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Frage an alle, die sich mit dem Gesetz auskennen

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Autor
Beitrag
Maximalfrequentiertah
Stammgast
#1 erstellt: 02. Aug 2007, 17:55
Hallo Leute,

die folgende Frage stellt sich mir aufgrund eines sehr dämlichen Vorfalls, der sich am Dienstagabend ereignet hat:

Ich war gerade dabei, nach Hause zu fahren.
Vor mir ein Wagen, der sich trotz leerer Straßen um ein Uhr nachts strikt an die 50er-Begrenzung gehalten hat.
Ich wollte aber schnell nach Hause, bin also etwas dichter aufgefahren als ich das normalerweise tue, allerdings immernoch mit gebührendem Abstand.
Der Wagen hielt rechts an und blinkte, ich fuhr um ihn herum und weiter, dabei merkte ich dass der Wagen mir folgt.
Daheim angekommen, sah ich beim einparken den Wagen, langsamer werdend, bei uns in der Straße halten.
Da ich annahm, dass er mit mir reden will, hab ich mal die Scheibe runtergelassen.

Dann fragte er mich,warum ich ihm denn aufgeblendet habe.
Ich antwortete wahrheitsgemäß "hab ich nicht",
wobei mir in dem Moment bewusst wurde, dass der Scheinwerfer relativ hoch eingestellt ist.
Er sagte daraufhin mehrmals "mach nochmal dumm und ich bring dich um, kapiert? leuchte mir ja nicht nochmal auf!"
und tatschte mir mir der flachen Hand auf die Wange,
anschließend hat er mir mit der Faust so ins Gesicht geschlagen, dass es zwar nicht wehtat, aber trotzdem anfing zu bluten.
Dann ist er gegangen.

Die Frage ist, interessehalber:
Was für nen Straftatbestand läge da bei einer Anzeige vor?
Nötigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung?
Und vor allem... was sind die Strafen für sowas?
Ich kenne die betreffende Person nämlich
und will mit ihm reden, statt ihn anzuzeigen...
aber ich will ihm ins Gesicht sagen was ihn erwarten würde, wenn er das mit einem streitlustigeren Fremden gemacht hätte.

vogelfreie Grüße,
Andreas


[Beitrag von Maximalfrequentiertah am 02. Aug 2007, 17:58 bearbeitet]
Lord-Metal
Inventar
#2 erstellt: 03. Aug 2007, 03:05
Moin,

also ich würd mal sagen das Mutwillige Körperverletzung (und Androhung von Mord) vorliegt.

Es ist ja nicht normal das man einfach so jemand Schlägt nur weil er die Scheinwerfer zu hoch eingestellt hat.
Das hätte er normal Sagen können


Also wenn du zu ihm gehst um mit ihm zu Reden.....wer weis was er dann macht?

Also musst du jetzt selber Wissen ob du ihn Anzeigst wegen Körperverletzung oder mit ihm Redest.


MfG Lord
dividi
Inventar
#3 erstellt: 03. Aug 2007, 08:50
kranke schweine rennen in deutschland rum hast du das kennzeichen.

wenn ja würde ich anzeige erstatten.
rhythmuskaputt
Inventar
#4 erstellt: 03. Aug 2007, 09:02
Für mich sieht das wie eine normale Körperverletzung nach §223
StGB aus. Geahndet wird sowas mit Geldstrafen oder in schweren
Fällen mit bis zu 5 Jahren Haft.

Die Drohung
mach nochmal dumm und ich bring dich um, kapiert?
erfüllt den Tatbestand der Nötigung nach
§ 240 StGB, dürfte aber schwer zu beweisen sein.

Sollte jemand anderer Meinung sein, immer raus damit.
coolingx
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 03. Aug 2007, 09:09
Umn noch mal auf deine Frage bezüglich des Strafmaßes zurückzukommen.

Das endgültige Strafmaß des Gerichts hängt von mehr Faktoren ab als nur der Straftat allein.
Gehen wir mal davon aus er ist NICHT vorbestraft, dann würden ihn wahrscheinlich wegen Nötigung und leichter Körperverletzung ein paar Euro Strafe erwarten + eventuell von dir vor einem Zivilgericht einzuklagende Schmerzensgeldforderungen. Wobei ich nicht glaub das das eine große Summe wäre, du warst ja net wirklich verletzt, ausser Nasenbluten (oder wars ne Platzwunde im Gesicht?? dann sieht die Sache wieder anders aus).

Falls er aber schon einschlägig vorbestraft ist, soll heissen er wurde vorher schonmal wegen ähnlichen Sachen angezeigt, dann dürfte ihn schon etwas mehr erwarten als nur einne Geldbuße. Da wären wir dann im Bereich von Freiheitsentzug.


