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Probleme mit Ebay Verkäufer

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toddrundgren
Stammgast
#1 erstellt: 08. Mrz 2007, 17:25
Hallo,

ich habe bei einem Ebay-Verkäufer einen DVD Player für € 100,- erstanden, der leider beim Ein-/Ausschalten laute Geräusche im Audio Ausgang macht.

http://cgi.ebay.de/w...0092756185&rd=1&rd=1

Nach Absprache schickte ich dem Verkäufer das Gerät zurück. Erst behauptete er, das Netzkabel sei durchgeschnitten. Ich antwortete ihm, dass ich dafür keine Erklärung habe, ich aber dennoch bereit sei, notfalls die Kosten für ein neues Netzkabel zu tragen. Dann behauptete er plötzlich, dass es sich um ein anderes Gerät handeln müsse, weil sein "Siegel" fehle und das Gerät eine Beule habe.

Dazu ist zu sagen

1. ich habe die Beule ebenfalls im Begleitschreiben erwähnt
2. sein "Siegel" war ein Service-Aufkleber auf der Rückseite des Gerätes, der sich jedoch abgelöst hatte (auch dies hatte ich in meinem Schreiben an ihn erwähnt)
3. ich habe mir die Seriennummer des Gerätes notiert



Meine Frage: Ist jemandem von euch so etwas schon passiert? Wie würdet ihr euch verhalten?


Gruss,
Todd


[Beitrag von toddrundgren am 08. Mrz 2007, 17:27 bearbeitet]
TheSoundAuthority
Inventar
#2 erstellt: 08. Mrz 2007, 17:34
Selbst Schuld. Nächstes mal gleich einen Anwalt einschalten!
visir
Inventar
#3 erstellt: 08. Mrz 2007, 17:44
solche Geschichten bestärken mich, im Laden zu kaufen.

lg, visir
toddrundgren
Stammgast
#4 erstellt: 08. Mrz 2007, 19:32
hallo TheSoundAuthority,

danke für die freundliche, hilfreiche antwort.
Sir_Tom
Inventar
#5 erstellt: 08. Mrz 2007, 19:44
Hallo Toddrungren!

Habe selbst eigentlich nur positive Erfahrungen gemacht, kann also zum Glück (für mich) Deine negativen nicht bestätigen. Ich würde auf alle Fälle Deinen Ärger bei ebay melden. Musste dies selbst zwei Mal tun (1xbezahlt, aber dann nix vom Verkäufer gehört und 1xkeine Meldung vom Käufer), konnte beide Male schnell zu meiner vollsten Zufriedenheit beigelegt werden.

Die Drohung mit Anwalt und Klage ist manchmal wirksam; für mich wären Anwälte immer der letzte Ausweg: kann teuer werden und auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand

Hoffe, Du kommst rasch an Dein Geld. Vielleicht hilft in Deinem wirklich nur die Drohung mit dem Anwalt...

LeXopold
Stammgast
#6 erstellt: 08. Mrz 2007, 20:45
Hallo!

Ich hatte (hab) auch ein Problem:

Hab mir bei eBay eine einfache Rolle Lautsprecherkabel gekauft und dann die Möglichkeit noch genutzt sozusagen versandkostenfrei 3 Subwoofer zu kaufen! Bezahlt habe ich per Überweisung....

2 Tage später kam ein Karton von dem EBay Shop an indem die Subwoofer, aber nicht das Kabel war...!

Auf viele meine Emails hat der Herr leider nicht geantwortet, und wenn dies mal der Fall war, gab er an, alles geschickt zu haben.
Also habe ich einen eBay Steitfall einberufen um die Sache online über eBay zu klären: Er hat nur einmal darauf geantwortet, dass er das Kabel geschickt hatte, aber wie schon geschrieben, ist es nicht bei mir!!!
Dann stand in einer email von Ebay, dass ich den Streifall beilegen soll, damit sich darum die "Streitabteilung" kümmern soll. Gesagt, getan, aber ich habe immer noch weder mein Geld, noch mein Kabel

Was soll ich tun?????

das Dumme ist nur, dass ich zwar von ihm per Gls das Paket bekommen habe, was man auch im Inet verfolgen kann, aber jedoch das Kabel gefehlt hat!

Also nochmal: was soll ich tun
Master_J
Inventar
#7 erstellt: 08. Mrz 2007, 20:49

LeXopold schrieb:
Was soll ich tun?????

Unter "Lehrgeld" buchen und in Zukunft einfach im normalen Fachhandel (gerne auch online) kaufen.
Teurer ist das nicht - insbes. wenn man solche Fehlschläge mit einrechnet...

Gruss
Jochen
Monsterle
Inventar
#8 erstellt: 08. Mrz 2007, 20:56
Ich habe eigentlich nur 1x wirklich schlechte Erfahrungen beim Kauf über ebay gemacht. Es ist anzunehmen, daß mir der Verkäufer ein Gerät verkaufte, das er gar nicht hatte.

Es ging um einen Plattenspieler. Den Kaufbetrag hatte ich umgehend überwiesen; das Gerät war 2 Wochen später noch immer nicht bei mir. Der Verkäufer hat meine Mails teilweise überhaupt nicht beantwortet oder brachte fadenscheinige Ausreden vor, wie: "Ich habe gerade noch gesehen, wie der Paketbote von meinem Haus ein größeres Paket unterm Arm zurück zu seinem Wagen trug..." oder "Mein Vater muß wohl die Adressaufkleber versehentlich verwechselt haben...". Inzwischen haben sich die Negativ-Bewertungen des Verkäufers in kürzester Zeit massiv gehäuft. Als ich andere seiner Kunden kontaktierte, waren es - welch Wunder - exakt die selben Floskeln, die auch sie auftgetischt bekamen...

Dem Käufer habe ich daraufhin eine Nachfrist gestellt und angekündigt, daß ich danach seine Sendung nicht mehr akzeptiere. Er ließ diese Frist verstreichen und antwortete erst dann, ich solle ihm sehr kurzfristig mitteilen, ob ich das Paket nicht doch annehmen würde, was ich erneut abglehnt habe. Inzwischen waren 4 Wochen seit dem Kauf (und meiner Überweisung) vergangen. Da ich nicht damit rechnete, den Kaufbetrag jemals freiwillig zurückgezahlt zu bekommen, habe ich nun ein Inkassobüro eingeschaltet. Die Inkassogebühren, welche der Verkäufer berappen sollte, wurden freilich mit jeder Mahnung happiger, und er hat sich entsprechend vehement dagegen gewehrt. Nach 2 Briefwechseln und 6 Wochen hat der Verkäufer den Kaufbetrag dann doch erstattet, und zwar direkt an mich. Das Inkassobüro hat, abgesehen von ca. 8 Euro, die es mir berechnete, auf seine Forderungen verzichtet.

Schlußendlich bin ich also mit "einem blauen Auge" davongekommen.
Monsterle
Inventar
#9 erstellt: 08. Mrz 2007, 21:11

LeXopold schrieb:
2 Tage später kam ein Karton von dem EBay Shop an indem die Subwoofer, aber nicht das Kabel war...!


Die wichtigste Frage dabei ist doch: Gibt es Zeugen dafür? Will heißen: War jemand dabei, als Du das Paket aufgemacht hast? Eine ganze Rolle Kabel steckt man nicht einfach so weg; die wiegt ja auch was, und nimmt Platz in Anspruch. Wurde es in einem zweiten Karton verpackt, der nun verschollen ist? Kann man evtl. (Einlieferungsetikette, bezahltes Porto) erkennen, wie schwer das gelieferte Paket war? Wenn das Gewicht und der Platz im Karton grad mal für die Subwoofer, aber nicht auch noch für das Kabel ausreichte - Voilá...

Ansonsten, würd ich sagen, ist auch das ein Fall für einen Anwalt. Falls Du Rechsschutz hast und das Kabel entsprechend teuer war, dann sowieso.
Monsterle
Inventar
#10 erstellt: 08. Mrz 2007, 21:28

Master_J schrieb:
Unter "Lehrgeld" buchen und in Zukunft einfach im normalen Fachhandel (gerne auch online) kaufen.
Teurer ist das nicht - insbes. wenn man solche Fehlschläge mit einrechnet...


Leider ist es so, daß bei ebay Tür und Tor weit offen sind, um definitiv Schrott an den Mann (oder die Frau) zu bringen. Oder um sich um Gewährleistung zu drücken. Oder sogar, um ganz gezielt zu betrügen.

Sicherlich sind es längst nicht alle Verkäufer, die auf diese Tour reisen. Dummerweise fallen halt die wenigen schlechten Beispiele am meisten auf...
JULOR
Inventar
#11 erstellt: 10. Mrz 2007, 20:48
Bei einem 100€-Geschäft lohnt sich ein Anwalt finanziell nie, außer man hat eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Leider wissen das auch die Händler, die solche Geschäfte machen.


TheSoundAuthority schrieb:
Selbst Schuld. Nächstes mal gleich einen Anwalt einschalten!

Bei einem sochen "Garantiefall" hätte ich auch nicht als erstes den Anwalt angerufen (abgesehen von den Kosten). Das ist gegen den guten Ton und eher was für Prozesshansels (genau wie die RSV ohne SB).

