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schnäppchen bei ibäh gemacht aber verkäufer stellt sich quer..+A -A |
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Autor |
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Belzebub69
Hat sich gelöscht |
21:21
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#51
erstellt: 26. Mrz 2005, ||||||||
Jo ![]() Noch ne Alternative: ![]() Wichtig ist auf jeden Fall die Beachtung der Fristen bei Ibäii! ![]() |
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choegie
Stammgast |
22:44
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#52
erstellt: 26. Mrz 2005, ||||||||
aber wirklich... ![]() ![]() ![]() [Beitrag von choegie am 26. Mrz 2005, 22:44 bearbeitet] |
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Schärfer_mit_Senf
Hat sich gelöscht |
23:09
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#53
erstellt: 26. Mrz 2005, ||||||||
Nachdem, was ich bisher gelesen habe: unglaublich! Kleiner Tip: gib ihm doch Deine Adresse, und lass ihn ruhig vorbeischauen. Den würde ich mit dem Hammer kämmen an Deiner Stelle! Wenn Dummheit lang machen würde, könnte der beim knien dem Mond den A**** lecken. Gruß BERND [Beitrag von Schärfer_mit_Senf am 26. Mrz 2005, 23:10 bearbeitet] |
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fjmi
Inventar |
23:20
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#54
erstellt: 26. Mrz 2005, ||||||||
hat er die adresse nicht schon oder erfährt die nur der käufer? am besten eine falle stellen und... ![]() ![]() |
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choegie
Stammgast |
23:42
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#55
erstellt: 26. Mrz 2005, ||||||||
falle? ![]() oder ![]() |
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fjmi
Inventar |
00:03
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#56
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
gute frage...einfach eine wo der andere bled dran ist ![]() |
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choegie
Stammgast |
00:06
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#57
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
axo, ja, stimmt, der andere... ![]() |
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fjmi
Inventar |
00:17
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#58
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
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fjmi
Inventar |
00:19
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#59
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
![]() das ist scho eine bessere ![]() [Beitrag von fjmi am 27. Mrz 2005, 00:19 bearbeitet] |
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Belzebub69
Hat sich gelöscht |
00:33
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#60
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
Oder mach auf FRIEDEN und gib ihm "Einen" aus: ![]() ![]() |
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choegie
Stammgast |
00:40
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#61
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
macht von mir aus einen auf frieden, aber gebt lieber mir einen aus!! ![]() ![]() ![]() |
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Belzebub69
Hat sich gelöscht |
00:45
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#62
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
Aber gerne doch.. nur dann ohne Knalleffekt ![]() ![]() Und gleich ![]() |
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choegie
Stammgast |
00:54
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#63
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
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Ritschie_BT
Stammgast |
04:13
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#64
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
Bingo! Zudem Du ja wohl nen RA an der Hand hast, der das erstmal kostenlos übernimmt. Auch wenn manche der Meinung sind, es würde sich nicht lohnen, bei dem niedrigen Betrag - ich bin der Meinung, man darf das nicht durchgehen lassen! Schon alleine, um den Verkäufer gleich mal gscheit zurückzustutzen und um weiteren Kaufern von ihm etwas vergleichbares zu ersparen. Gruß, Ritschie |
