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WARNUNG an alle die sich einen philips kaufn möchtn.ließt euch das vorher durch.und bitte helft mir!

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mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 20. Sep 2009, 22:37
Also guten abend liebe hifi-gemeinde^^
alles began am 8.10.2007 da kaufte ich mir den Philips 42 PFL 7862 D, welches auch für damals und auch heute noch ein wirklich gutes gerät ist!

1.Doch er ging zum ersten ma anfang dieses jahres kaputt ...einfach schwarzer bildschirm...das lämpchen sprang von rot auf blau doch es tat sich nix...kein menü garnichts....es kam von philips eine firma die sie beauftragt hatten (firma in meiner nähe)) der techiker konnte vorort nichts machen und nahm das gerät mit ich bekam ein 32leihgerät und die reperatur dauerte mehr als einen monat....
2.als de tv zurück kam war wieder alles soweit ganz gut nur fiel mir noch ein zusätzliches brummen auf was ich so vorher glaube ich nich bemerkte....und dann kam es wieder paar monate später ganz plötlich kein bild....wieder genau der selbe fehler...wieder philips kundendienst, und diesma wurd er direkt zu philips gebracht, dort wurde er auch repariert und das summen war wieder weniger
3. im juli war es dann wieder soweit....nach dem ich dachte in dem tv wäre schon alles ausgetauscht und der würde halten plötzlich beim einschalten einfach wieder nur schwarz...also kein bild ...wieder kam von einer firma in meiner nähe ein techniker der ein teil austauschte und dann ging er wieder....

da machte ihr mir schon gedanken die garantie läuft am 8.10.2009 ab...und was ist wenn er wieder kaputt geht? so ne reperatur is bestimmt teuer....

naja und wie es dann eben so ist....
mittwoch: letzte woche...der tv ging zeigte abundzu erst nach dem 2 anschalten bild...
donnerstag: der tv brauchte mehrere male bis er ein bild anzeigte...oder etwas lange und er summte schon relativ laud
freitag: war es dann soweit...ich schaltete ihn morgens an und durch ein "lauten" knall und einen üblen geruch verabschiedete sich der Fernseher....

also ich muss sagen ich habe viel geduld gehabt und viel verständis, doch jetzt ist es echt zuviel...besonders weil die garantie bald abläuft...ich find sowas ist eine frechheit... ich konnte den tv warscheinlich 2 monate nich nutzen nur weil er in reperatur war und jetzt wieder...
kundendienst sofort angerufen und nunja, alles soweit geschildert und jetzt muss ich bis dienstag warten was da jetzt von ihrer seite kommt.....



nun wollt ich ma fragen wie ist das mit umtauschen oder geldzurück, ich darf das jetzt ja verlangen oder?
recht aufwandlung? rücktritt vom kaufvertrag?
wie ist das genau?ich will eigentlich garkein philips gerät mehr...weil das kann doch echt nich sein oder?
H4GEN
Stammgast
#2 erstellt: 20. Sep 2009, 22:47
Warum gibst Du das Gerät nicht zurück?

>> Der Käufer muß grds. zwei Nachbesserungsversuche hinnehmen. Die Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen.

Schlägt die Nachbesserung aber fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Gleiches gilt nach einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt oder ist sie für ihn schlechthin unzumutbar, so bedarf es hierzu auch keiner Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung.<<

hier gefunden Link
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 20. Sep 2009, 22:52
also sag ich jetzt einfach dem philips kunden service dass ich das gerät zurück geben möchte? oder geht das über saturn?(dort hab ich ihn gekauft)

bekomm ich dann denn vollen kaufpreis zurück?
H4GEN
Stammgast
#4 erstellt: 20. Sep 2009, 23:12
Du mußt den Verkäufer über die Reparaturversuche des Herstellers informiern (Belege!), dann kannst Du vom Kauf zurücktreten, wenn zwei Reparaturversuche gescheitert sind. Die Reparaturen müssen aber den selben Grund haben, will sagen: einmal repariert wg. defektem Bild und einmal Repariert wg. defektem Ton sind nicht zwei Nachbesserungsveruche im genannten Sinn.

Aber bei Dir schein es ja immer das selbe wiederkehrende Problem zu sein.


[Beitrag von H4GEN am 20. Sep 2009, 23:13 bearbeitet]
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 20. Sep 2009, 23:27
danke schön für die tipps ich ruf morgen gleich bei saturn mal an...aber mal schauen was philips am dienstag sagt....
H4GEN
Stammgast
#6 erstellt: 20. Sep 2009, 23:28
Viel Glück !
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 21. Sep 2009, 00:31
danke....
hat jemand schon eine ähnliche erfahrung mit philips gehabt? wie hat sich philips dann verhalten?
H4GEN
Stammgast
#8 erstellt: 21. Sep 2009, 07:27
ähmm, es geht nicht darum wie sich Philips verhält, sondern wie sich der Verkäufer verhält
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 21. Sep 2009, 10:10
hallo . ich habe grad bei saturn angerufen und die haben gesagt dass ich das gerät vorbei bringen soll und sie tauschen es gegen ein anderes aus, dann hab ich gefragt ob ich dass geld zurück bekommen kann ...darauf antworteten sie mir ganz frech: wir sind nich bei wünsch dir was....
Lobo222
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 21. Sep 2009, 10:41

mrniceguy1102 schrieb:
hallo . ich habe grad bei saturn angerufen und die haben gesagt dass ich das gerät vorbei bringen soll und sie tauschen es gegen ein anderes aus, dann hab ich gefragt ob ich dass geld zurück bekommen kann ...darauf antworteten sie mir ganz frech: wir sind nich bei wünsch dir was....


