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schnäppchen bei ibäh gemacht aber verkäufer stellt sich quer..

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Beitrag
lolking
Inventar
#1 erstellt: 25. Mrz 2005, 16:27
ich hab neuelich ein schnäpchen bei ibäh geschossen: ein grundig receiver 30 für !einen! euro. nur am selbstabholer 50 km von hier entfernt.

jetzt hab ich den verkäufer gefragt, wann ich das teil abholen kann. darauf kam folgende antwort:

Sorry, ich habe meinen Receiver nicht für 1,- eur. verkauft, muß ein mißverständnis sein. Habe dies auch schon ebay mitgeteilt.
J.Jung


auf meine frage was das soll kam keine antwort warauf ich ihm mit einem rechtsanwalt gedroht habe. daraufhin schrieb er folgendes:

Sehr geehrter Herr Dell,
wie ich Ihnen schon mitgeteilt habe, ist es nicht mein Anliegen gewesen Ihnen den Receiver für 1,- zu überlassen. Es wurde dafür nicht mehr geboten. Dies teile ich Ihnen hier zum letzten mal mit und bitte Sie jetzt auch dies zu akzeptieren. Ansonsten werde ich, da ich bei einer großen Rechtschutzversicherung tätig bin, Ihnen dies in Schriftform zukommen lassen. es steht Ihnen frei sich an einen RA zu wenden und die Kosten dafür selbst zu übernehmen.
In bezug auf Ihre Bestätigungsmail wenden Sie sich bitte ab jetzt an ebay und nicht mehr an mich, sonst werde andere Maßnahmen ergreifen müßen!!!
J.Jung
Belzebub69
Hat sich gelöscht
#2 erstellt: 25. Mrz 2005, 16:37
Hi

Wenn der Fappel den Reciever bei Ebay zur Auktion einstellt.. diese dann mit einem (Deinem) absschliessenden Gebot endet.. dann habt Ihr einen Kaufvertrag gem der Ebay Statuten.. daran hat er sich zu halten auch wenn dem Fappel der Auktionserlös nicht reicht. Imho bist Du vollkommen im Recht


lolking
Inventar
#3 erstellt: 25. Mrz 2005, 16:43
das hab ich ihm auch geschrieben! bin allerdings "etwas" verwirrt, wenn er mir mit 'anderen maßnahmen' droht. naja, mal sehen wie die sache weiterläuft
Sonyatze
Stammgast
#4 erstellt: 25. Mrz 2005, 16:44
Genau so sehe ich das auch.Alles andere wäre Gebürenumgehung.
Dann hätte er z.b.30.00Euro Start nehmen sollen.
ptfe
Inventar
#5 erstellt: 25. Mrz 2005, 16:48
@lolking

Gib den ganzen Fall an Ebay weiter -und wenn es dir dass wirklich wert ist, geh zum Anwalt.Du bist im Recht, hast nach Auktionsende laut Ebay-Statuten einen gültigen Vertrag geschlossen -aber ob´s wirklich einen Rechtstreit wert ist...
cu ptfe
andisharp
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 25. Mrz 2005, 16:48
Was willst du dich damit rumärgern? Übergib die Sache einem Anwalt und fertig. Diese Kosten darf er dann auch noch tragen. Da kann er der Justizminister persönlich sein. Ist doch einfach lächerlich, womit will der denn drohen?
Belzebub69
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 25. Mrz 2005, 16:52
Da kann der auf den Putz kloppen wie er will.. er hat die Auktion so eingestellt und fertig. laß Dich nicht irre machen der hat NIX in der Hand was er gegen Dich verwenden kann.

Rechtschutz/Anwalt wenn´s Dir das wert ist, und die entsprechende Bewertung nicht vergessen.. beachte dabei die EbayFristen

lolking
Inventar
#8 erstellt: 25. Mrz 2005, 16:53
das mach ich auch! hab da zum glück nen anwalt an der hand der immer mit mir tennis spielt.
Schili
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 25. Mrz 2005, 16:55

Ansonsten werde ich, da ich bei einer großen Rechtschutzversicherung tätig bin, Ihnen dies in Schriftform zukommen lassen.


