ebay! Recht? oder Unrecht?

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martin.s.
Stammgast
#1 erstellt: 17. Mrz 2009, 06:00
Hallo alle zusammen
Habe ein Problem
Habe für meine Freundin bei ebay ein Audio System xion165 Komponentensystem ersteigert. So weit alles klar.
Heute kam das "System" an: 2 Frequenzweichen und 2 Tmts... OHNE Hochtöner.

Habe den Verkäufe daruf sofort freundlich angeschrieben das, das System unvollständing ist aber
der Verkäufer besteht darauf das es ohne Hochtöner angeboten war da ja keine fotos von den Hochtönen zu sehen waren.

Meiner Meinung nach kann ich aus der Artikelbeschreibung darauf schließen das es sich um ein 2 Wege System handelt. Und das besteht nun mal aus FW,HT und TMTs.
Ausserdem steht ja bei Haupteigenschaften: HOCHTÖNER, Mitteltöner

Hiermal die Artikelbeschreibung:

Artikelmerkmale - Auto-Lautsprecher
Zustand: Gebraucht
Marke: Audio System
Art: Lautsprecherpaar rund
Modell: X-ion
Typ:--
Durchmesser:16-19,9 cm
Wege / System:2-weg
Sinus Leistung (Watt RMS):100-129


Haupteigenschaften
Autolautsprechertyp:Komponentensystem
Elemente:2-Way
Autolautsprecherfunktion:Hochtöner, Mitteltöner
Größe:6.5"
Nennbelastbarkeit:100 Watt RMS
System Impulsbelastbarkeit:140 Watt
Befestigung
Gehäuse:Nicht geschlossen
Obere Einbautiefe:6,2 cm

Audio System X--ion 165

Versteigere hier mein Super System von Audio System. Kenner wissen was das System so drauf hat.
Die Lautsprecher sind nie Überlastet worden und vollkommen in Ordnung
(bis auf einen kleinen Riss in der Sicke eines Lautsprechers was aber keinen Einfluss auf den Klang des Lautsprechers hat).

2x 140/100 Watt
165mm Euronormchassis
Impedanz 4 Ohm
Einbautiefe: 62mm

NP. 180 € Rechnung ist auch mit dabei



Bei Fragen bitte Melden

Bei Versand auserhalb von Deutschland bitte vorher mit mir abklären.

Keine Garantie und Rückname

Wie seht ihr das und wenn ihr das wie ich seht wie soll ich weiter vorgehen?

MfG

Martin
DerWesti
Inventar
#2 erstellt: 17. Mrz 2009, 11:02
Weise ihn schriftlich per Einschreiben mit Rückschein darauf hin, bis in 2 Wochen (Frist setzen ist wichtig, er kommt dadurch in Lieferverzug) die angebotene Ware zu liefern oder zu ergänzen.
Und wenn das nicht hilft geh zu nem Anwalt.
Wenn dass die vollständige Artikelbeschreibung war dann fällt das ganze unter Betrug.
Hatte so nen änlichen Fall.
Schnäppchen gemacht, komischerweise nach der Auktion ist ihm die Endstufe kaputtgegangen.
Obwohl er privat verkauft hat, hätte er die Gebotene Ware oder etwas vergleichbares liefern müssen zu dem Auktions-Endpreis.
Konnte/Wollte nur nichts unternehmen weil er in Ö sitzt und des ganze dann zu lang gedauert hätte und ich den Stress ned wollte weil Geld hatte er noch keins von mir.

Is jetz ein Erfahrungswert von mir, ich bin kein Anwalt und kann nur meine Erfahrungen und Meinungen dazugeben.
Keine Garantie das es was wird.

Viel Glück

Tobi
poloist
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 17. Mrz 2009, 11:20
Hallo Martin,

Ich meine, da bist Du vermutlich in eine Falle getappt.

Ein Verkäufer sollte schon deutlich darauf hinweisen wenn an einem angebotenen Artikel etwas fehlt ( Mängelliste)
-auf den Riss in der Membran hat er ja hingewiesen (= Ablenkungsmanöver?)

Du schreibst, daß die Hochtöner auf dem Artikelfoto nicht abgebildet sind - Das ist zwar ein winziger Hinweis auf Unvollständigkeit, aber es ist einer! ( meine Meinung ).

Ich nehme an, es war ein Kauf von gebrauchter Ware von privat, da sieht es halt mit Garantien und Gewährleistungen schlecht aus..

Bei ebay kaufen ist manchmal wie schwarzer Peter spielen...

wenn Du böse bist, setz das Teil mit der gleichen Masche wieder ein ...

Wenn Du mit pay pal bezahlt hast gibt es evtl. die Möglichkeit das Geld zurückzuholen( ! keine eigene Erfahrung!)

Mal sehen ob den anderen noch was einfällt!