Da haben Sie aber prinzipiell Recht.. ;-)
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 21. Sep 2009, 10:50
ähm NEIN....ich kann vom kaufvertrag zurücktreten dann müssen sie mir das geld oder zumindest einen gutschein geben!
und wenn sie für mich einen tv aussuchen....das geht ja schon ma garnicht...wenn dann such ich mir einen tv aus....der den gleichen wert wie mein tv (neuwert) hat!
H4GEN
Stammgast
#12 erstellt: 21. Sep 2009, 11:24
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361)
Titel 5 - Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 361)
Untertitel 1 - Rücktritt (§§ 346 - 354)
Gliederung
§ 346 Wirkungen des Rücktritts

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.

Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.

(3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,
1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,
2. soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre,
3. wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben.

(4) Der Gläubiger kann wegen Verletzung einer Pflicht aus Absatz 1 nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 Schadensersatz verlangen.


>>> Geld zurück
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 21. Sep 2009, 16:56
mhm...aber ich kann da eigentlich nichts dagegen machen...ich warte erstmal auf den anruf von philips...und naja wenn ich ihn tauschen soll ...was wäre ein fairer tausch, welchen tv sollte ich annehmen und welchen nicht?
H4GEN
Stammgast
#14 erstellt: 21. Sep 2009, 18:17

mrniceguy1102 schrieb:
mhm...aber ich kann da eigentlich nichts dagegen machen...ich warte erstmal auf den anruf von philips...und naja wenn ich ihn tauschen soll ...was wäre ein fairer tausch, welchen tv sollte ich annehmen und welchen nicht?


Klar kannst Du was machen, wenn Du zurücktreten willst ist das Dein gutes Recht. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung > dann sollte ein Brief vom Anwalt reichen der dem Verkäufer nochmal kurz auf bestehendes Recht hinweist, ohne RSV musst Du den Brief selber schreiben (einfach mal googlen > dafür gibt es Musterbriefe)und den Brief per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer mit Fristsetzung (sonst Zinsen).

Ich persönlich würde einen Austausch akzeptieren (finde Philips klasse)gegen ein Gerät das im Wert den Anschaffungspreis Deines alten Gerätes wiederspiegelt, k.A. was Dein TV 2007 gekostet hat, aber ich denke ein 42PFL8404 könnte schon drin sein.
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 21. Sep 2009, 18:34
joa muss ich mal schauen was sie mir anbieten...habe für den tv 1999 gezahlt...wenn sie mir zB den 47pfl9664 geben(der kostet zurzeit auch 1999) oder ein ähnliches produkt werde ich das angebot wohl annehmen...ich hoffe das klappt auch...morgen fahr ich gleich mal hin
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 21. Sep 2009, 19:13
philips hat grade angerufen und es ist so dass sie das gerät abholen möchten und bereit wären es gegen einen 7400er auszutauschen....des wäre dann auch wohl ein 42 zoller nur naja der kostet momentan uvp 1199(bei amazon 797Euro) und und meiner hatte 1999 gekostet....und das ist mir nicht sooo recht.....also hoffentlich klappt das mit dem verkäufer dass ichs geld zurück bekomme un das alles bevor die garantie am 8.10. abläuft....


[Beitrag von mrniceguy1102 am 21. Sep 2009, 19:14 bearbeitet]
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 21. Sep 2009, 21:33
bin jetzt aufgebracht besonders wegen dein preisen...7862 meiner kostete 1999 und kostet jetzt bei amazon zB noch 1550
und der philips 7404 den se mir andrehe wollen kostet 800 euro???

würdet ihr so einen tausch in kauf nehmen?
pari70
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 22. Sep 2009, 12:51
Hi, hab eine ähnliche Odysse auch hinter mir.....bei meinem 32PFL9632 kann auch kein Bild nach dem einschalten und ich hatte den LCD 4x bei Philips. Meine Garantie lief auch im Okt 2009 ab und ich habe Philips klar gemacht, das ich diesen LCD nicht mehr zurück haben will und auf Vertragsrücktritt - ggbfls. mit Anwalt - pochen werde.

Dies habe ich auch meinem Händler mitgeteilt und er sollte sich gefälligst mit Philips auseinander setzen, weil ich hatte mittlerweile keine Lust mehr.

Kurze Zeit später kam der Anruf von Philips mit dem Tauschangebot zu einem 32PFL9604 = gleichwertiges Gerät!

Also, ich würde mich mal schlau machen, welche aktuelle Serie Deinem ähnelt und darauf pochen, diesen zu bekommen.

Leider ist es so, das die LCD´s einem enormen Preisverfall unterliegen und Du kein Recht hast, ein gleich teures Gerät zu bekommen.

Viele Glück.

PaRi
mgb
Inventar
#19 erstellt: 22. Sep 2009, 23:39

mrniceguy1102 schrieb:
philips hat grade angerufen und es ist so dass sie das gerät abholen möchten und bereit wären es gegen einen 7400er auszutauschen....des wäre dann auch wohl ein 42 zoller nur naja der kostet momentan uvp 1199(bei amazon 797Euro) und und meiner hatte 1999 gekostet....und das ist mir nicht sooo recht.....also hoffentlich klappt das mit dem verkäufer dass ichs geld zurück bekomme un das alles bevor die garantie am 8.10. abläuft....