Ein Versicherungsmensch der auf Rechtsgelehrten macht. Großartig. Den Rechtsstreit würde ich persönlich mir nicht entgehen lassen. Wenn der Mensch tatsächlich den Receiver für 1 Euro reingestellt hat und Du ihn für dieses Anfangsgebot geschossen hast, hast Du für eben diesen Euro rechtskräftig den Receiver erworben.Lass Dich von dem nicht ins Bockshorn jagen.

Gruß, Schili
andisharp
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 25. Mrz 2005, 17:05
Der Ebay-Name von diesem Heini wäre nicht schlecht, dann kann man den schon mal auf die Blacklist setzen.
lolking
Inventar
#11 erstellt: 25. Mrz 2005, 17:18
der ebayname ist jj777bibel. der hat noch 0 bewertungen! werd euch immer auf dem neusten stand halten
quadral2000
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 25. Mrz 2005, 17:21
Hi !

Also daran gibt es nichts zu rütteln. Der Verkäufer hat anscheinend überhaupt keine Ahnung und labert nur gross rum, in Wirklichkeit hat er von Tuten und Blasen keine Ahnung.

Du hast die Auktion gewonnen und den Artikel für 1,00 Euro erworben. Dagegen kann der Verkäufer nichts mehr machen. Es besteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Dir und dem Verkäufer. Daran muss er sich halten !!

Sollte er dieses nicht tun, so scheue es nicht und gehe zum Anwalt ! Druck Dir bitte alles aus, was mit der Auktion zusammenhängt ! Sowohl ein Screenshot von der gewonnen Auktion, als auch die Bestätigungs-Email von Ebay, das Du den Receiver erfolgreich erworben hast. Zudem auch alle Emails von Seiten des Verkäufers, vor allem die unverschämte Email, die Du hier veröffentlicht hast.

Denn Du wirst Deinen Receiver bekommen und es werden Dir keine zusätzlichen Kosten entstehen, denn Du bist im Recht und er nicht. Im Gegenteil, er wird die Kosten für den Rechtsstreit tragen, selbst, wenn es der Papst höchstpersönlich wäre. Alleine aus dem Grund, um diesem "netten Herrn" eines reinzuwürgen, würde ich schon gegen seine Sturheit angehen und ihn richtig zahlen lassen.

Denn: Wer einen Artikel zum Startpreis von 1,00 Euro einstellt, muss auch damit rechnen, das dieser zum Preis von 1.00 Euro weggeht. Ansonsten müsste er halt 50,00 Euro als Startpreis angeben, aber das hat dieser Oberschlaumeier wohl nicht gemacht, damit er weniger Ebay-Einstellgebühren tragen muss.

Also, lass Dich nicht unterkriegen und hau rein ! Schreib mal, was weiter aus der Sache wird.
choegie
Stammgast
#13 erstellt: 25. Mrz 2005, 19:39
selbstverständlich hast du ein recht auf deinen receiver.
aber u.u. kann es passieren, daß er dir vor der übergabe da reinpinkelt...
(ohne batz, so sachen kommen vor...)
andisharp
Hat sich gelöscht
#14 erstellt: 25. Mrz 2005, 20:20
Dann aber hoffentlich während er am Netz hängt.
choegie
Stammgast
#15 erstellt: 25. Mrz 2005, 20:21

andisharp schrieb:
Dann aber hoffentlich während er am Netz hängt.

scrooge
Stammgast
#16 erstellt: 25. Mrz 2005, 20:34
Hallo Lolking,

muss mich den Kollegen anschliessen, Du bist mit Sicherheit im Recht. Dein Kontrahent weiss das ebenso sicher und wird - IMHO - nach einem von Deinem Anwalt professionell verfassten Briefchen den Receiver rausrücken.

Aber, wie Choegie richtig geschrieben hat, Frage ist in welchem Zustand

Viel Glück, halt uns am Laufenden!

Grüsse.
ruhri
Stammgast
#17 erstellt: 25. Mrz 2005, 22:50
Hallo lolking,

es ist zwar sehr traurig, dass solche Zeitgenossen unseren Planeten bevölkern (und davon gibt es ja einige), aber ehrlich gesagt, lohnt der ganze Ärger doch überhaupt nicht. Sende dem Idioten eine Mail, dass du deinen Anwalt einschalten wirst (damit er zu Hause auf seinem Receiver sitzt und sich ein bisschen Sorgen macht) und vergiss die ganze Geschichte. Bei Ebay wirst du noch andere Receiver für einen Euro bekommen.

