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Auf den Punkt: Soundqualität / Klang Panasonic TH42PV60

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gargamel2003
Stammgast
#51 erstellt: 14. Okt 2006, 15:52
Was Panasonic sagt, ist mir eigentlich egal. Wichtig ist, was Panasonic in mein Garantieheft geschrieben hat.

Und demnach habe ich 24 Monate Garantie.

Notfalls müsste ich das einklagen. Aber was ich schwarz auf weiß habe, müsste mündlichen Aussagen eigentlich überlegen sein.

Noch dazu macht Panasonic auf der eigenen Homepage ja mächtig Werbung für die Paneuropäische Garantie.
Der Verbraucherschutz würde sich da sicher auch für mich einsetzen.

Aber, ich glaube garnicht mehr, dass es hier zu Problemen kommt, ich habe auch trotz intensiver Internetrecherche keinen Internetkäufer gefunden, der Probleme mit der Garantie gehabt hätte.


[Beitrag von gargamel2003 am 14. Okt 2006, 15:52 bearbeitet]
Collo
Stammgast
#52 erstellt: 14. Okt 2006, 19:14
@gargamel2003
Glückwunsch zum Gerät. Ich denke auch, dass Du mit der Servicekarte 24 Monate Garantie bei Panasonic hast. Alle Servicefragen solltest Du ab jetzt direkt mit Panasonic abwickeln können, also ohne Topvision kontaktieren zu müssen.

@Plasmamann
Den negativen Begriff "Grauimport" halte ich im konkreten Fall für nicht angebracht. Panasonic liefert die Geräte für den europäischen Markt, und Deutschland gehört zu Europa. Wenn ein Händler sich den "PV600" z.B. aus Österreich beschafft, wäre das bestenfalls ein Reimport, und der ist z.B. bei PKW schon lange üblich. Das Panasonic den "PV600" (noch) nicht in Deutschland vertreibt, halte ich für reine Marketing-Strategie. Vermutlich geht man von einer höheren Kaufkraft in Deutschland aus ,soll heißen, am "PX600" lässt sich mehr verdienen als am "PV600".
Plasmamann
Stammgast
#53 erstellt: 14. Okt 2006, 20:56
Collo, genau so sehe ich das auch, Pana bietet uns den PV600 ganz bewußt nicht an doch ich denke er kommt auch nicht mehr, eher eine neue Produktgeneration.

Reimport kann man nicht sagen, denn es gibt ihn ja hier überhaupt nicht... den Begriff habe ich bewußt ausgeklammert. Es ist ein Ding dazwischen

Der Begriff Grauimport ist auch nicht negativ, sondern er soll nur zeigen: dieses Gerät stammt aus dem Ausland bzw. war für anderes Land gedacht. Die Qualität ist die selbe! Aber ich denke man nutzt Begriff Grauimport eher um die Einfuhr von nicht Europa Geräten ohne EU-Garantiedokument und ein gültiges CE-Zeichen zu beschreiben.

Daher meine Frage an gargamel: CE-Zeichen auf Gerät und EU-Garantiedokument sind vorhanden?

Vielleich und ich hoffe es, hat mir die Serviceangstellte der Panasonic Zentrale auch nur Halbwahrheiten erzählt und mich vom Kauf eines solchen Gerätes abzuschrechen? Fair ist das nicht...

Bleibe weiterhin am BLAUIMPORT (EU-Blau) PV600 interessiert

Netten Samstag noch Jungs !


[Beitrag von Plasmamann am 14. Okt 2006, 21:05 bearbeitet]
gargamel2003
Stammgast
#54 erstellt: 14. Okt 2006, 22:12
Wie schon gesagt, es liegt ein Garantieheft mit "Pan European Guarantee" dabei. Es hat 64 Seiten !

In diesem Heft sind jeweils einzeln die Garantieleistungen für verschiedene Länder aufgeführt:

United Kingdom/Icelans
Deutschland
France
Nederland
Belgique/Luxembourg
Italia
Espana
Danmark
Sverige
Norge
Suomi
Österreich
Schweiz + Lichtenstein
Griechenland
Portugal
EESTI
LATVIJA
LIETUVA
Polska
Magyarorszag
Türkiye
Slovenia
Ceska republika
Romania
Slovenska Republika
Malta
Cyprus


Da es für Österreich, Schweiz und Deutschland extra Garantiebedingungen gibt, die sich auch durchaus unterscheiden (Schweiz nur 12 Monate, Deutschland und Österreich 24 Monate) und meine Seriennummer und Modellnummer eingeklebt ist, gehe ich davon aus, dass ich die Deutsche Garantie habe.