Und wie kommst du auf die Idee das du von Saturn dein Geld zurückbekommst? Der Verkäufer ist aus der Sache raus. Die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung gilt nur die ersten 6 Monate. Ab dem 7.Monat muss der Käufer nachweisen das das Gerät von Anfang an defekt war. Was du mit Philips im Rahmen der von Philips eingeräumten Garantie abzumachen hast, geht den Verkäufer nichts an.
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 08. Okt 2009, 17:55
hm jetzt ist es so dass ich nach 2 wochen von philips gesagt bekommen habe dass ich ein 42pfl7404 bekommen würde...das war mir zu wenig...das gerät bekommt man bei amazon für 777 euro.....jetzt hab ich nach nem 8404 gefragt und der ist erst ab 20 nov verfügbar...solange hab ich jetzt wohl keinen tv...und garantie oder sowas bekomm ich auch nicht....d.h. wenn das neue gerät kommt und ma kaputt geht..was sicher der fallsein wird...muss ich die kosten selbst übernehmen...geldzurück is auch nich....scheiß philips...NIEWIEDERPHILIPS!!!!
_dentaku_
Stammgast
#21 erstellt: 08. Okt 2009, 23:20

mrniceguy1102 schrieb:
hm jetzt ist es so dass ich nach 2 wochen von philips gesagt bekommen habe dass ich ein 42pfl7404 bekommen würde...das war mir zu wenig...das gerät bekommt man bei amazon für 777 euro.....jetzt hab ich nach nem 8404 gefragt und der ist erst ab 20 nov verfügbar...solange hab ich jetzt wohl keinen tv...und garantie oder sowas bekomm ich auch nicht....d.h. wenn das neue gerät kommt und ma kaputt geht..was sicher der fallsein wird...muss ich die kosten selbst übernehmen...geldzurück is auch nich....scheiß philips...NIEWIEDERPHILIPS!!!!


Sorry, aber was Du schreibst macht einfach keinen Sinn. Egal wieviel Dein TV gekostet hat: ich würde auf jeden Fall ein aktuelles Gerät nehmen auch wenn es aktuell nur die Hälfte kostet! Es geht doch nicht um den aktuellen Ladenpreis, sondern was das Gerät kann (Bildschirmgröße, Technische Eigenschaften, Stromverbrauch, Anschlüsse, etc.) Mir doch egal, wenn mein alter TV früher das doppelte gekostet hat. Und weiter schreibst Du "wenn das neue gerät kommt und ma kaputt geht..was sicher der fallsein wird..." ist einfach nur Schwachsinn, weil gar nichts sicher ist und doppelter Schwachsinn, wenn DU mit dieser Überzeugung das Gerät annimmst. Sei schlau, denk nach, und sei vor allem OBJEKTIV! Jeder Hersteller von jedem Produkt kann solche "Montagsgeräte" haben. Dafür gibt's Garantie, welche DU jetzt auch schon über 2 Jahre mehrmals in Anspruch genommen hast. Sie bieten Dir ein Gerät an, dass moderner ist, womöglich auch mehr Funktionen hat und wahrscheinlich auch stromsparender ist. Was kümmert Dich da der Ladenpreis?
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#22 erstellt: 08. Okt 2009, 23:40
mich kümmerts dass ich ma 2000 ausgegeben hab und jetzt das gerät 1000 kostet..und wenn sie mir den uvp vom 8404 der laut philips 1399 ist...könnt ihr mich n anderes gescheites gerät mit garantie holen!!!!!!

und es is scheiße ein neugerät zubekommen welches keine garantie hat! und es kann gut vorkommen das es ein montagsgerät ist und dass innerhalb der 2 jahre kaputt gehn kann!!!!!!!!wieso soll das schwachsinn sein?
mgb
Inventar
#23 erstellt: 08. Okt 2009, 23:49
Du hast für dein altes Gerät nur 2 Jahre Garantie bekommen und nicht lebenslang. Warum regst du dich dann auf?
Laut Garantiebestimmungen hast du im Schadensfall Anspruch auf Reparatur oder Austausch mit einem technisch gleichwertigen Gerät. Bei einem Austausch verlängert sich die ursprüngliche Garantie nicht.
Dedwen
Ist häufiger hier
#24 erstellt: 09. Okt 2009, 00:44

mrniceguy1102 schrieb:
mich kümmerts dass ich ma 2000 ausgegeben hab und jetzt das gerät 1000 kostet..


Daran lässt sich aber nun mal nichts machen, denn das ist der ganz normale Wertverlust, den ein solches Gerät erleidet. Und immerhin 1000 Euro in 2 Jahren macht nen Wertverlust von knapp 42 € pro Monat. Mit diesen Zahlen darfst dich noch freuen, denn mitlerweile hast du monatsweise Schwankungen im 100er-Bereich. Und wenn du mit dem Wertverlust net einverstanden bist, musst das nächste Mal einfach einen billigen Einstiegs-LCD/Plasma kaufen, weil da is eh egal ob die nach zwei Jahren weniger wert sind. Denn Fernseher sind nun mal keine Antiquitäten oder Wertpapiere, die im Wert steigen.
Ich an deiner Stelle würde mir entweder den 42-7404 wirklich holen, oder hör dir doch mal an, was dir Saturn für ein Gerät anbietet.

Und ein guter Rat: Locker bleiben gegenüber dem Händler und/oder Hersteller, denn es gibt nämlich für solch Servicefälle eine "Schwackeliste", was dein TV wert ist, nachdem Zeitraum. (Bsp.: Ein Handy verliert in sechs Monaten 50% an Wert) Wenn du denen nämlich auf die Tour kommst "2000 Steine gezahlt und jetzt was gleiches" rechnen sie dir alles runter, und du stehst auf einmal da und darfst selbst auf nen 42-7404 evtl. noch 200 Euro aufbezahlen.