Ebay benachrichtigen und mit Anwalt drohen ist nun der nächste Schritt. Ich befürchte aber, dass dein Geld weg ist. Ich hatte bisher nur positive Erfahrungen mit der Bucht, kaufe jedoch hochpreisige Sachen (auch 100€) im Shop, der mir vertrauenswürdig scheint (online oder Händler um die Ecke), kann aber genauso daneben gehen.



[Beitrag von JULOR am 10. Mrz 2007, 20:51 bearbeitet]
MikeDo
Inventar
#12 erstellt: 12. Mrz 2007, 15:11

LeXopold schrieb:
Hallo!

Ich hatte (hab) auch ein Problem:

Hab mir bei eBay eine einfache Rolle Lautsprecherkabel gekauft und dann die Möglichkeit noch genutzt sozusagen versandkostenfrei 3 Subwoofer zu kaufen! Bezahlt habe ich per Überweisung....

2 Tage später kam ein Karton von dem EBay Shop an indem die Subwoofer, aber nicht das Kabel war...!

Auf viele meine Emails hat der Herr leider nicht geantwortet, und wenn dies mal der Fall war, gab er an, alles geschickt zu haben.
Also habe ich einen eBay Steitfall einberufen um die Sache online über eBay zu klären: Er hat nur einmal darauf geantwortet, dass er das Kabel geschickt hatte, aber wie schon geschrieben, ist es nicht bei mir!!!
Dann stand in einer email von Ebay, dass ich den Streifall beilegen soll, damit sich darum die "Streitabteilung" kümmern soll. Gesagt, getan, aber ich habe immer noch weder mein Geld, noch mein Kabel

Was soll ich tun?????

das Dumme ist nur, dass ich zwar von ihm per Gls das Paket bekommen habe, was man auch im Inet verfolgen kann, aber jedoch das Kabel gefehlt hat!

Also nochmal: was soll ich tun :(





Es fällt auf, dass die meisten Leute hier immer RAs ins Spiel bringen. Leute, es geht hier um einen Betrug und nicht um eine zivilrechtliche Sache. Sicherlich könnte man eine Gemengelage daraus machen, aber originär ist es eine Straftat. Dafür ist die StA zuständig. Dazu brauche ich keinen RA. Wäre Blödsinn, weil die Angelegenheit über die Polizei schon aufgenommen wurde und ich mir die RA Kosten sparen kann.
Und außerdem wird eine Strafanzeige der Polizei für gewöhnlich anders behandelt, als eine von einem RA verfasste
Also:
Ganz klar, zur Polizei und Strafanzeige nach §263StGB (Betrug) stellen.
Objektive Tatbestände:
Täuschungshandlung--->Irrtumserregung--->Vermögensverschiebung--->Vermögensnachteil. Dies zu Deinen Lasten.
Drucke Dir die ganzen Sachen aus, gehe zur Polizei und ziehe die Sache durch. Das Schöne daran ist, dass es dich persönlich keinen Euro kosten wird, da hier nicht zivilrechtlich, sondern strafrechtlich gegen denjenigen vorgegangen wird. Und da ist es nunmal der Staatsanwalt, der ein Interesse daran hat, die Sache zu klären.
Und by the way, ich würde dem Verkäufer eine geschmeidige Mail senden, ich dem ich ihn über mein Vorhaben unterrichte und wir uns alle vor Gericht wiedersehen.
Und der Hinweis, dass danach die zivilrechtliche Schiene eingeschlagen wird, würde ich als Schmankerl obendrein mitteilen.
So und nicht anders geht das.
(Alles Erfahrungswerte aus polizeilicher Sicht )

MikeDo
Inventar
#13 erstellt: 12. Mrz 2007, 15:22
@Monsterle


Da ich nicht damit rechnete, den Kaufbetrag jemals freiwillig zurückgezahlt zu bekommen, habe ich nun ein Inkassobüro eingeschaltet


Auch so ein Quatsch. Sorry, aber ein Inkassobüro ist rechlich nichts anderes, als dass Du Deine Interessen an eine andere Privatperson/firma auslagerst.
Kann man sich getrost sparen, wenn man sich selber(und dies ist effektiver als ein Brief von so einem Inkassbüro)einen Mahnbescheid besorgt(Staples) ausfüllt und zum zuständigen Mahngericht sendet.
Der Betroffene bekommt dann vom zuständigen Mahngericht den Mahnbescheid mittels Zustellungsurkunde zugestellt.
Der offizielle Charakter, respektive Angelegenheit, veranlasst die meisten zur Zahlung des geforderten Betrages.
Ein Inkassobüro ist absoluter Nonsens.
Es ist eine private Firma mit Rechten von Privatpersonen, mehr nicht. - Das kann man selber besser machen, wie ich oben schrieb.
Übrigens kostet ein Mahnschreiben so um die schlappe 10 Euro beim Gericht. Man klatscht seine eigenen Kosten drauf (Telefon, Porto, Sprit falls angefallen) und gut ist.





[Beitrag von MikeDo am 12. Mrz 2007, 15:24 bearbeitet]
heimkino-fan
Stammgast
#14 erstellt: 12. Mrz 2007, 18:02

Master_J schrieb:

LeXopold schrieb:
Was soll ich tun?????

Unter "Lehrgeld" buchen und in Zukunft einfach im normalen Fachhandel (gerne auch online) kaufen.
Teurer ist das nicht - insbes. wenn man solche Fehlschläge mit einrechnet...

Gruss
Jochen



Das sind doch keine Ratschläge

@LeXopold, hier mal vernünftige Ratschläge. Als Erstes dem Verkäufer schriftlich von der fehlenden Ware informieren, das alles mit Fristsetzung (14Tage)zum Nachbessern(Nachlieferung)und unter Ankündigung rechtlicher Schritte.
Egal was er Dir schreibt, er als Händler alleine muss den Nachweis erbringen, das Du das Kabel erhalten hast, dazu reicht keineswegs das er es beim Paketdienst abgegeben hat(möchte ein Urteil erwähnen in dem es auch um eBay ging, dort wurde eine Rolex verschickt und obwohl sie per Wertsache verschickt und ausgeliefert wurde, musste der Händler Ersatz leisten, da der Käufer behauptet hat es wäre keine Uhr drin gewesen) .

Ist die Frist abgelaufen, bleibt Dir noch der Rechtsweg(Mahnbescheid, Anwalt o.ä.). Du musst allerdings alle Kosten vorstrecken, die jedoch in vollem Umfang Erstattungsfähig sind.

Die Frage ob es sich überhaupt lohnt musst Du selbst beantworten, ich meine Ja, denn gerade weil viele den Aufwand scheuen, gibt es solche Händler.

Hier mal ein Beitrag der eindeutig klärt, das der Händler immer der Dumme ist
[url]www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=news&gl[detailid]=35[/url]
Das (URL)und (/URL) weglassen und den Rest kopieren, anders gehts nicht.


@MikeDo

es geht hier um einen Betrug


Warenbetrug (§ 263 StGB)setzt allerdings eine Arglistigkeit oder einen Vorsatz voraus, beides ist hier nicht gegeben bzw nicht zu beweisen. Denn allein die Tatsache das Ware fehlt, ist doch kein Betrug.
Stell Dir vor Du verkaufst einen DVD Player und vergisst die Fernbedienung, bist aber der Meinung sie dazu gelegt zu haben......bist Du ein Betrüger wenn der Käufer sagt es ist keine dabei?

Auch einen Mahnbescheid kann man erst dann beantragen, wenn alle Fristen, die der Käufer gesetzt hat, verstrichen sind.
Ein unberechtigter Mahnbescheid ist Betrug und deswegen sollte man sich vorher genau informieren.
Monsterle
Inventar
#15 erstellt: 12. Mrz 2007, 20:42

MikeDo schrieb:
@Monsterle


Da ich nicht damit rechnete, den Kaufbetrag jemals freiwillig zurückgezahlt zu bekommen, habe ich nun ein Inkassobüro eingeschaltet


Auch so ein Quatsch. Sorry, aber ein Inkassobüro ist rechlich nichts anderes, als dass Du Deine Interessen an eine andere Privatperson/firma auslagerst.
Kann man sich getrost sparen, wenn man sich selber(und dies ist effektiver als ein Brief von so einem Inkassbüro)einen Mahnbescheid besorgt(Staples) ausfüllt und zum zuständigen Mahngericht sendet.
...
Übrigens kostet ein Mahnschreiben so um die schlappe 10 Euro beim Gericht. Man klatscht seine eigenen Kosten drauf (Telefon, Porto, Sprit falls angefallen) und gut ist.


Danke, das alles ist mir auch klar, und das war es mir bereits damals. Aber was, bitteschön, macht es für mich letztlich einen Unterschied, ob ich die 10 Euro an's Amtsgericht als Gebühren zahle, oder als meinen Anteil an eine Inkassofirma? Die Wirkung ist (war) die selbe.
MikeDo
Inventar
#16 erstellt: 12. Mrz 2007, 21:59

Warenbetrug (§ 263 StGB)setzt allerdings eine Arglistigkeit oder einen Vorsatz voraus, beides ist hier nicht gegeben bzw nicht zu beweisen. Denn allein die Tatsache das Ware fehlt, ist doch kein Betrug.


