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Probleme mit Händler bzw. Hersteller wegen Garantie

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Dobermann0812
Stammgast
#1 erstellt: 16. Aug 2017, 06:50
Guten Morgen,

ich brauche mal Euren Rat.

Besitze seit Februar einen LG65UH7709.

Der Erstgelieferte hatte starke Probleme mit der Ausleuchtung, Bandind, DSE etc. und ging zurück.
Habe dann Ersatz erhalten. Der neue TV war im Rahmen und ich bis vor kurzem Zufrieden.

Seit ein paar Tagen hat sich komischerweise das Banding im rechten Drittel drastisch verstärkt. Es sieht so aus als ob ein ca. 10cm dicker dunklerer Schatten im Bild ist. Selbst meiner Frau ist es aufgefallen.

Bei Fußball oder hellen Bildanteilen fällt es extrem auf.

Ich habe mein Problem bei LG mal geschildert und wurde sehr schnell damit abgewimmelt, liegt in der Tolreanz.

Ich habe anschließend meinen Händler informiert.

Dieser stellt sich nun quer und meint er tauscht nur innerhalb der ersten 14 Tage. Nachdem ich diesen auf seine Gewährleistungspflicht aufmerksam gemacht habe reagiert er einfach garnicht mehr.

Liege noch innerhalb der ersten 6 Monate.

Ich weiß durchaus, dass Banding ein schweres Thema bzgl. Garantie ist, jedoch hätte ich den TV von Beginn an wieder zurück gegeben wenn er dies in diesem Rahmen von Anfang an gehabt hätte.

Nun sitz ich hier mit einem 65er der keinen Spaß macht und weiß nicht wie ich am besten vorgehen soll.

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
sealpin
Inventar
#2 erstellt: 16. Aug 2017, 07:10
Beweissicherung, also aussagekräftige Fotos vom Mangel erstllen. Schriftlich (Brief, Einschreiben) auf den Mangel aufmerksam machen, Nachfrist (14 Tage sollten ok sein) zur Behebung des Mangels setzen mit Androhung vom Rücktritt vom Kauf, wenn Frist nicht eingehalten wird.
Und sich darauf einrichten, dass das ein Kampf werden wird.
Hast Du eine Rechstsschutz Versicherung, die einen möglichen Anwalt zahlt?
Dobermann0812
Stammgast
#3 erstellt: 16. Aug 2017, 07:56
Ja, eine RS besteht.

Will sowas aber eigentlich vermeiden und mich irgendwie gütlich Einigen. Ich verstehe ja, dasd es für einen Händler eine blöde Situation ist, aber er soll ja einen zufriedenen Kunden behalten, würde ja unter Umständen dort wieder kaufen.

Kannst Du mir einen Tipp geben wie ich das Problem am besten auf ein Foto bekomme? Hab schon alles versucht, mit der Handykamera gestaltet sich das jedoch äußerst schwierig.

Die Fotos die ich bisher gemacht habe sind wenig aussagekräftig und stellen das "wirkliche Problem" nur unzureichend dar.
sealpin
Inventar
#4 erstellt: 16. Aug 2017, 08:56
schwierig...ich habe mit Fotos vom Fernseher keine Erfahrung.
Da musst Du wohl einfach ausprobieren, bei welchem (Test)Bild das am besten sichtbar ist und mit der/den Kameras so lange spielen, bis Du das auf dem Bild hast.


Bzgl. "gütliche Einigung": klar, das ist immer das Beste. Direktes (freundliches) Gespräch kann helfen. Wenn aber nicht, dann geht es halt darum, Deine Rechte zu wahren. Und gerade wenn das Ende der ersten 6 Monate naht, würde ich da der Form halber das Schreiben setzten. Nach 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr, und Du musst beweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt der Warenübergabe bereits vorlag...das gelingt i.d.R. nicht (so leicht).
Während der ersten 6 Monate wird automatisch davon ausgegangen, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorlag und der Händler müsste das Gegenteil beweisen.

Erster Ansprechpartner ist im Übrigen immer der Händler, bei dem Du das Gerät gekauft hast. Der darf Dich nicht an den Hersteller verweisen.
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Sache und schwer bis gar nicht einklagbar.

Viel Glück.

ciao
sealpin
Dobermann0812
Stammgast
#5 erstellt: 16. Aug 2017, 09:14
Das Problem ist ja, dass der Fehler nicht bei Übergabe bestanden hat sondern erst seit ein paar Tagen auffällt bzw. da ist. Ich hoffe das ist kein Problem.