Mein Tipp: Geh erst zu ihm und stell ihn vor die Rede. Danach zeigst du ihn aber trotzdem an....





EDIT: Da war wohl einer schneller........


[Beitrag von coolingx am 03. Aug 2007, 09:11 bearbeitet]
Stones
Gesperrt
#6 erstellt: 03. Aug 2007, 09:15
Hallo:

Das Verhalten dieses Typen hat meiner Meinung nach
die Anzeichen eines Psychopathen, der wahrscheinlich
bereits wegen Körperverletzung vorbestraft ist.
Ich würde auf keinen Fall noch mal zu ihm hingehen,
sondern ihn wegen Körperverletzung anzeigen.
Egal, ob Du nun schwer verletzt warst, oder nicht.
Ich würde ihn auf jeden Fall anzeigen.Solche Leute gehören
aus dem Verkehr gezogen.

Viele Grüße

Stones
Schili
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 03. Aug 2007, 09:18
Der so dargestellte Sachverhalt beinhaltet so einiges:

1. Da die Körperverletzung aus einer Verkehrssituation hervorgegangen war, haben wir hier den Tatbestand des

Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gem. § 315 b StGB erfüllt.

Mir sind einschlägige Urteile bekannt, wo selbst eine Körperverletzung, die aus einer Parkplatz-Streitere hervorrührte, als 315b von der Staatsanwaltschaft bejaht wurde. Da sehe ich in Deinem konkreten Fall sogar mehr Potential...

Allein dafür ist der Führerschein schon mal für lange, lange Zeit u.U. weg. Das ist oftmals für so eine Person ne höhere Strafe, als irgend ne Geld- oder Bewährungsstrafe.

2.: In Einklang geht dann natürlich die einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB.

Zu guter letzt kommt noch die Bedrohung(mit einem Verbrechen) gem § 241 StGB dazu.

Das sind die rechtlichen Fakten nach Deiner Schilderung.

Was DU machst, bleibt Dir überlassen. Was ICH täte, weiß ich genau...

Gruß, Schili


[Beitrag von Schili am 03. Aug 2007, 09:24 bearbeitet]
rhythmuskaputt
Inventar
#8 erstellt: 03. Aug 2007, 09:23

Zu guter letzt kommt noch die Bedrohung(mit einem Verbrechen) gem § 241 StGB dazu.


Sehe ich anders. Durch die Drohung will er ja eine Unter-
lassung erreichen, daher kommt für mich der §240 StGB in
Frage. §241 behandelt doch nur die Drohung an sich, beispiels-
weise: "Ich raube dich aus!".

Irre ich mich?
Schili
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 03. Aug 2007, 09:30

Irre ich mich?


Ich will nicht sagen, dass Du Dich irrst, aber nach Prüfung von Tatbestandsmerkmalen sehe ich nach einer Äußerung wie


mach nochmal dumm und ich bring dich um, kapiert?


eher den 241 erfüllt.

Die Handlung, Duldung oder Unterlassung, die der 240 vorgibt, ist ja nicht erfüllt. Wenn Du durch die Handlung tatsächlich(!) von etwas abgehalten wirst oder Du mußt aktiv handeln um etwas abzuwenden(!), tritt m.A.n. der 240 in Kraft.

Du wirst z.B. tatsächlich vorsätzlich ausgebremst und mußt voll in die Eisen gehen, um einen Unfall zu vermeiden. Das wäre für mich per Definition eher der klassische 240...



[Beitrag von Schili am 03. Aug 2007, 09:32 bearbeitet]
rhythmuskaputt
Inventar
#10 erstellt: 03. Aug 2007, 09:33
So gesehen hast du natürlich Recht.
Stones
Gesperrt
#11 erstellt: 03. Aug 2007, 09:41
Also, auf jeden Fall anzeigen, weil solche Idioten
mit so einem Verhalten nicht durchkommen dürfen.

Viele Grüße

Stones
Mr.Evil
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 03. Aug 2007, 10:31
Ich bin ebenfalls dafür solche Menschen anzuzeigen. So ein Verhalten ist inakzeptabel! Wenn der sich so verhält, dann wahrscheinlich nur weil ihm noch niemand die Konsequenzen seines Handelns vor Augen geführt hat. Ist also höchste Zeit das zu tun (meiner Meinung nach).
Schili
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 03. Aug 2007, 11:05
Ich kann Dir mal eine tatsächlich privat selbt erlebte Geschichte(fünf Jahre her) schildern:

Nach einem super-harmlosen Zwischenfall (ich "wagte" zu hupen, weil der vor mir Fahrende plötzlich die Spur wechselte und ich ihm fast drauf gefahren wäre...)rastete ein Autofahrer völlig aus.