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Manfred_Kaufmann
Inventar |
12:24
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#65
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
aus dem Internet: 400 Euro für Schmuck im Wert von 20.000 Euro – solche Schnäppchen gibt es doch nur bei den großen Online-Auktionshäusern. Und die hat König Kunde jetzt auch sicher, selbst wenn der Verkäufer bockt: Gleich drei Gerichtsurteile sichern dem Schnäppchenjäger die Gültigkeit des Kaufvertrages zu. Neben den sogenannten Spaßbietern geht es nun auch betrügerischen Verkäufern zunehmend an den Kragen: Sowohl Höchstgebote als auch Sofortkauf-Preise sind für den Anbieter verbindlich und begründen den Kaufvertrag. Das bestätigen in drei unabhängigen Gerichtsurteilen das Landgericht Coburg, das niedersächsische Amtsgericht Syke und das Amtsgericht Moers in Nordrhein-Westfalen. Verkaufspreis weit unter tatsächlichem Wert Wie das Handelsblatt berichtete, kam das Urteil des Coburger Landgerichts einem Kläger zugute, der zuvor bei eBay ein Diamanten-Collier im Wert von 20.000 Euro zu einem Preis von 400 Euro ersteigert hatte. Da der anbietende Juwelier die Herausgabe mit einem Preis-Irrtum als Begründung verweigerte, zog der Käufer vor Gericht. Der Juwelier legte zwar Einspruch beim Oberlandesgericht Bamberg ein, zog diesen auf Anraten des OLGs jedoch wieder zurück. In den beiden anderen Fällen ging es um einen Drucker mit 20 Patronen und USB-Kabel sowie um einen PKW-Anhänger mit Fahrzeugpapieren zu einem Sofort-Kauf-Preis von jeweils einem Euro. Beide Verkäufer – im ersten Fall ein Unternehmen, im zweiten eine Privatperson – weigerten sich, die Ware auszuliefern. Weder die Begründung des missverständlich formulierten Angebots noch des Vertauschens von Startpreis und Sofort-Kauf-Preis beeindruckte das Gericht. Zusatz: Ich glaube aber auch gelesen zu haben, dass sich ein Verkäufer erfolgreich auf die Irrtumsregelung herausgeredet hat. Vor ein paar Wochen hatten wir hier schon mal eine ähnlich Diskussion. Ein Verkäufer auf audiomarkt.de hatte einen McIntosh-Vollverstärker für 4,50 Euro angeboten (richtig sollten 4500 Euro sein) |
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CASA
Stammgast |
14:06
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#66
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
Meiner Meinung nach: Verklag ihn!Lass ihn bluten! ![]() Was sagt denn dein Anwalt zu den Mails von ihm und überhaupt zu der ganzen Sache? Gruss CASA |
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pink-man
Stammgast |
14:32
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#67
erstellt: 27. Mrz 2005, ||||||||
Hmm irgendwie ist der Kerl nicht nur dreist sondern auch noch dumm! Wenn du also laut seiner aussage den Receiver nicht gekauft hast wie konnte er dann eine berwertung abgeben ![]() Ich würde auch mit aller härte gegen ihn vorgehen, solche Menschen müssen bestraft werden. Einfach zu sagen es geht ja nur um 1€ und ist die sache nicht wert ist einfach falsch. Hier gehts ums prinzip und solche Kerle sollten in ihrem handeln nicht auch noch bestätigt werden indem man sie einfach so davon kommen läßt! |
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dieselpilot
Hat sich gelöscht |
10:55
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#68
erstellt: 28. Mrz 2005, ||||||||
Nachdem er dich jetzt negativ bewertet hat, würde ich allerdings auch alle Hebel in Bewegung setzen! Der ist nicht nur neues Mitglied und hat keine Ahnung von den ebay-Richtlinien, der ist auch noch unverschämt und ziemlich dumm. ![]() |
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wishbone71
Stammgast |
12:34
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#69
erstellt: 28. Mrz 2005, ||||||||
Moin, sehr ärgerlich, die Sache, der unerfahrene Verkäufer hat sicher nicht damit gerechnet, daß keiner außer einem seinen Receiver will und er will jetzt die Zeche nicht zahlen. Aber was ich hier in strafrechtlichem Unsinn (sorry) lese, läßt mich doch den Kopf schütteln.