[Beitrag von Dedwen am 09. Okt 2009, 00:57 bearbeitet]
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#25 erstellt: 09. Okt 2009, 09:08
ähm nö ich hab jetzt immerhin einen 8404!ausgehandelt.....und das mit dem wert des tvs...ich hät dann einfach lieber die kohle sprich 1400 soviel ist mein alter tv eben noch wert!und nich einen tv den ich bei amazon für 1000 bekomme!und ich muss jetzt noch bis zum 20 nov warten!

und was mich aufregt ist die garantie!...ich bekomm jetzt einfach irgendeingerät dass keine garantie hat...was ist wenn das irgend ein scheiß montags gerät ist und nach 2 wochen defekt ist?
und sowas kann man von philips erwarten...ich hab null vertrauen mit philips mehr!warum kann mich denn hier keiner nachvollziehen?
ihr steht woll alle auf der seite des herstellers...unglaublich
auchda
Inventar
#26 erstellt: 09. Okt 2009, 10:06
Moin

Das der alte LCD noch 1400 Euro wert sein soll, denke ich eher nicht. Zumindest würdest du dafür keinen Käufer finden.
Wenn du auf Ambilight und Net Anschluss verzichten kannst, nimm den 7404 mit Garantie, da die Geräte sonst identisch sind und er ist ja sofort liefererbar.

Ich würde auch nicht auf die Garantie verzichten. Vor allen Dingen immer schön freundlich mit der Hotline reden, damit kommt man meistens weiter.

mfg


[Beitrag von auchda am 09. Okt 2009, 10:12 bearbeitet]
trevor
Ist häufiger hier
#27 erstellt: 09. Okt 2009, 10:21
ich glaube nicht, dass alle uneingeschränkt zum Hersteller halten. Es ist halt etwas irritierend, wenn man in vielen Beträgen liest, welche Erwartungen an den Hersteller im Falle der Garantie gestellt werden. Wie kommst Du auf einen Wert von 1400,-- Euro? Ist da Deine Vorstellung nicht ein wenig hoch? Vorallem, wenn man den Philips hier (http://www.idealo.de/preisvergleich/OffersOfProduct/805835_-42pfl7862d-philips.html) neu und mit Garantie für 1539,-- Euro bekommen kann - mal dahin gestellt, ob der Shop wirklich noch diese Modell liefern kann.

Freu Dich an dem 8404, ist ein schönes und aktuelles Gerät und so schnell wird er auch nicht kaputt gehen.

Grüße
trevor

P.S.
Mein Plasma hat vor drei Jahren offiziell 3100,-- Euro gekostet und nun hat mir die Versicherung, bei der ich ihn abgesichert habe, signalisiert, dass bei Reparaturen über 300,-- Euro, sie sich vorbehalten diese abzulehnen. Das zum Wertverfall!
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 09. Okt 2009, 11:14
@auchda:ich will auch nich auf die garantie verzichten...weil ichs einfach scheiße finde ein neugerät ohne garantie zu bekommen..ohne garantie is das teil nich viel wert......aber mir bleibt anscheinend nichts anderes übrig...außer sowas publik zumachen..und allen von philips abzuraten...

@trevor:1400 ist nicht zu hoch, da philips selbst gesagt hat dass er soviel wert ist und ich ein gerät wie den 8404 bekommen der bei philips uvp zum marktstart 1399 gekostet hat. so hat es mir der typ von der hotline gesagt....doch nun kostet der 8404 im netz um die 1000...und für 1400 würd ich schon n besseres bekommen und ich möchte eigentlich garkeinen philips mehr haben...aber eine gutschrift können die mir auch nicht geben...
Volker1969
Neuling
#29 erstellt: 09. Okt 2009, 12:26
Ich bin überrascht über die positive Reaktion von Philips, Dir für die alte Möhre ein aktuelles Neugerät zu geben.
Das bestärkt mich in meiner Meinung, einen Philips zu kaufen (gestern Online bestellt).
Ich hoffe, Philips zeigt sich in einem Garantiefall mir gegenüber auch zu kulant wie zu Dir.

Die Technik des 8404 ist doch Deniem Gerät deutlich überlegen, und das Flats jedes Jahr 50 % billiger werden, ist nichts neues.
Du hättest ja mal versuchen können, auf dem Gebrauchtmarkt noch mehr als 500 € für dein 2 Jahre altes Gerät zu bekommen - ich persönlich glaube da nicht dran. Und DAS ist halt der Wert, und nicht der, den Du irgendwann mal dafür gezahlt hast.

Gruß, Volker
Schwalbe818
Stammgast
#30 erstellt: 09. Okt 2009, 13:19
Du kannst aber auf keinenfall die 1999€ die du bei Amazon bezahlt hast gegenüber einen Inet preis für einen 8404 stellen. Wenn dann geh im Saturn und schau wieviel der 8404 dort kostet, dies kannst du dann vergleichen.

1400€ für den Tv den du nun hast als neugerät. Gebraucht ist er sicher nicht soviel wert. Der 8404 ist um einiges besser

zb: Ambilight mit LED
Net Tv
Bessere Kontrast und Helligkeitswerte
bessere Bildverbesserungssystem etc.
100 Hz

Was besseres als Das Gerät als austausch kannst du nicht erwarten. Normalerweise wäre der 5604 vergleichbar mit deinem.


mfg
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 09. Okt 2009, 13:30
ähm nein..normales auttausch gerät ist immer in der selben klasse! also wäre das ein 7404...dass sie mir ein 8404 geben ist kulanz seitens philips

@schwalbe818 : versteh nich so ganz was du meinst...

ich bin ja schon recht zufrieden mit dem 8404 wenn ich den bekomme in mehr als einem monat-.-

aber die garantie ist das problem...die garantie von meinem alten tv ist gestern abgelaufen(zumglück ist er davor 4mal kaputt gegangen..)aber was ist wenn das selbe mit dem 8404 den ich bekomme passiert....ich muss die reparaturen alle selbst bezahlen.....sowas finde ich einfach nur mieß....
auchda
Inventar
#32 erstellt: 09. Okt 2009, 14:31
Sehe ich auch so, wenn man liest, wie oft das Ausschaltproblem bei dem 8404 vorkommt.
Ich würde, wenn möglich noch was draufzahlen, aber dafür mit Garantie.
mfg


