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Päckchen weg, wer hat dann Pech gehabt?

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Stereo33
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 09. Aug 2012, 18:54
Nachdem ich bei Ebay als Verkäufer die Schnautze schon voll von schlechten Kunden hatte (Nr.1-Aufreger, Kunde war im Urlaub ohne vorher mal zu benachrichtigen), bin ich eine Weile bei Hood...

Ich habe einen Akku verkauft und als Päckchen an den Kunden geschickt (wie auch angegeben).
Bisher (1,5 Wochen) ist das Päckchen nicht bei ihm angekommen. Er hat auch keine Benachrichtigung bekommen. Ich habe ihm nun zum 2. mal mitgeteilt daß er trotzdem mal seine Nachbarn oder bei seiner Post fragen soll (passiert hoffentlich noch).

4 Werktage nachdem ich nichts mehr hörte und aufräumte habe ich den Post-Beleg weggeworfen.
Ein Tag später meldet sich der Kunde, daß Päckchen ist nicht angekommen (und das glaube ich ihm auch).. Inzwischen sind es 1,5 Wochen.
Der Kunde will das Geld von mir zurück, ich habe ihm aus Kulanz 25% Rückerstattung des Warenwerts angeboten.

Wie sieht es denn aus, ich muss doch eigentlich nicht zahlen?
Stereo33
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 09. Aug 2012, 20:48
Angeblich kommt der Vertrag erst mit Erhalt der Ware zustande. Der Käufer besteht auf eine komplette Rückerstattung (vermutlich sogar die Versandkosten). Das wäre Rechtens.

Weis jemand mehr?
leanh2
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 09. Aug 2012, 21:02
bei mir kommen Sendungen immer gut an
Haiopai
Inventar
#4 erstellt: 09. Aug 2012, 21:18
Moin Stereo , wenn das ein gewerblicher Verkauf war , hat der Kunde Recht , der Versand findet bis zur Annahme des Kunden an der Haustür auf dein Risiko hin statt , was verschwinden auf dem Postwege natürlich einschließt , weswegen ich grundsätzlich nichts per Postpäckchen verschicke , Hermes S-Paket und schon ist alles versichert und nachverfolgbar und kostet gerade mal 40 Cent mehr als ein Päckchen .

Bei einem Privatverkauf , hat der Kunde mit Rosinen gehandelt , hier findet ein Versand auf sein Risiko hin statt , in dem Moment , wo du die Ware beim Paketdienst abgibst , endet deine Verantwortung.
Ausnahme , grobe Fahrlässigkeit , Beispiel ein 20 Kilo Verstärker ohne Verpackungsmaterial in einen Karton schmeißen und so klar die Transportrichtlinien der Paketdienste missachten , so daß deren
Versicherung auch nicht bereit ist bei einem Transportschaden wegen der schlechten Verpackug zu zahlen .

Gruß Haiopai
Stereo33
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 09. Aug 2012, 21:44
Das Problem ist, darüber gibt es viele Meinungen und auch im BGB habe ich zu dem konkreten Fall nichts eindeutiges gefunden.

2/3 sagen ich stehe in der Pflicht, 1/3 sagt als privater Verkäufer endet meine Pflicht beim Abgeben des Pakets.
kopflastig
Inventar
#6 erstellt: 09. Aug 2012, 21:55
Ich kann zwar zur Haftungsfrage nix beitragen, sondern nur eigene Erfahrung einbringen, aber vielleicht macht das dir ja ein wenig Hoffnung.

Ich habe vor einigen Monaten über das Forum einen Kopfhörer verkauft, den ich per DHL-Päckchen versandt habe. Nach einer Woche Wartezeit ist der Empfänger leicht sauer geworden, nach zehn Tagen habe ich in meiner Postfiliale einen Nachsendeauftrag für das Päckchen ausgefüllt. O-Ton der Angestellten: Machen sie sich keine Hoffnung... Na prima!

Aber: Wunder über Wunder! Nach sage und schreibe dreizehn Tagen wurde das Päckchen doch noch ausgeliefert. Der Empfänger damals sagte mir, anhand der vielen Aufkleber sei erkennbar, dass die Sendung wohl mehrfach von einem zum anderen Paketzentrum geschickt worden war.

Also Kopf hoch. Es ist noch nicht alles verloren.

Grüße,
Markus

PS: Und die Moral von der Geschicht: Ich versende seitdem ausschließlich versichert mit der Möglichkeit der Sendungsverfolgung.
Haiopai
Inventar
#7 erstellt: 09. Aug 2012, 21:57
Nö Stereo , da gibt es normal nicht viele Meinungen drüber , sondern eine recht klare Rechtslage , ist in deinem Falle nur doof , weil du nicht mehr nachweisen kannst , das du das Päckchen losgeschickt hast .

Im Zweifelsfalle den User Köllsche Jung fragen , der ist Jurist , ansonsten ist hier mal der passende Gesetzestext dazu .

Zitat :
Sind Verkäufer und Käufer einander ebenbürtige Vertragspartner, wie es beim Versendungskauf von Unternehmer zu Unternehmer (englisch Business-to-Business, abgekürzt B2B) oder von Verbraucher zu Verbraucher (englisch Consumer-to-Consumer, abgekürzt C2C) der Fall ist, geht die Gefahr gemäß § 447 BGB bereits mit Übergabe der Kaufsache an den Transporteur auf den Käufer über.

Zitat Ende , Quelle Wiki Stichwort Versendungskauf

Sofern du also als Privater den Versand nachweisen kannst , hat der Käufer das Risiko ab Übergabe an den Paketversand auf seiner Seite .

Gruß Haiopai
Atze1801
Inventar
#8 erstellt: 09. Aug 2012, 22:03
Das stimmt!
Ich habe eine Receiver der bei mir defekt angekommen ist als "retoure" return to sender...... war 10tage in germany unterwegs bis er angekommen ist!
nicht verzweifeln Stereo!!!
Kalle_1980
Inventar
#9 erstellt: 09. Aug 2012, 22:07
er kann aber nicht nachweisen das ding überhaupt abgeschickt zu haben. ohne was unterstellen zu wollen, aber das kann ja dann jeder behaupten.
Stereo33
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 09. Aug 2012, 22:10
Es wird wohl daran scheitern daß ich nicht in die Auktion schrieb daß ich nicht für verlorengegangene Päckchen hafte.