Grüße

Ruhri


[Beitrag von ruhri am 25. Mrz 2005, 22:50 bearbeitet]
gioR
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 25. Mrz 2005, 22:56
Hi,

hast du den Vorfall schon ebay gemeldet?, ich denke das ebay alleine dem schon genug druck macht das er das ding rausrückt !

mfg gioR
choegie
Stammgast
#19 erstellt: 25. Mrz 2005, 23:02

gioR schrieb:
Hi,

hast du den Vorfall schon ebay gemeldet?, ich denke das ebay alleine dem schon genug druck macht das er das ding rausrückt !

mfg gioR



schulligung, aber erfahrungsgemäß interessiert ebay sich nen dreck um die probleme ihrer kunden...
(kannste mir glauben, ich war 3 jahre lang in den benutzerforen unterwegs...)
bukowsky
Inventar
#20 erstellt: 25. Mrz 2005, 23:14
neben dem Nicknamen des eBay-Verkäufers könntest Du vielleicht auch gleich noch den Namen der Kanzlei nennen, die bereit ist, einen Fall mit Streitwert von einem Euro zu übernehmen ...

was nichts kostet und ggf. hilfreich wäre: Strafantrag bei der Polizei wegen des Verdachts auf Betrug.
choegie
Stammgast
#21 erstellt: 25. Mrz 2005, 23:16

bukowsky schrieb:
neben dem Nicknamen des eBay-Verkäufers könntest Du vielleicht auch gleich noch den Namen der Kanzlei nennen, die bereit ist, einen Fall mit Streitwert von einem Euro zu übernehmen ...

was nichts kostet und ggf. hilfreich wäre: Strafantrag bei der Polizei wegen des Verdachts auf Betrug.

da hat er nur leiser, ausser stress, nix davon...
bukowsky
Inventar
#22 erstellt: 25. Mrz 2005, 23:18

choegie schrieb:

da hat er nur leiser, ausser stress, nix davon...

wovon und warum nicht?
choegie
Stammgast
#23 erstellt: 25. Mrz 2005, 23:25
er hat nix davon, weil er deswegen auch nix kriegt, lediglich der vk kriegt evtl ein "dududu böser du" aufgedrückt, dafür hat er aber den stress, irgendwo in d-land vor gericht als zeuge erscheinen zu müssen, und das, bei gutem verteidiger, auch noch mehrmals...

[edit] es handlt sich dabei dann nämlich um ein strafverfahren. kriegen würde er nur etwas, bei einem zivilverfahren um herausgabe oder schadenersatz [/edit]


[Beitrag von choegie am 25. Mrz 2005, 23:27 bearbeitet]
TubeAmp
Stammgast
#24 erstellt: 25. Mrz 2005, 23:34
Also ehrlich gesagt, würde ich den Typen mit seinem Receiver glücklich werden lassen und mich nach einem anderen umsehen.
Das ist den ganzen Aufwand doch nicht wert ausloten zu wollen, wer für 1€ am längeren Hebel sitzt.
choegie
Stammgast
#25 erstellt: 25. Mrz 2005, 23:42
offensichtlich geht es um diese auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3880794647
nun, ich weiß nicht, ob es das gerät wert ist...
bukowsky
Inventar
#26 erstellt: 26. Mrz 2005, 00:37
Hallo


choegie schrieb:
er hat nix davon, weil er deswegen auch nix kriegt, lediglich der vk kriegt evtl ein "dududu böser du" aufgedrückt, dafür hat er aber den stress, irgendwo in d-land vor gericht als zeuge erscheinen zu müssen, und das, bei gutem verteidiger, auch noch mehrmals...

[edit] es handlt sich dabei dann nämlich um ein strafverfahren. kriegen würde er nur etwas, bei einem zivilverfahren um herausgabe oder schadenersatz [/edit]



mehrfacher Irrtum, bitte nichts hineininterpretieren, was nicht geschrieben wurde.

Zum einen habe ich nicht behauptet, dass man aufgrund eines Strafverfahrens "etwas" bekommt, sondern ich habe dieses als hilfreich eingestuft. Hilfreich nämlich in der Weise, dass die Staatsanwaltschaft bzw. im Vorfeld die Polizei am Orte des mutmaßlich Verdächtigen, diesem mit dem Hinweis darauf, dass ein Strafverfahren gar nicht erst eröffnet werden muss, empfehlen könnte, den Receiver dem Käufer auszuhändigen.

