Gesetzliche Bestimmungen Traversen

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beatboy94
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 04. Mrz 2014, 23:40
Hallo,
ich vermiete studentisch nebenher meine Anlage mit Licht und Ton.
Habe für Ende des Jahres in der Nachbarstadt auf einer kleinen Eisbahn ein Angebot:
1 Monat Lang Licht und Ton für eine Eisbahn 10x20m, natürlich relativ lukrativer Job für einen Studenten.
Da ich das nicht einfach so sorglos annehmen wollte (da es ja auch in der Öffentlichkeit ist), wollte ich mich mal informieren, wie es da überhaupt im die gesetzlichen Bestimmungen aussieht. Vor allem beim Licht (Lautsprecher auf ordentlichen Stativen sollten kein Problem darstellen).

Undzwar habe ich so ein "Alleinunterhalter-set" mit 4,5m Deko - Traverse auf zwei Stativen. Die wollte ich Dann an eine Seite der Bahn stellen, ausgerüstet mit 8-10 DMX gesteuerten LED PARs und zwei scannern.
Aber:
Was muss ich dabei beachten? Kann ich x-beliebige Dekotraversen verwenden? Da wird ja niemand drauf stehen, klettern o.ä.
Als das größte Problem sehe ich, dass evtl. neben der Bahn zuschauer stehen, also unter den Scheinwerfern. Auch ein relativ leichter LED PAR Scheinwerfer kann nunmal wehtun wenn er herunterfällt... Versicherung ist natürlich abgeschlossen, aber wenn ich den Vorschriften zuliebe nur dort aufbauen darf, wo niemand steht, wäre das auch machbar.
Es werden keine Höhen von mehr als 3m erreicht, keine Motoren, Seilwinden, Kurbelstative oder so etwas.
Den Wikipedia-Artikel de.wikipedia.org/wiki/Traverse_(Veranstaltungstechnik) Habe ich natürlich gelesen, aber anscheinend sind die WICHTIGEN DIN Normen NICHT frei einsehbar.
Vielen lieben Dank schonmal für alle Kommentare
*xD*
Inventar
#2 erstellt: 05. Mrz 2014, 01:05
Hi

Mach da besser kein Fass auf...

Einsicht in die DIN direkt braucht man im Regelfall nicht (ja die kosten richtig Geld), es wird eigentlich genug in den Herausgaben der BG und des VPLT beschrieben.


Lautsprecher auf ordentlichen Stativen sollten kein Problem darstellen


Grundsätzlich kann man schon ein LS-Stativ nach BGV C1 als maschinentechnische Einrichtung ansehen. Noch Fragen?
Nein, zumindest in Deutschland gilt so ein Ding mit TÜV bzw. GS-Siegel als sicher. Übliches Spiel, gerade aufstellen, nur zentrisch belasten und Füße absperren, vor allem im Durchgangsbereich. Achtung, draußen auch mal eine Windböe mit einkalkulieren, wenn du das Stativ also gegen etwas mit mehr Masse irgendwie sichern kannst wäre das gut. Gerade draußen haben die schweren Stahl- und Kurbelstative schon Vorteile gegenüber den leichten Aluteilen.
Was eine supersichere Sache vor allem für schwere LS ist ist ein Manfrotto 126 oder 111 mit TV <-> 36mm Adapter. Die Dinger stehen weitaus stabiler als die gängigen Boxenstative und haben außerdem einen verstellbaren Fuß - damit lässt sich bei passender Aufstellung ein Gefälle ausgleichen.


Traversen siehe VPLT SR 1.0. BGI 810 ist auch immer eine nette Anlaufstelle.


Kann ich x-beliebige Dekotraversen verwenden?


Nein, zum Tragen von Lasten sind nur solche mit Statiknachweis geeignet bzw. zulässig.

Wenn das so ein 3-Punkt Ding mit 15mm Gurten und 1mm Materialstärke ist vergiss das, das ist schon nach Augenmaß ungeeignet, abgesehen davon dass es keiner Vorschrift entspricht. Stattdessen anschauen könntest du dir dann die F23 oder F24 von Global Truss.


Auch ein relativ leichter LED PAR Scheinwerfer kann nunmal wehtun wenn er herunterfällt..., aber wenn ich den Vorschriften zuliebe nur dort aufbauen darf, wo niemand steht, wäre das auch machbar.


Einfache Lösung: Safety gemäß BGI 810-3. Oder nen Halfcoupler nehmen und statt Flügelmuttern normale Mutter mit Kontermutter nehmen und mit Ratschlüssel festziehen - sofern der U-Bügel vom PAR fest am Gehäuse sitzt (und sich nicht mit dem Handgriff demontieren lässt) ist das auch zulässig, dann fällt das Safety weg (welches, sofern sich der Bügel demontieren ließe, an sich auch direkt am Gehäuse befestigt werden müsste).



Versicherung ist natürlich abgeschlossen


Wo gibts denn eine Gewerbehaftpflicht die sich im kleinen Rahmen lohnt? Und nein, ich habe sehr großen Zweifel daran ob eine Privathaftpflicht in solchen Fällen zahlt - vor allem wenns um Personenschaden geht.



