Streiks = Erpressung?

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DingDingDing
Stammgast
#1 erstellt: 08. Apr 2014, 08:21
Professor Gerd Habermann sagtee schon anlässlich des länger zurückliegenden Lockführerstreiks


“ Denn was bedeutet Streik überhaupt? „Gewerkschaftsführer organisieren einen kollektiven Vertragsbruch, um so einige Lohnprozente oder etwas mehr Freizeit durchzusetzen. Als Geisel hierbei werden nicht nur Unternehmen, sondern auch die unorganisierte Masse der Kunden dieser Unternehmen genommen.“


Mit dem Streik der Piloten erreicht das eine neue Dimension.

Das Gesetz sagt dazu:


„Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Und: „Der Versuch ist strafbar.“


Was früher mal wichtig und notwendig erschien, kann heute destruktiv und strafbar sein.
jogi59
Inventar
#2 erstellt: 08. Apr 2014, 10:23

DingDingDing (Beitrag #1) schrieb:
Das Gesetz sagt dazu:


„Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Und: „Der Versuch ist strafbar.“

Das Grundgesetz sagt dazu:


Artikel 9

3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
catman41
Inventar
#3 erstellt: 08. Apr 2014, 10:30
@DingDingDing,


Gewalt oder durch Drohung


wer/wo und wann wird mit Gewalt und Drohungen zu Streißs aufgerufen/gezwungen?

Was nicht heißen soll, das ich jeden Streik gutheiße!

Der Pilotenstreik z, B, war nicht gerechtfertigt.

lg
Harry
Hüb'
Moderator
#4 erstellt: 08. Apr 2014, 11:11
Hallo,

und die Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 GG beinhaltet das Streikrecht, denn sonst bliebe Gewerkschaften lediglich das Recht auf "kollektives Betteln".
Das hat das BVG vor etlichen Jahren sinngemäß mal entschieden und das ist IMHO auch gut so. Die Angemessenheit im Einzelfall überprüfen im Zweifel ja die Arbeitsgerichte.

Grüße
Frank


[Beitrag von Hüb' am 08. Apr 2014, 15:26 bearbeitet]
ViSa69
Inventar
#5 erstellt: 08. Apr 2014, 16:28
Ach, der user "DingDingDing" ...

Der ist mir noch gut aus einem anderen thread in Erinnerung geblieben.

Vermutlich ein FDP-Wähler durch und durch für den die normalen Arbeitnehmer und / oder Händler nur arme Knechte sind und sonst nichts weiter.

Einfach mal seine *geistreichen* Beiträge ab hier lesen.

Da kann jeder halbwegs normal denkende MENSCH (Anscheinend ein Fremdwort für ihn) nur noch mit dem Kopf schütteln.
Nachdem ich den Threadtitel gelesen habe wusste ich gleich in welche Richtung der Abdriften wird ...

Aber urteilt selbst ...

Gruß,
ViSa
#angaga#
Inventar
#6 erstellt: 08. Apr 2014, 17:59

ViSa69 (Beitrag #5) schrieb:

Vermutlich ein FDP-Wähler durch und durch für den die normalen Arbeitnehmer und / oder Händler nur arme Knechte sind und sonst nichts weiter.


Nur Wähler? Oder direkt einer aus dem FDP-Vorstand? Es könnte aber auch der Sprecher dieser sogenannten "Initiative Neue soziale Marktwirschaft sein".

Übrigens hätte uns der Streik der Piloten vor zwei Wochen auch fast erwischt. Wir sind abends in Frankfurt angekommen und konnten dann nach Streikende problemlos nach Berlin weiterfliegen. Und wenn es uns erwischt hätte wäre es uns auch egal gewesen. Dann hätten wir eben die Nacht in einem Frankfurter Hotel verbracht. Mit nem schönen Getränk an der Hotelbar

Ich habe vollstes Verständnis für den Streik. Schließlich ist der Streik das einzige Mittel, mit dem die Piloten ihre Forderungen durchsetzen oder zumindest dem Nachdruck verleihen können. So wie jeder andere Beschäftigte auch.

Gruß A.


[Beitrag von #angaga# am 08. Apr 2014, 18:04 bearbeitet]
juergen1
Inventar
#7 erstellt: 11. Apr 2014, 23:07
Gegen Streik wäre an sich nichts zu sagen. Wer mit der Entlohnung für seine Arbeit nicht zufrieden ist, der stellt die Arbeit ein.
Allerdings dürfte der Arbeitgeber dann nicht verpflichtet sein, den Arbeitnehmer erneut zu beschäftigen, wenn dieser wieder arbeiten möchte.

