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Ist sowas erlaubt . !+A -A |
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Autor |
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ViSa69
Inventar |
14:04
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#1
erstellt: 03. Jan 2012, |||||
Erstmal frohes neues an alle ! Schaut euch mal bitte ![]() Wie ist eure Meinung dazu ... kann sowas überhaupt richtig funktionieren ... ?! Es geht um folgendes: Obwohl ich in einer 30er-Zone wohne wird hier dennoch gerast wie bekloppt. Die Polizei und Stadtverwaltung kümmert es nicht ... da heißt es nur lapidar: "Es ist ja noch nichts passiert" ... ![]() ![]() Mal angenommen das funktioniert tatsächlich recht zuverlässig, aber: -Ist sowas überhaupt zulässig ? -Reicht das aus um einen eventuell erwischten Raser zu belangen ? In der Realität läuft es doch folgendermaßen ab: Man packt einen Raser (Fz.Typ, Kennz., Zeit, Datum & Ort etc.) geht zur Polizei macht ne Anzeige und es ist eigentlich bereits schon dann eine Totgeburt weil man es nicht nachweisen kann ... in den allermeisten Fällen steht doch Aussage gegen Aussage ... ![]() Ein paar Statements eurerseits sind erwünscht ... Google spuckt dazu leider nicht wirklich was aus ... ![]() Gruß, ViSa |
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CptPuff
Ist häufiger hier |
14:19
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#2
erstellt: 03. Jan 2012, |||||
Hallo, ich kann mir das nicht vorstellen. Deine Geräte müssten geeicht sein, um rechtskräftige Bilder zu machen. |
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Gemini02
Hat sich gelöscht |
14:36
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#3
erstellt: 03. Jan 2012, |||||
Vor allem ist es verboten Personen ohne Erlaubnis zu fotografieren, egal in welcher Form. Befindet sich Deine Strasse auf einem Schulweg ? sprich Deinen Ortsteil Polizisten doch mal an ob er eine Aktion mit Schülern oder einem Kindergarten starten kann bei der die Raser vor Ort zur Rede gestellt werden, das bewirkt manchmal Wunder. Gemini |
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OSwiss
Administrator |
04:35
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#4
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
Nein, definitiv nicht !! Die Überwachung des Straßenverkehrs sowie die Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten mit mobilen und stationären Überwachungseinrichtungen ist eine gesetzlich übertragene Pflichtaufgabe. Die Übertragung von Verkehrsüberwachungsaufgaben einschließlich deren Ausführung auf Private ist ausgeschlossen. Demnach sind – neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung befugten Polizei – die Straßenverkehrsbehörden (dies sind die nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden) für die Verkehrsüberwachung zuständig. Quellen: - § 44 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Richtlinien für die Überwachung des Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gruß Olli. |
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RoA
Inventar |
11:39
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#5
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
Eine Ordnungswidrigkeit kann JEDER anzeigen, nur muß sie bewiesen werden, was bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht so einfach ist wie bspw. beim Falschparken oder -fahren in der Einbahnstrasse. Vom Bußgeld selbst sieht man allerdings nichts, das macht es weniger attraktiv, und das ist dann auch der einzige Hinderungsgrund, denn ansonsten würde es überall nur so von Blockwärtern wimmeln. ![]() |
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OSwiss
Administrator |
12:09
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#6
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
Selbstverständlich KANN das jeder. Nur hat das mit dem Kontext der eigentlichen Frage überhaupt nichts zu tun. ![]()
Und das ist auch gut so – schließlich verfahren wir in diesem Lande nicht nach dem "Headhunter"-Prinzip. Gruß Olli. |
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ViSa69
Inventar |
14:56
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#7
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
Und die kümmert es nicht weil ja noch nichts passiert ist. ![]() ![]() Muss wirklich erst eine Person mit seinem Leben / Gesundheit herhalten damit sich was tut ? Ist doch zum kotzen ... !! Ich habe schon mal Raser angezeigt ... das Ergebniss kann sich hier jeder denken. Aus Mangel an Beweisen eingestellt. Nun gibt es technische Möglichkeiten diesen Beweis zu erbringen, aber das ist wiederum nicht erlaubt. Tolle Wurst ... ![]() Gruß, ViSa |
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Zaianagl
Inventar |
15:47
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#8
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
Was spricht dagegen n paar Schilder aufzustellen oder nen "Raser" mal ins persönliche Gespräch zu nehemen? |
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peacounter
Inventar |
17:11
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#9
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
evtl. würde ne ordentlich formulierte offizielle eingabe eher was bringen. zumindest wäre die behörde zu einer schriftlichen stellungnahme verpflichtet und dann hättest du was in der hand, um weitere maßnahmen einzuleiten. einfach die polizei anrufen ist eher nicht erfolgversprechend. ne unterschriftenaktion in der ganzen strasse wäre vielleicht auch als unterstützende maßnahme sinnvoll.
