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ebay Kleinanzeigen

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sandscholle
Stammgast
#1 erstellt: 05. Sep 2021, 16:59
hallo , jetzt hats mich auch erwischt. Habe eine Suchanzeige für ein Kabel eingestellt. Hat sich auch jemand gemeldet. Sind uns einig geworden ( 20,-EUR) . Dann habe ich noch nach der Telefonnumer und der Anschtift und der Bankverbinding gebeten und. Alles bekomme und per Sofortüberweisung überwiesen. Bis heute nichts bekommen. Telefonnummer unbekannt. Morgen werde ich Strafaniege stellen. Die Polizei kann den Kontinhaber ausfindet machen und das Geld dann über die Bank zurückholen. Der user hat den user Namen: ich. Also Vorsicht.
Apalone
Inventar
#2 erstellt: 05. Sep 2021, 20:41

sandscholle (Beitrag #1) schrieb:
....Die Polizei kann den Kontinhaber ausfindet machen und das Geld dann über die Bank zurückholen......


Das wird die Polizei garantiert nicht tun.... Die ist bloßer Gehilfe der Staatsanwaltschaft. Und auch die arbeitet nur STRAFrechtliche Belange ab.

ZIVILrechtliche musst du via Zivilklage selber einfordern.

Die Polizei wird die Betrugsanzeige aufnehmen. Mit der kannst du (oder dein Anwalt) bei der Bank erst mal probieren.
pedi
Inventar
#3 erstellt: 05. Sep 2021, 20:53
wieviel zeit hast du dem verkäufer zum versenden lassen?
sandscholle
Stammgast
#4 erstellt: 06. Sep 2021, 09:06
... 1 Woche
MuLatte
Inventar
#5 erstellt: 06. Sep 2021, 09:28
Wenn man einfach Geld überweist dann kann es passieren, dass es weg ist. 20 Euro sind sehr wenig. Die Polizei wird das nicht ernst nehmen und zurück buchen geht nicht soweit ich weiß. Dazu würde ein Gerichtsurteil benötigt und keine einfache Anzeige.
Hüb'
Moderator
#6 erstellt: 06. Sep 2021, 09:28
Nu, Bearbeitung + Hermes (z. B.) kann schon mal eine Woche dauern.
Private Verkäufer sind nicht Amazon.
QH
Inventar
#7 erstellt: 06. Sep 2021, 09:35
Die 20 Euronen würde ich als Spende für einen Bedürftigen verbuchen und gut ist.
Hüb'
Moderator
#8 erstellt: 06. Sep 2021, 11:07
Dafür ginge ich nicht zur Polizei, es sei denn, ich hätte sehr viel Freizeit (ganz nüchtern betrachtet).
RoA
Inventar
#9 erstellt: 06. Sep 2021, 11:23
Anzeigen kann man auch online, das geht dann wahrscheinlich digital in die Ablage P. Aber man hat dann ein Aktenzeichen. Da sich auch bei Sofortüberweisungen der Empfänger feststellen läßt, läßt sich schon was machen. 1 Woche ist allerdings ein vglw. kurzer Zeitraum, da kann also noch was passieren.
sandscholle
Stammgast
#10 erstellt: 06. Sep 2021, 12:47
.. habe heute Strafanzeige gestellt. Die Polizei wird auch das Bankkonto prüfen, ob der noch weitere Betrügereien begangen hat. Auch wird dann das Geld über die Bank angefordert..
Apalone
Inventar
#11 erstellt: 06. Sep 2021, 13:38

sandscholle (Beitrag #10) schrieb:
.. habe heute Strafanzeige gestellt. Die Polizei wird auch das Bankkonto prüfen, ob der noch weitere Betrügereien begangen hat. Auch wird dann das Geld über die Bank angefordert..


Nein.

Du scheinst das noch nicht verstanden zu haben.

Wieso Betrügereien? nachdem, was du bisher geschrieben hast, steht das aber noch lange, lange nicht fest!!
QH
Inventar
#12 erstellt: 06. Sep 2021, 13:42

sandscholle (Beitrag #10) schrieb:
Die Polizei wird auch das Bankkonto prüfen, ob der noch weitere Betrügereien begangen hat.