[Beitrag von auchda am 09. Okt 2009, 14:33 bearbeitet]
m0p3d
Stammgast
#33 erstellt: 09. Okt 2009, 14:45
Oder den neuen ohne Garantie ovp bei ebay verticken und dir nen non Philips mit Garantie kaufen wird dich sicherlich nen paar hunnis kosten aber dann bist du von Philips weg und hast Garantie
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 09. Okt 2009, 14:56
jo so hab ich mirs aus schon überlegt....aber für wieviel würdet ihr den ohne garantie verkaufen?will den überhaupt jemand ohne garantie.....?
die sache mit der zuzahlung geht bei philips nicht...hab schon gefragt...
m0p3d
Stammgast
#35 erstellt: 09. Okt 2009, 15:07
Man kann alles verkaufen es kommt nur auf den Preis an.

Ich denke mit 200 Unter dem Geizhalspreis solltest du den bei Ebay losbekommen
Richter1k
Ist häufiger hier
#36 erstellt: 09. Okt 2009, 16:06
mal zum thema wert und geld zurück.

Du hast bei deinem Händler einen Betrag für den Fernseher bezahlt. Dieser betrag spiegelt aber nicht den Wert des TV wieder, du musst Bedenken dass du die MWSt und die Marge des Verkäufers mitbezahlst. Der Eigentliche Wert des FTV ist der Einkaufspreis den der Händler bezahlt hat.

Wenn du für deinen "alten" also mal 1999€ Bezahlt hast, hatte dieser vllt einen Wert von ~1300-1500€

diesen Wert verliert dein gerät aber mit jedem gerät welches als nachfolger auf den markt kommt. bei dem 7862 den du ursprünglich hattest sind inzwischen 2 Geräteserien als nachfolger drüber. zusätzlich kommt dann generell der Preisverfall der die Verkaufspreise innerhalb weniger Wochen sinken lässt und die abnutzung die dadurch kommt, dass du den TV ja benutzt.

Das produkt welches aktuell die gleichen technischen Anforderungen erfüllt ist der 42pfl5604 oder der 42pfl7404.
beide Gerät sind z.B. bei Saturn für 850-900€ erhältlich
Auch hier wieder MWST und Marge runter bist du bei einem Produktwert von ~550€ (ja, das ist der wert eines solchen gerätes)

Von diesem Preis musst du den Zeitwert deines 7862 abrechnen, schließlich hast du ihn fast 2 Jahre (ja, mit unterbrechungen) genutzt, ziehen wir mal (eigentlich wäre das höher aber zur verdeutlichung reicht das) 150€ ab

Sind wir bei 400€. Das! ist der Wert deines 7862. Völlig egal was du damals mal bezahlt hast, wie oft du Ihn benutzt hast etc.

Der 8404H, der dir angeboten wurde, liegt derzeit beim Saturn bei 1200€, wieder alles runter also ca. 800€ und ist damit Doppelt soviel Wert wie dein 7862.

Was du jetzt mit diesen Informationen anfängst ist deine Sache.

Ich wollte nurmal aufzeigen dass die Diskusion über den Wert schlichtweg nüchtern geführt werden muss, da emotionen nicht den Wert des Gerätes beeinflussen sondern die Nackten zahlen.
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#37 erstellt: 09. Okt 2009, 17:07
ja und tatsache ist auch dass ich ein gerät ohne garantie bekomme!...und ebenso tatsache ist das mein altes gerät 4 mal kaputt war....was schon eine zumutung ist.....und was eben mit dem neuen gerät ohne garantie uach passieren kann und mitsicherheit wird!....
mgb
Inventar
#38 erstellt: 09. Okt 2009, 17:17
Du hast ganz einfach nur 2 Jahre Garantie auf dein Erstgerät bekommen. Das willst du scheinbar einfach nicht einsehen.
Seih froh das du überhaupt auf Kulanz einen 8404 bekommst.
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#39 erstellt: 09. Okt 2009, 17:26
der vllt defekt ist..oder nach paar tagen wochen kaputt geht...toll...bringt mir sehr viel...
mgb
Inventar
#40 erstellt: 09. Okt 2009, 17:33
Und was hätte es dir gebracht, wenn dein altes Gerät repariert worden wäre und wäre dann nach Ablauf der Garantie wieder kaputt gegangen?
balko_hb
Stammgast
#41 erstellt: 09. Okt 2009, 17:43
Verstehe die Aufregung nicht. Ich finde Philips verhält sich ziemlich kulant. Es gibt sogar Hersteller die geben bei Neukauf nicht mal eine Garantie (Toshiba), nur die gesetzliche Gewährleistung.

Obwohl ich dies wusste, hab ich mir damals einen Toshi gekauft und gehofft, dass er hält. Viele Geräte hatten seinerzeit Brummprobleme. Aber meiner geht... Sch.. der geht.

Bei allem Ärger, ich denke alles wird gut. Nicht jedes Gerät macht solche Zicken. Also Puls runter und sich auf einen schicken "Neuen" freuen.


Balko
m0p3d
Stammgast
#42 erstellt: 09. Okt 2009, 19:52
Ich verstehs auch net ....

Sei froh dass du kein Austauschgerät oder refurbished bekommst.

Nem geschenkten Gaul schaut man nicht ins maul, selbst wenn der neue 3 Monate hält und dann verreckt bekommste selbst für den defekten neuen mehr geld als für einen defekten alten.

