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Ebay und die "privaten ich kann keine Garantie geben verkäufer"+A -A |
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Autor |
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anni4562
Neuling |
19:42
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#51
erstellt: 20. Apr 2007, |||
Hallo, wollte mich mal melden, da hier so unwahrscheinlich viel rechtlicher scheiß geschrieben wird, dass mir als anwaltsgehilfin echt die haare im nacken zu berge stehen! Also, es gibt kein Eu-Recht für Privatverkäufer. Die EU hat besseres zu tun, als sich mit solch kleinen fischen zu beschäftigen. weiterhin kann lediglich die gewährleistung bei ebay ausgeschlossen werden! die sachmängelhaftung darf nie ausgeschlossen werden, da wer einen wasserkocher bestellt keinen toaster erhalten darf! sonst könnte man ja gar nichts dagegen machen!!! eine garantie muss nicht ausgeschlossen werden, da privatpersonen gar keine geben müssen! so, dann lernt mal fleißg weiter mit dem bgb! mfg anja |
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Epsilon
Inventar |
20:08
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#52
erstellt: 20. Apr 2007, |||
Ähm, hat hier irgendjemand etwas anderes behauptet? ![]() mfG |
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SorcierDobscurite
Hat sich gelöscht |
13:30
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#53
erstellt: 21. Apr 2007, |||
Aber genau darum geht es doch hier: Ein Gewerbstätiger der sich nicht als solcher zu erkennen gibt sparrt Geld dadurch dass er als angeblicher Privatverkäufer keine Garantie gibt. Übrigens hat die EU nichts besseres zu tun als sich mit den "kleinen Fischen" zu beschäftigen, es ist ihr mit unter ihr Aufgabengebiet das Leben für die Bevölkerung EU-weit zu vereinheitlichen. [Beitrag von SorcierDobscurite am 21. Apr 2007, 13:34 bearbeitet] |
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anni4562
Neuling |
13:44
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#54
erstellt: 21. Apr 2007, |||
Aber die Eu selber erlässt keine Gesetze sondern gibt lediglich Richtlinien für die Länder. Und das verwechseln viele. Ich habe bei Ebay auch schon oft Verkäufer gefunden, die angeblich privat sind. Es ist aber eindeutig, dass sie dies nicht sind. Ein Anruf beim Finanzamt genügt. Denen muss Ebay nämlich sämtliche Daten freigeben. Und da meine Schwiegermutter Finanzamtsbeamtin ist freut sie sich immer, wenn sie einen Ebay Account weitergeben kann. Dort gibt es direkt Büros, die selber bei Ebay fischen gehen. |
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Goostu
Inventar |
16:37
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#55
erstellt: 21. Apr 2007, |||
wollt ihr denn alle petzen?????? ![]() |
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anni4562
Neuling |
16:53
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#56
erstellt: 21. Apr 2007, |||
was hat das mit petzen zu tun? es gibt gesetze und an die muss man sich größtenteils halten. andere kommen in den knast wenn sie steuern hinterziehen. |
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SorcierDobscurite
Hat sich gelöscht |
17:15
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#57
erstellt: 21. Apr 2007, |||
Wenn es in großem Ausmaße passiert, finde ich das durchaus richtig. Wenn dein Nachbar nur die Hälfte vom Strompreis zahlen muss würdest du dich doch auch nicht freuen oder? Genauso ist es mit dem Gewerbstätigen, wenn sich ein Onlineversandhandel die mühe macht sich an das deutsche Recht zu halten findet er das auch nicht so toll, wenn er von einem Spielverderber vom Markt verdrängt wird der mit unrechten Mitteln spielt. Ausserdem springt für den Verbraucher schließlich auch etwas herraus, nämlich die Garantie die nunmal ziemlich oft in Kraft treten muss. [Beitrag von SorcierDobscurite am 21. Apr 2007, 17:15 bearbeitet] |
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Purplecoupe
Stammgast |
17:30
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#58
erstellt: 21. Apr 2007, |||