Das Strafverfahren würde am Ort des Beschuldigten stattfinden, nicht an dem des Anzeigeerstatters. Der Verkäufer wäre auch nicht Zeuge sondern Angeklagter (stand weiter oben irgendwo). Sobald die Strafanzeige raus ist, wird ermittelt (sofern ein Anfangsverdacht bejaht wird). "Gutes Zureden" der Polizei ist Quatsch, denn das Verfahren _ist_ dann ja schon eingeleitet. Auch würde die spätere Erfüllung des KV nicht rückwirkend den (m.E. zu verneinenden) versuchten Betrug entfallen lassen, da die Tathandlung längst abgeschlossen wäre. Aber es würde keine Verhandlung geben. Zunächst mal ist die Staatsanwaltschaft bei derartigen fehlgeschlagenen Transaktionen recht zurückhaltend, weil eben viele Leute und Firmen in solchen Fällen des "zivilrechtlichen Versagens" erstmal zur Polizei rennen und die die Arbeit machen lassen, anstatt einfach zum Zivilgericht zu gehen. Normalerweise läuft es andersrum: Der Käufer zahlt nicht, weil unwillig oder unfähig, da bauen wir doch mal schnell bißchen Druck durch ein Ermittlungsverfahren auf, dann wird er schon spuren.... Bei der hiesigen Konstellation liegt aber kein Betrug vor, auch kein versuchter. Versuch erfordert, daß der Verkäufer eine auf Täuschung und Verwirklichung _aller_ Tatbestandsmerkmale abzielenden, aber nicht zum Erfolg (Vermögenschaden) führenden Handlung vornimmt. Tathandlung ist hier das Einstellen des Angebots. Na ja und in diesem Moment, der als einziger strafrechtlich interessant ist, wollte er den Rec. ja verkaufen. Er wollte ihn nur nicht für einen Euro verkaufen, (sagt er). Auch ist dem Käufer kein Schaden im strafrechtlichen Sinn entstanden, denn sein Vermögen ist durch den Abschluß des KV nicht gemindert. Das Vermögen muß gerade infolge der tatbestandlichen Täuschung ("ich will den Rec. gar nicht für 1 Euro verkaufen") gemindert sein. Die bloße "Einplanung" des Kaufpreises von 1 Euro für die Bezahlung des Rec. (also quasi das vorübergehende Fehlen der Dispositionsfähigkeit) stellt gerade keinen Schaden dar. Der Fall endet aber spätestens an der rechtswidrigen Bereicherungsabsicht. Es sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß der Verkäufer damals vorhatte, das Geld entgegenzunehmen und den Rec. nicht zu liefern, sprich sich auf Kosten des Käufers einen Vorteil zu sichern, auf den er keinen Anspruch hatte. Ich gebe aber zu, daß der Fall strafrechtsdogmatisch gar nicht so ohne ist :-) Die StA wird das Ding einstellen, wenn schon nicht mangels hinreichenden Tatverdachts, dann wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO. Aber das ändert nichts daran, daß der Käufer einen 100%igen Anspruch auf Lieferung und Übereignung des Rec. hat. wishbone |
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bukowsky
Inventar |
13:00
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#70
erstellt: 28. Mrz 2005, ||||||||
Hallo
was Du als Unsinn ansiehst, ist gängige Praxis. Ich weiß nicht, woher Du Deine Vermutungen oder mutmaßlichen Kenntnisse nimmst.
das ist schlicht falsch. Erkundige Dich bitte vorher genau, bevor Du Tatsachen verdrehst. Das Verfahren wird am Sitz des Amtsgerichts der Anzeigeneinreichung geführt.
ich habe den Eindruck, es fehlt etwas an Praxiserfahrung bei Deinen Ausführungen.
ich halte Deine Ausführungen für kühn und nicht wirklich hilfreich. ![]() |
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wishbone71
Stammgast |
17:21
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#71
erstellt: 28. Mrz 2005, ||||||||
Meine mutmaßlichen Kenntnisse habe ich aus dem Studium, Referendariat und aus meiner 6jährigen Berufspraxis als Strafverteidiger.
