Das alte Thema "USENEXT"

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Marzipani
Stammgast
#1 erstellt: 06. Aug 2012, 17:01
Wie verhält sich das eigentlich mit USENEXT?
Bekannte von mir, welche eine mobile kleine Disko betreiben ziehen ihre Musik immer brav von Usenext. Meiner Meinung ist das doch illegal, wenn man diese Musik für öffentliche Veranstaltungen verwendet, oder? Jedenfalls deren Argument ist: "wir zahlen dafür, also haben wir die Musik auch bezahlt". Wie mir bekannt ist, zahlen die doch aber nur für den Account und nicht für die Musik, richtig?

Bitte widerlegt meine Gedanken, bzw bestätigt das. Und woher kann ich ein öffentlich geltendes Dokument beziehen wo explizit drin steht das es illegal ist, (falls es so ist) um denen das mal vor die Nase zu reiben...

Wäre dankbar für ein paar Antworten.


[Beitrag von Marzipani am 06. Aug 2012, 17:10 bearbeitet]
scauter2008
Inventar
#2 erstellt: 06. Aug 2012, 18:12
gute frage

Tarif 30 ~10euro 30gb
ein Lied im MP3 Format hat rund 5mb
~6000 Lieder
~macht nicht mal 1cent pro Lied

Amazon ~1 Euro pro Lied bzw 5-15euro je Album



Serverfarmen: 4 USA + 4 Niederlande

das kann also nicht mit rechten Dingen zu gehen
dj_suki
Inventar
#3 erstellt: 06. Aug 2012, 22:07
usenext bietet nichts weiter als einen filesharing-Zugang. Da man nicht davon ausgehen, kann, dass die Quelle legal erstellt oder legal lizensiert zum download bereitsgestellt wird, ist die Kopie (also der Download) eine Urheberrechtsverletzung.
kallekenkel
Stammgast
#4 erstellt: 07. Aug 2012, 08:29
Wenn du beim Händler auf der Straße eine gebrannte CD kaufst, ist das doch auch nicht legal, bloß weil du für die CD bezahlt hast.
Tacco-T
Schaut ab und zu mal vorbei
#5 erstellt: 07. Aug 2012, 10:16
Usenext selbst ist als Usenetprovider natürlich legal! Das Usenet existiert ja parallel zum Internet und man braucht, um dort Zugang zu haben, eben einen Zugangsanbieter - in diesem Fall wohl Usenext. Das entspricht nichts anderem als einem Internetprovider (Alice, 1&1 etc.) für das Internet. Und Marzipani, du hast recht, deine Bekannten zahlen für den Zugang, nicht für die Musik.

Es ist auch kein Filesharing, wie dj_suki meint, denn bei diesem müsste man auch Daten hochladen. Das ist beim Usenet nicht der Fall. Viele Leute verwenden das Usenet, weil man dort aufgrund der technischen Gegebenheiten praktisch anonym unterwegs ist und zudem die Geschwindigkeit im Gegensatz zum Filesharing konstant hoch bleibt.

Dennoch ist natürlich der Download von Filmen, Musik etc. in den meisten Fällen nicht legal - wie eben auch im Internet. Otto-Normalbürger wird dabei aber nicht erwischt, weil es wie gesagt recht anonym zugeht. Trotzdem würde ich persönlich die dort gedownloadede Musik nicht für öffentliche Verantstaltungen verwenden, die zudem vermutlich kommerziell sind... BTW, Muss man da nicht auch noch GEMA-Abgaben zahlen??
Danny_DJ
Inventar
#6 erstellt: 07. Aug 2012, 11:05
ist doch ganz einfach:

ist usenext ein irgendwie gearteter SHOP? NEIN?
sind die dort gehosteten tracks mit irgendeiner art offizieller identität von den künstlern als kostenlos zum download bereitgestellt? NEIN?

dann isses natürlich nix weiter als das übliche illegale file sharing. wer mit verkaufter musik geld verdient, soll diese gefälligst auch selbst über einen legalen weg kaufen.

wenn künstler musik verschenken, dann tun sie das auf offiziellen kanälen wie ihren webseiten, bei bandcamp, soundcloud, facebook und den großen promoseiten wie XLR8R und co.
The_Hannibal
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 07. Aug 2012, 11:09
Musik für den privaten Gebraucht raubkopieren ist ja schon höchst illegal, aber dann noch gewerblich nutzen und damit Geld verdienen?

Deine Bekannten sollten sich schleunigst was Legales suchen!
-Flow-
Inventar
#8 erstellt: 07. Aug 2012, 11:09
Ich kann mir auch einen Rapidshareaccount kaufen und damit dann Musik ziehen, macht das Ganze nicht legaler.
Marzipani
Stammgast
#9 erstellt: 07. Aug 2012, 11:16
Ok danke für die vielen Bestätigungen.

Sofern noch niemand beim Gesetz wegen soetwas aufgefallen ist, was könnte den passieren, wenn jemand kontrolliert wird, der solche Musik öffentlich zur Verfügung stellt, also ab spielt und vorallem WO kann ich mich hin wenden um das bestätigen zu lassen was hier diskutiert wird?

Bei der Gema oder GEZ schon mal nicht, denn da habe ich schon einmal vorsichtig angefragt...