ist ja auch logisch. du würdest auch nicht ohne beweise juristisch verfolgt werden wollen.
nee, gibt es eben garnicht. ohne eichprotokoll und den klaren ausschluß der manipulierbarkeit wäre so eine messung auch dann nichts wert, wenn sie nicht gegen verfassungsrechtliche grundsätze verstieße. grüße, P |
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cbv
Inventar |
17:14
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#10
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
So pauschaliert ist das nicht korrekt, auch wenn es in der vorliegenden Sache stimmt. Selbstverständlich kann man Personen auch ohne deren Erlaubnis fotographieren -- nämlich dann, wenn sie nicht das prädominante Objekt der Aufnahme sind. Ansonsten wäre es extrem problematisch, Sehenswürdigkeiten u.ä. zu knipsen. In diesem Fall sind die abgelichteten Personen nur "Beiwerk." Gleiches gilt für Versammlungen oder im Bereich der Zeitgeschichte. |
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ViSa69
Inventar |
17:34
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#11
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
Ich / Wir Anwohner haben schon ganze Ordner gefüllt mit den Schreibverkehren. Unterschriften wurden auch schon gesammelt. Das Problem wird schlichtweg ignoriert - bzw. heruntergespielt. Unglaublich sowas. Man könnte praktisch von Behörden(un)willkür sprechen. So makaber es auch klingen mag ... aber wir wünschen uns hier schon fast einen (schweren) Unfall damit die Stadtverwaltung endlich mal ihren fetten Ar... bewegt. Kann man die eigentlich rechtlich belangen, z.B. wegen Untätigkeit oder so ? Aber vermutlich hätte man dann auch wiederum das Problem der Nachweisbarkeit ... ![]() Seufz ... ![]() Gruß, ViSa [Beitrag von ViSa69 am 04. Jan 2012, 17:36 bearbeitet] |
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cbv
Inventar |
18:06
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#12
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
Prinzipiell ja, wegen Untätigkeit und/oder Pflichtverletzung/-versäumnis im Amt. Desweiteren könnte man über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken. Ob das etwas bringt, steht auf einem anderen Blatt. Vorallem dann, wenn tatsächlich noch kein (schwerer) Unfall vorgefallen ist. Eventuell öfter mal einen (leeren) Kinderwagen auf die Straße rollen lassen, wenn einer angerast kommt... [Beitrag von cbv am 04. Jan 2012, 18:12 bearbeitet] |
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peacounter
Inventar |
18:33
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#13
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
gaaaanz tolle idee ![]() wenn dann einer ausweicht und sach- oder gar personenschaden entsteht, ist derjenige dran, der den kinderwagen geschubst hat. und zwar mit recht !! P |
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cbv
Inventar |
21:30
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#14
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
Es dürfte schwierig werden, nachzuweisen, dass der Kinder- oder meinet wegen auch Einkaufswagen tatsächlich absichtlich auf die Straße geschubbst wurde. Hingegen kann die überhöhte Geschwindigkeit nach einem eventuellen Unfall sehr wohl nachgewiesen werden... Hier wird regelmäßig das Haltegebot an Zebrastreifen mißachtet, ebenso das Rot an Fußgängerampeln. Wer sagt denn, daß mir das nicht aus Schreck passiert ist? [Beitrag von cbv am 04. Jan 2012, 21:32 bearbeitet] |
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peacounter
Inventar |
21:40
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#15
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
