Feedback zum Support von Philips

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skykay1
Neuling
#1 erstellt: 22. Jan 2020, 13:52
Der 65Oled973 lief 1,5 Jahre bis er den Geist aufgab. Das war im November 2019. Seit 6 Wochen unendliche Telefonate und Emails bis nach 6 Wochen der Ersatzfernseher ankam, weil eine Reperatur unmöglich war. (65Oled804 weil es den 973 nicht mehr gibt). Und was passiert beim anschalten? Das gleiche Problem....Streifen im Bild und die rote LED blinkt. Der gleiche Lösungsvorschlag wie beim ersten Mal mit Firmware neu aufspielen schläge wieder fehl. Wieder endloses warten in der Warteschleife von Philips um dann mit Mitarbeitern im Ausland zu sprechen, die nur rudimentär deutsch können. Ich bin es so leid. Nach dem 7ten high End Fernseher von Philips war das mein letzter. Hoffentlich merkt es irgendwann mal eine Firma, dass Kostensenkung und Auslagerungen der Anfang vom Ende sind. Das war mein letzter Philips Fernseher.
CheesyPoof
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 22. Jan 2020, 15:12
Kann ich gut verstehen. Ich bekomme gar keine Reaktion mehr, nachdem ich zu Supportbeginn mehrere Stunden lang diverse Dinge tun und einschicken sollte. Hätte ich mir zumindest das sparen können. Ein Kunde der sich nicht ernst genommen fühlt, ist beim nächsten Mal Kunde einer anderen Firma.
ranger2000
Inventar
#3 erstellt: 22. Jan 2020, 16:23
Innerhalb der ersten 2 Jahre immer zum Händler gehen und nicht abwimmeln lassen - dieser ist euer Vertragspartner und muss sich in der Zeit darum kümmern!
Denn bei der Gewährleistung handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch an den Vertragspartner, und das ist im Normalfall der Händler vor Ort oder der online Händler.
Also nicht abwimmeln lssen - das versuchen die Händler immer - aber das Recht sagt was anderes.

Ist das reparierte Gerät immer noch defekt, muss man dem Verkäufer noch eine weitere Chance geben, den Mangel zu beheben. Funktioniert auch das Austauschgerät nicht oder war auch die zweite Reparatur nicht von Erfolg gekrönt, darf man vom Vertrag zurücktreten. Man gibt das Gerät zurück und erhält sein Geld wieder.

Das hatte ich bei dem 9002 von meinem Sohn so.
Amazon angerufen - Techniker rief am nächsten Tag an wegen Termin vereinbarung.
Defekt behoben, der allerdings nach kurzer Zeit wieder Probleme machte.Techniker kam sah aber keien Chance auf eine langfristige behebung des Fehlers, bzw als er das Gerät wieder angeschlossen hatte kam es direkt wieder zu einer Fehschaltung.
Dann Amazon angerufen und wir haben den 804 als Erstaz bekommen.

Mit Amazon habe ich dann auch eine neue Gewährleistung von 2 Jahren besprochen und dies habe ich auch per mail bestätigt bekommen.


[Beitrag von ranger2000 am 23. Jan 2020, 01:43 bearbeitet]
Robi2003
Stammgast
#4 erstellt: 23. Jan 2020, 00:17
Ich hatte damals ein Problem mit der Cashback-Aktion.

Ich sollte damals ungefähr 300 Euro zurück überwiesen bekommen.
Nach Wochen hatte ich noch immer keine Kontobewegung.

Ich fragte beim Händler nach, warum noch kein Geld kam.
Dieser fragte bei seinem Philips Vertriebs-Vertreter nach.
Und dieser hat festgestellt, dass der Fernseher mit meiner Seriennummer als "Retoure" im System steht...

Mit einem Foto von der Seriennummer im Service Menü hat man mir dann geglaubt.
Das Geld kam danach doch recht zügig.

Wie auch immer mein Fernseher im System als Retoure eingetragen wurde...
skykay1
Neuling
#5 erstellt: 06. Feb 2020, 11:14
Kurzes Update....erneut sind Wochen vergangen. Der gelieferte Ersatzfernseher hängt immer noch defekt an der Wand...Niemand ist zuständig. Ich kann allen nur dringend abraten sich einen Fernseher von Philips zu kaufen. Ambilight hin oder her....
ranger2000
Inventar
#6 erstellt: 06. Feb 2020, 13:20
Also ich verstehe nicht was bei dir da falsch läuft.

2 Tvs haben den gleich Fehler ???
.... und der 2. sogar direkt beim ersten einschalten ?
Also das ein Austauschgerät defekt sein kann unter Umständen ok, aber dass es den gleichen Fehler aufweist wie das erste Gerät und das beim ersten einschalten kling schon sehr komisch.
Das bei der Gegenseite da vielleicht ein wenig Mistrauen aufkommen kann, kann ich verstehen.
Wer hat den beim 1. Gerät gesagt dass eine Reperatur unmöglich war ? War ein Philips Techniker vor Ort ?

Ansonsten....Du hättest dich einfach beim Händler wo du ihn gekauft hast melden sollen, der ist dein Vertragspartner. Wenn dieser deinen rechtmäßigen Wunsch auf Ausbesserung nicht nachkommt nicht abwimmeln lassen, sondern erstmal eine Frist setzen und die Rechtsschutzversicherung erwähnen.

Sollte man keine haben trotzdem einen Anwalt einschalten, den Rest regelt dieser und der Händler muss die Gewährleistungsansprüche schnellstmöglich prüfen.