Andernfalls handelt es sich beim Streik tatsächlich um Erpressung.
Gruß
Jürgen


[Beitrag von juergen1 am 11. Apr 2014, 23:15 bearbeitet]
juergen1
Inventar
#8 erstellt: 11. Apr 2014, 23:11

#angaga# (Beitrag #6) schrieb:
Ich habe vollstes Verständnis für den Streik. Schließlich ist der Streik das einzige Mittel, mit dem die Piloten ihre Forderungen durchsetzen oder zumindest dem Nachdruck verleihen können.
Exakt das gleiche trifft für jede Erpressung zu.
Gruß
Jürgen


[Beitrag von juergen1 am 11. Apr 2014, 23:12 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#9 erstellt: 12. Apr 2014, 10:14
Sei ein Blödsinn!

Streiks sind seid jeher legitimes -und legales- Mittel, um Lohnerhöhungen durchzusetzen.

All die strafrechtlichen Abschweifungen können nur von Leuten kommen, die keine Ahnung von Arbeitsrecht und Strafrecht haben. Eine Nötigung zB muss immer rechtswidrig sein, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen.

Ob ein Pilot eine Lohnerhöhung braucht, spielt doch überhaupt keine Rolle! Er hat Streikrecht und fertig.
catman41
Inventar
#10 erstellt: 12. Apr 2014, 11:32

Apalone (Beitrag #9) schrieb:
Sei ein Blödsinn!

Streiks sind seid jeher legitimes -und legales- Mittel, um Lohnerhöhungen durchzusetzen.

All die strafrechtlichen Abschweifungen können nur von Leuten kommen, die keine Ahnung von Arbeitsrecht und Strafrecht haben


... und anscheinend immer genug Geld verdienen, bei der FDP und/oder Arbeitgeber sind!

lg
Harry
juergen1
Inventar
#11 erstellt: 12. Apr 2014, 13:29

Apalone (Beitrag #9) schrieb:
Sei ein Blödsinn!
Streiks sind seid jeher legitimes -und legales- Mittel, um Lohnerhöhungen durchzusetzen.
All die strafrechtlichen Abschweifungen können nur von Leuten kommen, die keine Ahnung von Arbeitsrecht und Strafrecht haben. Eine Nötigung zB muss immer rechtswidrig sein, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen.
Wer hat denn behauptet, daß Streik strafrechtlich verfolgt wird oder illegal ist?
Es handelt sich um eine völlig legale Erpressung.
Gruß
Jürgen


[Beitrag von juergen1 am 12. Apr 2014, 13:29 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#12 erstellt: 12. Apr 2014, 13:33

juergen1 (Beitrag #11) schrieb:
.....Wer hat denn behauptet, daß Streik strafrechtlich verfolgt wird oder illegal ist?
Es handelt sich um eine völlig legale Erpressung.


Und was ist Erpressung?!? Du verstehst ja noch nicht mal deine eigene Schreibe!
juergen1
Inventar
#13 erstellt: 12. Apr 2014, 13:44

Apalone (Beitrag #12) schrieb:
Und was ist Erpressung?!?
Der Versuch, eine Forderung mithilfe einer Drohung durchzusetzen.
Apalone
Inventar
#14 erstellt: 12. Apr 2014, 13:57

juergen1 (Beitrag #13) schrieb:
Der Versuch, eine Forderung mithilfe einer Drohung durchzusetzen.


Drohung ist auch ein strafrechtlicher Begriff!

Du scheinst gar nichts zu verstehen in dem Kontext!

Dann wäre ich mit sowas


juergen1 (Beitrag #11) schrieb:
.....Wer hat denn behauptet, daß Streik strafrechtlich verfolgt wird oder illegal ist?....



deutlich zurückhaltender!


Das Streikrecht steht nicht ohne Grund bei den Grundrechten im GG!
juergen1
Inventar
#15 erstellt: 12. Apr 2014, 18:03

Apalone (Beitrag #14) schrieb:

juergen1 (Beitrag #13) schrieb:
Der Versuch, eine Forderung mithilfe einer Drohung durchzusetzen.


Drohung ist auch ein strafrechtlicher Begriff!
Drohung ist ein Begriff, der sicherlich auch im Strafrecht vorkommt.
Trotzdem ist nicht jede Drohung strafbar.
Apalone
Inventar
#16 erstellt: 12. Apr 2014, 18:08

juergen1 (Beitrag #15) schrieb:

Apalone (Beitrag #14) schrieb:

juergen1 (Beitrag #13) schrieb:
Der Versuch, eine Forderung mithilfe einer Drohung durchzusetzen.