Das ist auch die Aufgabe der StA, das heraus zu finden.
Lies Dir bitte mal das hier durch:




Auf viele meine Emails hat der Herr leider nicht geantwortet, und wenn dies mal der Fall war, gab er an, alles geschickt zu haben.


und by the way, arglistige Täuschung kommt im Zivilrecht vor, nicht im Strafrecht. Die subjektiven Tatbestände
(Vorsatz= Mit Wissen und Wollen) und die Rechtwidrigkeit abzuprüfen ist originäre Aufgabe der StA.
(Ich will hier nicht ins Eingemachte gehen mit direktem und indirektem Vorsatz) Ergo: Eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei stellen!!!
Man macht keinen Fehler damit!



Stell Dir vor Du verkaufst einen DVD Player und vergisst die Fernbedienung, bist aber der Meinung sie dazu gelegt zu haben......bist Du ein Betrüger wenn der Käufer sagt es ist keine dabei?


Pauschalaussage. Klar, kann immer vorkommen, aber verweis auf den oben genannten Emailverkehr ist es eine Tatsache, dass der Verkäufer "leider auf viele Mail nicht geantwortet hat..". Dies wiederum rechtfertigt die Annahme, dass evtl. ein versuchter Betrug gem. §263StGB vorliegt. Nun, es müsste dann sicher geprüft werden, ob gegen den "Herrn" schonmal polizeilich ermittelt wurde.
Dies ist aber Aufgabe der StA.
Es ist auch sehr beliebt, genau diesen Umstand zu nutzen, dass Aussage gegen Aussage steht.
Die Frage die sich auch ein Verkäufer stellen muss ist, was für ein Interesse der Käufer haben kann, wegen eines einfachen Kabels so einen "Zirkus" zu veranstalten??
Läge da nicht der Verdacht nahe, dass das Kabel garnicht drin war? - Diese und andere Fragen werden vom Staatsanwalt sicherlich kommen. Auch eigene Erfahrungswerte fließen mitein.



Auch einen Mahnbescheid kann man erst dann beantragen, wenn alle Fristen, die der Käufer gesetzt hat, verstrichen sind.
Ein unberechtigter Mahnbescheid ist Betrug und deswegen sollte man sich vorher genau informieren.


Ich unterstelle, dass sich jeder sicherlich informiert, bevor er einen Mahnbescheid stellt.
Rechtlicherseits ist nur eine Mahnung erforderlich, bevor ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden kann, die Mahnungen 2 und 3 sind damit entbehrlich.


toddrundgren
Stammgast
#17 erstellt: 12. Mrz 2007, 22:02
hallo MikeDo und die anderen,

schön, dass endlich ein wenig bewegung in den thread gekommen ist - danke.

gruss,
todd
MikeDo
Inventar
#18 erstellt: 12. Mrz 2007, 22:15

Danke, das alles ist mir auch klar, und das war es mir bereits damals. Aber was, bitteschön, macht es für mich letztlich einen Unterschied, ob ich die 10 Euro an's Amtsgericht als Gebühren zahle, oder als meinen Anteil an eine Inkassofirma? Die Wirkung ist (war) die selbe.


Eine Inkassofirma ist ein Privatunternehmen. Die fordern den Schuldner auf, die Asche zu überweisen. Diese Maßnahme ist doppelt gemoppelt.
Ich als Privat beauftrage einen anderen Privaten meine Interessen zu vertreten. Bei Deiner Sache einen Mahnbescheid erlassen heißt, dass das Gericht nicht prüft, ob die Forderung rechtens ist, aber die Sache ist offiziell. Der Schuldner muss binnen zwei Wochen ab Zustellungsurkunde reagieren, ob der Anspruch zu recht besteht, oder nur zum Teil, oder garnicht.
Bestenfalls verstreicht die Frist und du stellst danach einen Vollstreckungsbescheid. Sollte auch da nicht raegiert werden, wirds schlicht ein Pfändungsbescheid mit dem Du konkret gegen den Schuldner vorgehen kannst.
Gerichtsvollzieher ins Haus schicken, Lohn pfänden etc.
Sollte er widererwarten der Gesamtforderung widersprechen musst Du ins Klageverfahren. Sicher, ist nicht unbedingt eine angenehme Sache, da Du alle Kosten vorschießen musst. Aber besteht ein rechtlich Anspruch auf Dein Geld, hast Du somit die aussichtsreichsten Chancen an Deine Kohle zu kommen. Vom SchuFaeintrag mal ganz abgesehen.

Ist es natürlich eine Summe, die im Grunde nicht lohnt, musst Du für Dich abwägen, ob Du die Sache durchziehst, oder nicht. Es bringt nichts gutes Geld schlechtem hinterher zu schmeissen.
Und bis zum Anschlag so ein Ding durch zu ziehen heißt auch Zeit und langen Atem mitbringen
Ich hatte mal so einen Fall vor Jahren persönlich, da habe ich bis zum Anschlag das komplette Mahnverfahren durchgezogen. Ich musste sogar von Dortmund aus bis nach Heidelberg zum Gericht fahren. War aber gut für mich, der Schuldner tauchte nicht auf, es erging ein Versäumnisurteil und ich konnte meine Kohle von seinem Arbeitgeber per Pfändung holen. Dauer der gesamten Prozedur: 2 Jahre


[Beitrag von MikeDo am 12. Mrz 2007, 22:17 bearbeitet]
MikeDo
Inventar
#19 erstellt: 12. Mrz 2007, 22:24
@toddrundgren

Keine Ursache. Ich empfehle, den Käufer nochmal zu kontaktieren, um alles zu besprechen.
Ansonsten das, was ich eingangs schrieb.



heimkino-fan
Stammgast
#20 erstellt: 12. Mrz 2007, 22:26

Die subjektiven Tatbestände
(Vorsatz= Mit Wissen und Wollen) und die Rechtwidrigkeit abzuprüfen ist originäre Aufgabe der StA.
(Ich will hier nicht ins Eingemachte gehen mit direktem und indirektem Vorsatz) Ergo: Eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei stellen!!!
Man macht keinen Fehler damit!


Es ist kein Betrug Nachweisbar und ich kann Dir ganz genau sagen, was eine Anzeige bringt.
NIX!
Ich habe selbiges gemacht und da ging es um eine Digicam für 400€. Ich rede hier nix vom Pferd, sonder aus eigener Erfahrung. Die StA hat mir nach 6 Wochen geschrieben das dass Verfahren eingestellt wurde. Fertig.
Bei mir kommt noch hinzu das es noch 2 weitere Geschädigte gab, und dennoch konnte man den Betrug nicht nachweisen.



Lies Dir bitte mal das hier durch:




Auf viele meine Emails hat der Herr leider nicht geantwortet, und wenn dies mal der Fall war, gab er an, alles geschickt zu haben.


Woran erkennst Du dort einen Hinweis auf Betrug?
Ein Paar Mails nicht beantwortet?! Jetzt kommts noch drauf an was der Käufer geschrieben hat, denn wenn es 10 Mails gab, in denen alle nach dem Kabel gefragt wurde, dann reicht auch eine Antwort aus.

Anzeigen kann man alles und jeden, nur haben die Gerichte sicherlich genug zu tun, deshalb sollte man vorher erstmal die zivilen Mittel ausschöpfen. Denn es geht ausschließlich darum, das der Käufer seine Ware oder Geld bekommt.



Eine Inkassofirma ist ein Privatunternehmen. Die fordern den Schuldner auf, die Asche zu überweisen. Diese Maßnahme ist doppelt gemoppelt.
Ich als Privat beauftrage einen anderen Privaten meine Interessen zu vertreten. Bei Deiner Sache einen Mahnbescheid erlassen heißt, dass das Gericht nicht prüft, ob die Forderung rechtens ist, aber die Sache ist offiziell. Der Schuldner muss binnen zwei Wochen ab Zustellungsurkunde reagieren, ob der Anspruch zu recht besteht, oder nur zum Teil, oder garnicht.
Bestenfalls verstreicht die Frist und du stellst danach einen Vollstreckungsbescheid. Sollte auch da nicht raegiert werden, wirds schlicht ein Pfändungsbescheid mit dem Du konkret gegen den Schuldner vorgehen kannst.
Gerichtsvollzieher ins Haus schicken, Lohn pfänden etc.
Sollte er widererwarten der Gesamtforderung widersprechen musst Du ins Klageverfahren. Sicher, ist nicht unbedingt eine angenehme Sache, da Du alle Kosten vorschießen musst. Aber besteht ein rechtlich Anspruch auf Dein Geld, hast Du somit die aussichtsreichsten Chancen an Deine Kohle zu kommen. Vom SchuFaeintrag mal ganz abgesehen.

Ist es natürlich eine Summe, die im Grunde nicht lohnt, musst Du für Dich abwägen, ob Du die Sache durchziehst, oder nicht. Es bringt nichts gutes Geld schlechtem hinterher zu


Dem kann ich mich voll und ganz anschließen
tobitobsen
Inventar
#21 erstellt: 12. Mrz 2007, 22:43
Moin,

den Tipp von MikoDo kann ich nur unterstützen.

