MM Filialrückgabe bei Onlinekauf?

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kingcorner
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 10. Feb 2016, 14:17
Hi zusammen,

ich bin grad am überlegen mir einen neuen 55" TV im Onlineshop bei MediaMarkt zu bestellen da er dort günstiger ist als z.b. bei Amazon.
Vorteil: ich könnte ihn direkt im Markt abholen.

Meine Frage aber: kann ich - wenn das gute Stück Clouding, DSE etc. hat - diesen einfach wieder in der Filiale meines Vertrauens zurück geben und bekomme dann mein Geld zurück? Also z.b. Gutschrift auf der Kreditkarte? Da ich ja Online bestellen würde, müsste ja das 14 Tägige Rückgaberecht greifen, oder?

Ich lese öfters das MM / Saturn die Kunden dann mit einem Gutschein "abspeist". Darauf habe ich wiederrum keine Lust, da meine andere Wahl (LG 7729) dort nicht zu haben wäre. Wäre super wenn mir hier einer helfen könnte.

Gruß
KK


[Beitrag von kingcorner am 10. Feb 2016, 14:22 bearbeitet]
hari76
Stammgast
#2 erstellt: 10. Feb 2016, 15:33
Persönliche Erfahrungen damit habe ich nicht, aber ein Auszug aus den AGB's sagt folgendes:


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.


Für mich ist das eindeutig, solltest du bei Abholung Bar bezahlen, solltest du auch Cash zurück bekommen, zahlst mit Karte wird zurückgebucht. Du solltest aber in jedem Falle vor einer Reklamation, den Widerruf ONLINE einleiten. Dieses Datum zählt dann auch für die 14 Tage Frist.

lg Hari
kingcorner
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 10. Feb 2016, 15:57
Ah, bestens! Vielen Dank
eraser4400
Inventar
#4 erstellt: 10. Feb 2016, 16:08
Da ich ja Online bestellen würde, müsste ja das 14 Tägige Rückgaberecht greifen, oder?
>Nö. Solang du den TV vorher testen könntest (das wäre ja beim Markt dann vor Ort so) gilt dies eben nicht.
hari76
Stammgast
#5 erstellt: 10. Feb 2016, 16:16
Das ist so aber nicht ganz richtig. Das würde nur zutreffen wenn er den TV bei der Warenausgabe auspacken und testen würde/könnte. Normal ist aber, dass man da mit seinem Abholschein auftaucht und dafür einen Karton überreicht bekommt. Wäre auch ein ziemliches Chaos wenn da jeder anfangen würde sein Gerät aufzubauen

Was zählt ist ob er Online bestellt/bezahlt hat. Wobei ich mir bei "nur" 35€ Versandkosten das Ding sowieso schicken lassen würde, damit wäre das ganze Risiko bei der Spedition statt bei einem Selbst. Und die Eingangsfrage erübrigt sich von selbst.

lg Hari
eraser4400
Inventar
#6 erstellt: 10. Feb 2016, 16:21
Das würde nur zutreffen wenn er den TV bei der Warenausgabe auspacken und testen würde/könnte.
>Genau das habe ich ja gemeint. WÜRDE ist unwichtig!

Was zählt ist ob er Online bestellt/bezahlt hat.
>Nein.


[Beitrag von eraser4400 am 10. Feb 2016, 16:22 bearbeitet]
blacksheep1987
Stammgast
#7 erstellt: 10. Feb 2016, 19:08
Seh ich aber auch so, dass wenn man ihn online kauft und bezahlt (das wichtigste)und selbst abholt, das Recht auf 14Tage Wiederruf hat.

Denn man hat ihn ja gekauft/bezahlt ohne ihn zu sehen/testen zu können.
Ob man den jetzt holt oder liefern lässt ist da egal.
eraser4400
Inventar
#8 erstellt: 10. Feb 2016, 19:17
Naja...wenn man selbst einem Volljuristen hier nicht glaubt...
Ich klink' mich hier dann aber auch aus. Mache hier ja nu keine Rechtsberatung. Das ist mein Täglich Brot... Hier will ich nur über TVs labern.
blacksheep1987
Stammgast
#9 erstellt: 10. Feb 2016, 19:20
Was ich dann nicht verstehe, man hat ihn ja vorab, zuHause online bezahlt ohne das Gerät je gesehn zu haben?

Also müsste man es sich schicken lassen um den Wiederruf ausübe zu können?
Noch dämlicher gehts aber nicht?


[Beitrag von blacksheep1987 am 10. Feb 2016, 19:21 bearbeitet]
eraser4400
Inventar
#10 erstellt: 10. Feb 2016, 19:23
Der Einfachhalt halber und weil ihr ja sonst ewig nervt: Die Gerichte sehen das so; Hat man die Möglichkeit, die Ware zu begutachten vor Kauf, und nimmt diese dann aus eigener Entscheidung heraus nicht wahr (warum auch immer), geht das nicht zu Lasten des Händlers.

Eigene Schuld sozusagen.
blacksheep1987
Stammgast
#11 erstellt: 10. Feb 2016, 19:31
Hab ich ja nicht wenn ich ihn zuhause online gekauft habe.
Bei der Abholung könnte ich das Gerät begutachten, da hab ich aber schon lange bezahlt.

