Verzweifelt, In-Ear's bis 80 Euro

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deenow
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 07. Aug 2013, 20:43
Liebes Hifi-Forum

Ihr denkt euch nun bestimmt "wieder mal ein ich suche KH bis 80 euro Thread", der hat die SuFu nicht benutzt. Nun so ist es nicht, um ehrlich zu sein verbringe ich nun schon 4 Stunden damit passende KH zu finden. Zum Glück bin ich dabei auf dieses Forum gestossen und konnte mir schon ziemlich viel Wissen über KH aneignen. Gestern hatte ich noch absolut keine Ahnung von In-ears, danke dafür.

maximales Budget
liegt bei 80 bis allerhöchstens 100 Euro

Musikgeschmack
Ausschliesslich Rap/Hip

darf Deine Umgebung etwas davon mitbekommen, dass Du gerade Musik hörst?
Nein

In welchen Situationen kommen die KH zum Einsatz?
Bus / Bahnfahren, zu Hause am Laptop (werden nicht beim Sport benutzt)
täglich 4 Stunden im Einsatz - qualität sehr wichtig

bereits vorhandenes Equipment
1. Sennheiser CX 200 Street - grundsätzlich zufrieden, könnte ein Tick mehr Bass haben
2. Urbeats (neue Version) - nicht mein Geschmack, zu basslastig und zu dumpf (glaube das sind die richtigen Ausdrücke)

(beide verloren)

Kommt ein Equalizer zum Einsatz (z. B. bei einem Mobilgerät/ Mp3-Player)?
Nein Iphone Einstellungen sind lediglich auf Hip Hop

besondere Bitten/Wünsche
Bitte KEINE Shure oder Fischer Audio Eterna Vorschläge, ich mag die Form nicht (Kabel über's Ohr)
Brainwavz M5 würde glaube ich zu mir passen jedoch gibt's in der Schweiz keinen Shop, welcher diese Produkte verkauft. Bei mp4nation dauert mir der Versand zu lange.
Klipsch S4 soll angeblich massive Qualitätsprobleme haben, könnt ihr das bestätigen?

Gibt's ausser den genannten überhaupt noch Produkte welche ihr empfehlen würdet?
Ich bin für jegliche Hilfe unendlich dankbar.

mfG dee


[Beitrag von deenow am 07. Aug 2013, 20:46 bearbeitet]
Acurus_
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 07. Aug 2013, 20:50
deenow
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 07. Aug 2013, 21:04
Danke für die rasche Antwort.

Wie sind die 101iE vom Sound her?

Habe vergessen zu erwähnen, dass sie nicht zu basslastig sein sollen und vor allem die Mitten gut auflösen können.
Ich möchte die Stimmen klar verstehen, hören.
Hellfire13
Inventar
#4 erstellt: 07. Aug 2013, 21:50

deenow (Beitrag #1) schrieb:

Klipsch S4 soll angeblich massive Qualitätsprobleme haben, könnt ihr das bestätigen?

Nein nein, im Großen und ganzen sind die Dinger genauso gut oder schlecht verarbeitet wie so ziemlich jeder andere In-Ear im Bereich bis sagen wir mal 100€ auch, da kommt es schlichtweg auf die allgemeine Handhabung an. Wenn man die Dinger einfach immer in die Hosentasche stopft oder auch sonst nicht halbwegs pfleglich damit umgeht, dann gibt's halt schonmal recht schnell nen Kabelbruch oder sonst einen Defekt. Grundsätzlich sollte man In-Ears möglichst immer in einer Aufbewahrungsbox transportieren/aufbewahren und das Kabel locker(!!!) um ein paar Finger wickeln, dann gibt'S in der Regel keine Probleme mit der Haltbarkeit.

Wenn du aber sowieso keinen allzu basslastigen In-Ear suchst, dann bist du bei den S4 an der falschen Adresse, die Dinger gehören nämlich schon ziemlich eindeutig in die Kategorie "Bassbomber", da gibt's nicht viele noch bassigere Alternativen ;). Auch die schon empfohlenen Beyer DTX101 gehören soweit ich weiß mehr oder weniger in diese Kategorie, die sollen ähnlich badewannig (also hass- und höhenbetont) wie auch die Klispch S4 sein.

Wenn es eben nicht so basslastig sein soll könnten vielleicht ein Brainwavz M3 oder ein MEElectronics A161P passend sein, die gehen beide eher in eine etwas neutralere Richtung mit schön klaren Mitten und guter Auflösung ;).


