Widerrufsrecht/Rücksendekosten

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Alili
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 25. Aug 2017, 19:26
Servus liebe Hififreunde,
bei Elektrowelt24 wurde von mir ein Produkt bestellt, was nicht meinen Vorstellungen entsprach. Das Produkt landete nach wenigen Stunden wieder ordnungsgemäß und unbeschädigt in der ursprünglichen Verpackun. Danach nutzte ich das Widerrussformular. Meine Frage, wer zahlt die Rücksendekosten? In den AGBs steht,

im Falle des rechtzeitigen Widerrufs des Vertrags trägt Elektrowelt24 sowohl bei paketversandfähiger sowie bei nicht paketversandfähiger Ware die Kosten der Rücksendung.

Jedoch schrieb man mir,

Zur Rücksendung können wir Ihnen auf Wunsch eine Freeway Paketmarke zusenden und würden diese mit 8,- EUR in Abzug bringen.
Vielleicht ist dies gar bequemer und günstiger für Sie als wenn Sie sich selbst kümmern müssen.
Falls gewünscht bitte Bescheid geben.

Auf meine Frage wie sich das jetzt mit den Rücksendekosten verhält reagierte man bei Elektrowelt24 nicht. Ich würde die Ware gerne morgen zur Post bringen. Vieleicht hat ja jemand schon mal bei denen was zurückgeschickt. Danke im voraus und einen schönen Abend. Ich hoffe doch stark beim entspannten Musik hören.
Mfg Alili
betsches
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 25. Aug 2017, 19:33
Aus den AGB's von Elektrowelt24:
"Im Falle des rechtzeitigen Widerrufs des Vertrags trägt Elektrowelt24 sowohl bei paketversandfähiger sowie bei nicht paketversandfähiger Ware die Kosten der Rücksendung."

Da steht nichts, dass 8€ abgezogen werden...
Alili
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 25. Aug 2017, 19:40
Ach und als ich fragte, ob ich einen Rücksendeschein bekomme oder wie es weitergeht, wieder keine Antwort darauf.
günni777
Inventar
#4 erstellt: 25. Aug 2017, 20:17
Na ja, auf Wunsch! "eine Freeway Paketmarke zuschicken" ist m.M. ein kleiner Trick, um Dir 8 € für die Retoure berechnen zu können. Ist dies Dein Wunsch? Vermutlich nicht.

Sofern die keine konkreten Bedingungen für die Abwicklung der Retoure in Ihren AGBs aufgeführt haben, einfach die Ware an die Retouren Adresse als UNFREI - Gebühr zahlt Empfänger versenden und feddisch. Widerruf Schreiben dem Paket beilegen und zusaetzlich noch vorab per email versenden.

Absender Adresse und Retouren Adresse bei den großen Versand Unternehmen sind nicht immer identisch. Musst Du drauf achten, sonst wird Ware u.U. nicht angenommen und kommt wieder zu Dir zurück.

Lass Dich mit Deiner Unsicherheit nicht ins Boxhorn jagen.
8erberg
Inventar
#5 erstellt: 25. Aug 2017, 20:25
Hallo,

ein billiger Trick, lass Dich nicht verunsichern.

Er hat bei einem Warenwert von über 40 Euro auch die Rücksendekosten zu tragen.

Peter
burkm
Inventar
#6 erstellt: 25. Aug 2017, 20:29
Die AGBs sind doch dahingehend eindeutig.

Es fallen keine Rücksendekosten an.
Der Trick mit dem Freeway Label und den EUR 8,- Kosten dient wohl mehr der Bequemlichkeit und würde ich ignorieren.

Sollte Dir bei regulärer Rücksendung trotzdem etwas dafür berechnet (abgezogen) werden würde ich mit ausdrücklichem Hinweis darauf schriftlich widersprechen und denen für die Erstattung eine (14-tägige) Frist setzen.
Wegen "unfreier" Rücksendung würde ich mir vorher noch einmal die AGBs dahingehend zu Gemüte führen, weil manche Unternehmen dann für diesen Fall die Sendung nicht annehmen und zurückgehen lassen, was ja kontraproduktiv wäre.