Mein damaliges Auto war eine Ente, auf dem Beifahrersitz saß meine Frau. Als der Verkehr stand, stieg der nun vor mir befindliche Fahrer aus seinem Auto aus, baute sich vor der Ente auf und beschimpfte mich und meine Frau aufs übelste und drohte mir Schläge an.("Was hupst Du Arschloch ? Komm raus, ich hau Dir die Fresse ein...!") Er wähnte sich wohl einem - sagen wir mal - aufgrund des Autos eher pazifistisch eingestellem Fahrzeugfüher gegenüber. Nun, tatsächlich bin ich eher ein ehemaliger Boxer mit guten 90 kg und nicht wirklich durch und durch pazifistisch eingestellt. Das erkannte jetzt auch das Männlein vor mir. Also trat er den Rückzug an - beleidigte meine Frau nochmals auf sexueller Basis..und nun kommt´s : beim Weggehen spuckte er mir durchs Fenster ins Gesicht.

Ich hielt meinen Drang diese Kreatur zu töten ( ) mit Macht zurück, notierte mir -während mir sein Speichel das Gesicht runterlief - das Kennzeichen und schrieb mir schon sofort eine detaillierte Fahrerbeschreibung auf. Dann erstattete ich bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige.

Ich mache es kurz: die Staatsanwaltschaft sah aufgrund des Anzeigentextes alle relevanten Straftatbestände erfüllt (§ 315b, Beleidigung auf sexueller Basis (meine Frau trat als Nebenklägerin auf) , Bedrohung und Körperverletzung(das Spucken wertete der Richter als KV).

Der dem Gesetz nicht gänzlich unbekannte Gentleman(wie ich Monate später vor Gericht erfuhr), dessen Nationalität ich hier auch gnädig verschweige, durfte 1 Jahr seinen Führerschein abgeben und wanderte tatsächlich ohne Bewährung (er war 20)für zwei Wochen in den Jugendknast.

Damit hatte DER nicht gerechnet...

Wichtig bei so einer Sache ist: nicht selbst ausrasten. Dann steht nachher ohne Zeugen mglw. Aussage gegen Aussage, wenn "Blut fliesst"..und im schlimmsten Fall ist man dann selbst noch seinen Führerschein los.

Nach einem solchen Vorfall verzichte ich dankend, mich später mit so jemanden nochmals zu "unterhalten". Dazu hätte er im Vorfeld Gelegenheit gehabt. Wer eine solche "Sprache" spricht, versteht kluge oder sanfte Worte in der Regel leider nicht.



[Beitrag von Schili am 09. Aug 2007, 09:13 bearbeitet]
lunic
Inventar
#14 erstellt: 03. Aug 2007, 12:20
Und wenn sich der Kerl dann rächen will, weil er anschließend vorbestraft ist? Wenn er schon weiß, wo du wohnst..
Ich hätte da keine ruhige Minute mehr.
Lieber den Ärger runterschlucken und mit dem blauen Auge davonkommen als noch eine Eskalation zu provozieren.

@Schili Kann mir richtig vorstellen, wie du gekocht haben musst. In so ner Situation cool zu bleiben..Respekt.
rhythmuskaputt
Inventar
#15 erstellt: 03. Aug 2007, 12:35

Lieber den Ärger runterschlucken und mit dem blauen Auge davonkommen als noch eine Eskalation zu provozieren.


...und ihn damit in seinem Verhalten bestätigen und sich selbst
zum Spielball der Person zu machen? Never!
Stones
Gesperrt
#16 erstellt: 03. Aug 2007, 13:05
Hey:

Wenn dieser Typ damit durchkommt, hat er vor Dir null Respekt und macht es wahrscheinlich wieder, weil er
Dich für ein Weichei hält.

Viele Grüße

Stones
lunic
Inventar
#17 erstellt: 03. Aug 2007, 13:28
Was der Typ macht ist einfach Terror, dagegen ist man machtlos. Dann lieber ein gesundes Weichei als ein stolzer Krüppel oder schlimmeres.

Ich würde ihn auch sofort anzeigen, wenn ich nicht die Befürchtung haben müsste, dass er sich dafür rächt.
Wie man sieht, sch** der auf's Gesetz. Was hab ich davon, wenn er seine gerechte Strafe bekommt und ich dafür im Rollstuhl sitze?
Wenn der so agressiv ist, wird er sich 100%ig rächen wollen.
pitufito
Stammgast
#18 erstellt: 03. Aug 2007, 14:12

lunic schrieb:
Was der Typ macht ist einfach Terror, dagegen ist man machtlos. Dann lieber ein gesundes Weichei als ein stolzer Krüppel oder schlimmeres.