Die gesetztgebung ist schon teilweise fürn Hugo
hari76
Stammgast
#12 erstellt: 10. Feb 2016, 19:34
Vielleicht gibt es da auch nationale Unterschiede? Ich habe das bei uns in Ö schon des öfteren gemacht (jetzt nicht MM aber andere Läden mit Onlineshop UND Ladenlokal) und auch schon das ein oder andere mal vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
Wenn man hier über den Onlineshop bestellt, gilt es als Onlinekauf und man ist gemäß Fernabsatzgesetz berechtigt ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurück zu treten. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass die das bei mir immer nur auf Kulanz gemacht haben. Aber egal, für mich ist es eigentlich irrelevant warum sie die Sachen zurückgenommen haben, Hauptsache ist DASS sie sie zurückgenommen haben. Hätten die das nicht gemacht, wäre das sicher mein letzter Kauf gewesen.

ABER falls Eraser Recht hat und es in DE so ist wie er sagt, dann müsste mMn bei einer Onlinebestellung, beim Checkout ein Hinweis/eine Warnung kommen sobald man als Versandart "Abholung" gewählt hat, dass in dem Fall das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Ähnlich wie es beim Kauf als Firmenkunde abläuft. Sonst grenzt das mMn schon an Täuschung des Konsumenten.

lg Hari
blacksheep1987
Stammgast
#13 erstellt: 10. Feb 2016, 20:50
Ich war heute kurz davor bei MM zu bestellen, mit Selbstabholung, hätte nur noch auf "jetzt kaufen" klicken müssen.
Nach dem hier frag ich aber lieber direkt bei MM nach was Sache ist.(hier in AT)

Hab nur mal im e4you mitbekommen wie einem 10% abgezogen wurden weil er seine Online bestellung zurrückgegeben hat (weil die Verpackung geöffnet war kam der Abzug zustande) daher kauf ich da auch nicht.
ingo74
Inventar
#14 erstellt: 10. Feb 2016, 22:36

Wichtig ist , dass sich Unternehmer und Verbraucher bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht persönlich begegnen dürfen. Sowohl Vertragsanbahnung als auch Vertragsschluss müssen ausschließlich über Mittel der Fernkommunikationstechnik vor sich gehen. Auch für die Vertragsanbahnung ist dies jetzt ausdrücklich im Gesetz geregelt. Nicht erforderlich ist es, dass die Vertragsabwicklung, also beispielsweise die Lieferung der online bestellten Sache, ebenfalls auf elektronischem Wege erfolgt. Die Regelungen über den Fernabsatz bleiben auch dann anwendbar, wenn die Vertragserfüllung offline erfolgt.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=266177&ccheck=1
hari76
Stammgast
#15 erstellt: 10. Feb 2016, 22:52
Danke, das bringt ja mal Licht ins Dunkel.

Wenn man also eine Bestellung in einem ONLINESHOP tätigt, ist es egal ob Zustellung oder Abholung und man hat Anspruch auf Widerruf.


Die andere Frage betrifft die Selbstabholung, in erster Linie ein Problem, wenn Käufer in der Nähe eines Shops wohnen, der einerseits einen Laden hat, andererseits über Fernkommunikationsmittel Verbraucher zum Abschluss von Fernabsatzverträgen einlädt.

Einigermaßen sicher dürfte sein, dass zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft unterschieden werden muss.

Ist der Fernabsatzvertrag bereits geschlossen, hat man als Verkäufer also das Angebot des Käufers verbindlich angenommen, spielt es keine Rolle mehr, ob der Käufer anschließend die Ware persönlich abholt. Denn das betrifft nur das Verpflichtungsgeschäft.

http://www.123recht....tique-__f174511.html


Wenn man allerdings nur eine ONLINERESERVIERUNG vornimmt und der Vertrag erst bei Abholung zustande kommt, gilt das Fernabsatzgesetz nicht.


Allerdings kann sich der Shop auch so einrichten, dass er möglicherweise den Vertrag bei Selbstabholern erst bei Abholung (und Zahlung) im Laden selbst entstehen lassen wird, indem er Selbstabholern einen Vertragsschluss i. S. eines Fernabsatzvertrags verweigert und nur eine Reservierung im Laden selbst anbietet, der Vertrag wird dann erst bei Abholung der Ware geschlossen --> kein Widerrufsrecht --> Direktvertrieb.

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html

lg Hari
ingo74
Inventar
#16 erstellt: 10. Feb 2016, 22:54
So verstehe ich das auch und wenn ich mir die AGB´s von mediamarkt.de durchlese, dann schaut das genau so aus - Widerruf möglich bei Lieferungsart "Ladenabholung".
Hat bei mir übrigens auch so schon 2x geklappt


[Beitrag von ingo74 am 10. Feb 2016, 22:54 bearbeitet]
blacksheep1987
Stammgast
#17 erstellt: 23. Feb 2016, 20:36
Jetzt hab ich eigene erfahrungen gesammelt.

Online bestellt, im Markt abgeholt und nun wieder zurrückgegeben.
Hab zuvor noch eine Mail mit dem Wiederruf geschickt um sicher zugehn.

Alles überhaupt kein Problem, super freundlich und sehr hilfsbereit.

Einziges Manko, online bei "meine Bestellungen" kann man ja auch auf Artikel zurückgeben klicken, da steht jedoch: "dieser Artike kann nicht zurückgegeben werden."
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