Das Strafverfahren wird - kommt es zu einem Gerichtstermin - am Orte des Anzeigestellers geführt. Es wäre also für den Verkäufer etwas umständlich, anzureisen und möglicherweise auch noch einen Anwalt mitzubringen. Ein weiterer hilfreicher Umstand, denn die Erfüllung des Kaufvertrags könnte dem Verkäufer als geringeres Übel einleuchten.
choegie
Stammgast
#27 erstellt: 26. Mrz 2005, 00:40

bukowsky schrieb:
Hallo


choegie schrieb:
er hat nix davon, weil er deswegen auch nix kriegt, lediglich der vk kriegt evtl ein "dududu böser du" aufgedrückt, dafür hat er aber den stress, irgendwo in d-land vor gericht als zeuge erscheinen zu müssen, und das, bei gutem verteidiger, auch noch mehrmals...

[edit] es handlt sich dabei dann nämlich um ein strafverfahren. kriegen würde er nur etwas, bei einem zivilverfahren um herausgabe oder schadenersatz [/edit]



mehrfacher Irrtum, bitte nichts hineininterpretieren, was nicht geschrieben wurde.

Zum einen habe ich nicht behauptet, dass man aufgrund eines Strafverfahrens "etwas" bekommt, sondern ich habe dieses als hilfreich eingestuft. Hilfreich nämlich in der Weise, dass die Staatsanwaltschaft bzw. im Vorfeld die Polizei am Orte des mutmaßlich Verdächtigen, diesem mit dem Hinweis darauf, dass ein Strafverfahren gar nicht erst eröffnet werden muss, empfehlen könnte, den Receiver dem Käufer auszuhändigen.

Das Strafverfahren wird - kommt es zu einem Gerichtstermin - am Orte des Anzeigestellers geführt. Es wäre also für den Verkäufer etwas umständlich, anzureisen und möglicherweise auch noch einen Anwalt mitzubringen. Ein weiterer hilfreicher Umstand, denn die Erfüllung des Kaufvertrags könnte dem Verkäufer als geringeres Übel einleuchten.


hmmm, könnte auch sein, jo
Belzebub69
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 26. Mrz 2005, 00:43
Jo..
in allen Punkten

Riker
Inventar
#29 erstellt: 26. Mrz 2005, 01:32
Als angehender Jurist bleibt mir nur zu sagen:

Minima non curat praetor

Das ganze ist zwar ärgerlich, aber ich würde das, evtl. mit einem scharfen Brief an den "Hund" ad acta legen. Ich denke, den Gläubiger notfalls durch richterlich angeordnete Polizeigewalt zur Herausgabe der Sache, d.h. Vertragserfüllung zu bewegen, ist bei diesem Streitwert wohl utopisch.
Und eine Anzeige wegen Betrug kommt auch gar nicht erst zustande - typisch wäre für diesen Tatbestand, dass man aufgrund einer Täuschung bezahlt und dann nichts bekommt. Hier sagte der VK ja, dass er keine Bezahlung will. Und schon wieder: Es handelt sich um eine Kleinigkeit.
Bei Ebay Meldung erstatten würde ich aber auf jeden Fall.

Riker


[Beitrag von Riker am 26. Mrz 2005, 01:38 bearbeitet]
bukowsky
Inventar
#30 erstellt: 26. Mrz 2005, 01:37
Hallo Riker


Riker schrieb:

Und eine Anzeige wegen Betrug kommt auch gar nicht erst zustande - typisch wäre für diesen Tatbestand, dass man aufgrund einer Täuschung bezahlt und dann nichts bekommt.

die Anzeige könnte auch auf eine Vortäuschung eines Verkaufs zielen, indem dem Verkäufer unterstellt wird, er hätte mit der Absicht, nicht verkaufen zu wollen, einen Artikel zum Verkauf angeboten. Das ist nicht ungewöhnlich und auch der Wert von einem Euro ist dabei sekundär.
Riker
Inventar
#31 erstellt: 26. Mrz 2005, 01:41

die Anzeige könnte auch auf eine Vortäuschung eines Verkaufs zielen, indem dem Verkäufer unterstellt wird, er hätte mit der Absicht, nicht verkaufen zu wollen, einen Artikel zum Verkauf angeboten. Das ist nicht ungewöhnlich und auch der Wert von einem Euro ist dabei sekundär.