Ich würde ihn auch sofort anzeigen, wenn ich nicht die Befürchtung haben müsste, dass er sich dafür rächt.
Wie man sieht, sch** der auf's Gesetz. Was hab ich davon, wenn er seine gerechte Strafe bekommt und ich dafür im Rollstuhl sitze?
Wenn der so agressiv ist, wird er sich 100%ig rächen wollen.


100 % d'accord. Fuer ein Weichei wird er Dich auch halten, wenn Du ihn anzeigst. In seiner Welt haette er wahrscheinlich nur Respekt, wenn Du ihm gleich eine zurueck auf die Nase gegeben haettest. Es gibt eben Idioten. Du weisst das, aber es hilft Dir nicht, wenn Du ihm mittels Anzeige davon ueberzeugst, dass Du ihn fuer einen haeltst. Falls das nochmal passiert, kannst Du Dir ja immer noch ueberlegen, was zu tun ist.
Schilis Fall liegt anders. Da wurde er zum einen vor den Augen seiner Frau angespuckt, und zum anderen seine Frau auf unterstem Niveau beleidigt. Da haette ich sicherlich auch anders geurteilt. Wobei ich an dieser Stelle Schilis Sanftmut bewundere, nicht gleich an Ort und Stelle die Angelegenheit zu regeln.
Stones
Gesperrt
#19 erstellt: 03. Aug 2007, 14:15
Hallo:

Der Kügere gibt nach
Ich bin dennoch nicht der Meinung, wie es in der Bibel steht: Wenn Dich einer auf die linke Wange schlägt, so
halte ihm die Rechte hin.
Was zu weit geht, geht zu weit. Und mich persönlich ärgert es, wenn solche Schwachmaten mit so einem Verhalten durchkommen.

Viele Grüße

Stones


[Beitrag von Stones am 03. Aug 2007, 14:16 bearbeitet]
LeDude
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 03. Aug 2007, 14:23
Wenn der Typ keine Scheu hatte drauf zu hauen, dann
soll man auch keine Scheu haben ihn anzuzeigen!

Für mich ist jemand ein Weichei der nicht weiß wie
man Probleme friedlich löst, sondern einfach draufhaut.
Die Anzeige wird ihm zeigen, dass seine Tat nicht
konsequenzlos war

Lass dich nicht unterkriegen
Stones
Gesperrt
#21 erstellt: 03. Aug 2007, 14:25

LeDude schrieb:
Wenn der Typ keine Scheu hatte drauf zu hauen, dann
soll man auch keine Scheu haben ihn anzuzeigen!

Für mich ist jemand ein Weichei der nicht weiß wie
man Probleme friedlich löst, sondern einfach draufhaut.
Die Anzeige wird ihm zeigen, dass seine Tat nicht
konsequenzlos war

Lass dich nicht unterkriegen :prost


Da gebe ich Dir recht, zumal ich mir vorstellen könnte,
daß der Typ bereits polizeibekannt ist.
Und dann geht er für längere Zeit wandern.

Gruß

Stones
LeDude
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 03. Aug 2007, 14:32
Würde ich auch sagen.
In seinem Elternhaus hat man die Probleme damals
wahrscheinlich auf die selbe Art gelöst. Es ist sehr
wichtig das solche Leute ihre Lektion lernen.

Man könnte natürlich zu ihm hingehen und ihm auch mal
auf "seine Art" Hallo sagen, und vielleicht wären die
beiden dann Quit.

Nur wie werden dann beide ihre zukunftigen Probleme lösen?
Mr.Evil
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 03. Aug 2007, 14:34
Sehe ich genauso. Unsere Gesetze sehen für solches Verhalten eben Konsequenzen, die im besten Fall zur Einsicht des Delinquenten führen sollen, vor. Aber das Schlimmste wäre es solches Pack ungeschoren davonkommen zu lassen.
Es ist in meinen Augen eine Bürgerpflicht solche Leute anzuzeigen. Denn wenn sie niemand zur Einsicht bringt, dann werden sich solche Leute immer wieder und unter Umständen auch immer schlimmer daneben benehmen.
Courage ist gefragt!
Stones
Gesperrt
#24 erstellt: 03. Aug 2007, 14:37
Hallo:

Das könnte aber gefährlich werden, wenn man nicht gerade
eine Kampfsportausbildung hat. Meistens sind solche
Schläger es gewohnt, andere zusammenzuschlagen und
wissen daher genau, wo sie hinschlagen müssen.