Vielleicht ist es auch nur mehrmal in einem falchen Paketzentrum gelandet.
Ich stelle jedenfalls einen Nachforschungsantrag...

@Haiopai Ich hatte jetzt den Käufer leider schon angeboten bei nicht auftauchen des Päckchens den Betrag zurück zu erstatten. Ob ich da jetzt noch was machen kann?.

Es ist wirklich mehr als dumm gelaufen.
vierfarbeimer
Stammgast
#11 erstellt: 09. Aug 2012, 22:33
Ich stimme überein mit Haiopai. Du solltest auch den Kaufbetrag nicht zurück erstatten. Ich würde Deine Zusage an den Käufer auf Erstattung wieder zurück nehmen. Das kannst Du ohne weiteres tun. Erklär Ihm, dass Du Dich mit verschiedenen Personen darüber ausgetauscht hast und den Verlust der Postsendung bedauerst. Du hast doch ein reines Gewissen! Aber generell solltest Du solche Einlieferungsbelege nicht so schnell wegwerfen!
kopflastig
Inventar
#12 erstellt: 10. Aug 2012, 08:20
@Kalle_1980

er kann aber nicht nachweisen das ding überhaupt abgeschickt zu haben.

Das kann er/ich/du - streng genommen - nie. Denn der Versandbeleg besagt zwar, dass ein Päckchen aufgegeben wurde, nicht aber wohin.

Grüße,
Markus
Haiopai
Inventar
#13 erstellt: 10. Aug 2012, 08:31

Stereo33 schrieb:
Es wird wohl daran scheitern daß ich nicht in die Auktion schrieb daß ich nicht für verlorengegangene Päckchen hafte.

Vielleicht ist es auch nur mehrmal in einem falchen Paketzentrum gelandet.
Ich stelle jedenfalls einen Nachforschungsantrag...

@Haiopai Ich hatte jetzt den Käufer leider schon angeboten bei nicht auftauchen des Päckchens den Betrag zurück zu erstatten. Ob ich da jetzt noch was machen kann?.

Es ist wirklich mehr als dumm gelaufen.


Moin Stereo , das ist gar nicht das Problem , auf die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen
KANNST du hinweisen , du MUSST es aber nicht , natürlich ist es im Sinne klarer Verhältnisse besser ,
wenn man als Privater auf die Rechtslage hinweist , ansich ist es aber Sache eines jeden selber , sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Privatkaufes übers Net zu informieren , die Rechtslage wird
ja nicht außer Kraft gesetzt nur weil du sie nicht explizit erwähnst .

Anders ist das bei Gewerbe und der damit verbundenen Rückgabe und Widerrufsbelehrung , da sagt die Rechtslage , der Gewerbliche MUSS den Kunden darüber belehren .

Aber wie schon geschrieben wurde , geht es hart auf hart , hast du in deinem Falle verloren , wenn du
einen Versand nicht nachweisen kannst , ohne dir auf die Füße treten zu wollen .
Einlieferungsbelege schmeißt man erst dann weg , wenn der Empfänger den ortnungsgemäßen Erhalt
quittiert hat , meiner einer macht das natürlich aus steuerlichen Gründen gar nicht .

Von daher würde ich das jetzt als kleine Lehre abbuchen und dem Käufer seinen Betrag voll zurück erstatten und gleichzeitig nen Nachforschungsantrag stellen .

Wenn die Leute in Punkto Versand nicht so elendig geizig wären , müsste diese Versandgeschichte bei Privatverkäufen normal eh umgekehrt laufen .
Der Käufer wünscht den Versand , er geschieht auf sein Risiko , richtig wäre es deswegen auch wenn
ER den Versand beauftragt in Form von Abholung bei dir , weil ER so dann auch Versicherungsnehmer
im Falle eines Transportschadens oder Verlustes wäre .

So wie es aber in der Praxis derzeit fast immer läuft , ist es eigentlich idiotisch , ich hab als Verkäufer
ab der Übergabe an den Spediteur normal nix mehr mit der Ware zu tun , bin aber trotzdem Begünstigter
gegenüber der Versicherung des Spediteurs , wenn die Ware beschädigt wird oder verloren geht , weil ICH den Transportauftrag erteile , was in solchen Fällen echt nervig ist , weil ICH den Nachforschungsantrag stellen muß bzw. Ansprüche geltend machen muß , für die ich als Verkäufer
gar nicht mehr zuständig bin .

Da aber Abholung ein bisschen was kostet , interessiert es kein Schwein .

Gruß Haiopai
Haiopai
Inventar
#14 erstellt: 10. Aug 2012, 08:38

kopflastig schrieb:
@Kalle_1980

er kann aber nicht nachweisen das ding überhaupt abgeschickt zu haben.

Das kann er/ich/du - streng genommen - nie. Denn der Versandbeleg besagt zwar, dass ein Päckchen aufgegeben wurde, nicht aber wohin.

Grüße,
Markus


Doch das geht , DHL bietet bei Päckchen zwar keine Sendungsverfolgung , wenn es hart
auf hart geht , kann man aber über den DHL internen Logistikverlauf alle Daten nachhalten ,
muß ja auch so sein , ansonsten wäre ein Nachforschungsantrag ja zwecklos .

DHL kann das sehr wohl nachhalten und da jede Station des Päckchens DHL intern
quittiert wird , sowohl Abgang als auch Zugang im jeweiligen Depot , kann man auch
sehr schnell feststellen WO genau eine Sendung verschwindet .

Gruß Haiopai
Stereo33
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 10. Aug 2012, 08:59
Schade daß sich die Leute immer so spät melden. Nach 6 Tagen gehe ich meist davon aus daß alles OK ist und werfe den Beleg weg. Diesmal waren es wegen einer Aufräumaktion und der schnellen DHL nur 4 Tage.