Es liegt in der menschlichen Natur anderen Leuten nicht den Dreck unter den Fingernägeln zu gönnen Wenn mein Nachbar nur die Hälfte des Strompreises bezahlen würde, dann würde ich ihn fragen wie er das macht Der Anteil der Schwarzgeschäfte an dem gesamtmarktwirtschaftlichen Umsatz ist sowas von gering ... Wenn jemand was dagegen hat soll er es doch einfach nicht kaufen. Den Rest reguliert der Markt Wenn es sich nicht lohnen würde ... Gruß Nico |
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Berman
Inventar |
18:23
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#59
erstellt: 21. Apr 2007, |||
Es geht ja vielmehr darum, dass der Kunde sich nur an die Beschreibungen des Ebay Verkäufers halten kann. Natürlich kann man das Gerät zurückgeben - und die Leute einschalten die bei Ebay für solche Betrugsfälle verantwortlich sind - wenn man einen verkratzten kaputten Verstärker statt eines "Top, wie neu, OVP" Gerätes bekommt. Aber es gibt fälle, in denen eben z.B. ein Amp kaputt ist, äusserlich noch in Ordnung, und "angeblich bis gestern" nach den Worten des Versteigerers noch völlig in Ordnung war. Es ist einfach manchmal schwierig für den Käufer, dies zu widerlegen, zumal nicht jeder bisher schon einmal so einen Amp aufgeschraubt hat, sich also nicht wirklich auskennt. Und dann ist es eben umso ärgerlicher, wenn man sich fast sicher ist, dass derjenige welcher ein gewerblicher ist, und kein privater.
Absolut. Gruß, Berman [Beitrag von Berman am 21. Apr 2007, 18:26 bearbeitet] |
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logi76
Stammgast |
17:15
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#60
erstellt: 24. Apr 2007, |||
ohne worte ![]() ![]() ![]() |
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Epsilon
Inventar |
18:29
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#61
erstellt: 24. Apr 2007, |||
Wie kann das denn sein? Ich dachte bisher, dass das Finanzamt sich um die Höhe des Umsatzes schert und nicht um die Anzahl von Transaktionen? mfG |
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logi76
Stammgast |
20:45
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#62
erstellt: 24. Apr 2007, |||
tja das könnte man denken ![]() |
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studi940
Ist häufiger hier |
17:24
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#63
erstellt: 29. Apr 2007, |||
Moin!
ich habe mich mit dem BGB usw. beschäftigt! Mit den §§ 433 ff. stellt das BGB grundsätzlich nur ein Regelungsmuster für das vertragliche Schuldverhältnis des Kaufes zur Verfügung. I. Dieses wurde nun am 01.01.2002 durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts verändert. Damit wurde u.a. neben anderen Reformbestrebungen die sog. Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der EG (Europäische Gemeinschaft - nur die kann zur Zeit für die Mitgliedstaaten verbindliche Richtlinien, vgl. Art. 249 EG, erlassen) umgesetzt. Dabei ging der deutsche Gesetzgeber aber anlässlich der Umsetzung und Modernisierung über die Vorgaben der Richtlinie teilweise hinaus. Denn die Richtlinie betraf vom Anwendungsbereich her mit dem Verbrauchsgüterkauf eigentlich nur Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern (vgl. § 474 ff. BGB). So wurden auch Teile davon in das "Muster" für alle Kaufverträge aufgenommen. M.E. wird nun eben aufgrund dieses indirekten Zusammenhangs zwischen der Neuregelung und der Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene in entsprechenden Klauseln häufig fälschlicherweise ein direkter Bezug zum "EU-Recht" hergesellt. II. Vom Grundsatz der Privatautonomie ausgehend erlaubt das Zivilrecht es jedem, seine Lebensverhältnisse im Rahmen der Rechtsordnung durch Rechtsgeschäft eigenverantwortlich zu gestalten. Ausprägung davon ist die Vertragsfreiheit. Die Vertragsfreiheit gewährleistet das Recht sowohl , frei zu bestimmen, ob und mit wem ein Vertrag geschlossen werden werden soll, als auch den Inhalt frei zu gestalten - daher handelt es sich auch grundsätzlich nur um ein "Muster". Demnach könnte also jeder alles - insbesondere Sachmängelhaftung, Gewährleistung, Garantien etc. - völlig frei verhandeln. Allerdings unterliegt die Freiheit auch hier gewissen Beschränkungen. Denn ansonsten wäre es womöglich nur eine Frage der (wirtschaftlichen) Macht. Schließlich sind beispielsweise die meisten darauf angewiesen gewisse Dinge zum Überleben zu erwerben, so dass deren Anbieter Bedingungen aufoktruieren könnten. Deshalb sieht das Gesetz teilweise mit zwingenden Vorschriften einen interessengerechten Ausgleich vor. III. Nach § 475 I S. 1 BGB nun kann sich der Unternehmer bei einem Verbrauchsgüterkauf auf eine vor Mitteilung eines Mangels getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443... abweicht nicht berufen. Darin ist im "Muster" die Gewährleistung vorgesehen, so dass sie insoweit für ihn zwingend ist. Somit kommt es - wie bereits zutreffend dargestellt wurde - letztlich nur auf die Unternehmereigenschaft des Verkäufers und die Qualifizierung des Käufers als Verbraucher und nicht auf irgendeine Klausel an. Wer Unternehmer ist, regelt § 14 BGB. Davon unabhängig wären grundsätzlich wiederum andere diesbezüglich aufgeworfene rechtliche Fragen. IV. Somit verbleibt es für jeden anderen aber grundsätzlich bei der Gestaltungsfreiheit! Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt allerdings das "Muster", so dass es deswegen gegebenenfalls trotzdem eines Ausschlusses bedarf. V. Zur Verwirrung ist der Sprachgebrauch leider auch nicht einheitlich. So bezeichnen Gewährleistung und Sachmängelhaftung eigentlich dasselbe. Daher kann danach keinesfalls differenziert werden! Jedenfalls ist mir kein anderer Gebrauch bekannt. VI. Unter einer Garantie wiederum versteht man eigentlich etwas anderes. Da sie einer besonderen Abrede bedarf, braucht sie eigentlich auch nicht ausgeschlossen zu werden... Ein anderes Folgeproblem wiederum wäre, ob man durch Auslegung dazu kommen könnte, dass bei einer entsprechenden Ausschlussklausel ein Gewährleistungsausschluss gemeint und auch vereinbart worden ist. VII. Dass wer einen Wasserkocher bestellt, keinen Toaster erhalten darf, wirft u.U. durchaus interessante rechtliche Probleme auf, ist aber m.E. in der Regel wohl eher keine wirkliche Frage der Gewährleistung bzw. genauer des Ausschlusses. Im Übrigen kann sich gemäß § 444 BGB der Verkäufer nicht auf eine Vereinbarung berufen, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat ... . VIII. Schlussendlich möchte ich noch im Anschluss an die allgemeine Diskussion zu Bedenken geben, dass mit nicht Abführung von Abgaben usw. auch immer eine Wettbewerbsverzerrung einhergeht und der Rest womöglich indirekt höher belastet wird. IX. Hoffe zur Klärung beigetragen zu haben... X. Nebenbei bemerkt lassen sich im Internet via Suchmaschine ohne weiteres m.E. zutreffende rechtliche Erläuterungen finden, so dass manches nicht nötig wäre... Ansonsten würde ich vorschlagen, vielleicht eher fragend als feststellung zu formulieren... ![]() Wünsche allen noch ein schönes Restwochenende! MfG studi940 [Beitrag von studi940 am 30. Apr 2007, 08:23 bearbeitet] |
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lahrgummikuh
Hat sich gelöscht |
21:44
![]() |
#64
erstellt: 30. Apr 2007, |||
Meine Güte, wo mein Thread hinführt..... Mir gings eigentlich nur darum, dass manche Anbieter unter dem Deckmäntelchen "privat" sich jeglichem Risiko ausschliesen wollen, und andere die ehrlich sind, dann dumm dran sind. Hab selbst grad einen "schnapper" gemacht, privat, nur seltsam, dass der typ in 2 Monaten 60 Verkäufe an Hifi-Geräten hatte, und die teile waren bestimmt nicht aus einer sammlung. Bin aber erst nach kauf drauf gestossen,da ein "zurückgezogenes Gebot" auftrat, was mich bei 4,-- etwas verwunderte und ich daraufhin mal einige Bewertungen genauer angesehen habe. Manfred |
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Goostu
Inventar |
11:22
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#65
erstellt: 14. Mai 2007, |||
wenn du es gewusst hättest, hättest du nicht gekauft?? |
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