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ebay Kleinanzeigen

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Dadof3
Moderator
#51 erstellt: 27. Sep 2021, 10:11
Verstehen kann ich den Ärger durchaus. Denn das Bedürfnis nach Gerechtigkeit wiegt meist viel schwerer als der finanzielle Verlust.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, als ein eiliger Lehrer auf dem Schulflur meine Tochter umgerannt hat und dabei das Display ihres Handys zerbrochen ist.
Aber der Antrag auf Schadenersatz wurde abgelehnt. Die Schulleitung hatte nur den Lehrer befragt, keine anderen Zeugen (von denen gab es genügend), und der Lehrer hat die Schulleitung über den Hergang (nachweislich!) belogen. Gegen den Ablehnungsbescheid kann man aber keinen Widerspruch einlegen, sondern muss klagen an einem Gericht mit Anwaltspflicht. Doch für 140 € Streitwert findet man keinen Anwalt.
So zieht sich der Staat mit ihn selbst einseitig begünstigenden Verfahren aus der Affäre.

Das Gefühl, im Recht zu sein, aber kein Recht zu bekommen, macht schon ziemlich wütend.

Rational und auf das Eigeninteresse beschränkt spricht alles dafür, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Ich finde jedoch überhaupt nicht, dass jemand, der sein Recht entgegen dieser Ratio durchsetzen will, "sich lächerlich macht".
etron907
Stammgast
#52 erstellt: 27. Sep 2021, 10:12
Ich hatte auch mal Kabel über die Kleinanzeige gekauft und bis das Paket ankam vergingen 3 Wochen. Ich dachte auch an Betrug, weil sich der Verkäufer, nach dem ich das Geld überwiesen hatte auf keine meiner Nachrichten geantwortet hat.
Manche Menschen sind einfach seltsam, total verpeilt oder was auch immer. Ich hätte erstmal abgewartet, weil ne Anzeige nach nur einer Woche, finde ich schon hart.
Hüb'
Moderator
#53 erstellt: 27. Sep 2021, 10:18
@Dadof3:
Anderseits würde man jedes Staatswesen lahmlegen, würde (könnte) man jede "Lappalie" durchexerzieren.
Der in Bewegung gesetzte "Apparat" ist ja schnell teuer, als der streitgegenständliche Schaden.
Yahoohu
Inventar
#54 erstellt: 27. Sep 2021, 10:20
Ich finde den TE eh lustig,
meldet, das er zwei toll erhaltene CD100 für 420 Euro erstanden hat und bietet im Verkaufsbereich nun einen für charmante 399 Euro an.
Mensch, bei der Spanne kannst Du die 20 Euro (wenn die Ware nicht doch gekommen ist) doch locker verkraften.


[Beitrag von Yahoohu am 27. Sep 2021, 10:21 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#55 erstellt: 27. Sep 2021, 10:30

Hüb' (Beitrag #53) schrieb:
Der in Bewegung gesetzte "Apparat" ist ja schnell teuer, als der streitgegenständliche Schaden.

Ja, aber es liegt halt an den streitenden Parteien abzuschätzen, ob sie das Risiko, diesen "Apparat" zahlen zu müssen, eingehen wollen.

So wie jetzt hat die Schulleitung das Thema in 5 Minuten vom Tisch und muss keine Angst haben, dass noch etwas nachkommt.
Wäre das nicht so, hätte sie vielleicht doch lieber mal andere Zeugen befragt als nur den Lehrer, und eingesehen, dass sie den Schaden zu ersetzen hat.

140 € sind für eine Schülerin durchaus Geld.
RoA
Inventar
#56 erstellt: 27. Sep 2021, 10:49
Die 140€ kann man natürlich schon eintreiben, wenn man entsprechende Geschütze auffährt. Letztendlich trifft man sich aber oft zweimal im Leben, und die Lehrerschaft sitzt ggü. dem Schüler immer am längeren Hebel.
Apalone
Inventar
#57 erstellt: 27. Sep 2021, 12:07

Dadof3 (Beitrag #51) schrieb:
......Gegen den Ablehnungsbescheid kann man aber keinen Widerspruch einlegen, sondern muss klagen an einem Gericht mit Anwaltspflicht.......


Tja, schlecht informiert.