PS.:
@8erberg
Nein, die Übernahme der Rücksendekosten durch den Händler wurde schon seit einiger Zeit abgeschafft, egal ob unter oder über 40 EUR Warenwert. Wenn der Händler die Rücksendekosten gemäß AGBs trotzdem übernimmt ist das jetzt eine rein freiwillige Zusage die aber natürlich bindend ist.


[Beitrag von burkm am 25. Aug 2017, 20:33 bearbeitet]
Ralf_Hoffmann
Inventar
#7 erstellt: 25. Aug 2017, 20:47
Und es gibt keine AGBSSSSSSSSSS
Wozu haben wir Verbrauchenzentralen etc. - da dürfte sich doch wohl eine kundige Antwort finden lassen.
burkm
Inventar
#8 erstellt: 25. Aug 2017, 20:54
Warum nicht ? So wie ich "betsches" verstanden habe, gibt es welche.
AGBs sind nur dort in Teilen nicht wirksam, wo sie übergeordneten Rechtsgrundsätzen entgegen stehen.

Was haben die Verbraucherzentralen damit zu tun ? Eine Beratung dort kostet ja auch Geld und ist dann vermutlich sogar noch teurer als die genannten angeblichen Rücksendekosten von 8,00 EUR.
Meist ist es einfacher (und billiger) seinen eigenen Grips erst einmal zu gebrauchen bevor man weitere Kosten generiert...


[Beitrag von burkm am 25. Aug 2017, 20:57 bearbeitet]
Tron_224
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 25. Aug 2017, 21:04
Er meint, einen Schreibfehler gefunden zu haben.

Das ist aber Quatsch. AGBs mit Plural-s ist schon richtig. Es gibt halt keine AGB im Singular. Aber deswegen wird der Plural nicht anders gebildet als sonst auch. Man kann das s auch weglassen, aber dann müsste man es bei CDs etc. auch weglassen. Der Duden empfiehlt im Plural ein s.
betsches
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 25. Aug 2017, 21:12
Jetzt ehrlich...?


[Beitrag von betsches am 25. Aug 2017, 21:12 bearbeitet]
Alili
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 25. Aug 2017, 21:30
Vielen Dank für die vielen Antworten :-)
Habe hier was gefunden zu UNFREIEN SENDUNGEN. Auch nicht so einfach. Es wird empfohlen den Onlineshop vorher zu kontaktieren. Also habe ich jetzt nochmal eine E-mail geschrieben. Ouuu maaann...
Da kenne ich echt ne Firma in Schwäbisch Gemünd, wo ich schon meherere Sachen zurückschickte, die echt entspannter ist.


Unfreies Paket verschicken

[Paket unfrei verschicken] Ein Paket "unfrei" zu verschicken bedeutet, dass der Absender kein Porto bezahlt und der Empfänger die Transportkosten bezahlen soll. Viele Kunden von Versandhändlern halten das für eine gute und preiswerte Idee. Aber es gibt Einiges zu beachten, um in keine Kostenfalle zu geraten.

Unfreie Pakete: Nur in Postfilialen zu verschicken

Eines vorweg: Paketscheine für den unfreien Versand können Sie nicht online "kaufen" bzw. ausdrucken. Um ein Paket unfrei zu verschicken, können Sie allenfalls diesen Online-Paketschein (PDF) nutzen, zu Hause ausdrucken, aufs Paket kleben und schließlich zur Postfiliale bringen. In der Filiale müssen Sie dann mitteilen, dass das Paket unfrei verschickt werden soll. Der Mitarbeiter klebt daraufhin eine spezielle Servicemarke in das Freifeld auf dem Paketschein.

[Unfrei kostet 18 Euro] Achtung: Der Empfänger bezahlt für unfreie Pakete pauschal 18,00 Euro Porto. Das gilt für Pakete innerhalb Deutschlands bis 31,5 kg. Die 18 Euro sind extrem teuer im Vergleich zum Standardporto. Für ein 5kg-Paket zahlen Sie in der DHL-Onlinefrankierung beispielsweise nur 5,99 Euro (alle Preisangaben Stand 1/2017, Quelle: DHL-Website).

Bitte vergewissern Sie sich vorher beim Empfänger des Pakets, ob er unfreie Pakete annimmt. Wenn der Empfänger von den hohen Gebühren so geschockt ist, dass er die Annahme verweigert, geht das unfreie Paket zurück an Sie als Absender. Sie müssen dann die 18 Euro Porto bezahlen und zusätzlich die Kosten für den nochmaligen Versand, weil das Paket ja nicht beim Empfänger angekommen ist.