Da kann ich Dich zitieren: Das ist schlicht falsch. Zur Quelle: Hierzu kann ich auf den Gesetzeswortlaut hinweisen: § 7 StPO (1) Der Gerichtsstand ist bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk _die Straftat begangen_ ist. Und? Wo wurde die Straftat begangen? Am Wohnsitz des Verkäufers. Außerdem: § 8 StPO 1) Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen _Wohnsitz_ hat. Dann gibt´s noch: § 12 StPO 1) Unter mehreren nach den Vorschriften der §§ 7 bis 11 zuständigen Gerichten gebührt dem der Vorzug, das die Untersuchung zuerst eröffnet hat. Und was macht ein Richter, wenn er so ne Anklage bekommt? Er prüft seine Zuständigkeit und gibt die Sache an das Wohnsitz-AG ab, wenn die StA am Wohnsitz des Käufers/Anzeigeerstatters die Sache nicht schon vorher an die zuständige StA abgegeben hat. Also, das ist die gängige Praxis. Ehrlich gesagt würde mich mal interessieren, woher Du Deine Praxiserfahrungen beziehst. Nicht weil ich hier eine "ich liege richtig und Du nicht"-Nummer abspielen will, sondern weil es mich interessiert. Vielleicht bist Du ja ein Kollege und in Deinem Bundesland/Gerichtsbezirk wird es anders gehandhabt, was ich mir aber insb. in Bezug auf o.g. nicht vorstellen kann. Mein letztes Statement möchte ich insoweit einschränken als die StA nach § 153 StPo nur dann verfahren würde, wenn der AStA-Auszug (der in anderen Bundesländern anders heißen mag) blank ist, was wir aber nicht wissen können. Bin mal gespannt, ob Du damit was anfangen kannst. wishbone |
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bukowsky
Inventar |
20:57
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#72
erstellt: 28. Mrz 2005, ||||||||
Hallo wishbone71, das finde ich deshalb spannend, weil ich eben genau die Erfahrung gemacht habe, dass die Verhandlung an dem Ort stattfindet, an welchem die Anzeige gestellt wurde. Wenn Du mir Zeit gibst, suche ich Dir auf Nachfrage gern das Aktenzeichen heraus (Ging hier auch durch die Gazetten, weil eBay). In diesem Verfahren machten Richter und Staatsanwältin sehr deutlich, dass es überhaupt nicht mit der Höhe des Schadens oder eines möglichen Schadens zu tun hätte, ob ermittelt wird bzw. ein Strafverfahren durchgezogen wird. Dass ist auch die Aussage, die ich bislang (drei Vorfälle) von den aufnehmenden Beamten erfahren durfte. Ich hatte seinerzeit bei der Polizei im niedersächsischen Winsen an der Luhe die Anzeige erstattet, die Verhandlung fand statt vor dem Amtsgericht Winsen Luhe. Der Verkäufer kam aus Bad Honnef bei Bonn. Ob OHNE Anzeige, also bei einem Delikt, welches ausschließlich staatsanwaltschaftlich bzw. polizeilich ermittelt wird, der Verhandlungsort, Sitz des Beklagten ist, entzieht sich meiner Kenntnis. [Beitrag von bukowsky am 28. Mrz 2005, 20:58 bearbeitet] |
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wishbone71
Stammgast |
21:21
![]() |
#73
erstellt: 28. Mrz 2005, ||||||||
Hallo Bukowsky, der "Ton" gefällt mir schon besser! So ein wenig auf den Schlips getreten habe ich mich schon gefühlt, wenn mir hier von Dir "Verdrehen von (Rechtstatsachen)" und mangelnde Kenntnis der Praxis der Strafrechtspflege vorgeworfen wird, obwohl Deine Kenntnisse aus eigenen Anzeigen und Gesprächen mit Polizeibeamten stammen. Aber egal, peace! ![]() Ich verteidige derzeit eine Frau, die in Berlin wohnt und Leute über ebay abgezockt haben soll. Die Anzeigeerstatter wohnen im ganzen Bundesgebiet. Die Anklage der StA Berlin ging aber aus den zitierten Gründen ans AG Tiergarten in Berlin. Gleiches galt für einen früheren Mandanten in Potsdam, da wurde in Potsdam ermittelt und angeklagt. Wichtig ist, wo die Handlung (hierauf kommt es