Ich werde gleich nochmal eine Mail an den Händler schicken und Ihn auffordern zu handeln und gleichzeitig darauf hinweisen, dass alles schriftlich folgt und eine Frist gesetzt wird.

Hoffe immernoch auf eine friedliche Lösung.

Leider hat der Händler das Modul nicht mehr auf Lager, ein Tausch ist damit eher schwierig. Auch eine adequate Alternative ist dort im Moment nicht zu bekommen.

Soll ich direkt die Rückabicklung ansprechen?

Danke für die Hilfe.
sealpin
Inventar
#6 erstellt: 16. Aug 2017, 10:29
Der Händler hat das Recht auf (ich glaube zwei) Reparaturversuche. Erst danach kann man den Kaufvertrag wandeln. Müsstest Du mal ergoogeln...

Und wie gesagt, man geht innerhalb der ersten 6 Monate davon aus, dass ein Fehler bereits zum Auslieferzeitpunkt existierte, in Deinem Fall halt "versteckt", er wirkte sich halt erst nach einiger Zeit aus.

Neben der Wahrung Deines Gewährleistungsanspruches (also rechtzeitige formelle Meldung desselben an den Händler) ist der Weg einer gütlichen einvernehmlichen Einigung natürlich immer zu bevorzugen.
Ich persönlich würde das direkte Gespräch beim Händler vor Ort suchen - mindestens aber telefonieren (parallel geht natürlich das Schreiben raus).
Dobermann0812
Stammgast
#7 erstellt: 16. Aug 2017, 10:50
Naja ein Telefonat möchte ich vermeiden.

Ich habe mein Anliegen sehr freundlich und entgegenkommend mehrfach per Mail geschildert.

Die Antworten waren nicht wirklich das was man erwartet.
Ein Telefonat würde da wahrscheinlich zu nichts führen.

Habe vorhin nochmal geschrieben und um eine Lösung gebeten. Sollte er sich bis Nachmittags nicht gemeldet haben, wird es dann auf dem "harten" Weg durchgesetzt.

Der zuerst gelieferte TV wurde ja einmal getauscht, gilt das dann schon als ein Versuch?
sealpin
Inventar
#8 erstellt: 16. Aug 2017, 11:12

Dobermann0812 (Beitrag #7) schrieb:
...

Der zuerst gelieferte TV wurde ja einmal getauscht, gilt das dann schon als ein Versuch?



Wenn das sich auf den gleichen Fehler bezieht, dann würde ich sagen: ja.

Und "Tausch" gilt als Reparaturversuch.
Dobermann0812
Stammgast
#9 erstellt: 16. Aug 2017, 11:26
Okay,

harren wir der Dinge.

Ich werde mal berichten wie es weitergeht.
rorian
Stammgast
#10 erstellt: 16. Aug 2017, 11:46
Ich würde mich an deiner Stelle auch nicht abwimmeln lassen, sondern auf eine Abstellung des nun vorhanden Mangels bestehen. Auch die Sache mit der Fristsetzung ist sicherlich richtig und wichtig um deinen Rechtsanspruch zu sichern.

Viel Glück bei deiner Angelegenheit und es wäre schön, wenn du deinem Werdegang berichtest
Dobermann0812
Stammgast
#11 erstellt: 16. Aug 2017, 12:11
So gerade nochmal eine kurze Mail vom Händler erhalten.

Zitat: Die einzige und beste Lösung ist es, sich an den LG Homerservice zu wenden, die kommen zu Ihnen nach hause.


Tja, da bleibt mir wohl nichts anderes übrig. Ich setze jetzt ein entsprechendes Schreiben auf, dieses bekommt er vorab nochmal per Mail um ggf. doch einzulenken. Morgen geht es dann per Einschreiben Rückschein raus. Frist von 14 Tagen wird gesetzt!

Wirklich schade, hätte mich echt darüber gefreut wenn der Händler wenigstens Bereitschaft gezeigt hätte den Mangel zu beseitigen. Irgendwie wäre man sich sicher einig geworden.

Jetzt muss ich erstmal schauen, dass ich das Problem vernünftig auf ein Foto bekomme.
Dobermann0812
Stammgast
#12 erstellt: 16. Aug 2017, 13:21
So schreibe ist fertig und bereit zum versenden.


