Fernabsatzrichtlinie bei Lautsprecherchassis?

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steklo
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 09. Nov 2009, 18:55
Hallo,

ich frage mich, wie weit die Fernabsatzrichtlinie bei Lautsprecherchassis geht:

Grundsätzlich kann ich ja bei online gekauften Artikeln diese ohne Angabe von Gründen innerhalb einer gewissen Frist zurückgeben und bekomme den Kaufpreis zurück.

Aber gilt das auch bei Lautsprecherchassis? Kann ich also bei einem Online-Händler ein Chassis bestellen, es ohne Spuren zuzufügen (also Kabel nicht anlöten, sondern mit Kabelschuhen anstecken, keine Kratzer an Schraublöchern verursachen) ausprobieren und bei nicht-gefallen innerhalb der gegebenen Frist gegen Erstattung des Kaufpreises zurückschicken?

Gilt das in allen Ländern innerhalb der EU? Wie lang ist die Frist?

Viele Grüße, Stefan
Granuba
Inventar
#2 erstellt: 09. Nov 2009, 19:06
Hi,

benutzte Ware kann natürlich auch umgetauscht werden innerhalb von 14 Tageb ab Lieferung. Der Händler darf allerdings dann Wertminderung geltend machen, wenn das Chassis halt z.B. bereits montiert wurde. Und das hinterlässt immer Spuren und kann so natürlich nicht mehr zum "normalen" Preis verkauft werden.

Harry
steklo
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 09. Nov 2009, 19:27
Hallo Harry,

wie Du Dir denken kannst, hat meine Frage natürlich einen konkreten Hintergrund:

Ich bin ja ein friedliebender Mernsch und habe deshalb bei einem niederländischen Händler, der u.a. Fountek Bändchen sehr günstig verkauft, vorab angefragt, ob ich das betreffende Bändchen bei Nicht-Gefallen auch wieder zurückschicken kann.

Seine Antwort:
"You cannot return loudspeakers to us when you are not satisfied.
We guarantee our customers that they receive new and unused parts when
they order and are unable to resell used parts, sorry."

Darauf habe ich auf die Fernabsatzrichtlinie der EU verwiesen und gefragt, ob diese denn in seinem Fall nicht gilt. Darauf er:

"This does NOT apply to OEM products like lose loudspeaker units."

Hat er recht?

Grüße, Stefan
holly65
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 09. Nov 2009, 19:29
Hi,

ich meine mich zu erinnern das du den Artikel so prüfen darfst
wie es dir auch im Laden möglich gewesen wäre (nicht gefallen,etc.).

grüsse

Karsten
Granuba
Inventar
#5 erstellt: 09. Nov 2009, 20:31
Hi,


Hat er recht?


das übersteigt jetzt konkret mein Wissen, d.h. im Kontext mit innereuropäischem Recht. Ein normales Chassis (Unbenutzt vorrausgesetzt) würde ich jederzeit problemlos zurücknehmen bzw. MUSS es sogar. Konkret: Innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung kannst Du ohne Angabe von Gründen das Chassis zurückschicken und der volle Kaufbetrag wird Dir zurückerstattet. Für Versand gilt: Bis 40 Euro Warenwert übernimmt das der Verkäufer, ab 40 Euro bezahlt es der Verkäufer.
Bei Benutzung muss man dann halt mal schauen. Aber aus Kulanzgründen und weil der Kunde eh König ist würde sich da immer ein Weg finden lassen. Welcher Händler ist es denn? Billig ist halt nicht immer gut...


Hi,

ich meine mich zu erinnern das du den Artikel so prüfen darfst
wie es dir auch im Laden möglich gewesen wäre (nicht gefallen,etc.).

grüsse

Karsten


Grob: Ja!

Harry
steklo
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 09. Nov 2009, 20:42
Hallo Harry,

der hier: http://www.europe-audio.com

Viele Grüße, Stefan
spartafux
Stammgast
#7 erstellt: 09. Nov 2009, 20:53
Servus,

ich las grade:


Für Versand gilt: Bis 40 Euro Warenwert übernimmt das der Verkäufer, ab 40 Euro bezahlt es der Verkäufer.


Die armen Verkäufer.

Gruss Robert.
Granuba
Inventar
#8 erstellt: 09. Nov 2009, 21:55
Hi Robert,

natürlich ist es bei einem Warenwert bis 40 Euro der Käufer, der die Versandkosten übernehmen muss.
Was ich bislang recherchiert habe: Für Ware aus dem EU-Ausland gilt das gleiche Umtauschrecht wie hier in Deutschland, natürlich nur für Privatkäufer. Hier gibts andere aktuelle Erfahrungen mit dem Shop:

http://www.hifi-foru...ead=17726&postID=1#1

Harry
steklo
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 09. Nov 2009, 23:08
Hallo Harry,

oha, danke für den Link!

Grüße, Stefan
Udo_Wohlgemuth
Inventar
#10 erstellt: 09. Nov 2009, 23:40
Hallo steklo,
europäisches Recht ist auch, dass ein Impressum und AGB's auf der Seite des Internetanbieters zu finden sein müssen. Ebenso muss bei jedem Artikel auf die Frachtkosten hingewiesen werden. Ein Anmeldung für die Wee und Rohs ist für jeden Pflicht, der Produkte ins Land holt, die Verpackungsverordnung verpflichtet den Händler zur Rücknahme sämtlicher Umverpackungen. Er kann sich davon freikaufen, wenn er die Menge an Pappe und Kunststoff anmeldet, die er jährlich versendet. Kartons kosten etwa 300 Euro/ Tonne, Kunststoff 1500 Euro/ Tonne, wenn ich noch richtig im Kopf bin. Was davon nun wirklich Verbraucherschutz ist, sei dahin gestellt, bei uns wird das fleißig und erheblich kostenpflichtig abgemahnt. In anderen Ländern kratzt das keine Eiche oder gar das Tier, das sich daran reibt.

Gruß Udo
leartes
Stammgast
#11 erstellt: 11. Nov 2009, 20:29
Hallo Harry,
Du bist ja nicht nur bei Lautsprechern ein Ahnunghaber!

Ne eigentlich ganz richtig soweit aber:

Europäische Richtlinien werden erst duch Binnenrecht umgesetzt. Bei uns in § 312b BGB. Mal reinschauen -> www.gesetze-im-internet.de

Ob Wertersatz zu leisten ist, richtet sich nach § 346 BGB. Hier ist nachzulesen, dass die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nicht zum Wertersatz führt. Also Auspacken und anschließen.

In Holland wird es ebenfalls entsprechende Gesetze geben. Kaufverträge, die in den Niederlanden geschlossen werden, richten sich nach diesen Gesetzen. Da kann es im Einzelnen Abweichungen zum deutschen Recht geben.

Das Problem ist aber so oder so eher die Duchsetzung des Rechts. Einen niederländischen Händler musst Du in den Niederlanden abmahene, verklagen und hierzu Anwaltskosten und Gerichtskosten vorstrecken. Praktisch: Das lohnt sich nicht.

Bestell lieber bei einem größeren Deutschen Händler und schau da vorher in die AGB, wie der sich den Rücktritt vorstellt.

LG
Leartes

Achja, kann jetzt Irgendjemand im gegenzug meine Fragen zum L8 von Omnes beantworten?
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