Rückgaberecht?

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MarcoCologne
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 06. Dez 2006, 20:36
Hallo Leute,

ich wußte nich wo ich es sonst hinschreiben soll.
Habe am Samstag einen LCD-TV bei Saturn gekauft.
Nun ist dieser mir zu groß. Der Verkäufer hatte gesagt, dass ich ihn einfach umtauschen und bekäme das Geld zurück (Bis Montag). Nun war ich Montag da und er hat voll den Terz gemacht, keine Lust gehabt ihn nachzuschauen und hat dann einen Kratzer gefunden, was aber ein Produktionsfehler ist (ist es wirklich, ist aber nicht schlimm). Er meine, dass die den nun nicht mehr zurücknehmen müßten. Auch Wertminderung machen die nicht.
Ist das rechtens ?

Ich finde es eine Unverschämtheit. Ich habe doch eigentlich ein Rückgaberecht für 14 Tage, auch ohne Gründe. Und wenn was kaputt ist, wird Wertminderung gemacht.
Rixi_0815
Stammgast
#2 erstellt: 06. Dez 2006, 22:28

MarcoCologne schrieb:
Ich finde es eine Unverschämtheit. Ich habe doch eigentlich ein Rückgaberecht für 14 Tage, auch ohne Gründe. Und wenn was kaputt ist, wird Wertminderung gemacht.


Hallo

Wenn ich nich nicht ganz irre gillt das 14 tägige Rückgaberecht ohne Gründe nur bei Internet-Shops.

Gruß
Rixi


[Beitrag von Rixi_0815 am 07. Dez 2006, 02:03 bearbeitet]
nexusblue
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 06. Dez 2006, 23:24
Hatte mit Saturn diesbezüglich nur gute Erfahrungen gemacht - Umtausch nach 10 Tagen ohne Probleme. Insgesamt hat man 14 Tage Zeit siehe auch Saturn und dort unter Umtauschservice. Kannst dem Verkäufer das mal zeigen.
MarcoCologne
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 07. Dez 2006, 11:21
Hallo,

genau das weiss ich eben nicht. Weiss jemand anderes genau wie das ist?
andisharp
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 07. Dez 2006, 11:26
Du kannst ihn nur umtauschen, bekommst dein Geld also nicht zurück. Der Händler ist dazu jedoch nicht verpflichtet, sondern es ist eine Kulanzleistung. Ich würde mal mit dem Verkaufsleiter sprechen und nicht mit dem Verkäufer.
Schili
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 07. Dez 2006, 11:34
So ist es. Dieses hier sehr oft progapierte 14-tägige Umtauschrecht ohne Angabe von Gründen ist oftmals eine Fehlinformation. Dieser Passus wurde lediglich aufgenommen, um Ware umzutauschen, die man (und jetzt kommts..)vorher nicht persönlich optisch begutachten konnte..

Heisst: Dieses 14-tägige Umtauschrecht kommt nur bei z.B. Ebay-, oder Onlinebestellungen (wie ja schon geschrieben..) zum tragen...ein kleiner, aber feiner und durchaus gravierender Unterschied zur Garantie oder Gewährleistung..

MarcoCologne
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 07. Dez 2006, 13:27
Naja. Ich habe das gekaufte Modell nicht im Lasden gesehen, nur ein ähnliches. Und dann hat das Teil einen Produktionsfehler. und deshalb will Saturn ihn nicht zurücknehmen. Ich habe die Ware aber natürlich nicht im Markt ausgepackt und begutachtet...
Tolle Situation. Saturn sagt, dass Samsung nie Produktionsfehler machen würde...
kaine
Stammgast
#8 erstellt: 07. Dez 2006, 13:30
Also, beim Mediamarkt hast du auch ein 14-tägiges RÜCKGABE-Recht und nicht nur ein Umtauschrecht. Ich habe schon sehr oft Ware beim Media-Markt gekauft und immer ohne Probleme bei Rückgabe mein Geld wieder bekommen. Da Saturn ja der gleichen Kette wie der Media-Markt angehört, sollte das mit dem Zurückgeben kein Problem sein. Hast du schon einmal unter "Rückgaberecht" "Saturn" gegoogelt??
kaine
Stammgast
#9 erstellt: 07. Dez 2006, 13:31

MarcoCologne schrieb:

Tolle Situation. Saturn sagt, dass Samsung nie Produktionsfehler machen würde...