Trotz Allem möchte ich, dass Ihr noch einmal drüber schaut. Nicht das ich spinne ;-) Der Bereich innerhalb der Pfeile war vorher so nicht zu sehen und
stört je nach Bildinhalt deutlich.

Banding3

Banding2

leider wirklich schwierig zu fotografieren. Falls jemand Tipps hat wie ich das besser darstellen kann, immer her damit.


[Beitrag von Dobermann0812 am 16. Aug 2017, 13:22 bearbeitet]
sealpin
Inventar
#13 erstellt: 16. Aug 2017, 13:23
ist das evtl. bei weiß oder hellem grau besser zu erkennen?
Dobermann0812
Stammgast
#14 erstellt: 16. Aug 2017, 13:25
Irgendwie habe ich bei den beiden Farben das beste Ergebnis erhalten.

Aber deutlich zu sehen ist der Balken doch?! Wie gesagt war das vorher nicht so und fällt nun auf und stört bei manchen Inhalten doch schon sehr!
sealpin
Inventar
#15 erstellt: 16. Aug 2017, 13:26
ja, ist sichtbar. und würde mich auch stören, vor allem, wenn es bei Filmen / Fernsehen auch so sichtbar ist.
Dobermann0812
Stammgast
#16 erstellt: 16. Aug 2017, 13:33
Es kommt halt immer auf den Inhalt an. Je nach Hintergrundfarbe und Kamerschwenks fällt es einem sofort ins Auge. Selbst meine Frau die sich in der Regel gar nicht damit befasst und der solche Dinge eigentlich egal sind, ist es aufgefallen. Das soll schon was heißen!
hotred
Inventar
#17 erstellt: 16. Aug 2017, 13:37
Was soll man sagen, Panellotterie...

Da kann sich auch immer mal nachträglich was ändern durch sich ändernde Spannungen usw.

Wenn du es über LG laufen lässt ist die Wahrscheinlichkeit wohl groß das es "innerhalb der Spezifikationen" ist und nicht getauscht wird...
Dobermann0812
Stammgast
#18 erstellt: 16. Aug 2017, 13:45
Leider heutzutage wohl normal. Wirklich ärgerlich.

In der Preisklasse kann ich ja durchaus damit leben, dass nicht alles 100% ist, jedoch sollte der Händler sich meiner Meinung nach kooperativ zeigen.

So fühlt man sich doch ganz schön veräppelt und wird nur von links nach rechts verwiesen.

Das Schreiben und die Bilder gehen jetzt jedenfalls raus. Vorab per Mail, mal sehen ob er sich rührt. Wäre ja klasse!
hotred
Inventar
#19 erstellt: 16. Aug 2017, 13:51
Für den Händler wohl auch nicht so einfach, die Frage ist was dann passiert - denn wenn es für Lg "in Ordnung ist" und Lg das dem Händler auch so mitteilt und nicht ersetzt dann bleibt der darauf sitzen

Das ist eben das Hauptproblem bei diesen Geräten - die sind eigentlich alle mehr oder weniger mangelhaft und wie soll man dann mit der Situation als Händler umgehen wenn es quasi "normal" ist das die Geräte mangelhaft sind...
Dobermann0812
Stammgast
#20 erstellt: 16. Aug 2017, 13:58
Verständlich!

Allerdings kann dies doch nicht das Problem des Endkunden sein! Die sogenannten "Spezifikationen" sind ja auch nirgends nachzulesen.

Hier müssen die Händler unter Umständen mehr Druck auf die Hersteller ausüben sofern dies möglich ist und von vornherein Geräte nicht anbieten die scheinbar zu "Fehlern" neigen.

Schlussendlich zahlt der Endkunde einen nicht geringen Preis für ein solches Gerät und hat das Recht auf Funktion ohne Einschränkung.

Mich fuchst halt einfach auch, dass noch nicht mal Interesse an dem Problem gezeigt wird. Weder Bilder noch sonstiges wurden verlangt. Leider habe ich im Nachhinein erfahren, dass gerade dieser Händler wohl bei Reklamationen des Öfteren so reagiert. Hätte ich mich mal im Vorfeld informiert und nicht nur auf den Preis geschaut. Wobei der erste Austausch ja problemlos klappte.