es geht nicht um die möglichkeit des nachweises, sondern um den unrechtsgehalt! wenn ich solche wildwestvorschläge höre, schwillt mir echt der kamm!!! stell dir mal vor, ein 18jähriger fahranfänger fährt mit seiner süßen unkonzentriert zu schnell durch die strasse, dann muß er ausweichen, weil ein vollidiot den kinderwagen schubst, knallt unglücklich seitlich gegen ein hindernis und die freundin mit dem schädel gegen die scheibe. am ende liegt sie lala wie gemüse im krankenhaus und braucht bis an ihr lebensende nen zivi! da ist es egal, ob man's dem schubser nachweisen kann oder nicht! das ist sch... ![]() aber mal unabhängig davon ist die nachweisbarkeit garnicht mal so unwahrscheinlich. ne ordentliche befragung seitens ausgebildeter kriminaler ist nicht so ganz ohne. da werden zeugen schon in die mangel genommen (und oft ohne es zu merken) und gerade wenn der schubser mit dem leeren kinderwagen nicht der erste war, würde ich dem betreffenden raten, sich warm anzuziehen! P |
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peacounter
Inventar |
21:41
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#16
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
im zweifelsfall du selber und dein gewissen! [Beitrag von peacounter am 04. Jan 2012, 21:41 bearbeitet] |
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cbv
Inventar |
21:46
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#17
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
Laß mich überlegen. Äh, nein. NB: Aus dem einfachen Grund, weil mir GENAU DAS bereits passiert ist. Zum Glück lief der Kleine an der Hand meiner Frau. [Beitrag von cbv am 04. Jan 2012, 21:50 bearbeitet] |
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peacounter
Inventar |
21:55
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#18
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
wenns aus schreck passiert, braucht sich das gewissen nicht zu melden. wenn der kinderwagen oder sonstwas aber aus absicht zum erschrecken des fahrers geschubst wird (und genau das hast du vorgeschlagen), sollte sich das gewissen melden.
wenn nicht ist man halt gewissenlos. gibt's ja auch. P [Beitrag von peacounter am 04. Jan 2012, 21:57 bearbeitet] |
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cbv
Inventar |
22:09
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#19
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
30 Zonen werden in der Regel aus einem guten Grund eingerichtet, zB rund um Schulen und Kindergärten. Fährt dort jemand zu schnell, macht er das durchaus bewusst und nimmt dabei billigend in Kauf, vorallem Kinder zu gefährden. Mit großer Wahrscheinlichkeit hat die Person dabei noch nicht einmal ein schlechtes Gewissen. Bevor mir so ein Ar*ch dein oder mein Kind zum Krüppel fährt, schiebe ich ihm lieber den Kinderwagen vor den Kühler. Ohne schlechtes Gewissen. [Beitrag von cbv am 04. Jan 2012, 22:10 bearbeitet] |
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peacounter
Inventar |
22:30
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#20
erstellt: 04. Jan 2012, |||||
"einfach mal so", weil: könnte ja sein dass er sonst nichts lernt, oder was? du beschriebst keine situation, in der eine konkrete gefährdung bestand. wenn du "einfach mal so" nen wagen auf die strasse schiebst und dadurch jemand anderes zum krüppel wird bist du nicht nur genauso schlimm, sondern schlimmer als ein gedankenloser "zu-schnell-fahrer". und genau das würde (zum glück) auch ein gericht so sehen. tatsächlich und nur mal so zum nachdenken: das auf die strasse schubsen des kinderwagens ist eine vorsatztat. das zu-schnell-fahren eine fahrlässigkeit. wenn sich aus einem der beiden eine tötung oder schwere körperverletzung realisiert wird der vorsatztäter zu recht schlimmer bestraft!
genau das weißt du nicht. kann genauso gut sein, dass er das schild nicht gesehen hat und die gegend nicht kennt. P [Beitrag von peacounter am 04. Jan 2012, 22:32 bearbeitet] |
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Detektordeibel
Inventar |
09:45
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#21
erstellt: 05. Jan 2012, |||||
Gehts hier wirklich um irgendeine "Sicherheit" oder die Allüren eines Hobby-Blockwarts? Bei so Schwachsinn wie Kinderwagen auf die Straße schieben eher ein Fall für die Klappsmühle.