Das würde ich für keine sehr gute Lösung halten.
Besser ist, den gesetzlichen Weg einzuhalten.

Viele Grüße

Stones


[Beitrag von Stones am 03. Aug 2007, 14:37 bearbeitet]
storchi07
Hat sich gelöscht
#25 erstellt: 03. Aug 2007, 14:40
eine anzeige ist im fraglichen fall leider problematisch. es fehlen zeugen. aussage gegen aussage !

aber tun würde ich's trotzdem
LeDude
Hat sich gelöscht
#26 erstellt: 03. Aug 2007, 14:40
Für mich würde unser Threadersteller dann auch nicht
als Weichei dastehen, ganz im Gegenteil! Es wäre nur
vorbildlich von ihm den Typen anzuzeigen, denn es liegt
ja in seinem Interesse dieses Problem friedlich zu lösen.

Und so wie ich den "Schläger" einschätze, fackelt der nicht
lange wenn man etwas sagt was ihm nicht recht passt

Egal ob Aussage gegen Aussage, wenn man sich mit den beiden
unterhalten würde, dann würde man schon rauskriegen wer
schuld hat. Auch wenn eine Anzeige nicht erstatten wird,
so weiß man ja wer ehrlich ist und wer nicht.


[Beitrag von LeDude am 03. Aug 2007, 14:43 bearbeitet]
lunic
Inventar
#27 erstellt: 03. Aug 2007, 14:49
Bürgerpflicht...ihr habt gut Reden, euch wird er nicht besuchen kommen.
Wenn es abzusehen ist, dass auf die Aktion auch ne Reaktion folgen wird, dann ist das einfach nur leichtsinnig.
Wenn der aus der U-Haft kommt, falls er dort überhaupt rein muß, was wird er dann wohl tun?
rhythmuskaputt
Inventar
#28 erstellt: 03. Aug 2007, 14:51
Ich bin einigermaßen überrascht, wie viele ein solches Ver-
halten über sich ergehen lassen würden. Wie sieht es dann
mit eurer Zivilcourage und der Bereitschaft, anderen in Not-
situationen zu helfen aus? Lieber raushalten und wegschauen?


Nicht falsch verstehen, ich wundere mich nur.
Stones
Gesperrt
#29 erstellt: 03. Aug 2007, 14:51

lunic schrieb:
Bürgerpflicht...ihr habt gut Reden, euch wird er nicht besuchen kommen.
Wenn es abzusehen ist, dass auf die Aktion auch ne Reaktion folgen wird, dann ist das einfach nur leichtsinnig.
Wenn der aus der U-Haft kommt, falls er dort überhaupt rein muß, was wird er dann wohl tun?


Sicherlich schon eher mal nachdenken, bewor er das Risiko eingeht, anschließend gleich wieder in den Knast zu wandern.

Gruß

Stones
storchi07
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 03. Aug 2007, 14:54

Stones schrieb:

lunic schrieb:
Bürgerpflicht...ihr habt gut Reden, euch wird er nicht besuchen kommen.
Wenn es abzusehen ist, dass auf die Aktion auch ne Reaktion folgen wird, dann ist das einfach nur leichtsinnig.
Wenn der aus der U-Haft kommt, falls er dort überhaupt rein muß, was wird er dann wohl tun?


Sicherlich schon eher mal nachdenken, bewor er das Risiko eingeht, anschließend gleich wieder in den Knast zu wandern.

Gruß

Stones :prost


LeDude
Hat sich gelöscht
#31 erstellt: 03. Aug 2007, 14:56
Wenn der Typ nicht gerade vor kurzem "Mr Universum"
geworden ist dann sollte man sich das nicht gefallen
lassen. Es werden ja wohl kaum 10 Leute vor der Tür
stehen
Dynacophil
Gesperrt
#32 erstellt: 03. Aug 2007, 15:03

Lord-Metal schrieb:
Moin,
Es ist ja nicht normal das man einfach so jemand Schlägt nur weil er die Scheinwerfer zu hoch eingestellt hat.
Das hätte er normal Sagen können


wenn ich mir in Erinnerung rufe was mir als Radfahrer so täglich in der Stadt Berlin so angedroht wird und versucht wird anzutun... dann ist das von LeDude erlebte sicher nicht normal, aber eher harmlos. hier fahren so viele Irre rum, die würden nicht erst reden... einer hat mich mal 300m zu fuss verfolgt und seinen tiefergelegten mitten auf ner Hauptverkehrsstrasse stehen lassen, nach dem er mich (Rad) 3x überholt (im Berufsverkehr, ohne ausweichen, also wir beide ein Spur) und ausgebremst hatte.
LeDude
Hat sich gelöscht
#33 erstellt: 03. Aug 2007, 15:11
Ich habe das doch nicht erlebt
Mr.Evil
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 03. Aug 2007, 15:12
rhythmuskaputt schrieb:

Ich bin einigermaßen überrascht, wie viele ein solches Ver-
halten über sich ergehen lassen würden. Wie sieht es dann
mit eurer Zivilcourage und der Bereitschaft, anderen in Not-
situationen zu helfen aus? Lieber raushalten und wegschauen?