Naja, jetzt hab ich halt den Salat und muss schauen was draus wird. Gelernt habe ich jedoch daraus, dass ich wohl keine "teuren" TV´s mehr kaufen werde , wenn man sich selbst in den heutzutage hohen Preisklassen nicht sicher sein kann ein fehlerfreies Gerät zu erhalten.
hotred
Inventar
#21 erstellt: 16. Aug 2017, 14:01
Da hat ein Händler aber oftmals wenig bis keinen Erfolg wenn er nicht entprechend groß ist...

Amazon zb. hat da wohl keinerlei Schwierigkeiten da es sich kaum ein Hersteller leisten kann dort nicht verkauft zu werden...

Da hilft dann nur bei Amazon und co. zu kaufen - da ist man fast absolut sicher
Dobermann0812
Stammgast
#22 erstellt: 16. Aug 2017, 14:05
Und da ist man dann wieder in der Zwickmühle.

Amazon mit entsprechenden Möglichkeiten zur Rücksendung und Reklamation nutzen und den Einzelhandel aussterben lassen.......oder den Fachhändler unterstützen und bei solchen Dingen auf die "Fre..." fallen.

Mittlerweile kann ich die Leute verstehen, die lieber Online Einkaufen, statt den Regionalen Laden zu unterstützen, wobei ich davon kein Freund bin.
hotred
Inventar
#23 erstellt: 16. Aug 2017, 14:09
Wobei gerade bei Onlinekauf und dem damit verbundenen Versand die Wahrscheinlichkeit bei diesen Tv sehr hoch ist das durch den Versand die Ausleuchtung verschlechtert worden sein könnte...

So blöd es klingen mag, aber am sichersten ist man bei Edge Led Tv wenn man den Tv direkt beim Händler ansieht und dann mitnimmt... MediaMarkt usw. haben ja mittlerweile identische Preise wie online und auch 4 Wochen Rücknahme ohne Gründen mit Geld zurück
Dobermann0812
Stammgast
#24 erstellt: 16. Aug 2017, 14:13
Wenn das so weitergeht häng ich mir einfach ein Bild an die Wand. Da gibt's solche Probleme nicht.

Früher hat man sich ne vernünftige Röhre hingestellt und war über Jahre zufrieden. Heute ist die Technik soweit fortgeschritten und wesentlich fehlerhafter........wirklich schade.

Mal sehen was jetzt passiert. Ich gebe die Hoffnung nicht auf!
Dobermann0812
Stammgast
#25 erstellt: 16. Aug 2017, 14:31
Weiter geht's.

Der Händler will nun doch reagieren. Er bietet an das Gerät abzuholen und zur Reparatur einzusenden. Weißt jedoch daraufhin, dass dies wesentlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als wenn ich dies selbst veranlasse.
Sofern keine Reparatur möglich ist, bietet er einen Austausch oder eine Rückabwicklung an.

Gehen wir mal davon aus, dass LG sagt es sei im Rahmen der Spezifikationen (ich hasse diesen Ausdruck mittlerweile), was passiert dann?
Muss ich mit einer Rechnung für den Reparaturversuch rechnen?

Und wie kann ich dann weiter vorgehen um mein Recht zu erhalten.

Ich möchte nun möglichst richtig und schlau agieren und bitte hier um Hilfestellung, da ich bisher keine Erfahrung mit einem solchen Verfahren habe.
Dobermann0812
Stammgast
#26 erstellt: 16. Aug 2017, 14:51
PS:

muss ich mich eigentlich auf eine Reparatur einlassen oder kann ich auch einen sofortigen Tausch verlangen?

Habe irgendwie ein bisschen Angst davor, dass der Händler sich bei dieser Aktion ein wenig mehr Zeit lassen wird/will aufgrund meiner nun sehr deutlichen Forderungen.
sealpin
Inventar
#27 erstellt: 16. Aug 2017, 14:58
wie gesagt (geschrieben), der Händler hat das Recht auf Nachbesserung, m.W.n. zwei mal.
Nachbesserung kann auch Tausch sein...einen Tausch hast Du schon gehabt...also kann der Händler wohl noch einmal "Nachbessern".

Aber wenn Du das genau wissen willst, check das im Web oder bei den Verbraucherzentralen.

ciao
sealpin
Dobermann0812
Stammgast
#28 erstellt: 16. Aug 2017, 15:24

sealpin (Beitrag #27) schrieb:
wie gesagt (geschrieben), der Händler hat das Recht auf Nachbesserung, m.W.n. zwei mal.
Nachbesserung kann auch Tausch sein...einen Tausch hast Du schon gehabt...also kann der Händler wohl noch einmal "Nachbessern".