Ich habe in diesem Fred schon mal meine Erfahrungen mit einem Ebay-Betrüger niedergeschrieben.

http://www.hifi-foru...rum_id=8&thread=2948

Die Polizei hat in meinem Fall sehr schnell und unbürokratisch gehandelt. Der vermeintliche Betrüger saß nach einer Woche bei der Kripo zur Befragung auf dem Schoß.

Das hat dann wohl schon Eindruck gemacht und er hat pflugs die Ware übersendet

Wie MikeDo schon sagt es kostet nix, nur ne Stunde zeitaufwand und bei der anderen Partei klingelt sofort der Wecker
MikeDo
Inventar
#22 erstellt: 12. Mrz 2007, 22:56

Es ist kein Betrug Nachweisbar und ich kann Dir ganz genau sagen, was eine Anzeige bringt.
NIX!
Ich habe selbiges gemacht und da ging es um eine Digicam für 400€. Ich rede hier nix vom Pferd, sonder aus eigener Erfahrung. Die StA hat mir nach 6 Wochen geschrieben das dass Verfahren eingestellt wurde. Fertig.
Bei mir kommt noch hinzu das es noch 2 weitere Geschädigte gab, und dennoch konnte man den Betrug nicht nachweisen.



Du bist ein gebranntes Kind, mit denen habe ich fast täglich zu tun. Aber bedenke, dass man nicht von einem Fall im speziellen auf alle Fälle im allgemeinen schließen kann.
Auf welche Tasache stützt sich Deine Annahme, dass es sich hierbei nicht um einen vers. Betrug handelt??
Ich schrieb doch, dass es Aufgabe der StA ist, dies zu klären.
Nur weil Du in Deinem Fall nicht zu deinem Recht gekommen bist, kann man nicht generell auf alle Fälle schließen, die analog gelagert sind.


Woran erkennst Du dort einen Hinweis auf Betrug?
Ein Paar Mails nicht beantwortet?! Jetzt kommts noch drauf an was der Käufer geschrieben hat, denn wenn es 10 Mails gab, in denen alle nach dem Kabel gefragt wurde, dann reicht auch eine Antwort aus.


Ich sagte nicht, dass einer konkret vorläge. Ich sagte, er solle einen Strafantrag auf §263 StGB stellen wegen versuchten Betrugs.
Sieh mal, allein der Versuch §263(2) StGB ist strafbar und die Strafzumessung sieht einiges dafür vor.
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Stelle Dir vor, der Verkäufer packt das Kabel( Um bei diesem Beispiel zu bleiben) nicht hinein. Dann wäre der direkte Vorsatz der, dass er die zuviel gezahlte Kohle für sich behalten wollte und die Ware auf Dauer in seinem Gewahrsam. Der Indirekte wäre, dass er den Käufer auf Dauer von der Sache, in dem Fall das Kabel, ausschließt.
Dies würde man billigend in Kauf nehmen nennen.
So, jetzt kommt es, dass der Käufer allerdings moniert, dass die Waren ( Kabel ) wohl bezahlt wären, aber keines wäre dabei gewesen.
Selbst auf die Gefahr hin, dass der Käufer nun sagt, er habe es schlichtweg vergessen, er würde es nachsenden, wäre der Tatbestand des versuchten Betruges erfüllt.
Das liest sich sehr theoretisch, aber so ist das nunmal.
Ausschalggebend ist aber, was der StA daraus macht.


Anzeigen kann man alles und jeden, nur haben die Gerichte sicherlich genug zu tun, deshalb sollte man vorher erstmal die zivilen Mittel ausschöpfen. Denn es geht ausschließlich darum, das der Käufer seine Ware oder Geld bekommt.


Halte ich für unsinnig, da zivilrechtlich erstmal Kohle kostet, was mir bei einer Strafanzeige erspart bleibt.
Ferner, sollte es mal zu einer verurteilung kommen, habe ich im Nachhinein beim Zivilprozess bessere Karten, da für diese Sache bereits ein strafrechtliches Urteil vorliegt.
Wie würde es ein Richter wohl im allgemeinen bewerten, wenn für diese Sache schon ein strafrechtliches Urteil vorläge?
Aber ich will mich nicht weiter auslassen. Ich sage nur, dass ich erst die Strafanzeige stellen würde, danach versuchen würde, den zivilrechtlichen Anspruch durchzudrücken.


heimkino-fan
Stammgast
#23 erstellt: 12. Mrz 2007, 23:31

Halte ich für unsinnig, da zivilrechtlich erstmal Kohle kostet, was mir bei einer Strafanzeige erspart bleibt.
Ferner, sollte es mal zu einer verurteilung kommen, habe ich im Nachhinein beim Zivilprozess bessere Karten, da für diese Sache bereits ein strafrechtliches Urteil vorliegt.
Wie würde es ein Richter wohl im allgemeinen bewerten, wenn für diese Sache schon ein strafrechtliches Urteil vorläge?
Aber ich will mich nicht weiter auslassen. Ich sage nur, dass ich erst die Strafanzeige stellen würde, danach versuchen würde, den zivilrechtlichen Anspruch durchzudrücken.


In diesem speziellen Fall ist ein "strafrechtliches" Urteil völlig unnötig da die Sachlage ja sowas von eindeutig ist.
Ich versuche immer zuerst an mein Geld zu kommen, und gehe davon aus, das der Verkäufer sofort zahlt/liefert, wenn er merkt das es der Käufer ernst meint.
Monsterle
Inventar
#24 erstellt: 13. Mrz 2007, 09:04
[quote] Eine Inkassofirma ist ein Privatunternehmen.
...
Bei Deiner Sache einen Mahnbescheid erlassen heißt, dass das Gericht nicht prüft, ob die Forderung rechtens ist, aber die Sache ist offiziell. Der Schuldner muss binnen zwei Wochen ab Zustellungsurkunde reagieren, ...
Bestenfalls verstreicht die Frist und du stellst danach einen Vollstreckungsbescheid. Sollte auch da nicht raegiert werden, wirds schlicht ein Pfändungsbescheid mit dem Du konkret gegen den Schuldner vorgehen kannst.
...
Sicher, ist nicht unbedingt eine angenehme Sache, da Du alle Kosten vorschießen musst. Aber besteht ein rechtlich Anspruch auf Dein Geld, hast Du somit die aussichtsreichsten Chancen an Deine Kohle zu kommen. Vom SchuFaeintrag mal ganz abgesehen.
...
Dauer der gesamten Prozedur: 2 Jahre [/quote]

Ja und? Was unterm Strich rauskommt, zählt doch! Und meine Variante war ebenso erfolgreich. Der Schuldner hat nach gut 1 Monat klein beigegeben. Berechtigt war die Forderung allemal; sofort nach der Auktion hatte ich bezahlt, das Gerät wurde nicht geliefert und so wie es aussah, hätte der (Privat-)Verkäufer es mir auch gar nicht liefern können, weil er es offenbar noch nicht mal besaß! Mir scheint, bei deiner Lösung muß man gewisse Fristen selbst überwachen. Um all das mußte ich mich nicht kümmern. Und meinem Schuldner wurde ebenfalls ein Schufa-Eintrag angedroht (Was ihn auch ziemlich heftig erregte). Von weiteren Vorgehensweisen ganz abgesehen. So, what?


[Beitrag von Monsterle am 13. Mrz 2007, 09:13 bearbeitet]
MikeDo
Inventar
#25 erstellt: 13. Mrz 2007, 16:29

Berechtigt war die Forderung allemal; sofort nach der Auktion hatte ich bezahlt, das Gerät wurde nicht geliefert und so wie es aussah, hätte der (Privat-)Verkäufer es mir auch gar nicht liefern können, weil er es offenbar noch nicht mal besaß!


Ganz klarer Betrug.
Im Übrigen bitte nicht aus dem Gesamtkontext herausreißen und zitieren, weil es da einen anderen Sinn ergibt.
Aber mache Dir mal selber die Mühe und recherchiere den Sinn und Zweck und vor allem die Notwendigleit von Inkassobüros.
Die setzen auf die Unwissenheit des Gläubigers, um ihre Kosten bezahlt zu bekommen. Jemand der sich auskennt, lacht sich schlapp über ein Inkassobüro, da die auf Lücke setzen.
Und da käme eben nicht der versprochene Erfolg heraus.
Mir ging es ja nur darum, dass man auch selber schlau sein kann, um seinen Forderung beizutreiben.
In Deinem Falle hätte das Inkassobüro feststellen müssen, dass es sich bei der Sache um einen Betrug handelt. Somit wären sie im Grunde schon außen vor und du hättest über einen Strafantrag bei der Polizei auch zu Deinem Recht kommen können.

Wenn dieses Inkassobüro die Rechtslage eindeutig beurteilt hätte, hätte sie empfehlen müssen, Strafanzeige zu stellen. Man könnte sogar soweit gehen und sagen, dass bei einem Unternehmen, das sich in rechlichen Fragen und Belangen auskennt eine Verpflichtung als solches besteht.
Andernfalls könnte man schon von Strafvereitelung sprechen.

