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Lotto Verbot für ALG II Empfänger

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Passat
Inventar
#53 erstellt: 11. Mrz 2011, 11:52

kölsche_jung schrieb:
Sollten diese Umstände dem betroffenen Personenkreis so bekannt sein, würde die wahrscheinlich gar nicht mehr spielen wollen ...


Doch, denn die hoffen nicht auf die kleinen Gewinne, sondern auf den Jackpot.
Und bei einem Jackpot hat sich ALG II eh erledigt, da würden sogar viele, die eine Arbeit haben, ihren Job kündigen.

Grüsse
Roman
crazyvolcano
Stammgast
#54 erstellt: 11. Mrz 2011, 12:02
Na sicher :-) Das Geldliche ist doch nur ein Teil der Nummer und über die Höhe kann man immer Streiten. Ich finde halt nur das der Staat sich zum Teil immer mehr in Sachen einmischt, die ihn eigentlich nichts angehen. Das gepaart mit der Volkaskomentalität die viele an den Tag legen ist halt ne brisante Mischung.

@kölsche jung
Sicher bin ich mir im klaren das:

keinerlei Rechtswirkung gegen irgendeinen H4-Empfänger entfaltet ... es geht nur um den Wettanbieter ...

und mir ist sicher klar das:

Wenn Sie etwas gewinnen, bekommen sie den Gewinn auch ihr H4 angerechnet ... wenn sie den Gewinn verschweigen, machen sie sich strafbar. Sollten diese Umstände dem betroffenen Personenkreis so bekannt sein, würde die wahrscheinlich gar nicht mehr spielen wollen ...

Aber das Problem ist und bleibt das hier vorgeschrieben wird wofür man das Geld ausgibt. Es besteht auch immerhin die Möglichkeit einen grösseren Gewinn zu erzielen.Sicherlich würde dieser gegen das ALG II gerechnet werden aber es ist der Anfang jedem vorzuschreiben wofür das Geld ausgeben wird. Denn ALG 2 wird hier doch nur zur politischen Stimmungsmache genutz. Betreffen würde es viel mehr Personen.

Zum Thema Gängelungen:

Ich bin nicht im ALG 2 Bezug ich war es aber kurzfristig. Die Nummer mit der Limo kannst du dir sparen weil du anscheinend nicht mal weisst worum es geht. Alleine das Thema Vorleistungen im ALG 2 ist schon ne coole Nummer. Sprich für Maßnahme (Kurse, Weiterbildungen) zahlt man die Fahrtkosten zuerst aus eigener Tasche um diese dann später Erstattet zu bekommen oder das SB´s vergessen Mittel freizuschalten und davon gibt es noch mehr Beispiele.
Soviel zum Thema Mist ......


[Beitrag von crazyvolcano am 11. Mrz 2011, 12:04 bearbeitet]
Soundscape9255
Inventar
#55 erstellt: 11. Mrz 2011, 12:07

crazyvolcano schrieb:
Sprich für Maßnahme (Kurse, Weiterbildungen) zahlt man die Fahrtkosten zuerst aus eigener Tasche um diese dann später Erstattet zu bekommen oder das SB´s vergessen Mittel freizuschalten und davon gibt es noch mehr Beispiele.
Soviel zum Thema Mist ......


In was für einer Welt lebst du eigentlich? Das läuft immer so, dass man Fahrtkosten vorstrecken muss...
kölsche_jung
Moderator
#56 erstellt: 11. Mrz 2011, 12:18
naja, Gängelung ist für mich was anderes, ich habe allerdings viel mit Bezugsempfängern zu tun ... das da einiges schief geht, kann ich mir gut vorstellen ... und immer sind die Anderen schuld ... insbesondere wenn ich 2 Monate auf irgendwelche Unterlagen warten muss und Anträge dann verspätet sind ...


crazyvolcano schrieb:
... das der Staat sich zum Teil immer mehr in Sachen einmischt, die ihn eigentlich nichts angehen. Das gepaart mit der Volkaskomentalität ...