Ich hatte übrigens auch nie Probleme mit Philips habe zwar im moment garkein Philips mehr aber das tut ja nichts zur Sache
heyhope
Hat sich gelöscht
#49 erstellt: 10. Okt 2009, 13:05
Ich habe mich sehr amüsiert über diese Diskussion .

Seid echt genial und fast alle liegen falsch ;).

Also Rechtslage ist so, "scheiss" auf Garantie!

Euch muss bewusst sein das ihr, auch wenn ihr ein neues Gerät bekommt wegen einer Reklamation etc. die gesetzliche Gewährleistung neu beginnt.

Also ob du nun 2 Jahre Garantie hast oder nicht juckt nicht mal nen Affe mit einer Banane im Arsch.

Den Fakt ist das du 2 Jahre gesetzlice Gewährleistung hast, siehe dazu Artikel von oben BGB.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers um Schäden, die nach den 2 Jahren der gesetzlichen GEwährleistung liegen aufzukommen. Die werden theoretisch vertraglich seperat mit dem Kunden vereinbart.

Wenn also ein ANbieter sagt: "Sie bekommen den Fernseher und dazu unglaublich noch 2 Jahre Garantie, und das kostenlos!!!", ist das einfach nur Bauernfängerrei. Denn Ihr habt so oder so die wie oben genannte gesetzliche Gewährleistung!

Wenn sie mit 3 Jahren werben hast immerhin noch 1 Jahr... Hoffe du verstehst es und nun denk drüber nach, entschuldige dich bei manchen Usern und mach das nächste mal nicht so ein Terror.

Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die .... richtigen Fragen stellen ;).
Master_Bando
Stammgast
#53 erstellt: 10. Okt 2009, 15:36
Liebe Hifi-Forum Betreiber

Bitte schliesst diesen Thread.

Danke
mgb
Inventar
#56 erstellt: 10. Okt 2009, 20:59

heyhope schrieb:
Ich habe mich sehr amüsiert über diese Diskussion .

Seid echt genial und fast alle liegen falsch ;).

Also Rechtslage ist so, "scheiss" auf Garantie!

Euch muss bewusst sein das ihr, auch wenn ihr ein neues Gerät bekommt wegen einer Reklamation etc. die gesetzliche Gewährleistung neu beginnt.

Also ob du nun 2 Jahre Garantie hast oder nicht juckt nicht mal nen Affe mit einer Banane im Arsch.

Den Fakt ist das du 2 Jahre gesetzlice Gewährleistung hast, siehe dazu Artikel von oben BGB.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers um Schäden, die nach den 2 Jahren der gesetzlichen GEwährleistung liegen aufzukommen. Die werden theoretisch vertraglich seperat mit dem Kunden vereinbart.

Wenn also ein ANbieter sagt: "Sie bekommen den Fernseher und dazu unglaublich noch 2 Jahre Garantie, und das kostenlos!!!", ist das einfach nur Bauernfängerrei. Denn Ihr habt so oder so die wie oben genannte gesetzliche Gewährleistung!

Wenn sie mit 3 Jahren werben hast immerhin noch 1 Jahr... Hoffe du verstehst es und nun denk drüber nach, entschuldige dich bei manchen Usern und mach das nächste mal nicht so ein Terror.

Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die .... richtigen Fragen stellen ;).



Was soll eigentlich dieser ganze Blödsinn?
Lies mal im BGB über Sachmängelhaftung nach, speziell der Passus über Beweislastumkehr. Ab dem 7. Monat ist die Sachmängelhaftung nur noch ein Papiertiger.
Das bei einem Austausch durch den Händler die Fristen für die Sachmängelhaftung neu beginnen sollen hast du dir auch nur aus den Fingern gesogen.
EDeL77
Ist häufiger hier
#57 erstellt: 11. Okt 2009, 03:55

heyhope schrieb:

WEnn noch fragen sind, grad rechtlicher Grundbasis, VErbraucherschutz, BGB, etc. kenn mich da sehr gut aus da ich in einer rechtsabteilung einer Bank arbeite...


Sry, bei dieser Antwort arbeitest Du in der Rechtsabteilung einer Bank? Oh weia......aber bei den Banken wundert einen ja eh nichts mehr!

Spass beiseite, über deine Antwort und Wortwahl kann man schmunzeln oder halt zu stehen wie man will, aber "Richtig", vorallem im Sinne von "die anderen liegen fast alle falsch", ist sie einfach nicht. Wie mgb schon richtig angemerkt hat, empfehle ich dir nochmal genau ins BGB zu schauen, das müsste ja bei euch in der Abteilung stehen.

Fassen wir doch einfach mal zusammen was aus mrniceguys Schilderung überhaupt ersichtlich ist:

mrniceguy (NG) hat einen Fernseher der Marke Philips vor nun fast genau 2 Jahren bei der Fima Saturn erworben. Das Gerät wies nach etwas über einem 1 Jahr zum ersten Mal einen Defekt sprich Mangel auf. Daraufhin hat er es mehrmals (3x) durch den Hersteller im Rahmen der Herstellergarantie reparieren lassen und ausgeliefert bekommen. Jetzt weisst das Gerät erneut anscheinend den gleichen Mangel auf und die Gewährleistung und die Herstellergarantie laufen bald aus, bzw. sind inzwischen ausgelaufen.

Nach diesen (bekannten) Fakten hat also NG eine Sache (Fernseher) von einen Händler erworben die innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung einen Sachmangel (Defekt) aufwies. Die Sache weist neben der gesetzlich Gewährleistung noch zusätzlich eine Herstellergarantie auf.
Um den Mangel zu beseitigen hat NG sich direkt an den Hersteller gewendet und in Rahmen dessen Garantie die Mangel beseitigen lassen.
Rechtlich gesehen ist jedoch NICHT der Hersteller der Vertragspartner von NG sondern der Händler bei dem er die Sache gekauft hat. D.h. Er KANN und MUSS seine "Gewährleistungsansprüche" gegenüber diesem geltend machen, sofern er sich auf dieses Recht berufen will!

