ist das guter service (in der Schweiz)?

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wwaibel
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 20. Jan 2006, 13:52
Hallo,

ich habe am vergangenen Samstag bei bei einem Hifi-Fachhändler vor Ort in der Schweiz einen Marantz SA-15S1 SACD Player gekauft (ich wohne neuerdings in der Schweiz). Ich konnte das Gerät nich anhören, habe daher nur 50% angezahlt und mit dem Verkäufer abgesprochen, dass ich das Gerät innerhalb einer Woche wieder zurückbringen kann wenn es mir nicht wie erwartet gefällt.

Ich habe das Gerät gestern zurück gebracht (nach 5 Tagen).

Der Verkäufer war nicht im Haus. Eine Verkäuferin hat aber im PC geschaut ob alles in Ordnung ist. Dann die Ernüchterung und folgende Aussagen:

- "hier ist nichts vermerkt"
- "das wurde garnicht mit dem Zuständigen besprochen"
- "ich kann das Gerät nicht zurück nehmen"

In den AGBs steht, dass eine Rücknahme nach Absprache (!) möglich ist. Es steht nichts von schriftlich.

Jetzt steht mein Wort wohl gegen das Wort des Verkäufers. Der Verkäufer hat sich allerdings noch nicht geäussert. Es ist aber zu erwarten, dass der dementiert, da er ja vergessen hat das abzusprechen und zu vermerken (übliches Schutzverhalten von Mitarbeitern).

Wir sind dann so verblieben, dass Sie mir auf der Rechnung bestätigte, dass ich das Gerät in Top Zustand zurück gebracht habe. Die weiter Vorgehensweise will sich die Firma bis nächsten Montag überlegen.

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen (vor allem die Schweizer):
- Wie kann ich mich richtig verhalten
- Welche Rechte hat der Kunde denn in der Schweiz. Vom "Kundenservice" habe ich bei dieser Firma noch nichts bemerkt.
- Ich habe das Gefühl, dass ich alles korrekt gemacht habe (Rücknahme abgesprochen und nach 5 Tagen in Top Zustand zurück gebracht).

Ich wäre euch dankbar, wenn Ihr mich hierbei ein wenig unterstützen könntet.

Danke,
Wilfried

PS: Wenn jemand Interesse hat. Ich kann das Gerät auch morgen wieder abholen und jemanden für 1.400 EUR überlassen.


[Beitrag von wwaibel am 20. Jan 2006, 15:53 bearbeitet]
wwaibel
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 23. Jan 2006, 11:13
Hallo,

falls es jemand interessiert. So ist es ausgegangen:

Der Verkäufer hat tatsächlich zugegeben, dass er mit mir die Rücknahme des Gerätes besprochen hat. Die Rücknahme ist somit also bestätigt.

Der Haken an der Geschichte ist die Umtriebsgebühr, welche nun verlangt wird. Ich sehe ja ein, dass es einen gewissen Aufwand gegeben hat, aber die Gebühr beläuft sich auf 30% - also 600 sfr (400 EUR). Ich bin der Meinung dass dies nicht gerechtfertigt ist.

Alternativ habe ich die Möglichkeit, ein anderes Gerät zu kaufen und dann wird der volle Betrag angerechnet und es entstehen keine Umtriebsgebühren. Ich wollte dort zwar nichts mehr kaufen, habe aber im Moment nicht die Energie das weiter zu diskutieren. Daher werde ich ein anderes Gerät bestellen und damit hat sich das Theater erledigt.

Schöne Grüsse,
Wilfried
Haichen
Inventar
#3 erstellt: 23. Jan 2006, 11:23
Moin Wilfried !

"Umtriebsgebühren"

Wie umtriebig durchtrieben doch diese Schweizer sind

Haichen
_axel_
Inventar
#4 erstellt: 23. Jan 2006, 11:50

Haichen schrieb:
Wie umtriebig durchtrieben doch diese Schweizer sind

Irgendein Grund zur Verallgemeinerung?

Wilfried,
sorry, aber erst warst Du etwas zu voreilig mit Anschuldigungen ("der erinnert sich sicher nicht mehr") und nun erwartest Du ganz schön viel vom Händler.
Was soll er mit dem zurückgegebenen Gerät machen? Es als 'Neu' nochmal verkaufen? Das würdest Du als Kunde sicher auch nicht wollen ... Zu welchem Preis würdest Du so ein Gebrauchtgerät kaufen wollen?
Dass eine kostenlose Rückgabe (nur) bei Kauf eines anderen Geräts zugestanden wird, kenne ich auch von anderen Geschäften (D).
Einzig, falls der Verkäufer Dich nicht auf die ggf. fällige Gebühr hingewisen haben sollte (hat er sicher nicht?) könnte man m.E. nochmal hingehen und mit Hinweis darauf nachverhandeln.
Gruß


[Beitrag von _axel_ am 23. Jan 2006, 11:53 bearbeitet]
wwaibel
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 23. Jan 2006, 12:07
Hallo _axel_,

ja, da hast du schon recht. Ich habe von der Reaktion einer Person auf die zu erwartenden Reaktionen der Kollegen geschlossen - das war nicht korrekt.

Allerdings war ich vor Ort und habe die Reaktion der Verkäuferin erlebt. Du kannst dir nicht vorstellen, wie "emotional und geladen" (so habe ich es empfunden) Sie war. Aber wie auch meine Arbeitskollegen gemeint hatten - vielleicht hatte Sie einfach einen schlechten Tag.

Wie auch immer, jetzt ist es ja aus der Welt.

Meine Bitte war ja eigentlich, etwas Feedback von den Forumsteilnehmerinnen und Teilnehmern zu Rechten und Vorgehensweisen in der Schweiz zu erhalten um die groben Fehlern zu vermeiden und nicht von Deutschen Vorgehensweisen auf hiessige zu schliessen.

Danke euch für's Feedback,
Wilfried

PS: Natürlich wurde die Gebühr nicht erwähnt, steht allerdings in den AGBs (ohne Prozentzahl). Auf die AGBs wurde nicht extra verwiesen, aber man ist ja selber schuld, wenn man die nicht vorher (!) durchliest.
mark247
Stammgast
#6 erstellt: 23. Jan 2006, 12:23
Hallo Wilfried,

ich denke, 400 (!) Euro sind für 5 Tage Probehören zu Hause ziemlich happig!

Auf diese hohen Kosten bei der Testmöglichkeit sollte in den AGB hingewiesen werden (genaue Prozentzahl).

Wie das genau juristisch zu bewerten ist kann ich nicht sagen. Aber es hat sicher keinen Sinn, sich da auf einen Rechtsstreit einzulassen. Der würde lange dauern und Einiges an Zeit und Nerven kosten.

Ich würde den Player noch da kaufen und in Zukunft den Laden meiden.

Mark
dertelekomiker
Inventar
#7 erstellt: 23. Jan 2006, 13:00
Ich hätte den Player ja zum halben Preis behalten, wenn sich dort niemand an den Deal erinnert. Da werde ich dann auch vergesslich...
ddic
Inventar
#8 erstellt: 23. Jan 2006, 17:45
Hallo,war das vielleicht bei aug&ohr in ZH?
Gruss,
Volker
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