Geht mir nicht anders, da kann mann nur hoffen nicht die Hilfe dieser Menschen einmal zu benötigen.
LeDude
Hat sich gelöscht
#35 erstellt: 03. Aug 2007, 15:18
Es ist schlimm wenn Menschen einfach nur da stehen und
zugucken! Das Leid anderer Menschen sollte einem selbst
natürlich dazu bringen zu helfen, aber meistens steht man
einfach nur wie gelähmt da und weiß nicht weiter.

Es ist einfach nur ein schreckliches Gefühl nicht helfen
zu können, es ist aber auch nicht unmenschlich. Man muss
halt über seinen eigenen Schatten springen und die Initiative ergreifen. Das hört sich sehr einfach an,
ist es aber leider nicht


[Beitrag von LeDude am 03. Aug 2007, 15:20 bearbeitet]
Stones
Gesperrt
#36 erstellt: 03. Aug 2007, 15:20

LeDude schrieb:
Es ist schlimm wenn Menschen einfach nur da stehen und
zugucken! Das Leid anderer Menschen sollte einem selbst
natürlich dazu bringen zu helfen, aber meistens steht man
einfach nur wie gelähmt da und weiß nicht weiter.

Es ist einfach nur ein schreckliches Gefühl nicht helfen
zu können, es ist aber auch nicht unmenschlich. Man muss
halt über seinen eigenen Schatten springen und die Initiative ergreifen.


Und wenn man selber zu viel Angst hat, sollte man zumindest per Handy die Polizei unverzüglich verständigen.

Gruß

Stones
lunic
Inventar
#37 erstellt: 03. Aug 2007, 15:20
Klar, ihr würdet euch sofort in das Messer stürzen, wenn jemand anderes bedroht wird.
LeDude
Hat sich gelöscht
#38 erstellt: 03. Aug 2007, 15:22
Wenn nicht selber helfen dann Hilfe holen.
Und wenn man erst mal darin vertraut ist jemandem
zu helfen, dann hilft man auch das nächste Mal

Wenn man vertraut darin ist dann hilft man eher.


[Beitrag von LeDude am 03. Aug 2007, 15:23 bearbeitet]
rhythmuskaputt
Inventar
#39 erstellt: 03. Aug 2007, 15:23

Klar, ihr würdet euch sofort in das Messer stürzen, wenn jemand anderes bedroht wird.


Verlangt ja überhaupt niemand. In diesem Fall würde der Anruf
bei der Polizei der Nothilfe Genüge tun.
LeDude
Hat sich gelöscht
#40 erstellt: 03. Aug 2007, 15:28

lunic schrieb:
Klar, ihr würdet euch sofort in das Messer stürzen, wenn jemand anderes bedroht wird.


Was soll man denn machen?
Wenn mir etwas passiert hoffe ich auch das mir
jemand hilft. Meistens kommt aber keine Hilfe oder sie
kommt zu spät. Deshalb ist es sehr wichtig sich untereinander zu helfen.
Stones
Gesperrt
#41 erstellt: 03. Aug 2007, 15:31

LeDude schrieb:

lunic schrieb:
Klar, ihr würdet euch sofort in das Messer stürzen, wenn jemand anderes bedroht wird.


Was soll man denn machen?
Wenn mir etwas passiert hoffe ich auch das mir
jemand hilft. Meistens kommt aber keine Hilfe oder sie
kommt zu spät. Deshalb ist es sehr wichtig sich untereinander zu helfen.



Aber oftmals ist es leider so:

Der Mensch ist leider nicht naiv, der Mensch ist leider
primitiv.

Gruß

Stones
LeDude
Hat sich gelöscht
#42 erstellt: 03. Aug 2007, 15:34
Ich denke wenn untereinander Respekt und Achtung
herrschen würde dann sähe es ganz anders aus

Aber leider ist es nicht so...
rhythmuskaputt
Inventar
#43 erstellt: 03. Aug 2007, 15:35

Ich denke wenn untereinander Respekt und Achtung
herrschen würde dann sähe es ganz anders aus.