Ich lach mich tot.....Der Verkäufer soll mir mal eine Firma zeigen, die NIE einen Produktionsfehler macht
MarcoCologne
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 07. Dez 2006, 13:38
Hi,

habe den Umtauschservice bei Saturn gefunden.
Die meinten als ich da war, dass da halt dieser Kratzer wäre und die ihn deswegen nicht umtauschen müßten! Auch Wertminderung wäre nicht möglich. Aber das kann doch nicht sein, oder?
HanniVector
Stammgast
#11 erstellt: 07. Dez 2006, 13:48
Prinzipiell ist dieses 14-tägige Umtauschrecht auf den Fernabsatz-Handel zugeschnitten, gilt also rein rechtlich nicht, wenn du das Gerät im Handel gekauft hast.

Saturn und MediaMarkt werben allerdings regelmäßig mit diesem Umtauschrecht und mir wurde dieses Recht (leider immer nur mündlich) auch immer wieder in den entsprechenden Läden von den Verkäufern zugesichert - ich musste das Recht noch nie in Anspruch nehmen und bin eigentlich auch sehr froh darüber, da ich denke das Theater fängt dann an, wenn man es wirklich nutzen will.
Größtes Problem daran: Saturn ist nicht gleich Saturn und MM ist nicht gleich MM. Sprich: es steht zwar immer der bekannte Namen an der Tür, aber im Endeffekt kann jeder Marktleiter mehr oder weniger machen was er will, er kann also auch dieses Rückgaberecht gewähren oder auch nicht.
Für dich heisst das: im Endeffekt ist diese "Rückgaberecht", welches Saturn einem zugesteht, nichts anderes als eine Kulanzfrage. Ich würde in dem Fall versuchen mit dem Geschäftsleiter zu sprechen und zumindest versuchen das Gerät gegen ein Gerät zu tauschen welches besser zu dir bzw. in deine Wohnung passt.
kaine
Stammgast
#12 erstellt: 07. Dez 2006, 14:21
Hmm, ist echt ne blöde Situation. Als ich mir damals meinen Pioneer 506 im Mediamarkt gekauft habe, habe ich mir das 14-tägige Rückgaberecht schriftlich geben lassen. Das ist bei dir ja leider nicht mehr möglich. Ich würde auch erst mal probieren, ob du noch was bei dem Verkaufsleiter rausholen kannst. Wenn das nicht klappen sollte, kannst du dich ja mal beim Verbraucherschutz erkundigen, was die empfehlen würden.
nexusblue
Schaut ab und zu mal vorbei
#13 erstellt: 07. Dez 2006, 15:17
naja wie gesagt, ich habe da gute Erfahrungen gemacht. LCD gekauft - Gerät hat mir dann zu Hause nicht gefallen - nach 10 Tagen mich dazu entschlossen, dass Gerät wieder zurückzugeben. Hin mit dem LCD und ohne irgendwelche anstalten haben die den LCD zurück genommen. Konnte mir aussuchen ob ich ein anderes Gerät haben möchte oder Geld zurück. Ich hab das Geld genommen. Das war beim Saturn in München-Riem.
MarcoCologne
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 07. Dez 2006, 15:27
ich werde es morgen nochmal probieren und schreibe dann hier mein Feedback.
Auf der Saturn-Website steht es ja "schriftlich"
kaine
Stammgast
#15 erstellt: 07. Dez 2006, 15:32
Gib auf jeden Fall Feedback. Bin gespannt, was dabei rauskommt.

Wünsche dir viel Glück.
MarcoCologne
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 08. Dez 2006, 19:39
So. Habe gerade mit dem Verkaufsleiter, des Saturn-Marktes (Ort werde ich hier nicht nennen), gesprochen. Er sagte dass es noch nie vorgekommen wäre, dass Samsung einen Fehlerhaften Fuss produziert hätte und wenn es vorkommen würde, dann würden alle Füße defekt sein.
Er sagt, ich hätte den Fuss kaputt gemacht. Ich sage es ist ein Produktionsfehler, oder Saturn hat den Fernseher schonmal anderweitig ausgepackt.
Ich überlege mir nun rechtliche Schritte einzuleiten. Weil ich sowas absolute Sch**** finde.
Ich werde generell schonmal bei Saturn nichts mehr kaufen. So ein SCH***ß-Laden. Kein Service, Unfreundlich und dann noch unterstellend ich hätte den Fuss kaputt gemacht. Ich werde wohl auch nachweisen, dass es sich um einen Produktionsfehler hat.