Aber diese Inkassofreunde sind auch meistens nicht ganz koscher






maxa
Stammgast
#26 erstellt: 13. Mrz 2007, 16:49
Eine Anzeige bei der Polizei bringt imo nichts, da es keine klaren Hinweise auf einen Betrug gibt und dieser m.E. auch nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft wird einstellen und auf den privaten Klageweg verweisen, der sogar wahrscheinlich erfolgreich verläuft, da man dem Kunden i.d.R. glaubt. Schließlich hat dieser kein Motiv, die Unwahrheit zu sagen. Daher macht es schon Sinn, nach Fristsetzung, Mahnung und evtl. dem Versuch einer Einigung (man sollte auch nicht vergessen, dass es vieeel Zeit kostet) etc. einen Anwalt einzuschalten, der die Drohung einer Privatklage unterstreicht.
MikeDo
Inventar
#27 erstellt: 13. Mrz 2007, 18:38
Ich habe da als einer, der bei der grünen Exekutive tätig ist, andere Erfahrungen. Und die sind nicht in my humble opinion.



Eine Anzeige bei der Polizei bringt imo nichts, da es keine klaren Hinweise auf einen Betrug gibt und dieser m.E. auch nicht vorliegt.


Bitte??-keine klaren Hinweise?? Lies Dir mal aufmerksam folgendes von Monsterle durch:


Berechtigt war die Forderung allemal; sofort nach der Auktion hatte ich bezahlt, das Gerät wurde nicht geliefert und so wie es aussah, hätte der (Privat-)Verkäufer es mir auch gar nicht liefern können, weil er es offenbar noch nicht mal besaß!


Wenn er in dem Fall oben das Gerät noch nicht einmal besaß, oder die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass er es nicht besitzt, ist dies die klassische Täuschungshandlung, die zu einer Irrtumserregung führte. Den Rest, wie Vermögensverschiebung und Vermögensnachteil erspare ich mir jetzt.
Aber wenn das keine klaren Hinweise sind, welche dann?
Wenn er die Kohle einsackt, aber nicht liefert, was könnte dann wohl der wahrscheinlichste Grund sein, dass er nicht liefert, trotz Emailverkehr und das übliche Theater??

Grade in der heutigen Zeit im Internet, wo man auf Ebay Sachen einpflegen kann, wo man im Vorfeld keinen Eigentumsnachweis erbringen muss, tummeln sich Betrüger und Kleinstkriminelle ohne Ende. Und jeder weiß es, wenn man mal ehrlich zu sich selber ist.



maxa
Stammgast
#28 erstellt: 13. Mrz 2007, 18:44

MikeDo schrieb:
Bitte??-keine klaren Hinweise?? Lies Dir mal aufmerksam folgendes von Monsterle durch:


ich habe mich auf das Thema vom Threadersteller bezogen, nicht auf den Fall von Monsterle
MikeDo
Inventar
#29 erstellt: 13. Mrz 2007, 18:48

maxa schrieb:

MikeDo schrieb:
Bitte??-keine klaren Hinweise?? Lies Dir mal aufmerksam folgendes von Monsterle durch:


ich habe mich auf das Thema vom Threadersteller bezogen, nicht auf den Fall von Monsterle


Hoppla



Naja, ich kann nur das empfehlen, was ich eingangs schrieb.
Aber muss ja zum Glück jeder für sich entscheiden, wie er seine Rechte einfordert.
So, nun reichts..



Stones
Gesperrt
#30 erstellt: 13. Mrz 2007, 19:02
Hallo:

Wenn Du das Gerät von einer Privatperson bezogen hast,
so haftet diese weder für den Schaden noch für sonstiges.
Daß Versandrisiko und die damit verbundenen Nachteile liegen leider auf Deiner Seite. Da hilft leider auch kein
Anwalt. Diese Kosten würden Deinen bisherigen Aufwand noch erhöhen. Buche es als Erfahrung ab.
Wenn Du es von einem Händler erworben hast, so haftet dieser für den Schaden, falls er sich querstellt, würde ich mir einen Anwalt nehmen.

Viele Grüße

Stones


[Beitrag von Stones am 13. Mrz 2007, 19:06 bearbeitet]
Monsterle
Inventar
#31 erstellt: 14. Mrz 2007, 12:21
In meinem Fall kann ich natürlich nicht beweisen, daß der (private) Verkäufer das Gerät selber noch nicht mal besaß. Es spricht aber viel dafür, daß es sich um einen (versuchten) Betrug handelte:

- Daß sich bei ihm ähnlich gelagerte Fälle mit anderen Käufern auffällig häuften, die auch mit exakt den selben "Entschuldigungen" abgespeist wurden

- Inzwischen haben auch Pakete Laufzeiten von ca. 1/2 Woche. Von daher wäre es problemlos möglich gewesen, daß das Gerät innerhalb der 4 Wochen, die ich dem Verkäufer zugestand, bei mir eintrifft. Das selbst dann, wenn er sich in der Versandanschrift geirrt hätte, wie er ja behauptete.


[Beitrag von Monsterle am 14. Mrz 2007, 12:27 bearbeitet]
quio
Stammgast
#32 erstellt: 14. Mrz 2007, 12:38
Hi
Muss da auch kurz mal nachfragen.
Habe vor ca 4 Wochen hier im Forum einen Tuner gekauft, und der Verkäufer scheint es immer weiter hinauszögern zu wollen.
Geld ist schon vor ca 3 Wochen bei ihm eingegangen.
Habe seine komplette Adresse den Namen telefonnr etc.

Was sollte ich am besten tun es handelt sich hier um einen Betrag von 80€ was fuer mich schon recht viel Geld ist.

Mit Anzeige habe ich ihm gedroht, daraufhin meinte er Paket wäre nun "wirklich" abgeschickt, hatte er mir zuvor schon zweimal erzaehlt.
Diesmal gabs aber auch eine Auftragsnr. von Hermes, hab vor ein Paar Tagen bei Hermes nachgefragt weil sich der Sendungsstatus nicht verändert hat und habe dann so erfähren dass lediglich ein Online Auftrag erstellt wurde, aber das er das Paket noch nicht abgegeben hat.

Was würdet ihr mir raten ?
Werde heute aufjedenfall mal bei Eltern bzw Verwandten anrufen die ebenfalls in dem Haus wohnen.
Hoffe das hilft was.

Grüße Claudio
Monsterle
Inventar
#33 erstellt: 14. Mrz 2007, 13:15
Mit wem willst du telefonieren? Mit den Eltern oder Verwandten deines Verkäufers? Vergiß es. Sobald er volljährig ist. Dann kann er das Geschäft selbst abwickeln. Was soll dann Papa, Mama, Onkel, Tante, Opa oder Oma noch ausrichten? Die haben mit dem Geschäft nix am Hut und folglich kann es denen auch wurscht sein, was der Kerl treibt.

Ich würd ihm vielleicht, aber nur mit viel gutem Willen eine letzte Frist von ca. 1 Woche geben (schriftlich, nicht per E-Mail), ihm mitteilen, daß er sich im Lieferverzug befindet, du das Gerät danach nicht mehr abnimmst und die Rückabwicklung des Geschäfts (also die Rückzahlung der 80 EUR) verlangst. Ansonsten hast du ihm ja wohl schon einen ersten Warnschuss vor den Bug gegeben... Wenn alles nichts hilft, mache einfach ernst. Sammle die Belege, z.B. E-Mail-Verkehr mit ihm, aktueller Sendungsstatus von Hermes, etc.


[Beitrag von Monsterle am 14. Mrz 2007, 13:18 bearbeitet]
visir
Inventar
#34 erstellt: 14. Mrz 2007, 14:42

Monsterle schrieb:
Mit wem willst du telefonieren? Mit den Eltern oder Verwandten deines Verkäufers? Vergiß es. Sobald er volljährig ist. Dann kann er das Geschäft selbst abwickeln. Was soll dann Papa, Mama, Onkel, Tante, Opa oder Oma noch ausrichten? Die haben mit dem Geschäft nix am Hut und folglich kann es denen auch wurscht sein, was der Kerl treibt.


Ach, Verwandte können durchaus Druck ausüben. Hängt natürlich immer vom Verhältnis zueinander ab, aber wenn er im selben Haus wohnt, ist der Einfluss wahrscheinlich größer als in einer anderen Stadt. Der Versuch kostet ja nicht viel, man muss ja nicht immer gleich mit Polizei und Anwalt anrücken. Das kann man immer noch, wenn der informelle Weg nichts hilft.

lg, visir
MikeDo
Inventar
#35 erstellt: 14. Mrz 2007, 14:51

quio schrieb:
Hi
Muss da auch kurz mal nachfragen.
Habe vor ca 4 Wochen hier im Forum einen Tuner gekauft, und der Verkäufer scheint es immer weiter hinauszögern zu wollen.
Geld ist schon vor ca 3 Wochen bei ihm eingegangen.
Habe seine komplette Adresse den Namen telefonnr etc.

Was sollte ich am besten tun es handelt sich hier um einen Betrag von 80€ was fuer mich schon recht viel Geld ist.

