Kann Meldung "Lampe wechseln" zu früh kommen?

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Bergmann23
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 09. Dez 2010, 15:24
Hallo,

ich habe ein Problem mit einem eBay-Verkäufer, ich hoffe, dass Ihr mir ein bisschen weiterhelfen könnt:

Ich habe mir einen gebrauchten Acer H5350 geholt, laut Verkäufer wurde er nur für einige Präsentationen und Fotos genutzt.

Kaum hatte ich ihn aber angeschaltet, erhielt ich die lautstarke Meldung, dass das Lebensende der Lampe erreicht sei und ich sie wechseln sollte.

Der Verkäufer beteuert immer wieder, das könne nicht sein, er hätte ihn nur ab und zu genutzt, die Meldung würde wohl deshalb kommen, weil er versehentlich den Lampenzähler auf Null gesetzt hat.

Also meine Frage:
Wann kommt denn diese Meldung zum Lampenwechsel eigentlich? Kann es sein, dass sie unbegründet kommt? Oder kann man dann immer davon ausgehen, dass sie wirklich ihre 3000 Stunden (fast) erreicht hat?

Natürlich weigert sich der Verkäufer, den Beamer zurück zu nehmen. Bevor ich aber mit schweren geschützen wie Anwalt und Anzeige komme, würde ich gern etwas sicherer sein.

Oder kann man das irgendwie auslesen / messen?

Mein Bauch sagt, der betrügt (vor allem, wegen der "versehentlichen" Nullung der Lampe...)


Danke für Eure Antworten

Grüße
Jörg
n5pdimi
Inventar
#2 erstellt: 09. Dez 2010, 15:45
Wie hat er ihn denn Dir verkauft, also mit wieviel Stunden? War in der Ebayanzeige auch schon die Rede von "versehentlcih genullt"?
Wenn ja -> schön blöd (von Dir), ein "Finger Weg" Angebot
wenn nein -> falsche Angaben, Betrug, Ebay einschalten

Anwalt einschalten? Bei dem Streit-/Warenwert? Viel Spass!
Natürlich kann es immer sein, dass die Meldung mit dem Transport des Gerätes zusammenhängt, aber üblicherweise fordern die Geräte einen Lampenwechsel nicht ganz ohne Grund. Das aber nur so allgemein.
Wahrscheinlich kann Dir ein anderer hier besser helfen. Es gibt doch vielleicht auch beim ACER so einen nicht rücksetzbaren Gerätestundenzähler? Weiss das jemand???
Bergmann23
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 09. Dez 2010, 16:00
Danke für die Antwort - nein, bei eBay stand natürlich nichts von einem Zurücksetzen des Zählers - dort war die Rede von "eingen Präsentionen und Fotos", für die er lediglich eingesetzt wurde.
Bergmann23
Schaut ab und zu mal vorbei
#4 erstellt: 09. Dez 2010, 16:01
Weiß vielleicht jemand, wie ich in das Service-Menü komme?
Dort müsste doch die echte Laufzeit zu ermitteln sein!
trancemeister
Inventar
#5 erstellt: 09. Dez 2010, 16:15
Hi!
Da würde ich nicht ein Posting mehr zu schreiben und sofort vom Kauf zurücktreten!
Selbst wenn die Meldung, zu unserem Erstaunen, fehlerhaft ist hat das Gerät eben eine Macke!
Gerade wenn genullt würde, würde die Meldung nicht kommen!
Bergmann23
Schaut ab und zu mal vorbei
#6 erstellt: 09. Dez 2010, 16:18
Das ist ja genau das Problem:

Der Verkäufer weigert sich - Privatverkauf, keine Rücknahme!

Da hilft es auch nichts, wenn ich sage, dass gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist aufgrund der Falschinfos.

Ich bräuchte jetzt echt was handfestes, also das Servicemenü, um die wirkliche Lampenlaufzeit abzulesen, aber ich weiß nicht, wie man das Menü erreicht. Spätestens dann würde ich auch einen Anwalt einschalten, sollte er sich weiterhin weigern, den Beamer zurück zu nehmen.
n5pdimi
Inventar
#7 erstellt: 09. Dez 2010, 16:31

Bergmann23 schrieb:
Spätestens dann würde ich auch einen Anwalt einschalten

Und was soll der erreichen?
Scipio
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 09. Dez 2010, 16:38
Ich schätze wegen der schwammigen Formulierung "einige Präsentationen und Fotos" hast du wahrscheinlich keine Chance...
Den Beamer gibt es seit 2008. Jede Woche 1 oder max. 2 Fotoabende - das ist nicht viel. Aber wenn das Gerät schon zwei Jahre alt ist, summiert sich das halt...