Das Recht soll er ja auch haben! Am liebsten wäre mir wenn der TV so wie vorher nur mit hinnehmbaren Mängeln wieder bei mir steht.

Mich würde nur im Vorfeld interessieren wie es weitergeht wenn LG den Fall ablehnt. Im Eingangspost habe ich ja bereits geschrieben, dass LG mich mit der Aussage, es läge in der Toleranz, abwimmelte.

Der Händler wird vermutlich die gleiche Aussage bekommen. Nur wie geht es dann weiter?
Und was passiert wenn ich ein Austauschgerät erhalte und es wieder nicht in Ordnung ist?

Schlussendlich will ich hier nur richtig handeln und mich nicht vom Hersteller oder Händler abspeisen lassen.
Dminor
Inventar
#29 erstellt: 16. Aug 2017, 15:33

Früher hat man sich ne vernünftige Röhre hingestellt und war über Jahre zufrieden


Oh, es sollen auf dem Gebrauchtmarkt durchaus noch einige vernünftige Röhren gehandelt werden. Naja, mit der Größe muss dann halt leben.
sealpin
Inventar
#30 erstellt: 16. Aug 2017, 15:54
im worst case wenn Händler und LG meinen, dass sei im "normalen" Bereich der Serienstreuung und das das Verhalten kein Mangel darstellt, sondern übliche Qualität, dann musst Du klagen.
Dobermann0812
Stammgast
#31 erstellt: 16. Aug 2017, 16:02
Ganz großes Kino.

Bin ich eigentlich dazu verpflichtet dem Händler mitzuteilen dass ich bereits bei LG vorstellig wurde? Die Seriennummer wurde telefonisch erfasst und der abgelehnte Fall mit Sicherheit vermerkt. Wenn die nun dem Händler mitteilen dass der Fall bereits abgelehnt wurde, was für Konsequenzen habe ich zu erwarten?

Komplizierte Sache so eine Reklamation
soundrealist
Gesperrt
#32 erstellt: 16. Aug 2017, 16:50
Rechte hast Du ohnehin ausschließlich gegenüber Deinem direkten Vertragspartner, also dem Händler. Die Garantie ist lediglich eine freiwillige Leistung des Herstellers gegenüber dem Endverbraucher. Manche Händler versuchen genau aus diesem Grund, immer das Thema Garantie hochzuhalten. Besonders dann, wenn die Garantiezeit geringer ist als die ohnehin grundsätzlich bestehende gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.


[Beitrag von soundrealist am 16. Aug 2017, 16:52 bearbeitet]
Dobermann0812
Stammgast
#33 erstellt: 16. Aug 2017, 17:20
Ja das scheint in der Tat so zu sein.

Bisher habe ich dem Händler nicht geantwortet, da ich nicht weiß ob ich Ihn vorab über die Kontaktaufnahme mit LG informieren sollte und was daraus die Konsequenz ist.

Im Normalfall würde ich sagen, dass ich es dem Händler mitteile um ihn nicht im dunklen zu lassen. Ich weiß jedoch auxh das LG sich der Problematik nur ungern annimmt und versucht das Thema klein zu halten.

Ich denke mal, dass ich dem Händler morgen über den Ausgang bei LG informiere und dann schaue wie er sich verhält. Vielleicht versuche ich vorher noch seine Zustimmung bzw. seine Einsicht zu dem Problem zu bekommen, sodass er sich nicht so leicht aus der Affäre ziehen kann wenn er die Sache genauso/ähnlich wie ich sieht.
soundrealist
Gesperrt
#34 erstellt: 16. Aug 2017, 17:55
Du bist in keinster Weise verpflichtet, ihm über Dein Gespräch mit LG zu berichten. Ich würde diesbezüglich die Pferde erst mal nicht scheu machen.
Vermutlich wird er später tatsächlich LG kontaktieren. Aber was soll´s. Mehr als Ihm das selbe sagen, kann LG ja nicht.