Ich habe den LCD-TV nun seit dem Umtauschversuch nicht mehr ausgepackt und werde heute schauen, ob die jetzt was anderes beschädigt haben.
Ich bin echt auf 190.

Ich kann nur jedem Raten: Kauft sonstwo aber nicht bei Saturn. Ich weiß nicht wie es bei anderen "Discountern" ist. Aber speziell bei Saturn habe ich nun zum dritten mal so einen hick-hack (bisher "nur" mit ca. 100 Euro-Geräten)...
andisharp
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 08. Dez 2006, 19:51
Das Gute ist, du musst gar nichts nachweisen. In den ersten 6 Monaten nach Kauf liegt die Beweispflicht ausschließlich beim Verkäufer.
MarcoCologne
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 08. Dez 2006, 20:26
da habe ich k. A. Nun mal abwarten. Saturn ist der letzt Laden...
HanniVector
Stammgast
#19 erstellt: 08. Dez 2006, 21:02
Die Gewährleistung gilt eigentlich für verdeckte, sprich nicht ohne weiteres erkennbare Mängel.
Jetzt ist halt die Frage, ob das ein verdeckter Mangel ist. Ich bin mir nicht sicher ob es für den Käufer als auch Verkäufer zumutbar gewesen wäre, dass Gerät auszupacken und dann wäre der Mangel natürlich sofort aufgefallen und dann wäre es kein Gewährleistungsfall.
Wenn das aus der Packung jedoch nicht zumutbar war, dann ist es ein verdeckter Mangel - und genau dann muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel nicht von anfang vorhanden war sondern durch den Käufer entstanden ist. Das kann er aber im normalfall kaum womit du eigentlich beste Karten hättest.
kaine
Stammgast
#20 erstellt: 09. Dez 2006, 18:45
Hi,

würde mir das auch nicht gefallen lassen und ebenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Viel Glück dabei.
joachim1
Stammgast
#21 erstellt: 06. Apr 2021, 09:04
Onlinekauf "Rückgaberecht " innerhalb 14 Tage ?
Darf beim Tv die Folie vom Display runtergezogen werden , oder ... habe ich dann
kein Rückgaberecht mehr ....?
Ich kann ja solange die Folie noch oben ist den TV nicht gut testen !!
Nemesis200SX
Inventar
#22 erstellt: 06. Apr 2021, 10:05
abnehmen und aufheben (das gilt für die gesamte Verpackung). Im Falle einer Rücksendung muss das Produkt genau so zurückgeschickt werden wie es erhalten wurde.
n5pdimi
Inventar
#23 erstellt: 06. Apr 2021, 10:06
Natürlich darfst Du die Folie/Folien abziehen, wie willst Du ihn den sonst begutachten? Gleiches gilt für Fernbedienung und Zubehör.
n5pdimi
Inventar
#24 erstellt: 06. Apr 2021, 10:11

Nemesis200SX (Beitrag #22) schrieb:
abnehmen und aufheben (das gilt für die gesamte Verpackung). Im Falle einer Rücksendung muss das Produkt genau so zurückgeschickt werden wie es erhalten wurde.



Das geht mit diesen aufgebrachten Folien doch gar nicht - Du kannst das Produkt technisch gesehen überhaupt nicht mehr in diesen Zustand zurückversetzen. Das ist auch nicht nötig. Natürlich muss (in der Praxis wohl eher sollte) sich die Ware in einem einwandfreien Zustand ohne Gebrauchsspuren befinden, aber "verkaufsfertig" verpackt muss sie nicht sein.
Rückläufer werden meist sowieso als B-Ware verkauft oder gleich vernichtet.

Das ist eben die Kehrseite im Online Geschäft für den Verkäufer, weswegen sie sich auch so über Kunden freuen, die sich beispielsweise 5 BluRay Player bestellen, alle auspacken und dann 4 zurückschicken...
joachim1
Stammgast
#25 erstellt: 06. Apr 2021, 10:13
Danke !
Die FOLIE werde ich dann ja nicht mehr so rauf bekommen , wie im Neuzustand !
Also die FOLIE dann lieber gleich herunten lassen ?


[Beitrag von joachim1 am 06. Apr 2021, 10:14 bearbeitet]
Nemesis200SX
Inventar
#26 erstellt: 06. Apr 2021, 11:30
folie wieder drauf so gut wie du es hinkriegst
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