Sorry, aber klingt für mich leider unglaubwürdig.......
BjoernMZ
Inventar
#13 erstellt: 06. Sep 2021, 14:00
20 Euro hin oder her, es geht ums Prinzip und das man einfach damit alleine gelassen wird, bzw das geld nicht rückbuchbar ist nach einer Anzeige bei Behörden..meiner meinung nach sollte beim Onlinehandel alles, Geld und Produkte, über eine Vertrauenswürdige Stelle geschleift werden...wo lieferung und zahlung erst erfolgen wenn dort beides zusammengelaufen ist...aktuelle Käuferschutz ist die Werbung dafür nicht wert..
LG
QH
Inventar
#14 erstellt: 06. Sep 2021, 14:09
Es könnte sich hier aber um einen Kauf von Privat handeln.
Hüb'
Moderator
#15 erstellt: 06. Sep 2021, 14:18
Vielleicht hat es auch der Versanddienstleister verbaselt...
Was sagt denn das Tracking?

Rabia_sorda
Inventar
#16 erstellt: 06. Sep 2021, 15:14
Ich kaufe da recht oft ausschließlich von Privat und teilweise habe ich auch schon 5 Wochen auf meine Bestellung warten müssen.
1 Woche ist echt sehr knapp, denn auch ich bin dort privater Verkäufer und teilweise schaffe ich es auch erst nach etlichen Tagen zu verschicken. So ist das halt bei Privatleuten, denn die/ich habe(n) auch ein Berufsleben und wenn ich Feierabend habe haben auch die Dienstleister schon Feierabend und ich kann es erst am nächsten WE verschicken.


[Beitrag von Rabia_sorda am 06. Sep 2021, 15:14 bearbeitet]
MuLatte
Inventar
#17 erstellt: 06. Sep 2021, 15:24

sandscholle (Beitrag #10) schrieb:
.. habe heute Strafanzeige gestellt. Die Polizei wird auch das Bankkonto prüfen, ob der noch weitere Betrügereien begangen hat. Auch wird dann das Geld über die Bank angefordert..


Wäre schön wenn es so einfach wäre. Ich glaube das nicht.
QH
Inventar
#18 erstellt: 06. Sep 2021, 15:40
Und nicht vergessen....beim Versendungskauf geht die Gefahr beim C2C-Geschäft (Privatverkauf) gemäß § 447 Abs. 1 BGB in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß frankiert, adressiert und verpackt an den jeweiligen Versanddienstleister übergibt. In diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer seine Leistungspflicht erfüllt und das Risiko, dass die Ware während des Transportes untergeht, beschädigt wird oder verloren geht, geht nunmehr auf den Käufer über.
BjoernMZ
Inventar
#19 erstellt: 06. Sep 2021, 15:47
Das Problem: bei Ebay fließt von Privat zu Privat keine Mehrwertsteuer in die Staatskasse, die Verpackungs und Entsorgungswirtschaft hat auch weniger davon,und wenn irgendwelche mittelständigen Unternehmer, die extra in die CDU eingetreten sind um ihr Business zu fördern, nix dran verdienen können kannst du davon ausgehen das die 20Euro weg sind.

LG


[Beitrag von BjoernMZ am 06. Sep 2021, 15:54 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#20 erstellt: 09. Sep 2021, 11:16

QH (Beitrag #18) schrieb:
Und nicht vergessen....beim Versendungskauf geht die Gefahr beim C2C-Geschäft (Privatverkauf) gemäß § 447 Abs. 1 BGB in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß frankiert, adressiert und verpackt an den jeweiligen Versanddienstleister übergibt. In diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer seine Leistungspflicht erfüllt und das Risiko, dass die Ware während des Transportes untergeht, beschädigt wird oder verloren geht, geht nunmehr auf den Käufer über.


sehr richtig!

deshalb,
@TE:

wird das


sandscholle (Beitrag #10) schrieb:
.. habe heute Strafanzeige gestellt. Die Polizei wird auch das Bankkonto prüfen, ob der noch weitere Betrügereien begangen hat. Auch wird dann das Geld über die Bank angefordert..


alles NICHT geschehen!