Der böse böse Staat ... nimmt sich raus, Anträge auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, bevor er die Steuergelder der arbeitenden Bevölkerung verschenkt ...


crazyvolcano schrieb:
...
Aber das Problem ist und bleibt das hier vorgeschrieben wird wofür man das Geld ausgibt. ...

wobei das nach wie vor nicht gemacht wird. Auch wenn jeder Trollo, der keinen Schimmer von Rechtsbeziehungen hat, das so glauben soll.
Es geht darum, dass die Staatslottos Strafen zahlen sollen, um Druck auf den Staat auszuüben, die seltsame Regelung fallen zu lassen.
crazyvolcano
Stammgast
#57 erstellt: 11. Mrz 2011, 12:21
Es passt zwar nicht hier rein aber egal:

Sicherlich müssen Fahrkosten immer erstmal Ausgelegt werden. Die Frage ist nur wann die Rückerstattung erfolgt. Sprich wenn die Fahrkosten zum Beispiel 100€ Betragen und die erst 3 Monate später Überwiesen werden hat man ein Problem und es interessiert keinen.
Soundscape9255
Inventar
#58 erstellt: 11. Mrz 2011, 12:49
Naiv gefragt: Warum ist das ein Problem?

So wie sich das darstellt, versteckt sich dahinter ein ganz anderes Problem - kölsche_jung hat schon drauf angespielt...
MarkusNRW
Gesperrt
#59 erstellt: 11. Mrz 2011, 12:55
als erstes mal die ganzen internet-cafes und zockerbuden schliessen.

was da über den tisch geht sollte eh mal geprüft werden,besonders WER da das geld rauswirft
crazyvolcano
Stammgast
#60 erstellt: 11. Mrz 2011, 13:09
@Soundscape
Das Problem liegt ganz einfach daran, das man gerade bei den Fahrtkosten zu Teil raus ist. Je nach Maßnahmenart füllt der Bildungsträger z.b. die Fahrtkostenanträge oder Anwesenheitslisten aus. Wenn man dann Von seinen 350€ z.b. 100€ an Fahrtkosten auslegen muss hat man oftmals ein finanzielles Problem. Sprich man muss von 250€ - Strom leben. Ohne Dispo wird das haarig auch wenn man das Geld später bekommt. Aber das Problem hat man halt in dem Monat wo man es Auslegen muss.
Sicherlich geben viele Anträge zu spät ab es gibt aber auch welche die Erfüllen ihre Pflichten und stehen im Regen. Aus welchen Gründen auch immer. Aber es ist halt einfacher grundsätzlich zu Pauschalisieren. Nicht jeder im ALG 2 reicht Anträge zu spät ein und nicht jeder versäuft sein Geld und wenn der Staat ne Prüfungsinstanz installiert um Anträge zu prüfen ist das auch Ok. Nur bei der Arbeitsgeschwindigkeit in den Behörden (warum auch immer) bleibt halt vieles zu lange liegen.
On
Hat sich gelöscht
#61 erstellt: 11. Mrz 2011, 14:59
Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Grüße
On
SirNero
Ist häufiger hier
#62 erstellt: 05. Mrz 2012, 20:22
Das Thema ist zwar schon ein alter Schinken, aber wenn trotzdem noch jemand (so wie ich gerade über Google) zu diesem Beitrag findet.. inzwischen gibt es ein Update!

Das Oberlandesgericht Köln hat den - in meinen Augen diskriminierenden - Entscheid aufgehoben, unter dem unter bestimmten Umständen das Lotto- und Glücksspiel verboten wurde (für Harz4-Empfänger).
Aktenzeichen 6 U 80/11

cheers

Nero


[Beitrag von SirNero am 05. Mrz 2012, 20:23 bearbeitet]
Soundscape9255
Inventar
#63 erstellt: 06. Mrz 2012, 22:15
Mit dem Geld anderer Leute zu zocken ist ja mittlerweile ohnehin gesellschaftlich akzeptiert.
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