regelmäßig an) oder der Erfolg eintrat/eintreten sollte. Möglicherweise (kann man sicher konstruieren) ist das der Ort, an dem der Käufer wohnt. Ich halte es aber für zumindest zweifelhaft und hätte damals als Staatsanwalt sofort die Verfahren an die Wohnsitz-StA abgegeben. Du hast recht, daß die Höhe des Schadens keine Rolle für die Frage, ob ein Verfahren eingeleitet wird, keine Rolle spielt (sog. Legalitätsprinzip, Verfolgung von Amts wegen, weswegen auch der beliebte Krimi-Satz "ich ziehe meine Anzeige zurück" Quatsch ist, weil das bei den allermeisten Delikten nicht geht bzw. keine Auswirkung hat, da der Geschädigte/Anzeigeerstatter nicht Herr des Verfahrens ist). Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, was am _Ende_ des Ermittlungsverfahrens steht, in der sog. Abschlußverfügung. Anklage oder Einstellung, also wie es weiter geht, Gericht oder nicht. Hier liegt m.E. schon kein Schaden vor, und auch keine rechtswidrige Bereicherungsabsicht, daher dürfte der Staatsanwalt meiner Meinung nach das Verfahren einstellen. Und zwar mangels hinreichenden Tatverdachts, wenn er faul ist, dann nach § 153 StPO (den Beschluß muß er nämlich nicht aufwendig begründen). Wohnst Du in Winsen/Luhe oder warum hast Du da angezeigt? wishbone |
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wishbone71
Stammgast |
10:25
![]() |
#74
erstellt: 31. Mrz 2005, ||||||||
Nach dem kleinen StGB/StPO-Disput würde mich mal interessieren, wie es beim Käufer lolking in der Zwischenzeit weitergegangen ist. Berichte doch mal bitte. Gruß C. |
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Ace-dude
Stammgast |
17:45
![]() |
#75
erstellt: 01. Apr 2005, ||||||||
Dreißt fand ich, als nen Kumpel sich ein Chassis gekauft hat. Ist zwar ein Drecksteil aber trotzdem hat er es für ein euro gekauft. Naja schön und gut, der liebe Herr hat keine Versandkosten angegeben, gesehen das sein Chassis für ein euro weggeht und erstmal 50€ Versandkosten drangehängt. Ich weiß nich wie die Rechtslage is, aber ich finds ziemlich hart. |
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choegie
Stammgast |
18:20
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#76
erstellt: 01. Apr 2005, ||||||||
bei so einem versandkostenbetrag muß er nachweisen und auflisten können, wodurch diese entstehen! |
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melzmann
Stammgast |
14:04
![]() |
#77
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Also meiner Meinung nach müsstest du mit einer Anzeige auf jeden Fall durchkommen! Vor kurzer Zeit hat es im Fersehen mal einen Bericht gegeben wo ein Typ einen Ferrari für paar hundert ersteigert hat und noch einen Fall wo einer sein haus für 20,- losgeworden ist! Beide wollten nicht verkaufen worauf die Käufer vor Gericht gegangen sind und Recht bekommen haben! Jeder Erwachsene Mensch sollte nämlich in der Lage sein einen Verkauf einschätzen zu können und sich mit dem Vertragsrecht auskennen! Da hilft dann keine herumrederei usw. Das er in einer Rechtkanzlei oder sowas arbeitet muss nicht stimmen! Ist sicher nur ein Trick um die Leute einzuschüchtern! Wäre interessant herauszufinden in wo er arbeitet und mal dort anrufen und sich über solche Fälle erkundigen. Falls die dann auf deiner Seite sind, fragst mal nach ob der Typ dort arbeitet! Also keine Angst hol dir dein Gerät und lass den Typen ordentlich die Kosten brennen! |
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Düren
Stammgast |
21:28
![]() |
#78