Du kannst immerhin eine bitterböse und deutliche (aber unbedingt sachliche) Bewertung abgeben...
Bergmann23
Schaut ab und zu mal vorbei
#9 erstellt: 09. Dez 2010, 16:41

n5pdimi schrieb:

Bergmann23 schrieb:
Spätestens dann würde ich auch einen Anwalt einschalten

Und was soll der erreichen?


Der soll erreichen, dass der Verkäufer den Artikel zurücknehmen muss, da aufgrund der falschen Artikelbeschreibung kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Bergmann23
Schaut ab und zu mal vorbei
#10 erstellt: 09. Dez 2010, 16:44

Scipio schrieb:
Aber wenn das Gerät schon zwei Jahre alt ist, summiert sich das halt


Er hat gesagt, er hätte den Beamer vor 1,5 Jahren gekauft und ihn nur im Eco-modus betrieben. Das heisst also, wenn jetzt die Lampe hinüber ist (=4000 Stunden im Eco), dann hat er den Beamer jeden Tag mehr als sieben Stunden laufen gehabt! Und das fällt keinesfalls unter "schwammig", das ist Betrug.

Und mal im Ernst - wie kann man "versehentlich" den Lampenzähler auf Null setzen, gerade als er extra nochmal nachschauen wollte, wieviele Stunden er gelaufen ist...?
n5pdimi
Inventar
#11 erstellt: 09. Dez 2010, 16:45
Und dann? Willst Du ihn verklagen? Wer soll das bezahlen?
Mal ganz ehrlich: versuchs erstmal über Ebay, wobei denen das üblicherweise auch herzlich egal ist.
Dann tät ich vielleicht versuchen mich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen (z.B. neue Lampe - halbe/halbe).
Mit dem Anwalt drohen würde ich auch, aber ich als Verkäufer hätte keine Angst davor.
Bergmann23
Schaut ab und zu mal vorbei
#12 erstellt: 09. Dez 2010, 16:53
Ebay ist das tatsächlich herzlich egal.
Und notfalls geht es dann vor Gericht - verliert er, zahlt er alles. Und genau deswegen brauche ich aber etwas konkretes - wie z.B. den Zugang zum Service-Menü , um die echte Laufzeit ablesen zu können!

Und meistens reicht es auch tatsächlich, einen Anwalt hinzuzuziehen, zu einer Gerichtsverhandlung kommt es selten. Ich hatte den Fall bisher zweimal, beim ersten Mal hat der Verkäufer schließlich die defekte Kamera zurückgenommen (und auch die Anwaltskosten getragen), beim zweiten Mal hat die Verkäuferin leider einen Offenbarungseid abgelegt, da war also nichts mehr zu holen. Aber generell ist so ein Anwalt eine gute Sache - und da sich das Honorar am Streitwert orientiert, ist das auch überschaubar.

Um das klar zu stellen: mir geht es gar nicht so sehr um die neue Lampe, die kostet ja mit 120 Euro noch verhältnismäßig wenig, aber mich kotzt es an, dass solche Typen eben genau damit durchkommen, weil sie denken, es bleit eh beim lauten Geschrei, mehr wird nicht passieren.
n5pdimi
Inventar
#13 erstellt: 09. Dez 2010, 17:08
Ja, da bin ich 100% bei Dir und wünsch Dir das Beste. Knall ihm ne ordnetlich schlechte Bewertung rein. Das kann auf Dauer mehr weh tun als eine neue Lampe oder Ehrlichkeit gekostet hätte.
dawn
Inventar
#14 erstellt: 09. Dez 2010, 17:08
Was hast Du denn für den Beamer bezahlt?

Also wenn man zwei Jahre lang "einige Präsentationen und Fotos" zeigt, kann schon eine vierstellige Stundenanzahl zusammenkommen. Hat er halt geschickt formuliert. Und das der Lampenzähler zurückgesetzt ist, ist auch kein Mangel. Da wirst du auf juristischem Weg gar nichts erreichen. Was soll das bringen?