Ich habe auch immer wieder mal Probleme mit elektronischen Geräten, aber ich habe bisher immer alles repariert oder getauscht bekommen. Klar ist dass die meisten Händler erstmal versuchen einen abzuwimmeln.
Mir wurde vor Jahren mal bei Saturn gesagt ich müsse meine DIgitale Spigelreflex selbst nach Canon einschicken und sie dort reparieren lassen. Das Ganze würde dann ca. 6-10 Wochen dauern. Das Gerät war gerade mal 15 Monate alt. Ich habe meine Rechtsschutzversicherung angerufen und hatte schon am nächsten Tag einen Brief in der Post. Noch am selben Tag habe ich von Saturn mein Geld zurückbekommen.
Robi2003
Stammgast
#7 erstellt: 06. Feb 2020, 13:46

skykay1 (Beitrag #5) schrieb:
Kurzes Update....erneut sind Wochen vergangen. Der gelieferte Ersatzfernseher hängt immer noch defekt an der Wand...Niemand ist zuständig. Ich kann allen nur dringend abraten sich einen Fernseher von Philips zu kaufen. Ambilight hin oder her....


Anwalt einschalten oder bei einem Technik-Magazin dein Problem schildern und die "Freigabe" geben, diesen Fall zu veröffentlichen.

Das macht Druck beim Hersteller.
skykay1
Neuling
#8 erstellt: 11. Feb 2020, 20:40
Jetzt wird es richtig lustig. Der gelieferte Fernseher ist defekt. Die Bilder vom Defekt mit den Streifen hat Philips bekommen und behauptet nun, dass es ein Schaden durch unsachgemäße Behandlung ist. Sprich keine Garantie mehr. Ich habe jetzt einen Austauschfernseher bekommen, der defekt ist....mein defekter ist weg und die Sache ist für Philips erledigt. Das einzige Mal, dass ich den Fernseher angefast habe war beim helfen ihn an die Wand zu hängen....mir fehelen die Worte.
Robi2003
Stammgast
#9 erstellt: 11. Feb 2020, 20:57
Entweder Beschwerdestelle / Vorgesetzten verlangen oder gleich einen Anwalt.

EDIT: Aber du hast ihn doch im Laden gekauft und eine Garantie dort abgeschlossen? Einfach wieder beim Händler "nerven" und ggf. mit weiteren Schritten "drohen".


[Beitrag von Robi2003 am 11. Feb 2020, 21:08 bearbeitet]
skykay1
Neuling
#10 erstellt: 11. Feb 2020, 21:30
Saturn kümmert sich nur 2-4 Wochen um die Ware. Danach ist der Hersteller dran. Habe schon Termin beim Anwalt....ich berichte weiter
Robi2003
Stammgast
#11 erstellt: 11. Feb 2020, 21:32
Wenn du die Garantie beim Händler abschließt, sollte der eigentlich bis dahin auch dein Ansprechpartner sein...

Ich bin kein Anwalt oder kenne auch die Gesetze nicht, aber das hört man doch immer wieder


[Beitrag von Robi2003 am 11. Feb 2020, 21:40 bearbeitet]
ranger2000
Inventar
#12 erstellt: 11. Feb 2020, 22:31
Dazu gibt es eine klare Rechtssprechung:

"Grundsätzlich hat der Käufer ein Wahlrecht und kann vom Verkäufer Nachbesserung der mangelhaften Sache oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache verlangen, § 439 Abs. 1 BGB.
Insbesondere wenn der Käufer eine Reparatur der Kaufsache fordert, wird der Verkäufer diese häufig nicht selbst durchführen können. Er muss einen Fachmann beauftragen oder die Kaufsache dem Hersteller zur Verfügung stellen, sodass dieser die erforderlichen Reparaturmaßnahmen durchführen kann.
Für den Verkäufer ist dies nicht nur zeitaufwendig, sondern auch kostspielig. Die Möglichkeit, den Kunden zur Geltendmachung seiner Mängelgewährleistungsansprüche direkt an den Hersteller zu verweisen, besteht allerdings nicht. Es handelt sich dabei um Ansprüche, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Hersteller hat."

Dass der Verkäufer die zur Mängelbeseitig erforderlichen Kosten zu tragen hat, legt das Gesetz überdies ausdrücklich in § 439 Abs. 1 BGB fest. Diese Lastenverteilung erscheint trotz Aufwand für den Händler sachgerecht. Zum einen hat sich der Käufer den Verkäufer und nicht den Hersteller als Vertragspartner ausgesucht, zum anderen wäre die Geltendmachung der Käuferrechten in Fällen, in denen der Hersteller z.B. in Fernost sitzt, nahezu unmöglich. Ferner kann der Verkäufer das Risiko wegen Mängelgewährleistung in Anspruch genommen zu werden besser einschätzen und sich dieses über den Kaufpreis bezahlen lassen.

Allerdings: Der Anspruch des Käufers auf Mängelgewährleistung für neue Sachen verjährt in der Regel in zwei Jahren nach Ablieferung der Sache beim Käufer, §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB. Nach Eintritt der Verjährung besteht der Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer zwar weiter, dieser muss aber nicht erfüllt werden. Der Verkäufer kann sich gegenüber dem Käufer auf den Verjährungseintritt berufen und die Nacherfüllung verweigern.


[Beitrag von ranger2000 am 11. Feb 2020, 22:45 bearbeitet]
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