[Beitrag von Hellfire13 am 07. Aug 2013, 21:53 bearbeitet]
deenow
Schaut ab und zu mal vorbei
#5 erstellt: 07. Aug 2013, 23:00
Besten Dank für die ausführliche Antwort =)

Damit man mich nicht falsch versteht ein guter präziser Bass darf gerne sein jedoch nicht so einer wie bei den UrBeats wo die Höhen und Mitten übertönt werden.

Wie es aussieht wird's wohl trotzdem ein Produkt von Brainwavz.
Soll ich da jetzt speziell für HipHop lieber zu den M3 oder M5 greifen?

Wo bestehen da die grössten Unterschiede?
Hellfire13
Inventar
#6 erstellt: 08. Aug 2013, 01:04
Soweit ich weiß sind die M5 bassiger während der M3 nurnoch eher leicht bassbetont sein soll. Persönlich gehört hab' ich allerdings beide noch nicht. Vom M5 liest man in letzter Zeit übrigens relativ häufig von Qualitätsproblemen (unsaubere Verarbeitung, ungleiche Lautstärke auf beiden Seiten, kaputte Treiber), während der M3 davon wohl nicht betroffen ist (werden vermutlich von von unterschiedlichen Herstellern gebaut, "Brainwavz" an sich ist nämlich nur der Markenname, die kaufen nur von (offensichtlich) verschiedenen OEM-Herstellern ein und pappen dann ihren Namen drauf). Du könntest dir vielleicht auch erstmal über Headsound ein paar Demohörer zur Probe bestellen und dich dann entscheiden (nicht von dem " Zur Zeit nicht lieferbar"-Status abschrecken lassen, das heißt nur, das die entsprechenden Demos gerade unterwegs sind, die kommen in der Regel recht schnell wieder rein) ;).
deenow
Schaut ab und zu mal vorbei
#7 erstellt: 08. Aug 2013, 17:46
Das mit den Demohörern scheint eine Gute Idee zu sein jedoch wohne ich in der Schweiz, selbst ein kauf der Köpfhörer würde mich 25 Euro mehr Kosten habe ich gerade bemerkt, was den KH unnötig teuer macht.

Nun steh ich wieder an der selben Stelle...

Was haltet ihr von RHA Audio?
Die haben brandneue KH welche mich sehr ansprechen jedoch weiss ich nicht wie sie klangmässig sind, haben aber 3 Jahre Garantie und ich könnte sie problemlos wieder zurückschicken, ein Versuch wert?

http://store.apple.c...pfhörer?fnode=49&p=1
Happyburial
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 08. Aug 2013, 20:51
Auf das Budget ist doch der Ultimate Ears UE700 perfekt zugeschnitten.
Der klingt, was Präzision des Basses und Auflösung angeht, sogar eher wie ein Hörer für mindestens 150 Euro, wenn nicht mehr.

Grüße, Simon
Hellfire13
Inventar
#9 erstellt: 08. Aug 2013, 22:06
Der ist allerdings schon eher schlank im Bass, da die neuen In-Ears laut dem TE ruhig noch einen Ticken mehr Bass als die ohnehin schon nicht sonderlich bassscheuen Senni CX200 haben dürfen scheint mir der UE700 da nicht allzu gut zu passen.
deenow
Schaut ab und zu mal vorbei
#10 erstellt: 08. Aug 2013, 22:48
Danke für die Antworten!

Nun war vorhin im Apple Store, habe mir die RHA MA600i geholt.

Zu Hause angekommen, ausgepackt absolut Begeistert vom Lieferumfang, toll.
Linken Hörer rein, Musik angemacht, WOW genau mein Geschmack.
Gleich mal rechten Hörer rein, schlag ins Gesicht, bei den rechten kommt kein Bass durch.
(auch mit anderen Geräten und Aufsetzern versucht)

Apple Rechnung gecheckt, da steht ernsthaft: "Keine Retouren bei geöffneter Ware akzeptiert"

Heisst das jetzt ich kann die Kopfhörer nicht mal Umtauschen?
vanda_man
Inventar
#11 erstellt: 08. Aug 2013, 23:59
Ganz einfach: du gehst morgen hin, schilderst den Defekt vor und die müssten ihn dir umtauschen.
So eine Retour gilt meistens nur, wenn man mit dem Produkt nicht zufrieden ist oder es doch nicht braucht.
Ein nicht 100% funktionsfähiges Gerät dürfen sie dir dadurch immer noch nicht verkaufen.
Hellfire13
Inventar
#12 erstellt: 09. Aug 2013, 13:12

deenow (Beitrag #10) schrieb:


Apple Rechnung gecheckt, da steht ernsthaft: "Keine Retouren bei geöffneter Ware akzeptiert"

Heisst das jetzt ich kann die Kopfhörer nicht mal Umtauschen?


