Kauf ohne Garantie?

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laruss0
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 16. Jul 2008, 13:47
Hallo liebes Forum


Ich habe dich Möglichkeit, einen gebrauchten, aber neuwertigen Yamaha RX-V 1700 zu einem sehr günstigen Preis zu bekommen.

Das Gerät ist erst einen Monat alt, womit es eigentlich noch Restgarantie geben müstte, die allerdings laut Verkäufer nicht übertragbar ist.
1. Ist das wirklich so?
2. Wenn ja, wäre das ein großes Problem?


Liebe Grüße, laruss0
Eminenz
Inventar
#2 erstellt: 16. Jul 2008, 13:51
Nun, übertragbar ist relativ. Wenn der ne Rechnung zu dem Gerät hat, die auf seinen Namen läuft, kann es sein, dass du dann im Garantiefall ein Problem bekommst, wenn jmd. rausbekommt, dass du selber den gar nicht gekauft hast.
dharkkum
Inventar
#3 erstellt: 16. Jul 2008, 13:52
Ich würde einfach mal bei Yamaha anfragen wie die dazu stehen. http://www.yamaha-se...ang=g&servicegroup=2

Alles andere ist doch nur Spekulation.
laruss0
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 16. Jul 2008, 13:56
Danke für die fixen Antworten. Werde dort gleich nachfragen.

Auch wenn die Garantie nicht zu übertragen ist, würde es sich imo lohnen.
laruss0
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 17. Jul 2008, 13:18
"Sehr geehrte(r) Herr X,

wenn Sie d*n original Kaufbeleg besi*zen und es sich um einen autorisierten
Fachhändler von Yamaha ha*delt, ist die Garantie übe*greifend."
Eminenz
Inventar
#6 erstellt: 17. Jul 2008, 13:18
Ist das der 1700er der in ca. 4h ausläuft?


[Beitrag von Eminenz am 17. Jul 2008, 13:19 bearbeitet]
laruss0
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 17. Jul 2008, 13:25
Vielleicht
Eminenz
Inventar
#8 erstellt: 17. Jul 2008, 13:26

laruss0 schrieb:
Vielleicht :.

laruss0
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 17. Jul 2008, 13:28
Aber ganz geheuer ist mir das nicht.
Kein eigenes Bild....
dharkkum
Inventar
#10 erstellt: 17. Jul 2008, 13:31

laruss0 schrieb:
"Sehr geehrte(r) Herr X,

wenn Sie d*n original Kaufbeleg besi*zen und es sich um einen autorisierten
Fachhändler von Yamaha ha*delt, ist die Garantie übe*greifend."



Woran erkennt man denn einen autorisierten Fachhändler?
enkei
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 17. Jul 2008, 13:32
Er schreibt, dass die Gewährleistung nicht übertragbar ist, dass ist auch korrekt so. Der Gewährleistungsanspruch entstand direkt zwischen den beiden ersten Vertragsparteien, also Händler und Käufer. Wenn nun der Käufer den Gegendstand privat weiter verkauft und dabei soweit rechtens etwaige Gewährleistungsansprüche ausschliesst, dann ist dies so. Du hast dann weder gegenüber dem privaten Verkäufer noch dem ursprünglichen Händler einen Gewährleistungsanspruch.

Anders sieht es bei der Garantie aus, hier handelt es sich um eine zusätzliche und vom Gesetz (weitestgehend) unabhängige Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Käufer / Eigentümer. Ob die Garantie auf neue Eigentümer übergeht hängt von den Garantiebedingungen ab, ist aber bei den meisten Herstellern so.

Betreffs der Gewährleistung kann man mit dem Verkäufer ein Gentleman Agreement treffen, dass dieser bei etwaigen Problemen die Gewährleistung über seinen Namen abwickelt. Bei eBay werden sich dazu aber wohl nur die wenigsten überreden lassen. Meist ist man ja recht froh, wenn man das Zeug los ist
Eminenz
Inventar
#12 erstellt: 17. Jul 2008, 13:32

laruss0 schrieb:
Aber ganz geheuer ist mir das nicht.
Kein eigenes Bild.... :cut


Naja, 100% bei 50 Bewertungen ist eigentlich recht solide.
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