Ausserdem:

1. Ein Blick in die Bedienungsanleitung verrät, das Gerät hat im Verwaltungs-Menü die Funktion "Lampenwechsel-Erinnerung", die kann man ausschalten! Dann solltest Du Ruhe haben.

2. Ich weiß jetzt nicht, wann die Erinnerung bei diesem Gerät komm, aber bei meinem alten Beamer war es z.B. auch so, dass da schon bei 1000 Stunden eine Warnlampe anfing zu blinken, obwohl die Lebensdauer der Lampe viel länger ist. Vielleicht ist die noch gar nicht so viel gelaufen. Es könnte z.B. sein, dass der grundsätzlich immer warnt, wenn der Zähler zurückgesetzt wurde und die Lampe noch nicht gewechselt ist.

3. Eine Ersatzlampe für dieser Beamer ist schon für 100 Euro zu haben. Selbst wenn die mal kaputtgeht, lohnt sich das, wenn das Gerät ansonsten einwandfrei ist, jedenfalls mehr, als das Geld nem Anwalt zu geben, dafür bekommst Du nichts.

Ich würde zusehen, dass man die Warnmeldung wegbekommt und dann den neuen Beamer genießen. Ausser dass Du jetzt vielleicht ein paar Euro über Marktwert bezahlt hast, ist doch nichts passiert, was soll´s? Ne negative Bewertung kannst Du ihm ja trotzdem reindrücken. Mehr würde ich nicht machen.
Bergmann23
Schaut ab und zu mal vorbei
#15 erstellt: 09. Dez 2010, 17:15
Bezahlt habe ich 290 Euro. An sich ein Schnäppchen, aber 120 für die neue Lampe on Top und ich bin quasi beim Straßenpreis angekommen.

Im Prinzip hast Du ja Recht - aber mir geht die Dreistigkeit auf den Zwirn. Ich versuche ja auch immer ehrlich zu sein bei eBay, dann wurmt's mich besonders, wenn ich wieder mal veräppelt wurde.


Beim Abschalten der Warnung habe ich aber ein bißchen Sorge, dass mir dann irgendwann mal die Lampe um die Ohren fliegt (weil sie vielleicht doch schon am Limit kratzt) und dabei den Beamer beschädigt.
dawn
Inventar
#16 erstellt: 09. Dez 2010, 17:30
Na ja, wenn Du irgendwie die Möglichkeit hast, über ein Service-Menü die tatsächliche Lampenlaufzeit zu ermitteln, dann wäre das natürlich gut. Ansonsten würde ich erstmal versuchen, über den Acer-Support oder ein Forum herauszubekommen, bei welcher Laufzeit oder unter welchen sonstigen Umständen die Warnung eigentlich kommt. Vielleicht liegt es wirklich nur daran, dass der Zähler zurückgesetzt wurde, ohne dass die Lampe gewechselt wurde. Das heißt noch längst nicht, dass die Lampe wirklich schon am Ende ist.

Wenn Du da nichts rausfinden kannst, mußt Du halt entscheiden, ob Du auf Nummer sicher gehen willst und die Lampe wechselst oder nicht.

Also ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass die Lampe kaputtgeht und den Beamer dabei beschädigt, für sehr gering. Das Risiko würde ich eingehen. Es ist nicht unbedingt abwegig, dass Du mit dem Beamer noch 2 Jahre glücklich sein kannst, ohne überhaupt irgendein Problem zu bekommen. Die Lampe funktioniert doch. Ich würde mich da nicht verrückt machen wegen der Warnung.
George_Lucas
Inventar
#17 erstellt: 09. Dez 2010, 17:31
Wieviele Stunden zeigt der Lampenzähler aktuell denn an?

Auch die wiederholte Lampentauschanzeige ist schon eigenartig. Normalerweise erlischt diese, wenn der Lampenzähler resettet wird, weil der Projektor davon ausgeht, dass nun eine neue Lampe eingebaut worden ist.
Könnte also auch ein Defekt vorliegen.

Wenn du diesbezüglich ein schlechtes Gefühl hast, wandel das Geschäft.
Der Verkäufer hat dir
- ein defektes Gerät verkauft
- falsche Angaben zum Zustand des Gerätes gemacht (Lampenzähler)
- einen Projektor verkauft, der nicht im beworbenen Zustand war

Da kann er noch soviele Dinge reinschreiben wie "Keine Garantie!", "Keine Rücknahme!", "Keine Haftung!". Auch ein Privatverkäufer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über einen zu verkaufenden Artikel zu machen! Ist das nicht der Fall, hast du in der Tat Anspruch auf Rückgabe mit Erstattung des Kaufpreises, Nachbesserung oder Preisnachlass.