Dann allerdings solltest Du (ohne mit Deinem Kontakt zu LG hinterm Berg zu halten) klare Kante zeigen: Deinen Standpunkt unmissverständlich klar machen und falls der Händler nicht einlenkt, mit einer "gutachtensgestützten" Klage drohen (= die Kosten für ein Gutachten übernimmt i.d.R. die unterlegene Partei)

Ob Du das alles im Zweifelsfall tatsächlich so durchziehen willst, steht natürlich auf einem völlig anderen Blatt. Aber allein schon in Aussicht auf hohe Rechtsstreitkosten dürfte der Händler vermutlich eher kompromissbereit bzw. an einer Lösung des Problems interessiert sein, als ein Milliardenkonzern wie LG mit eigener Rechtsabteilung und prall gefüllter Kriegskasse
Dobermann0812
Stammgast
#35 erstellt: 16. Aug 2017, 18:06
Man man man,

ich hoffe dass ich da nicht mit so harten Bandagen auffahren muss.

Kannst Du mir denn mitteilen ob der Händler mir für den Reparaturversuch bei LG, der ja eigentlich schon abgelehnt ist (den ich dann auch vorerst nicht erwähne), eine Rechnung ausstellen kann weil der Fall bei LG bereits bekannt ist?

Was wäre denn wenn ich Ihm davon erzähle, er sich nicht kooperativ zeigt und ich direkt mit der gutachtenunterstützen Klage drohe?

Schlussendlich würden LG, der Händler und ich mir den erneuten Schritt der Überprüfung ersparen. Will wirklich ungern aus der Sache einen ellenlangen Krieg herbeiführen................

Ich denke sogar schon drüber nach, einfach mit dem Mist zu leben weil es ggf. nach hinten losgeht, der Ausgang ungewiss ist und ich Wochenlang stress habe wegen einem Fernseher.
soundrealist
Gesperrt
#36 erstellt: 16. Aug 2017, 18:26
Erst mal auf die freundliche Art versuchen. Dann wirst Du sehr schnell merken, wie der Händler drauf ist.

Sollte es allerdings hart auf hart kommen, mußt Du ganz sicher mit "harten Bandagen" kämpfen müssen. In diesem Fall solltest Du sofort, frühzeitig und von Anfang an klar machen, daß Du keinesfalls bereit bist, irgendwelche Kosten zu übernehmen. Ganz abgesehen kann es nicht Dein Problem sein, wenn der Händler nicht selbst reparieren kann und das Gerät deshalb irgendwo (sei es auch bei LG) kostenpflichtig zur Rep.einreicht.

Das Risiko eines Rechtsstreites solltest aber auch Du nicht unterschätzen. Und evtl. kann es tatsächlich der nervenschonenderen Weg sein, das Gerät gebraucht mit einem Hinweis auf den Mangel zu verkaufen. Bist Du denn rechtschutzversichert ?


[Beitrag von soundrealist am 16. Aug 2017, 18:27 bearbeitet]
Dobermann0812
Stammgast
#37 erstellt: 16. Aug 2017, 18:31
Ja bin rechtsschutzversichert.

Ich habe irgendwie das Gefühl, dass es das beste ist dem Händler reinen Wein einzuschenken und von dem Kontakt mit LG zu erzählen.
Denn unterm Strich wird genau das gleiche bei rauskommen und ich erspare mir Wochenlange Wartezeit.

Dann versuchen über den Händler etwas zu erreichen.

Ich muss erst mal ne Nacht drüber schlafen, bekomme ja jetzt schon Bauchschmerzen.

Eins steht fest! Sollte ein neuer TV kommen, egal wie, wird's entweder nen wirklich günstiger, wo gemessen am Preis Fehler zu verschmerzen sind oder ich kaufe mit allen erdenklichen Absicherungen einen teuren bei einem anderen Händler und schaue mir den im Vorfeld haargenau an!
hotred
Inventar
#38 erstellt: 16. Aug 2017, 18:39

soundrealist (Beitrag #32) schrieb:
Rechte hast Du ohnehin ausschließlich gegenüber Deinem direkten Vertragspartner, also dem Händler. Die Garantie ist lediglich eine freiwillige Leistung des Herstellers gegenüber dem Endverbraucher. Manche Händler versuchen genau aus diesem Grund, immer das Thema Garantie hochzuhalten. Besonders dann, wenn die Garantiezeit geringer ist als die ohnehin grundsätzlich bestehende gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.


Wobei das so natürlich nicht richtig ist, denn die GEWÄHRUNG der Garantie ist tatsächlich freiwillig - die Einhaltung der vor Kauf gewährten Garantie ist aber keinesfalls freiwillig sonder rechtlich verbindlich.