Mit Anzeige habe ich ihm gedroht, daraufhin meinte er Paket wäre nun "wirklich" abgeschickt, hatte er mir zuvor schon zweimal erzaehlt.
Diesmal gabs aber auch eine Auftragsnr. von Hermes, hab vor ein Paar Tagen bei Hermes nachgefragt weil sich der Sendungsstatus nicht verändert hat und habe dann so erfähren dass lediglich ein Online Auftrag erstellt wurde, aber das er das Paket noch nicht abgegeben hat.

Was würdet ihr mir raten ?
Werde heute aufjedenfall mal bei Eltern bzw Verwandten anrufen die ebenfalls in dem Haus wohnen.
Hoffe das hilft was.

Grüße Claudio


Gradezu ein exemplarisches Beispiel dafür, dass die Leute wohl erst dann zur Polizei gehen, wenn Hopfen und Malt fast verloren sind.
Bei einem Schei.. Auffahrunfall mit einem Schaden von 10 Euro bleiben sie auf einer Bundesstraße stehen, blockieren alles und warten stundenlang auf die Polizei.
Da kann es dann nicht schnell genug gehen, obgleich da rechtlich lediglich ein Personalienaustausch für die zivilrechtlichen Ansprüche erfolgt.
Im o.g. Fall zieht derjenige echt ne klassische Nummer ab, die Betroffenen scheinen regelmäßig hilf- und heillos überfordert zu sein, wie sie sich verhalten sollen. Nicht nachvollziehbar.
Also, rufe nochmal Hermes an, notiere Dir den Namen, mit dem Du telefoniert hast. Dann lasse Dir bestätigen, dass seit Wochen lediglich ein Online Auftrag erstellt wurde. (evtl. per fax?). Ziehe Dir den Kontoauszug, wann die Kohle bei dem Typen eingegangen, respektive Valuta geschrieben wurde.
Rufe den Verkäufer an und nicht irgendeinen Verwandten, teile ihm mit, dass Du Dir die Unterlagen von Hermes geholt hast, die Unterlagen von Deiner Bank parat hast und nun geschmeidig zur Polente gehst, um Anzeige zu erstatten.
Dann siehst/hörst Du Dir die Reaktion an. Mache ihm unmissverständlich klar, dass Du innerhalb der nächsten 3 Tage entweder Dein Geld zurück auf Deinem Konto hast, oder die Ware in Deine Händen hältst. Wie er es schafft, kann und muss Dir nach fast 4 Wochen egal sein. - Da muss man kein Verständnis mehr für aufbringen.
Teile ihm mit, dass Du andernfalls zur Polizei gehst.
- Interessanterweise ist die Hermes Info sehr wichtig, weil sie Aufschluss über das Verhalten und die Motive des Verkäufers Auskunft geben könnte.
Wieso stellt er nur einen Online Antrag und lässt Wochen vergehen und die Ware wird nicht versendet? Welche Motive könnten da wohl hinter stecken??(typische Frage eines StA)
So und nicht anders kommst Du weiter.
Würdest Du auch wochenlang warten, wenn es um Dein Kfz ginge?




[Beitrag von MikeDo am 14. Mrz 2007, 14:55 bearbeitet]
MikeDo
Inventar
#36 erstellt: 14. Mrz 2007, 14:52

Ach, Verwandte können durchaus Druck ausüben. Hängt natürlich immer vom Verhältnis zueinander ab, aber wenn er im selben Haus wohnt, ist der Einfluss wahrscheinlich größer als in einer anderen Stadt. Der Versuch kostet ja nicht viel, man muss ja nicht immer gleich mit Polizei und Anwalt anrücken. Das kann man immer noch, wenn der informelle Weg nichts hilft.

lg, visir



Dazu sage ich nur, dass Blut immer dicker ist, als Wasser.



visir
Inventar
#37 erstellt: 14. Mrz 2007, 15:58

MikeDo schrieb:

Dazu sage ich nur, dass Blut immer dicker ist, als Wasser.


Wieviel Familie/ Verwandte hast Du?
Hast schon recht, auch der Zusammenhalts-Effekt kann greifen. Dann hat quio nichts gewonnen, aber auch nur mal die paar Cent für das Telefonat verloren.
Es kann aber auch sein, dass die Familie höhere Moralgrundsätze hat als der Verkäufer und ihn dazu anhält, die Sache in Ordnung zu bringen. Selbst wenn er volljährig ist.

Der Gang zur Polizei kostet zwar kein Geld, aber Zeit. Da ist es ja nicht mit einem Telefonat getan, da muss man ja wohl persönlich hin, und wohl mindestens ein weiteres Mal, wenn sich der StA damit beschäftigt. Und zwar zu Amtsstunden. Je nach Arbeit, der man nachgeht, ist das möglich oder auch nicht. Ich bin viel auswärts, bei mir wäre es ein Problem.

Und zum Verkehrsunfall: in Österreich zahlt man den Polizeieinsatz, wenn kein Personenschaden besteht. Und auf einmal schaffen es die Leute alleine, einen Unfallbericht auszufüllen.
Bei Personenschaden ist die Beteiligung der Polizei wiederum Pflicht.

lg, visir
tobitobsen
Inventar
#38 erstellt: 14. Mrz 2007, 18:29

MikeDo schrieb:

Ach, Verwandte können durchaus Druck ausüben. Hängt natürlich immer vom Verhältnis zueinander ab, aber wenn er im selben Haus wohnt, ist der Einfluss wahrscheinlich größer als in einer anderen Stadt. Der Versuch kostet ja nicht viel, man muss ja nicht immer gleich mit Polizei und Anwalt anrücken. Das kann man immer noch, wenn der informelle Weg nichts hilft.

lg, visir



Dazu sage ich nur, dass Blut immer dicker ist, als Wasser.



:prost



Eine große Familie kann schon helfen

Der Don

Wenn ich jemandem eine kleine Gefälligkeit erweisen soll
MikeDo
Inventar
#39 erstellt: 14. Mrz 2007, 18:39
*lach*..ja sicher..

Soll im Grunde heißen, das die Familie i.d.R. bei solchen Dingen zusammenhält und sich gegenseitig schützt.( Es gibt ja auch nicht umsonst das Aussageverweigerungsrecht, wenn ich als Zeuge gegen ein Familienmitglied aussagen soll)
Also, wenn ich, um im oberen Beispiel zu bleiben, seine Mutti anrufe, wird sie sicherlich eher seine (des Sohnemanns) Interessen vertreten, als die meinige.
Ergo: Immer versuchen, den Betroffenen zu "erwischen"




tobitobsen
Inventar
#40 erstellt: 14. Mrz 2007, 18:47

MikeDo schrieb:
*lach*..ja sicher..

Soll im Grunde heißen, das die Familie i.d.R. bei solchen Dingen zusammenhält und sich gegenseitig schützt.( Es gibt ja auch nicht umsonst das Aussageverweigerungsrecht, wenn ich als Zeuge gegen ein Familienmitglied aussagen soll)
Also, wenn ich, um im oberen Beispiel zu bleiben, seine Mutti anrufe, wird sie sicherlich eher seine (des Sohnemanns) Interessen vertreten, als die meinige.
Ergo: Immer versuchen, den Betroffenen zu "erwischen"



Familie...zusammenhält...sich gegenseitig schützen....den Betroffenen erwischen ...


sag ich doch


spaß beiseite:

Den Beinamen "Don" habe ich mir verdient, weil ich für ein Familienmitglied im Klassikerbereich einen Receiver "rausgehauen" habe, den ein Verkäufer nicht hergeben wollte.

Nein, ich habe natütlich höflich gefragt und konnte das Missverständnis vor Ort aufklären. Ein persönliches Gespräch kann schon helfen und man gewinnt einen Eindruck von der Motivation der Person. In meinem Fall, war es ein insolventer Laden, welcher schon zwangsweise von Ebay abgemeldet wurden Sie waren aber daran interssiert, die Sache sauber abzuwickeln.

Gruß Tobias


PS: Das mit dem "Don" ist wirklich nur ein "Running Gag" seitdem. Gefälligkeiten sammle ich trotzdem und Angebote, die man nicht ablehnen kann mache ich auch manchmal
MikeDo
Inventar
#41 erstellt: 14. Mrz 2007, 23:18

Gefälligkeiten sammle ich trotzdem und Angebote, die man nicht ablehnen kann mache ich auch manchmal


Ja, und diese werden mit einem abgeschnittenen Pferdekopf im Bett des Betroffenen untermauert.


quio
Stammgast
#42 erstellt: 14. Mrz 2007, 23:48
Naja ein wenig zeitliche Kulanz bringe ich immer auf.
Besonders weil er mich immer recht geschickt bei der Stange gehalten hat.
Immer wenn ich weitere Massnahmen ergreifen wollte kam er halt damit dass es nun abgeschickt ist beim 2ten mal hab ich halt gedacht ok 2 tage warten beim 3ten mal hat er mir dann die Hermes Nr gegeben.
Dadurch dachte ich halt auch wieder .. na geht doch ..
Aber anscheinend hilfts nix und die Polizei muss ran.