Obwohl er privat verkauft hat, hätte er die Gebotene Ware oder etwas vergleichbares liefern müssen zu dem Auktions-Endpreis


Ich denke da lag der Fall etwas anders, der Verkäufer wollte den Kaufvertrag rückgängig machen weil er nicht mehr in der Lage war zu liefern.
Bei Dir ist aber schon ( unvollständig) geliefert worden und das Geld geflossen,

aber wie gesagt, gibt bestimmt noch weitere (hoffentlich hilfreiche) Meinungen!
DerWesti
Inventar
#4 erstellt: 17. Mrz 2009, 12:57
Dann müsste er aber die Mehrkosten ersetzen die für die Hochtöner anfallen denn die muss er ja nachkaufen.
Das ist ein Mangel auf den nicht hingewießen wurde denn wenn in Text drinsteht:



Haupteigenschaften
Autolautsprechertyp:Komponentensystem
Elemente:2-Way
Autolautsprecherfunktion:Hochtöner, Mitteltöner
Größe:6.5"
Nennbelastbarkeit:100 Watt RMS
System Impulsbelastbarkeit:140 Watt
Befestigung
Gehäuse:Nicht geschlossen
Obere Einbautiefe:6,2 cm


Dann ist das Bild nicht als Hinweis zu sehen, zumal ja nirgends steht Lieferumfang gleich Bildinhalt.

Gibts ein urteil über eine Landmaschiene wenn man solche Fälle googelt.
Hat einer nen Mähdrescher für nen Euro ersteigert, der andere wollte ihn nicht rausrücken mit der Begründung er sei schon verkauft. Der musste dann nen neuen, vergleichbaren kaufen und den für nen Euro abgeben.
Denn die Kaufverträge sind auch für private Verkäufer bindend, außer beide Seiten stimmen einer Aufhebung zu.

So meine Info diesbezüglich
keepercool
Stammgast
#5 erstellt: 17. Mrz 2009, 13:05
Hallo,

ich sehe dass so wie DerWesti. Es gibt keinen eindeutigen Hinweis auf das Fehlen der HT oder eine unvollständige Lieferung. Die Bebilderung könnte auch dazu gedacht gewesen sein, den beschädigten TMT genauer zu beschreiben. Das dabei dann der HT nicht abgebildet ist sagt garnichts über die Unvollständigkeit der Lieferung aus. Wie DerWesti schon geschrieben hat, schriftlich per Einschreiben die Nachlieferung der HT verlangen, mit Fristsetzung. Ich würde auch noch dazuschreiben das Du bei Nichteinhaltung der Frist von deinem Recht gebrauch machst und von dem Kauf zurückzutreten wirst. Erst Danach kannst Dü nämlich dein Geld zurückverlangen. Ich hoffe Du bist Rechtschutzversichert. Dann würde ich alles von meinem Anwalt zivilrechtlich regeln lassen. Das hat bei mir damals auch "Wunder" gewirkt.

Du kannst in so einem Fall auch strafrechtliche Schritte in die Wege leiten, aber ob da was rauskommt...

Gruß
Keeper
NixDa84
Inventar
#6 erstellt: 17. Mrz 2009, 13:13
Strafrechtlich was in die Wege leiten...?
Da lässt jedes Gericht die Klage fallen weil der Streitwert zu gering ist.
Loki_Golf_IV
Inventar
#7 erstellt: 17. Mrz 2009, 13:14

martin.s. schrieb:

Wege / System:2-weg
Elemente:2-Way
Autolautsprecherfunktion:Hochtöner, Mitteltöner


NP. 180 € Rechnung ist auch mit dabei


Naja, wenn er nur Tieftöner geliefert hat, dann ist es kein 2 Wege System und er hat somit wiederholt falsche Angaben gemacht.

Was steht denn auf der Rechnung drauf? Steht hier ebenfals Audio System X-ion 165, dann ist dies der Name des kompletten Systems.

Und die Ausrede, nur weil keine Hochtöner zu sehen sind, sind sie nicht dabei zählt nicht. Da er das Set unter dem normalen Namen angegeben hat MUSS ER Abweichungen angeben, das diese eben NCIHT deutlich ersichtlich sind und er auch nicht darauf hinweist, dass der Lieferumfang nur den auf dem Foto abgebildeten Artikeln entspricht. Also mach ihm Druck und bestehe auf die Hochtöner (wie schon gesagt, frist setzen). Sollte er dir keine Hochtöner liefern können, oder er die Frist nicht einhält, verlange dein Geld zurück (wieder Frist setzen). Sollte er diese ebenfalls nicht einhalten, dann wende dich an Ebay. Können die dir auch nicht weiter helfen, dann bleibt dir nur der Weg zum Anwalt oder Zurückzustecken.

Wichtig ist aber, dass du ihm in deinen Nachrichten auf keinen Fall mit Konsequenzen drohst! Dadurch kannst du Probleme wegen Erpressung oder Nötigung bekommen (wenn er ganz abgezockt ist). Sollte er Nachfragen, was passiert, wenn eine Frist abgelaufen ist und er trotzdem nichts macht, dann wiederhole kurz den Sachverhalt und dass du im Recht bist und übergehe die Frage.