Bleibt abzuwarten ob der Nachforschungsauftrag was bringt oder das Päckchen so auftaucht.
Ich habe dem Käufer erst mal darauf hingewiesen daß ich nichts Rückerstatte mit Verweis auf den Wikipedia-Artikel.
Manfred_Kaufmann
Inventar
#16 erstellt: 10. Aug 2012, 13:11
Ich mache zusätzlich immer ein Foto von den unversicherten Sendungen. Belege werfe ich immer erst weg, wenn ich bei Ebay eine Bewertung erhalten habe
Stereo33
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 11. Aug 2012, 09:04
Ich bekomme oft gar keine Bewertung. Mir fehlen noch 2 damit ich überall kein Paypal anbieten muss.
Aber jetzt 2 mal Ärger hintereinander. Ich werde wenn das geklärt ist, meinen Account löschen.

In Zukunft werfe ich Sachen lieber weg oder verschenke sie (kein Hifi). Bei Hood wird man sowieso fast nichts los, und bei Ebay hat man 4 mal so viele schlechte Käufer.
Smartjaner
Inventar
#18 erstellt: 14. Aug 2012, 16:00
Hy zusammen, es ist wohl immer schlecht wenn so was vor kommt. Ich verkaufe sehr viel bei Ebay, verschicke aber niemals als Päckchen. Bei DHL zahlt man für ein Onlinepäckchen ohne Sendungsverfolgung 3,90€.
Ein Hermes-Päckchen kostet 3,80€, mit Sendungsverfolgung, bis 25KG und Haftung bis 50€.
Ein DPD Paket bis 2KG kostet 3,95€ mit Sendungsverfolgung und 500€ Haftung.
Kalle_1980
Inventar
#19 erstellt: 14. Aug 2012, 16:18
Niemals verschicke ich etwas mit Hermes. Sowas kann ich einfach nicht unterstützen.

Hermes
Haiopai
Inventar
#20 erstellt: 14. Aug 2012, 16:31
Womit dann Kalle ??

Sowohl UPS als auch DHL arbeiten schon heute in Ballungszentren ebenfalls mit Subunternehmern und das sind damit die beiden
letzten Unternehmen GEWESEN , die vormals einzig mit Angestellten
gearbeitet haben .

Ist also völlig egal mit wem du versendest , du unterstützt das
Subunternehmertum auf alle Fälle .
Mal ab davon , das es in Punkto DHL eh Heuchelei ist , als haufenweise
Postfilialen geschlossen wurden im Zuge der Privatisierung , hat
kein Mensch dagegen protestiert .
Alle DHL Annahmestellen in Tabakläden , Supermärkten oder
anderen Orten werden von Subunternehmern geführt , deren
monatliches Einkommen NICHT ausreicht um nur als Post
Annahmestelle existieren zu können .

Gruß Haiopai
PoLyAmId
Inventar
#21 erstellt: 14. Aug 2012, 16:43

In Zukunft werfe ich Sachen lieber weg oder verschenke sie (kein Hifi). Bei Hood wird man sowieso fast nichts los, und bei Ebay hat man 4 mal so viele schlechte Käufer.


Sieh das doch mal aus sicht des Käufers. Er hat die Ware bezahlt und bekommt trotzdem seine Lieferung nicht. Da ist doch wohl der Versandnachweis durch dich das allermindeste. Ärgern kann man sich da nur über das Versandunternehmen. Hier in der Firma sind auch immer mal wieder unversicherte Päckchen auf dem Postweg "verlorengegangen". Wir verschicken deshalb nur noch versichert. Sowas wie nen Akku (fürn Handy?) kann man teils auch als Einschreiben verschicken. Das klappt sicherer.
Meiner Meinung nach müsste auch bei Privatkäufen der Vertrag erst bei Überbringung der Ware und nicht mit dem Einliefern zustandekommen. Aber is halt wies ist. In der Beweispflicht bist allerdings du. Kein Beleg heisst dann komplette Kosten erstatten.
Stereo33
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 14. Aug 2012, 17:20
Vorteil DHL-Päckchen: Ist i.d.R. nach 2 Tagen da und DHL hat das bessere Image.
Vorteil kleinstes Hermes-Paket: Ist versichert und kostet nur so viel wie ein Päckchen.
Stereo33
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 16. Aug 2012, 12:07
Ich habe dem Käufer vor einigen Tagen nochmal geschrieben ob das Päckchen angekommen ist.
Keine Reaktion.

Heute dann Drohung mit Anwalt wenn ich nicht zurück überweise.

Wenn ich ihn zum nwalt gehen lasse, kann es dann für mich teurer werden?
Wer hat denn jetzt recht?
Haiopai
Inventar
#24 erstellt: 16. Aug 2012, 12:24
Wenn du den Versand nicht nachweisen kannst , stehst du im Zweifelsfalle dumm da Stereo .

Andererseits sagst du , das du einen Nachforschungsantrag gestellt hast , wie hast du das denn gemacht , wenn du den Beleg vorher schon weggeschmissen hast ??
Konnten die das bei DHL noch nachhalten ?
Wenn ja , ist der Versand auch belegbar und dann ist da für den Käufer nix zu wollen , die Kosten musst du ihm dann nur ersetzen , wenn DHL die Sendung nicht wiederfindet und dir den Schaden ersetzt bzw. , wenn DHL die Sendung noch findet und ausliefert , ist das Thema eh durch .

Gruß Haiopai
Stereo33
Hat sich gelöscht
#25 erstellt: 16. Aug 2012, 13:04
Päckchen haben sowieso keine SendungsID. Deshalb konnte ich sowieso keine Sendungsnummer angeben.
Ich habe allerdings einen Zeugen.
Ich habe das Päckchen verpackt. Meine Freundin hat es zur Post gebracht.

Bei Päckchen hat DHL nichts zu ersetzen.