Auf der schweizer Homepage von Panasonic wird übrigens kein PX600 angeboten, dort aber sehr wohl verkauft, also andersrum als hier mit dem PV.

Auf meinem Garantieheft ist ein CE-Zeichen.

Auf meinem Plasma-Fernseher ist auch ein CE-Zeichen und "Assembled in the Czech Republik", also wohl in Tschechien zusammengeschraubt.

Für die Ceska republika gibts übrigens auch 24 Monate, soweit ich das Tschechische deuten kann...

So, Finger sind jetzt wund...


Viel Glück bei Deiner Entscheidung Plasmamann !

Ich hatte im Übrigen bei allen technischen Geräten keine Probleme in der Garantiezeit, erst danach oder es war von anfang an Schrott. Da mein Gerät super funzt, keine komischen Geräusche u.s.w., denke ich es wird auch so bleiben bis die Garantie abgelaufen ist.


[Beitrag von gargamel2003 am 14. Okt 2006, 22:24 bearbeitet]
gargamel2003
Stammgast
#55 erstellt: 14. Okt 2006, 22:30
Hier noch ne Kopie von der DEUTSCHEN Panasonic-Homepage:
So stehts auch in meinem Heft !

DEUTSCHLAND: Kostenlose Fehlerbeseitigung
Nachstehende Regelungen gelten für folgende Produkte der Marke Panasonic:
Camcorder Color TV/Plasma/LCD –TV HiFi-Produkte DVD-Videorecorder/-Player
Videorecorder Portable Audio Digital Cameras Set-Top Boxen /AVHDD
DECT Telefone Haushalts-Mikrowellen Brotbackautomaten Personal Care
Car Media Rückprojektions TV LCD- Projektoren (Consumer) Sub- Notebooks
1. Wird das Gerät in den ersten 24 Monaten ab Kaufdatum beim Händler aufgrund von nachgewiesenen
Fabrikations- oder Materialfehlern schadhaft, so behebt die Panasonic Deutschland diesen Fehler ohne
Berechnung gemäß den nachfolgenden Bedingungen.
2. Die Beseitigung des Fehlers erfolgt nach Wahl der Panasonic Deutschland durch Reparatur oder
Austausch. Ausgetauschte Teile und Geräte gehen in das Eigentum der Panasonic Deutschland über.
Weitere Ansprüche gegen die Panasonic Deutschland, insbesondere auf Rückgabe der Ware gegen
Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz werden hierdurch nicht begründet.
3. Falls das Gerät zum Zwecke der Fehlerbeseitigung transportiert wird, geschieht dies auf Gefahr des
Absenders. Die Kosten für unaufgeforderte Einsendungen an die Panasonic Deutschland oder Panasonic
Service-Center trägt der Absender. Aufwendungen gleich welcher Art werden nicht erstattet.
4. Ausgenommen von der kostenlosen Fehlerbeseitigung sind:
a) Schäden und Verluste, die durch das Gerät oder seinen Gebrauch entstehen, sowie Schäden, die
auf lokale Verhältnisse, wie Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag, äußere
Gewalteinwirkung, Flüssigkeit, Tabakrauch, Ablagen bildende Gase (z.B. Kunstnebel,
Insektenspray) etc. zurückzuführen sind.
b) Schäden durch Eingriffe von Personen, die von uns hierzu nicht ermächtigt sind.
c) Geräte, bei denen die Fabrikationsnummer entfernt oder zerstört worden ist.
d) Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z.B. Anschluß an eine falsche
Netzspannung oder Stromart, Schäden durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch,
Einbrennschäden (permanente Nachbilder).
e) Batterien und Akkumulatoren, einschließlich Folgeschäden durch den Gebrauch von überalterten
oder defekten Batterien bzw. Akkumulatoren.
f) Verschleißteile und Verbrauchsmaterial
g) Projektor-Lampen; hier erfolgt kostenloser Ersatz lediglich innerhalb der ersten 90 Tage oder -
falls dies eher eintritt - 200 Betriebsstunden ab erster Inbetriebnahme laut Betriebsstundenzähler
im Gerät; der Austausch hat durch einen von uns autorisierten Servicepartner zu erfolgen.
h) Geräte, die gewerblich genutzt werden.
5. Tritt ein Fehler auf, wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist von 24 Monaten ab Kaufdatum beim
Händler an
- unsere Service-Hotline 0180 50 15 147
- Ihr örtliches Panasonic Service-Center
6. Um die kostenlose Fehlerbeseitigung in Anspruch nehmen zu können, muss der vollständig vom Händler
ausgefüllte Geräteschein und/oder der Kaufbeleg vorgelegt werden.
7. Die kostenlose Fehlerbeseitigung durch die Panasonic Deutschland bedeutet weder eine Verlängerung
noch einen Neubeginn der 24-Monats-Frist. Der Anspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch die
Panasonic Deutschland bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
8. Selbstverständlich können Sie diese Leistungen auch in Anspruch nehmen, wenn Sie das Gerät in andere
Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, die Schweiz oder die Türkei
verbringen. Bitte wenden Sie sich dort an die nationale Vertriebsgesellschaft (s. Anlage).
Diese Leistungen bestehen zusätzlich zu der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Händlers aus dem
Kaufvertrag und beeinträchtigen in keiner Weise Ihre Rechte als Endgebraucher.
Panasonic Deutschland
eine Division der Panasonic Marketing Europe GmbH
Winsbergring 15
22525 Hamburg
gargamel2003
Stammgast
#56 erstellt: 14. Okt 2006, 22:43
So noch was für Plasmamann:

Ich habe mal eine Reparaturerfassung auf der Homepage von Panasonic gemacht und hier "Garantie"(es gab noch "kostenpflichtig" und "Kulanzleistung" zur Auswahl),meine Seriennummer sowie Modell TH-42PV600E eingegeben.
Als Antwort kam das:

Reparaturerfassung ( Überprüfung positiv )

Sehr geehrter Kunde,

Ihre Gerätedaten wurden positiv überprüft. Da Ihr Gerät nicht mit der DHL transportiert werden kann, haben Sie nun die Möglichkeit, einen Homeserviceauftrag zu erfassen.

Homeservice bedeutet, das sich ein Mitarbeiter unserer Service Center bei Ihnen vor Ort um Ihr Gerät kümmern wird.

Nach Abschluss der Auftragserfassung wird sich ein Mitarbeiter aus dem Service in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um den weiteren Ablauf zu klären.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Garantiebeleg ( Kaufbeleg ) zur Hand zu haben. Ihre Unterlagen erhalten Sie nach der Reparatur selbstverständlich zurück.


Ich denke mal, damit dürfte die LAge jetzt klar und eindeutig für die Garantie sprechen. Restrisiken kann ich natürlich nicht ausschließen, aber ich kann auch nicht garantieren, dass Dir nach dem Kauf kein Meteorit auf den Kopf fällt.


[Beitrag von gargamel2003 am 14. Okt 2006, 23:01 bearbeitet]
Plasmamann
Stammgast
#57 erstellt: 15. Okt 2006, 08:59
sehr nett von dir gargamel!! danke für Mühe.

Ganz oben auf meiner Kaufwuschliste steht seit Monaten ja der PV60 wie fraser z.B. einen hat, aber ein PX600 war immer mein Traum, doch zu teuer. Nur eröffnet sich seit ein paar Tagen eine preiswertere Alternative mit dem PV600.

Die Bedingen sind ja Schwarz auf Weiss und wenn man diese Zeilen einem Juristen vorführt, dann sollte es ja wohl keine Probleme geben?!

Was dieses "und/oder" soll ist mir aber weiterhin schleierhaft!

Aber die Reparaturerfassung stimmt sehr positiv!