Wer das schriftlich braucht.
Also mal bissel auf dem Teppich bleiben. Das nunmal schneller 30 Sachen gefahren wird passiert nunmal einfach. Wir sind aber auch nicht mehr bei den Bremswegen der 50er Jahre, und Tempolimits ersetzen keine Verkehrserziehung bei Kindern. (und erwachsenen) |
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peacounter
Inventar |
22:16
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#22
erstellt: 06. Jan 2012, |||||
ich kann im prinzip die ängste schon verstehen. wenn ich an einer strasse leben würde, die für die kleinen unberechenbare risiken birgt und dort eigentlich eine gewisse sicherheit durch geschwindigkeitsbegrenzungen erreicht werden soll, wünscht man sich sicherlich nicht ganz zu unrecht ein tätigwerden der verantwortlichen behörde. letzte sicherheit gibt es aber natürlich nie und die zeiten, wo die kleinen einfach so auf die strasse laufen können, sind eben unwiederbringlich vorbei. wenn man das will, muß man in ne autofreie zone ziehen (was ich auch durchaus für sinnvoll halte. es sollte viel mehr gebiete geben, wo die stinker keinen zugang haben). aber einfach irgendwas auf die strasse schieben ist wie das unter strom setzen des metallgitters vor dem eigenen laden oder das schießen auf jeden, der unerlaubt das heimische grundstück betritt zu recht verboten. und auch das verfassungsrechtlich garantierte recht am eigenen bild hat imo mehr pro- als kontra-argumente auf seiner seite. unterm strich bleibt wie eigentlich immer, sich an die zuständige stelle zu wenden, unterstützung durch entsprechende organisationen zu suchen, evtl gar selber solche zu gründen, den zuständigen abgeordneten zu kontaktieren und vor allem: die blagen auf die tatsache vorzubereiten, dass das leben eben kein ponyhof mit vollkaskoversicherung und rückgaberecht ist. mal im ernst: früher war das auch nicht besser, sondern eher schlechter. wenn da die pferdekutsche des gutsherrn nen dreijährigen geplättet hat, konnte man froh sein, wenn es ne nette entschuldigung gab. grüße, P |
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coar2
Ist häufiger hier |
14:28
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#23
erstellt: 09. Jan 2012, |||||
Die ganze Seite besteht ja aus reinster Propaganda und Angst mache. Dass die software besonders genau funktioniert, kann ich mir auch nicht vorstellen. |
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peacounter
Inventar |
17:13
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#24
erstellt: 10. Jan 2012, |||||
dass der anbieter unseriös ist, kann man imo eh sofort erkennen. die frage war ja nur, ob sowas überhaupt erlaubt ist. hat hier jemand ne idee, wer dafür zuständig ist, dass denen mal aiuf die finger geschaut wird? das ist jetzt nicht meine blockwartmentalität ![]() grüße, P |
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coar2
Ist häufiger hier |
17:23
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#25
erstellt: 10. Jan 2012, |||||
gute Frage.. im Internet gibt es ja so einige Seiten, die mehr als fragwürdig sind. Diese sitzen aber meist im Ausland. |
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peacounter
Inventar |
18:25
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#26
erstellt: 10. Jan 2012, |||||
richtig, aber in deutschland gehostete seiten sollte man doch eigentlich irgendwo pinnen können, oder? die firma selbst ist mir egal, aber insgesamt könnte ein bischen hygiene da nicht schaden, finde ich. wer nämlich darauf achtet, sich im netz geschäftlich richtig zu verhalten, ist schon oft genug der gekniffene. grüße, P |
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coar2
Ist häufiger hier |
17:48
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#27
erstellt: 11. Jan 2012, |||||