Ein unterlassener Hinweis auf die Rückstellung des Lampenzählers ist IMO ebenso zu werten wie die Zurückstellung eines Autotachos!

Hier mal ein paar Paragraphen für dich:
BGB


[Beitrag von George_Lucas am 09. Dez 2010, 17:35 bearbeitet]
Bergmann23
Schaut ab und zu mal vorbei
#18 erstellt: 09. Dez 2010, 17:39
Klasse - vielen Dank! Das hat mir mein "moralischer Bauch" auch in etwa so gesagt.

Der Lampenzähler zeigt 1 Stunde, also tatsächlich ganz frisch resetet.
dawn
Inventar
#19 erstellt: 09. Dez 2010, 18:16

Der Verkäufer hat dir
- ein defektes Gerät verkauft
- falsche Angaben zum Zustand des Gerätes gemacht (Lampenzähler)
- einen Projektor verkauft, der nicht im beworbenen Zustand war


Nö, weder noch. Von einem Defekt war bisher hier nicht die Rede, zum Zähler hat er keine Angaben gemacht (muss er auch nicht), und so wie es aussieht, hat er auch sonst keine falschen Angaben gemacht.


Ein unterlassener Hinweis auf die Rückstellung des Lampenzählers ist IMO ebenso zu werten wie die Zurückstellung eines Autotachos!


Wieder Nö. Man kann auch ein Auto inserieren ohne den Tachostand anzugeben, dann schreibt man halt "wurde nur für einige Ausflugsfahrten genutzt". Muß ja nicht falsch sein. Selbst Schuld, wer den Wagen dann ohne weitere Nachfrage kauft. Der Käufer kann sich dann auch nicht beschweren, wenn der Wagen schon 200.000 km gelaufen ist (egal, wo der Tacho steht). Waren dann halt weite Ausflüge.

@Bergmann23: Sorry, auch wenn´s hart klingt, an dem Fehlkauf (wenn es denn überhaupt einer ist, da wäre ich mir gar nicht so sicher) bist Du selbst Schuld. Der Verkäufer hat in der Artikelbeschreibung keinen bestimmten Zählerstand garantiert. Also ist es an sich auch egal, ob der Zähler zurückgesetzt wurde oder nicht. Er hat allenfalls die Formulierung "einige" (Präsentionen und Fotos) etwas strapaziert, aber das ist zuwenig für eine Wandlung, vor allem, wenn sich jetzt gar nicht mehr feststellen läßt, wieviele Stunden es jetzt wirklich waren. Da steht Aussage gegen Aussage.
George_Lucas
Inventar
#20 erstellt: 09. Dez 2010, 19:10
Nun ja, wenn der Projektor den Hinweis gibt "Lampe ersetzen", spricht das schon für einen etwas umfangreicheren Gebrauch oder aber für einen Defekt (Lampe, Elektronik).

Ohne jetzt die Bedienungsanleitung zu kennen, sollte ein derartiges Popupfenster erst geöffnet werden um die (ich schätze mal) 2.000 Stunden.
Vielleicht kann der TE diesbezüglich mal nachschauen.

Auf der anderen Seite kann auch nur "eine" Präsentation von Fotos schon mal locker über 60 Stunden am Stück dauern (z.B. auf Messen). Das summiert sich dann halt bei "mehreren" Präsentationen...

Hier wäre ein Blick ins Service-Menü schon hilfreich, um die tatsächliche Betriebsstundenzahl mal auszulesen, da dieser nicht resettet wird.

Sollten über 2000 Stunden auf dem Zähler stehen, gehen wohl auch 40 Messen über eine "Gelegentliche Präsentation von Fotos" vor Gericht kaum durch.

Nur meine 5 Cent.

Ach, ja: Wie alt ist der Projektor eigentlich?

Edit:
Jörg, bau die Lampe doch mal aus und setze sie danach wieder ein. Spätestens danach sollte der Hinweis zum Lampentausch erlischen. Wenn nicht, liegt wohl tatsächlich ein Defekt vor.