Danke fuer eure Hilfe

Grüße Claudio
MikeDo
Inventar
#43 erstellt: 15. Mrz 2007, 00:09

quio schrieb:
Naja ein wenig zeitliche Kulanz bringe ich immer auf.
Besonders weil er mich immer recht geschickt bei der Stange gehalten hat.
Immer wenn ich weitere Massnahmen ergreifen wollte kam er halt damit dass es nun abgeschickt ist beim 2ten mal hab ich halt gedacht ok 2 tage warten beim 3ten mal hat er mir dann die Hermes Nr gegeben.
Dadurch dachte ich halt auch wieder .. na geht doch ..
Aber anscheinend hilfts nix und die Polizei muss ran.

Danke fuer eure Hilfe

Grüße Claudio



Tja, ich schrieb schon einiges zu solchen Sachen. Ab zur Polizei und Anzeige erstatten. Bitte den kompletten Emailverkehr mitnehmen und vorher ein sog. Gedächtnisprotokoll machen, wann was wie ablief etc.


Ich__bins!
Neuling
#44 erstellt: 27. Mrz 2007, 11:29
Hallo,
hab auch schlechte Erfahrungen mit einem ebay-Händler
( miduwa76hifiraritäten )gemacht. Habe im Sofort-Kauf einen Pioneer A9 Verstärker erworben, geliefert wurde ein A8.
Nach einigen unhöflichen mails hat er seinen Irrtum eingesehen,bzw. zugegeben. Er hat angeboten,den A8 erneut einzustellen, und mir den Erlös zukommen zu lassen. Werde jetzt bei ebay Käuferschutz beantragen.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=005&sspagename=STRK%3AMEWA%3AIT&viewitem=&item=150094345307&rd=1&rd=1
Auch bei 97% positiver Bewertungen muss man sich die negativen genau durchlesen, häufig werden die gleichen Punkte bemängelt.
Meistens geht ja alles gut, aber ein Risiko gibt es leider aufgrund einiger schwarzer Schaafe immer.
Monsterle
Inventar
#45 erstellt: 27. Mrz 2007, 13:35
Nach dem Vorschlag des Verkäufers kann der neuerliche Erlös für den A8 höher, aber auch deutlich geringer sein. Das ist aber allein das Risiko des Verkäufers. Haarsträubend, sowas überhaupt vorzuschlagen! Das einzig Korrekte ist die vollständige Rückabwicklung des (offensichtlich betrügerischen) Geschäfts.

97% sind außerdem keine sehr vertrauenerweckende Quote. Man beachte die Verteilung der derzeit 744 Bewertungen (das müssen übrigens längst nicht alle über ebay getätigten Geschäfte sein!):
Letzte 12 Monate --> 343 positiv, 10(!) negativ, 10(!) neutral
Letzte 6 Monate --> 155 positiv, 7(!) negativ), 4 neutral

Das heißt: in den letzten 6 Monaten waren es sogar nur 93% offiziell positive Beurteilungen.

Also: nicht beeindrucken lassen von himmelhochjauchzenden Positiv-Beurteilungen mit vielen graphischen Schnörkeln.
quio
Stammgast
#46 erstellt: 27. Mrz 2007, 15:26
Hi
Wollte nur kurz erzählen wie meine Geschichte zuende gegangen ist.
Habe mit den Eltern gesprochen, dabei herausgefunden dass der Verkäufer doch noch sehr jung ist und einfach ein wenig schludrig naja ist dann alles gut gelaufen, Vater hat sich der Sache angenommen und das Radio steht seit ca 10 Tagen im Rack, funktioniert einwandfrei und alles ohne Polizei .

Nochmal glück gehabt

Grüße
Kimba1
Schaut ab und zu mal vorbei
#47 erstellt: 27. Mrz 2007, 19:12
Hallo
Da der Themenersteller sich lange nicht gemeldet hat,weiss man nicht was er unternommen hat.
Ich habe selber einige schlechte Erfahrungen mit türkischen Verkäufer bei *bay gemacht, nie wieder.Wie man auch auf Trödelmärkte sehen kann es wird jeder Schrott zu Geld gemacht oder Fälschungen als Echt verkauft.(meine Meinung)
Dem Käufer kann ich wie einige schon geschrieben haben empfehlen *bay einzuschalten und Käuferschutz beantragen, bis auf 25 € bekommt er sein Geld zurück.
Mögligst bei Verkäufern kaufen die Paypal anbieten, hierbei sind die Waren bis 500 € versichert und vorher die Negativen Bewertungen, falls vorhanden raus suchen und sich ein Bild von Verkäufer machen.
Gruß
Kimba1
M.S.T.
Inventar
#48 erstellt: 28. Mrz 2007, 00:13

MikeDo schrieb:

quio schrieb:
Naja ein wenig zeitliche Kulanz bringe ich immer auf.
Besonders weil er mich immer recht geschickt bei der Stange gehalten hat.
Immer wenn ich weitere Massnahmen ergreifen wollte kam er halt damit dass es nun abgeschickt ist beim 2ten mal hab ich halt gedacht ok 2 tage warten beim 3ten mal hat er mir dann die Hermes Nr gegeben.
Dadurch dachte ich halt auch wieder .. na geht doch ..
Aber anscheinend hilfts nix und die Polizei muss ran.

Danke fuer eure Hilfe

Grüße Claudio



Tja, ich schrieb schon einiges zu solchen Sachen. Ab zur Polizei und Anzeige erstatten. Bitte den kompletten Emailverkehr mitnehmen und vorher ein sog. Gedächtnisprotokoll machen, wann was wie ablief etc.


:prost
Hallo wo hast Du Deine Ausbildung gemacht. Das möchte ich mal wissen, Du willst Emailverkehr, und ein Gedächtnissprotokoll zur Anzeige bringen. Zeige mir bitte mal, den Beamten oder das Revier das das mitmacht. Ein Gedächtnissprotokoll darf auf keiner Wache in keinster Weise vermerkt werden, oder sagen wir es mal anders, verwertet werden. Und wenn Du jetzt noch sagen würdest, das ein Tonband oder ect. auch noch eine Aussagekraft bei der Polizei hat, dann sage ich Dir noch nicht mal vor Gericht. Na ja Mike denke mal an das Gedächni(ss) protokoll. Gruss.
MikeDo
Inventar
#49 erstellt: 28. Mrz 2007, 02:02
Wer richtig lesen kann ist klar im Vorteil!
Also:


Hallo wo hast Du Deine Ausbildung gemacht
.

Oberlehrerhaftes Getue! Was hast Du für einen Job?


Du willst Emailverkehr, und ein Gedächtnissprotokoll zur Anzeige bringen.


Nicht ganz klar, oder was?
Lies Dir mal durch, was ich schrieb. Nicht der EMAILVERKEHR (Emailverkehr = Beweismittel für die weitere Ermittlungsarbeit) und auch nicht das Gedächtnisprotokoll wird zur Anzeige gebracht. Was soll das denn für ein Schmarren sein?? Sie sind dazu da, dass die NW1 (Ich hoffe, du weißt was das ist, Du Schlauberger) in die richtige zeitliche Abfolge und mit den richtigen Fakten(Sachverhalt) (drum auch ein Gedächtnisprotokoll) geschrieben wird.
Dann ist eine Nachvollziehung der Ereignisse auch in zeitlicher Abfolge möglich Du Neumalkluger.


Zeige mir bitte mal, den Beamten oder das Revier das das mitmacht



Bei mir!! Und tausende an der Zahl! Ich weiß nicht, welcher Kollege es für nötig hält (Sicher gibt es welche, die lieber und besser Knöllchen verteilen können) nicht so zu verfahren. Aber Beweise (Emailauszüge + Kopfdateien für die Authentizität des Emailwechsels) werden für gewöhnlich mit drangehängt, weil ein StA nämlich auf Grund von höherer Beweismitteldichte besser ermitteln kann.



Ein Gedächtnissprotokoll darf auf keiner Wache in keinster Weise vermerkt werden, oder sagen wir es mal anders, verwertet werden.


Wenn ich solche unqualifizierten Aussagen lese, kommt mir die Galle hoch - Zuviel Balko, oder Alarm für Cobra 11 geguckt was????
Was soll daran verboten sein, meine Erinnerungen an den Vorfall in Form eines Gedächtnisprotokolls nieder zu schreiben?????
Solche Aussagen kommen von Leuten, die keine Ahnung haben und sich profilieren wollen. ALSO, ein Gedächtnisprotokoll (GP) soll für den Anzeigenerstatter ein Hilfsmittel sein, den Gesamtsachverhalt ordentlich in die Reihe zu bekommen. Bei Aufnahme der NW1 (Strafanzeige, für den Fall, dass Du keine Ahnung haben solltest, wovon hier grundsätzlich auszugehen ist) wird dich der Beamte nämlich fragen, was passiert ist, er will ja schließlich den Vorgang runterschreiben. Wenn ich nun ein GP schon zu Hause in aller Ruhe gemacht habe( auf ein Blatt Papier runtergeschrieben), so kann bei der Aufnahme der Anzeige das GP zur Hand genommen werden, um den Sachverhalt runter zu schreiben und der Kollege hats damit nicht nur einfacher, sondern es geht auch schneller. Als zusätzliche Beweise dienen die Emailausdrucke mit Kopfdateien, die dem Gesamtvorgang beigefügt werden. Man kann das GP auch als "den Sachverhalt" an die NW1 anhängen, kommt auf selbe raus.
By the way:
Wenn Du im Bilde wärst, dann wüsstest Du nebenbei, dass jeder eine Anzeige schreiben kann, auch auf Scheißhauspapier, weil Anzeigen nicht Formgebunden sind.