Aber leider ist es nicht so...


Ja, das bleibt leider Wunschdenken. Aber ich denke, da ist
niemand frei von Schuld.
LeDude
Hat sich gelöscht
#44 erstellt: 03. Aug 2007, 15:38
Würde man 10 Amerikaner nach Afghanistan schicken,
dann würden die sich auch untereinander helfen.
So ungefär ist es in Deutschland, Minderheiten werden
sich immer durchsetzen.

Aber das muss man nicht weiter vertiefen. Ohnehin
geht es schon nicht mehr um die Frage des Threaderstellers.


[Beitrag von LeDude am 03. Aug 2007, 15:40 bearbeitet]
lunic
Inventar
#45 erstellt: 03. Aug 2007, 16:41

Stones schrieb:
Solche Leute gehören
aus dem Verkehr gezogen.


Da liegt ja das Problem, sie lassen sich nicht dauerhaft wegsperren.
Und das Gefängnis entkriminalisiert die Straftäter nicht zwangsläufig, es gibt ihnen uU die Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen.
Es gibt Statistiken, die besagen, dass Leute nach dem Knast rückfällig und noch krimineller wurden.

Recht und Gerechtigkeit sind da zwei verschiedene Dinge. Der Umgang mit Straftätern muß sich mit unserem Grundgesetz decken. Man kann am Ende nur an die Vernunft und die Moral solcher Leute appelieren und wenn das nicht hilft, hat man halt Pech.

Schaut euch mal das Strafrecht im Mittelalter an. Ich wette, da würden es sich die Leute 2x überlegen, etwas illegales zu tun.
Mit der heutigen Moralvorstellung ist das natürlich nicht vereinbar. Immerhin gibt es in Hessen noch die Todesstrafe. ^^ klick
Mr.Evil
Ist häufiger hier
#46 erstellt: 03. Aug 2007, 17:15
Ich bin dennoch der Meinung, daß solche Leute Angezeigt gehören. Und wenn der mir dann aus Rache auf die Fresse geben will, na dann wird der eben nochmal angezeigt. Und wird dann natürlich als Wiederholungstäter härter bestraft werden. Und irgendwann lässt er einen dann in Ruhe oder er geht so oft in den Knast wie andere Leute zum Bäcker...

Die Todesstrafe für das Androhen von Prügel muss nicht unbedingt sein...


[Beitrag von Mr.Evil am 03. Aug 2007, 17:17 bearbeitet]
Stormbringer667
Gesperrt
#47 erstellt: 03. Aug 2007, 18:03
Ehrlich? Ich hätte den Kerl an Ort und Stelle kräftig vermöbelt.
LeDude
Hat sich gelöscht
#48 erstellt: 03. Aug 2007, 19:16
Ja Peer, du hast es verstanden

Ich glaube manchmal gehts nicht anders
Curd
Hat sich gelöscht
#49 erstellt: 03. Aug 2007, 21:02
Hallo,

selten ein so ein naives Post gelesen
Kann mich auch nur etwas schräg der Materie nähern - Sorry irgendwie unglaubwürdig


Maximalfrequentiertah schrieb:
Ich war gerade dabei, nach Hause zu fahren.Vor mir ein Wagen, der sich trotz leerer Straßen um ein Uhr nachts strikt an die 50er-Begrenzung gehalten hat.Ich wollte aber schnell nach Hause, bin also etwas dichter aufgefahren als ich das normalerweise tue, allerdings immernoch mit gebührendem Abstand.


Du wolltest also die Geschwindigkeitsbegrenzung im innerörtlichen Strassenverkehr nicht einhalten und hast Deinen Vordermann ein kleinwenig genötigt? Wahrscheinlich bekommst Du boch eine Anzeige.


Maximalfrequentiertah schrieb:
Der Wagen hielt rechts an und blinkte, ich fuhr um ihn herum und weiter, dabei merkte ich dass der Wagen mir folgt.


Jetzt seit ihr beide also schneller gefahren als erlaubt.
Konntest Du ihn nicht abhängen - das lernt man doch wenn man genügend Krimis sieht....


Maximalfrequentiertah schrieb:
Daheim angekommen, sah ich beim einparken den Wagen, langsamer werdend, bei uns in der Straße halten. Da ich annahm, dass er mit mir reden will, hab ich mal die Scheibe runtergelassen.


LOL Du bist ja echt witziges Kerlchen


Maximalfrequentiertah schrieb:
Er sagte daraufhin mehrmals "mach nochmal dumm und ich bring dich um, kapiert? leuchte mir ja nicht nochmal auf!"