[Beitrag von George_Lucas am 09. Dez 2010, 19:13 bearbeitet]
dawn
Inventar
#21 erstellt: 09. Dez 2010, 19:27
Na, warten wir mal ab, ob es über das Service-Menü feststellbar ist.

Aber nochmal, so eine Warnfunktion heißt noch längst nicht, dass es tatsächlich ein Problem gibt. Und das ist auch kein Defekt. Viele Beamer haben so eine Funktion, die anspringt, obwohl eigentlich noch alles in Ordnung ist. Mein alter Toshiba hatte auch schon bei 1000 Stunden angefangen zu blinken. Außerdem kann man diese Warnung auch abstellen. Das ist doch letztendlich nur eine Funktion, mit der sich der Hersteller absichert, falls die Lampe mal platzt, dann kann er sagen, dass er davor gewarnt hat und dass das nicht unter die Garantie fällt. Ich finde es aber relativ absurd, nach 1000 Stunden vorsorglich eine Beamer-Lampe auszuwechseln. Ich würde sie dann auswechseln, wenn sie kaputt geht. Bei meinem ersten Beamer ist auch mal die Lampe geplatzt. Es war kein Problem, diese zu ersetzen. Da geht normalerweise nichts am Beamer kaputt.
Bergmann23
Schaut ab und zu mal vorbei
#22 erstellt: 10. Dez 2010, 02:57
Ich habe jetzt das Service-Menu (Power-links-links-Menü) öffnen können - es gibt da drei Werte, die interessant sind:
- Systemtime (full): 959
- Lamp hours (full): 1
- Lamp hours (low): 887

Der erste Lamp-Wert (full) korrespondiert mit dem Wert im normalen Menü. Wird auch mit zurückgesetzt, wenn man den Lampenzähler resetet - hat also anscheinend nichts mit Eco-Modus zu tun, was ich zuerst dachte.

Bei einem Factory-Reset werden beide Lamp-Werte auf Null gesetzt, die Systemtime kann man anscheinend nicht beeinflussen. Somit ist nach meiner Interpretation der Beamer knapp 1000 Stunden gelaufen, was völlig ok und eigentlich auch das Erwartete wäre.

Was mich nur wirklich irre macht, ist die Meldung zum Wechseln, die man zwar abschalten kann, aber warum kommt die?
Ich werde nach wie vor das Gefühl nicht los, dass ich über den Tisch gezogen wurde, kann aber wohl nichts weiter machen, denke ich.

Und apropos nachfragen:
Na klar hatte ich nachgefragt, wieviele Stunden er genau gelaufen ist - und als der Verkäufer "extra nochmal nachsehen wollte"... hat er "ganz aus versehen" den Lampenzähler auf Null gesetzt - ohne sich vorher den Zählerstand angesehen zu haben... aber er hätte ihn halt wirklich nur für ein paar Events verwendet... alles klar!

Aber ok - ich hätte ich ja nicht kaufen müssen... und werde jetzt die Meldung deaktivieren - und dann mal kucken, was passiert...
THX2008
Inventar
#23 erstellt: 10. Dez 2010, 11:37
959 Stunden im Full-Betrieb gehen schon etwas über die Angaben des Verkäufers hinaus...

Aber zu Deiner Beruhigung: Ich habe schon bei einer Menge Beamer die Lampe bis zum Exitus betrieben. Noch nie ist davon ein Beamer kaputtgegangen. Da explodiert nix oder so...
dawn
Inventar
#24 erstellt: 10. Dez 2010, 13:56
Na also, dann ist doch alles halb so schlimm.


Was mich nur wirklich irre macht, ist die Meldung zum Wechseln, die man zwar abschalten kann, aber warum kommt die?


Weil der Zähler zurückgesetzt wurde, aber dennoch keine neue Lampe eingesetzt wurde. Das Gerät ist zwar intelligent genug, zu sehen, dass keine neue Lampe drin ist, aber nicht intelligent genug, die Lampenlaufzeit dieser Lampe bei zurückgesetztem Zähler nachzuhalten, also warnt es vorsichtshalber. Das macht Sinn, jedenfalls solange man die Möglichkeit hat, die Warnung auch wieder abzuschalten.
Bergmann23
Schaut ab und zu mal vorbei
#25 erstellt: 10. Dez 2010, 14:24
Vielen Dank allen für die hilfreichen Antworten!
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