Ob das dann anhand voll allen möglichen Klauseln so gestaltet ist das es "nichts wert" ist steht dann natürlich wieder auf einem anderen Blatt...
burkm
Inventar
#39 erstellt: 16. Aug 2017, 18:46

Dobermann0812 (Beitrag #5) schrieb:
Das Problem ist ja, dass der Fehler nicht bei Übergabe bestanden hat sondern erst seit ein paar Tagen auffällt bzw. da ist. Ich hoffe das ist kein Problem.

Ich werde gleich nochmal eine Mail an den Händler schicken und Ihn auffordern zu handeln und gleichzeitig darauf hinweisen, dass alles schriftlich folgt und eine Frist gesetzt wird.

Hoffe immernoch auf eine friedliche Lösung.

Leider hat der Händler das Modul nicht mehr auf Lager, ein Tausch ist damit eher schwierig. Auch eine adequate Alternative ist dort im Moment nicht zu bekommen.

Soll ich direkt die Rückabicklung ansprechen?

Danke für die Hilfe.



Wie willst Du als Laie beurteilen, ob die Anlage des Fehlers nicht schon bei der Übergabe an Dich vorhanden war ?
Manche Fehler zeigen sich ja erst nach einiger Zeit auch wenn die Anlage dafür schon bei der Produktion gelegt wurde.

Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Verkäufer zweifelsfrei für die ersten 6 Monate nach Übergabe nachweisen muss, dass dem nicht so ist, ansonsten gilt die Annahme, dass der Fehler "irgendwie" schon bei der Herstellung vorhanden war. Da dies meist aufwändig (Gutachten ?), kostspielig und oft auch nicht möglich ist, unterbleibt dies seitens des Händlers fast immer. Nach Ablauf von 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, dann musst Du im Zweifelsfall nachweisen, dass der Fehler schon ursächlich bei der Herstellung / Übergabe angelegt oder vorhanden war. Bestimmte Fehler lassen aber auf Grund der Natur der Sache von Vorneherein die begründete Annahme zu, dass das Problem beim Herstellungsprozess ursächlich angelegt ist. Dann fällt eventuell auch der Beweis nach den 6 Monaten vielleicht leichter, weil implizit "sehr wahrscheinlich".

Im Gewährleistungsfall muss der Händler die komplette Abwicklung einschließlich Versand/Rückversand nebst deren Kosten übernehmen. Das gilt nach Übergabe an den Händler. Sollte danach der Fehler erneut auftreten, muss man dem Händler insgesamt zweimal die Möglichkeit einräumen, nachzubessern. Danach kann man auf Wandlung / Rücknahme bestehen. Bei geringwertigen Gütern wird der Händler vielleicht direkt einen Austausch anbieten, bei höherwertigen Gütern meist nur, wenn der Fehler kurz nach Übergabe aufgetreten ist, ansonsten wird er auf Nachbesserung bestehen.

Die Übergabe des Gerätes an den Hersteller im Rahmen einer freiwilligen Hersteller Garantie-Erklärung unterliegt vollkommen anderen Bedingungen und kann bei der Handhabung der Gewährleistungsfrage eventuell sogar Probleme bereiten, da man hiermit eventuell in das Vertragsverhältnis zum Händler eingreift. Es besteht aber keinerlei Veranlassung, eine entsprechende Kommunikation mit dem Hersteller und deren Inhalt dem Händler im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung offenzulegen. Der Händler muss ja zur Abwicklung des Gewährleistungsfall sowieso Kontakt mit einer Servicestelle aufnehmen, es sei denn, es wäre ein Grau-Import. Aber haften tut er trotzdem.

Das kann dann aber nur mit letzter Gewissheit anhand des vorliegende Einzelfalls ein Anwalt für Verbraucherrechte darlegen.

=> Anm.: Du bist aber spät dran, da zumindest die 6 Monats-Frist (Kauf im Februar 2017) schon abgelaufen sein könnte, oder ?


[Beitrag von burkm am 16. Aug 2017, 19:07 bearbeitet]
soundrealist
Gesperrt
#40 erstellt: 16. Aug 2017, 18:52

Dobermann0812 (Beitrag #37) schrieb:
Ja bin rechtsschutzversichert.

Ich habe irgendwie das Gefühl, dass es das beste ist dem Händler reinen Wein einzuschenken und von dem Kontakt mit LG zu erzählen.