Falls weder Empfänger noch Absender eine unfreie Lieferung annehmen, wird das Paket üblicherweise bei der Ermittlungsstelle von DHL in Hagen eingelagert. Die Lagerung ist meistens kostenpflichtig. Wenn das Paket bis zum Ablauf der Lagerzeit nicht ausgelöst wurde, darf DHL es vernichten oder das Paket versteigern.

Hinweise zu unfreien Rücksendungen an Versandhändler und Onlineshops

Wenn Sie als privater Verbraucher bei einem gewerblichen Versandhändler eingekauft haben, steht Ihnen das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Sie können Ihren Widerruf ausüben, indem Sie die Ware an den Händler zurückschicken - egal ob frankiert oder unfrankiert. Sie können eine Retoure auch unfrei verschicken, also ohne selber Porto zu bezahlen. Der Händler muss unfreie Rücksendungen annehmen. Er darf die Annahme nicht verweigern.

Beachten Sie bei unfreien Rücksendungen unbedingt: Die Gebühren in Höhe von 18 Euro muss der Händler zunächst verauslagen und kann sich das Geld evtl. von Ihnen als Kunde zurückholen. Bitte lesen Sie die AGB bzw. die Rücknahmebedingungen des Händlers. Wenn der Händler generell allen Kunden kostenfreie Rücksendungen anbietet, muss er gemäß aktueller Rechtsprechung auch die Kosten für unfreie Rücksendungen tragen. Wenn der Händler hingegen die Kosten der Rücksendung nicht bezahlt, darf er sie an die Kunden weiterberechnen. Das bedeutet bei unfreien Lieferungen i.d.R., dass die Portokosten vom Warenwert abgezogen werden und Sie somit weniger Geld erstattet bekommen.

Tipp der Redaktion

Paketda.de rät: Schicken Sie am besten keine unfreien Sendungen an Versandhändler. Kontaktieren Sie vorher den Kundenservice des Händlers, ob man Ihnen eine kostenfreie Retourenmarke zur Verfügung stellen kann. Diese kleben Sie einfach aufs Paket und geben es in einem Paketshop ab. Die Portokosten sind für den Händler dadurch wesentlich geringer.

Und auch wenn ein Händler keine kostenfreien Retouren anbietet, sollten Sie im eigenen Interesse keine unfreie Rücksendung abschicken. Denn die Kosten werden letztendlich Ihnen als Kunde auferlegt. Den günstigsten Paketdienst für Rücksendungen finden Sie ganz einfach mit unserem Paketdienst-Preisvergleichsrechner.
Tron_224
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 25. Aug 2017, 21:34
Elektrowelt ist halt extrem zickig, launisch und selbstgerecht.

Da wirst Du mit der Rechtslage oder Empfehlungen nicht weiterkommen. Der Typ macht seine eigenen Gesetze.
Alili
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 25. Aug 2017, 21:47
Wenn die keine Kunden wollen, von mir aus. Zum Glück gibt es ja viele Hifiläden.
ATC
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 25. Aug 2017, 22:14
Nicht sofort unfrei zurückschicken.
Schriftlich widerrufen.
Nochmal schreiben das du die kostenlose Rücksendung laut den AGB nutzen willst.

Hier muss man etwas hartnäckiger sein als bei vielen anderen Online Händlern.

günni777
Inventar
#15 erstellt: 25. Aug 2017, 22:37
Ohmannohmannohmannohmann.....

Nix eigene Gesetze... Elektrowelt bietet lt. deren eigene AGBs kostenlose Retoure unter der Voraussetzung von fristgerechtem Widerruf an, richtig? Lt. Gesetzgeber brauchen die Online-Versender aber keine mit UNFREI markierten Retouren annehmen, wegen der unverhältnismäßig hohen Kosten von 18 €, bleibt also der Absender drauf sitzen (wusste ich nicht, sorry für meine Info dahingehend), auch richtig?

Demnach müsste so eine für den Kunden kostenfreie Retouren Wertmarke vom Online-Anbieter anstandslos und selbstverständlich umgehend auf Anforderung dem Kunden zugesandt werden lt. deren eigener AGBs.