Ich denke es wird am Ende Aussage gegen Aussage stehen.
Laut BGB und verschiedenen Anwälten endet meine Pflicht beim Abgeben des Päckchens,
sollte es aber nachweisen können.

Ich finde es aber nicht gerecht daß ich für den ganzen Betrag aufkommen soll.
Sowas habe ich schon zu oft Käufern durchgehen lassen (das waren keine verschwundenen Sachen sondern
der Kunde hat die Artikelbeschreibung nicht richtig gelesen und ich habe nachgegeben).
kopflastig
Inventar
#26 erstellt: 16. Aug 2012, 13:35

Haiopai schrieb:
Andererseits sagst du , das du einen Nachforschungsantrag gestellt hast , wie hast du das denn gemacht , wenn du den Beleg vorher schon weggeschmissen hast ??

Für einen
Nachforschungsauftrag
bei einem Päckchen ist der Zahlungsbeleg unerheblich, eben weil er ja nur eine Zahlung belegt. Es genügen die Adressen von Adressen von Absender und Empfänger.

Grüße,
Markus

PS: @stereo33: Gibt's schon Neuigkeiten bezüglich des Nachforschungsauftrags?
Haiopai
Inventar
#27 erstellt: 16. Aug 2012, 13:36

Stereo33 schrieb:
Päckchen haben sowieso keine SendungsID. Deshalb konnte ich sowieso keine Sendungsnummer angeben.
Ich habe allerdings einen Zeugen.
Ich habe das Päckchen verpackt. Meine Freundin hat es zur Post gebracht.

Bei Päckchen hat DHL nichts zu ersetzen.

Ich denke es wird am Ende Aussage gegen Aussage stehen.
Laut BGB und verschiedenen Anwälten endet meine Pflicht beim Abgeben des Päckchens,
sollte es aber nachweisen können.

Ich finde es aber nicht gerecht daß ich für den ganzen Betrag aufkommen soll.
Sowas habe ich schon zu oft Käufern durchgehen lassen (das waren keine verschwundenen Sachen sondern
der Kunde hat die Artikelbeschreibung nicht richtig gelesen und ich habe nachgegeben).


Jetzt mal Butter bei die Fische , hast du einen Nachforschungsantrag gestellt oder nicht , wenn ja kriegst du das auch bestätigt, diese Bestätigung schickst du dem Kunden und diesen Vorgang hat er als Privatkäufer abzuwarten .

Auch Päckchen haben bei DHL eine interne Sendungs ID , die Sachen werden schließlich eingescannt .
Jedes Sendungsgut , welches eingescannt und nicht nur frankiert wird , ist intern verfolgbar , gilt ebenso für Einschreiben etc.

Und auf jeden Fall hat DHL bei Verlust zu ersetzen , auch wenn es NUR ein Päckchen ist und nicht gegen Beschädigung versichert ist wie die Pakete, Ausnahme wertvolle Sachen , die über die Haftungsgrenzen in den AGBs hinaus gehen .
DHL trägt auf dem Transportweg die Verantwortung , das die Ware auch ankommt , geht das Päckchen verloren , haftet DHL ohne wenn und aber , das wäre wohl noch schöner , wenn nicht .

Jeder Transporteur haftet für Diebstahl oder sonstiges Verschwinden , so lange die Ware von ihm transportiert wird , da ist DHL keine Ausnahme.

Gruß Haiopai
Mimi001
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 16. Aug 2012, 13:37

stereo33 schrieb:
Ich finde es aber nicht gerecht daß ich für den ganzen Betrag aufkommen soll.
Sowas habe ich schon zu oft Käufern durchgehen lassen (das waren keine verschwundenen Sachen sondern
der Kunde hat die Artikelbeschreibung nicht richtig gelesen und ich habe nachgegeben).

Es ist aber keine Frage Deines Gerechtigkeitsgefühles, wie auch Deine Erfahrungen mit anderen Käufern für diesen konkreten Einzelfall nicht von Belang sind.

Mein Tip:
Schreib dem Käufer, dass du einen Nachforschungsantrag gestellt hast und er sich doch bitte noch einige Tage gedulden möge. Leider kann ich nichts zur Dauer dieser Suche sagen.
Sollte sich nichts ergeben, dann erspar Dir den Ärger und erstatte den Betrag.


kopflastig
Inventar
#29 erstellt: 16. Aug 2012, 13:45

Haiopai schrieb:
DHL trägt auf dem Transportweg die Verantwortung , das die Ware auch ankommt , geht das Päckchen verloren , haftet DHL ohne wenn und aber , das wäre wohl noch schöner , wenn nicht .

Aus den DHL FAQ:

DHL schrieb:
DHL Päckchen International

Für gewöhnliche DHL Päckchen International wird keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust angeboten.
Quelle: DHL FAQ Privatkunden.

Und nu'?

Grüße,
Markus
Mimi001
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 16. Aug 2012, 13:50
DHL Päckchen International



Stereo33
Hat sich gelöscht
#31 erstellt: 16. Aug 2012, 13:58
Und wie soll man DHL nachweisen was in dem Päckchen war und welchen Wert es hatte?

DHL gibt anscheinend alles mögliche an um einen guten Eindruck zu machen.
Das ist wie mit der Versicherung bei Transporten.
Die DHL gibt so ziehmlich IMMER an, die Sachen seien nicht DHL-Konform verpackt.
Haiopai
Inventar
#32 erstellt: 16. Aug 2012, 14:11
Das hat jetzt aber nix mit deinem Fall zu tun Stereo :-)) .

Den Nachweis , was drinn war im Paket kannst du über einen Ausdruck der Ebay Auktion erbringen , Käufer und Verkäufer sind bekannt , sowie der Gegenstand der verkauft wurde .
Desweiteren hast du ja auch ne Zeugin .

Die Frage bei dem Dilemma ist nur , lohnt das alles den Aufwand .