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Und selbst wenn er höchstpersönlich Richter ist hilfts ihm nichts. Du wirst Dein Recht durchsetzten können, nur ob das die Mühe wert ist, den richtig bluten zu lassen? Ich würde seinen Namen (nicht nur Usernamen) in allen Foren dieser Welt verbrennen lassen. Der kriegt kein Bein mehr auf die Erde. ![]() |
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Düren
Stammgast |
21:46
![]() |
#79
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Sorry, aber ich MUSS jetzt was O.T. posten, denn es gehört in den Dunstkreis dieses Threads. Schaut Euch das hier an ![]() |
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Joey911
Inventar |
21:48
![]() |
#80
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Das ist doch jetzt ein Scherz, oder??? Was soll bitte das denn? |
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Düren
Stammgast |
21:52
![]() |
#81
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Das ist KEIN Schwerz. Da verkauft jemand die von sich mit einer Digigcam geschossenen Bilder gegen Höchstgebot. bisher sind halt schon über 50.000 Euros geboten. Die werden sicher anstandslos gezahlt und wenn nicht kommt der Anwalt. Es ist irgendwie der umgekehrte Fall wie hier im Thread. Ahoi Stefan |
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Joey911
Inventar |
21:54
![]() |
#82
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Nein... das ist bestimmt nurn Freund der da mitsteigert und dann ist gut. Das ist doch nicht real. Nein so dumme Menschen gibt! es nicht! |
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Düren
Stammgast |
22:00
![]() |
#83
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Ähm, sorry, aber hast Du schon mal was von Verkaufsgebühren gehört? Das passt dann doch so gar nicht ins Biold mit dem Freund - oder? So ist Ebay, halt, da schlagen die verrücktesten Menschen auf und das ist schön. Die gibts eh, nur so werden sie öffentlich... |
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Düren
Stammgast |
22:01
![]() |
#84
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Es soll sich bitte kein Mod erdreisten den Thread zu schließen weil er O.T. ist. Das muss jetzt ausgefochten werden - zumindest bis die Auktion zu Ende ist ![]() |
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Düren
Stammgast |
22:02
![]() |
#85
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Ah, ist ja eh in der O.T. Kategorie, da können wir uns ja richtig austoben ![]() |
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Joey911
Inventar |
22:06
![]() |
#86
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Wie viel betragen denn die Verkaufsgebühren? Der Startpreis liegt doch bei 1 Euro. Wie teuer ist denn dann sowas. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass es Leute gibt, die sowas kaufen!!! |
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Düren
Stammgast |
22:12
![]() |
#87
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Es sind läppische 50,50, da die Gebühren gedeckelt sidn wie ich gerade mit entzücken feststelle. Das passt doch so gar nicht zu Ebäh ![]() P.S. Ich kann mir alles vorstellen |
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Joey911
Inventar |
22:16
![]() |
#88
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Also 50,50 Euro sind happig fürn Scherz... aber sowas kauft doch keiner! Wofür? Steht doch genau da was man bekommt. Nirgendwo Betrug.. was soll das bitte? |
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Düren
Stammgast |
22:24
![]() |
#89
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Natürlich ist es kein Betrug die Bolder zu kaufen. Der Betrug wäre nur da, falls der Käufer die 50.050 oder den entsprechend höheren Betrag per Auktionsende nicht bezahlt. Aber Du hast recht, er wird das Geld überweisen, dafür die Photos per Mail erhalten (exklusiv)und das war dann das Geschäft. Kein Betrug weit und breit ![]() |