Das würde ich Elektrowelt so in der Art mitteilen und auf Zusendung dieser kostenfreien "Retouren-Wertmarke" ausdrücklich bestehen, ansonsten UNFREI androhen mit dem Hinweis, das bei Annahmeverweigerung der Retoure Du die Annahme der verweigerten Retoure ebenfalls verweigern wirst wg. der Diskrepanz zur Unmöglichkeit der Durchfuehrung einer kostenfreien Retourensendung.

Oder die sollen Dir eine andere Option zur sicheren und für Dich kostenfreie Retoure nennen.

Zuletzt würde ich noch freundlich anfragen, ob es sich bei deren Unternehmen um einen seriösen Anbieter handelt oder eher um ein Trickbetrueger-Unternehmen.? Nee, mach besser nicht!

Die werden Dir nach Deiner Mitteilung garantiert eine für Dich kostenfreie Retouren Wertmarke zukommen lassen.

Oder hast Du denen einen Bank-Einzugs-Auftrag erteilt oder haben die über PayPal die Möglichkeit, Dein Konto zu belasten? So einen Auftrag würde ich als erstes widerrufen bzw. sperren. Ansonsten den Trick mit den 8 € "Kundenkonto Belastung" einfach ignorieren.
Tron_224
Hat sich gelöscht
#16 erstellt: 26. Aug 2017, 00:51
Mit denen zu diskutieren führt nur zu Frust, auch wenn man voll im Recht ist. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
günni777
Inventar
#17 erstellt: 26. Aug 2017, 01:24
Mach am besten so, wie von ATC in #14 empfohlen mit Fristsetzung z.B. 6 Werktage und mit dem Zusatz, das Dir die gesetzliche Regelung bzgl. Retoure als UNFREI zu versenden, bekannt ist. Ganz sachlich und emotionslos ohne viel Diskussionen.

Dann hast Du Belege für Dich und falls die nicht reagieren, nach Ablauf Deiner Fristsetzung die Ware auch ohne deren "Freeway-Marke" für 8 € zurücksenden. Belege gut aufbewahren.

In jedem Fall hammer jetzt prima Werbung für Elektrowelt24.de gemacht. Ich werde in Zukunft da weder was bestellen noch hier irgendwelche Artikel von denen als Empfehlung hier im Forum verlinken.
8erberg
Inventar
#18 erstellt: 26. Aug 2017, 12:08
Hallo,

die können sich ne eigene Welt stricken wie sie wollen - nur gildet die nicht.

Einfach erwähnen das man eine gute Rechtsschutzversicherung hat wenn die sich weiterhin so blöde anstellen...

Peter
günni777
Inventar
#19 erstellt: 26. Aug 2017, 13:32
Der Spruch am Telefon "auf Wunsch Freeway Wertmarke zusenden gegen 8 € Kontobelastung" war ldgl. "Noch mehr Rauch um überhaupt nichts mehr".

Die MA haben vermutlich Anweisung, telefonische Anfragen bzgl. Retouren Abwicklung so zu kommunizieren, um nicht zu viele Rückläufer zu erhalten. In gewisser Weise zumindest nachvollziehbar.

Hättest Du die Nachfrage direkt per e-mail gestartet, hätten die sich wahrscheinlich gar nicht getraut, so einen Käse zu erzählen und dieser Fred bräuchte erst gar nicht eröffnet worden sein.

Oder verstoßen solche Anbieter auch oft gerne sogar im Schriftverkehr gegen ihre eigenen AGBs.? Na ja, viele Kunden lesen die ja auch gar nicht.
Alili
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 26. Aug 2017, 14:10
Servus günni777,
wieso telefonisch? Es wurde nur über E-Mail komoniziert! Wie bereits geschrieben. Naja manche Leute lesen den Thread wohl nicht richtig.
Dachte, das war auch die Frage, es habe schonmal jemand das Wiederrufsrecht bei Elektrowelt24 ausgeübt und könne was darüber berichten. Genau deshalb gibt es diesen Thread
Lg
günni777
Inventar
#21 erstellt: 26. Aug 2017, 14:47
Hi Alili,

doch, gelesen hab ich Deinen EP schon, nur eben nicht 3 mal. Bei dem komplexen Hin und Her kann man den exakten Zusammenhang der Ereignisse schon mal etwas aus den Augen verlieren, sorry.