Gegen zweifelhafte Seiten in Deutschland sollte man in der Tat was machen können. Wer dafür zuständig ist, weiß ich auch nicht. Aber im Zweifel kann man sowas auch bei der Polizei erfragen? |
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djtechno
Hat sich gelöscht |
17:19
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#28
erstellt: 01. Feb 2012, |||||
Sehe ich genauso. Schön,wenn du dann eine PDF, ein Word-dokument oder sonstwas mit foto drin und Geschwindigkeitsangabe hast, wird aber wohl sicher nicht anerkannt. Weil es weder geeicht noch geprüft ist, und manipulierbar. Könnte ja auch einer mit GImp oder Photoshop und Digicam hergehen, knipsen und Geschwindigkeitsangabe ins Bild reinpinseln um den Nachbarn zu bashen... Ohne Geeichtes und Zugelassenen Radargerät geht da nix. Und als Privatperson wirst du,selbst wenn du irgendwo eine geeichte Radarfalle herbekommst, die wohl kaum zugelassen bekommen, weil das haltHoheit der Polizei ist. Würde also sagen, nette "Spielerei", aber nicht so wirklich nützlich. BTW: Die Polizei sieht solche "Eigenaktionen" ohnehin nicht gern. Es ist eben Hoheit und Auftrag der Polizei. Private "Sherriff-Tätigkeiten" sind hierzulande im Grunde gar nicht erlaubt. Auch Leute,die den ganzen Tag Parksünder aufschreiben, kriegen dafür von der Polizei ejer eoem auf den Deckel. Ebenso darf man als Privatmensch keinen verhaften. [Beitrag von djtechno am 01. Feb 2012, 17:23 bearbeitet] |
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ViSa69
Inventar |
17:44
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#29
erstellt: 01. Feb 2012, |||||
Es geht nicht ums "anscheißen" oder "sheriff spielen". Fakt ist: An der Straße wird gerast. Meine/ unsere Intention war es eine Art Momentaufnahme zu zeigen das eben doch deutlich schneller gefahren wird als erlaubt. Ich könnte das auch mit einer ganz normalen 08/15 Video bzw. Webcam aufnehmen aber da werden die gefahrenen Geschwindigkeiten ja nicht angezeigt ... ![]() Der urspüngliche Gedanke war es aufzuzeigen was an der Straße tatsächlich los ist um dann entsprechende bauliche Beruhigungsmaßnahmen einzuleiten. Das dumme ist, selbst WENN die Polizei das dokumentieren wollte können sie das gar nicht da alles frei und übersichtlich ist, die würden sofort auffallen. Auch mit einem Zivilwagen. Aber so eine Cam schön hinterm Fenster mit Blick auf die Straße, da kommt doch nie jemand drauf. ![]() ![]() Für mich ist das Thema eigentlich abgeschlossen. So makaber es auch klingt aber wir hoffen mittlerweile schon darauf das mal jemand "weggeputzt" wird damit die endlich mal ihre fetten Büroärsche bewegen! ![]() ![]() In meinen Augen ist und bleibt das pure Behördenwillkür ... Gruß, ViSa [Beitrag von ViSa69 am 01. Feb 2012, 17:49 bearbeitet] |
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californiaiii
Neuling |
22:20
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#30
erstellt: 04. Aug 2013, |||||
Um nochmal auf di Zulässigkeit ven Personenfotografien zurückzukommen: Die regelt sich über das "Recht am eigenen Bild". Es ist prinzipiell unzulässig, Privatpersonen ohne deren Zustimmung erkennbar zu fotografieren. Das Fotografieren selbst ist bereits verboten, Veröffentlichungsabsicht oder dergleichen ist nicht nötig, um das Verbot zu definieren! Wie immer, gibt es Ausnahmen: - Personen öffentlichen Interesses (Deswegen tun sich die Promis mit den Paparazzi so schwer ;-) - Die Aufnahme ist zur Wahrung eines öffentlichen Interesses entstanden, z.B. zur Dokumentation einer Ordnungswidrigkeit / Verbotsübertretung / Straftat. Deswegen sind Fotografien z.B. zur Dokumentation einer Geschwindigkeitsübertretung zulässig, jedoch muss beachtet werden, dass nicht permanent alle Fahrzeuge / Insassen abgelichtet werden, das darf nur bei Verdacht passieren (z.B. vom Automaten nach erfolgter Messung). Wäre dies nicht so, könnte jeder Tempo- und Rotlichtsünder die Verwertung seiner Aufnahmen unter Hinweis auf das Recht am eigenen Bild verbieten. . Die fotografierten Personen sind nur "Staffage", es sind z.B auf dem Foto vom Marktplatz 50 Leute im Hintergrund, falls einer von denen das Recht am eigenen Bild einfordert, wird er es schwer haben. |