Drohung ist auch ein strafrechtlicher Begriff!
Drohung ist ein Begriff, der sicherlich auch im Strafrecht vorkommt.
Trotzdem ist nicht jede Drohung strafbar.


Dann ist's auch keine Drohung im strafrechtlichen Sinn.
Und dann ist eine Drohung auch keine Drohung...

Womit soll den der Streikende drohen? Und warum soll das dann verwerflich sein?

Mannomann...
juergen1
Inventar
#17 erstellt: 12. Apr 2014, 18:34

Apalone (Beitrag #16) schrieb:
Womit soll den der Streikende drohen? Und warum soll das dann verwerflich sein?.
Er droht mit dem Zufügen von wirtschaftlichem Schaden.
Warum eine Drohung verwerflich ist, werde ich dir nicht erklären.
Apalone
Inventar
#18 erstellt: 12. Apr 2014, 18:37

juergen1 (Beitrag #17) schrieb:

Apalone (Beitrag #16) schrieb:
Womit soll den der Streikende drohen? Und warum soll das dann verwerflich sein?.
Er droht mit dem Zufügen von wirtschaftlichem Schaden.
Warum eine Drohung verwerflich ist, werde ich dir nicht erklären.


Du peilst es nicht!

Entweder ist eine Drohung "das Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels" oder eben nicht. Das "Zufügen von wirtschaftlichem Schaden" kann keine Drohung sein, wenn die Handlung rechtmäßig ist.

Du verstehst es offensichtlich nicht!
juergen1
Inventar
#19 erstellt: 12. Apr 2014, 18:55

Apalone (Beitrag #18) schrieb:
Das "Zufügen von wirtschaftlichem Schaden" kann keine Drohung sein, wenn die Handlung rechtmäßig ist.
Man kann auch mit einer rechtmäßigen Handlung drohen.
ViSa69
Inventar
#20 erstellt: 12. Apr 2014, 19:40
@Jürgen

Was soll der AN denn deiner Meinung nach tun ?
Am besten noch Geld mitbringen wenn er arbeiten geht ?

Es ist genau so wie @Hüb' es geschrieben hat, denn sonst hätte man allenfalls das Recht auf kollektives Betteln.

Bei so einer Denkweise kann ich nur sagen: "Willkommen im tiefsten Mittelalter"
Am liebsten wär's dir wohl wenn man die Leibeigenen oder Sklaverei wieder einführen würde, oder was ?!

Gruß,
ViSa
Apalone
Inventar
#21 erstellt: 13. Apr 2014, 06:32

juergen1 (Beitrag #19) schrieb:
....Man kann auch mit einer rechtmäßigen Handlung drohen.


NEIN! Du scheinst es nicht zu begreifen!
ZeeeM
Inventar
#22 erstellt: 13. Apr 2014, 13:17
Drohung ist kein Begriff, der ausschließlich im juristischen Bereich existent ist.
juergen1
Inventar
#23 erstellt: 13. Apr 2014, 13:27

Apalone (Beitrag #21) schrieb:

juergen1 (Beitrag #19) schrieb:
....Man kann auch mit einer rechtmäßigen Handlung drohen.
NEIN! Du scheinst es nicht zu begreifen!
Wenn du mir weiter widersprichst, dann...dann...erzähl ich deiner Freundin, daß du fremdgegangen bist!
Ist das vielleicht keine Drohung?
ZeeeM
Inventar
#24 erstellt: 13. Apr 2014, 13:40
Drohungen sind erst mal soziologsich, ob sie juristisch relevant sind, kommt danach. Wenn man einem Kind droht es bei Fehlverhalten ohne Abendbrot ins Bett zu schicken mag für den einen oder anderen Zeitgenossen auch Kindesmisshandlung sein.
Es sind doch gesellschaftliche Vereinbarungen, ob sowas wie Streikrecht darüber steht einen Vertrag, den Arbeitsvertrag, zu erfüllen. Das ist kein Naturgesetz.
Drohung, Belohnung .... das sind erst mal soziologische Regelmechanismen.
Was das Streikrecht anbelangt, sollte sich so Mancher überlegen, ob er ohne dieses, heute so sein Leben führen könnte. Das Leben ist ein Kampf und das wird notfalls mit Gewalt bestritten, denn der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist.
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