[Beitrag von Marzipani am 07. Aug 2012, 11:20 bearbeitet]
-Flow-
Inventar
#10 erstellt: 07. Aug 2012, 11:32
Ähm, willst du deine Kumpels denunzieren, oder was?

Sorry, aber das unterstütze ich hier sicher nicht!
Marzipani
Stammgast
#11 erstellt: 07. Aug 2012, 11:41
Wasn das jetzt für eine blöde Antwort. Nein natürlich sicher nicht. Ich will nur nicht das sie mal böse auf die Nase fallen. Das Problem, sie glauben mir nicht, lassen sich nix sagen, wenn es um Technik geht, das heisst der Sound ist nicht immer grade toll und naja, aber die Musik ist gut was sie machen! Und die sind noch ganz am Anfang. Wäre doch blöd wenn das jetzt schon wieder kaputt geht. Wat denkstn wie ich kämpfen musste den klar zu machen wie man nur das Micro richtig hält...
-Flow-
Inventar
#12 erstellt: 07. Aug 2012, 11:43
Ähm, du willst sie nicht denunzieren sondern nur, dass sie mal auf die Nase fallen... Alles klar...
Bin dann raus.

Grüße

Flo
Marzipani
Stammgast
#13 erstellt: 07. Aug 2012, 11:45
Les meinen Post mal richtig und dreh mir das Wort nicht um...
-Flow-
Inventar
#14 erstellt: 07. Aug 2012, 11:49
Sorry, tatsächlich verlesen. Mea culpa.

Dein Ansprechpartner wäre dann am ehesten ein Anwalt. Filesharing bzw. das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke stellt eine Straftat (glaube nach dem Urhebergesetz) dar. Zusätzlich folgen zivilrechtliche Forderungen (die vielzitierten Abmahnungen).
Insofern wären deine Kumpels im schlimmsten Fall vorbestraft und mit vierstelligen Forderungen der Musikindustrie belastet.

Die GEMA bzw. GEZ hat damit überhaupt nichts zu tun, klar, dass die dir da nichts zu sagen können. Die Musikverbände könnten dir das eventuell auch bestätigen, da würde ich aber höllisch aufpassen bei, einige der Labels sind ganz scharf auf sowas.

Grüße

Flo

EDIT:

Gerade mal kurz geschaut: § 106 UrhG sollte darauf passen. Zusätzlich noch ein eventueller Wettbewerbsverstoß, weil die Veranstalter sich dadurch ungerechtfertigte Vorteile gegenüber Mitbewerbern verschaffen.
Zum Strafmaß kann ich nun wirklich nichts sagen, allerdings ist zu beachten, dass sie durch die Verwendung der Werke ja Geld verdienen, somit eine höhere kriminelle Energie als beim bloßen Heimgebrauch zu unterstellen sein könnte.


[Beitrag von -Flow- am 07. Aug 2012, 11:55 bearbeitet]
Marzipani
Stammgast
#15 erstellt: 07. Aug 2012, 11:55
Danke, dann muss ich mich mal an so jemanden wenden und da weiter nach haken. Hoffe nur der Anwalt will dafür kein Geld haben
-Flow-
Inventar
#16 erstellt: 07. Aug 2012, 11:56
Gerade noch was editiert.

Wieso musst DU dich eigentlich darum kümmern? Ist doch deren Sache!
-Flow-
Inventar
#18 erstellt: 07. Aug 2012, 11:57
Hm, ganz vielleicht kann dir ein Staatsanwalt weiterhelfen, allerdings wird es schwer, da an den richtigen zu kommen...

Grüße

Flo


[Beitrag von -Flow- am 07. Aug 2012, 11:59 bearbeitet]
Marzipani
Stammgast
#19 erstellt: 07. Aug 2012, 12:03

-Flow- schrieb:
Gerade noch was editiert.

Wieso musst DU dich eigentlich darum kümmern? Ist doch deren Sache!


Müssen tu ich garnix. Ich stelle hin und wieder nur meine Technik für die zur Verfügung und versuche denen Tips zu geben und ich meine als "Techniker" (auch wenns für mich Hobby ist) gehört das dazu auf so etwas hinzuweisen.

Nur mehr als sagen und evtl Dokumente vor zu zeigen, in denen ersichtlich ist, das die nen Fehler machen, kann ich auch nicht.
-Flow-
Inventar
#20 erstellt: 07. Aug 2012, 12:06
Ah, ok. Wenn's meine Technik wär', würde ich denen wohl auch was erzählen.
kallekenkel
Stammgast
#21 erstellt: 07. Aug 2012, 13:16
Also ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld mehrere Fälle, wo legitime Forderungen von diversen Anwälten kamen, welche im Namen der Verlage tausende (ernsthhaft) Euro eingefordert haben. Berichte und sogar YouTube Videos gibt es zu dem Thema genug.. Und da geht es gerade mal um die private Nutzung (wobei sich die Fälle auf p2p beziehen, nicht aufs Usenet).

Deine Bekannten nutzen die Musik gewerblich.. Da bleibt nur zu hoffen, dass sie nicht mit Privatvermögen für ihr Unternehmen haften.
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