bereich kommt. Nach seiner Aussage haftet in einem solchen Fall derjenige ders ausleiht für Schäden am Equipment, dafür tritt dann die Privathaftpflicht des Schadenverursachers ein. Das kann dir aber vielleicht ein Versicherungsfachmann erklären.

Aber so ein Praktikum bei einem VA-Mensch ist bestimmt nicht das schlechteste (wars nicht auch so dass, wenn das als Berufsorientierungspraktikum angegeben wird, man dafür vom Schulunterricht befreit wird?)

Gruss Dominik
Zayne
Neuling
#5 erstellt: 18. Nov 2016, 16:13
Danke für deine ausführliche Antwort, mit der kann ich schon mal einiges anfangen!
Reference_100_Mk_II
Inventar
#6 erstellt: 19. Nov 2016, 16:31
Solange du das nur privat machst, die Partys also nie für die Öffentlichkeit zugänglich sind oder in der Öffentlichkeit stattfinden, kannst du das auch "einfach so" machen. Da brauchste keine Anmeldung o. Ä.
Sollte es zu einem (Personen-)Schaden kommen ist der Partyveranstalter eh selbst in der haftung.

Du darfst dann nur nicht irgendwo Preise angeben! Und nicht das Wort mieten benutzen! Du verleihst etwas, und das von privat an privat.
Also niemals irgendwas schreiben wie
Partyanlage zu vermieten! 80€/Abend!

Damit könntest du Probleme bekommen.
Sag den Leuten einfach sie sollen sich persönlich melden.

Sollte es dann zu einer Veranstaltung kommen lässt du dich (mindestens teilweise) im Voraus bezahlen!
Denn ja, manche Menschen halten leider nichts vom Handschlag-Vertrag und wollen dann hinterher nichts von einer Party oder irgendeiner Ausleihe gewusst haben...



Und um dein Equipment zu abzusichern --> Ein einfacher schrieb wie dieser reicht da schon:
Für jegliche, am geliehenen Equipment auftretende Schäden, die nicht den üblichen Abnutzungserscheinungen entsprechen, haftet
Unterschrift: __________ Datum: _________


Sollte was passieren hast du was in der Hand.
In der Regel sind die Leute aber sehr einsichtig.
Und übliche Abnutzung ist halt wie beim Leihwagen, Reifenabrieb, Sitz wird durchgesessen, Kratzer im Einstiegsbereich, Abrieb des Lenkrad-Leders...

Kratzer im Lack, ne ausgeschlagene Bockrolle, mal ein Kabelbruch, sogar ein durchgebrannter Hochtöner,...
Das sind für mich noch alles übliche Abnutzungserscheinungen.

Fällt da aber ne Box um/runter, die Magneten der Treiber reißen ab, das Gehäuse zerbröselt, jmd kippt sein Bier übers Mischpult weil er/sie voll ist oder "mit Absicht" wird den ganzen Abend mit der Hartgummi-bereiften Bier-Sackkarre über die XLR-Kabel gefahren weil man zu faul ist das Kabel ordentlich zu verlegen oder wo anders lang zu fahren,...
DAS sind dann echte Schäden für die derjenige aufkommen muss, der unterzeichnet hat!




Grüße, Reference (der hier die Kirche einfach mal im Dorf lässt )
slaytalix
Stammgast
#7 erstellt: 26. Nov 2016, 21:03
Hallo im Forum

wir haben das versichert über einen der beiden Makler der Branche

Du kannst Dich an www.erpam.de wenden oder an den www.vdmv.de

Beide sind als Makler tätig & beraten sehr gut. Man findet dann auch entsprechende Versicherungen für Dich

Wir haben eine Allgefahrendeckung, dh. die zahlt auch bei Unterschlagung, dh. wenn der Mieter die Anlage nicht mehr wiederbringt.

Es gibt aber eine Obliegenheitsklausel. Ist zwar etwas deprimierend auch für EU Bürger, der Wohnsitz sowie der Ausweis-Paß soll aus D sein.

Wir haben stationär eine SB von 250 €, mobil 500 € - das kann auf 250 € reduziert werden, 0 € geht aber nicht.

Sonst habe ich jetzt eine PDF bekommen für eine tageweise Equipmentversicherung von 0,03 0/00 Promille vom Anschaffungswert, mind aber 60 € / Tag

Die meisten Privathaftpflichtversicherungen zahlen nicht bei gemieteten oder geliehenen Geräten. Eine Kaution sowie eine AGB kann hilfreich sein mit Verweis auf § 823 BGB

Gewerbe ist Pflicht, alles Andere wäre Schwarzarbeit, es sei denn, man verleiht das über sharely.us, Snapgear, Leihdirwas (wohl offline) oder Frents.com

Der Aufbau soll natürlich gerade bei Licht konform der neuen BGUV 17 (früher BGV C 1) sein mit Safetyseilen,

Wenn Jemand über die Kabel stolpert, sollte man die so verlegen, daß Niemand in den Bereich der Anlage kommt oder eben Kabelbrücken nehmen

Gewerbehaftpflicht gibt es auch bei beiden Anbietern.

Bei dem Wert der Anlage lohnt das kaum, wir haben für 80.000 € monatlich ca. 70 € zu zahlen.
DB
Inventar
#8 erstellt: 27. Nov 2016, 11:38
Hallo,


Zayne (Beitrag #1) schrieb:
...
Ich habe ein recht gut ausgestattetes Arsenal an Partytechnik, perfekt für 18te Geburtstage, Hochzeiten oder was auch immer, da ich noch Schüler bin habe ich mir überlegt, dass man daraus eventuell ein kleines Taschengeld generieren könnte.
...
hin bringen, aufbauen, abbauen, abholen.
Diesen Service bietet hier in Dortmund komischer Weise fast niemand an.
...
pro Party (80€?)


der Grund, weshalb diesen Service niemand bietet, ist simpel: diese Geschäftsidee ist von vornherein notleidend, das wird ein reines Zuschußgeschäft.
Schon allein die Tatsache, daß die Sachen ohne Aufsicht des Eigentümers betrieben werden sollen, birgt ein hohes Beschädigungsrisiko. Das will dann natürlich niemand gewesen sein oder der Fehler soll schon vorher dagewesen sein und dann bist Du un der Nachweispflicht.
Wenn Du Geld verdienen willst, dann räume in der Kaufhalle Regale ein oder trage Zeitungen aus. Dabei wird der Verdienst höher sein.


MfG
DB
bierman
Inventar
#9 erstellt: 28. Nov 2016, 21:04

DB (Beitrag #8) schrieb:

Wenn Du Geld verdienen willst, dann räume in der Kaufhalle Regale ein oder trage Zeitungen aus. Dabei wird der Verdienst höher sein.


Bitter, aber so ist es.

Meines Wissens kann man sowas, wenn anderweitig berufstätig, als USt-freie Privatrechnung abrechnen und in der Steuererklärung dem Finanzamt angeben. Ob das dann Verleih oder Dienstleistung ist (oder beides) dürfte egal sein. So hab ich das vor ein paar Jahren mal von nem Bekannten gehört der immerhin Steuerberater ist.
Wenn das falsch ist, bitte korrigieren.

Ob dein Preis angemessen ist? Keine Ahnung... wenn es damit "läuft" wohl schon. Immerhin ist das ein Preisbereich der von vielen prof. Vermietern kaum bedient wird.
Für "dry hire" sind wohl 3-5% vom Anschaffungspreis üblich. Die Fahrerei und Schlepperei, Zeit für die Einweisung usw. kommt halt noch mit drauf.
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