"Alleinunterhalter-set" mit 4,5m Deko - Traverse auf zwei Stativen


... Das sind dann wahrscheinlich so Klapper-Billig Stative aus Alu?

Wo ist die Eisbahn - drinnen oder draußen?

Wenn draußen, die Windlast solltest du wie gesagt nicht unterschätzen, selbst wenn da am Ende nur knapp 30kg drauf stehen zieht das schon ordentlich... Definitiv vernünftige Stative nehmen die im Idealfall selber schon ein ordentliches Gewicht haben, z.B. Kaliber Manfrotto 087NW. Die kannst du dir bestimmt auch bei der nächsten PA-Hütte ausleihen.
P@Freak
Inventar
#3 erstellt: 05. Mrz 2014, 03:34
Hallo,

D-e-k-o traversen

... sagts das Wort doch schon selber ...

>> 0 << Traglast und im öffentlichen zugänglichen Bereich verboten !

Weiterhin stellt man GARKEINE Stative im frequentierten Publikumsbereich , auch nicht für Boxen ...

Wenn du keine amtlichen 4-Punkt Traversen mit breiten Bodenplatten im Lager hast ist der "Job" wohl nix für dich.

Bei deinem eigenen "Gewerbe" gewerbliche Haftpflichtversicherung für Bühnen- und Traversenbau vorhanden ??

Falls "Tante Frieda" stürtzt und DU Post vom Anwalt bekommst ...


Mach da besser kein Fass auf...


Grüz P@Freak


[Beitrag von P@Freak am 05. Mrz 2014, 03:42 bearbeitet]
beatboy94
Schaut ab und zu mal vorbei
#4 erstellt: 05. Mrz 2014, 11:55
Also hoffentlich kann ich das soweit richtig alles beantworten:
JA, Gewerbehaftpflicht vorhanden! (Wo sich die lohnt? fragt lieber nicht )
Nein, keine ordentlichen 4-Punkt-Traversen
Ob es drinnen oder draußen ist? Wenn ich die Frage mal beantworten könnte...
schaut so aus, als würde das ein sehr fester Aufbau werden. Dementsprechend würde ich den Job nicht annehmen, wenn es draußen ist (Windlast etc, kann für son Ding ja keinen Standsicherheitsnachweis bringen)
Danke vor allem für den Tip mit den Muttern und Kontermuttern! Die PARs haben nämlich leider keine Öse für ein Safety.

Dann frag ich doch mal lieber so, bevor ich da jetzt Sch****e baue:
Was für ein Set könnt ihr mir empfehlen? Wie gesagt: studentisch und kein großes Budget, aber was ordentliches soll ja auch ran. Also 2-Pkt mit Statiknachweis und dazu geeignete Stative, müssen keine Kurbelstative sein. Danke schonmal
Alternativ günstiges Set für den Innenbereich.
ohne_titel
Inventar
#5 erstellt: 05. Mrz 2014, 12:13
- für 2-punkt gibt es oft keine statik, für 3-punkt schon.
- 2 windups mit traverse quer drüber ist eigentlich nie zulässig; müssen schon trusslifte sein...
- lifte draußen sind eigentlich auch nie so richtig zulässig.
- im winter sind die trusslager der verleiher prall gefüllt; zumieten kann sich daher auch für den langen zeitraum lohnen.
*xD*
Inventar
#6 erstellt: 05. Mrz 2014, 20:42

- lifte draußen sind eigentlich auch nie so richtig zulässig.


Rechtlich gibts da explizit zwar nichts dagegen, allerdings verbieten es die Hersteller teils direkt. Andernfalls indirekt, z.B. dass keine Querkräfte entstehen dürfen. Und Wind kommt nunmal nur in seltenen Fällen von oben...

Grundsätzlich ist nur ein Groundsupport mit Traversen zulässig. Allerdings ist das schon relativ "mit Kanonen auf Spatzen", da ich die Ballastierung von so einer Konstruktion schon als sehr viel kritischer ansehe.


Die PARs haben nämlich leider keine Öse für ein Safety.


Ist bei deinen PARs auf beiden Seiten ein Handgriff zum Lösen, womit sich der Bügel werkzeuglos entfernen lässt? Dann darfst du das Ding ohne direktes Safety am Gehäuse eigentlich gar nicht aufhängen.
(Ist übrigens bei einem "amtlichen" Stroboskop eines dänischen Herstellers genauso... falsch ).
Am besten machst du das Ding einfach ganz "normal" dran und ziehst ein Safety durch, ich habe schon viele "Schlaumeier" kennengelernt die sich lauthals über die Lampen ohne Safety beschwert haben... soll ja auch "vorschriftsgemäß" aussehen.

Rein theoretisch gefällt mir tatsächlich die Lösung mit F23-Truss und zwei massiven Kurbelstativen am besten. Als "feste" Konstruktion würde ich sowas aber nicht stehen lassen.

Zunächst mal solltest du aber wohl tatsächlich die Bedingungen abklären - einen Haufen Elektronik wirst du ja kaum einen Monat lang ungeschützt draußen stehen lassen wollen.


[Beitrag von *xD* am 05. Mrz 2014, 20:47 bearbeitet]
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