Naja, er sagte ja eigentlich, dass er für einen Euro nicht verkaufen will, also nicht generell nicht. Aber probieren könnte man das mit der Anzeige schon, würde mich dann aber dennoch nicht wundern, wenn man am Schluss als Verlierer mit Anwalts- und Gerichtskosten dasteht.

Riker
choegie
Stammgast
#32 erstellt: 26. Mrz 2005, 01:47

Riker schrieb:

die Anzeige könnte auch auf eine Vortäuschung eines Verkaufs zielen, indem dem Verkäufer unterstellt wird, er hätte mit der Absicht, nicht verkaufen zu wollen, einen Artikel zum Verkauf angeboten. Das ist nicht ungewöhnlich und auch der Wert von einem Euro ist dabei sekundär.


Naja, er sagte ja eigentlich, dass er für einen Euro nicht verkaufen will, also nicht generell nicht. Aber probieren könnte man das mit der Anzeige schon, würde mich dann aber dennoch nicht wundern, wenn man am Schluss als Verlierer mit Anwalts- und Gerichtskosten dasteht.

Riker

das trifft aber nur für zivilklagen zu, bei ner anzeige beim stas äh staatsanwalt ist das sein ding...


[Beitrag von choegie am 26. Mrz 2005, 01:47 bearbeitet]
bukowsky
Inventar
#33 erstellt: 26. Mrz 2005, 01:48

Riker schrieb:

Naja, er sagte ja eigentlich, dass er für einen Euro nicht verkaufen will, also nicht generell nicht. Aber probieren könnte man das mit der Anzeige schon, würde mich dann aber dennoch nicht wundern, wenn man am Schluss als Verlierer mit Anwalts- und Gerichtskosten dasteht.

Genau, er schreibt auch noch, dass er nicht verkaufen will. Man könnte daraus schließen, dass er einen Vertrag eingegangen ist (Kaufvertrag bei eBay) in dem Bewusstsein, diesen bei einem bestimmten Kaufpreis nicht erfüllen zu wollen. Das könnte man als Betrug auslegen ...

Das Verfahren ist für den Anzeigeersteller kostenfrei und er tritt - wenn überhaupt - nur als Zeuge auf mit Erstattung aller Kosten für Verdienstausfall oder Anreise (an seinem Ort!!). Ein Strafverfahren wird in öffentlichem Interesse von der Staatsanwaltschaft geführt, nicht vom Anzeigesteller. Die Kosten trägt entweder der Verurteilte - der dann auch einen Eintrag in sein "Fahrtenbuch" bekommt - oder die Staatskasse.

Unangenehm ist es für den Verkäufer so oder so, auch wenn der Käufer nicht ans Gerät kommt. Also über diesen Wege dem Verkäufer zumindest ein Ei ins Nest zu legen, sollte es einem wert sein, zumal Ostern ist.

Die Anzeige kann man bei seinem örtlichen Polizeirevier oder auch per Fax mit allen Unterlagen und Erläuterungen stellen.


[Beitrag von bukowsky am 26. Mrz 2005, 01:50 bearbeitet]
choegie
Stammgast
#34 erstellt: 26. Mrz 2005, 01:50
stimmt, aber ich denke mal, daß das wegen greingfügigkeit niedergeschlagen wirkt...
bukowsky
Inventar
#35 erstellt: 26. Mrz 2005, 01:51

choegie schrieb:
stimmt, aber ich denke mal, daß das wegen greingfügigkeit niedergeschlagen wirkt...


falsch, es geht ums Delikt, nicht um den Wert. Betrug ist Betrug, ob mit 1 oder 10.000 Euro.
choegie
Stammgast
#36 erstellt: 26. Mrz 2005, 01:55

bukowsky schrieb:

choegie schrieb:
stimmt, aber ich denke mal, daß das wegen greingfügigkeit niedergeschlagen wirkt...


falsch, es geht ums Delikt, nicht um den Wert. Betrug ist Betrug, ob mit 1 oder 10.000 Euro.

mmm, stimmt auch wieder, is ja nich wie hier in bayern, wo man wegen so ner anzeige angezeigt werden kann...
Passat
Inventar
#37 erstellt: 26. Mrz 2005, 02:03
Ich würde es noch einmal versuchen.
Sende ihm per Mail den entsprechenden Abschnitt der Ebay-AGBs zu und drohe mit Anwalt. Wenn er dann nicht reagiert, lass es sein. Wegen einem Euro lohnt der Aufwand nicht.
Aber nicht vergessen, ihm dann eine negative Bewertung rein zu drücken!