"6. Um die kostenlose Fehlerbeseitigung in Anspruch nehmen zu können, muss der vollständig vom Händler
ausgefüllte Geräteschein und/oder der Kaufbeleg vorgelegt werden.
7. Die kostenlose Fehlerbeseitigung durch die Panasonic Deutschland bedeutet weder eine Verlängerung
noch einen Neubeginn der 24-Monats-Frist. Der Anspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch die
Panasonic Deutschland bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
8. Selbstverständlich können Sie diese Leistungen auch in Anspruch nehmen, wenn Sie das Gerät in andere
Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, die Schweiz oder die Türkei
verbringen. Bitte wenden Sie sich dort an die nationale Vertriebsgesellschaft (s. Anlage).
Diese Leistungen bestehen zusätzlich zu der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Händlers aus dem
Kaufvertrag und beeinträchtigen in keiner Weise Ihre Rechte als Endgebraucher.
Panasonic Deutschland
eine Division der Panasonic Marketing Europe GmbH
Winsbergring 15
22525 Hamburg"
gargamel2003
Stammgast
#58 erstellt: 15. Okt 2006, 11:22
Gern geschehen. Schreib doch mal, wie Du Dich entschieden hast.

Bis bald

Gargamel
gargamel2003
Stammgast
#59 erstellt: 16. Okt 2006, 18:14
Um díe eventuell letzten Zweifel auszuräumen, habe ich bei TopVision nachgefragt:

"Hallo !

Den Fernseher habe ich heute erhalten. Vielen Dank für die schnelle Lieferung.

Ich habe noch zwei Fragen:

Habe ich durch das Garantieheft und Ihre Rechnung auch die Herstellergarantie von 24 Monaten bei Panasonic ?

Was gilt bei Ihnen: Die 3 Jahre Gewährleistung, die in Ihren AGB auf Ihrer Homepage stehen, oder die 2 Jahre, die auf Ihrem mir erst nach dem Kauf zugesandten Serviceformular abgedruckt ist ?
Ein Kaufgrund für mich waren die 3 Jahre, die Sie auf Ihrer Homepage anzeigen.

Mit freundlichem Gruß"

Als Antwort habe ich heute erhalten:

"Hallo,

Panasonic gibt Ihnen 2 Jahre Hertsteller Garantie und wir geben Ihnen 3 Jahre Gewährleistung.


Mit freundlichen Grüssen


Ihr TOPVISION Internet-Team"


[Beitrag von gargamel2003 am 16. Okt 2006, 18:14 bearbeitet]
Luser
Stammgast
#60 erstellt: 16. Okt 2006, 23:37
Hallo gargamel2003.

Noch mal kurz zur Info:
Es ist richtig,das der Pana nach 6Monaten kaputt gehen kann und Du dann ja die 2oder sogar 3Jahre Gewährleistung hast.

Ich kann Dir aber versichern,das Du in der Beweispflicht bist.Steht so im Gesetz!!

Das bedeutet,Du bist auf den Händler angewiesen,das er Fair ist.

Ansonsten geht es nur über einen Gutachter und das Gericht,vielleicht noch über eine Schiedsstelle.

Deswegen sind die 2Jahre Garantie vor Ort von Pana Spitze.

Manche Hersteller geben nur 1Jahr Garantie,ohne vor Ort Service.
Plasmamann
Stammgast
#61 erstellt: 17. Okt 2006, 06:49
habe ich doch schon erläutert: eine Gewährleistung ist nicht mit der vollen Garantie von Pana zu vergleichen, könnt ihr mich schon glauben.

Und auf Aussagen von Händlern gebe ich auch nicht so viel, die ihre Geräte ohne viel Streit und Fragen an den Kunden bringen wollen... Dennoch vielen Dank für dein Engagement in meiner und eigener Sache gargamel!!

Doch was mir Panasonic in Hamburg an Leistung im Garantiefall für mein "Importgerät" zusagt ist noch wichtiger!

Habe denen nun gemailt, bin gespannt!

Für eine Vollgarantie lege ich gerne 100E mehr hin. Aber: hoffe ich kann mir das sparen... keine Lust auf einen 1950Euro teuren PX600. Ich möchte lieber einen 42PV600...!
fraster
Inventar
#62 erstellt: 17. Okt 2006, 11:50
Meine Erfahrungen sind ganz anders: Ich habe auch mal mit Panasonic telefoniert, um meinen PV60 vom Techniker überprüfen zu lassen. Die haben telefonisch zwar nach Kaufdatum, Händler und Seriennummer gefragt, als ich aber nur Händler (Saturn) und ungefähres Kaufdatum parat hatte, und nicht die Seriennummer, gab es ebenfalls kein Problem. Als der Techniker dann bei mir war, wollte er noch nicht mal irgendeine Rechnung des Gerätes sehen! Das zeigt mir doch, dass Panasonic extrem kulant ist und im Zweifel mal Garantieleistungen erbringt, auch wenn gar kein Garantiefall vorliegt. Ich hätte ja am Telefon auch ein neueres Kaufdatum oder einen ganz anderen Händler angeben können, es wäre auch keinem aufgefallen.