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Düren
Stammgast |
22:29
![]() |
#90
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Update, die Auktion steht bei 88.888,88 |
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Joey911
Inventar |
23:30
![]() |
#91
erstellt: 07. Apr 2005, ||||||||
Die Auktion ist wieder bei nem Euro.. was ist da los???? |
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choegie
Stammgast |
07:58
![]() |
#92
erstellt: 08. Apr 2005, ||||||||
michajan
Ist häufiger hier |
17:28
![]() |
#93
erstellt: 09. Apr 2005, ||||||||
Ihr seid ganz schön abgeschweift: Wie siehts denn nun aus? Gab es einen telefonischen Kontakt? etc. Bin auf den Ausgang sehr gespannt! |
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Düren
Stammgast |
01:07
![]() |
#94
erstellt: 10. Apr 2005, ||||||||
War halt OT unter OT. Würde mich aber auch interessieren wies weitergeht. |
|||||||||
wieder_singel
Stammgast |
03:24
![]() |
#95
erstellt: 10. Apr 2005, ||||||||
Hallo.... Was ist nun aus dem Ebay-Streit um den Receiver gewurden... ??? Man hört ja nichts mehr... Haben die Beiden sich jetzt die Köppe eingehauen.. Gruss Den P. |
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M.S.T.
Inventar |
04:37
![]() |
#96
erstellt: 12. Apr 2005, ||||||||
Hi.Leute. Warum macht ihr euch so grosse Gedanken. Es ist doch gar nicht so lange her, dass eine Frau ein Haus für 1€ ersteigert hat. War doch in der Presse, das kann auch jeder Hobby Jurist nachlesen. Wie hat das Gericht entschieden, nicht für die gebeutelte Frau sondern für den Anbieter. Was sagt mir das, war sogar ein Grundsatzurteil, was mich wieder bestätigt, das Gesetz nicht gleich Gesetz ist. Also sollten wir mal das Teil Brago aufmachen. Da stimmt es schon lange nicht mehr. Will mich da nicht rausreden, aber diese Regierung besteht ausserdem die vorherige auch, nur aus Experten. Was ich daran nicht verstehe, das waren Leute die heute uns sagen wir sollen einen Beruf annehmen, und die wissen das es gar nicht geht. Also was ist das alles eine Vera...sche. Also wählen gehen, ich bin vom Thema abegekommen, aber musste mal rauss. Sorry |
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wishbone71
Stammgast |
13:19
![]() |
#97
erstellt: 12. Apr 2005, ||||||||
@ M.S.T. Verrat uns doch mal, was die derzeitige Regierung mit diesem Fall oder mit dem versteigerten Haus zu tun hat? Immerhin haben wir der Regierung - andere Mängel mal außen vor - z.B. das Fernabsatzgesetz mit seinem käufer-/verbraucherfreundlichen Widerrufsrecht zu verdanken. Was soll "Teil Brago" bedeuten, das Du "aufmachen" willst? Falls Du die RA-Gebührenordnung meinst: Die gibt es seit 30.06.2004 nicht mehr....... Offensichtlich bist Du wegen irgend etwas frustriert, aber der Thread ist nicht als generelle Frustabladestation gedacht, denke ich. wishbone |
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bukowsky
Inventar |
14:36
![]() |
#98
erstellt: 12. Apr 2005, ||||||||
[off topic] Hallo wishbone71
oder vielleicht doch nur die fällige Umsetzung einer EU-Richtlinie? ![]() [/off topic] |
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wishbone71
Stammgast |
15:11
![]() |
#99
erstellt: 12. Apr 2005, ||||||||
@ Bukowsky Yep, stimmt, aber dennoch haben die die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Aber wir sollten dieses Thema nicht als Diskussionsplattform der allgemeinen Lage auf dem Arbeitsmarkt machen, wie es der Vorposter offensichtlich wollte. wishbone |
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