Grüsse
Roman
dieselpilot
Hat sich gelöscht
#38 erstellt: 26. Mrz 2005, 12:55
Mit großem Interesse den Beitrag gelesen. Muss sagen, ärgerliche Sache - aber ich würde wohl den Aufwand nicht in Kauf nehmen. Schließlich ist es doch so, wie hier auch bereits geschrieben wurde: Der Verkäufer müsste den Artikel liefern. Das ist richtig. Aber von einem Verkäufer, mit dem ich solchen Ärger hatte, würde ich das Gerät nicht mehr haben wollen. Manch einer würde wohl in der Tat in das Gerät pinkeln, nur um dem Käufer eins auszuwischen.

Kleiner Tip: Die negative Bewertung am letzten, möglichen Tag abgeben. Dann kannst du dir vielleicht ersparen, von ihm als "ausgleichende Gerechtigkeit" auch eine negative Bewertung zu erhalten. Denn nur wegen so einem Penner eine negatie Bewertung kassieren, ist sicherlich eine ärgerliche Sache.

Wenn ich mir den ebay-Namen so anschaue, betet er vielleicht schon zu Gott, dass du ihn nicht mit einem Fluch belegen wirst.

Ach ja, ich kann übrigens aus eigener Erfahrung bestätigen, dass ebay sich um die Belange der "NICHT-POWERSELLER" einen Dreck schert. Da bekommst du im Normalfall nur die automatisch erstellte Standardmail, mit der ebay sich dafür bedankt, dass du eine Mitteilung gemacht hast. Ich selbst habe aber doch in zwei Fällen schon eine "persönliche" Mail eines Mitarbeiters dort erhalten. Aber auch das war nicht wirklich gut. Es kümmert sich keiner drum bei ebay. Auch das Melden von Bietern, die nachweislich auf eigene Artikel bieten (und unter anderen Namen bieten lassen), hat aus den gemachten Erfahrungen keinen Erfolg.

In diesem Sinne,

schönen Gruß

bukowsky
Inventar
#39 erstellt: 26. Mrz 2005, 13:00

choegie schrieb:
mmm, stimmt auch wieder, is ja nich wie hier in bayern, wo man wegen so ner anzeige angezeigt werden kann...


Ein Strafantrag mit dem Verdacht auf Betrug begründet noch keine Verleumdung. Darauf wolltest Du hinaus im Stoiberländle, oder?
MikeDo
Inventar
#40 erstellt: 26. Mrz 2005, 13:19
Hmm.. einen RA zu beauftragen würde ich unterlassen.
Grob gesehen hast Du keinen Schaden erlitten und so würde sich auch die Aussicht auf Erfolg stellen vor Gericht.
Allerdings würde ich dem Verkäufer eine Strafanzeige nach § 263 StGB über die Polizei reinwürgen. - Bin selber von der Fraktion und habe täglich mit solchen Sachen zu tun.
Denn obgleich es hier nicht zu einem Vermögensschaden zu Deinen Lasten ging, ist der Versuch alleine strafbar.
Das Schöne ist noch, dass es sich hier um ein sog. Offizialsdelikt handelt, d.h., dass die Straftat von Amts wegen verfolgt wird, da man unterstellt, dass die Öffentlichkeit ein Interesse hat, dass solche Sachen verfolgt werden.
Bei einem Betrug muss man sich nur die Tatbestandmerkmale angucken und locker runterprüfen.
Also, kam es zu einer Täuschunghandlung? - In diesem Fall wohl ja, denn er woltte über Ebay das Gerät verkaufen und hat es auch für einen Euro so reingestellt. Er wollte allerdings nicht, dass es auch für einen Euro rausgeht. Somit täuschte er über seinen wahren Absichten.
Irrtumserregung? Ja, es kam zu einer, denn Du warst in den irrigen Annahme, dass das Gerät auch für 1 Euro verkauft würde, was ja nicht die originäre Absicht des Verkäufers ist/war. Ergo unterlagst Du der sog. Irrtumserregung.
Vermögensverschiebung?
Kam es in diesem Fall nicht dazu, denn er wollte ja kein geld annehmen (1 Euro)
Vermögensnachteil??
Ist nicht eingetreten. Du hast im Grunde außer Ärger keinen Vermögensschaden erlitten.
Und nun ist es mal so, dass erst gegen ein Gesetz verstoßen werden kann, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind (Von den subjektiven, also Vorsatz, Rechtwidrigkeit etc..mal abgesehen)
Somit im Grunde kein erfüllter Betrug, aber ein versuchter und der wird auch bestraft
Könnte noch Wesentlicher werden, aber für den
"Hausgebrauch" reicht dies wohl.
Ach und eins sollte man noch sagen. Viele Vorredner verquicken gerne Zivilrecht und Strafrecht. Sind zwei unterschiedliche Schuhe und sollten sauber getrennt werden.
War teilweise kurios, was hier für rechtliche Maßnahmen getroffen wurden, oder empfohlen wurden. Erinnerte mich an Alarm für Cobra 11.
Dort gibt es auch kein Übermaßverbot