Noch ein paar Tips zum Verfassen der Nachrichten. Beginne deine Nachrichten mit einer förmlichen Anrede "Guten Tag Herr/Frau XYZ", sprech ihn nur mit "Sie" an und bleib förmlich. So erweckst du den Eindruck, als würdest du das nicht zum ersten Mal machen und kennst dich aus. Beende deine Nachricht ebenfalls förmlich mit "Mit freundlichen Grüßen XYZ"

Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass auch ich kein Anwalt bin oder Jura studiere. Dies sind alles Erfahrungen die ich gesammelt habe. Ich kann dir auch keine Garantie auf Erfolg geben, lediglich meine Meinung posten.

Ciao Basti
Lapinkul
Inventar
#8 erstellt: 17. Mrz 2009, 13:25
Ich möchte hier ja nicht als Moralapostel fungieren, aber ich hätte den Verkäufer
schon vor Abgabe eines Gebotes kontaktiert!!!

Ich weiss, es hilft dir nicht weiter, aber ein bißchen vorsichtiger sollte man(n)
schon an solch eine Sache eran gehen.

Hier mal der Link zur Auktion: Klick

Gruß Sven
keepercool
Stammgast
#9 erstellt: 17. Mrz 2009, 13:30

Strafrechtlich was in die Wege leiten...?
Da lässt jedes Gericht die Klage fallen weil der Streitwert zu gering ist.


Also bei mir lag der Steitwert damals bei > 500Euro. Strafrechtlich hab ich nach meiner Anzeige wegen Betruges bei der Polizei aber nichts mehr gehört, auch nicht das das Verfahren eingestellt wurde. Ist mir aber auch ganz recht gewesen, als Kläger oder Zeuge hätte ich nämlich bei der Gerichtsverhandlung meine Aussage machen müssen. Bei einem Anfahrtsweg von knapp 300km wär das mit Sicherheit kein Spaß gewesen

Zivilrechtlich wurde von meinem Anwalt ein Titel zur Vollstreckung beantragt. Er hat mir das so erklärt das man mit diesem Titel dann den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen kann. 14 Tage Später wurde dann die erste Rate von 100Eu an meinen Anwalt überwiesen. Hat zwar noch ein halbes Jahr gedauert, aber ich hatte mein Geld wieder, mit Zinsen.


Wichtig ist aber, dass du ihm in deinen Nachrichten auf keinen Fall mit Konsequenzen drohst!


Mein Anwalt hat damals gesagt dass es wichtig ist, das ich in dem Schreiben auf jeden Fall daraufhinweisen sollte das ich vom Kaufvertrag zurücktreten werden falls keine Vollständige Lieferung fristgerecht erfolgen sollte. Wichtig ist auch, das Du das auch wieder schriftlich machst, wenn keine Nachbesserung erfolgt. Ich hab das dann damals so geschrieben:

Sehr geehrter Herr xyz,

da ich Sie wiederholt ohne Erfolg aufgefordert habe mir die lt. Kaufvertrag zustehende Ware zu liefern mache ich hiermit von meinem Recht gebrauch und trete vom Kaufvertrag zurück. Bitte überweisen sie mir mein Geld auf folgendes Konto: blablabla

Mit freundlichen Grüßen
...

Den Rest hat dann der Anwalt geregelt.

Gruß
Keeper
Loki_Golf_IV
Inventar
#10 erstellt: 17. Mrz 2009, 13:43
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, die solche Fälle mit einschließt, dann ist der Weg zum Anwalt der Beste. Allein schon ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei reicht schon aus, damit 90% der Leute Kleinbei geben.

Edit:
Also für mich gibt es in der Artikelbeschreibung keinerlei Hinweise darauf, dass das System (wie er es selbst auch nennt) nicht vollständig ist. Es wir ja auch mehrfach erwähnt, dass es sich um ein 2-Wege System handelt.

Allerdings ist mir eben eine Passage aufgefallen, die darauf schließen lässt, dass der Verkäufer mit Problemen gerechnet hat:

Rücknahmebedingungen:
Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.


[Beitrag von Loki_Golf_IV am 17. Mrz 2009, 13:48 bearbeitet]
martin.s.
Stammgast
#11 erstellt: 17. Mrz 2009, 16:08
hallo nochmal
Der Verkäufe hat sich auf meine letzte Mail wieder ma quer gestellt, werde jetzt per Einschreiben einen brief aufsetzten, dass er mir die Hochtöner innerhalb 2 wochen versandkostenfrei zusendet.Falls dies nicht der fall sein sollte ich von meinem Recht gebrauch machen werde.

MfG

Martin
DerWesti
Inventar
#12 erstellt: 17. Mrz 2009, 16:20
Richtig so.
Wenn ich was nicht leiden kann sind das Betrüger bei Ebay.

Viel Glück
Hoffe du bekommst deine Hochtöner.
skywalker_81
Inventar
#13 erstellt: 17. Mrz 2009, 20:11
B***heit wird eben bestraft.

Unabhängig von der Rechtslage, ist der Käufer imo selbst schuld wenn er bei den Photos nicht nachfragt.

Sorry, aber wer bei Ebay so unbesonnen agiert, dem...
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