Bitte künftig vorher mal etwas lesen, bevor ich sowas lostrete!
sandscholle
Stammgast
#21 erstellt: 09. Sep 2021, 11:58
hallo Marko, der Veräufer hat mir bis heute keinen Ablieferung Nachweis gesendet. Es war ver versicherter Versand mit Sendungnummer vereinbart.
Apalone
Inventar
#22 erstellt: 09. Sep 2021, 13:12

sandscholle (Beitrag #21) schrieb:
hallo Marko, der Veräufer hat mir bis heute keinen Ablieferung Nachweis gesendet. Es war ver versicherter Versand mit Sendungnummer vereinbart.


Egal!

Wenn er sich nicht an eure Individualvereinbarungen hält, ist das dein Problem.

Es geht um 20,-:
da wird Paketversand abgemacht?
= mind. acht Euro extra???
und die hast du auch zusätzlich überwiesen?!?

Im Gesetz steht "auf den Weg gebracht beim Postdienstleister" reicht aus.

"Zeitpunkt des Gefahrenübergangs" nennt man das juristisch.
sandscholle
Stammgast
#23 erstellt: 09. Sep 2021, 16:39
. wie hatten Einschreiben mit Rückschein vereinbart...Dafür habe ich 2,50EUR extra überwiesen. Habe auch bereits eine Rückantwort der Polizei erhaletn: Die Adresse die er mir gegeben hat, stimmt nicht. Die Polizei hat durch das Einmeldewohnamt und durch die Bank die richtige Adresse rausbekommen.


[Beitrag von sandscholle am 09. Sep 2021, 16:41 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#24 erstellt: 09. Sep 2021, 21:44

sandscholle (Beitrag #21) schrieb:
Es war ver versicherter Versand mit Sendungnummer vereinbart.



sandscholle (Beitrag #23) schrieb:
. wie hatten Einschreiben mit Rückschein vereinbart.......


was denn jetzt?!?

Deine Angaben werden eher unglaubwürdiger...
sandscholle
Stammgast
#25 erstellt: 10. Sep 2021, 12:48
hallo Marko,

alles klar. Einschreiben mit Rückschein hat auch eine Sendungsnummer, oder ? Aber lasst mal alle gut sein. Mein Rechtsanwalt hat sicherlich das Wissen, um mir zu helfen.
MuLatte
Inventar
#26 erstellt: 10. Sep 2021, 16:42
Klar einen Anwalt wegen 20 Euro. Das bezahlst du nicht und eine Rechtsschutz wird das sicher ablehnen.
sandscholle
Stammgast
#27 erstellt: 10. Sep 2021, 16:58
,,, der Rechtschutz hat bereits die Zusage erteilt....
Rossi_46
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 10. Sep 2021, 16:59
Ja,dann Viel Spaß und nerv nicht.
Hüb'
Moderator
#29 erstellt: 10. Sep 2021, 17:00
Wieso? Der Anwalt bekommt schließlich Geld dafür.
Rossi_46
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 10. Sep 2021, 17:02
Ist ja auch ein hoher Streitwert.
sandscholle
Stammgast
#31 erstellt: 10. Sep 2021, 17:17
Ja,dann Viel Spaß und nerv nicht.

der einzige der hier nervt bist Du
Rossi_46
Hat sich gelöscht
#32 erstellt: 10. Sep 2021, 17:21
Du mit deinen 20€ rum gejammere,für solch eine Bagatelle würde ich kein Forum aufsuchen.
MuLatte
Inventar
#33 erstellt: 10. Sep 2021, 18:07

sandscholle (Beitrag #27) schrieb:
,,, der Rechtschutz hat bereits die Zusage erteilt....


Ganz bestimmt.
Rossi_46
Hat sich gelöscht
#34 erstellt: 10. Sep 2021, 18:09
So Ticken nur Lehrer..
sandscholle
Stammgast
#35 erstellt: 10. Sep 2021, 18:26
[So Ticken nur Lehrer..

social media gestört ?
Rossi_46
Hat sich gelöscht
#36 erstellt: 10. Sep 2021, 18:27
Seit sandscholle hier aktiv ist.
Magiras
Stammgast
#37 erstellt: 10. Sep 2021, 18:32
20.-€ sind mbMn keine Bagatelle, so mancher muss dafür 2 Stunden arbeiten...
ansonsten: countenance, Leute

Gruß
Michael
MuLatte
Inventar
#38 erstellt: 10. Sep 2021, 19:20
Du meinst wenn einer Dauerblödsinn erzählt sollen wir ruhig bleiben? Ich denke da darf man schon seinen Unglauben äußern.