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suzis
Neuling |
12:12
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#31
erstellt: 20. Sep 2013, |||||
Da hat California Recht. Wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt (was zu schnell fahren ja ist), dann darf man das natürlich auf einem Foto festhalten. Man kann ja auch nicht jeden Randalierer vorher um Erlaubnis fragen um ein Foto zu machen. Siehe auch hier, Polizist blitzt privat. ![]() Privates blitzen ist genauso erlaubt wie private Fotos zu schießen, ohne Ausnahme. Ob man dann aber Strafzettel verteilen darf ist eine andere Frage, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. |
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OSwiss
Administrator |
15:08
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#32
erstellt: 20. Sep 2013, |||||
Hallo,
Hierbei trifft i.d.R. dann auch der Straftatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 StGB (i.V.m. § 303c) zu, ist somit von einer OWiG weit entfernt.
Wie im Bericht erwähnt, arbeitet der Kollege in Österreich und darf dort – nebst kalibriertem Equipment und ausdrücklicher (!!) Genehmigung – seine "privaten Dienste" anbieten. Daher...
...sind die grundsätzlichen Rechtsgrundlagen in der BRD, wie ![]() ![]() Gruß Olli. |
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suzis
Neuling |
16:07
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#33
erstellt: 20. Sep 2013, |||||
Also ich habe soeben einen mir bekannten örtlichen Amtsrichter dazu befragt. Generell ist das messen der Geschwindigkeit von Fahrzeugen rechtlich kein Problem, da es keinen Eingriff in den Stassenverkehr o.ä. darstellt. Bezüglich Fotos, falls es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, so kann man hier auch Beweisfotos erstellen solange es sich um öffentlichen Raum handelt und nicht in private Wohnungen oder Grundstücke hineinragt. Solange diese Fotos nicht veröffentlicht werden sondern nur an die Polizei zur Strafverfolgung weitergegeben und danach gelöscht werden, gilt auch kein Recht am eigenen Bild. |
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ViSa69
Inventar |
18:47
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#34
erstellt: 20. Sep 2013, |||||
Gilt das auch für Videos ? Denn genau das war ja mein Ansinnen. Nun weiß ich das dieses angebotene Produkt nicht geeicht oder sonstwie kalibriert ist, es ging lediglich um einen Versuch aufzuzeigen das wir Anwohner hier keinen Unsinn erzählen und das hier einige Kamjkaze-Piloten die vor allem im Schutze der Nacht & Dunkelheit hier wie die Bekloppten langrasen. Mein Gedanke war die Videos der Polizei zu übergeben nur zum Zwecke des VISUELLEN NACHWEISES das hier gerast wird und entsprechende Maßnahmen zu Beruhigung eingeleitet werden. In welcher Art auch immer, sei es künftig durch "offizielles Blitzen" seitens der Polizei oder bauliche Maßnahmen oder was auch sonst immer denen einfällt ... Gruß, ViSa |
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suzis
Neuling |
11:16
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#35
erstellt: 23. Sep 2013, |||||
Hallo, Das weiss ich leider nicht, ich habe nur nach Fotos gefragt. Ich mache halt jetzt Fotos/Bilder wo mit der software die geschwindigkeit angezeigt wird. Mit einem Video lässt sich die Geschwindigkeit ja nur erraten, ich weiss nicht ob das überhaupt Sinn macht ein Video ans Ordnungsamt weiterzugeben? [Beitrag von suzis am 23. Sep 2013, 11:16 bearbeitet] |
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liesbeth