Was DHL und seine Praktiken bei Beschädigungen angeht , genau deswegen verschicke ich nicht mit DHL , denn wenn eine Ware beschädigt
ankommt , dann verbleibt sie erstmal bei mir oder beim Empfänger .
Möchte die Transportversicherung den Schaden begutachten , dann hat sie nen Gutachter zu schicken , so wie DHL das möchte , das ich als Geschädigter denen noch die kaputte Ware hinterhertrage bzw. die noch
zur Begutachtung wiederum verschickt wird , kommt gar nicht in Frage .

Mal abgesehen davon , das ich als Gewerbetreibender mich nicht zum
Pakete verschicken in eine Schlange bis vor die Tür vorm Bäcker stelle
und warte bis Oma Duck ihre Postbankgeschäfte erledigt hat , weil da für alles nur noch ein Schalter da ist .

Gruß Haiopai
kopflastig
Inventar
#33 erstellt: 16. Aug 2012, 14:43
@Mimi001

Mimi001 schrieb:
DHL Päckchen International

Ok, du hast es so gewollt und es mich ein paar Minuten Rumgesuche gekostet:

]POST AGB Brief und Päckchen National schrieb:
Die Deutsche Post haftet im Übrigen für Verlust [...] nur, wenn für bedingungsgerechte und nicht ausgeschlossene Sendungen die in Abschnitt 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 genannten Zusatzleistungen vereinbart wurden.


Hierzu:

AGB Abschnitt 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 schrieb:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen [...] gelten für Verträge [...] über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen (§ 449 HGB) [...], im Inland. Der Geltungsbereich schließt besonders vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen ein. Diese AGB umfassen insbesondere folgende Produkte und Leistungen:
[...]
2. [...] Päckchen [...]


Da es für Päckchen aber keine besonders vereinbarten Zusatzleistungen gibt, sieht es weiterhin schlecht aus für den Thread-Ersteller.

Grüße,
Markus
Haiopai
Inventar
#34 erstellt: 16. Aug 2012, 15:16
Zitat :

Die Deutsche Post haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen
sind, die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB)
vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit
eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen.

Zitat Ende

Soviel dazu , unterlassen worden ist in diesem Falle die Zustellung der Sendung , Punkt und aus .
Manfred_Kaufmann
Inventar
#35 erstellt: 16. Aug 2012, 16:03
Das stimmt nicht. Für ein Päckchen gibts in diesem Fall keine einzigen Cent Ersatz, der TE kann ja nicht mal die Einlieferung nachweisen.

Gehaftet wird wenn z.B. der Zusteller das Päckchen ungesichert irgendwo ablegt und es dann entwendet wird oder er es mit Vorsatz in den Briefkasten hämmert und beschädigt.


[Beitrag von Manfred_Kaufmann am 16. Aug 2012, 16:16 bearbeitet]
Stereo33
Hat sich gelöscht
#36 erstellt: 16. Aug 2012, 16:28
Ich bin auf der sicheren Seite.
Und wenn der Käufer nicht auf mein Kulanzangebot eingeht, soll er doch versuchen rechtliche Schritte einzuleiten.

Wenn er dies machen sollte und ich habe recht, bekommt er von mir gar nichts.
Ich gebe mir ja Mühe und biete ihm Hilfe an aber nein es muss ja alles nach Wunsch des Kunden gehen.
PoLyAmId
Inventar
#37 erstellt: 17. Aug 2012, 10:03
Sowas kulanz nennen. Für nen Fall wo du im Unrecht bist und dich falsch verhälst. Find ich nicht ok. für nen Pfennigsbetrag würd ich zwar nicht zum Anwalt rennen aber ne Negativbewertung hättest du von mir sicher. Damit tut man Leuten eh am meisten weh, die sich nicht Regelkonform verhalten. Vielleicht gibts dann beim nächsten Handel ja dann mal zwei bis drei Überlegungen mehr, wie mann denn Ware ordentlich verschickt ohne, dass man das Risiko selber tragen muss. Aber gottogott, dann wirds ja teuerer und dann kauft das ja vielleicht keiner mehr.
Unversichert verschicken, Versand nichtmal nachweisen können und dann Geld nicht komplett zurückerstatten. Sowas von daneben.
ingo74
Inventar
#38 erstellt: 17. Aug 2012, 10:14
daneben ist dein post..!
wer unversichert will und nur bezahlt der hat das risiko beim privatkauf -- you get what you pay..!!
PoLyAmId
Inventar
#39 erstellt: 17. Aug 2012, 10:43
Das ist deine Meinung. Muss ja nichts mit der Realität zu tun haben. Besonders weil der Verkäufer in der Beweispflicht ist und da nix nachweisen kann. Bei Geschäften zwischen Endkunden und Händlern ist es sogar absolut normal, dass der Versänder das Risiko trägt. Find ich absolut richtig so. Sollte auch im Privat Bereich so gemacht werden.


[Beitrag von PoLyAmId am 17. Aug 2012, 10:57 bearbeitet]
Stereo33
Hat sich gelöscht
#40 erstellt: 17. Aug 2012, 11:26
@Pol
Laut Hood und laut Anwälten in Communitys habe ich recht ;-
Und trotzdem habe ich ihm ein faires Angebot unterbreitet.

Und ja genau, die Verkäufer (auch privat) sollen überall die Dummen sein, nicht nur in ein paar Bereichen,
am besten sie verschenken ihr Zeug gleich...
Ironie aus


[Beitrag von Stereo33 am 17. Aug 2012, 11:28 bearbeitet]
Mimi001
Hat sich gelöscht
#41 erstellt: 17. Aug 2012, 11:53

Und ja genau, die Verkäufer (auch privat) sollen überall die Dummen sein, nicht nur in ein paar Bereichen,
am besten sie verschenken ihr Zeug gleich...

Hör doch bitte, trotz verständlichen Ärgers, mit der Polemik und Ironie auf.

Sie es so:
Der Käufer hat seinen Teil der Vereinbarung erfüllt und den Erlös + Versand überwiesen. Du hingegen kannst nicht einmal den Versand nachweisen. Warum soll er auf Dein angebor eingehen ?

Was mich zu zwei Fragen führt:
1. Welche Versandart war ausgemacht ?
2. Wie hoch ist der Erlös ?