Mit Bagatelle meinen wir, dass jemand tätig wird um den zu finden der einen Leichtsinnigen um 20 Euro gebracht hat.
Apalone
Inventar
#39 erstellt: 10. Sep 2021, 21:15

sandscholle (Beitrag #27) schrieb:
,,, der Rechtschutz hat bereits die Zusage erteilt....


von wegen..

Wie gesagt, wird immer unglaubwürdiger!
Apalone
Inventar
#40 erstellt: 10. Sep 2021, 21:19

sandscholle (Beitrag #25) schrieb:
....Mein Rechtsanwalt hat sicherlich das Wissen, um mir zu helfen.


Super erkannt!

Gegen eine Sondervergütungsvereinbarung nach § 3a RVG...

300,- für einen Streitwert iHv 20,-: klar, macht jeder, völlig logisch...
Rossi_46
Hat sich gelöscht
#41 erstellt: 10. Sep 2021, 21:22
Wenn man die richtigen Ärzte aufsucht,ja die können auch hellfen.
Apalone
Inventar
#42 erstellt: 10. Sep 2021, 21:27

Rossi_46 (Beitrag #41) schrieb:
Wenn man die richtigen Ärzte aufsucht,ja die können auch hellfen. :)


KEIN niedergelassener Anwalt arbeitet dafür ohne Sondervergütungsvereinbarung. Und die kostet eben mindestens 10 bis 15x mehr als der Streitwert.

Und ob Rechtsschutzversicherungen die eben auch kostbare Arbeitszeit ihrer als Arbeitnehmer angestellten Anwälte für einen derartigen Blödsinn einsetzen, ist so gut wie ausgeschlossen.

Da wird es keine (!!) Zusage einer Rechtschutzversicherung geben.

Das ganze Gerede hier zeugt lediglich davon, dass man sich mit der Arbeit v Anwälten und den Rahmenbedingungen des RVG nicht auskennt.
M_arcus_TM88
Inventar
#43 erstellt: 26. Sep 2021, 16:59
Ich halte mal fest:

-Streitwert 20,- €
-Polizei ist eingeschaltet und tätig
-Rechtanwalt ist auch aktiv
-Rechtsschutzversicherung hat
Deckung zugesagt

Das ist doch ein Fall für Aktenzeichen xy. 🤣
MuLatte
Inventar
#44 erstellt: 26. Sep 2021, 19:34
...und für Interpol, FBI, CIA und den Staatstrojaner.
BjoernMZ
Inventar
#45 erstellt: 27. Sep 2021, 08:48
Wenn einer im Laden was für max. 20Euro klaut soll das also in Zukunft unbestraft bleiben weil allein die Festnahme mehr kostet?...Trickbetrüger dürfen arme Rentner abzocken solange es unter 20 Euro bleibt? Und wenn das dann 10 mal in der Woche passiert ist es halt die Blödheit der Opfer??

Hört sich fast so an....
Apalone
Inventar
#46 erstellt: 27. Sep 2021, 09:21

BjoernMZ (Beitrag #45) schrieb:
Wenn einer im Laden was für max. 20Euro klaut soll das also in Zukunft unbestraft bleiben weil allein die Festnahme mehr kostet?...Trickbetrüger dürfen arme Rentner abzocken solange es unter 20 Euro bleibt? Und wenn das dann 10 mal in der Woche passiert ist es halt die Blödheit der Opfer??

Hört sich fast so an....


Du hast es glaube ich nicht verstanden...

20,- zivilrechtlich einklagen ist so gut wie aussichtslos verfolgbar.

Du kannst gerne selbst einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht veranlassen/einlegen, spätestens, wenn der Antragsgegner Einspruch einlegt, musst du dich zivilrechtlich angemessen mit der Sache beschäftigen...


Wie die Staatsanwaltschaft strafrechtlich mit der Sache umgeht, ist ein komplett anderes Thema (jetzt verstanden?!?)!