Inventar |
17:39
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#36
erstellt: 23. Sep 2013, |||||
Du willst das Video ja nicht veröffentlichen und ob man Kennzeichen und Personen erkennen kann, kann Dir ja auch egal sein... Allerdings hat so ein Video einen recht geringen Aussagewert... Hast Du eigentlich mal versucht mit dem zuständigen Sachbearbeiter FREUNDLICH einen Ortstermin auszumachen? Nach meiner Erfahrung klappt das eigentlich fast immer... |
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GoogleStar
Neuling |
12:01
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#37
erstellt: 05. Nov 2013, |||||
Tut mir leid, aber damit wirst du nichts erreichen... Du musst am besten Unterschriften sammeln und das im Rathaus durchboxen |
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ViSa69
Inventar |
12:36
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#38
erstellt: 05. Nov 2013, |||||
So schlau waren auch schon. Das Problem wird einfach "wegignoriert" ... ![]() ![]() Gruß, ViSa |
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peacounter
Inventar |
18:11
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#39
erstellt: 05. Nov 2013, |||||
fernsehsender (private), bild etc kontaktieren und "skandal! mir wird nicht geholfen!" rufen. manchmal steigen die auf sowas ein, wenn sie grad kein thema haben. spätestens dann rührt sich was. [Beitrag von peacounter am 05. Nov 2013, 18:11 bearbeitet] |
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Nasty_Boy
Inventar |
18:56
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#40
erstellt: 06. Nov 2013, |||||
Sind das spezielle Zeiten, in denen gerast wird ??? Oder geht das 24/7 ?? |
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ViSa69
Inventar |
21:27
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#41
erstellt: 06. Nov 2013, |||||
"Eigentlich" 24/7. Am WE und Feiertagen wirds noch schlimmer ... ![]() Und man hat morgens 5-9Uhr und Abends 15-21Uhr 2 "peaks" (Berufsverkehr) Die Hardcore-Raser (>60km/h) sind in der Zeit von 23Uhr-1.00Uhr morgens aktiv. Gruß, ViSa |
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Nasty_Boy
Inventar |
22:06
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#42
erstellt: 06. Nov 2013, |||||
Die Raser gegen Mitternacht gibts bei mir auch. Sind mir zu dieser Zeit aber lieber, als die mit BUMM-BUMM-BUMM-BUMM Meine Bekannte hat des öfteren mit der Polizei geredet, weil bei denen in der 30er-Zone auch so gerast wird. Hauptsächlich Pendler morgens und abends und Mütter, die ihre Kinder zur Schule fahren und abholen. Die Polizei hat dann wirklich an 2 Tagen geblitzt. 1x von 9:00 bis 11:00 1x von 14:00 bis 17:00 Also da, wo niemand unterwegs war. Bringt also auch nix. Entweder in den Gärten oder an der Grundstücksgrenze viele große Schilder anbringen, vielleicht denken andere dann etwas nach oder die ganze Nachbarschaft tut sich zusammen und ihr fahrt zu den Stoßzeiten die Straße auf und ab. Mit Tempo 20 Das müsste man aber ne ganze Zeit lang durchziehen, damit die Raser keinen Bock mehr haben, bei euch lang zu fahren. Bauliche Änderungen könnte man auch vornehmen, aber das kostet Geld. Da will die Kommune nix davon wissen. Außer ihr kommt für die Kosten auf (Planung, Ausführung) Bei uns würde das z.B. funktionieren, wenn wir aus unserer 30er-Zone einen verkehrsberuhigen Bereich machen wollten. Hab da schon mit der Verwaltung gesprochen. Kein Problem, wenn die Kosten von den Anwohnern getragen werden. |
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ViSa69
Inventar |
17:18
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#43
erstellt: 07. Nov 2013, |||||