PoLyAmId
Inventar
#42 erstellt: 17. Aug 2012, 11:54
Wenn der Artikel so niedrigpreisig ist, dass es sich nicht lohnt ihn versichert zu verschicken und man das Versandrisiko aber auch nicht übernehmen will, dann sollte man sich vielleicht mal überlegen ob man das Teil überhaupt einstellt.



Egal. Vielleicht bekommst du ja zum Leid des Käufers den Hintern mit deiner Zeugin aus der Schlinge.


[Beitrag von PoLyAmId am 17. Aug 2012, 11:58 bearbeitet]
blitzschlag666
Hat sich gelöscht
#43 erstellt: 17. Aug 2012, 11:59
ich finds auch irgendwie seltsam das man den Postbeleg wegwirft (selbst bei 1000 Vorgängen im Monat).

Auch finde ich obskur das du deinen Account löschen willst wo du jetzt 2x Probleme hattest. Warum? es ist halt nich alles Friede, Freude, Eierkuchen.
peacounter
Inventar
#44 erstellt: 17. Aug 2012, 12:02

PoLyAmId schrieb:
Wenn der Artikel so niedrigpreisig ist, dass es sich nicht lohnt ihn versichert zu verschicken und man das Versandrisiko aber auch nicht übernehmen will, dann sollte man sich vielleicht mal überlegen ob man das Teil überhaupt einstellt.

bei sowas lohnt sich eher verschenken oder im keller horten und wenn genug zusammen ist ein tag auf dem flohmarkt.

allein die arbeit, so zeug zu verpacken und zur post zu bringen.....
und dann noch auktionen beobachten und mails beantworten
wenn man die zusammennimmt, kommen dabei sicher mehr stunden zusammen als bei nem flohmarkttag.
und der kann viel spaß machen, ist kommunikativ und zum ende hin läßt man einfach alles zu schweinepreisen raus bzw verschenkt den rest an andere händler.
dann fährt man mit leerem auto nachhause bzw mim schätzchen zum restaurant der wahl und hatte nen schönen tag.

mit bei ebay als privatmann verhökerten teilen im 10,- euro-bereich oder sogar weniger verliert man nur zeit.
das macht man imo nur, wenn man ebay als hobby betreibt und eigentlich gar kein geld verdienen will.

P


[Beitrag von peacounter am 17. Aug 2012, 12:05 bearbeitet]
Stereo33
Hat sich gelöscht
#45 erstellt: 17. Aug 2012, 13:14
Halt halt halt.

Also,
Es war Päckchen als versandart angegeben und mir wurde auch nur für ein Päckchen Versand bezahlt.
Natürlich hat der Kunde trotzdem gefragt warum ich nicht als Paket versendet habe (!).

Es geht um eine Sache die nicht viel Wert hat, warum also die Leute vor dem Kauf abschrecken oder es für sie noch teurer machen.
Bevor jetzt jemand fragt "warum nicht Hermes da ist alles versichert".. weil die DHL schneller ist, was gut für den Kunden ist.... nun biete ich keine Päckchen mehr an fertig.

Warum kein Beleg vorhanden?
1. Der Beleg eines Päckchens ist nicht rechtskräftig
2. Ich habe ihn eine Woche aufgehoben, als ich nichts hörte, dachte ich es wäre alles OK
3. Ich habe aufgeräumt und einen neuen Schreibtisch gekauft... bei der Aktion ist alter und vermeidlich nicht mehr nötiger papierkram rausgeflogen.

@Mimi Sie es so, ich als Verkäufer habe meinen Teil erfüllt. Ich habe das Päckchen sogar ein Tag vor geldeingang versendet. Dort ist sogar laut BGB für mich schicht im Schacht. Natürlich habe ich einen Nachforschungsauftrag gestellt und da es nicht ganz IO ist (aber Gesetz) daß nur einer den Schaden hat, habe ich ein Angebot unterbreitet.

Ich vermute mal du kennst nicht die Probleme mit denen sich Verkäufer öfter rumplagen müssen?
Woher auch, die meisten Kunden machen es sich so einfach wie möglich und denken sowieso nicht an die Gegenseite (ich tuhe dies als Käufer und Verkäufer schon)..

@peacounter ...das denke ich auch langsam. Allerdings war es jetzt nicht so ein paar-€-Betrag.... es ist schade aber in Zukunft haben Schnäppchenjäger und Umwelt Pech... dann werfe ich Sachen weg, bringe sie zum Schrott oder verschenke sie.
Mimi001
Hat sich gelöscht
#46 erstellt: 17. Aug 2012, 18:10

stereo33 schrieb:
Ich vermute mal du kennst nicht die Probleme mit denen sich Verkäufer öfter rumplagen müssen?
Woher auch, die meisten Kunden machen es sich so einfach wie möglich und denken sowieso nicht an die Gegenseite (ich tuhe dies als Käufer und Verkäufer schon)..

Doch kenne ich.
Ich bin in der Bucht als Käufer und als Verkäufer "tätig".
Als Verkäufer hatte ich auch schon Arbeit und Ärger, da einige Käufer nicht zahlten oder, grade bei LPs, ich Bieter aus anderen Ländern zwar ausdrücklich einlud, jedoch mit dem Hinweis, dass die Transportkosten bitte vorher zu erfragen seien resp. ich nach dem Kauf eine Meldung sende wie hoch sie tatsächlich sind. Trotzdem wurde gleich per paypal gezahlt, mit anschließenden Diskussionen wieso weshalb warum die Transportkosten jetzt höher sind als die angegebenen 4 € für Deutschland.
Ich weise ebenso darauf hin, dass ich für Verlust nicht verwantwortlich zu machen sei und, sollte Hermes als Versandart angegeben sein, es dann auch mal 2 Tage länger dauern kann.
übrigens wird die Sendungsnummer automatisch dem Käufer übermittelt und man erspart sich Eiertänze wenn der Hermes-Versandschein über ebay online erstellt wird.

