Panasonic lehnt Gewährleistung ab bei priv. Weiterverkauf?

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Feinripp
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 19. Mrz 2014, 14:12
Hi,
Situation:
Gerät wurde bei Fachhändler vor 1 1/2 Jahren gekauft. Nun privat weiterverkauft. Original Rechnung dabei.
Jetzt wurde wegen Netzteilgeräuschen eine Garantiereparatur angestoßen und auch durchgeführt. (Schrauben Netzteilboard waren locker..).
Die Vertragswerkstatt, die die Rep. durchgeführt hat, lehnt die Abrechnung per Gewährleistung aber ab, da auf der Rechnung ein anderer Käufer erscheint, als der jetz. Besitzer.

Wir haben dann bei Panasonic in der Hotline nachgefragt, und dort wurde uns bestätigt, daß die Gewährleistungsansprüche bei einem privaten Weiterverkauf sofort erlischt und wir die Rechnung voll tragen müssen.
Dieses Vorgehen ist mir unbekannt, ich war der Meinung, der gesetzliche Gewährleistungsanspruch wäre an das Gerät / Ser. Nr. gebunden und nicht an den Käufer.
Man stelle sich vor, man kauft einen Jahreswagen, und der Hersteller spricht sich nach einem privaten Weiterverkauf von allen Gewährleistungsverpflichtungen frei?

So etwas schon gehört? ist das Usus bei Panasonic? Oder liegt hier ein Missverständnis vor?
olewed
Gesperrt
#2 erstellt: 19. Mrz 2014, 14:46
Es liegt kein Missverständnis vor !
Man brauch sich nur die Garantie Bestimmungen von Panasonic durchzulesen.

Punkt .7
Die kostenlose Fehlerbeseitigung durch Panasonic Deutschland bedeutet weder eine Verlängerung
noch einen Neubeginn der 24-Monats Frist. Der Anspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch die
Panasonic Deutschland bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
Wurde das Gerät vor dem Verkauf zu Ausstellungs oder Vorführzwecken genutzt, verkürzt sich die Frist für
die Geltendmachung des Mangels auf 12 Monate ab Kaufdatum.

MFG olewed
tomi.s
Inventar
#3 erstellt: 19. Mrz 2014, 14:55
rechtlich hast du leider die a....karte gezogen!

greetz
Feinripp
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 19. Mrz 2014, 14:56
Danke für die Antwort.

Also bedeutet das, daß bei privatem Weiterverkauf die gesetzliche Gewährleistung erlischt und der neue Besitzer jeglichen Anspruch darauf verliert.
Das ist insofern interessant, als dies ja bedeutet, daß die ganzen " mit Restgarantie, Rechnung liegt bei" etc.. Vormulierungen für die Tonne sind.

Somit ist der Hersteller bei einem privaten Weiterverkauf fein raus.

War mir unbekannt. Also wenn ich einen Jahreswagen kaufe, habe ich dann keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller mehr. Es sei denn die machen das via Kulanz.
Man lernt halt nie aus.

Na ich werde dem Kollegen, der das Gerät von mir erworben hat, dann seine Servicerechnung bezahlen.
( sic!),
obwohl ich ja den Gewährleistungsanspruch gegenüber pana hatte. Dummerweise wurde der Service aber von ihm beauftragt. Lol. Wie doof ist das denn.


[Beitrag von Feinripp am 19. Mrz 2014, 14:59 bearbeitet]
tomi.s
Inventar
#5 erstellt: 19. Mrz 2014, 15:01
kulanz = willkür
markentreue gibt es bei mir auch nicht mehr seit dem mich pana für blöd verkaufen wollte

greetz
Feinripp
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 19. Mrz 2014, 15:02
Das gilt ja dann auch bei Schenkungen?! ich kaufe ein Gerät, um es zu verschenken. Bähhm, Gewährleistung weg wenn auf der Rechnung mein Name steht. Kann ich kaum glauben.
Neos2c
Stammgast
#7 erstellt: 19. Mrz 2014, 15:08
Also ist es generell eigentlich besser wenn gar kein Name auf der Rechnung steht...?
djofly
Inventar
#8 erstellt: 19. Mrz 2014, 15:12
Bitte erstmal nicht Garantie und Gewährleistung durcheinander schmeißen und im Zweifel bei Wiki noch mal einlesen.