Gruß MikeDo
kayano
Ist häufiger hier
#41 erstellt: 26. Mrz 2005, 14:02
Ob ebay sich überhaupt nicht kümmert, weiß ich nicht. Ich habe selber erst neulich eine (automatische) Warnmail erhalten, das ein Verkäufer gesperrt wurde, über den es Beschwerden gab, bzw. bei dem etwas unregelmäßig war.
Ich weiß natürlich nicht, was da vorgefallen ist, aber immerhin ist das doch gar nicht so schlecht. Wenn ich zu dem Zeitpunkt eine dieser Auktionen beobachtet hätte, dann hätte ich die Finger davon lassen können.

Die 100%ige Sicherheit vor Reinfällen gibt es nicht. Ich habe auch schon mal was ersteigert, das dann als gestohlen gemeldet wurde. Der Verkäufer hat mir mein Geld sofort zurückgezahlt, war also kein Problem. Aber genau dann zufällig gestohlen? Kann man glauben, muss man aber nicht. Vielleicht hat er auch nur jemanden gefunden, der dann doch einen besseren Preis bezahlt hat. Ist m.E. nutzlos, dann einen großen Wirbel zu veranstalten.
Auch in diesem Fall. Er schickt das defekte Gerät, einen Karton mit Retsmüll...
Dann hat er sogar den Lieferbeleg der Post und wenn Du das Ding dann nicht in Beisein des Lieferanten aufgemacht hast...(aber wer macht das schon wirklich?)
nocibur
Hat sich gelöscht
#42 erstellt: 26. Mrz 2005, 14:22
Ich schließe mich der Meinung bukowskys an. Ich habe das so ähnlich auch schon mal durchgezogen. Nach dem ersten Brief meines Rechtsanwaltes kniff der Verkäufer dann den Schwanz ein und rückte die ersteigerte Ware heraus. Ich hab sogar dazuschreiben lassen, daß ich die Ware in dem beschriebenen Zustand erwarte, wie in der Artikelbeschreibung angegeben - anderenfalls läge eine vorsätzliche Täuschung vor, die entsprechende Konsequenzen nach sich zöge. Man sollte sich keinesfalls ins Bockshorn jagen lassen.

Gruß
Franz
lolking
Inventar
#43 erstellt: 26. Mrz 2005, 14:38
nun ja, der anwalt würde das wie gesagt für mich umsonst machen von daher kann ich ihn ja ruhig einen brief aufsetzen lassen... ich wollte das teil halt in meinen partykeller als ersatz stellen falls der technics sich ma wieder überhitzt. naja, so ne mühle bekomm ich auch wo anders wieder...


edit: ich hab grad in meiner emailaddy reingeschaut... der verkäufer verlegt sich jetzt darauf mich zuzuspammen (50 mails seid gestern). da sich de sachverhalt jetzt so verändert hat lass ichs doch drauf ankommen!