Jetzt weiß ich, wieso ich "telefonisch" in meinem Hinterstuebchen abgespeichert hatte: Wg. Deinem #3 "Ach und als ich fragte, ....." hatte ich fälschlicherweise als mündliche Kommunikation interpretiert. Allerdings "bekam ich wieder keine Antwort" spricht andererseits meiner Annahme zuwider.

Meine Anmerkungen in #19 bzgl. "telefonisch" waren auch nicht gegen Dich persönlich gerichtet. OK, ich hab den Käse verzapft.

Jaaa, ich hab verstanden, Du hast nie in dieser Angelegenheit mit Elektrowelt24 telefonischen Kontakt gehabt.

Dein Fred ist völlig OK und macht Sinn, zumal Elektrowelt24 offenbar auch im Schriftverkehr so spielt.


[Beitrag von günni777 am 26. Aug 2017, 16:31 bearbeitet]
ATC
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 26. Aug 2017, 17:21
Alili
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 26. Aug 2017, 18:57

ATC (Beitrag #22) schrieb:
Es gibt übrigens schon Threads zu dem Shop

http://www.hifi-forum.de/viewthread-230-2087.html
http://www.hifi-forum.de/viewthread-32-52462.html


Habe ich schon gelesen. Leider erst nach der Bestellung.
Vielen Dank für deinen Beitrag.
MasterKenobi
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 26. Aug 2017, 19:17
Ab Sommer 2014 müssen die Online Händler gar nichts mehr bzgl Retour Kosten übernehmen, sondern der Käufer muss blechen. Den Grund, den kann ich vollends verstehen.

Dennoch bieten viele Shops es auch weiterhin aus Kulanz an, die kostenlose Rücksendung. Und wenn auch noch ein Händler es ausdrücklich in seinen AGBs stehen hat, dann hat der Händler leider Pech gehabt. Er hätte es ja ändern können.


[Beitrag von MasterKenobi am 26. Aug 2017, 19:19 bearbeitet]
Alili
Ist häufiger hier
#25 erstellt: 26. Aug 2017, 21:22

MasterKenobi (Beitrag #24) schrieb:
Ab Sommer 2014 müssen die Online Händler gar nichts mehr bzgl Retour Kosten übernehmen, sondern der Käufer muss blechen. Den Grund, den kann ich vollends verstehen.

Dennoch bieten viele Shops es auch weiterhin aus Kulanz an, die kostenlose Rücksendung. Und wenn auch noch ein Händler es ausdrücklich in seinen AGBs stehen hat, dann hat der Händler leider Pech gehabt. Er hätte es ja ändern können.


Genau MasterKenobi, so sehe ich das auch. Es steht js dick fett dass es von denen bezahlt wird. Denke das macht die Firma extra. Und wer geht schon wegenPortokosten zum Anwalt. Und wenn ich es Unfrei, Porto zahlt Empfänger, zurückschicke werden die es wohl nicht annehmen. Und ich bekomme ga keine Kohle mehr.
torino17
Stammgast
#26 erstellt: 07. Mai 2020, 21:17
Ich habe aehnliche Erfahrung bei elektrowelt24 gemacht: Ich hatte dort einen AV Receiver bestellt, welcher offenbar defekt war und somit dauerhaft ein Rauschen auf den Rears hatte. Als ich das Problem dem Verkaeufer geschildert hatte (freundlich und sachlich) wurde mir erstmal an den Kopf geworfen dass das ja "bloedsinn" sei - ich als zahlender Kunde moechte von einem Verkaeufer nicht so behandelt werden.

Daraufhin habe ich den Kauf widerrufen, jedoch wollte der Verkaeufer dass ich die Ruecksendekosten selbst uebernehme. Ich habe dann nochmal an die AGBs erinnert und ploetzlich ist ihm dann wohl eingefallen dass er ja dafuer laut den AGBs aufkommt. Letztlich habe ich dann ein Ruecksendeetikett bekommen und nach einer Woche mein Geld zurueck bekommen.

Ich werde ab sofort einen grossen Bogen um diesen Laden machen. Ueberlegt euch besser zweimal welche Haendler es wert sind unterstuetzt zu werden und auf welche man auch gerne verzichten kann.
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