Spätestens beim Thema "Geld ausgeben" würden die meisten Nachbarn aus der Geschichte raus sein. Weil die klar sagen die Straße ist Eigentum der Gemeinde, also sollen die auch die Kosten dafür übernehmen. Das mit der Polizei war bei uns genau so'n Hohlsinn, die haben da zu einer Zeit geblitzt wo so gut wie gar nichts los war. Ausserdem haben die sich (absichtlich?) dermaßen bescheuert hingestellt das der berühmte "Blinde mit dem Krückstock" die schon von weitem sehen konnte. Du es ist schwer zu sagen, oder genauer nachzuweisen, aber rein von meinem Bauchgefühl her geht hier die Stadtverwaltung mit der Polizei Hand in Hand und kann / will / darf (?) hier nichts unternehmen. Aus welchen, mir völlig unbekannten Gründen, auch immer. Oder es ist einfach nur pure Behördenwillkür. Offen gesagt ist mir völlig Piepe wie schnell die Leute fahren, es ist nur deshalb so störend weil der Fahrbahnbelag aus Plastersteinen besteht. Dieses "rappelnde" Abrollgeräusch stört schon bei 30. Wenn dann aber Leute mit ihren Breitreifen doppelt so schnell oder gar noch schneller hier runterballern dann fühlt /hört sich das so an als würden die mitten durchs Haus fahren. Wer das nicht selber miterlebt hat, kann das nicht mal ansatzweise nachvollziehen was für eine fiese Soundkulisse das ist ... Der Vorschlag einer glatten Asphaltdecke wurde auch abgelehnt das diese "nicht ins Stadtbild passen" würde ... ![]() ![]() Letzten Endes werde ich unser noch recht neues Haus mit Schallschutzfenstern versehen, denn z.Zt. sind nur ganz normale Isolierglasfenster drinnen. Das hilft zwar nicht wirklich wenn man auf der Terrasse sitzt oder im Sommer die Fenster auf hat, aber man hat wenigstens bei geschlossenen Fenstern etwas Ruhe. Gruß, ViSa [Beitrag von ViSa69 am 07. Nov 2013, 17:23 bearbeitet] |
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Nasty_Boy
Inventar |
17:51
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#44
erstellt: 07. Nov 2013, |||||
Schon irgendwie traurig. In Friedberg / Bayern haben die die komplette Straße durch die Altstadt mit Pflaster gebaut. Allerdings kein Granitgroßpflaster, sondern irgendwas anderes. Fährt sich angenhem drüber und ist sogar leiser als Asphalt. Und schaut auch gut aus. Aber das mit dem Kopfsteinpflaster kenn ich gut. Hatte vor 2 Jahren ne Baustelle in Augsburg. Immer wenn ich da zu Besuch war, kamen mir die Anwohner so freudlich vor. Alle freundlich gegrüßt, brav gewartet,, bis sie zu Fuß vorbei gehen konnten. Wurde dann von den Bauarbeitern aufgeklärt. Die Straße ist mit Kopfsteinpflaster, dazu ein Schleichweg (gut befahren) und 2 Buslinien fahren dort auch. Die Anwohner waren alle froh, dass die Straße für 4 Monate komplett gespertt war ![]() Schaut so aus, als ob dir nur die Fenster bleiben und evtl. ein 2m hoher Lärmschutzzaun an der Straße. |
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ViSa69
Inventar |
18:03
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#45
erstellt: 07. Nov 2013, |||||
Die Mauer kommt auf jeden Fall, mit dem Gedanken spielen wir schon lange, nur die Kohle dafür fehlt z.Zt. ... ![]() Sowas kann man heutzutage ja so errichten das sie sogar optisch recht ansehnlich sind. Der Blick zur Straße hat auch nichts was ich vermissen würde. Denke auch mal die Kombi aus Mauer und Fenstern ist hier die einzig praktikable Lösung. Gruß, ViSa |
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BASSINVADER
Stammgast |
18:50
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#46
erstellt: 07. Nov 2013, |||||
Das würde in Persönlichkeitsrechte eingreifen und eh keinen Beweischarakter haben. Davon abgesehen: Es reicht oft wenn du die Atrappe eines sttarren Radarkastens an der Straße (AUF DEINEM GRUNDSTÜCK!!!) aufstellst. Schön groß mit bösem roten Auge (aber ohne elektronik drin!!!) . Das schreckt die meißten ab, aber eher Leute die da nicht jeden Tag vorbeifahren. Anwohner werden schnell dahinter kommen aber vielleicht den Wink dahinter verstehen. |
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