Und wenn Du jetzt noch sagen würdest, das ein Tonband oder ect. auch noch eine Aussagekraft bei der Polizei hat, dann sage ich Dir noch nicht mal vor Gericht.


Schwachsinn ist wirklich noch topbar.
Woher nimmst Du solchen Unsinn? Woher hast Du Dein Wissen??
Habe ich irgendwas über Aufzeichnungen gesagt? Also wirklich, wenn Du Ahnung hättest, würden solche Unsinnigkeiten nicht geschrieben.
ALSO zum X-ten mal:
1.) Ging es darum?? - Nein! Also Haken dran!
2.) Sicher hat eine Aufzeichnung unter bestimmten Voraussetzungen Aussagekraft, für das sich auch und im Besonderen ein Gericht interessiert. (Sieh dir mal die Geschichte des Deutsch-Äthiopiers Ermyas Mulugeta an, der am 16. April 2006 in Potsdam von zwei Schlägern lebensgefährlich verletzt wurde und der Vorfall zufällig auf die Mailbox seines Handys aufgezeichnet wurde. Und auf Grund dieser Aufzeichnung sind nun seit dem 7 Februar die beiden Beschuldigten vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts in Potsdam und müssen sich verantworten)

So, Deiner Meinung nach haben Aufzeichnungen keine Aussagekraft vor Gerichten, respektive vor der Polizei?
Ja klar, deswegen ist der o.g Fall ja erst garnicht aufgerollt worden und kein Arsch hat sich dafür interessiert, weil Aufzeichnungen ja keine Aussagekraft vor Gericht/Polizei haben:D



Na ja Mike denke mal an das Gedächni(ss) protokoll.


Soll ich das noch weiter kommentieren?
Und Gedächtnis singular wird bei mir immer noch mit einem t und einem s geschrieben.

Also, ich werde mich nicht mehr für meinen Job rechtfertigen und ich erkläre anderen auch nicht den ihrigen.
Diese Nummern habe ich jahrelang miterleben dürfen. Nur weil die Leute im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, können sie andere auch im Straßenverkehr reglementieren.

Sorry, aber manchmal reichts wirklich.


[Beitrag von MikeDo am 28. Mrz 2007, 02:26 bearbeitet]
M.S.T.
Inventar
#50 erstellt: 01. Apr 2007, 05:00

MikeDo schrieb:
Wer richtig lesen kann ist klar im Vorteil!
Also:


Hallo wo hast Du Deine Ausbildung gemacht
.

Oberlehrerhaftes Getue! Was hast Du für einen Job?


Du willst Emailverkehr, und ein Gedächtnissprotokoll zur Anzeige bringen.


Nicht ganz klar, oder was?
Lies Dir mal durch, was ich schrieb. Nicht der EMAILVERKEHR (Emailverkehr = Beweismittel für die weitere Ermittlungsarbeit) und auch nicht das Gedächtnisprotokoll wird zur Anzeige gebracht. Was soll das denn für ein Schmarren sein?? Sie sind dazu da, dass die NW1 (Ich hoffe, du weißt was das ist, Du Schlauberger) in die richtige zeitliche Abfolge und mit den richtigen Fakten(Sachverhalt) (drum auch ein Gedächtnisprotokoll) geschrieben wird.
Dann ist eine Nachvollziehung der Ereignisse auch in zeitlicher Abfolge möglich Du Neumalkluger.


Zeige mir bitte mal, den Beamten oder das Revier das das mitmacht



Bei mir!! Und tausende an der Zahl! Ich weiß nicht, welcher Kollege es für nötig hält (Sicher gibt es welche, die lieber und besser Knöllchen verteilen können) nicht so zu verfahren. Aber Beweise (Emailauszüge + Kopfdateien für die Authentizität des Emailwechsels) werden für gewöhnlich mit drangehängt, weil ein StA nämlich auf Grund von höherer Beweismitteldichte besser ermitteln kann.



Ein Gedächtnissprotokoll darf auf keiner Wache in keinster Weise vermerkt werden, oder sagen wir es mal anders, verwertet werden.


Wenn ich solche unqualifizierten Aussagen lese, kommt mir die Galle hoch - Zuviel Balko, oder Alarm für Cobra 11 geguckt was????
Was soll daran verboten sein, meine Erinnerungen an den Vorfall in Form eines Gedächtnisprotokolls nieder zu schreiben?????
Solche Aussagen kommen von Leuten, die keine Ahnung haben und sich profilieren wollen. ALSO, ein Gedächtnisprotokoll (GP) soll für den Anzeigenerstatter ein Hilfsmittel sein, den Gesamtsachverhalt ordentlich in die Reihe zu bekommen. Bei Aufnahme der NW1 (Strafanzeige, für den Fall, dass Du keine Ahnung haben solltest, wovon hier grundsätzlich auszugehen ist) wird dich der Beamte nämlich fragen, was passiert ist, er will ja schließlich den Vorgang runterschreiben. Wenn ich nun ein GP schon zu Hause in aller Ruhe gemacht habe( auf ein Blatt Papier runtergeschrieben), so kann bei der Aufnahme der Anzeige das GP zur Hand genommen werden, um den Sachverhalt runter zu schreiben und der Kollege hats damit nicht nur einfacher, sondern es geht auch schneller. Als zusätzliche Beweise dienen die Emailausdrucke mit Kopfdateien, die dem Gesamtvorgang beigefügt werden. Man kann das GP auch als "den Sachverhalt" an die NW1 anhängen, kommt auf selbe raus.
By the way:
Wenn Du im Bilde wärst, dann wüsstest Du nebenbei, dass jeder eine Anzeige schreiben kann, auch auf Scheißhauspapier, weil Anzeigen nicht Formgebunden sind.


Und wenn Du jetzt noch sagen würdest, das ein Tonband oder ect. auch noch eine Aussagekraft bei der Polizei hat, dann sage ich Dir noch nicht mal vor Gericht.


Schwachsinn ist wirklich noch topbar.
Woher nimmst Du solchen Unsinn? Woher hast Du Dein Wissen??
Habe ich irgendwas über Aufzeichnungen gesagt? Also wirklich, wenn Du Ahnung hättest, würden solche Unsinnigkeiten nicht geschrieben.
ALSO zum X-ten mal:
1.) Ging es darum?? - Nein! Also Haken dran!
2.) Sicher hat eine Aufzeichnung unter bestimmten Voraussetzungen Aussagekraft, für das sich auch und im Besonderen ein Gericht interessiert. (Sieh dir mal die Geschichte des Deutsch-Äthiopiers Ermyas Mulugeta an, der am 16. April 2006 in Potsdam von zwei Schlägern lebensgefährlich verletzt wurde und der Vorfall zufällig auf die Mailbox seines Handys aufgezeichnet wurde. Und auf Grund dieser Aufzeichnung sind nun seit dem 7 Februar die beiden Beschuldigten vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts in Potsdam und müssen sich verantworten)

So, Deiner Meinung nach haben Aufzeichnungen keine Aussagekraft vor Gerichten, respektive vor der Polizei?
Ja klar, deswegen ist der o.g Fall ja erst garnicht aufgerollt worden und kein Arsch hat sich dafür interessiert, weil Aufzeichnungen ja keine Aussagekraft vor Gericht/Polizei haben:D



Na ja Mike denke mal an das Gedächni(ss) protokoll.


Soll ich das noch weiter kommentieren?
Und Gedächtnis singular wird bei mir immer noch mit einem t und einem s geschrieben.

Also, ich werde mich nicht mehr für meinen Job rechtfertigen und ich erkläre anderen auch nicht den ihrigen.
Diese Nummern habe ich jahrelang miterleben dürfen. Nur weil die Leute im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, können sie andere auch im Straßenverkehr reglementieren.

Sorry, aber manchmal reichts wirklich. :{
Sorry, mir reicht Dein Gesülze auch. Und wenn Du wissen willst, oder auch mir mit Beleidungen kommst, Michael, ich habe meine Ausbildung in Wiesbaden gemacht, wo das ist müsstest Du genau wissen. Wenn Du noch was wissen willst, dann gerne über PM. Ich lach mich ja schon kaputt, aber wie ich Dich kenne bisst Du noch einer der Jungspunte. Oder sagen wir es mal so, Du bisst noch nicht so weit. Mit Kollegialen Grüssen der M.S.T. P.S. Ich bin immer noch dort. Die Strasse wirst Du ja auch kennen, kannst mich ja mal besuchen, aber bitte mit Voranmeldung.
Bestdidofan
Inventar
#51 erstellt: 01. Apr 2007, 05:18
Moin.

Vielleicht bin ich gerade einfach zu blöd, aber hat es hier noch irgendwas mit irgendein eBay Problem zu tun?


Schöne Grüße

Bestdidofan
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