Häufiger erlebe ich aber als Käufer, dass nicht mit der angegebenen ( versicherten ) Versandart transportiert wird, sondern die billigere und unversicherte, weil der Käufer scheinbar gerne noch 3€ mehr kassieren will.
Ich hatte dieses Jahr auch mehrere Spezialisten die Artikel als "neu und unbenutzt" einstellten, welche sich dann selbst bei allergrößtem Wohlwollen nicht mal annähernd als neuwertig bezeichnen ließen.

Lange Rede kurzer Sinn:
In der Bucht gibt es sowohl Licht als auch Schatten, was Preise / Erlöse angeht, als auch das "Drumherum".
Ein Verkauf kann mitunter mit einiger Arbeit verbunden sein, dass sollte und kann man aber vorher wissen.
Singuläre Ereignisse und Personen im Nachinein zu verallgemeiner halte ich für nicht wirklich zielführend, schrieb ich aber bereits.
Und da du Dir Deine (laienhafte) Meinung bereits gebildet und eine Handlungsstrategie zurecht gelegt hast, so müssen wir uns auch nicht weiter darüber austauschen.

Ich wünsch Dir aber viel Erfolg !





[Beitrag von Mimi001 am 17. Aug 2012, 19:16 bearbeitet]
pinoccio
Hat sich gelöscht
#47 erstellt: 18. Aug 2012, 18:29

Stereo33 schrieb:
Es geht um eine Sache die nicht viel Wert hat, warum also die Leute vor dem Kauf abschrecken oder es für sie noch teurer machen.
Bevor jetzt jemand fragt "warum nicht Hermes da ist alles versichert".. weil die DHL schneller ist, was gut für den Kunden ist.... nun biete ich keine Päckchen mehr an fertig.


Ist so nicht ganz bzw. nicht immer richtig. Wenn du dich als Gewerblicher bei Hermes Profipaketservice registrierst, bekommst du die Pakete an deiner Türe abgeholt und eine Zusendung innerhalb 48Stunden zugesichert. Meines Wissens geht das ab 300Pakete/Jahr

Belege brauchst auch nicht mehr aufheben, es gibt keine. Im zugehörigen Onlinesystem (das die Adressen von eBay importiert) kannst du bequem anschauen (und SendungIDs bequem sortieren) ob und wann die Waren angekommen, von wem sie unterschrieben wurden, welche Adressen nicht sofort gefunden werden usw. usf. Jedenfalls kannst du dann beim Service sofort Einfluss nehmen, wenn etwas schiefzulaufen droht. Geht was kaputt, was bisher bei uns selten vorkam, wirds nmE relativ schnell bezahlt. Gibts einen Widerruf, buchst du ihn einfach im System als Retoure. Das ist gut für Kunden, nur muss man es als Verkäufer auch nutzen. Wie Haiopai sinngemäß schrieb: Gewerblicher Versand endet bei der Haustüre des Kunden und ist somit ein eigener Teil des Gewerbes und auch diesen Teil sollte man mMn nicht unkontrolliert aus den Händen geben. Es heißt ja auch "Versandgeschäft".

Trotz meiner Skepsis gegen Hermes (Lohndumping) kann ich da bisher wirklich nicht meckern.
Stereo33
Hat sich gelöscht
#48 erstellt: 18. Aug 2012, 18:47
Ich bin mal gespannt was wird. Es ist eigentlich schon Albern wegen einem kleineren Betrag rechtliche Hilfe einzuleiten.
Mir gehts allerdings auch ums Prinzip, das ist das erste mal das ich nicht nach der Pfeiffe des Kunden tanze.

Spaß macht verkaufen schon lange nicht mehr.
Haiopai
Inventar
#49 erstellt: 18. Aug 2012, 20:24
Moin Stereo , kann ich nicht finden , ich hab bevor ich mich selbstständig gemacht hab als Verkäufer 372
positive Bewertungen erhalten und 4 negative von 2003 bis 2010, ganz ohne Meinungsverschiedenheiten gehts nicht , aber damit kann man leben .

Versandprobleme gabs dabei nicht einmal und auch seit Beginn meiner Selbstständigkeit nicht , nix verschwunden und auch keinen Bruch weder mit DHL noch mit Hermes , wobei ich in der Hauptsache mit Hermes verschicke und nur mit DHL wenn es gar nicht anders geht .

Wenn es dir dabei ums Prinzip geht , dann musst du auch derjenige als Verkäufer sein , der die Prinzipien vorgibt , für sowas kann man sich nen Disclaimer erstellen , der jedes Mal nur noch reinkopiert wird .

Dabei kann ich nur raten , sich im Prinzip wie ein professioneller Verkäufer zu verhalten .

Dazu gehört :
1) Nie unversicherter Versand bzw. Versand ohne Nachweis
2) Transparente Versandkosten und ruhig darauf hinweisen , wenn die mal
höher ausfallen , das du auch und gerade weil das Risiko beim Käufer
liegt , dich strickt an die Verpackungsrichtlinien der Paketdienste hältst
oder sie sogar übertriffst .
3) Wenn du Punkt 2 erfüllst , kannst du auch klar schreiben , Versandrisiko
liegt einzig beim Käufer , mach dabei klar , daß du als Privatperson
prinzipiell an erster Stelle an Selbstabholer verkaufst und jeder Auktionsgegenstand
während der Auktion begutachtet werden kann nach Absprache .
Ein Versand aber grundsätzlich nur auf Wunsch und Risiko des Käufers statt findet .
4) Wenn du Paypal zukünftig nicht mehr anbieten willst , dann schreib das hin ,
begründe es aber auch , was ganz einfach ist , abgesehen von den Kosten .
Paypal arbeitet mit Lastschriftverfahren und du verpflichtest dich als Verkäufer
einer Rückbuchung der Zahlung zuzustimmen , falls aus irgendeinem
Grund die Lastschrift nicht durchgeht oder seitens des Käufers zurück gebucht wird .
Mit Pech , stehst du dann ohne Geld und ohne Ware da und das kommt überhaupt
nicht in Frage , wenn ein Finanzdienstleister Geld haben möchte , hat er für seine
Dienstleistung auch zu haften , Paypal tut das nicht , ergo bleiben die außen vor .