Wenn Du das tust, wird er sich natürlich sofort auf die Aussage von LG berufen und ins selbe Horn stoßen.Gleichzeitig vermittelst Du das ihm dadurch das Gefühl "bei LG ist er nicht durchgekommen, jetzt versucht er es bei mir".
Mit dem Nichtwerwähnen dokumentierst Du hingegen vielmehr, daß Du einer (in Deinen Augen völlig indiskutablen LG-Aussage) erst gar keine Beachtung schenkst. Vor allem. Es sollte doch eigentlich auch im Sinne des Händlers sein, wenn Du erst mal auf dem konfrontationsfreien, freiwilligen (Garantie)Weg versucht hast, das Problem so zu lösen, daß Du ihn erst gar nicht in die rechtliche Pflicht nehmen zu musst. Dafür sollte er Dir sogar ein gewisses Maß an Dankbarkeit entgegenbringen

Was ich an Deiner Stelle ergänzend aber auf jeden Fall machen würde: Abwarten, ob hier im Forum noch ein paar weitere Einschätzungen bzgl. Deiner Fotos kommen. Vielleicht auch noch mal gezielt ein paar User und/oder Moderatoren ansprechen, die evtl. eine Einschätzung der Sachlage abgeben können. Eine konkrete Rechtsberatung kann, will und darf hier natürlich niemand abgeben, jedoch wäre es sicherlich sehr hilfreich, noch mal etwas in die Tiefe zu gehen, ob das Fehlerbild auf Deinen Fotos tatsächlich einen Sachmangel darstellt oder in der Tat noch in der Toleranzgrenze liegt. Ich persönlich bin da leider völlig überfragt.
Dobermann0812
Stammgast
#41 erstellt: 16. Aug 2017, 20:21
Am 22.8. sind die 6 Monate rum. Wird knapp, aber würde zeitlich passen.

Bespreche das morgen früh nochmal alles mit meiner Frau. Ggf. nehme ich eine erste telefonische Rechtsberatung in Anspruch.

Vielen Dank für vielen Ratschläge, muss das jetzt erst mal ein bisschen Sacken lassen.
soundrealist
Gesperrt
#42 erstellt: 16. Aug 2017, 20:27

Dobermann0812 (Beitrag #41) schrieb:
Ggf. nehme ich eine erste telefonische Rechtsberatung in Anspruch. .


Macht Sinn (ist ja auch meist kostenfrei), aber nur bei freier Wahl des Anwaltes. "Versicherungsnahe" Anwälte raten i.d.R. fast immer von einem Rechtsstreit ab, um die Kosten für die Gesellschaft so niedrig wie möglich zu halten.
Dobermann0812
Stammgast
#43 erstellt: 21. Aug 2017, 18:05
Kurzer Zwischenstand:

Der Händler meldet sich nächsten Montag nochmal zur neuen Terminvereinbarung (aktuell keinen Termin gefunden).

Gerät wird dann geprüft. Der "böse" Brief bringt scheinbar Leben in die Sache.
soundrealist
Gesperrt
#44 erstellt: 21. Aug 2017, 18:22
Bin gespannt, wie die Sache weitergeht.
sealpin
Inventar
#45 erstellt: 21. Aug 2017, 18:49
Ich drücke Dir die Daumen...


[Beitrag von sealpin am 21. Aug 2017, 18:51 bearbeitet]
Dobermann0812
Stammgast
#46 erstellt: 21. Aug 2017, 19:37
Sollte LG ablehnen und der Händler stellt sich quer werde ich rechtlich dagegen vorgehen.

Ich halte Euch auf dem laufenden. Dauert aber ein paar Tage bis es etwas neues gibt.
Dobermann0812
Stammgast
#47 erstellt: 28. Aug 2017, 16:59
So,

am Donnerstag wird der LG abgeholt.
soundrealist
Gesperrt
#48 erstellt: 28. Aug 2017, 17:19
Ende gut, alles gut
Dobermann0812
Stammgast
#49 erstellt: 28. Aug 2017, 17:41
Noch nicht.

Der TV wird lediglich vom Händler abgeholt und zu LG geschickt, zur Überprüfung. Da ich das Ergebnis kenne, wird da im Nachgang sicherlich noch etwas auf mich zukommen.
soundrealist
Gesperrt
#50 erstellt: 28. Aug 2017, 18:21
Ojeh..... Drücke Dir trotz dem schon mal vorsorglich die Daumen
Dobermann0812
Stammgast
#51 erstellt: 28. Aug 2017, 18:32
Vielen Dank.
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