In aller Regel -wirklich zu 99,9%- wird die StA bei Ersttätern das Verfahren einstellen!!

Und:
gem. Verlauf des Threads steht überhaupt nicht fest, dass der Tatbestand überhaupt erfüllt ist.

Wenn mit den vorliegenden Informationen bei der Polizei Strafanzeige gestellt würde, wäre fraglich, ob die die Anzeige überhaupt aufnimmt. Meistens tun die das zwar -denn es gibt auch einen Straftatbestand "Strafvereitelung im Amt"- aber bei so einem kruden Zeug könnte gut sein, dass sie das ausnahmsweise nicht tut.

Spätestens der sachbearbeitende Staatsanwalt würde das Ding kopfschüttelnd einstellen!
Hüb'
Moderator
#47 erstellt: 27. Sep 2021, 09:28
Zivil- und Strafrecht sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Ebenso "Recht haben" und (in der Praxis) "Recht bekommen".
Ist manchmal schwer zu akzeptieren, wenn man betroffen und der Folge wütend ist...

Wenn man mit Finanzen und Freizeit haushalten will/ muss, ist es manchmal vernünftiger (günstiger), Unrecht hinzunehmen als auf die Durchsetzung zu pochen.


[Beitrag von Hüb' am 27. Sep 2021, 09:35 bearbeitet]
BjoernMZ
Inventar
#48 erstellt: 27. Sep 2021, 09:43
Hört sich für mich immernoch so an...nur weil 20 Euro im Verständnis eines Staatsanwalts scheinbar kein Geld ist, ist es OK und wird durchgewunken..mich ärgert nur grade wie damit umgegangen wird,hier und auch bei den Behörden. Wenn der Geschädigte es schon auf zivil rechtlichem Wege versuchen will zeigt ja daß das Strafrecht hier versagt obwohl ein Betrug vorliegt.

Wenn man für sein Pech noch durch den Kakao gezogen werden will, ist man in diesem Forum echt gut aufgehoben;D
Hüb'
Moderator
#49 erstellt: 27. Sep 2021, 09:52
Manchmal hilft Ironie, den Blick auf Realitäten zu schärfen.

Kann ja jeder machen, was er will. Wozu natürlich auch "sich lächerlich machen" zählt.
M_arcus_TM88
Inventar
#50 erstellt: 27. Sep 2021, 10:05
Wenn ich für 20,- € jemanden überfalle mache ich mich straffällig. Das interessiert dann auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft.

Wenn ich hingegen jemanden für 20 Euro etwas verkaufe und wir kommen dann nicht zusammen (Lieferverzug) ist das Zivilrecht.

Ein Betrug muss erstmal nachgewiesen werden. Das bedeutet riesigen Aufwand.

Übrigens, der TE meldet sich nicht mehr. Vielleicht wurde mittlerweile ja geliefert und die Wut hat sich gelegt.
Dadof3
Moderator
#51 erstellt: 27. Sep 2021, 10:11
Verstehen kann ich den Ärger durchaus. Denn das Bedürfnis nach Gerechtigkeit wiegt meist viel schwerer als der finanzielle Verlust.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, als ein eiliger Lehrer auf dem Schulflur meine Tochter umgerannt hat und dabei das Display ihres Handys zerbrochen ist.
Aber der Antrag auf Schadenersatz wurde abgelehnt. Die Schulleitung hatte nur den Lehrer befragt, keine anderen Zeugen (von denen gab es genügend), und der Lehrer hat die Schulleitung über den Hergang (nachweislich!) belogen. Gegen den Ablehnungsbescheid kann man aber keinen Widerspruch einlegen, sondern muss klagen an einem Gericht mit Anwaltspflicht. Doch für 140 € Streitwert findet man keinen Anwalt.
So zieht sich der Staat mit ihn selbst einseitig begünstigenden Verfahren aus der Affäre.

Das Gefühl, im Recht zu sein, aber kein Recht zu bekommen, macht schon ziemlich wütend.

Rational und auf das Eigeninteresse beschränkt spricht alles dafür, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Ich finde jedoch überhaupt nicht, dass jemand, der sein Recht entgegen dieser Ratio durchsetzen will, "sich lächerlich macht".
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