Der meiste Ärger bei Ebay entsteht , wenn man das Ganze behandelt , als sei es ein
Spiel .
Ist es nicht , auch von Privat ist das knallhartes Geschäft zwischen zwei Menschen , die
sich nicht kennen und oft räumlich weit auseinander wohnen .
Gute Erlöse erzielst du da nur , wenn dir die Käufer vertrauen , Vertrauen muß man schaffen
durch Regeln und Transparenz und es auch rechtfertigen , indem man gute Ware , gut verpackt
fix liefert und wenn es mal Probleme gibt die Fehler nicht nur bei anderen sucht .

Versetz dich mal in die Lage des Käufers , der steht jetzt ohne Ware und ohne Geld da ,
hätte nicht sein müßen , einerseits wenn er von sich aus gesagt hätte Paketversand bitte ,
ich zahl das auch !! Andererseits wäre es aber von dir auch vermeidbar gewesen , wenn du
gleich beischreibst , Versand nur versichert , Ware ist zu wertvoll als das sie nicht bei
Verlust oder Beschädigung ersetzt werden sollte .
Solch eine Begründung versteht jeder , der ein bisschen was in der Birne hat , der Rest
hat eben Pech .

Ich will mich da aber gar nicht zu sehr beschweren über idiotische Verkäufer , die weder im
Stande sind die Waren richtig zu beschreiben noch richtig zu photgrafieren noch in
irgendeiner Form fähig sind Bedingungen vernünftig zu formulieren .
Das sind nämlich die , bei denen ich ganz gezielt meine Schnäppchen mache , gibt
nix schöneres als einen ahnungslosen Verkäufer , der nicht weiß was er da hat und
Photos macht die eine Geräte Identifikation zum Ratespiel machen , nur so kann
man bei Ebay noch echte Schnäppchen machen .
Vor allem wenns direkt um die Ecke ist und man ganz gefahrlos abholen kann .
Wenn man dabei aber nicht genau weiß was man tut , dann ist Ärger eben vorprogrammiert ,
mit dem idiotischen Verkäufer bist übrigens nicht zwingend du gemeint

Gruß Haiopai
Stereo33
Hat sich gelöscht
#50 erstellt: 18. Aug 2012, 21:10
Du kennst dich gut aus ;-

Ich gehe das Alles natürlich ernst an.
Ich versetze mich natürlich in die Lage des Verkäufers.
Beachte auch das meine Ware weg ist und wenn ich das Geld auch komplett zurück erstatte,
fehlt mir das Geld... also wie verschenkt.

Es kommt auch darauf an was man verkauft. Z.B. bei Carhifi gibt es mehr Hirnis als in manch anderen Bereichen. Mit Rap-CDs habe ich aber sehr gute Erfahrung als Verkäufer, was ungewöhnlich klingen mag.
Immer guter Kontakt, freundlich und schnell bezahlt.

Küchen/Tupperware ist ein Zwischending, schlechter Kontakt, wenn aber freundlich und vor allem
da wurde mein Wunsch auf Paypal zu verzichten kein Stück berücksichtigt (von keinem/keiner),
und dort wurde auch mit Paypal bezahlt obwohl ich darauf hinwies daß ich einige Tage kein Internet habe und nur Überweisungen auf den Auszügen sehen kann (keine Paypaleingänge)...

Das waren nur 3 Bereiche... ich war ein sehr breitbandiger verkäufer.
Haiopai
Inventar
#51 erstellt: 18. Aug 2012, 21:45
Kann ich auch verstehen , daß du über den Vorgang nicht minder sauer bist , wenn ich allerdings Verkäufer bei Ebay gerade am Anfang wäre , dann würde ich das für mich als Lehrgeld abbuchen und die logische Konsequenz draus ziehen , eben nicht mehr so zu verschicken .

Das die Jungs und Mädels Paypal nutzen , wenn du dazu verpflichtet bist ist ganz normal , ich wäre
da viel härter und würde bei einem Neuling der versucht drumrum zu kommen gar nicht erst bieten ,
macht nen üblen Eindruck zu versuchen die Ebay Regeln zu umgehen .
Versuchen auch viele in Rubriken bei denen die Versandkosten festgelegt sind , oben im Unterpunkt zum
Beispiel bei CD Playern steht dann 7 € und im Text ruft jemand 10 € auf .
Da ist gleich Schicht im Schacht , egal wie klasse das Gerät ist .

Immer dran denken , dich sieht da keiner und es kennt dich keiner , alles was du schreibst und
festlegst bestimmt den Eindruck , den ein möglicher Käufer von dir bekommt .
Regeln umgehen zu wollen , egal mit welcher Ausrede riecht immer nach Beschiss und kostet
dich Gebote , das ist letztendlich deine Kohle die durch sowas reduziert wird .

Internetverkauf ist mit das schwierigste überhaupt , egal ob bei Ebay oder über die eigene Homepage , das
ist Kaltaquise wie sie im Buche steht , man hört dich nicht , man sieht dich nicht , man schätzt nicht nur dein Produkt sondern auch dich als Verkäufer nur über den Eindruck ein , den man durch deine
Präsentation im Net von dir gewinnt und deine Kunden haben meist noch nie mit dir zu tun gehabt .
Ich persönlich finde das reizvoll , 95 % der Internetverkäufer unterschätzen diesen Aspekt aber kolossal , vor allem kleine Gewerbliche Händler , die alles selber machen oder eben private Anbieter .

Von daher überleg dir das gut , was du für einen Eindruck hinterlassen willst , auch wenn dein Ego dir da was von "Ich bin doch im Recht " erzählt , die Frage ist , was dir mehr schadet , der einmalige Geldverlust oder die negative Bewertung , die da ein Jahr lang rumsteht , bevor sie auf den ersten Blick nicht mehr zu sehen ist .

Gruß Haiopai
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