Im Übrigen bin ich mir sicher, dass Panasonic Garantieleistungen NICHT davon abhängig macht, ob man ein für den deutschen oder rest-europäischen Markt bestimmtes Gerät gekauft hat, da es eine einheitliche Europagarantie gibt, die jedem europäischen Gerät beiliegt. Deshalb wird es auch egal sein, ob ich online oder im Laden kaufe und woher in Europa der Händler die Ware bezogen hat. Wenn dies nicht so wäre, müsste Panasonic doch auf deren Websites oder in den Garantiebedingungen ausdrücklich schreiben: Achtung! Die 2-Jahre-Vor-Ort-Garantie gilt nur für in Deutschland erworbene und ausschließlich für den deutschen Markt bestimmte Geräte (beginnend mit der Seriennummer: XY...)!

Falls Panasonic also dir, Plasmamann, antworten sollte, dass nur Geräte für den deutschen Markt in den Genuss der vollen Garantie kommen, so ist dies zwar Wunschdenken des Herstellers, um Grauimporthandel und Dumpingpreise im Internet einzudämmen. Mit den europaweit vereinheitlichten Verbraucherrechten wird dies aber nicht konform gehen. Da werden halt gerne mal Gerüchte in die Welt gesetzt, damit die Käufer aus Angst vor verminderten Garantieleistungen doch wieder beim teureren Händler kaufen, und dem Hersteller eine konstant hohe Gewinnspanne zu liefern, ist doch logisch. Vor Gericht würde der Käufer eines europäischen Gerätes hingegen definitiv sein Recht auf eine volle Garantie (wie in den Garantiebedingungen vertraglich vereinbart) durchsetzen. Sofern es überhaupt eine Garantie gibt, gilt die für ganz Europa einheitlich.
Anykey
Inventar
#63 erstellt: 17. Okt 2006, 12:05
Zurück zum Thema

Ich persönlich finde die Sound Qualität zum Fernsehen und selbst für DVD´s
noch in Ordnung da ja alles klar verständlich bleibt. Und einen Aufpreis für
ein besseres integriertes Sound System würde ich mir immer Sparren und lieber
in eine Anlage + Boxen oder in ein Satelliten System investieren.
Plasmamann
Stammgast
#64 erstellt: 18. Okt 2006, 05:48
Hallo fraser!

Denke auch das EU Recht sollte eigentlich in diesem Falle ganz klar hinter Konsumenten stehen! Man würde die Klange sicherlich gewinnen, aber solch einen Aufwand möchte ich nicht auf mich nehmen müssen. Deine Erfahungen mit Kulanz zeigt aber, dass das Restrisiko relativ gering ist.

Auch die testweise durchgeführte positive Reparaturerfassung von Mitstreiter gargamel stimmt äußerst positiv!

Diese seltsamen Aussagen mancher Personen scheinen wirklich nur Manipulation und eine Art Protektion des deutschen Marktes vor attraktiven Europa Produkten zu sein

@Anykey: danke für deine Einschätzung bzw. Orientieriung

HABE ANTRWORT: wenn Händer mit Sitz in Deutschland, also deutsche Rechnung (am besten lt. Panasonc mit vermerkter Seriennummer auf RG.) - dann volle Garantie + Service auch für Europa-Gerät, welches nicht in D von Pana vertrieben wird! Perfekt!

Voraussetzung: die Europa Garantiekarte!

Einschränkung - Zitat: "Bei einem Garantieanspruch im Erwerbsland brauch die Garantiekarte nicht zwingend ausgefüllt zu werden. Bei einem Aspruch in einem anderen europäischen Land als dem Erwerbsland ist dieses jedoch zwingend notwendig."

Hat die Dame am Telefon definitiv klar anders und falsch dargestellt, hört sich doch so viel besser an

Let's Party!


[Beitrag von Plasmamann am 18. Okt 2006, 09:17 bearbeitet]
gargamel2003
Stammgast
#65 erstellt: 18. Okt 2006, 13:43
Na, dann wär das jetzt wohl abschließend geklärt.

War auch für mich wichtig.


Danke an alle, die sich hier schlau gemacht haben.


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