An den Verwaltungsgerichten besteht -mindestens in erster Instanz- kein Anwaltszwang.
RoA
Inventar
#58 erstellt: 27. Sep 2021, 12:26
Handelt es sich bei der Ablehnung des Anspruchs um einen Verwaltungsakt oder um eine Mitteilung?
Apalone
Inventar
#59 erstellt: 27. Sep 2021, 12:39

RoA (Beitrag #58) schrieb:
Handelt es sich bei der Ablehnung des Anspruchs um einen Verwaltungsakt oder um eine Mitteilung?


§ 35 VwVfG!
RoA
Inventar
#60 erstellt: 27. Sep 2021, 12:49
Nope.
Dadof3
Moderator
#61 erstellt: 27. Sep 2021, 12:56
Es wird hier zu sehr off-topic. Ich verweise hier nur kurz für Interessierte auf § 71 I Gerichtsverfassungsgesetz.

Bitte zurück zu eBay.
QH
Inventar
#62 erstellt: 27. Sep 2021, 12:58
Es fing mit einem 20 Euronen Kabel an und jetzt haben wir hier den totalen Kabelsalat.
sandscholle
Stammgast
#63 erstellt: 14. Jan 2022, 18:04
Hallo zusammen,

heute habe ich von der zuständigen Staatanwalt ein Schreiben erhalten. Von der Verfolgung wird gemäß $ 154 Abs. 1 StPO abgesehen.
Gründe: Der Beschuldigte hat in einem anderen anhängigen Verfahren eine Strafe zu erwarten. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht. Nun gut. Schreibe ich die 20,-EUR ab.
Dadof3
Moderator
#64 erstellt: 14. Jan 2022, 18:22
Danke. Na, immerhin hat derjenige offensichtlich einen Denkzettel bekommen. Das halte ich für wichtiger als die 20 Euro.

Da die Person der Staatsanwaltschaft ja offensichtlich bekannt ist, könntest du Auskunft über ihren Namen und Anschrift nach § 475 StPO verlangen, um das Geld zurück zu bekommen.

Ich persönlich würde mir die Mühe allerdings nicht machen.
sandscholle
Stammgast
#65 erstellt: 14. Jan 2022, 18:36
ne hab das ganze jetzt abgehakt. Wer mir bei evtl. Käufen nicht seine Adresse mit Telefonnummer gibt, bei dem kaufe ich nichts mehr. Und möglichst nur noch per normalen PayPal. Hab neulich einen CD Player gekauft, aber der Verkäufer wollte zuerst wegen der Gebühren nicht. Ich habe dann die Gebühren mit bezahlt und alles hat geklappt. Der Verkäufer wollte mir auch zuerst nicht seine Adresse geben. Habe dann etwas genervt und dann hat er mir auch seine Adresse mitgeteilt.


[Beitrag von sandscholle am 14. Jan 2022, 18:38 bearbeitet]
MuLatte
Inventar
#66 erstellt: 14. Jan 2022, 20:55
Kleinanzeigen nicht persönlich abholen und nicht bar bezahlen ist IMMER ein Risiko. Da braucht sich keiner ärgern wenn das Geld weg ist und die Ware nicht kommt.


[Beitrag von MuLatte am 15. Jan 2022, 14:11 bearbeitet]
Rossi_46
Hat sich gelöscht
#67 erstellt: 14. Jan 2022, 21:11
Ebay Kleinanzeigen basiert auf gekauft wie gesehen..
RoA
Inventar
#68 erstellt: 17. Jan 2022, 18:10
So gesehen?!
happ
M_arcus_TM88
Inventar
#69 erstellt: 17. Jan 2022, 18:17
Na gut, ist ja VB!
Hüb'
Moderator
#70 erstellt: 17. Jan 2022, 18:19
Verstaubt - wie gesehen.
Staub - ein Statement.
Verstaubte Basis.
Vileda benötigt.


Montagnachtmittag und ich bin schon wieder völlig drüber...


[Beitrag von Hüb' am 17. Jan 2022, 18:20 bearbeitet]
Rossi_46
Hat sich gelöscht
#71 erstellt: 17. Jan 2022, 19:23
Scheunenfund..
RoA
Inventar
#72 erstellt: 17. Jan 2022, 19:37
Kellerfund. Gepflegt, Nichtraucher-Haushalt, Tierfrei, direkt aus der Bio-Müllerei.
M_arcus_TM88
Inventar
#73 erstellt: 17. Jan 2022, 20:40
Eigentümergepflegt, Ringeltäubchen, im Neuzustand, Better as new, Bestzustand, Muss man gesehen haben, In diesem Zustand einzigartig, erstklassiger Erhaltungszustand,
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