Na, aber hallo, natürlich hast du da die gesetzliche Gewährleistung drauf, auch Apple steht schließlich nicht über dem Gesetz 8). Du hast allerdings (erstmal) keinen Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufes (also "Geld zurück"), sondern zunächst "nur" einen Anspruch auf die Beseitigung des Mangels (grundsätzlich hat der Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung, beim dritten Mal darf man dann vom Kauf zurücktreten), also entweder Reparatur oder Austausch der Ware (und zwar nach deiner Wahl, heißt also, du kannst in aller Regel direkt ein neues Austauschgerät verlangen ;)).

Grundsätzlich kannst du natürlich auch fragen, ob du direkt das Geld zurück bekommst, allerding bist du da erstmal auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, verpflichtet ist er dazu (zunächst) nicht.
JacquesDu
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 17. Apr 2016, 11:23

Hellfire13 (Beitrag #12) schrieb:

deenow (Beitrag #10) schrieb:


Apple Rechnung gecheckt, da steht ernsthaft: "Keine Retouren bei geöffneter Ware akzeptiert"

Heisst das jetzt ich kann die Kopfhörer nicht mal Umtauschen?


Na, aber hallo, natürlich hast du da die gesetzliche Gewährleistung drauf, auch Apple steht schließlich nicht über dem Gesetz 8). Du hast allerdings (erstmal) keinen Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufes (also "Geld zurück"), sondern zunächst "nur" einen Anspruch auf die Beseitigung des Mangels (grundsätzlich hat der Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung, beim dritten Mal darf man dann vom Kauf zurücktreten), also entweder Reparatur oder Austausch der Ware (und zwar nach deiner Wahl, heißt also, du kannst in aller Regel direkt ein neues Austauschgerät verlangen ;)).

Grundsätzlich kannst du natürlich auch fragen, ob du direkt das Geld zurück bekommst, allerding bist du da erstmal auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, verpflichtet ist er dazu (zunächst) nicht.
:prost


Ich hole den Thread aus der Versenkung, damit sich solche Unwahrheiten nicht halten, denn inhaltlich liegt der Autor teilweise falsch.

Maßgeblich bei einem Kaufvertrag gemäß § 433 BGB, sind die in § 437 BGB aufgeführten Mängelrechte. Es gilt hier, was bereits wegen der Abfolge der dort genannten Mängelrechte deutlich wird, nach Nr. 1 der sog. Vorrang der Nacherfüllung, die sich wiederum aus § 439 BGB ergibt. Dessen Abs. 1 überlässt dem Käufer die Wahl, ob er die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Hier gilt allerdings Abs. 3 des § 439 BGB:
"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung (...) verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte."
Bei Kleinigkeiten kann der Verkäufer somit sehr wohl nachbessern und muss gerade nicht neu liefern.

Wichtig ist: Zwar ist in § 440 S. 2 BGB die Rede von einem zweiten fehlgeschlagenen Versuch der Nacherfüllung, doch hierdurch wird dem Verkäufer KEIN zweimaliges Recht zur Nacherfüllung eingeräumt, siehe Weidenkaff in: Palandt, BGB, § 440 Rz. 2. Mit anderen Worten muss der Käufer daher bloß einmal eine "Reparatur" erdulden und kann dann direkt die weiteren Mängelrechte nach § 437 Nr. 2, 3 BGB geltend machen.

Weshalb sich der Irrglaube, der Käufer könnte erst nach zweimal erfolgter Nacherfüllung zurücktreten, hartnäckig hält, erschließt sich mir nicht.


[Beitrag von JacquesDu am 17. Apr 2016, 11:33 bearbeitet]
XperiaV
Inventar
#14 erstellt: 17. Apr 2016, 13:14
Warum holst du ein fast 3 Jahre alten Thread aus der Versenkung?
Horvath
Gesperrt
#15 erstellt: 17. Apr 2016, 13:35

JacquesDu (Beitrag #13) schrieb:

Hellfire13 (Beitrag #12) schrieb:

deenow (Beitrag #10) schrieb:


Apple Rechnung gecheckt, da steht ernsthaft: "Keine Retouren bei geöffneter Ware akzeptiert"

Heisst das jetzt ich kann die Kopfhörer nicht mal Umtauschen?