Ob die Firma Philips, als Hersteller, laut ihren eigenen Garantiebedingungen dazu berechtigt oder verpflichtet ist mehrfach eine Nachbesserung etc. durchzuführen kann man ohne genaue Kenntnis dieser hier nicht sagen, allerdings hat NG gegenüber der Firma Saturn, dem Händler und seinem Vertragspartner, bestimmte Rechte die sich aus dem Kaufrecht (BGB) ergeben.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


Soweit die Rechte laut BGB. Ob eine Sache einen Mangel aufweist ergibt sich § 434, in Seinem Fall ist der Mangel jedoch klar, da ein eindeutiger Defekt vorliegt.
Diesen Sachmangel muss er nun bei dem Vertragspartner, also dem Händler, geltend machen um seine gesetzlich festgelegten Rechte bekommen zu können.
Wie schon aus § 437 ersichtlich hat NG zunächsteinmal das Recht auf Nacherfüllung des Kaufvertrages.

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


Im Klartext heisst das. NG hat innerhalb der Gewährleistungsfrist die Wahl hat ob er den Fernseher durch den Händler reparieren lässt, also eine Nachbesserung veranlasst, oder ob er lieber die Lieferung eines mängelfreien Fernsehers, also eine Nachlieferung, haben will. Diese Entscheidung obligt ALLEIN ihm als Kunden, auch wenn die meisten Händler gerne etwas anderes Behaupten. Eine Einschränkung ist jedoch das der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann wenn dies für ihn nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Hat der Händler also den Fernseher noch auf Lager vorrätig dann muss er dem Wunsch des Kunden entprechen und ein neues Gerät liefern, ist das Gerät jedoch nicht mehr z.B. nicht mehr lieferbar, dann hat der Händler das Recht den Mangel reparieren zu lassen. Sofern es zu einer Nachbesserung kommt, dann hat der Händler in der Regel das Recht diese 2 mal durchzuführen, d.h. er hat in der Regel 2 Versuche dem Kunden erneut eine mängelfreie Ware zu liefern (siehe § 440)!

§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Erst wenn eine Nachlieferung nicht möglich ist oder beide Nachbesserungsversuche erfolglos bleiben, hat der Kunde das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten (§§ 440, 323 & 326 Abs. 5) oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen (§ 441).
§ 441 Minderung
(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.
(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.
(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.


So, was bedeutet das jetzt Fall von mrniceguy? NG hat sein Gewährleistsrecht NICHT beim Händler Saturn innerhalb der Frist von 2 Jahren geltend gemacht sondern stattdessen den Mangel nur durch den Hersteller und dessen Garantie beheben lassen! Da inzwischen die gesetzlich vorgeschriebene Frist ausgelaufen ist, hat er auch leider keine Ansprüche mehr gegenüber der Firma Saturn als Händler. Jegliches Entgegenkommen wäre reine Kullanz des Händlers und die Art und Weise wäre von der Firma Saturn bestimmbar.
Bleiben noch die Ansprüche gegenüber dem Hersteller, der Firma Philips. Hier sind alleine die in der freiweilligen Garantie festgelegten Fristen und Bedingungen maßgebend. Wenn Er nach den verschiedenen Reperaturversuchen das Abgebot für einen neuen Fernseher ohne Garantie bekommt, dann kann er es halt annehmen oder lassen. Sofern die Firma Philips nichts in ihren Garantiebestimmungen stehen hat, entscheidet alleine sie wie kulant sie gegenüber mrniceguy ist!

So, ich hoffe das war jetzt nicht zu ausgiebig, aber das musste einfach mal raus, nachdem ich so nette Kommentare wie die von heyhope lesen musste! Im übrigen bin ich der Meinung das jeder so viel bekommt wie er sich verhält; Denn der Ton macht die Musik und nette, höfliche Kunden bekommen meisten mehr als Stänker. Niemand soll vor einem Händler zu Kreuze kriechen, aber immer daran denken.....dort arbeiten auch nur Menschen. Und gerade bei Kulanzgeschichten bekommt man halt sehr viel mehr wenn man nett zueinander ist! "Laut" und anstrengend kann danach immer noch sein!


[Beitrag von EDeL77 am 11. Okt 2009, 14:49 bearbeitet]
MRW
Ist häufiger hier
#58 erstellt: 11. Okt 2009, 04:01
Hast Du einen Rechtsanwalt, dann brauchst Du dich hier net so aufzuregen.
Der klärt das doch ODER
mrniceguy1102
Ist häufiger hier
#59 erstellt: 11. Okt 2009, 09:53
hat ich sowas nur frühr gewusst...aber saturn hat mich immer zu philips verwiesen und gesagt, ich soll alles über philips laufen lassen das geht schneller besser usw....und naja dann hab ich eben auch so gemacht...und saturn hat mir auch gesagt dass philips das mit der auszahlung des geminderten kaufpreises macht...und philips hat mir gesagt gutschriften sind nicht möglich...

naja jetzt heißts warten auf den 8404 und hoffentlich länger als ein jahr damit glücklich sein...und beim nächsten mal verhalt ich mich dann anders...

und n rechtsanwalt hab ich natürlich auch nich....


[Beitrag von mrniceguy1102 am 11. Okt 2009, 09:54 bearbeitet]
ps305
Stammgast
#60 erstellt: 11. Okt 2009, 11:00
@ Mrniceguy!