[Beitrag von lolking am 26. Mrz 2005, 14:40 bearbeitet]
choegie
Stammgast
#44 erstellt: 26. Mrz 2005, 14:44

lolking schrieb:

edit: ich hab grad in meiner emailaddy reingeschaut... der verkäufer verlegt sich jetzt darauf mich zuzuspammen (50 mails seid gestern). da sich de sachverhalt jetzt so verändert hat lass ichs doch drauf ankommen!

also, DAS kannste ebay melden, für spam kriegter eine auffn deckel...
(leute gibts, tss tss tss)
falls das standardformular bei ebay nix hilft, pn-ste mich mal an, dann kriegste ne spezial-addy, aber wirklich nur, wenns echt nicht hilft, weil, sonst krieg ICH eine auffn deckel...
lolking
Inventar
#45 erstellt: 26. Mrz 2005, 14:48

So nun werden sie mir mal ihre telefonnummer und adresse geben damit ich sie persönlich kontaktieren kann, diese anonymen kontakte mit email adresse hört jetzt auf. desweiteren wenn ich ihre identität habe werden wir über den receiver weiter sprechen. damit sie nicht erhebliche kosten tragen müßen würde ich an ihrer stelle dieses letzte angebot annehmen. ich brauche auch bnun den wohnort wo sie her sind möglichst schnell. ich freue mich sie persönlich dann zu treffen!!!!!!!!!!!!!!!





der droht mir! ich glaub ich sollt ma bei dem vorbeifahren...


oh ich habe gerade über ebay erfahren das sie garnicht mienen receiver gekauft haben wie erklären sie sich dies? hören sie geren bei ebay nach und klären sie dies auch über ebay, sie haben ja nicht mal einen käufer namen mir bekannt gegeben. wer sind sie also? und zuletzt wenn sie weiter versuchen wollen sich hier was zu erschleichen werde ich sie bei ebay melden. den rest bitte über ebay, ich kenne sie nicht und sie haben mir keine angabenn über käuferdaten gemacht also. schluß ende aus für sie.


was das bedeutet kann ich für mich nicht erschließen...
choegie
Stammgast
#46 erstellt: 26. Mrz 2005, 14:56
pass ma auf, mach folgendes:
du loggst dich mal hier im forum ein:
http://forums.ebay.de/forum.jspa?forumID=40
oder alternativ hier (aber da ist nicht so viel los und die pinkies kümmern sich nicht so sehr drum):
http://forums.ebay.de/forum.jspa?forumID=55
schilderst den fall, inkl. link zum artikel.
wenn ein paar antworten da sind, schickst du dem vk den link zu dem thread, damit der sich äussert.
in der sicherheit sind genügend leute unterwegs, die den schon entsprechend zurechtstutzen.
ausserdem wird da doch ab und zu von ebay aus nachgelesen und ggf auch nachgeholfen.
ansonsten würde ich den auf die spamliste setzen und den anwalt tätig werden lassen.
der typ hat offensichtlich einen an der waffel...
Hörzone
Hat sich gelöscht
#47 erstellt: 26. Mrz 2005, 15:33
verklag ihn einfach..
kostet dich keinen Cent
und ist eine todsichere Sache
Belzebub69
Hat sich gelöscht
#48 erstellt: 26. Mrz 2005, 16:23
Der hat Dir echt in der Art geschrieben ?? Da würd mir aber auch jeder Geduldsfaden spontan reißen

Bei dem Fappel würd ich alle Register ziehen das find ich echt das allerletzte

HaberMan
Stammgast
#49 erstellt: 26. Mrz 2005, 19:47
Jetzt hat er auch noch ne negative Bewertung abgegeben dieser Typ.
Das gibt schon Menschen...*Kopf schüttel*
ptfe
Inventar
#50 erstellt: 26. Mrz 2005, 20:18

Belzebub69 schrieb:
Der hat Dir echt in der Art geschrieben ?? Da würd mir aber auch jeder Geduldsfaden spontan reißen

Bei dem Fappel würd ich alle Register ziehen das find ich echt das allerletzte

:prost

Wenn mir das vor 18 Jahren passiert wäre, hätte ich das auf meine damalige Art gelöst....


Bringt aber nicht wirklich was, deswegen schalte auf jeden Fall Ebay ein -ich hatte sowas ähnliches vor ca. 1,5 Jahren:
den Sack im Ebay sperren lassen und zusätzlich noch angezeigt -und siehe da, so ganz ohne Anwalt, hat er nach einer Vorladung bei der Polizei das Zeug rausgerückt. War ziemlich kleinlaut , der Kollege.
Voll drauf -no mercy !!!


cu ptfe
Belzebub69
Hat sich gelöscht
#51 erstellt: 26. Mrz 2005, 21:21
Jo

Noch ne Alternative:

Wichtig ist auf jeden Fall die Beachtung der Fristen bei Ibäii!

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