Die gesetzliche Gewährleistung gilt immer nur zwischen den Vertragsparteien Verkäufer und Käufer. Wenn der Käufer das Gerät an Dritte weiter gibt, haben die keinen Anspruch auf die ursprüngliche Gewährleistung.
Wenn das Gerät bei einem Shop gekauft wurde, hat die Gewährleistung auch nichts mit Panasonic direkt als Hersteller zu tun. Die sind ja nicht Verkäufer!

Die Bedingungen der Herstellergarantie kann jeder Hersteller selber festlegen. Normalerweise gibt es immer einen Passus, der die Übertragbarkeit sichert. Das Panasonic das explizit ausschließt, ist natürlich echt mieser Service.

Wenn bei eBay mit nutzbarer Herstellergarantie für den Käufer geworben wird, obwohl diese gar nicht übertragbar ist, so ist dies eindeutig ein Mangel, wenn nicht sogar Betrug.

In deinem Fall hättest du wie schon erwähnt den Servicefall melden sollen und nicht dein Kollege...


[Beitrag von djofly am 19. Mrz 2014, 15:13 bearbeitet]
Feinripp
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 19. Mrz 2014, 15:23
In der Tat.

Wundert mich, daß noch keine findigen RA auf die Idee gekommen sind, entsprechende Verkaufsofferten bei Ebay abzumahnen.

In meinem Falle war es aber ein Verkauf an einen guten Kollegen.

Ich werde die Rechnung übernehmen, aber es ist schon gut zu wissen, daß hier rigoros die Geschäftsbedingungen durchgedrückt werden. Geschickt eingefädelt. Wer klopft schon die Geschäftsbedingungen bez. eventuellen Gewährleistungsverlustes bei Weiterverkauf ab?
olewed
Gesperrt
#10 erstellt: 19. Mrz 2014, 16:03

Feinripp (Beitrag #6) schrieb:
Das gilt ja dann auch bei Schenkungen?! ich kaufe ein Gerät, um es zu verschenken. Bähhm, Gewährleistung weg wenn auf der Rechnung mein Name steht. Kann ich kaum glauben. :cut

Nein kann man problemlos auch machen.
Man muss sich nur vorher damit auseinander setzen!
Wenn der dem man das Gerät schenken will auch auf der Rechnung
Steht ,kein Problem.

Das ist genau so wie der hier immer wieder zu lesende Irrglaube ich habe
Nur Anspruch auf Garantie u Service Leistung wenn ich ein für den deutschen Markt
Bestimmtes Gerät kaufe, oder der Händler muss seinen Sitz in Deutschland haben.
Richtig ist ich kann in der Gesamten EU Zone mein Gerät kaufen zb aus Frankreich von
Einem dort registrierten Händler.
WICHTIG IST NUR DAS DER HÄNDLER EINE VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTE EUROPA GARANTIE
KARTE MITLIEFERT.
Dann kann ich auch problemlos den deutschen Service in einem Garantie fall in Anspruch nehmen.
Es gelten allerdings die Garantie Bestimmungen des EU Landes wo der Händler seinen Sitz hat.
MFG olewed
Feinripp
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 19. Mrz 2014, 16:12

olewed (Beitrag #10) schrieb:

Feinripp (Beitrag #6) schrieb:
Das gilt ja dann auch bei Schenkungen?! ich kaufe ein Gerät, um es zu verschenken. Bähhm, Gewährleistung weg wenn auf der Rechnung mein Name steht. Kann ich kaum glauben. :cut

Nein kann man problemlos auch machen.
Man muss sich nur vorher damit auseinander setzen!
Wenn der dem man das Gerät schenken will auch auf der Rechnung
Steht ,kein Problem.
.....
MFG olewed


Ah.. beim Kauf muss dann dem Händler gesagt werden, bitte die Rechnung ab nicht auf mich, sondern auf XY ausstellen.
Kann mir vorstellen daß das mitunter zu Diskussionen führen wird, insbesondere wenn mit Karte bezahlt werden soll.