Hallo, ich selber haben einen 8404, auch meiner war nun schon einam in Reparatur wegen bekanntem Abschalte-Problem. Wenn du den wirklich guten 8404 behlaten möchtest und dabei auf deine Garantie nicht verzichten möchtest, empfehle ich dir dich an den nächsten Händler zu wenden, welcher Garantie-Verlängerungen anbietet. Diese kannst Du auch bei nicht dort gekauften Geräten abschließen.

Ich geh mal von MediMax aus da gibt es die MaxiGarantie, kostet einmalig 255.- Euro oder Monatlich 6.- Euro dafür bist du aber volle 5 Jahre gegen alle eventualitäten geschützt, auch eigenverschuldete schäden(Gerät fällt runter,Controller von der Wii fliegt hinein).

Sollte das Gerät in den 5 Jahren nicht mehr repariert weden können erhälst du ein Vergleichbares Ersatzgerät das du dir selber beim Händler aussuchen kannst und vom Preis in der Regel an das rankommt was du bezahlt hast. Soll heißen du kaufst dir jetzt für 1200 Euro einen 8404 und der geht in 4 Jahre kaputt, bis dahin kann man da nichts mehr reparieren, du hasr die Zusatgarantie und erhälst dann ein aktuelles neues Gerät in der gleichen Preisrichtung völlig kostenlos.
Sozusagen finanzierst Du dir damit schon dein zukünftiges Gerät.

Ich habs beim Kauf gemacht und die 6.- Euro im Monat kann man verkraften wenn man weiß das man sich keine sorgen machen braucht.

Grüße
Steff70
Ist häufiger hier
#61 erstellt: 11. Okt 2009, 12:56
Hi,

bin auch mal gespannt was mich in den nächsten Wochen erwartet:

Habe mir im März 09 einen 47PFL9703 zugelegt. War sehr zufrieden mit dem Gerät!
Im August dann der SuperGaU: Kein Bild mehr, rote LED leuchtete in unregelmäßigen Abständen, nix ging mehr!
Naja, Philips informiert und nach ner Woche kam auch der erste Techniker.
Dieser brachte den TV wieder ans laufen, nur funktionierte das Ambilight danach nicht mehr und er konnte es auch nicht wieder leuchten lassen
Nach ca. 10 Tagen dann der nächste Techniker im Haus. Er wechselte das (nach eigenen Angaben) "zerschossene" Ambilight komplett aus. Mit dem Ergebnis dass das AL nur halb funktionierte (von vorne aus gesehen nur rechts u. oben rechts)!
Danach erstmal für ca. 2 Wochen trotz einiger Telefonate mit der Rep.Firma kein Vorankommen an der Reparaturfront!
Irgendwann dann Beschwerde von mir direkt bei Philips.
Am 28.09. wurde dann der LCD von der o.a. Fa. abgeholt und -immerhin- habe ich ein 36"-Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur bekommen.
Bin mal gespannt wie lange sich das noch zieht

Zum Thread: Wenn mir Philips den Nachfolger des 9703 gegen einen atraktiven Aufpreis anbieten würde (ich selbst habe im März noch 2250€ bezahlt), würde ich es wohl tun.
irtehpwns
Ist häufiger hier
#62 erstellt: 11. Okt 2009, 13:57
mrniceguy, nur mal ganz kurz zum Vergleich. Evtl. siehst du dann deine Situation etwas entspannter.

Szenario a) Ich kaufe ein Gerät mit 2 Jahren Herstellergarantie. Das Gerät funktioniert und geht einen Tag nach Ablauf der Garantie kaputt. Pech gehabt.

Szenario b) Ich kaufe ein Gerät mit 2 Jahren Herstellergarantie und das Gerät geht VOR Ablauf der Garantie kaputt und der Hersteller bietet mir ein aktuelles, technisch fortgeschrittes und preislich hochwertigeres Gerät (tatsächlicher Wert des Geräts im Vergleich zum Zeitwert des alten Geräts im funktionierenden Zustand) zum Tausch an. Selbstverständlich erhalte ich nun keine neue, zwei Jahre gültige Herstellergarantie.

Am Tag X, zwei Jahre und ein Tag nach Kaufdatum (also der Tag nach Ablauf der Garantie) vergleichen wir nun die Situationen a und b.

In Szenario a) haben wir ein Gerät, welches 2 Jahre lang funktioniert hat und in dieser Zeit Wertverlust zu verzeichnen hat (welcher immens ist). Wir haben keine Garantie mehr und müssen täglich damit rechnen, dass das Gerät versagt und wir die Reparatur zahlen müssen oder uns ein neues Gerät anschaffen müssen.

In Szenario b) haben wir ein nagelneues Gerät vom Hersteller, welches funktioniert und dem alten Gerät in allen Belangen überlegen ist (Wert, Leistungsfähigkeit etc.). Aber auch hier müssen wir mit dem Versagen des Geräts jeden Tag rechnen.

Meiner Meinung nach ist Szenario b) definitiv die objektiv bessere Situation, auch wenn du in Szenario a) keinen Ärger durch versuchte Reparaturen hattest. Du hast nach Szenario b) einfach einen neuen, besseren TV als in Szenario a) und solltest Froh sein, dass Philips sich so kulant zeigt.

Natürlich ist es schade, dass kein Hersteller uneingeschränkte, zehnjährige, kostenlose Garantie für Fernsehgeräte bietet, die sich bei Austausch des Gerätes auf wieder volle 10 Jahre verlängert, aber du darfst drei mal raten, wieviel dann dein Fernseher kosten würde. Gerade bei der allgemein vorherrschenden "Geiz-ist-geil"-Mentalität kann ich das Verhalten der Hersteller absolut nachvollziehen. Der Kunde schaut halt zuerst auf den Preis und einen günstigen Preis erreiche ich als Hersteller nicht durch Geschäftsruinierende Garantie-Zugeständnisse.

Just my two cents...
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