Kann ich auch verstehen.... den Spruch bring auch ein paarmal am Tag


Maximalfrequentiertah schrieb:
und tatschte mir mir der flachen Hand auf die Wange, anschließend hat er mir mit der Faust so ins Gesicht geschlagen, dass es zwar nicht wehtat, aber trotzdem anfing zu bluten.


Echt der Brüller...es tat nicht weh aber es blutete
Also das geht natürlich auch nicht....solche Liebesbezeugungen dürfen erst nach ungefähr 5 Ehejahren ausgetauscht werden.


Maximalfrequentiertah schrieb:

Dann ist er gegangen.


Na das scheint Dein Glückstag gewesen zu sein....warum hat er Dich denn nicht zusammengeschlagen? Verstehe ich nicht wenn der doch so ein Brutalo ist?


Maximalfrequentiertah schrieb:
Die Frage ist, interessehalber:Was für nen Straftatbestand läge da bei einer Anzeige vor?Nötigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung?Und vor allem... was sind die Strafen für sowas?


Vollkommen irrelevant: Wenn Du keinen Zeugen hast oder sonst Beweise liefern kannst geht das aus wie das Hornberger Schiessen.


Maximalfrequentiertah schrieb:
will mit ihm reden, statt ihn anzuzeigen...


Du bist ja ein Heiliger


Maximalfrequentiertah schrieb:
ich will ihm ins Gesicht sagen was ihn erwarten würde, wenn er das mit einem streitlustigeren Fremden gemacht hätte.


Er wird zutiefst beeindruckt sein und Besserung geloben

Ich wünsch Dir viel Glück!
Maximalfrequentiertah
Stammgast
#50 erstellt: 04. Aug 2007, 00:03

Du wolltest also die Geschwindigkeitsbegrenzung im innerörtlichen Strassenverkehr nicht einhalten und hast Deinen Vordermann ein kleinwenig genötigt? Wahrscheinlich bekommst Du boch eine Anzeige.


Zuerst einmal ist 60 in der Ortschaft keine wahnsinnig überhöhte Geschwindigkeit, wegen der man im Falle eines Blitzens mit höchstens 15 € zu rechnen hat.
Zweitens hab ich doch geschrieben "immernoch mit gebührendem Abstand", und das ist bitte auch genau so zu verstehen.
Ich wollte niemanden abhängen,
mir war nicht bewusst dass jemand so gereizt auf eine in diesem Fall nicht einmal vorhandene Lapalie reagieren könnte.

Was du unter Liebesbezeugungen verstehst, mutet etwas seltsam an...


Na das scheint Dein Glückstag gewesen zu sein....warum hat er Dich denn nicht zusammengeschlagen? Verstehe ich nicht wenn der doch so ein Brutalo ist?


Um genau zu sein, sagte er auch "mach nochmal dumm und du fängsch se!", wobei ich eigentlich nur einen groben Umriss der Situation liefern wollte.


Er wird zutiefst beeindruckt sein und Besserung geloben

Ich wünsch Dir viel Glück!


Danke, auch wenn mir der verdammt sarkastische Unterton im gesamten Post natürlich nicht entgangen ist...

um noch eine kleine Zusatzinformation zu geben:
Die Person kenne ich persönlich.
Sie war mit mir in einer Klasse und hat mit mir den Führerschein gemacht, wobei wir uns während dieser Zeit nicht wirklich schlecht verstanden haben.

rollo1, auf deine Effekthascherei kann ich verzichten.
Das Einzige was ich wollte waren ernsthafte Antworten auf meine Frage, die ich zur Genüge bekommen habe.
An dieser Stelle Dankeschön für die überraschend hohe Beteiligung in so kurzer Zeit!


Mit heilig sein hat das recht wenig zu tun, dass ich mit ihm reden will...
ich will nur wissen, warum er das getan hat,
und ihm bei der Gelegenheit mitteilen was ihn so auf dieser Schiene erwarten würde, wenn er mal den Falschen erwischt.
Mir liegt nicht daran, es ihm irgendwie heimzuzahlen,
dazu ist die Angst vor eventueller Rache doch zu groß.
Aber ein Telefonat oder Gespräch in der Öffentlichkeit?
Da wird er sich nicht allzuviel erlauben können.

Gruß, Andreas
lunic
Inventar
#51 erstellt: 04. Aug 2007, 03:03

Maximalfrequentiertah schrieb:

Aber ein Telefonat oder Gespräch in der Öffentlichkeit?
Da wird er sich nicht allzuviel erlauben können.



Solange ihr nicht in seinem Viertel seid.
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