Oder bei Amazon... könnt ihr bitte die Rechnung mit abweichendem Header ausstellen?!..
olewed
Gesperrt
#12 erstellt: 19. Mrz 2014, 16:26
Warum so kompliziert denken.
Gerät kaufen und auf der Rechnung nur vermerken lassen
Dass es sich um ein Geschenk für XY handelt.
Wird von Panasonic an erkannt.
Wenn du einem Händler dein vorhaben schilderst und sagst das du wegen der
Garantie Probleme wieder Abstand von deinem Geschenk nehmen willst wird
Er dir sofort diese Problem Lösung vorschlagen.
MFG olewed
Feinripp
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 19. Mrz 2014, 16:51
Ja klar.
ich meine nur, da denkt keiner dran, und das böse Erwachen kommt dann später, wenn das Kind im Brunnen liegt.
Aber gut, Problem erkannt.

Ich habe mittlerweile 5 TVs neu von Panasonic erworben über die Jahre, jetzt erst bei der ersten Garantierep. scheitere ich am Kleingedruckten. Nicht so schön.

Hätte der Kollege gesagt, das Gerät ist nicht seines, sondern steht nur bei ihm, sozusagen als Dauerleihgabe, wäre es wohl auch ok gewesen. Oder wir hätten den 55 Zöller zu mir karren müssen, dort reparieren lassen und anschliessend wieder zu ihm fahren.
Gehts noch?

Mein Empfinden ist:
Also Kundenfreundlichkeit sieht anders aus, entweder ich gewähre eine 2 jährige Gewährleistung auf Sachmängel für das Produkt mit der Seriennummer xy , oder nicht. Es handelt sich um eine Geräteeigenschaft, die beim Kauf erworben und in den Besitz des Käufers übergeht.
Panasonic streicht diese zusammen mittels Passus in den Geschäftsbedingungen da ein Vertragsverhältnis lediglich mit dem Käufer und dem Händler zustande kommt und somit nicht übertragbar ist.

Bei anderen Herstellern hatte ich diesbezüglich noch keine Probleme.

Vielen Dank für die Beiträge, Ole und alle.
tomi.s
Inventar
#14 erstellt: 19. Mrz 2014, 17:39
das ist das neue gesicht von pana...

greetz
hardti
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 19. Mrz 2014, 17:53
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den ersten Verkäufer erlöschen natürlich nicht zwangsläufig bei einem Weiterverkauf. Der ursprüngliche Käufer muss sie lediglich an den zweiten Käufer abtreten. Sonst wäre der erste Verkäufer ja bei einem Weiterverkauf ja frei von Pflichten, die er sonst gehabt hätte. Allerdings hat er zweite Käufer auch nicht mehr Rechte als der erste, sprich die Sache muss bei Übergabe an den ersten Käufer mangelfrei sein, mehr nicht.

Bei Netzteilgeräuschen nach 18 Monaten wäre auch der erste Käufer beweispflichtig, dass diese auf einem bei Übergabe bereits bestehendem Mangel beruhen.

Bei der freiwilligen Hersteller-Garantie, die garantiert, das ein Gerät über einen festgelegten Zeitraum funktioniert, kann Panasonic das Übertragen der Ansprüche jedoch ausschließen.


[Beitrag von hardti am 19. Mrz 2014, 17:56 bearbeitet]
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