Na, aber hallo, natürlich hast du da die gesetzliche Gewährleistung drauf, auch Apple steht schließlich nicht über dem Gesetz 8). Du hast allerdings (erstmal) keinen Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufes (also "Geld zurück"), sondern zunächst "nur" einen Anspruch auf die Beseitigung des Mangels (grundsätzlich hat der Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung, beim dritten Mal darf man dann vom Kauf zurücktreten), also entweder Reparatur oder Austausch der Ware (und zwar nach deiner Wahl, heißt also, du kannst in aller Regel direkt ein neues Austauschgerät verlangen ;)).

Grundsätzlich kannst du natürlich auch fragen, ob du direkt das Geld zurück bekommst, allerding bist du da erstmal auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, verpflichtet ist er dazu (zunächst) nicht.
:prost


Ich hole den Thread aus der Versenkung, damit sich solche Unwahrheiten nicht halten, denn inhaltlich liegt der Autor teilweise falsch.

Maßgeblich bei einem Kaufvertrag gemäß § 433 BGB, sind die in § 437 BGB aufgeführten Mängelrechte. Es gilt hier, was bereits wegen der Abfolge der dort genannten Mängelrechte deutlich wird, nach Nr. 1 der sog. Vorrang der Nacherfüllung, die sich wiederum aus § 439 BGB ergibt. Dessen Abs. 1 überlässt dem Käufer die Wahl, ob er die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Hier gilt allerdings Abs. 3 des § 439 BGB:
"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung (...) verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte."
Bei Kleinigkeiten kann der Verkäufer somit sehr wohl nachbessern und muss gerade nicht neu liefern.

Wichtig ist: Zwar ist in § 440 S. 2 BGB die Rede von einem zweiten fehlgeschlagenen Versuch der Nacherfüllung, doch hierdurch wird dem Verkäufer KEIN zweimaliges Recht zur Nacherfüllung eingeräumt, siehe Weidenkaff in: Palandt, BGB, § 440 Rz. 2. Mit anderen Worten muss der Käufer daher bloß einmal eine "Reparatur" erdulden und kann dann direkt die weiteren Mängelrechte nach § 437 Nr. 2, 3 BGB geltend machen.

Weshalb sich der Irrglaube, der Käufer könnte erst nach zweimal erfolgter Nacherfüllung zurücktreten, hartnäckig hält, erschließt sich mir nicht.

So viel bla bla um bla bla.
JacquesDu
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 18. Apr 2016, 17:05

XperiaV (Beitrag #14) schrieb:
Warum holst du ein fast 3 Jahre alten Thread aus der Versenkung?


Du meinst wohl einEN?

Weil es genügend Ahnungslose gibt, die sich in Threads wie diesem, trotz seines Alters,über juristische Grundlagen informieren. Wenn diese wiederum ebenfalls von Ahnungslosen vermittelt werden, landet mindestens einer auf der Nase.
Sich bloß auf irgendwelches Geschwafel über den Klang von Lautsprechern und Ohrstöpseln zu beschränken, ist natürlich einfacher....
XperiaV
Inventar
#17 erstellt: 18. Apr 2016, 17:42
Wenn Dir das Thema so am Herzen liegt wäre es evtl.hilfreicher ein Extra Thread (evtl. gibt es einen über dieses spezielle Thema?) aufzumachen.
Glaube kaum dass hier in den letzten 2 Jahren jemand gelesen hat.
Stedefreund
Stammgast
#18 erstellt: 18. Apr 2016, 21:28
Kurzum: Der Verkäufer kann vom vorrangigen Recht der Nachbesserung gebrauch machen. Es liegt im Ermessen des Käufers ob er eine Neulieferung oder eine Nachbesserung verlangt. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen kann der Käufer vom KV zurücktreten und ggf. auf Schadensersatz klagen.
JacquesDu
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 18. Apr 2016, 22:02

Stedefreund (Beitrag #18) schrieb:
Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen kann der Käufer vom KV zurücktreten und ggf. auf Schadensersatz klagen.


Es wird abenteuerlich. Weshalb der Hinweis auf § 325 BGB? Der Fragesteller hat doch nicht einmal im Ansatz einen Hinweis auf SE gegeben und schon gar nicht auf den Wunsch, einen Anspruch klageweise geltend zu machen.

Hauptsache geantwortet?


[Beitrag von JacquesDu am 18. Apr 2016, 22:02 bearbeitet]
ApeOfTheOuterspace
Inventar
#20 erstellt: 18. Apr 2016, 22:18

JacquesDu (Beitrag #16) schrieb:

Du meinst wohl einEN?


Wenn dein Selbstwertgefühl davon abhängt, dich anhand der Rechtschreibfehler anderer zu exponieren, tust du mir leid.
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